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1 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 26 Frölingstraße, Schleußnerstraße, Schaberweg, 1..Änderung in Bad Homburg Entwurf im Auftrag der FIRU mbh Kaiserslautern Bahnhofstraße 22, 676 Kaiserslautern Bericht-Nr.: P14-088/E11 vorgelegt von der mbh Kaiserslautern 19. Oktober Gesellschaft für Immissionsschutz mbh Richard-Wagner-Straße Kaiserslautern Telefon (06 31) Fax: -15 Geschäftsführer Dipl.-Ing. Volker Ganz Gesellschafter Sitz 676 Kaiserslautern Dipl.-Ing. Volker Ganz Amtsgericht Kaiserslautern HRB FIRU mbh, Kaiserslautern

2 Bad Homburg, B-Plan Nr.26 1.Änderung Oktober Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1 Grundlagen Aufgabenstellung Plangrundlagen Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen Anforderungen Prognose der Verkehrslärmeinwirkungen Emissionsberechnung Immissionsberechnung Beurteilung Lärmschutzmaßnahmen Prognose der Gewerbelärmeinwirkungen Abschätzung der Gewerbelärmvorbelastung Emissionsberechnung Immissionsberechnung Beurteilung Abschätzung der Gewerbelärmzusatzbelastung Emissionsberechnung Immissionsberechnung Beurteilung Gewerbelärmgesamtbelastung Geräuscheinwirkungen durch die Nutzung der Tiefgaragen Emissionsberechnung Immissionsberechnung Beurteilung Tabellen Tabelle 1: Orientierungswerte DIN Verkehr... 7 Tabelle 2: Orientierungswerte DIN Gewerbe/Immissionsrichtwerte TA Lärm... 7 Tabelle 3: Immissionsorte in der Umgebung... 8 Tabelle 4: Emissionsberechnung - Straße Tabelle 5: Emissionsberechnung - Schiene Tabelle 6: relevante GI und GE innerhalb des B-Plan Nr. 17 West, festgesetzte IFSP Tabelle 7: Emissionsberechnung - Parkvorgänge Kfz-Werkstatt Bericht: P14-088/E

3 Bad Homburg, B-Plan Nr.26 1.Änderung Oktober Seite 3 Tabelle 8: Prognostizierte Beurteilungspegel L r Ringspann Erweiterung isab Ingenieurgesellschaft für Bauphysik mbh Tabelle 9: Emissionsberechnung Parkvorgänge Supermarkt Tabelle 10: Emissionsberechnung Andienung Supermarkt Tabelle 11: Emissionsberechnung Gesamt-Schallleistungspegel Überdachung... Tabelle 12: Emissionsberechnung Parkvorgänge Tiefgarage Tabelle 13: Tiefgaragen - -Fahrten Bewohner/Besucher Karten Karte 1: Verkehrslärmeinwirkungen freie Schallausbreitung Tag Karte 2: Verkehrslärmeinwirkungen freie Schallausbreitung Nacht Karte 3: Verkehrslärmeinwirkungen mit Bebauung Tag Karte 4: Verkehrslärmeinwirkungen mit Bebauung Nacht Karte 5: Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 Tag Karte 6: Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 Nacht Karte 7: Gewerbelärmeinwirkungen Ringspann Erweiterung Tag Karte 8: Gewerbelärmeinwirkungen Ringspann Erweiterung Nacht Karte 9: Gewerbelärmvorbelastung Tag Karte 10: Gewerbelärmvorbelastung Nacht Karte 11: Gewerbelärmzusatzbelastung Sondergebiet Tag Karte 12: Gewerbelärmgesamtbelastung Tag, EG... Karte 13: Gewerbelärmgesamtbelastung Tag, 1.OG Karte 14: Gewerbelärmgesamtbelastung Tag, 2.OG Karte 15: Gewerbelärmgesamtbelastung Tag, 3.OG Karte 16: Gewerbelärmgesamtbelastung Tag, 4.OG/5.OG Karte 13: Geräuscheinwirkungen Tag&Nacht Tiefgaragen (Wohnen) Bericht: P14-088/E

4 Bad Homburg, B-Plan Nr.26 1.Änderung Oktober Seite 4 1 Grundlagen 1.1 Aufgabenstellung Der Bebauungsplans Nr. 26 Frölingstraße, Schleußnerstraße, Schaberweg soll geändert werden. Die 1. Änderung des Bebauungsplans umfasst die Umnutzung des festgesetzten Gewerbegebiets GE1 im westlichen Teil des Geltungsbereichs zu einem Allgemeinen Wohngebiet und einem Sondergebiet. Im Norden wird das Plangebiet begrenzt durch die Frölingstraße und im Süden durch den Schaberweg. Südlich des Plangebiets verläuft die Bahntrasse zwischen Bad Homburg und Oberursel. Südlich und westlich des Geltungsbereichs der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 26 befinden sich festgesetzte Gewerbegebiete. Die erforderlichen Stellplätze in den Allgemeinen Wohngebieten sollen in Tiefgaragen untergebracht werden. Im geplanten Sondergebiet sind eine KITA sowie Einzelhandelsnutzungen vorgesehen. Als Grundlage für die Berücksichtigung der Lärmschutzbelange im Bebauungsplanverfahren sind schalltechnische Untersuchungen durchzuführen. Relevante Geräuscheinwirkungen im Plangebiet werden verursacht durch den Verkehrslärm insbesondere durch den Schienenverkehr südlich des Plangebiets und durch den Kfz-Verkehr auf der Frölingstraße, der Schleußnerstraße und auf dem Schaberweg, bestehende gewerbliche Nutzungen südlich und westlich des Plangebiets. Des Weiteren sind die Geräuscheinwirkungen an den nächstgelegenen schutzbedürftigen Nutzungen in der Umgebung des Plangebiets durch die Nutzung der Tiefgaragen zu untersuchen und zu beurteilen. Bei prognostizierten Überschreitungen der einschlägigen Orientierungswerte des Beiblatts zur DIN bzw. der Immissionsrichtwerte der TA Lärm sind ggf. Maßnahmen zur Lärmminderung zu prüfen und Vorschläge zu deren Festsetzung im Bebauungsplan zu unterbreiten. 1.2 Plangrundlagen Die schalltechnische Untersuchung basiert auf folgenden Karten- und Datengrundlagen: Katastergrundlage mit Höhenlinien als dxf-datei, übermittelt durch den Auftraggeber am ; Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 26 Frölingstraße, Schleußnerstraße, Schaberweg 1. Änderung, übermittelt durch den Auftraggeber am ; Bericht: P14-088/E

5 Bad Homburg, B-Plan Nr.26 1.Änderung Oktober Seite 5 Grundrisse/Schnitte/Ansichten, Stand: Mai 2017, übermittelt durch die Stadt Bad Homburg am ; Bebauungspläne in der Umgebung, aufgerufen unter am ; Angaben zu den tatsächlichen Nutzungen in der Umgebung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans, übermittelt durch die Stadt Bad Homburg über den Auftraggeber am ; Unterlagen aus der Bauvoranfrage zur Erweiterungsfläche Ringspann, übermittelt durch die Stadt Bad Homburg über den Auftraggeber am ; Prognose der voraussichtlichen Schallimmissionen in der Nachbarschaft des Gewerbeobjektes Neubau des Werkes BNK der Ringspann GmbH mit Produktionshalle und Verwaltungstrakt Schaberweg 11 in Bad Homburg der isab Ingenieurgesellschaft für Bauphysik mbh vom , übermittelt durch die Stadt Bad Homburg über den Auftraggeber am ; Schalltechnische Untersuchung zu den Gewerbelärmeinwirkungen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 26 in Bad Homburg, mbh Bericht-Nr /E1 vom ; Schienenverkehrszahlen für die Strecke 3611 Oberursel Bad Homburg, übermittelt durch die Deutsche Bahn AG am ; Fachgutachten Verkehr Bebauungsplan Nr. 26 der Stadt Bad Homburg v.d. Höhe der Ingenieurgruppe IVV, Stand: , übermittelt durch den Auftraggeber am Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen Die Ermittlung und Bewertung der zu erwartenden Verkehrslärmeinwirkungen im Plangebiet erfolgt nach: DIN Schallschutz im Städtebau, Juli 2002 [DIN 18005] in Verbindung mit Beiblatt 1 zur DIN Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, Mai Die Ermittlung und Bewertung der zu erwartenden Gewerbelärmeinwirkungen durch die bestehenden gewerblich genutzten Flächen in der Umgebung des Plangebietes erfolgt nach: Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26. August 1998 (GMBl. S. 3) [TA Lärm]. Die Ermittlung und Bewertung der zu erwartenden Geräuscheinwirkungen durch die Nutzung der geplanten Tiefgaragen erfolgt in Anlehnung an die: Bericht: P14-088/E

6 Bad Homburg, B-Plan Nr.26 1.Änderung Oktober Seite 6 Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26. August 1998 (GMBl. S. 3) [TA Lärm]. Für die Emissions- und Schallausbreitungsberechnungen werden die folgenden Berechnungsvorschriften und sonstigen Erkenntnisquellen herangezogen: Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - RLS-90, Ausgabe April 1990 [RLS-90]; Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV) vom 18. Dezember 2014, Anlage 2 Berechnung des Beurteilungspegels für Schienenwege [Schall 03]; VDI-Richtlinie 2720 Schallschutz durch Abschirmung im Freien, März 1997 [VDI 2720]; VDI-Richtlinie 2571 Schallabstrahlung von Industriebauten, August 1976 [VDI 2571]; DIN ISO 9613 Teil 2 Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien - Allgemeines Berechnungsverfahren, Oktober 1999 [DIN ISO ]; DIN Schallschutz im Hochbau Teil 1: Mindestanforderungen, Juli 2016 [DIN ]; DIN Schallschutz im Hochbau Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen, Juli 2016 [DIN ]; DIN Schallschutz im Städtebau, Juli 2002 [DIN 18005]; Bayerisches Landesamt für Umweltschutz: Parkplatzlärmstudie, 6. Auflage 2007 [Parkplatzlärmstudie]; Hessisches Landesamt für Umwelt: Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche, Schriftenreihe Umweltplanung, Arbeits- und Umweltschutz Heft 192, Wiesbaden 1995 [Ladelärmstudie]; Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie: Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten, Wiesbaden 2005 [Ladelärmstudie 2005]; Emissionsdatenkatalog des Forum Schall des österreichischen Umweltbundesamtes vom November 2006; Studie Handwerk und Wohnen - bessere Nachbarschaft durch technischen Wandel, Vergleichende Studie des TÜV Rheinland 1993/ 2005, Handwerkskammer Düsseldorf, September Bericht: P14-088/E

7 Bad Homburg, B-Plan Nr.26 1.Änderung Oktober Seite Anforderungen Die Verkehrslärmeinwirkungen innerhalb des Plangebiets werden anhand der Orientierungswerte des Beiblatts 1 zur DIN beurteilt. Für die Beurteilung der Verkehrslärmeinwirkungen an den schutzbedürftigen Nutzungen innerhalb des Plangebiets gelten die folgenden Orientierungswerte: Tabelle 1: Orientierungswerte DIN Verkehr Gebietsart Orientierungswert in db(a) Tag (6-22 Uhr) Nacht (22-6 Uhr) Allgemeines Wohngebiet (WA) Mit der Einhaltung des Orientierungswerts soll nach Beiblatt 1 der DIN die mit der Eigenart des betreffenden Baugebiets oder Baufläche verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastungen erfüllt werden. Da sich in vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bei bestehenden Verkehrswegen und in Gemengelagen die Orientierungswerte oft nicht einhalten lassen, kann im Rahmen der Abwägung beim Überwiegen anderer Belange von ihnen abgewichen werden. In diesem Fall soll ein Ausgleich durch geeignete Lärmschutzmaßnahmen (z.b. Grundrissgestaltung, baulicher Schallschutz) vorgesehen und planungsrechtlich gesichert werden. Zur Beurteilung der Gewerbelärmeinwirkungen innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans sowie an bestehenden schutzbedürftigen Nutzungen in der Umgebung des Plangebiets werden die Orientierungswerte des Beiblatts 1 zur DIN bzw. die Immissionsrichtwerte der TA Lärm herangezogen. Tabelle 2: Orientierungswerte DIN Gewerbe/Immissionsrichtwerte TA Lärm Gebietsart in db(a) Tag (6-22 Uhr) Nacht (22-6 Uhr) Allgemeines Wohngebiet (WA) Mischgebiet (MI) Die Orientierungswerte des Beiblatts 1 zur DIN Schallschutz im Städtebau für Gewerbelärmeinwirkungen entsprechen im Wesentlichen den Immissionsrichtwerten der TA Lärm. Die Immissionsrichtwerte der TA Lärm beziehen sich auf die maßgebenden Immissionsorte im Einwirkungsbereich der Planung. Diese Immissionsorte liegen in bebauten Gebieten 0,5 m vor dem Fenster von schutzbedürftigen Räumen nach DIN 4109 Schallschutz im Hochbau. Schutzbedürftige Räume sind demnach insbesondere Wohn- und Schlafräume. Der Einwirkungsbereich einer Anlage sind nach Punkt 2.2 der TA Lärm die Flächen, in denen die von der Anlage ausgehenden Geräusche einen Beurteilungspegel verursachen, der weniger als 10 db(a) unter dem für diese Fläche maßgebenden Immissionsrichtwert liegt. Bericht: P14-088/E

8 Bad Homburg, B-Plan Nr.26 1.Änderung Oktober Seite 8 Nach Punkt der TA Lärm ist die Gewerbelärmzusatzbelastung einer zu beurteilenden Anlage als nicht relevant einzustufen, wenn die von ihr ausgehende Zusatzbelastung die Immissionsrichtwerte am maßgeblichen Immissionsort um mindestens 6 db(a) unterschreitet. Die maßgeblichen Immissionsorte befinden sich innerhalb des Plangebiets an den geplanten Baukörpern gemäß dem übermittelten Bebauungskonzept bzw. an den im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen. In der Umgebung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans befinden sich die maßgeblichen Immissionsorte vor den öffenbaren Fenstern schutzbedürftiger Räume von Gebäuden nördlich der Frölingstraße, südlich des Schaberwegs und westlich der Schleußnerstraße. Die maßgeblichen Immissionsorte in der Umgebung sind in der folgenden Tabelle aufgeführt. Die Schutzbedürftigkeiten ergeben sich aus Festsetzungen von Bebauungsplänen bzw. der tatsächlich vorhandenen Nutzung. Tabelle 3: Immissionsorte in der Umgebung Immissionsort - Gebäude Schutzbedürftigkeit Orientierungs-/Immissionsrichtwert in db(a) Tag Nacht Schaberweg 7 MI Schaberweg 9 MI Schaberweg 28a GE 65 Frölingstraße 34 WA Frölingstraße 36 WA Frölingstraße WA Frölingstraße 42 WA Schleußnerstraße 24 WA Bericht: P14-088/E

9 Bad Homburg, B-Plan Nr.26 1.Änderung Oktober Seite 9 2 Prognose der Verkehrslärmeinwirkungen Zu untersuchen sind die Verkehrslärmeinwirkungen innerhalb des Plangebiets auf der Grundlage der vom Verkehrsgutachter prognostizierten Verkehrszahlen für den Planfall durch den Kfz-Verkehr auf den bestehenden Straßen in der Umgebung und durch den Schienenverkehr auf der Bahnstrecke 3611 südlich des Plangebiets. 2.1 Emissionsberechnung Straße Die Berechnung der Straßenverkehrslärmemissionen durch den Kfz-Verkehr auf den relevanten Straßenabschnitten in der Umgebung des Plangebiets erfolgt auf Grundlage der in der Verkehrsuntersuchung zum Bebauungsplan Nr. 26 der Stadt Bad Homburg der Ingenieurgruppe IVV aufgeführten verkehrlichen Kenngrößen nach RLS-90 (maßgebliche stündliche Verkehrsstärke M und maßgebender Lkw-Anteil p jeweils für den Tag- und den Nachtzeitraum) für den Planfall. Zuschläge für Steigungen und Gefälle werden im digitalen Geländemodell ermittelt und berücksichtigt. Als zulässige Höchstgeschwindigkeit wird auf allen Straßenabschnitten km/h für und Lkw angesetzt. Nach RLS-90 werden für die betreffenden Straßenabschnitte folgende Emissionspegel berechnet: Bericht: P14-088/E

10 Bad Homburg, B-Plan Nr.26 1.Änderung Oktober Seite 10 Tabelle 4: Emissionsberechnung - Straße Straße DTV M Tag M Nacht p Tag p Nacht L m,e T L m,e N Kfz/24h Kfz/h Kfz/h % % db(a) db(a) Frölingstraße ,0 5,0 58,9 47,9 Frölingstraße ,0 4,0 58,9 47,1 Frölingstraße ,0 17,0 63,5 53,9 Berliner Straße ,0 9,0 58,1 49,3 Schaberweg ,0 7,0 59,1 47,1 Schaberweg ,0 7,0 59,4 47,8 Schleußnerstraße ,0 19,0 63,1 54,7 Schleußnerstraße ,0 17,0 63,6,0 Schleußnerstraße ,0 18,0 63,1 54,6 Urseler Straße ,0 7,0 65,2,4 Urseler Straße ,0 6,0 66,0 56,0 Urseler Straße ,0 6,0 66,0 56,0 Urseler Straße ,0 6,0 66,0 56,0 DTV = Durchschnittlicher Täglicher Verkehr; M Tag/Nacht =maßgebliche stündliche Verkehrsstärke; p Tag/Nacht = maßgebender Lkw- Anteil; L m,e T/N = Emissionspegel Tag/Nacht Schiene Die Berechnung der Schienenverkehrslärmemissionen durch den Schienenverkehr auf der Bahnstrecke 3611 zwischen Oberursel und Bad Homburg erfolgt nach den Anforderungen der Schall 03 (2012) auf der Grundlage der durch das Bahn-Umwelt-Zentrum der Deutschen Bahn AG übermittelten Zugdaten und Streckenparameter für das Prognosejahr Gemäß Schall 03 werden für die Bahnstrecke folgende Emissionspegel für den Tag- und Nachtzeitraum berechnet: Tabelle 5: Emissionsberechnung - Schiene 2.2 Immissionsberechnung Die Berechnung der Verkehrslärmeinwirkungen erfolgt nach RLS-90 für die Straße und nach Schall 03 für die Schiene auf der Grundlage der o.a. Emissionspegel durch Simulation der Schallausbreitung in einem digitalen Geländemodell (DGM). Das DGM enthält alle für die Berechnung der Schallausbreitung erforderlichen Angaben (Lage von Schallquellen und Immissionsorten, Höhenverhältnisse, Schallhindernisse im Ausbreitungsweg, schallreflektierende Objekte usw.). Bericht: P14-088/E

11 Bad Homburg, B-Plan Nr.26 1.Änderung Oktober Seite 11 Die Verkehrslärmeinwirkungen werden für freie Schallausbreitung im Plangebiet in einem Raster flächig in 4 m über Grund für den Tag- und Nachtzeitraum berechnet (vgl. Karte 1 und Karte 2). Zusätzlich werden Einzelpunktberechnungen für die geplanten Gebäude im Plangebiet berechnet. Die Ergebnisse für das lauteste Geschoss (ohne Staffelgeschoss) und für das Staffelgeschoss sind in Karte 3 für den Tag und in Karte 4 für die Nacht dargestellt. Bericht: P14-088/E

12 straße Frölingstraße Schleußnerstraße Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 26 "Frölingstraße, Schleußnerstraße, Schaberweg" 1. Änderung Stadt Bad Homburg Karte 1: Verkehrslärmeinwirkungen Tag freie Schallausbreitung in 4m ü.gr. Beurteilungspegel Tagzeitraum ( Uhr) Orientierungswert DIN db(a) Allgemeines Wohngebiet - db(a) Mischgebiet A a 11 28b Schaberweg Strecke A 26B Schleußnerstraße 2 Schleußnerstraße 3 21 Isophone 4 m über Grund (2202; ) Pegel in db(a) <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < Legende Emission Straße Emission Schiene Lichtzeichenanlage Brücke Gebäude Originalmaßstab (A4) 1: m HsNr 2a HsNr

13 1 48 straße Frölingstraße Schleußnerstraße Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 26 "Frölingstraße, Schleußnerstraße, Schaberweg" 1. Änderung Stadt Bad Homburg Karte 2: Verkehrslärmeinwirkungen Nacht freie Schallausbreitung in 4m ü.gr. Beurteilungspegel Nachtzeitraum ( Uhr) Orientierungswert DIN db(a) Allgemeines Wohngebiet - db(a) Mischgebiet A a 11 28b 9 Schaberweg 2 7 Strecke A 26B Schleußnerstraße 2 Schleußnerstraße 3 21 Isophone 4 m über Grund (2202; ) Pegel in db(a) <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < Legende Emission Straße Emission Schiene Lichtzeichenanlage Brücke Gebäude Originalmaßstab (A4) 1: m HsNr 2a HsNr

14 65 3 lautestes Geschoss (ohne Staffelgeschoss) ße b H = 10,3m A A A B1-3 B F B2 D D C Kita B E E H = 10,3m Frölingstraße S A 26B 4720 Schleußnerstraße Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 26 "Frölingstraße, Schleußnerstraße, Schaberweg" 1. Änderung Stadt Bad Homburg Karte 3: Verkehrslärmeinwirkungen Tag mit Bebauung Beurteilungspegel Tagzeitraum ( Uhr) Orientierungswert DIN db(a) Allgemeines Wohngebiet - db(a) Mischgebiet a 11 H = 10,3m Schaberweg A F Kita B1-3 B H = 10,3m B E Strecke e 1 Staffelgeschoss b Frölingstraße A A D D B E C A 26B 1 Schleußnerstraße 3 Schleußnerstraße 2 HsNr 2a HsNr Isophone 4 m über Grund (2220, 2230, 2222; ) Pegel in db(a) <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < Legende Emission Straße Emission Schiene Lichtzeichenanlage Brücke Immissionsort Gebäude Beugungskante Originalmaßstab (A4) 1: m 30 28a Schaberweg 2 7 Strecke 3611 traße

15 3 lautestes Geschoss (ohne Staffelgeschoss) ße b H = 10,3m A A A B1-3 B F B2 D D C 42 Kita B E E H = 10,3m Frölingstraße S A 26B 4720 Schleußnerstraße Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 26 "Frölingstraße, Schleußnerstraße, Schaberweg" 1. Änderung Stadt Bad Homburg Karte 4: Verkehrslärmeinwirkungen Nacht mit Bebauung Beurteilungspegel Nachtzeitraum ( Uhr) Orientierungswert DIN db(a) Allgemeines Wohngebiet - db(a) Mischgebiet a 11 H = 10,3m Schaberweg A F Kita B1-3 B H = 10,3m B E Strecke e 1 Staffelgeschoss b Frölingstraße A A D D B E C A 26B 1 Schleußnerstraße 3 Schleußnerstraße 2 HsNr 2a HsNr Isophone 4 m über Grund (2220, 2230, 2222; ) Pegel in db(a) <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < Legende Emission Straße Emission Schiene Lichtzeichenanlage Brücke Immissionsort Gebäude Beugungskante Originalmaßstab (A4) 1: m 30 28a Schaberweg 2 7 Strecke 3611 traße

16 Bad Homburg, B-Plan Nr.26 1.Änderung Oktober Seite Beurteilung Freie Schallausbreitung Bei freier Schallausbreitung in 4 m über Grund werden im Tagzeitraum Verkehrslärmeinwirkungen im Plangebiet zwischen 57 db(a) und 69 db(a) berechnet. Der Orientierungswert der DIN für Verkehrslärmeinwirkungen in Allgemeinen Wohngebieten von db(a) wird im gesamten Plangebiet um bis zu 14 db(a) überschritten. In der Nacht liegen die Verkehrslärmeinwirkungen bei freier Schallausbreitung im Plangebiet zwischen 46 db(a) und 59 db(a). Der Orientierungswert der DIN für Allgemeine Wohngebiete in der Nacht von db(a) wird im gesamten Plangebiet um bis zu 14 db(a) überschritten. Bebauungskonzept Unter Berücksichtigung der geplanten Bebauung im Plangebiet werden im Tagzeitraum an den der Frölingstraße und dem Schaberweg zugewandten Fassaden Verkehrslärmeinwirkungen zwischen 65 db(a) und 69 db(a) berechnet. Der Orientierungswert der DIN für Verkehrslärmeinwirkungen in Allgemeinen Wohngebieten von db(a) wird an diesen Fassadenabschnitten um bis zu 14 db(a) überschritten. Aufgrund der (Eigen-) Abschirmung der Gebäude wird am überwiegenden Teil der straßenabgewandten Fassaden und an den Fassaden der Gebäude im Blockinnern der Orientierungswert am Tag eingehalten. In der Nacht werden an den der Bahnstrecke zugewandten Fassaden von möglichen Gebäuden in der 1. Baureihe entlang des Schaberwegs Verkehrslärmeinwirkungen von bis zu 62 db(a) prognostiziert. Der Orientierungswert der DIN für Allgemeine Wohngebiete in der Nacht von db(a) wird um bis zu 17 db(a) überschritten. An den der Frölingstraße und der Schleußnerstraße zugewandten Fassaden werden Verkehrslärmeinwirkungen zwischen 52 db(a) und 59 db(a) berechnet. Der Orientierungswert für Allgemeine Wohngebiete wird um 7 db(a) bis 14 db(a) überschritten. Am überwiegenden Teil der straßenabgewandten Fassaden wird der Orientierungswert in der Nacht eingehalten. Die hohen Verkehrslärmeinwirkungen an den Fassaden von Gebäuden entlang des Schaberwegs werden maßgeblich durch den Schienenverkehr bestimmt. An den dahinter liegenden Gebäuden wird der Schienenverkehrslärm durch die Bebauung weitestgehend abgeschirmt. Aufgrund der Überschreitungen der Orientierungswerte am Tag und in der Nacht insbesondere an den straßen- bzw. schienenzugewandten Fassaden werden Lärmschutzmaßnahmen erforderlich. Es wird die Festsetzung passiver Lärmschutzmaßnahmen im Bebauungsplan empfohlen. 2.4 Lärmschutzmaßnahmen Die DIN Schallschutz im Hochbau Teil 1: Mindestanforderungen (Juli 2016) definiert Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen von Gebäuden unter Berücksichtigung unterschiedlicher Raumarten oder Nut- Bericht: P14-088/E

17 Bad Homburg, B-Plan Nr.26 1.Änderung Oktober Seite 17 zungen. Die Anforderungen sind abhängig von den Lärmpegelbereichen, in denen die zu schützenden Nutzungen liegen. Die Lärmpegelbereiche werden vom maßgeblichen Außenlärmpegel abgeleitet. Dieser maßgebliche Außenlärmpegel ist gemäß Punkt der DIN Schallschutz im Hochbau Teil 2: Rechnerische Nachweise zur Erfüllung der Anforderungen (Juli 2016) unter Berücksichtigung der verschiedenen Lärmarten (u.a. Straßenverkehr, Schienenverkehr, Gewerbe- und Industrieanlagen) zu ermitteln. Bezogen auf den Verkehrslärm wird der maßgebliche Außenlärmpegel ermittelt, in dem zu dem errechneten Verkehrslärmbeurteilungspegel 3 db(a) zu addieren sind. Beträgt die Differenz der Beurteilungspegel zwischen Tag minus Nacht weniger als 10 db(a), so ergibt sich der maßgebliche Außenlärmpegel zum Schutz des Nachtschlafes aus einem 3 db(a) erhöhten Beurteilungspegel für die Nacht und einem Zuschlag von 10 db(a). Bezogen auf den Gewerbelärm wird nach DIN im Regelfall als maßgeblicher Außenlärmpegel der nach der TA Lärm für die jeweilige Gebietskategorie geltende Tag-Immissionsrichtwert angesetzt. In den im Bebauungsplan vorgesehenen Allgemeinen Wohngebieten beträgt der Tag- Immissionsrichtwert db(a) und der Nacht-Immissionsrichtwert db(a). Für die geplanten schutzbedürftigen Nutzungen im geplanten Sondergebiet (insbesondere KITA) wird die Schutzbedürftigkeit eines Mischgebiets angesetzt. Der Tag-Immissionsrichtwert in Mischgebieten beträgt db(a) und der Nacht- Immissionsrichtwert db(a). Die Lärmpegelbereiche werden für den ungünstigsten Fall für freie Schallausbreitung im Plangebiet ermittelt und sind in Karte 5 für den Tag und in Karte 6 für die Nacht dargestellt. Festsetzungsvorschlag: Zum Schutz vor Außenlärm für Außenbauteile von Aufenthaltsräumen sind die Anforderungen der Luftschalldämmung nach DIN Schallschutz im Hochbau - Teil 1: Mindestanforderungen, Ausgabe Juli 2016, einzuhalten. Die erforderlichen resultierenden Schalldämm-Maße der Außenbauteile ergeben sich nach DIN (Juli 2016) aus den in der Tabelle aufgeführten Lärmpegelbereichen. Die Abgrenzung der Lärmpegelbereiche ist der Planzeichnung zu entnehmen. Nach außen abschließende Bauteile von schutzbedürftigen Räumen sind so auszuführen, dass sie die folgenden resultierenden Schalldämm-Maße aufweisen: Bericht: P14-088/E

18 Bad Homburg, B-Plan Nr.26 1.Änderung Oktober Seite 18 Lärmpegelbereich erforderliches resultierendes Schalldämm-Maß R w,ges des Außenbauteils in db Bettenräume in Krankenanstalten und Sanatorien Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume und ähnliches Büroräume und ähnliches II III 30 IV V Die Tabelle ist ein Auszug aus der DIN 4109 Schallschutz im Hochbau Teil 1: Mindestanforderungen, Juli 2016, Tabelle 7 (Hrsg.: DIN Deutsches Institut für Normung e.v.) Die erforderlichen Schalldämm-Maße sind in Abhängigkeit vom Verhältnis der gesamten Außenfläche eines Raumes zur Grundfläche des Raumes nach DIN (Juli 2016), Gleichung 33 zu korrigieren. Es können Ausnahmen von den getroffenen Festsetzungen zugelassen werden, soweit im Rahmen der Genehmigung nachgewiesen wird, dass insbesondere gegenüber den Lärmquellen abgeschirmten oder den Lärmquellen abgewandten Gebäudeteilen andere Schalldämm-Maße erforderlich sind. In der Tabelle werden die Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen angegeben. Die Anforderungen beziehen sich auf die gesamte Außenfläche der Fassade. Bei üblicher Bauweise und üblichen Wohnraummaßen (Raumhöhen ca. 2,5m, Raumtiefen ca. 4,5m und Fensterflächenanteil bis %) wird das erforderliche resultierende Schalldämmmaß der gesamten Außenfläche erreicht, wenn im Lärmpegelbereich V die Fenster ein Schalldämmmaß von db(a) (Rechenwert) entspricht Schallschutzklasse 4 - aufweisen. Bericht: P14-088/E

19 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 26 "Frölingstraße, Schleußnerstraße, Schaberweg" 1. Änderung Stadt Bad Homburg Karte 5: Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 Tag 44 LPB 4 m über Grund (2302, 2312; ) 28b Pegelwerte in db(a) I <= II <= III <= 65 IV <= 70 V <= 75 VI <= 80 VII > 80 Legende Emission Straße Emission Schiene Lichtzeichenanlage Brücke Gebäude 28a A Originalmaßstab (A4) 1: m Schleußnerstraße straße 1 Frölingstraße 2 IV V Schleußnerstraße A 26B V IV III III III IV IV IV Schleußnerstraße 3 Strecke 3611 Schaberweg HsNr 2a HsNr

20 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 26 "Frölingstraße, Schleußnerstraße, Schaberweg" 1. Änderung Stadt Bad Homburg Karte 6: Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 Nacht 44 LPB 4 m über Grund (2302, 2312; ) 28b Pegelwerte in db(a) I <= II <= III <= 65 IV <= 70 V <= 75 VI <= 80 VII > 80 Legende Emission Straße Emission Schiene Lichtzeichenanlage Brücke Gebäude 28a A Originalmaßstab (A4) 1: m Schleußnerstraße straße 1 Frölingstraße 2 V Schleußnerstraße A 26B V IV III III II IV III IV Schleußnerstraße 3 IV Strecke 3611 Schaberweg HsNr 2a HsNr

21 Bad Homburg, B-Plan Nr.26 1.Änderung Oktober Seite 21 3 Prognose der Gewerbelärmeinwirkungen Zu untersuchen und zu beurteilen sind die prognostizierten Gewerbelärmeinwirkungen an den schutzbedürftigen Nutzungen innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans durch die bestehenden und planungsrechtlich zulässigen Gewerbebetriebe in der Umgebung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans (Gewerbelärmvorbelastung) und durch den im geplanten Sondergebiet vorgesehenen Einzelhandelsbetrieb (Gewerbelärmzusatzbelastung). 3.1 Abschätzung der Gewerbelärmvorbelastung Südlich des Geltungsbereichs der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 26 befinden sich Gewerbe- und Industriegebiete innerhalb des Bebauungsplans Nr. 17 West und der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 West. Für diese Gebiete liegen die Bebauungsplanfestsetzungen mit entsprechenden Angaben zu den immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegeln (IFSP) im Tagund Nachtzeitraum vor. Südlich des Plangebiets entlang des Schaberwegs (B- Plan Nr. 130) befinden sich gewerblich genutzte Betriebsgrundstücke. Westlich des Änderungsbereichs des Bebauungsplans setzt der Bebauungsplan Nr. 26 Gewerbegebiete fest. Für diese Flächen sind keine IFSP oder Lärmemissionskontingente (LEK) festgesetzt. Auf den Flächen, welche unmittelbar westlich an das Plangebiet angrenzen und für die der Bebauungsplan Nr. 26 Gewerbegebiete festsetzt, befinden sich zurzeit ein mehrstöckiges Wohngebäude und ein Verwaltungsgebäude der Firma Tanger GmbH & Co.KG. Es wird davon ausgegangen, dass von diesen Nutzungen derzeit keine relevanten Geräuschemissionen ausgehen. Zu den Gewerbelärmeinwirkungen im Plangebiet durch die Gewerbe- und Industriegebiete in der Umgebung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr Änderung wurde eine Schalltechnische Untersuchung durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen sind im Bericht-Nr /E1 vom der mbh dokumentiert Emissionsberechnung Gewerbe- und Industriegebiete B-Plan Nr. 17 West Die im o.g. Bericht (Nr /E1 vom der mbh) dokumentierten Untersuchungen zu den Gewerbelärmeinwirkungen kommen zu dem Ergebnis, dass folgende Gebiete innerhalb des Bebauungsplans Nr. 17 West für die Gewerbelärmeinwirkungen im Plangebiet Bebauungsplan Nr Änderung relevant sind: GI GE4 GE6 (westliche Teilfläche) Bericht: P14-088/E

22 Bad Homburg, B-Plan Nr.26 1.Änderung Oktober Seite 22 Die zulässigen Gewerbelärmeinwirkungen der übrigen Gewerbegebiete sind als nicht relevant einzustufen und können bei der Überprüfung der Gewerbelärmeinwirkungen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 26 vernachlässigt werden. Für die o.g. relevanten Industrie- und Gewerbegebietsteilflächen setzen die Bebauungspläne Nr. 17 West und 1. Änderung Nr. 17 West folgende immissionswirksame flächenbezogene Schallleistungspegel (IFSP) fest: Tabelle 6: relevante GI und GE innerhalb des B-Plan Nr. 17 West, festgesetzte IFSP Gebiet IFSP in db(a)/m² Tag Nacht GI 65 GE4 GE6 Die Gewerbelärmemissionen dieser Gebiete werden im Prognosemodell mit den Ausmaßen der Gewerbe- und Industriegebiete und den festgesetzten IFSP in einer Höhe von 4 m über Grund simuliert Betriebe südlich des Schaberwegs Im Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr Änderung sind relevante Gewerbelärmeinwirkungen durch zwei Betriebe südlich des Schaberwegs zu erwarten. Diese beiden Betriebe sind die bestehende Kfz-Werkstatt Reifen KG Autoservice und die geplante Erweiterung der Ringspann GmbH. Für die Betriebsvorgänge auf der Erweiterungsfläche der Ringspann GmbH liegen Angaben aus der Bauvoranfrage vor. Für die Betriebsvorgänge der Kfz-Werkstatt werden Standard-Emissionsansätze für Kfz-Werkstätten herangezogen. Kfz-Werkstatt Reifen KG Die Kfz-Werkstatt Reifen KG befindet sich direkt südlich des Plangebiets im Gebäude Schaberweg 5. Das Werkstattgebäude verfügt über zwei Rolltore und Oberlichter, die an der Nordfassade in Richtung Schaberweg angeordnet sind. Die Öffnungszeiten des Betriebs sind im Internet von 8.00 bis Uhr angegeben. Vor dem Gebäude am Schaberweg können bis zu sechs abgestellt werden. Es wird davon ausgegangen, dass stündlich bis zu fünf - Bewegungen auf der Fläche vor der Werkstatt stattfinden (insgesamt - Bewegungen während der Öffnungszeiten des Betriebs). Zur Ermittlung der Geräuscheinwirkungen durch -Parkverkehr auf den -Stellplätzen werden die Emissionsansätze der Parkplatzlärmstudie 6. überarbeitete Auflage des bayerischen Landesamts für Umwelt herangezogen. Bericht: P14-088/E

23 Bad Homburg, B-Plan Nr.26 1.Änderung Oktober Seite 23 Tabelle 7: Emissionsberechnung - Parkvorgänge Kfz-Werkstatt Parkplatz Ausgangsschallleistungspegel L W0 [db(a)] 63 K PA Parkplatzart (P+R) [db(a)] 0 K I Impulszuschlag [db(a)] 4 K StrO Fahrbahnbelag (Asphalt) [db(a)] 0 L WA,1h je Bewegung und Stunde [db(a)] 67,0 Gemäß Parkplatzlärmstudie wird für die Fahrwege der zwischen dem Parkplatz und der öffentlichen Straße der längenbezogene Schallleistungspegel je -Fahrt in einer Stunde aus dem Schallemissionspegel L m,e gemäß RLS-90 nach folgender Formel ermittelt: L WA`,1h = L m,e + 19 db(a) Gemäß RLS-90 wird für eine -Fahrt in einer Stunde mit einer Fahrgeschwindigkeit von 30 km/h ein Emissionspegel von L m,e = 28,7 db(a) berechnet. Nach der o.g. Formel ist für eine -Fahrt der auf eine Stunde und 1 m-wegelement bezogene Schallleistungspegel von L WA,1h = 47,7 db(a)/m anzusetzen. Für die Schallabstrahlung durch Betriebsvorgänge im Innern der Werkstatt werden die Ansätze aus der vergleichenden Studie Handwerk und Wohnen - bessere Nachbarschaft durch technischen Wandel des TÜV Rheinland 1993/2005 für Kfz-Werkstätten herangezogen. Demnach kann für Kfz-Werkstätten ein mittlerer Innenpegel von L I = 75 db(a) angesetzt werden. Für eine Prognose auf der sicheren Seite wird davon ausgegangen, dass die beiden Werkstatt-Tore an der Nordfassade über die gesamte Betriebszeit (8.00 bis Uhr) offen sind. Für die Oberlichter der Werkstatt an der Nordfassade des Gebäudes wird ein Schalldämmmaß von R W,res = 20 db(a) angesetzt. Aus dem oben genannten Innenpegel wird gemäß VDI 2571 Schallabstrahlung von Industriebauten Formel 9(b) 1 für die Oberlichter ein flächenbezogener Schallleistungspegel von L WA = 51 db(a) pro m² berechnet. Für die offenen Werkstatt-Tore wird ein flächenbezogener Schallleistungspegel von L WA = 71 db(a) pro m² berechnet. Erweiterung Ringspann GmbH Für die Erweiterung des Betriebs Ringspann GmbH südlich des Schaberwegs (Schaberweg 11) liegt das Schalltechnische Gutachten der isab Ingenieurgesellschaft für Bauphysik mbh vor. Schalltechnisch relevante Betriebsvorgänge finden demnach nur im Tagzeitraum zwischen 6.00 und Uhr statt. Im Nachtzeitraum ( Uhr) finden ausschließlich geräuscharme Fertigungsprozesse und Montagearbeiten sowie Parkvorgänge der Mitarbeiter auf den südlichen Stellplätzen statt. 1 Die VDI 2571 ist zwar zwischenzeitlich zurückgezogen, die derzeit gültige Fassung der TA Lärm verweist aber direkt auf die Formel 9b: Die von Teilflächen der Außenhaut eines Gebäudes abgestrahlten Schallleistungen sind nach der Richtlinie VDI 2751, Abschnitt 3, Gleichung (9b) zu ermitteln. (vgl. Anhang TA Lärm A.2.4.2). Bericht: P14-088/E

24 Bad Homburg, B-Plan Nr.26 1.Änderung Oktober Seite 24 Im Schalltechnischen Gutachten der isab Ingenieurgesellschaft für Bauphysik mbh wurden für Immissionsorte an den dem Betrieb zugewandten Fassaden der benachbarten Gebäude die folgenden (aufgerundeten) Beurteilungspegel am Tag und in der ungünstigsten Nachtstunde berechnet: Tabelle 8: Prognostizierte Beurteilungspegel L r Ringspann Erweiterung isab Ingenieurgesellschaft für Bauphysik mbh Immissionsort L r Tag in db(a) L r Nacht in db(a) IP IP IP 28a Für eine Abschätzung der Gewerbelärmeinwirkungen innerhalb des Geltungsbereichs der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 26 durch Geräuschemissionen auf dem Betriebsgelände Schaberweg 11 der Firma Ringspann wurde ein Prognosemodell in Anlehnung an die in der Schalltechnischen Untersuchung der isab Ingenieurgesellschaft für Bauphysik mbh aufgeführten Emissionsansätze und Betriebsvorgänge erstellt. Die berechneten Beurteilungspegel liegen am Tag um rund 2 db(a) und in der Nacht um rund 1 db(a) über den durch die der isab Ingenieurgesellschaft für Bauphysik mbh ermittelten Beurteilungspegeln. Dies ist auf eine Vereinfachung des Emissionsmodells und somit der Emissionsansätze zurückzuführen. Da die Beurteilungspegel allerdings rund 2 db(a) bzw. 1 db(a) höher sind als die Beurteilungspegel der isab Ingenieurgesellschaft für Bauphysik mbh, liegen die angesetzten Emissionsansätze und Betriebsvorgänge für die Prognose der Gewerbelärmeinwirkungen im Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 26 durch Betriebsgeräusche der Ringspann Erweiterung auf der sicheren Seite. Die auf dieser Grundlage berechneten Gewerbelärmeinwirkungen durch den Betrieb der Firma Ringspann auf dem Grundstück Schaberweg 11 sind für den Tag und die Nacht in den folgenden Karten dargestellt. Bericht: P14-088/E

25 28b Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 26 "Frölingstraße, Schleußnerstraße, Schaberweg" 1. Änderung Stadt Bad Homburg Flur 20 Karte 7: Gewerbelärmeinwirkungen Tag Ringspann Erweiterung IO 28a Beurteilungspegel Tagzeitraum ( Uhr) 17 15A 15 13,4 28a 65 58,9 Lkw Gabelstapler IO ,2 9 IO Immissionsrichtwert TA Lärm - db(a) Allgemeine Wohngebiet - db(a) Mischgebiet Berechnung nach DIN ISO Einzelpegel im lautesten Geschoss Isophone 4 m über Grund (4830, 4832; ) Container 65 Ringspann Pegel in db(a) <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < Legende Punktquelle Linienschallquelle Flächenschallquelle Gebäude Industriehalle Immissionsort Originalmaßstab (A4) 1: m

26 28b Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 26 "Frölingstraße, Schleußnerstraße, Schaberweg" 1. Änderung Stadt Bad Homburg Flur 20 Karte 8: Gewerbelärmeinwirkungen Nacht Ringspann Erweiterung IO 28a Beurteilungspegel üngünstigste Nachtstunde (eine Stunde zw und Uhr) 28a 38,2 Immissionsrichtwert TA Lärm - db(a) Allgemeine Wohngebiet - db(a) Mischgebiet 17 15A 15 IO , ,3 9 IO Berechnung nach DIN ISO Einzelpegel im lautesten Geschoss Isophone 4 m über Grund (48, 4842; ) Ringspann Pegel in db(a) <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < Legende Punktquelle Linienschallquelle Flächenschallquelle Gebäude Industriehalle Immissionsort Originalmaßstab (A4) 1: m

27 Bad Homburg, B-Plan Nr.26 1.Änderung Oktober Seite Immissionsberechnung Die Berechnung der Gewerbelärmvorbelastung im Plangebiet durch die Betriebsvorgänge der relevanten Betriebe südlich des Schaberwegs (Kfz-Werkstatt und Ringspann Erweiterung) und der relevanten Gewerbe- und Industriegebiete im Bebauungsplan Nr. 17 West erfolgt auf der Grundlage der o.a. Emissionspegel durch Simulation der Schallausbreitung in einem digitalen Geländemodell (DGM). Das DGM enthält alle für die Berechnung der Schallausbreitung erforderlichen Angaben (Lage von Schallquellen und Immissionsorten, Höhenverhältnisse, Schallhindernisse im Ausbreitungsweg, schallreflektierende Objekte usw.). Die Schallausbreitungsberechnung wird gemäß DIN-ISO alternativer Bodeneffekt - durchgeführt. Für die Immissionsorte an möglichen Gebäuden innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr Änderung wird die Gewerbelärmvorbelastung in Einzelpunktberechnungen geschossweise berechnet. Zusätzlich werden flächige Rasterberechnungen für ein Punkteraster in einer Höhe von 4 m ü. Gr. durchgeführt. Die Lage der Schallquellen und der Immissionsorte sowie die Berechnungsergebnisse sind für den Tagzeitraum in Karte 9 und für die Nacht in Karte 10 dargestellt. Bericht: P14-088/E

28 42,6 37,6 37,8 37,9 37,1 38,0 39,6 38,0 39,6 38,4,2 36,9 38,7 39,6 38,5 38,3 37,9 37,9 37,7 46,8 46,3 39,7 37,6 38,1,1 44,8 A-3 38,2 38,1 39,5,6 38,3 38,1 38,3,146,9 37,7 37,8 37,4 38,1,0,0 48,1 48,6,1,5 48,446,4 49,9 48,7 47,9 48,7 51,5 49,851,7,0,0,2 51,1,447,0 47,7,7 39,7 36,9 38,0 36,2 37,8 37,3 38,9 A-2 38,9,9,1,1 49,0 48,5 49,8,8 51,4 48,847,4,851,3,2,2 48,1 49,6,0,2 49,5 48,6 47,9 48,3 48,0,5 48,648,8,7 48,8,846,651,1 46,649,3 A-1 49,251,3 49,6 51,1,5 47,2 49,0,1,3 51,051,0,9,9 51,0 49,0 49,6 48,846,4 48,2 48,851,151,2 48,949,049,0 51,346,9,3 48,0,0 48,8,4,4 51,2 49,148,0 46,4 47,2 46,8,0 48,1,8 48,7,0,3,5 52,5 51,0 48,5 47,4 47,1,4 49,2 46,4 49,6 49,0 47,2 49,9,3 52,0 44,9 48,5,7 47,8 48,7 48,7 48,4 46,0,3 47,0 49,1 49,6 49,3 49,5,7 49,3,1, ,4 48,8 B1-3 48,6 48,2 47,4 51,1 B ,3 F 49,4 52,2 49,8 52,5 49,7 46,5 48,8,6 49,5,3,2 54,2 48,4 46,0,0 B2,4,2,3,3 54,2 54,2,4,3,0 52,4 54,1 49,4 52,1 53,8,2 53,3 53,4 51,9,1 54,4 48,0 48,1 49,4 D10-16 D1-9 49,9 46,5 48,5,6 49,0 48,9 53,0 44,4,7 48,7 46,0 51,2,0 46,2,4 48,1 49,1 54,2 49,0 48,4 47,7 47,3 53,4 48,2,3 48,0 53,5 44,3 53,7 47,8 44,2 52,1,2,6 53,8,2,9 54,1 54,2 54,5 C 51,0 56,1 49,7 47,6 46,0,5,7,1 56,5 52,9 54,6 Kita B1-1,2 47,4 57,8 57,7 53,1 58,2 54,9,9,8 44,7 51,7 49,5 51,7 51,3,3 47,4,7 46,4 52,2,5 46,1 47,8 48,8 48,0 53,7 47,2 48,7 47,9,7 54,4 49,8 52,6 47,8 48,0 48,3 54,6 54,4 47,2 59,1 48,3 47,6 59,5 59,3 48,9 48,0 48,3 E2 59,3 59,5 59,7,4 47,3 57,157,5,0 59,7 59,8 46,9 47,6 47,8 57,6,2 47,9,3,0 49,9 49,5 48,9 47,1 48,0 56,0 48,2 48,1 48,3 49,5 48,4 48,3 E1,3,7,4 57,7,5,8 57,2,6,6 58,0,,9,9,9 48,9 28a ,9 54,1 61,0 56,2 53, b Lkw Gabelstapler Container H = 10,3m Ringspann 9 7 H = 10,3m Tor 2 1 Kfz Werkstatt B-Plan17west_GE Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 26 "Frölingstraße, Schleußnerstraße, Schaberweg" 1. Änderung Stadt Bad Homburg Karte 9: Gewerbelärmvorbelastung Tag GE + GI mit Ringspann + Kfz-Werkstatt Beurteilungspegel Tagzeitraum ( Uhr) Immissionsrichtwert TA Lärm - db(a) Allgemeine Wohngebiet - db(a) Mischgebiet Berechnung nach DIN ISO Einzelpegel im lautesten Geschoss Isophone 4 m über Grund (7000, 7002; ) Pegel in db(a) <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < Legende Punktquelle Linienschallquelle Flächenschallquelle Immissionsort Hauptgebäude Beugungskante Originalmaßstab (A4) 1: m

29 26,4 21,6 21,8 21,4 21,0 22,1 23,5 22,1 22,0 23,5 22,5 24,3 21,0 22,8 23,7 22,7 22,5 22,0 22,0 21,9 30,1 29,4 23,8 21,8 22,3 34,0 28,5 A-3 22,3 23,7 24,8 22,6 22,3 22,5 34,230,8 22,0 21,9 21,6 22,3 33,9 31,534,0 32,4 34,134,4 32,430,3 33,9 32,7 31,8 32,7,4,6,5,4 33,7 34,234,434,230,934,8 31,8 29,6 23,9 21,1 22,2 20,4 22,0 21,6 23,2 A-2 23,2 33,034,1 32,5 34,1 33,7 34,8 32,931,4,3,334,2 34,7 34,2 32,1 33,629,4 33,7 32,8 32,0 32,3 34,234,634,834,9 32,6 32,832,933,030,7,2 30,833,3 A-1 33,3,4,4,6 33,7 34,3,1,1 31,3 33,1 34,5,0,0 33,4 33,7 32,830,4 32,6 32,9,1,2,2 33,033,133,0,331,034,334,134,6 32,4 32,9 34,7,5 32,531,7 30,4 30,8 30,8 34,0 32,1 34,8 32,7 34,0 34,4 34,4 36,4,0 32,5 31,7 31,2 34,2 33,4 30,4 33,6 33,2 31,3 33,9 34,5 36,0 29,1 32,6 31,8 34,4 32,0 32,8 32,8 30,1 34,3 31,4 33,7 33,3 33,1 33,7 29,6 33,6 34,3 29, ,8 32,8 B1-3 32,6 32,4 31,4 34,7 B ,0 F 33,1 36,2 34,0 36,4 33,9 30,7 32,8 34,6 33,1 33,4 39,0 38,3 32,6 30,0 34,3 B2 39,2 39,3 39,2 39,2 38,1 39,239,339,2 38,2 37,0 36,4 38,1 33,2,9 37,3 37,8 39,1 37,3,8 34,3 38,3 31,9 33,2 32,2 D10-16 D1-9 34,2 30,7 32,5 34,6 33,5 33,6 37,3 28,8 30,1 32,9 30,0,4 34,3 30,4 32,2 38,0 33,1 32,4 32,2 37,8 37,9 30,3 30,1,9 33,1 34,5 34,4 33,7 31,8 31,3 37,9 32,3 34,3 30,1 38,3 34,4 30,0 38,0 38,5 38,7 C,4,3 33,9 31,8 30,1 34,8 29,9 39,5,7 37,3 39,2 Kita B1-1 34,5 31,6 42,3 42,1 37,5 42,7 39,4,3 37,0 33,7 30,0 28,9 37,3 37,0 39,1 31,6 29,8 30,5 37,0 36,0 30,4 31,6 32,9 32,1 39,5 31,3 32,8 32,1 39,5 38,2 33,9 37,2 32,9 32,2 32,4 38,5 38,3 31,3 43,7 43,9 32,5 32,2 32,4 E2 43,8 44,1 31,8 33,0 44,0 44,2 41,1 31,4 41,641,9 44,2 44,3 31,0 31,7 32,0 44,5 44,4 33,5 33,1 31,1 32,1 32,0 41,9 44,7 44,8,4 33,8 33,1 32,4 33,6 32,6 32,4 32,4 E1 44,8,1 44,8 41,341,1 44,9,2 44,6,0,1 44,8,2 44,8 33,8 28a b 11 H = 10,3m 9 H = 10,3m Ringspann B-Plan17west_GE Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 26 "Frölingstraße, Schleußnerstraße, Schaberweg" 1. Änderung Stadt Bad Homburg Karte 10: Gewerbelärmvorbelastung Nacht GE + GI mit Ringspann Beurteilungspegel Nachtzeitraum ( Uhr) Immissionsrichtwert TA Lärm - db(a) Allgemeine Wohngebiet - db(a) Mischgebiet Berechnung nach DIN ISO Einzelpegel im lautesten Geschoss Isophone 4 m über Grund (7010, 7012; ) Pegel in db(a) <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < Legende Punktquelle Linienschallquelle Flächenschallquelle Immissionsort Hauptgebäude Beugungskante Originalmaßstab (A4) 1: m

30 Bad Homburg, B-Plan Nr.26 1.Änderung Oktober Seite Beurteilung Die durch die für die Geräuscheinwirkungen im Plangebiet relevanten festgesetzten Gewerbe- und Industriegebiete südlich der Bahntrasse sowie durch die relevanten bestehenden Gewerbebetriebe entlang des Schaberwegs zu erwartenden Gewerbelärmeinwirkungen betragen im Tagzeitraum an den straßenzugewandten Fassaden der geplanten Gebäude entlang des Schaberwegs bis zu aufgerundet 61 db(a). Der Immissionsrichtwert der TA Lärm für Gewerbelärmeinwirkungen in Allgemeinen Wohngebieten am Tag von db(a) wird um bis zu 6 db(a) überschritten. An den abgeschirmten, straßenabgewandten Fassaden wird der Immissionsrichtwert weitestgehend eingehalten. An der Ostfassade des KITA-Gebäudes, an den Südfassaden der Gebäude B1-3 und F sowie an der Westfassade des Gebäudes B1-1 wird der Immissionsrichtwert um weniger als 1 db(a) überschritten. An der Südfassade sowie am südlichen Abschnitt der Westfassade des Gebäudes C wird der Immissionsrichtwert Tag um bis zu 3,2 db(a) überschritten. Am überwiegenden Teil der Fassaden dieser Baukörper wird der Immissionsrichtwert eingehalten. In der Nacht werden an den straßenzugewandten Fassaden der geplanten Gebäude entlang des Schaberwegs (Gebäude E1, E2 und C) Gewerbelärmeinwirkungen von bis zu,2 db(a) prognostiziert. Der Immissionsrichtwert für Gewerbelärmeinwirkungen in Allgemeinen Wohngebieten in der Nacht von db(a) wird an diesen Fassaden um bis zu 5,2 db(a) überschritten. Durch die Eigenabschirmung bei weitestgehend geschlossener Bebauung wird an den straßenabgewandten Fassaden der Immissionsrichtwert eingehalten. Die im Plangebiet zulässigen Gewerbelärmeinwirkungen werden maßgeblich von den Gewerbelärmemissionen der kontingentierten Gewerbe- und Industriegebiete innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 17 West bestimmt. Aus schalltechnischer Sicht ist eine weitestgehend geschlossene Bebauung entlang des Schaberwegs - wie im Bebauungskonzept vorgesehen - sinnvoll. Durch eine geeignete Grundrissorientierung der Wohnungen in den Gebäuden entlang des Schaberwegs, an denen fassadenweise Immissionsrichtwertüberschreitungen prognostiziert werden, sollte sichergestellt werden, dass öffenbare Fenster von schutzbedürftigen Räumen (Aufenthaltsräume, Schlaf- und Kinderzimmer) an den lärmabgewandten Nordfassaden der Gebäude angeordnet werden. Gartenund Freibereiche von Wohnungen in der ersten südlichen Baureihe sollten ebenfalls möglichst nach Norden orientiert werden. Bericht: P14-088/E

31 Bad Homburg, B-Plan Nr.26 1.Änderung Oktober Seite Abschätzung der Gewerbelärmzusatzbelastung Im geplanten Sondergebiet im südwestlichen Teil des Geltungsbereichs der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 26 Frölingstraße, Schleußnerstraße, Schaberweg ist ein L-förmiger Gebäudekomplex zur Ansiedlung eines Vollsortimenters (Supermarkt) mit Bäckerei im Erdgeschoss und einer Kindertagesstätte (KITA) im Obergeschoss vorgesehen. Die Freifläche der KITA soll gemäß dem Bebauungskonzept auf der Überdachung der geplanten oberirdischen Stellplätze des Supermarkts errichtet werden. Die Gewerbelärmeinwirkungen durch - Parkverkehre und die Andienung des Supermarkts an den nächstgelegenen schutzbedürftigen Nutzungen in der Umgebung des Plangebiets und an den möglichen Gebäuden in den geplanten Allgemeinen Wohngebieten innerhalb des Plangebiets sind zu prognostizieren und zu beurteilen. Es wird davon ausgegangen, dass schalltechnisch relevante Betriebsvorgänge lediglich im Tagzeitraum ( Uhr) stattfinden. Die Prognose der Gewerbelärmeinwirkungen durch die geplanten Nutzungen erfolgt im Rahmen der Bauleitplanung. Die Gewerbelärmeinwirkungen durch die konkreten Planungen und Betriebsvorgänge sind im Genehmigungsverfahren zu prognostizieren und zu beurteilen Emissionsberechnung Der Supermarkt und die Bäckerei sind im Erdgeschoss des geplanten L-förmigen Gebäudes vorgesehen. Die erforderlichen -Stellplätze sind im südwestlichen Bereich des Sondergebiets geplant. Das Bebauungskonzept sieht eine Überdachung der oberirdischen Stellplätze vor. Zusätzlich zu den oberirdischen Stellplätzen ist eine Tiefgaragenebene geplant. Die Andienung per Lkw und Lieferwagen sowie die Zufahrt zur Tiefgaragenebene sollen sich ebenfalls unter der geplanten Überdachung befinden. Die Überdachung dient der geplanten KITA im 1. OG als Spiel- und Freifläche Schallabstrahlung Außenbauteile Überdachung Zur Prognose der Gewerbelärmeinwirkungen durch die -Parkverkehre und Fahrten und die Liefervorgänge unterhalb der geplanten Überdachung ist es erforderlich für den an zwei Seiten geschlossenen und an zwei Seiten offenen Raum unterhalb der Überdachung einen Innenpegel zu berechnen, der alle schalltechnisch relevanten Betriebsvorgänge innerhalb dieses Raumes beinhaltet. Die Schallabstrahlung des Gewerbelärms über die beiden offenen Seiten wird unter Berücksichtigung dieses berechneten Innenpegels und den reflektierenden und absorbierenden Eigenschaften des Raumes unterhalb der Überdachung berechnet. -Parkvorgänge oberirdische Stellplätze Im Verkehrsgutachten werden für den Supermarkt und die Bäckerei insgesamt Bewegungen im Tagzeitraum ( Uhr) prognostiziert. Bei Bericht: P14-088/E

32 Bad Homburg, B-Plan Nr.26 1.Änderung Oktober Seite 32 den Prognoseberechnungen wird davon ausgegangen, dass % der - Bewegungen auf den oberirdischen Stellplätzen stattfinden. Bei einer gleichmäßigen Verteilung der -Bewegungen über den Tagzeitraum sind pro Stunde 39,7 -Bewegungen anzusetzen. Die Emissionsberechnung für die Parkbewegungen auf den oberirdischen Stellplätzen erfolgt nach dem zusammengefassten Verfahren der Parkplatzlärmstudie des bayerischen Landesamtes für Umweltschutz. Für Parkplätze von Einkaufsmärkten ist nach Parkplatzlärmstudie für die Geräusche durch Einkaufswagen auf dem Parkplatz ein Zuschlag für die Parkplatzart von K PA = 3 db(a) (Standard- Einkaufswagen auf Asphalt) zu berücksichtigen. Tabelle 9: Emissionsberechnung Parkvorgänge Supermarkt Parkplatz Ausgangsschallleistungspegel L W0 [db(a)] 63 K PA Parkplatzart (Einkaufswagen auf Asphalt) [db(a)] 3 K I Impulszuschlag [db(a)] 4 K D Durchfahranteil (bei 28 Stellplätze) [db(a)] 3,2 K StrO Fahrbahnbelag [db(a)] - L WA,1h je Bewegung und Stunde [db(a)] 73,2 -Bewegungen gesamt Tag ( Uhr) 6 -Bewegungen je Stunde (16 Stunden) 39,7 L WA,1h je Stunde am Tag [db(a)] 89,2 Tiefgaragen-Zu-/Ausfahrten Die Tiefgaragen-Zu- und Ausfahrt befindet sich nach dem vorliegenden Konzept ebenfalls unterhalb der geplanten Überdachung. Im Verkehrsgutachten werden für den Supermarkt und die Bäckerei insgesamt Bewegungen im Tagzeitraum ( Uhr) prognostiziert. Bei den Prognoseberechnungen wird davon ausgegangen, dass % der -Bewegungen in der Tiefgaragenebene stattfinden. Für die KITA sind in der Tiefgarage 12 Stellplätze vorgesehen. Im Verkehrsgutachten werden für die KITA insgesamt 186 -Bewegungen im Tagzeitraum prognostiziert. Insgesamt ergeben sich durch den Supermarkt und die KITA 821 -Bewegungen im Tagzeitraum in der Tiefgarage. Bei einer gleichmäßigen Verteilung der -Bewegungen über den Tagzeitraum sind pro Stunde 51,3 -Bewegungen (Supermarkt+KITA) anzusetzen. Je -Bewegung wird für die Tore der Tiefgarage gemäß Parkplatzlärmstudie ein flächenbezogener Schallleistungspegel von L WA``,1h, 1 Bew. = db(a)/m² angesetzt. Bei einem Tiefgaragentor mit einer Fläche von 12,5 m² ergibt sich ein auf eine Stunde bezogener Schallleistungspegel für eine Ein- bzw. Ausfahrt durch das Tiefgaragentor von L WA,1h, 1 Bew. = 61,0 db(a). Bei 51,3 -Ein- bzw. Ausfahrten pro Stunde am Tag ist ein Schallleistungspegel von L WA,1h, 39,7 Bew. = 78,1 db(a) anzusetzen. Bericht: P14-088/E

33 Bad Homburg, B-Plan Nr.26 1.Änderung Oktober Seite 33 Für die Fahrten der auf dem Betriebsgelände unterhalb der Überdachung zur Tiefgarage werden pro Fahrt m und ein längenbezogener Schallleistungspegel von L WA`, 1h = 47,7 db(a)/m angesetzt. Bei 51,3 -Fahrten pro Stunde am Tag ist ein Schallleistungspegel von L WA,1h, 39,7 Bew. = 80,2 db(a) anzusetzen. Andienung/Lieferverkehr Supermarkt Insgesamt sind nach Angaben des Verkehrsgutachters für die Belieferung des Nahversorgers täglich bis zu sechs Fahrzeuge zu erwarten. Davon sind vier Fahrzeuge Lkw > 3,5 t und zwei Fahrzeuge Lieferwagen/kleine Lkw < 3,5 t. Für die Entladung der Lkw und Lieferwagen werden die Emissionsansätze für die Entladung an einer Innenrampe mit Torrandabdichtung angesetzt. Es wird angenommen, dass die Lkw > 3,5 t mit jeweils 15 Paletten und die Lieferwagen/kleinen Lkw < 3,5 t mit jeweils 10 Rollcontainern beladen sind. Gemäß Verkehrsgutachten findet die Andienung im Tagzeitraum ( Uhr) statt. In der Nacht ( Uhr) sind keine Liefervorgänge vorgesehen. Für die Prognoseberechnungen der Anliefervorgänge werden für die insgesamt sechs Lkw/Lieferwagen Rangiervorgänge und Einzelgeräusche (Bremse, Leerlauf, Türenschlagen, Anlassen) sowie deren Entladung im Tagzeitraum angesetzt. Für jeden Lkw/Lieferwagen werden die in Tabelle 10 aufgeführten Schallleistungspegel mit einer Rangierdauer von fünf Minuten und einer Leerlaufdauer von jeweils einer Minute angesetzt. Bericht: P14-088/E

34 Bad Homburg, B-Plan Nr.26 1.Änderung Oktober Seite 34 Tabelle 10: Emissionsberechnung Andienung Supermarkt Eingabedaten Lkw >3,5t Lkw <3,5t Bezugszeit Stunden 1 Lkw Stück 1 Rangieren Dauer Rangieren/Lkw Sekunden/Lkw Entladung Paletten gesamt Stück/Lkw 15 -.Rollcontainer gesamt Stück/Lkw - 10 Emissionspegel Rangieren (auf eine Stunde bezogen) Summe Rangieren [99 db(a)] L WAr,1h [db(a)] 88,2 88,2 Emissionspegel Einzelvorgänge (auf eine Stunde bezogen) Einzelgeräusche (je 5s) [L WA ] Anlassen (1x je Lkw) [100dB(A)] L WAr,1h [db(a)] 71,4 71,4 Türenschlagen (2x) [100dB(A)] L WAr,1h [db(a)] 74,4 74,4 Betriebsbremse (1x) [108dB(A)] L WAr,1h [db(a)] 79,4 79,4 Leerlauf (s je Lkw) [94dB(A)] L WAr,1h [db(a)] 76,2 76,2 Summe Einzelgeräusche L WAr,1h [db(a)] 82,3 82,3 Emissionspegel Entladung (auf eine Stunde bezogen) je Palette [78dB(A)] L WAr,1h [db(a)] 89,8 - je Rollcontainer [64dB(A)] L WAr,1h [db(a)] - 74,0 Summe Entladung Innenrampe L WAr,1h [db(a)] 89,8 74,0 Summe Rangieren, Einzelgeräusche, Entladung L WAr,1h [db(a)] 92,5 89,3 Anzahl Lkw/Lieferwagen gesamt 4 2 Anzahl Lkw/Lieferwagen pro Stunde (16 Stunden) 0,25 0,12 L WA Beurteilungszeit L WAr,1h [db(a)] 86,5 80,3 L WAr,1h = auf die Beurteilungszeit bezogener Schallleistungspegel für einen Vorgang pro Stunde Die erforderlichen Zuschläge für impulshaltige Geräusche sind in den Emissionsansätzen bereits enthalten. Für die Fahrten der Lkw auf dem Betriebsgelände unterhalb der Überdachung werden pro Fahrzeug 70 m ( m Zufahrt, m Abfahrt) und ein längenbezogener Schallleistungspegel von L WA`, 1h = 63 db(a)/m angesetzt. Bei sechs Lkw pro Stunde am Tag ist pro Stunde im Tagzeitraum (16 Stunden) ein Schallleistungspegel von L WA,1h = 77,2 db(a) anzusetzen. Schallabstrahlung Außenbauteile Überdachung Aus den o.g. Emissionsansätzen wird ein Gesamt-Schallleistungspegel für die Betriebsvorgänge unterhalb der Überdachung gebildet. Dieser Gesamt- Schallleistungspegel setzt sich zusammen aus den -Parkvorgängen auf den oberirdischen Stellplätze, den Tiefgaragen-Zu- und Abfahrten sowie den Fahrwegen auf dem Betriebsgelände, den Rangier- und Einzelgeräuschen der Lieferfahrzeuge, den Entladegeräuschen und den Fahrten der Lieferfahrzeuge auf dem Betriebsgelände. Aus diesen Betriebsvorgängen ergibt sich der in der folgenden Bericht: P14-088/E

35 Bad Homburg, B-Plan Nr.26 1.Änderung Oktober Seite Tabelle aufgeführte Schallleistungspegel pro Stunde am Tag bzw. in der ungünstigsten Nachtstunde: Tabelle 11: Emissionsberechnung Gesamt-Schallleistungspegel Überdachung Betriebsvorgang L WA,1h in db(a) pro Stunde am Tag -Parkvorgänge oberird. Stellplätze 89,2 Tiefgaragen-Zu-/Abfahrten 78,1 Tiefgarage Fahrten 80,2 Andienung Lkw > 3,5 t 86,5 Andienung Lfw. < 3,5 t 80,3 Lieferfahrzeuge Fahrten 77,2 Gesamt-Schallleistungspegel 92,1 Für den Raum unterhalb der Überdachung wird von folgenden Maßen ausgegangen: Länge: 56 m Breite: 34 m Höhe: 4 m An zwei Seiten ist dieser Raum durch das geplante Gebäude begrenzt. Die westliche und südliche Seite ist weitestgehend offen. Es wird angenommen, dass die geschlossenen Seiten und der Boden schallharte Flächen und die offenen Seiten zu 90% offen und 10% geschlossen (schallhart) sind. Für die gesamte Decke wird ein mittlerer Absorptionsgrad von 0,5 angesetzt. Aus diesen Annahmen ergibt sich für den Raum unterhalb der Überdachung eine Absorptionsfläche A von 897,56 m². Der Innenpegel L I wird gemäß VDI 2571 Schallabstrahlung von Industriebauten nach folgender Formel ermittelt: L I = L WA +10*log(4/A) Der Innenpegel pro Stunde am Tag beträgt demnach L I, Tag = 68,5 db(a). Für die beiden offenen Seiten wird eine Schallabstrahlung pro m² und Stunde am Tag von L WA``,1h = 64,5 db(a)/m² angesetzt Kfz-Fahrten zwischen der öffentlichen Straße und dem Betriebsgrundstück Die Erschließung der oberirdischen Stellplätze und der Tiefgaragenebene sowie der Andienungszone erfolgt von Süden über den Schaberweg. Es wird davon ausgegangen, dass sich die Fahrten der Kfz gleichmäßig auf die Ein- und Ausfahrt verteilen. Für die Fahrwege der zwischen der öffentlichen Straße und dem Betriebsgrundstück wird der längenbezogene Schallleistungspegel je -Fahrt in einer Stunde aus dem Schallemissionspegel L m,e nach folgender Formel ermittelt: L WA`, 1h = L m,e + 19 db(a) Bericht: P14-088/E

36 Bad Homburg, B-Plan Nr.26 1.Änderung Oktober Seite 36 Nach dieser Formel ist je -Fahrt der auf eine Stunde und 1m-Wegelement bezogene Schallleistungspegel von L WA`, 1h = 47,7 db(a)/m für asphaltierte Fahrgassen anzusetzen. Für die Fahrwege der Lieferfahrzeuge (Lkw und Lieferwagen) wird der auf eine Stunde und Meter bezogene Schallleistungspegel von L WA`,1h = 63 db(a)/m für ungünstige Fahrzustände von Lkw angesetzt Tiefgaragen-Lüftungsschächte Gemäß den übermittelten Plangrundlagen befinden sich vier jeweils 2 m große Lüftungsschächte der geplanten Tiefgarage entlang der nördlichen Fassade des geplanten Gebäudes im Sondergebiet. Für die Prognoseberechnungen der Geräuschemissionen aus der Tiefgarage über diese Lüftungsschächte wird für die Parkbewegungen und Fahrten in der Tiefgarage zunächst ein Schallleistungspegel ermittelt und aus diesem ein Innenpegel L I berechnet. Der Schallleistungspegel für die -Parkbewegungen und Fahrten in der Tiefgarage werden gemäß der Parkplatzlärmstudie ermittelt: Tabelle 12: Emissionsberechnung Parkvorgänge Tiefgarage Parkplatz Ausgangsschallleistungspegel L W0 [db(a)] 63 K PA Parkplatzart (Einkaufswagen auf Asphalt) [db(a)] 3 K I Impulszuschlag [db(a)] 4 K D Durchfahranteil (bei 71 Stellplätze) [db(a)] 4,5 K StrO Fahrbahnbelag [db(a)] - L WA,1h je Bewegung und Stunde [db(a)] 74,5 -Bewegungen gesamt Tag ( Uhr) 821 -Bewegungen je Stunde (16 Stunden) 51,3 L WA,1h je Stunde am Tag [db(a)] 91,6 Für die Tiefgarage wird von folgenden Maßen ausgegangen: Länge: 62 m Breite: 28 m Höhe: 2,5 m Unter Berücksichtigung einer schallharten Ausführung aller Wände und des Bodens der Tiefgarage und einem mittleren Absorptionsgrad von 1 für 80% der Tiefgaragendecke ergibt sich für die Tiefgarage eine Absorptionsfläche A von 525,62 m². Der Innenpegel L I wird gemäß VDI 2571 Schallabstrahlung von Industriebauten nach folgender Formel ermittelt: L I = L WA +10*log(4/A) Der Innenpegel pro Stunde am Tag beträgt demnach L I, Tag = 65,9 db(a. Für die vier 2 m² großen Lüftungsschächte wird jeweils eine Schallabstrahlung von auf- Bericht: P14-088/E

37 Bad Homburg, B-Plan Nr.26 1.Änderung Oktober Seite 37 gerundet L WA = 65,0 db(a) pro Stunde am Tag berechnet und als Punktschallquelle im Prognosemodell angesetzt Immissionsberechnung Die Berechnung der zu erwartenden Gewerbelärmzusatzbelastung durch den geplanten Supermarkt und die KITA im Sondergebiet erfolgt nach DIN ISO auf der Grundlage der o.a. Emissionspegel durch Simulation der Schallausbreitung in einem digitalen Geländemodell (DGM). Das DGM enthält alle für die Berechnung der Schallausbreitung erforderlichen Angaben (Lage von Schallquellen und Immissionsorten, Höhenverhältnisse, Schallhindernisse im Ausbreitungsweg, schallreflektierende Objekte usw.). Die Schallausbreitungsberechnung wird gemäß DIN-ISO alternativer Bodeneffekt - durchgeführt. Die Gewerbelärmzusatzbelastung an den maßgeblichen Immissionsorten wird geschossweise in Einzelpunktberechnungen für einzelne Immissionsorte an den bestehenden und geplanten Gebäuden in der Umgebung berechnet. Zusätzlich werden flächige Rasterberechnungen für ein Punkteraster in einer Höhe von 4 m ü. Gr. durchgeführt. Die Berechnungsergebnisse sowie die Lage der Immissionsorte sind in Karte 11 für den Tagzeitraum dargestellt. Bericht: P14-088/E

38 ,4 26,4 25,4 26,1 26,1 25,7 25,1 25,0 28,7 27,0 24,4 28,9 24,8 24,0 36,0 36,4 28,5 A-3 29,8 33,5 33,5 36,8 36,2 32,8 31,5 24,4 36,4 32,4 30,8 29,2 25,7 31,7 31,7 32,7 32,832,9 32,6 34,2 33,9 31,9,6 34,8 33,8 30,7 32,4 29,3 28,7 37,9 36,4 34,9 34,0 30,8 36,2 37,1 39,5 38,8 F 31,8 42,5 41,4 39,9 36,6 42,4 41,6,8,6 42,2 44,3 41,8 41,538,0 43,9 43,7 43,3 30,8 31,3 30,1 29,0 38,0 30,3 29,5 36,7 29,3 30,8 32,4 34,6 29,4 27,1 25,0 38,8 30,9 33,2 37,2 27,1 39,5 25,9 B1-3 37,7 B1-1 27,1,2 26,3 34,3 36,0 27,3,2 41,7 39,6 28,3 29,9 37,4 38,0 26,5 41,4 34,8 27,4 36,2 24,1 23,8 23,7 23,0 23,6 22,7 27,7 24,0 22,9 23,3 21,7 27,4 28,2 26,8 24,2 A-2 24,1 26,1 29,3 28,2 31,0 29,6 30,9 28,1 28,1 26,2 27,5 27,6 27,1 27,027,2 27,127,6 27,5 25,5 27,4 27, , 27,6 29,6 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 26 "Frölingstraße, Schleußnerstraße, Schaberweg" 1. Änderung Stadt Bad Homburg Karte 11: Gewerbelärmzusatzbelastung Tag Sondergebiet Beurteilungspegel Tagzeitraum ( Uhr) Immissionsrichtwert TA Lärm - db(a) Allgemeines Wohngebiet - db(a) Mischgebiet - 65 db(a) Gewerbegebiet 28a 56,2 28b H = 10,3m Ausfahrt 48, ,1,0 TG-Lüftungsschächte 43,8 43,1 65 Kita 43,7 Einfahrt 44,0 46,2,8 37,6 34,4 H = 10,3m 32,6 39,0 33,4 39,6 28,4 27,8 39,2,7 B1-2 27,7 27,9 28,0 27,9 41,7 41,8 29,5 41,8 29,0 42,7 36,0 39,5 37,9 39,0,843,3 44,644,8 38,0 37,9 44,43,5 32,3 34,8,2 43,5 42,7 E1 32,5 34,9 41,3 41,7 29,0 28,5 28,7 28,3 41,2, Einzelpegel im lautesten Geschoss Isophone 4 m über Grund (70, 7062; ) Pegel in db(a) <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < Legende Flächenschallquelle Linienschallquelle Punktquelle Immissionsort Gebäude Beugungskante 13 11,6,1 9 52, ,7 7 46,7 Originalmaßstab (A4) 1: m 4720

39 Bad Homburg, B-Plan Nr.26 1.Änderung Oktober Seite Beurteilung Die von den vorgesehenen Nutzungen im geplanten Sondergebiet ausgehende Gewerbelärmzusatzbelastung in der Umgebung ist nach TA Lärm zu beurteilen. Die zu erwartenden Geräuscheinwirkungen wurden auf der Grundlage von Ansätzen aus der einschlägigen Fachliteratur sowie Erfahrungswerten prognostiziert. Den Prognosen wurden die in Abschnitt aufgeführten Betriebsvorgänge mit entsprechenden Emissionsansätzen zugrunde gelegt. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens sind die Betriebsvorgänge und Emissionsansätze anhand der konkreten Betriebsbeschreibung anzupassen. Im Tagzeitraum werden am nächstgelegenen maßgeblichen Immissionsort am Gebäude Schaberweg 28a westlich des Sondergebiets Gewerbelärmeinwirkungen von bis zu 56,2 db(a) berechnet. Der Immissionsrichtwert der TA Lärm für Gewerbelärmeinwirkungen in Gewerbegebieten am Tag von 65 db(a) wird um mehr als 8 db(a) unterschritten. Am Immissionsort am Wohngebäude Schaberweg 9 mit der Schutzbedürftigkeit eines Mischgebiets werden Gewerbelärmeinwirkungen von bis zu,1 db(a) prognostiziert. Der Immissionsrichtwert der TA Lärm für Gewerbelärmeinwirkungen in Mischgebieten am Tag von db(a) wird um rund 5 db(a) unterschritten. An den geplanten Gebäuden im Allgemeinen Wohngebiet östlich des Sondergebiets werden Gewerbelärmeinwirkungen von bis zu,8 db(a) berechnet. An den geplanten Gebäuden nördlich des Sondergebiets werden Gewerbelärmeinwirkungen von bis zu,6 db(a) berechnet Der Immissionsrichtwert der TA Lärm für Gewerbelärmeinwirkungen in Allgemeinen Wohngebieten am Tag von db(a) wird an den geplanten Gebäuden östlich und nördlich des Sondergebiets um mehr als 9 db(a) unterschritten. Die von den geplanten Nutzungen im Sondergebiet ausgehende Gewerbelärmzusatzbelastung ist an den neugeplanten Gebäuden im Allgemeinen Wohngebiet gemäß Punkt der TA Lärm als nicht relevant einzustufen, da sie den Immissionsrichtwert um mindestens 6 db(a) unterschreitet. 3.3 Gewerbelärmgesamtbelastung In den nachfolgenden Karten ist die Gewerbelärmgesamtbelastung für den Tagzeitraum (Vorbelastung + Zusatzbelastung) im Geltungsbereich des Bebauungsplans geschossweise dargestellt. Bericht: P14-088/E

40 Ausfahrt 39,3 37,2 36,1 39,2 37,2 37,8 39,3 37,1 39,7 38,5 38,0 37,8 42,4 A-3 39,7 38,3 39,6,7 38,5 37,9 37,5 43,5 46,0 44,9 39,0 37,0 36,4 36,3 42,7 42,742,8 A-2 38,6 43,5 43,843,643,642,3 42,8 42,1 46,0 47,6 47,0,7 A-1,2 43,242,5 44,0 44,344, 44,143,6 43,8 44,7 47,2 47,7,5 42,742,4 46,7 43,3 43,644,044,043,5 43,4 44,1 47,4 43,6 41,3 41,4 43,0 47,1 42,8 48,6 43,1 42,9 42,7 43,5 43,0 47,4 43,7,9 48,5 47,4 42,1 44,4 43,3 43,8 43,1 47,5 43,0 43,1 41,3 47,9 48,4 42, B1-3 B1-1 43, ,9 F 43,3 47,8 48,8 48,0 43,4 43,7 43,8 43,7 43,0 48,6 B2 46,2 46,0 43,7,6 44,1 47,4,3 49,6 49,3 43,4 D ,7 D1-9 48,1 43,4 43,7 47,3,1 43,5,0 43,6 43,1 49,6 48,3 43,0 43,2,6 46,5 52,7 43,6 44,3,8 53,0 48,4 42,8,8 51,6 C 49,4 43,5 43,5 48,9 42,6 52,6 53,9 Kita B1-2 48,5,1 56,0 56,8 54,1 49,3 43,5 43,3 52,4 43,6 43,2 42,4,8 43,6 43,4 43,2 52,7 43,9 51,5 42,4 E2 57,9 44,9 58,2 58,1 44,8 44,1,756,2 58,4 58,5 43,2 58,7 47,0 46,8 46,4 43,6 E1 59,1 59,1 54,3 59,2 59,1 59,3 59,6 58, b H = 10,3m TG-Lüftungsschächte H = 10,3m Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 26 "Frölingstraße, Schleußnerstraße, Schaberweg" 1. Änderung Stadt Bad Homburg Karte 12: Gewerbelärmgesamtbelastung Tag Erdgeschoss Beurteilungspegel Tagzeitraum ( Uhr) Immissionsrichtwert TA Lärm - db(a) Allgemeine Wohngebiet - db(a) Mischgebiet Berechnung nach DIN ISO a Lkw Gabelstapler 58,0 58,1 59,3 57,0 54, Ringspann Container 9 7 Einfahrt Tor 2 1 Kfz Werkstatt B-Plan17west_GE6 (7025; ) Pegel in db(a) <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < Legende Punktquelle Linienschallquelle Originalmaßstab (A4) 1: m Flächenschallquelle Immissionsort Hauptgebäude Beugungskante

41 Ausfahrt,6 37,8 36,5 39,6 37,9 38,6,1 36,4 39,0 37,2 36,6 37,0 43,7 A-3 39,2 36,7 39,0,1 37,6 36,7 36,4 44,5 46,7,6 38,6 36,3,3 36,5 44,1 44,144,4 A-2 38,4,1,,3,244,2 44,3 43,4 47,0 48,4 47,5 46,2 A-1 46,2 44,443,7,1,5,6,444,9,1,8 48,0 48,3 46,5 44,244,0 47,1 44,7 44,9,2,3,1 44,6,2 48,0 44,7 42,3 42,5 44,8 48,1 44,2 49,5 44,2 44,3 44,4 44,6 44,7 48,0 44,9 46,9 49,2 48,2 43,2,3 44,4,0 44,3 47,9 44,4 44,8 42,6 48,5 49,1 43, B1-3 B1-1 44, ,3 F 44,7 48,8 49,8 48,7 44,7,0,1 44,8 44,3 49,2 B2 47,7 47,6,3 47,0,1 48,3 46,6,8,2 44,6 D ,5 D1-9 48,8 44,7,1 47,8,6 43,8,3 44,5 44,4,2 49,0 44,4 44,8 51,9 47,1 53,0 44,7,3 51,2 46,8 46,7 53,4 49,1 44,1 52,0 52,1 C,1 44,5 44,6 49,5 44,0 53,1 54,3 Kita B1-2 49,2 46,0 56,5 57,2 54,5,0 44,5 44,0 53,3 52,6 52,1 53,9 44,6 44,3 43,8 51,4 51,4 44,6 44,8 53,8 44,4 54,3 49,4,1 52,5 43,2 E2 58,4,7 58,7 58,6,5,9 44,7 56,256,6 58,9 59,0 44,3 59,2 47,9 47,8 47,3 44,7,3 E1 59,5 59,6 56,2 59,7 59,9 59,9,2 59,6 53,0 28a 53 28b H = 10,3m TG-Lüftungsschächte H = 10,3m Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 26 "Frölingstraße, Schleußnerstraße, Schaberweg" 1. Änderung Stadt Bad Homburg Karte 13: Gewerbelärmgesamtbelastung Tag 1. Obergeschoss Beurteilungspegel Tagzeitraum ( Uhr) Immissionsrichtwert TA Lärm - db(a) Allgemeine Wohngebiet - db(a) Mischgebiet Berechnung nach DIN ISO Lkw Gabelstapler 58,6 59,0,3 57,8, Ringspann Container 9 7 Einfahrt Tor 2 1 Kfz Werkstatt B-Plan17west_GE6 (7025; ) Pegel in db(a) <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < Legende Punktquelle Linienschallquelle Originalmaßstab (A4) 1: m Flächenschallquelle Immissionsort Hauptgebäude Beugungskante

42 Ausfahrt 41,7 37,7 36,1,0 36,7 38,3,6 36,5 39,4 37,3 37,3 36,9,4 A-3 39,9 36,7 39,7,5 37,9 37,8 37,2 46,0 47,5 46,5 39,8 36,8 36,1 36,7,9,946,5 A-2 39,0 47,1 47,9 47,947,847,1 46,7,3 48,1 49,3 47,9 47,1 A-1 47,8,9,3 46,6 47,047,046,846,7 47,1 47,8 49,1 49,3 48,1 46,546,4 47,6 46,1 46,747,247,146,9 46,2 46,6 48,9 46,6 44,0 44,4 47,5 49,2 46,2,7,7 47,2 46,9 46,4 47,1 49,0 47,2 48,4,3 49,9 44,9 46,6 46,0 46,6 46,1 48,4 46,6 47,0 44,2 49,3,1, B1-3 B1-1 46, ,7 F 46,8,3,8 49,7 46,6 46,6 46,9 46,4 46,1,0 B2,8,5 48,3 49,7 46,9,1 49,2 51,7 52,1 46,2 D10-16,7 D1-9,0 46,5 46,8 48,3 51,0 44,4,7 46,2 46,1 51,2,0 46,2 46,5 52,8 47,6 53,4 46,3,8 51,6 53,8,2,9 53,0 52,4 C 51,0,9 46,0,5,8 53,5 54,6 Kita B1-2,2 47,4 56,9 57,6 54,9,9,9 44,4 54,6,9,8,3 51,7 46,1 46,6,8,1 46,5 53,5 43,8 E2 58,8 46,8 59,1 59,0 46,7 44,9 56,757,1 59,3 59,5,7 59,6 49,2 48,9 48,4 46,1 E1,0,1 57,2,2,2,2,6, b H = 10,3m TG-Lüftungsschächte H = 10,3m Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 26 "Frölingstraße, Schleußnerstraße, Schaberweg" 1. Änderung Stadt Bad Homburg Karte 14: Gewerbelärmgesamtbelastung Tag 2. Obergeschoss Beurteilungspegel Tagzeitraum ( Uhr) Immissionsrichtwert TA Lärm - db(a) Allgemeine Wohngebiet - db(a) Mischgebiet Berechnung nach DIN ISO a Lkw Gabelstapler 11 Ringspann Container 9 58,8 7,6 56,4 Einfahrt Tor 2 1 Kfz Werkstatt B-Plan17west_GE6 (7025; ) Pegel in db(a) <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < Legende Punktquelle Linienschallquelle Originalmaßstab (A4) 1: m Flächenschallquelle Immissionsort Hauptgebäude Beugungskante

43 Ausfahrt 42,7 38,1 37,4 38,2 39,8 37,0 39,0 36,5 36,4 36,3 47,1 A-3 36,5 37,9 36,7 36,3 36,5 36,5 48,3 48,8 47,9 36,0 37,3 48,5 48,5 A-2 49,9,4,0,3 49,2 48,6 49,8,8 48,6 47,9 A-1,3 48,1 48,5 48,748,848,9 49,2 49,6,2,3 48,2 49,5 48,8 48,9 48,949,049,0 48,4 48,8,4 49,4 46,7 46,9,3,8 48,8 52,5 47,5,6,0,0 52,1 48,4 47,9 48,8 49,1,0 49, ,8 B1-3 B1-1 48, ,3 F 49,9 52,3 52,6 48,8,3 48,4 B2 54,6 54,6 53,1 54,5,1 52,4 54,2 53,5 54,6 48,0 D ,4 D1-9 48,5 48,9 51,7 42,841,8 48,8 48,2 54,3 48,4 52,6 48,2 48,1 52,3 52,9 54,2 53,0 C 47,6 54,0 53,9 Kita B1-2 57,3 44,8 57,9 54,5,7,5 46,5 52,2 47,5 47,9 47,3,9 48,1 54,8 47,3 E2 59,1 48,4 59,5 59,3 47,7 47,4 57,157,5 59,7 59,8 47,1 59,9,1 49,9 49,2 47,2 E1,3,4 57,9,5,6,6,9, b H = 10,3m TG-Lüftungsschächte H = 10,3m Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 26 "Frölingstraße, Schleußnerstraße, Schaberweg" 1. Änderung Stadt Bad Homburg Karte 15: Gewerbelärmgesamtbelastung Tag 3. Obergeschoss Beurteilungspegel Tagzeitraum ( Uhr) Immissionsrichtwert TA Lärm - db(a) Allgemeine Wohngebiet - db(a) Mischgebiet Berechnung nach DIN ISO a Lkw Gabelstapler 11 Ringspann Container 9 58,9 7 61,1 57,2 Einfahrt Tor 2 1 Kfz Werkstatt B-Plan17west_GE6 (7025; ) Pegel in db(a) <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < Legende Punktquelle Linienschallquelle Originalmaßstab (A4) 1: m Flächenschallquelle Immissionsort Hauptgebäude Beugungskante

44 Ausfahrt 53 37,9 38,1 38,3 38,2 38,6 38,8 38,7 38,0 37,9 38,2 46,7,2 44,9 A-3 38,2 38,4 38,2,247,2 37,8 38,2,0,2,2,5,0 48,8 38,0 37,8 51,651,751,651,5 51,0 47,7,8 39,0 A-2,3,3,9 51,4 48,847,5 51,4,349,6 49,5 48,4,2,0,7,9 46,749,3 A-1 51,251,1,1,5 51,151,0 47,2 49,1,9,9 51,1 49,0 51,151,2 51,3,0,1,1,2 48,2 47,6 48,2,1,6,5 51,1 48,6 49,3 48,8,9 48,7,3 47,0 49, ,8 48,9 B1-3 48,7 47,5 51,3 B F 49,8,6,8,3 54,3 B2,9,5,5,5,6,5 52,4,3 53,3 52,1,1 D ,6 D1-9,6 49,0 53,0 43,842,8,5 49,2 49,1,3 53,5 53,0 52,4,2 53,2 54,2 C 49,8,1 54,2 Kita B1-2 57,8 58,2 54,8 49,6 48,7 48,0 48,8 48,1 54,7 49,9 52,6 48,4 54,6 48,4 E2 59,3 48,2 59,5 49,0 59,7,0 48,1 47,9 48,1 57,6,1 48,4 48,2,3 56,0 48,7 49,9 48,8 48,5 E1,7,8 57,3 61,0 61,0,9 28b H = 10,3m TG-Lüftungsschächte H = 10,3m Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 26 "Frölingstraße, Schleußnerstraße, Schaberweg" 1. Änderung Stadt Bad Homburg Karte 16: Gewerbelärmgesamtbelastung Tag 4. Obergeschoss/5. Obergeschoss Beurteilungspegel Tagzeitraum ( Uhr) Immissionsrichtwert TA Lärm - db(a) Allgemeine Wohngebiet - db(a) Mischgebiet Berechnung nach DIN ISO a Lkw Gabelstapler Container 11 Ringspann 9 7 Einfahrt Tor 2 1 Kfz Werkstatt Punkthaus 5. OG M 1:0 47,3 B-Plan17west_GE6 47,7 53,7 54,5 56,1 56,5 57,7 C 52,9 53,1 47,8,6 (7025; ) Pegel in db(a) <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < Legende Punktquelle Linienschallquelle Originalmaßstab (A4) 1: m Flächenschallquelle Immissionsort Hauptgebäude Beugungskante

45 Bad Homburg, B-Plan Nr.26 1.Änderung Oktober Seite Im Tagzeitraum werden an den Immissionsorten in der Umgebung des Plangebiets die Immissionsrichtwerte für Mischgebiete durch die Gewerbelärmvorbelastung und die prognostizierte Gewerbelärmzusatzbelastung eingehalten. An den geplanten Gebäuden im Allgemeinen Wohngebiet im Geltungsbereich des Bebauungsplans wird der Immissionsrichtwert an den Fassadenabschnitten überschritten, für die bereits allein durch die Gewerbelärmvorbelastung Überschreitungen prognostiziert wurden (vgl. Kapitel 3.1.3). An den Südfassaden der Gebäude E1, E2 und C wird der Immissionsrichtwert der TA Lärm für Allgemeine Wohngebiete von db(a) in allen Geschossen um bis zu 6 db(a) überschritten. Zusätzlich wird der Immissionsrichtwert an den Kopfseiten der Gebäude E1 und E2 in einzelnen Geschossen überschritten. Am Gebäude B1-2 wird der Immissionsrichtwert am südlichen Abschnitt der Westfassade im 2. und 3. Obergeschoss geringfügig um weniger als 1 db(a) überschritten. An den Gebäuden F und B1-3 wird der Immissionsrichtwert lediglich im Staffelgeschoss geringfügig um weniger als 1 db(a) überschritten. Zum Schutz vor den Gewerbelärmeinwirkungen an den geplanten Gebäuden mit Fassaden, an welchen Überschreitungen prognostiziert wurden, sind geeignete Maßnahmen im Bebauungsplan festzusetzen. Diese Maßnahmen haben sicherzustellen, dass an den von Überschreitungen betroffenen Fassadenabschnitten durch eine geeignete Grundrissorientierung keine öffenbaren Fenster von schutzbedürftigen Aufenthaltsräumen angeordnet werden. Feststehende Fenster sind an den von Überschreitungen betroffenen Fassadenabschnitten möglich. Wenn öffenbare Fenster von schutzbedürftigen Aufenthaltsräumen an den von Überschreitungen betroffenen Fassaden angeordnet werde sollen, sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich, die die Gewerbelärmeinwirkungen vor den öffenbaren Fenstern so mindern, dass vor den öffenbaren Fenstern die Immissionsrichtwerte der TA Lärm eingehalten werden. Dies kann beispielsweise erfolgen durch Prallscheiben, unbeheizte Wintergärten, Balkonverglasungen etc. vor den öffenbaren Fenstern der eigentlich schutzbedürftigen Räume. Bericht: P14-088/E

46 Bad Homburg, B-Plan Nr.26 1.Änderung Oktober Seite 46 4 Geräuscheinwirkungen durch die Nutzung der Tiefgaragen In den geplanten Allgemeinen Wohngebieten sind zur Unterbringung der erforderlichen Stellplätze für Bewohner und Besucher Tiefgaragen vorgesehen. Die Tiefgaragen sollen von Norden über die Frölingstraße erschlossen werden. Insgesamt sind drei Tiefgaragen-Zu- bzw. Ausfahrten vorgesehen. Die Tiefgaragenrampen sollen gemäß dem vorliegenden Konzept in die Gebäude integriert werden. Die Lage der Tiefgaragen-Zu und Ausfahrten ist in den Schallausbreitungskarten dargestellt. Geräuschemissionen sind durch -Parkvorgänge und Einund Ausfahrten im Tag- und Nachtzeitraum zu erwarten. Die Geräuscheinwirkungen durch die Nutzung dieser geplanten Tiefgaragen an den maßgeblichen Immissionsorten an bestehenden Gebäuden in der Umgebung sind zu prognostizieren und zu beurteilen. 4.1 Emissionsberechnung Für die Prognose der Geräuscheinwirkungen durch die Nutzung der Tiefgaragen- Stellplätze durch Bewohner und Besucher der geplanten Allgemeinen Wohngebiete werden die in der Verkehrsuntersuchung ermittelten Angaben zu den zu erwartenden Kfz-Fahrten herangezogen. Insgesamt sind Fahrten durch Bewohner und 68 -Fahrten durch Besucher zu erwarten. Die Verteilung dieser Fahrten auf die Tag- und Nachtstunden erfolgt gemäß den in der Verkehrsuntersuchung dargestellten Tagesganglinien. Im Tagzeitraum ( Uhr) und in der ungünstigsten Nachtstunde werden die in der folgenden Tabelle aufgeführten -Bewegungen angesetzt: Tabelle 13: Tiefgaragen - -Fahrten Bewohner/Besucher Tiefgarage Ost Mitte West -Bew. am Tag (6-22 Uhr) Bew. ungünst. Nachtstd. (hier: 5-6 Uhr) 9,4 10,3 7,3 Für die Schallabstrahlung durch die Tore der Tiefgaragen-Ein- und Ausfahrt werden die Ansätze der Parkplatzlärmstudie herangezogen. Für die Schallabstrahlung eines Tiefgaragentors ist ein flächenbezogener Schallleistungspegel von L W`` = 48,0 db(a)/m² je -Ein- bzw. Ausfahrt anzusetzen. Für die Fahrwege der von der öffentlichen Straße zum Tiefgaragentor bzw. vom Tiefgaragentor auf die öffentliche Straße wird der längenbezogene Schallleistungspegel aus dem Emissionspegel L m,e der RLS-90 bestimmt. L WA`,1h = L m,e + 19 db(a) Unter Berücksichtigung einer maximalen Geschwindigkeit von 30 km/h und einer asphaltierten Fahrbahnoberfläche (D StrO = 0 db(a)) ergibt sich je -Fahrt der auf eine Stunde und 1m-Wegelement bezogene Schallleistungspegel von Bericht: P14-088/E

47 Bad Homburg, B-Plan Nr.26 1.Änderung Oktober Seite 47 L WA`,1h = 47,7 db(a)/m. Steigungszuschläge für die -Fahrten auf einer Rampe sind nicht zu berücksichtigen, da sich die Tiefgaragenrampen innerhalb des Gebäudes befinden. 4.2 Immissionsberechnung Die Berechnung der Geräuscheinwirkungen durch die Schallabstrahlung der Tore der Tiefgaragen und der Zu- und Abfahrten erfolgt auf der Grundlage der o.a. Emissionspegel durch Simulation der Schallausbreitung in einem digitalen Geländemodell (DGM). Das DGM enthält alle für die Berechnung der Schallausbreitung erforderlichen Angaben (Lage von Schallquellen und Immissionsorten, Höhenverhältnisse, Schallhindernisse im Ausbreitungsweg, schallreflektierende Objekte usw.). Das Gelände auf dem Schallausbreitungsweg wird als schallharte Fläche im Sinne der DIN ISO mit einem Bodenfaktor von G = 0 berücksichtigt. Für die maßgeblichen Immissionsorte an den bestehenden Wohngebäuden in der Umgebung sowie an den neugeplanten Gebäuden werden die Geräuscheinwirkungen in Einzelpunktberechnungen geschossweise berechnet. Die Lage der Schallquellen und der Immissionsorte sowie die Berechnungsergebnisse sind in Karte 17 für den Tagzeitraum und die lauteste Nachtstunde dargestellt. Bericht: P14-088/E

48 4720 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 26 "Frölingstraße, Schleußnerstraße, Schaberweg" 1. Änderung Stadt Bad Homburg Karte 17: Geräuscheinwirkungen Tag&Nacht Tiefgaragen (Wohnen) Beurteilungspegel Tagzeitraum ( Uhr) Beurteiungspegel ungünstigste Nachtstunde (eine Stunde zw und Uhr) Immissionsrichtwert TA Lärm T/N - / db(a) Allgemeine Wohngebiet - / db(a) Mischgebiet (5200; ) Pegel in db(a) <= < <= < <= < <= < <= < <= < <=65 65 < <=70 70 < <=75 75 < <=80 80 < Legende Linienschallquelle Immissionsort Gebäude Originalmaßstab (A4) 1: m 4720

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