Panketal, SU B-Plan Schönower Straße/ Am Amtshaus November Seite 2

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2 anketal, B-lan chönower traße/ Am Amtshaus November eite 2 Inhaltsverzeichnis 1 Grundlagen Aufgabenstellung lan- und Datengrundlagen Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen Anforderungen rognose der Verkehrslärmeinwirkungen Emissionsberechnung Immissionsberechnung Beurteilung assive challschutzmaßnahmen Tabellen Tabelle 1: Orientierungswerte DIN Verkehr... 5 Tabelle 2: Emissionsberechnung chönower traße... 6 Tabelle 3: Emissionsberechnung - chienenverkehr... 7 Karten Karte 1: Verkehrslärmeinwirkungen Tag EG und 1.OG... 8 Karte 2: Verkehrslärmeinwirkungen Tag 2.OG und 3.OG... 9 Karte 3: Verkehrslärmeinwirkungen Nacht EG und 1.OG Karte 4: Verkehrslärmeinwirkungen Nacht 2.OG und 3.OG Karte 5: Maßgeblicher Außenlärmpegel Tag EG und 1.OG Karte 6: Maßgeblicher Außenlärmpegel Tag 2.OG und 3.OG Karte 7: Maßgeblicher Außenlärmpegel Nacht EG und 1.OG Karte 8: Maßgeblicher Außenlärmpegel Nacht 2.OG und 3.OG Bericht: /E1 2018

3 anketal, B-lan chönower traße/ Am Amtshaus November eite 3 1 Grundlagen 1.1 Aufgabenstellung Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 26 chönower traße/am Amtshaus sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bebauung der Grundstücke 2381 und 2382 zwischen der anke im esten und der traße Am Amtshaus im Osten geschaffen werden. Im üdwesten grenzt das langebiet an die chönower traße. In rund 70 m Entfernung zum südöstlichen langebietsrand verläuft die -Bahnstrecke. Als Grundlage für die Behandlung der challschutzbelange in den weiteren lanungen sind die Verkehrslärmeinwirkungen im langebiet durch den Kfz-Verkehr auf den relevanten traßenabschnitten in der mgebung (chönower traße) und durch den chienenverkehr auf der -Bahnstrecke zu prognostizieren und zu beurteilen. Bei zu erwartenden Überschreitungen der einschlägigen Orientierungswerte sind Vorschläge für die Festsetzung entsprechender challschutzmaßnahmen im Bebauungsplan zu unterbreiten. 1.2 lan- und Datengrundlagen Die schalltechnische ntersuchung basiert auf folgenden Karten- und Datengrundlagen: Bebauungsplanentwurf Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr.26 chönower traße/am Amtshaus und Abgrenzung des langebiets, tand: , übermittelt durch den Auftraggeber am ; Vorhaben- und Erschließungsplan zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.26 chönower traße/ Am Amtshaus, übermittelt durch den Auftraggeber am ; Verkehrsuntersuchung für das Neubauvorhaben in der chönower traße 106 in anketal der offmann Leichter Ingenieurgesellschaft, Arbeitsstand: ; chienenverkehrsprognose für die treckenabschnitte 6002 und 6081 im Abschnitt Zerpernick und Bernau (Friedenstal) nach neuer chall 03, übermittelt durch die Deutsche Bahn AG am ; Digitales Geländemodell (M), übermittelt durch die LGB (Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg) am Bericht: /E1 2018

4 anketal, B-lan chönower traße/ Am Amtshaus November eite Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen Die Ermittlung und Bewertung der zu erwartenden traßen- und chienenverkehrslärmeinwirkungen im langebiet erfolgt nach: DIN challschutz im tädtebau, Juli 2002 [DIN 18005], i. V. m. Beiblatt 1 zur DIN challtechnische Orientierungswerte für die städtebauliche lanung, Mai Für die Emissions- und challausbreitungsberechnungen werden weiterhin die folgenden Berechnungsvorschriften und sonstigen Erkenntnisquellen herangezogen. Dies sind: Richtlinien für den Lärmschutz an traßen - RL-90, Ausgabe April 1990 [RL-90]; echzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImchV) vom 18. Dezember 2014, Anlage 2 Berechnung des Beurteilungspegels für chienenwege [chall 03]; VDI-Richtlinie 2720 challschutz durch Abschirmung im Freien, März 1997 [VDI 2720]; DIN IO 9613 Teil 2 Dämpfung des challs bei der Ausbreitung im Freien - Allgemeines Berechnungsverfahren, Oktober 1999 [DIN IO ]; DIN challschutz im ochbau Teil 1: Mindestanforderungen, Januar 2018 [DIN ]; DIN challschutz im ochbau Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen, Januar 2018 [DIN ]. Bericht: /E1 2018

5 anketal, B-lan chönower traße/ Am Amtshaus November eite Anforderungen Als Grundlage für die Beurteilung der challschutzbelange im Bebauungsplanverfahren sind schalltechnische ntersuchungen zu den traßen- und chienenverkehrslärmeinwirkungen im langebiet durchzuführen. Für die Art der baulichen Nutzung ist nach aktuellem lanungsstand noch keine Baugebietskategorie im inne der 2 bis 11 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt. Vorgesehen ist eine Nutzung analog der allgemeinen Zweckbestimmung eines Mischgebiets (vgl. 6 Abs. 1 BauNVO). Zur Beurteilung der Geräuscheinwirkungen innerhalb des langebiets werden die folgenden Orientierungswerte des Beiblatts 1 zur DIN herangezogen. Tabelle 1: Orientierungswerte DIN Verkehr Gebietsart Orientierungswert in db(a) Tag ( hr) Nacht ( hr) Mischgebiete (MI) Mit der Einhaltung des Orientierungswerts soll nach Beiblatt 1 der DIN die mit der Eigenart des betreffenden Baugebiets oder Baufläche verbundene Erwartung auf angemessenen chutz vor Lärmbelastungen erfüllt werden. Da sich in vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bei bestehenden Verkehrswegen und in Gemengelagen die Orientierungswerte oft nicht einhalten lassen, kann im Rahmen der Abwägung beim Überwiegen anderer Belange von ihnen abgewichen werden. In diesem Fall soll ein Ausgleich durch geeignete Lärmschutzmaßnahmen (z.b. Grundrissgestaltung, baulicher challschutz) vorgesehen und planungsrechtlich gesichert werden. Bericht: /E1 2018

6 anketal, B-lan chönower traße/ Am Amtshaus November eite 6 2 rognose der Verkehrslärmeinwirkungen 2.1 Emissionsberechnung traßenverkehr Die Verkehrslärmemissionspegel des Kfz-Verkehrs auf dem relevanten traßenabschnitt der chönower traße sind gemäß RL-90 zu berechnen. Die Berechnung der Emissionspegel erfolgt auf Grundlage der Verkehrsdaten (DTV, V- Anteil) gemäß der Verkehrsuntersuchung für das Neubauvorhaben in der chönower traße 106 in anketal der offmann Leichter Ingenieurgesellschaft vom für den rognose-lanfall. Für den relevanten traßenabschnitt werden folgende Emissionspegel berechnet: Tabelle 2: Emissionsberechnung chönower traße traße v DTV M Tag M Nacht p Tag p Nacht L m,e T L m,e N km/h Kfz/24h Kfz/h Kfz/h % % db(a) db(a) chönower traße ,1 0,6 66,0 58,2 v = zulässige öchstgeschwindigkeit; DTV = Durchschnittlicher Täglicher Verkehr; M Tag/Nacht =maßgebliche stündliche Verkehrsstärke; p Tag/Nacht = maßgebender Lkw-Anteil; Lm,E T/N = Emissionspegel Tag/Nacht Zuschläge für teigungen und Gefälle werden im digitalen Geländemodell ermittelt und berücksichtigt. chienenverkehr Die Berechnung der chienenverkehrslärmeinwirkungen erfolgt nach den Anforderungen der chall 03 (2014) auf der Grundlage der durch das Ressort irtschaft, Recht und Regulierung Lärm und Erschütterung (C) der Deutschen Bahn AG für den treckenabschnitt Zepernick und Bernau (Friedenstadl) der trecken 6002 und 6081 übermittelten Zugdaten und treckenparameter für das rognosejahr Gemäß chall 03 werden für die Bahnstrecke folgende Emissionspegel für den Tag- und Nachtzeitraum berechnet: Bericht: /E1 2018

7 anketal, B-lan chönower traße/ Am Amtshaus November eite 7 Tabelle 3: Emissionsberechnung - chienenverkehr Zugart Anzahl Züge Geschw. Länge je Zug Emissionspegel L w [db(a)] Tag Nacht Nr Name Tag Nacht [km/h] [m] 0 m 4 m 5 m 0 m 4 m 5 m trecke Bahn ,4 83,6 64,9 56,2 80,3 61,6 52,9 Gesamt ,4 83,6 64,9 56,2 80,3 61,6 52,9 trecke GZ-E ,5 85,3 74,3 44,9 86,4 75,4 45,9 2 GZ-E ,5 87,2 77,1 46,7 84,8 74,7 44,3 3 IC-E ,9 77,5 59,9 44,8 4 ICE ,4 69,3 49,8 40,6 5 RV-ET ,4 74,4 53,6 49,9 70,1 49,4 45,6 6 RV-E ,1 80,9 66,3 51,6 76,1 61,5 46,9 Gesamt ,3 79,2 55,6 89,0 78,2 51,8 2.2 Immissionsberechnung Die Berechnung der traßen- und chienenverkehrslärmeinwirkungen erfolgt nach den Vorschriften der RL-90 und chall 03 auf der Grundlage der o.a. Emissionspegel durch imulation der challausbreitung in einem digitalen Geländemodell (M). Das M enthält alle für die Berechnung der challausbreitung erforderlichen Angaben (Lage von challquellen und Immissionsorten, öhenverhältnisse, challhindernisse im Ausbreitungsweg, schallreflektierende Objekte usw.). Die Berechnungen der Verkehrslärmeinwirkungen im langebiet am Tag und in der Nacht werden gemäß des vorliegenden Konzepts als Einzelpunktberechnungen geschossweise durchgeführt. Die geplanten Baukörper werden bei den challausbreitungsberechnungen berücksichtigt. Die Berechnungsergebnisse sind in Karte 1 und Karte 2 für den Tag und in Karte 3 und Karte 4 für den Nachtzeitraum dargestellt. Bericht: /E1 2018

8 3JO 2LLXJVZ DFK ',1 G% $ $OOJLV :RKJEL G% $ 0LVFKJEL,VRKR E *XG (L]OJO (* XG 2* %XLOXJVJO 7DJ]LDX 8K.D 9NKVOlLZLNXJ L %EDXXJVNR] 7DJ (* 2* 6FKDOOFKLVFK 8VXFKXJ ]X %EDXXJVOD 1 3 6FK RZ 6D $ $VKDXV *LG 3DNDO /JG L G% $ (LVVLR 6FKL (LVVLR 6D,LVVLRVR *ElXG 2LLXJVZOLL 2LJLDOD VDE $ D V D %DKKR =L (GJVFKRVV D V D %DKKR =L 2EJVFKRVV

9 6FKDOOFKLVFK 8VXFKXJ ]X %EDXXJVOD 1 3 6FK RZ 6D $ $VKDXV *LG 3DNDO.D 9NKVOlLZLNXJ L %EDXXJVNR] 7DJ 2* 2* /JG L G% $ 3JO,VRKR E *XG (L]OJO 2* XG 2* 2LLXJVZ DFK ',1 G% $ $OOJLV :RKJEL G% $ 0LVFKJEL %XLOXJVJO 7DJ]LDX 8K (LVVLR 6FKL (LVVLR 6D,LVVLRVR *ElXG 2LLXJVZOLL 2LJLDOD VDE $ D V D %DKKR =L 2EJVFKRVV D V D %DKKR =L 2EJVFKRVV

10 6FKDOOFKLVFK 8VXFKXJ ]X %EDXXJVOD 1 3 6FK RZ 6D $ $VKDXV *LG 3DNDO /JG L G% $ 3JO,VRKR E *XG (L]OJO (* XG 2* 2LLXJVZ DFK ',1 G% $ $OOJLV :RKJEL G% $ 0LVFKJEL %XLOXJVJO 1DFK]LDX 8K.D 9NKVOlLZLNXJ L %EDXXJVNR] 1DFK (* 2* (LVVLR 6FKL (LVVLR 6D,LVVLRVR *ElXG 2LLXJVZOLL 2LJLDOD VDE $ D V D %DKKR =L (GJVFKRVV D V D %DKKR =L 2EJVFKRVV

11 .D 9NKVOlLZLNXJ L %EDXXJVNR] 1DFK 2* 2* 3JO,VRKR E *XG (L]OJO 2* XG 2* 2LLXJVZ DFK ',1 G% $ $OOJLV :RKJEL G% $ 0LVFKJEL %XLOXJVJO 1DFK]LDX 8K 6FKDOOFKLVFK 8VXFKXJ ]X %EDXXJVOD 1 3 6FK RZ 6D $ $VKDXV *LG 3DNDO /JG L G% $ (LVVLR 6FKL (LVVLR 6D,LVVLRVR *ElXG 2LLXJVZOLL 2LJLDOD VDE $ D V D %DKKR =L 2EJVFKRVV D V D %DKKR =L 2EJVFKRVV

12 anketal, B-lan chönower traße/ Am Amtshaus November eite 12 3 Beurteilung Für die Art der baulichen Nutzung ist nach aktuellem lanungsstand noch keine Baugebietskategorie im inne der 2 bis 11 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt. Vorgesehen ist eine Nutzung analog der allgemeinen Zweckbestimmung eines Mischgebiets (vgl. 6 Abs. 1 BauNVO). Für die Beurteilung der Verkehrslärmeinwirkungen im langebiet werden die Orientierungswerte der DIN für Mischgebiete herangezogen. nter Berücksichtigung der geplanten Baukörper wird im Tagzeitraum am nördlichen, geplanten Gebäude der Orientierungswert für Verkehrslärmeinwirkungen in Mischgebieten von 60 db(a) um mindestens 3 db(a) unterschritten. Innerhalb des langebiets werden auf den straßen- und bahnabgewandten eiten der geplanten Gebäude Verkehrslärmeinwirkungen auf dem Niveau zwischen den Orientierungswerten von Allgemeinen ohngebieten und Mischgebieten erreicht. An den straßen- und bahnabgewandten Gebäudefassaden des südlichen, geplanten Gebäudes werden Beurteilungspegel berechnet, die den Orientierungswert der DIN für Mischgebiete von 60 db(a) unterschreiten. An den der chönower traße zugewandten Gebäudefassaden des südlichen, geplanten Gebäudes werden Verkehrslärmeinwirkungen von bis zu 66 db(a) oberhalb des Erdgeschosses berechnet. Der Orientierungswert der DIN für Verkehrslärmeinwirkungen in Mischgebieten von 60 db(a) wird an diesem Fassadenabschnitt ab dem 1.Obergeschoss um bis zu 6 db(a) überschritten. Im Erdgeschoss dieser Fassade wird der Orientierungswert der DIN um bis zu 5 db(a) überschritten. An den der Bahnstrecke zugewandten Fassaden des südlichen Gebäudekörpers betragen die Verkehrslärmeinwirkungen bis zu 65 db(a) im 3.Obergeschoss. Der Orientierungswert der DIN für Verkehrslärmeinwirkungen wird um rund 5 db(a) überschritten. Im Nachtzeitraum wird der Orientierungswert der DIN für Verkehrslärmeinwirkungen in Mischgebieten von 50 db(a) in nahezu allen Geschossen der der chönower traße und der Bahnstrecke zugewandten Fassaden der geplanten Gebäude überschritten. An den der Lärmquellen abgewandten Fassaden wird der Orientierungswert eingehalten. An den Fassadenabschnitten, an denen der Orientierungswert für Mischgebiete überschritten wird, werden Lärmschutzmaßnahmen erforderlich. Es wird die Festsetzung passiver Lärmschutzmaßnahmen empfohlen. Bericht: /E1 2018

13 anketal, B-lan chönower traße/ Am Amtshaus November eite 13 4 assive challschutzmaßnahmen Die DIN challschutz im ochbau Teil 1: Mindestanforderungen (Januar 2018) definiert Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen von Gebäuden unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Raumarten. Die Anforderungen sind abhängig von den maßgeblichen Außenlärmpegeln, in denen die zu schützenden Nutzungen liegen. Der maßgebliche Außenlärmpegel ist gemäß unkt der DIN challschutz im ochbau Teil 2: Rechnerische Nachweise zur Erfüllung der Anforderungen (Januar 2018) unter Berücksichtigung der verschiedenen Lärmarten (u.a. traßenverkehr, chienenverkehr, Gewerbe- und Industrieanlagen) zu ermitteln. Bezogen auf den chienen- und traßenverkehrslärm ( und der DIN ) wird der maßgebliche Außenlärmpegel ermittelt, indem zu dem errechneten Verkehrslärmbeurteilungspegel 3 db(a) zu addieren sind. Beträgt die Differenz der Beurteilungspegel zwischen Tag minus Nacht weniger als 10 db(a), so ergibt sich der maßgebliche Außenlärmpegel zum chutz des Nachtschlafes aus dem um 3 db(a) erhöhten Beurteilungspegel für die Nacht und einem Zuschlag von 10 db(a). Aufgrund der Frequenzzusammensetzung von chienenverkehrsgeräuschen in Verbindung mit dem Frequenzspektrum der challdämm-maße von Außenbauteilen ist der Beurteilungspegel für chienenverkehr pauschal um 5 db zu mindern. Bezogen auf den Gewerbelärm wird nach DIN im Regelfall als maßgeblicher Außenlärmpegel der nach der TA Lärm für die jeweilige Gebietskategorie geltende Tag-Immissionsrichtwert angesetzt. Für die im Bebauungsplan analog zu einem Mischgebiet vorgesehene Nutzung wird der Tag-Immissionsrichtwert der TA Lärm für Mischgebiete von 60 db(a) herangezogen. Bezogen auf die Nacht ergibt sich der maßgebliche Außenlärmpegel zum chutz des Nachtschlafes aus dem um 3 db(a) erhöhten Beurteilungspegel für die Nacht und einem Zuschlag von 10 db. Als maximal zu erwartender Nacht-Beurteilungspegel wird der Nacht- Immissionsrichtwert der TA Lärm für Mischgebiete von 45 db(a) herangezogen. Von den Anforderungen an das erforderliche challdämmmaß kann im Baugenehmigungsverfahren abgewichen werden, wenn nachgewiesen wird, dass zur icherstellung verträglicher Innenpegel geringere Maßnahmen ausreichen. In Karte 5 und Karte 6 sind die maßgeblichen Außenlärmpegel für den Tag und in Karte 7 und Karte 8 zum chutz des Nachtschlafes unter Berücksichtigung der Bebauung gemäß des vorliegenden Vorhaben- und Erschließungsplans dargestellt. Festsetzungsvorschlag passiver challschutz Zum chutz vor Außenlärm für Außenbauteile von Aufenthaltsräumen sind die Anforderungen der Luftschalldämmung nach DIN challschutz im ochbau Teil 1: Mindestanforderungen, Ausgabe Januar 2018, einzuhalten. Die erforderlichen gesamten bewerteten Bau-challdämm-Maße R w,ges der Außen- Bericht: /E1 2018

14 anketal, B-lan chönower traße/ Am Amtshaus November eite 14 bauteile ergeben sich nach DIN (Januar 2018) unter Berücksichtigung des maßgeblichen Außenlärmpegels und der unterschiedlichen Raumarten nach folgender Gleichung (Gleichung 6): R w,ges = L a - K Raumart Dabei ist K Raumart = 30 db K Raumart = 35 db L a für Aufenthaltsräume in ohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten, nterrichtsräume und Ähnliches; für Büroräume und Ähnliches; der Maßgebliche Außenlärmpegel nach unkt der DIN (Januar 2018). Mindestens einzuhalten sind: R w,ges = 30 db für Aufenthaltsräume in ohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten, nterrichtsräume, Büroräume und Ähnliches. Für gesamte bewertete Bau-challdämm-Maße von R w,ges > 50 db sind die Anforderungen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen. Die erforderlichen gesamten bewerteten Bau-challdämm-Maße R w,ges sind in Abhängigkeit vom Verhältnis der vom Raum aus gesehenen gesamten Außenfläche eines Raumes zur Grundfläche des Raumes G nach DIN (Januar 2018), Gleichung 32 mit dem Korrekturwert K AL nach Gleichung 33 zu korrigieren. Für Außenbauteile, die unterschiedlich zur maßgeblichen Lärmquelle orientiert sind, siehe DIN (Januar 2018), Es können Ausnahmen von den getroffenen Festsetzungen zugelassen werden, soweit nachgewiesen wird, dass geringere gesamte bewertete Bau-challdämm- Maße R w,ges erforderlich sind. Die maßgeblichen Außenlärmpegel im Tagzeitraum und zum chutz des Nachtschlafes sind in der lanzeichnung oder in den länen zur Festsetzung zu kennzeichnen. Festsetzungsvorschlag Belüftung von chlafräumen In chlafräumen (auch Kinderzimmer sowie ohn-/chlafräume in Ein-Zimmer- ohnungen) ist durch bauliche Maßnahmen ein ausreichender challschutz auch unter Berücksichtigung der erforderlichen Belüftung zu gewährleisten. Dazu sind chlafräume mit einer schallgedämmten Lüftungsanlage auszustatten, die einen ausreichenden Luftwechsel (20 m³/h pro erson) während der Nachtzeit sicherstellt. Die jeweiligen challdämmanforderungen gemäß DIN 4109 müssen auch bei Aufrechterhaltung des Mindestluftwechsels eingehalten werden. Auf die schallgedämmten Lüfter kann verzichtet werden, wenn der Nachweis erbracht Bericht: /E1 2018

15 anketal, B-lan chönower traße/ Am Amtshaus November eite 15 wird, dass in chlafräumen durch geeignete bauliche challschutzmaßnahmen (z.b. Doppelfassaden, verglaste Vorbauten) ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 db(a) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Bericht: /E1 2018

16 6FKDOOFKLVFK 8VXFKXJ ]X %EDXXJVOD 1 3 6FK RZ 6D $ $VKDXV *LG 3DNDO /JG L G% $! 3JOZ (* XG 2* 7DJ]LDX 8K.D 0D JEOLFK $X OlJO 7DJ 0L %EDXXJVNR] (* 2* (LVVLR 6FKL (LVVLR 6D,LVVLRVR *ElXG 2LJLDOD VDE $ D V D %DKKR =L (GJVFKRVV D V D %DKKR =L 2EJVFKRVV

17 .D 1D JEOLFK $X OlJO 7DJ 0L %EDXXJVNR] 2* 2* 7DJ]LDX 8K! /JG L G% $ 3JOZ 2* XG 2* 6FKDOOFKLVFK 8VXFKXJ ]X %EDXXJVOD 1 3 6FK RZ 6D $ $VKDXV *LG 3DNDO (LVVLR 6FKL (LVVLR 6D,LVVLRVR *ElXG 2LJLDOD VDE $ D V D %DKKR =L 2EJVFKRVV D V D %DKKR =L 2EJVFKRVV

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20 anketal, B-lan chönower traße/ Am Amtshaus November eite 20 rheberrechtliche inweise Die in dieser nterlage vorgelegten Ermittlungen und Berechnungen sowie die durchgeführten Recherchen wurden nach bestem issen und mit der nötigen orgfalt auf der Grundlage der angegebenen und während der Bearbeitung zugänglichen uellen erarbeitet. Eine Gewähr für die sachliche Richtigkeit wird nur für selbst ermittelte und erstellte Informationen und Daten im Rahmen der üblichen orgfaltspflicht übernommen. Eine Gewähr für die sachliche Richtigkeit für Daten und achverhalte aus dritter and wird nicht übernommen. Die Ausfertigungen dieser nterlage bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten onorars Eigentum der mb. Alle nterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Nur der Auftraggeber ist berechtigt, die nterlagen oder Auszüge hiervon (dies jedoch nur mit uellenangaben) für die gemäß Auftrag vereinbarte Zweckbestimmung weiterzugeben. Vervielfältigungen, Veröffentlichungen und eitergabe von Inhalten an Dritte in jeglicher Form sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der mb gestattet. Ausgenommen ist die Verwendung der nterlagen oder Teilen davon für Vermarktungsaktionen des Auftraggebers. In diesen Fällen ist ein deutlich sichtbarer inweis auf mb als rheber zu platzieren. mb Bericht: /E1 2018

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