Vorhabenbezogener Bebauungsplan Am Kirchpfad, Weiterstadt. Schallimmissionsschutz Gutachten. Auftraggeber:
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1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Am Kirchpfad, Weiterstadt Schallimmissionsschutz Gutachten Auftraggeber: EMON Vermögensverwaltung GmbH Neckarstraße Darmstadt Projekt-Nr.: E163-17F Sachbearbeiter: Dipl.-Ing.(FH) Alexander Müller Datum: Dieses Gutachten umfasst 17 Seiten Text (inkl. Deckblatt) und 11 Seiten Anlage. Quirinsstraße 6 D Frankfurt a.m. Fon (069) Fax (069) info@grebner-ingenieure.de _Gutachten Schall VEP Am Kirchpfad Geschäftsführer Dipl.-Ing. Thomas Grebner Dipl.-Ing. (FH) Alexander Müller Sitz der Gesellschaft
2 Inhaltsübersicht Seite 1. Sachstand Grundlagen Vorbemerkungen zur Beurteilung Beurteilungsgrundlagen Verkehrslärm Örtliche Gegebenheiten Emissionen Allgemeines Schienenverkehr Geräuschimmissionen und Schallschutzmaßnahmen Allgemeines Schallimmissionen Erforderliches Schalldämm-Maß und Schallschutzmaßnahmen Festsetzungsvorschläge Passiver Lärmschutz Allgemeines Schalldämmung der Umfassungsbauteile Belüftung von Schlafräumen Außenwohnbereiche Zusammenfassung Seite 2 von 17
3 Anlagen 1 Lageplan 2.1 Erdgeschoss, berechneter Beurteilungspegel Tag Lr,Tag in db(a) Obergeschoss, berechneter Beurteilungspegel Tag Lr,Tag in db(a) Obergeschoss / Dachgeschoss, berechneter Beurteilungspegel Tag Lr,Tag in db(a) 3.1 Erdgeschoss, berechneter Beurteilungspegel Nacht Lr,Nacht in db(a) Obergeschoss, berechneter Beurteilungspegel Nacht Lr,Nacht in db(a) Obergeschoss / Dachgeschoss, berechneter Beurteilungspegel Nacht Lr,Nacht in db(a) 4.1 Erdgeschoss, Lärmpegelbereiche nach DIN Obergeschoss, Lärmpegelbereiche nach DIN Obergeschoss / Dachgeschoss, Lärmpegelbereiche nach DIN Rasterlärmkarte (h = 2 m) tagsüber zur Beurteilung der Außenwohnbereiche Abbildungen Abb. 1 Auszug aus dem Flächennutzungsplan [13] mit grob skizzierter Lage des Plangebietes Tabellen Tab. 1 Schalltechnische Orientierungswerte gemäß Beiblatt 1 der DIN Tab. 2 Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV... 9 Tab. 3: Schallleistungspegel aufgrund der Zugzahlen [b] auf der Bahnlinie Mainz-Darmstadt für Tab. 4: Erforderliches resultierendes Bauschalldämm-Maß nach DIN [4] Seite 3 von 17
4 1. Sachstand Es ist geplant, auf dem Flurstück 175/4, Flur 1, Gemarkung Braunshardt nach 2 BauGB [1] drei Reihenhäuser und zwei Doppelhaushälften zu errichten. Hierfür soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan erstellt werden. Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine Nachverdichtung und die vorhandenen Flächen werden weiterentwickelt, was insoweit der Zielsetzung von 1a Abs. 2 BauGB [1] entspricht. Pegelbestimmende Quellen sind die Schienengeräusche der Bahnlinie Darmstadt - Mainz zwischen dem Bahnhof Weiterstadt und dem Bahnhof Klein-Gerau. Die Zugzahlen wurden anhand der Angaben der Deutschen Bahn angesetzt. Dabei wird die Prognose für 2025 in der Berechnung berücksichtigt. Die umliegenden Straßen sind gegenüber der Geräuschquelle Schiene zu vernachlässigen, da die Schiene pegelbestimmend ist. Gewerbliche Schallquellen sind in der Nähe des Plangebietes vorhanden. In der näheren Umgebung befindet sich die Metgerei Hamm (Ludwigstraße 29), der Getränkeabholmarkt Köcher (Ludwigstraße 20) und die Firma WS-Fahrzeugdesign (Am Kirchpfad 23). Da diese Betriebe bereits jetzt vorhanden sind, müssen auch jetzt schon die Immissionsrichtwerte nach TA Lärm durch die Betriebe an den maßgeblichen Immissionsorten erfüllt werden. Eine weitere Untersuchung ist deshalb nicht erforderlich. In dieser schalltechnischen Untersuchung werden die Auswirkungen der maßgeblichen Geräuschquellen auf das Plangebiet beurteilt. Die Beurteilung erfolgt mit den Anforderungen der DIN Auf Basis der DIN 4109 [4] werden die Lärmpegelbereiche zur Ermittlung des notwendigen Schalldämmmaßes bestimmt. Seite 4 von 17
5 2. Grundlagen [1] Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 [2] Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV) vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036), geändert am [3] "Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge" (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) vom 15. März 1974 [4] DIN , Januar 2018: "Schallschutz im Hochbau - Teil 1: Mindestanforderungen" [5] DIN , Januar 2018: "Schallschutz im Hochbau - Teil 2: Rechnerische Nachweise zur Erfüllung der Anforderungen" [6] DIN 18005, Teil 1, Juli 2002, "Schallschutz im Städtebau, Grundlagen und Hinweise für die Planung" mit Beiblatt 1, Mai 1987, "Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung" [7] DIN ISO , Entwurf, September 1997, "Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren" [8] DIN ISO , Oktober 1999, "Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren" [9] Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26. August 1998 [10] Freie und Hansestadt Hamburg: Hamburger Leitfaden - Lärm in der Bauleitplanung 2010, Januar 2010 [11] Ministerium für Verkehr und Infrastruktur: Städtebauliche Lärmfibel - Hinweise für die Bauleitplanung, Dezember 2013 [12] Flächennutzungsplan Stadt Weiterstadt (siehe download am ) Seite 5 von 17
6 Des Weiteren werden folgende Unterlagen für die Bearbeitung herangezogen: [a] [b] Planunterlagen (Grundrisse, Ansichten, Schnitte) vom , vom Auftraggeber per Mail zur Verfügung gestellt von Frau Ebel, Deutsche Bahn AG, vom , zu den Verkehrsdaten auf der Bahnstrecke Mainz-Darmstadt [c] Ortsbesichtigung am Die Berechnungen wurden mit der Lärmprognose-Software SoundPLAN, Version 8.0, Soundplan GmbH durchgeführt. Seite 6 von 17
7 2.1 Vorbemerkungen zur Beurteilung Nach 1, Abs. 6 BauGB [1] sind bei der Bauleitplanung unter anderem die Belange des Umweltschutzes und damit, als Teil des Immissionsschutzes, auch der Schallschutz zu berücksichtigen. Nach BImSchG [3] sind die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen auf die ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete sowie auf sonstige schutzbedürftige Gebiete soweit wie möglich vermieden werden. Nach diesen gesetzlichen Anforderungen ist es geboten, den Schallschutz soweit wie möglich zu berücksichtigen. Diese räumen ihm anderen Belangen gegenüber einen hohen Rang, jedoch keinen Vorrang ein. Bei allen Neuplanungen, einschließlich der "heranrückenden Bebauung", sowie bei Überplanungen von Gebieten ohne wesentliche Vorbelastung ist ein vorbeugender Schallschutz anzustreben. Erste Stufe einer sachgerechten Schallschutzplanung ist die schalltechnische Bestandsaufnahme bzw. Prognose. Hierfür gibt es verschiedene Verfahren mit unterschiedlichen Richtlinien für verschiedene Anwendungsbereiche. Für den Schallschutz in der städtebaulichen Planung wird die Norm DIN [6] mit dem zugehörigen Beiblatt 1 nach herrschender Meinung zur Anwendung empfohlen. Der Belang des Schallschutzes ist bei der in der städtebaulichen Planung erforderlichen Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gemäß 1 Abs. 7 BauGB ein wichtiger Planungsgrundsatz neben anderen Belangen. Die Abwägung kann in bestimmten Fällen bei Überwiegen anderer Belange - insbesondere in bebauten Gebieten - zu einer entsprechenden Zurückstellung des Schallschutzes führen. Wo die Grenze für eine noch zumutbare Lärmbelastung liegt, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Dabei sind vor allem der Gebietscharakter und die tatsächliche oder durch eine andere Planung gegebene Vorbelastung zu berücksichtigen. Dies bedeutet, dass die Orientierungswerte lediglich als Anhalt für eine Beurteilung von Lärmimmissionen dienen, und dass von ihnen sowohl nach oben als auch nach unten abgewichen werden kann. Um die mit der Eigenart des betreffenden Baugebietes verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastung zu erfüllen, ist die Einhaltung bzw. Unterschreitung der Orientierungswerte bereits am Rand der Bauflächen bzw. der überbaubaren Grundstücksflächen wünschenswert. Es handelt sich bei den Orientierungswerten also nicht um Grenzwerte, sondern um anzustrebende Zielwerte in der städtebaulichen Planung. Diese Werte sind deshalb im Beiblatt aufgenommen worden und sind nicht Bestandteil der Norm selbst. Seite 7 von 17
8 Tab. 1 Schalltechnische Orientierungswerte gemäß Beiblatt 1 der DIN Nutzung Orientierungswerte [db(a)] Tag Nacht reine Wohngebiete (WR), Wochenendgebiete, Ferienhausgebiete 40 / 35 allgemeine Wohngebiete (WA), Kleinsiedlungsgebiete (WS), Campingplatzgebiete / 40 Friedhöfe, Kleingartenanlagen, Parkanlagen besondere Wohngebiete (WB) / 40 Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (MI) 60 / 45 Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE) / sonstige Sondergebieten, soweit sie schutzbedürftig sind, je nach Nutzungsart 45 bis / 65 Industriegebiete (GI) - - Die höheren Werte der Tab. 1 für die Nacht gelten jeweils für Verkehrsgeräusche durch öffentlichen Verkehr. Die Zuordnung der jeweiligen Orientierungswerte zu den entsprechenden Flächen erfolgt auf Grundlage von rechtskräftigen Bebauungsplänen oder den Planungsabsichten, die durch den Flächennutzungsplan dargestellt sein können. Bei der Beurteilung werden die Beurteilungspegel für jede Lärmart (Verkehrslärm, Gewerbelärm, Freizeitlärm) getrennt ermittelt und mit den Orientierungswerten verglichen. In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrswegen und in Gemengelagen lassen sich die Orientierungswerte oft nicht einhalten. Wo im Rahmen der Abwägung mit plausibler Begründung von den Orientierungswerten abgewichen werden soll, weil andere Belange überwiegen, sollte möglichst ein Ausgleich durch andere geeignete Maßnahmen (z.b. geeignete Gebäudeanordnung und Grundrissgestaltung, bauliche Schallschutzmaßnahmen insbesondere bei Schlafräumen) vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden. Seite 8 von 17
9 2.2 Beurteilungsgrundlagen Verkehrslärm Im Rahmen der Bauleitplanung werden die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV [2], welche für den Bau und für die wesentliche Änderung von Verkehrswegen gelten, oft als eine Abwägungsschwelle im Sinne von 1 Abs. 7 BauGB [1] verwendet. Tab. 2 Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV Immissionsgrenzwerte [db(a)] Nutzung Tag (6 bis 22 Uhr) Nacht (22 bis 6 Uhr) Krankenhäuser, Schulen, Kurheime Altenheime 57 reine und allg. Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete 59 Kerngebiete, Dorfgebiete und Mischgebiete 64 Gewerbegebiete Örtliche Gegebenheiten Das Baugebiet wird eingegrenzt durch die Straße Am Kirchpfad im Süden die bestehenden Baukörper im Norden, Osten und Westen. Das Plangebiet ist durchgehend von Schallimmissionen der Bahnstrecke betroffen, die pegelbestimmend sind. Die Geräusche durch Straßenverkehr sind gegenüber den Geräuschen der Bahnstrecke vernachlässigbar und werden in dieser Bearbeitung nicht weiter betrachtet. Nachfolgend ist ein Auszug aus dem Flächennutzungsplan [12] dargestellt, der - als Absichtserklärung der Gemeinde - das Plangebiet als allgemeine Wohnbaufläche (W) ausweißt. Seite 9 von 17
10 Plangebiet Abb. 1: Auszug aus dem Flächennutzungsplan [12] mit grob einskizzierter Lage des Plangebietes Die Geräusche durch gewerbliche Schallquellen werden in dieser Untersuchung nicht betrachtet, da die genehmigten Betriebe bereits jetzt die Immissionsrichtwerte nach TA Lärm [9] für ein allgemeines Wohngebiet an den maßgeblichen Immissionsorten einhalten müssen. Maßgebliche Immissionsorte sind nach Ziffer A.1.3 TA Lärm [9]: a) bei bebauten Flächen 0,5 m außerhalb vor der Mitte des geöffneten Fensters des vom Geräusch am stärksten betroffenen schutzbedürftigen Raumes nach DIN 4109 [4]; b) bei unbebauten Flächen oder bebauten Flächen, die keine Gebäude mit schutzbedürftigen Räumen enthalten, an dem am stärksten betroffenen Rand der Fläche, wo nach dem Bauund Planungsrecht Gebäude mit schutzbedürftigen Räumen erstellt werden dürfen. Bei der hier vorliegenden Bestandsbebauung handelt es sich um ehemalige und nicht mehr genutzte landwirtschaftliche Gebäude die keine schutzbedürftigen Räume enthalten. Insofern ist an der bestehenden Bebauung zwar unmittelbar - Fall a) - kein maßgeblicher Immissionsort vorhanden. Ein maßgeblicher Immissionsort ist jedoch auf dem hier vorliegenden Flurstück 175/4 - Fall b) - dort vorhanden, wo nach Bau- und Planungsrecht schutzbedürftige Räume und damit maßgebliche Immissionsorte errichtet werden könnten. Seite 10 von 17
11 2.4 Emissionen Allgemeines Zur Beschreibung der Lärmsituation ist die Bestimmung der Lärmemissionen erforderlich. Der Emissionspegel beschreibt den Schall, der von einer Schallquelle ausgeht. Hierbei findet eine Unterscheidung zwischen den Zeiträumen Tag (6 bis 22 Uhr) und Nacht (22 bis 6 Uhr) statt. Die Schallleistungspegel eines Schienenverkehrswegs beziehen sich mit der Neufassung der Schall 03 [3] auf die Lage relativ zu den Gleisen. Die Schallleistungspegel für Schienen werden nach neuer Schall 03 [2] getrennt für 0 m (Schienenoberkante), 4 m und 5 m Höhe über Schienenoberkante ermittelt. Es werden somit die Roll-, Aggregat-, Antriebs- und aerodynamische Geräusche getrennt berücksichtigt. Bei ungeraden Zugzahlen werden diese so verteilt, dass auf dem Gleis, welches sich näher am Immissionsort befindet, die höhere Zugzahl angesetzt wird. Damit ergibt sich die schalltechnisch ungünstigere Situation. In die Ermittlung der Schallemissionen eines Schienenwegs gehen zahlreiche Einflüsse ein. Dazu gehören vor allem die Fahrzeugarten, Zugfrequenzen, Fahrgeschwindigkeiten, Fahrbahn- und Gleisarten. Je nach Situation werden z.b. für Brücken, Tunnelmünder, Kurven- oder Rangierbereiche Anpassungen vorgenommen. Die Zugzahlen [b] wurden uns von der DB Netz AG zur Verfügung gestellt Schienenverkehr Der Schienenverkehr auf der Bahnlinie Mainz-Darmstadt findet derzeit auf zwei Gleisen statt. Für die Strecke liegen Daten der Deutschen Bahn [b] in Form einer Prognose für das Jahr 2025 vor. Die Berechnungen werden anhand der Richtlinie Schall03 [2] durchgeführt. In der Prognose werden auf Basis der Zugzahlen [b] folgende Schallleistungspegel berechnet: Tab. 3: Schallleistungspegel aufgrund der Zugzahlen [b] auf der Bahnlinie Mainz-Darmstadt für 2025 Gleis Höhe Schalleistungspegel Tag Schalleistungspegel Nacht in db(a) in db(a) Gleis Nord Gleis Süd 0 m 89,4 89,5 4 m 72,2 72,5 5 m 57,3 53,4 0 m 89,2 89,4 4 m 72,1 72,5 5 m 57,0,9 Seite 11 von 17
12 3. Geräuschimmissionen und Schallschutzmaßnahmen 3.1 Allgemeines Die Orientierungswerte für allgemeine Wohngebiete liegen tags bei 55 db(a) und nachts 45 db(a). Bei Überschreitung dieser Orientierungswerte sollte eine plausible Begründung gegeben werden, warum andere Belange überwiegen, und es sollte möglichst ein Ausgleich durch andere geeignete Maßnahmen (z. B. geeignete Gebäudeanordnung und Grundrissgestaltung, bauliche Schallschutzmaßnahmen, insbesondere für Schlafräume) vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden. Je weiter die Orientierungswerte der DIN überschritten werden, desto gewichtiger müssen allerdings die für die Planung sprechenden städtebaulichen Gründe sein und umso mehr hat die Behörde die baulichen und technischen Möglichkeiten auszuschöpfen, um diese Auswirkungen zu verhindern. 3.2 Schallimmissionen Zur Ermittlung der Verkehrslärmimmissionen wird eine Berechnung der Schallausbreitung von den jeweiligen Verkehrswegen zu den Immissionsorten durchgeführt. In die Berechnung gehen Abschirmungen und Reflexionen der Gebäude sowie die Geländestruktur ein. Die berechneten Beurteilungspegel Lr,Tag am Tag liegen bei Werten zwischen 46 db(a) und 59 db(a) - siehe Anlagen In der Nacht liegen die berechneten Beurteilungspegel Lr,Nacht ebenfalls zwischen 59 db(a) und 59 db(a) - siehe Anlagen Die Berechnungen zeigen, dass der Orientierungswert der DIN am Tag von 55 db(a) und in der Nacht von 45 db(a) für allgemeine Wohngebiete teilweise überschritten werden. Auch die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV werden teilweise überschritten. Damit sind Lärmschutzmaßnahmen am Gebäude erforderlich. Die Geräuschbelastung am Tag ist teilweise geringer als in der Nacht. Somit ist der berechnete Beurteilungspegel in der Nacht maßgeblich für die Bestimmung des Lärmpegelbereiches. Seite 12 von 17
13 3.3 Erforderliches Schalldämm-Maß und Schallschutzmaßnahmen Die Definition der Anforderungen an den baulichen Schallschutz erfolgt auf Basis der Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 [4]. Die Einordnung der Fassadenabschnitte in die Lärmpegelbereiche wird anhand des maßgeblichen Außenlärmpegels nach DIN [4] vorgenommen, der aus den berechneten Beurteilungspegeln bestimmt wird. Durch Addition von 3 db(a) zum berechneten Beurteilungspegel tagsüber wird der der maßgebliche Außenpegel gebildet. Für den Fall, dass die Differenz zwischen dem berechneten Beurteilungspegel in der Nacht und dem Beurteilungspegel tagsüber 10 db(a) beträgt, wird der maßgebliche Außenlärmpegel wie folgt gebildet: zum berechneten Beurteilungspegel in der Nacht wird 3 db(a) addiert und schließlich zur Berücksichtigung der erhöhten Schutzbedürftigkeit in der Nacht werden weitere 10 db(a) addiert. Im vorliegenden Fall ist die Differenz zwischen dem berechneten Beurteilungspegel am Tag und in der Nacht 10 db(a). Der Geräuschpegel in der Nacht ist nahezu gleich hoch bzw. höher als der Geräuschpegel am Tag. Insofern wird für die Bestimmung des maßgeblichen Außenlärmpegels der berechnete Beurteilungspegel in der Nacht herangezogen und es wird zunächst + 3 db(a) addiert und schließlich + 10 db(a) zur Berücksichtigung der erhöhten Schutzbedürftigkeit in der Nacht. Aufgrund der Frequenzzusammensetzung von Schienenverkehrsgeräuschen in Verbindung mit dem Frequenzspektrum der Schalldämm-Maße von Außenbauteilen ist der Beurteilungspegel für Schienenverkehr nach DIN [5] pauschal um 5 db(a) zu mindern. Die Gesamtkorrektur des Beurteilungspegels in der Nacht beträgt also + 8 db(a). Die fassadenweisen Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 sind in Anlage geschossweise für die jeweiligen Fassaden dargestellt. Seite 13 von 17
14 4. Festsetzungsvorschläge Die berechneten Beurteilungspegel (siehe Anlagen 2 und 3) zeigen teilweise Überschreitungen der Orientierungs- bzw. Immissionsgrenzwerte nach DIN bzw. 16. BImSchV an den Fassaden im Plangebiet. Zur Gewährleistung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse sollen Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen werden. Unter anderem bestehen folgende Möglichkeiten der Umsetzung von Maßnahmen: 1. Planerische oder organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung einer Entstehung von Lärm 2. Vergrößern der Abstände zwischen Schallquelle und der schutzbedürftigen Nutzung 3. Aktiver Lärmschutz an der Schallquelle bzw. auf dem Ausbreitungsweg 4. Passive Lärmschutzmaßnahmen an den betroffenen Gebäuden Die Maßnahmen sollten in der genannten Reihenfolge vorgenommen werden, da so die beste Wirksamkeit erzielt wird. Die Verhältnismäßigkeit ist jedoch in Abhängigkeit zur örtlichen Situation zu prüfen und für den konkreten Fall zu bewerten. Die Punkte 1. bis 3. sind aus verschiedenen Gründen bei der Umsetzung der Planungen nicht möglich, wie nachfolgend diskutiert wird. Planerische oder organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung einer Entstehung von Lärm (Punkt 1.) können nicht umgesetzt werden, da die Geräuschquelle Bahnverkehr als maßgebliche Geräuschquelle nicht beeinflusst werden kann. Ein vergrößern der Abstände zwischen Schallquelle und der schutzbedürftigen Nutzung (Punkt 2.) kann ebenfalls nicht umgesetzt werden, da das vorhandene Grundstück in der Lage nicht verändert werden kann und aufgrund der Größe eine Änderung der Gebäudeanordnung auch nicht zu einer Verminderung der Geräuscheinwirkungen führt. Aktive Lärmschutzmaßnahmen (Punkt 3.) an der Quelle sind ebenfalls nicht möglich, da diese außerhalb des Einflussbereiches des Vorhabenträgers ist. Aus sachverständiger Sicht verbleibt für das vorliegende Plangebiet der Punkt 4., nämlich die Festsetzung von passiven Lärmschutzmaßnahmen (siehe Kapitel 4.1) an den neu geplanten Gebäuden. Im Festsetzungstext soll kein Bezug auf dieses Gutachten genommen werden, um die Eindeutigkeit der Festsetzungen nicht zu gefährden. Seite 14 von 17
15 4.1 Passiver Lärmschutz Allgemeines Mit passiven Lärmschutzmaßnahmen können gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewährleistet werden. Passive Lärmschutzmaßnahmen umfassen verschiedene Maßnahmen an von Lärm betroffenen Gebäuden, dazu gehören etwa Grundrissanordnung, die Lage und Art der Fenster, die Schalldämmung der umfassenden Bauteile sowie Maßnahmen zur Belüftung der Aufenthaltsräume Schalldämmung der Umfassungsbauteile Das erforderliche bewertete Bauschalldämm-Maße R w,ges ist aus dem Lärmpegelbereich bzw. dem maßgeblichen Außenlärmpegel nach DIN [4] wie folgt zu berechnen: R w,ges = La - KRaumart mit KRaumart = 30 db für Aufenthaltsräume in Wohnungen Die erforderlichen resultierenden bewerteten Bauschalldämm-Maße R w,ges sind in Abhängigkeit vom Verhältnis der vom Raum aus gesehenen gesamten Außenfläche eines Raumes Ss zur Grundfläche des Raumes SG nach DIN : [5], Gleichung (32) mit dem Korrekturwert KAL nach Gleichung (33) zu korrigieren. Für Außenbauteile, die unterschiedlich zur maßgeblichen Lärmquelle orientiert sind gilt DIN : [5], Abschnitt Tab. 4: Erforderliches resultierendes Bauschalldämm-Maß nach DIN [4] Nr. Lärmpegelbereich Maßgeblicher Außenlärmpegel La [db(a)] Erforderliches bewertetes Bauschalldämm-Maß ef. R'w,res [db] in Aufenthaltsräumen von Wohnungen 1 I 55 R'w,res = La - KRaumart = = 25 db 2 II 60 R'w,res = La - KRaumart = = 30 db 3 III 65 R'w,res = La - KRaumart = = 35 db 4 IV 70 R'w,res = La - KRaumart = = 40 db 5 V 75 R'w,res = La - KRaumart = = 45 db 6 VI 80 R'w,res = La - KRaumart = = db 7 VII > 80 1) 1) Festlegung der Anforderungen aufgrund örtlicher Gegebenheiten Seite 15 von 17
16 Die Schalldämmung der Umfassungsbauteile kann folgendermaßen festgesetzt werden: Die Umfassungsbauteile von Gebäuden mit Aufenthaltsräumen müssen erforderliche bewertete resultierende Bauschalldämm-Maße (erf. R w,res) aufweisen, die gemäß DIN : abhängig von Raumart für den jeweiligen Lärmpegelbereich erforderlich sind. Das erforderliche bewertete resultierende Bauschalldämm-Maße (erf. R w,res) muss in Abhängigkeit vom Verhältnis der vom Raum aus gesehenen gesamten Außenfläche eines Raumes S s zur Grundfläche des Raumes S G nach DIN : , Gleichung (32) mit dem Korrekturwert K AL nach Gleichung (33) korrigiert werden. Die Normen DIN : und DIN : können bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden Belüftung von Schlafräumen Zusätzlich zu den Anforderungen an die Schalldämmung der Umfassungsbauteile (siehe Abschnitt 4.1.2), sind auch Maßnahmen zur Belüftung der Schlafräume erforderlich. Hierzu wird aufgrund der Empfehlungen verschiedener Leitfäden [10], [11] folgende Festsetzung empfohlen: Schlafräume sowie Kinderzimmer an Fassaden mit mindestens Lärmpegelbereich III nach DIN 4109 ohne Fenster auf einer lärmabgewandten Gebäudeseite, sind mit einer schallgedämmten mechanischen Lüftungsanlage mit einer Mindestluftwechselrate von 20 m³/h pro Person auszustatten. Die Schalldämmanforderungen gemäß textlicher Festsetzung müssen auch bei Aufrechterhaltung des Mindestluftwechsels eingehalten werden Außenwohnbereiche Für die Außenwohnbereiche wird eine schützenswerte Nutzung tagsüber betrachtet. In Anlage 5 ist die hierzu berechnete Rasterlärmkarte zur Beurteilung der Lärmsituation der Außenwohnbereiche dargestellt. Bei den Außenwohnbereichen wird maximal ein Beurteilungspegel von 56 db(a) berechnet. Addiert man zu dem berechneten Beurteilungspegel + 3 db(a), also 56 db(a) + 3 db(a) = 59 db(a) liegen die Außenwohnbereiche maximal im Lärmpegelbereich III. Festsetzungen sind aus lärmtechnischer Sicht also nicht erforderlich. Seite 16 von 17
17 5. Zusammenfassung In diesem Gutachten werden die Geräuscheinwirkungen auf die geplante Wohnbebauung auf dem Flurstück 175/4, Flur 1, Gemarkung Braunshardt schalltechnisch untersucht. Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine Nachverdichtung und die vorhandenen Flächen werden weiterentwickelt, was insoweit der Zielsetzung von 1a Abs. 2 BauGB [1] entspricht. Die schalltechnischen Orientierungswerte nach DIN betragen in allgemeinen Wohngebieten tagsüber 55 db(a) und nachts 45 db(a) bei Geräuscheinwirkungen durch öffentlichen Verkehr. Die relevanten Schallquellen wurden in ein dreidimensionales Rechenmodell überführt und die Schallimmissionen berechnet. Pegelbestimmende Lärmquelle ist die Bahnstrecke Mainz-Darmstadt. Der Straßenverkehr ist gegenüber den Schienengeräuschen von untergeordneter Bedeutung und wird insofern nicht betrachtet. Gewerbliche Geräuschquellen werden nicht betrachtet, da die genehmigten Betriebe auch jetzt schon die Immissionsrichtwerte nach TA Lärm [9] erfüllen müssen. Insofern ist eine weitere Beurteilung im Rahmen der hier vorliegenden Planung nicht erforderlich. Die Orientierungswerte nach DIN werden sowohl am Tag als auch in der Nacht teilweise überschritten. Daher sind bauliche Schallschutzmaßnahmen festzusetzen. Die erforderlichen baulichen Schallschutzmaßnahmen (Schalldämmung der Fassade) werden entsprechend den berechneten Beurteilungspegel bestimmt. Es werden die Lärmpegelbereiche und die erforderlichen resultierenden Schalldämm-Maße nach DIN 4109 bestimmt, die Grundlage für die weitere Planung und Ausführung sind. Es werden Festsetzungsvorschläge formuliert. In den Festsetzungen soll kein Bezug auf dieses Gutachten genommen werden, um die Eindeutigkeit der Festsetzungen nicht zu gefährden. Alexander Müller Dipl.-Ing.(FH) Bauphysik Dipl.-Akustiker SGA Seite 17 von 17
18 Autraggeber: EMON Vermögensverwaltung GmbH Projekt: VEP Am Kirchpfad Projekt.-Nr.: E Datum: Anlage 1 Lageplan Zeichenerklärung Hauptgebäude Wand Dach als Quelle Neu geplante Gebäude Schienenachse Emissionslinie Maßstab 1: Grebner Ingenieure GmbH Quirinsstraße Frankfurt a.m. W:\S_Plan\E VEP Am Kirchpfad\Anlage 1 Lageplan.sgs
19 Autraggeber: EMON Vermögensverwaltung GmbH Projekt: VEP Am Kirchpfad Projekt.-Nr.: E Datum: Anlage Beurteilungspegel tags Erdgeschoss 51 Zeichenerklärung Pegelwerte LrT in db(a) <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < Hauptgebäude Wand Dach als Quelle Neu geplante Gebäude Nebengebäude Maßstab 1: m Am Kirchpfad Grebner Ingenieure GmbH Quirinsstraße Frankfurt a.m. W:\S_Plan\E VEP Am Kirchpfad\Anlage 2.1 EG Tag.sgs
20 Autraggeber: EMON Vermögensverwaltung GmbH Projekt: VEP Am Kirchpfad Projekt.-Nr.: E Datum: Anlage Beurteilungspegel tags 1.Obergeschoss Zeichenerklärung Pegelwerte LrT in db(a) <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < Hauptgebäude Wand Dach als Quelle Neu geplante Gebäude Nebengebäude Maßstab 1: m Am Kirchpfad Grebner Ingenieure GmbH Quirinsstraße Frankfurt a.m. W:\S_Plan\E VEP Am Kirchpfad\Anlage OG Tag.sgs
21 Autraggeber: EMON Vermögensverwaltung GmbH Projekt: VEP Am Kirchpfad Projekt.-Nr.: E Datum: Anlage 2.3 Beurteilungspegel tags 2.Obergeschoss/Dachgeschoss Pegelwerte LrT in db(a) <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < Zeichenerklärung Hauptgebäude Wand Dach als Quelle Neu geplante Gebäude Nebengebäude Maßstab 1: m Am Kirchpfad Grebner Ingenieure GmbH Quirinsstraße Frankfurt a.m. W:\S_Plan\E VEP Am Kirchpfad\Anlage OGDG Tag.sgs
22 Autraggeber: EMON Vermögensverwaltung GmbH Projekt: VEP Am Kirchpfad Projekt.-Nr.: E Datum: Anlage 3.1 Beurteilungspegel nachts Erdgeschoss 51 Zeichenerklärung Pegelwerte LrN in db(a) <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < Hauptgebäude Wand Dach als Quelle Neu geplante Gebäude Nebengebäude Maßstab 1: m Am Kirchpfad Grebner Ingenieure GmbH Quirinsstraße Frankfurt a.m. W:\S_Plan\E VEP Am Kirchpfad\Anlage 3.1 EG Nacht.sgs
23 Autraggeber: EMON Vermögensverwaltung GmbH Projekt: VEP Am Kirchpfad Projekt.-Nr.: E Datum: Anlage Beurteilungspegel nachts 1. Obergeschoss Zeichenerklärung Pegelwerte LrN in db(a) <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < Hauptgebäude Wand Dach als Quelle Neu geplante Gebäude Nebengebäude Maßstab 1: m Am Kirchpfad Grebner Ingenieure GmbH Quirinsstraße Frankfurt a.m. W:\S_Plan\E VEP Am Kirchpfad\Anlage OG Nacht.sgs
24 Autraggeber: EMON Vermögensverwaltung GmbH Projekt: VEP Am Kirchpfad Projekt.-Nr.: E Datum: Anlage 3.3 Beurteilungspegel nachts 2. Obergeschoss / Dachgeschoss Pegelwerte LrN in db(a) <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < Zeichenerklärung Hauptgebäude Wand Dach als Quelle Neu geplante Gebäude Nebengebäude Maßstab 1: m Am Kirchpfad Grebner Ingenieure GmbH Quirinsstraße Frankfurt a.m. W:\S_Plan\E VEP Am Kirchpfad\Anlage OGDG Nacht.sgs
25 Autraggeber: EMON Vermögensverwaltung GmbH erforderliche bewertete Bauschalldämm-Maße LPB / erf.r'w,res Projekt: VEP Am Kirchpfad I / 25 db II / 30 db III / 35 db IV / 40 db V / 45 db VI / db VII / örtl. Gegebenheiten Projekt.-Nr.: E Datum: Anlage 4.1 Lärmpegelbereiche (LPB) nach DIN 4109 Erdgeschoss LPB I II III IV V VI VII Zeichenerklärung Hauptgebäude Wand Neu geplante Gebäude Maßstab 1: m Am Kirchpfad Grebner Ingenieure GmbH Quirinsstraße Frankfurt a.m. W:\S_Plan\E VEP Am Kirchpfad\Anlage 4.1 LPB EG.sgs
26 Autraggeber: EMON Vermögensverwaltung GmbH erforderliche bewertete Bauschalldämm-Maße LPB / erf.r'w,res Projekt: VEP Am Kirchpfad I / 25 db II / 30 db III / 35 db IV / 40 db V / 45 db VI / db VII / örtl. Gegebenheiten Projekt.-Nr.: E Datum: Anlage 4.2 Lärmpegelbereiche (LPB) nach DIN Obergeschoss LPB I II III IV V VI VII Zeichenerklärung Hauptgebäude Wand Neu geplante Gebäude Maßstab 1: m Am Kirchpfad Grebner Ingenieure GmbH Quirinsstraße Frankfurt a.m. W:\S_Plan\E VEP Am Kirchpfad\Anlage 4.2 LPB 1.OG.sgs
27 erforderliche bewertete Bauschalldämm-Maße LPB / erf.r'w,res Autraggeber: EMON Vermögensverwaltung GmbH Projekt: VEP Am Kirchpfad I / 25 db II / 30 db III / 35 db IV / 40 db V / 45 db VI / db VII / örtl. Gegebenheiten Projekt.-Nr.: E Datum: Anlage 4.3 Lärmpegelbereiche (LPB) nach DIN Obergeschoss / Dachgeschoss LPB I II III IV V VI VII Zeichenerklärung Hauptgebäude Wand Neu geplante Gebäude Maßstab 1: m Am Kirchpfad Grebner Ingenieure GmbH Quirinsstraße Frankfurt a.m. W:\S_Plan\E VEP Am Kirchpfad\Anlage 4.3 LPB 2.OGDG.sgs
28 51 51 Pegelwerte LrT in db(a) Autraggeber: EMON Vermögensverwaltung GmbH Projekt: VEP Am Kirchpfad <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < Projekt.-Nr.: E Datum: Anlage 6 Beurteilungspegel tags Rasterlärmkarte h = 2 m Außenwohnbereiche Zeichenerklärung Hauptgebäude Wand Neu geplante Gebäude Nebengebäude Maßstab 1: m Am Kirchpfad Grebner Ingenieure GmbH Quirinsstraße Frankfurt a.m. W:\S_Plan\E VEP Am Kirchpfad\Anlage 5 Raster.sgs
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