UMWELTBERICHT GEMÄSS 2 ABS. 4 UND 2A SATZ 2 NR. 2 BAUGB

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1 Inhaltsverzeichnis TEIL 1 BEGRÜNDUNG 1. Anlass und Ziele der Planung 2. Lage 3. Begründung zur Standortwahl 4. Planänderung und Erläuterung 5. Baurechtliche Verhältnisse TEIL 2 UMWELTBERICHT GEMÄSS 2 ABS. 4 UND 2A SATZ 2 NR. 2 BAUGB 1. Anlass und Ziel 1.1 Inhalt und Ziele der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren einschließlich der Beschreibung der Darstellungen 1.2 Darstellung der in Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten umweltrelevanten Ziele und ihre Begründung 2. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen, die in der Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 Satz 1 ermittelt wurden 2.1 Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung des Umweltzustandes, einschließlich der zu erwartenden Beeinträchtigungen 2.2 Prognose über Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung und Nichtdurchführung der Planung 2.3 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung u. zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen 2.4 Standort- und Planungsalternativen und Begründung der Auswahl 2.5 Merkmale der technischen Verfahren und Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Unterlagen 2.6 Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen bei der Durchführung der Bauleitplanung Becker + Haindl Architekten - Stadtplaner - Landschaftsarchitekten - Wemding 1

2 TEIL 1 BEGRÜNDUNG 1. ANLASS UND ZIELE DER PLANUNG Die Gemeinde Mertingen hat aufgrund der konkreten Nachfrage der Firma Fitz Interior nach einer Betriebserweiterung im Süden beschlossen, den derzeitig rechtskräftigen Flächennutzungsplan in diesem Bereich im Parallelverfahren zu ändern. Die Änderungen sollen über die "5. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung eines Gewerbegebietes mit reduzierten Emissionen (GEred) für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes "Firma Fitz Interior" und Fortschreibung des Flächennutzungsplanes" planungsrechtlich gesichert werden. 2. LAGE Das Planungsgebiet liegt im Süden der Gemeinde Mertingen, eingespannt zwischen Schmutter, Dr.- Steichele-Straße und Bäumenheimer Straße. Lage des Planungsgebietes Lage im Raum, unmaßstäblich 3. BEGRÜNDUNG ZUR STANDORTWAHL Aufgrund des bereits vorhandenen Betriebsgeländes der Firma Fitz Interior und der damit verbundenen inneren Betriebsabläufe ist lediglich eine Erweiterung in südlicher Richtung möglich. In südlicher Richtung schließt eine Freifläche, die periodisch als Festplatz genutzt wird, großflächig an, die auch bei einer Flächenverkleinerung diese Funktion erfüllt. Der vorhandene Rad-/ Fußweg kann problemlos verlegt werden. Aus vorstehenden Gründen sowie aufgrund der Tatsache, dass keine hochwertigen Bestände betroffen sind, wurden keine anderweitigen Planungsmöglichkeiten untersucht. 4. PLANÄNDERUNG UND ERLÄUTERUNG Bestand: Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan ist das Gebiet als "Dorfgebiet", "Sonstiges Grünflächen" und "Sonstiges Sondergebiet, geplant" gemäß 5 Abs. 2 Nr. 1, 5 und 7 BauGB ausgewiesen. Des weiteren ist innerhalb des Geltungsbereichs das Bodendenkmal D dargestellt. Becker + Haindl Architekten - Stadtplaner - Landschaftsarchitekten - Wemding 2

3 Planänderungen: Gewerbegebiet, eingeschränkt (GE red ) Auf einer Teilfläche wird die Ausweisung der Flächen "Dorfgebiet", "Sonstiges Sondergebiet, geplant" und "Sonstige Grünflächen" in "Gewerbegebiet, eingeschränkt (GE red )" gemäß 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB geändert, um die Betriebserweiterung der Fa. Fitz Interior zu ermöglichen. Dorfgebiet Auf einer Teilfläche wird die Ausweisung der Fläche "Sonstige Grünflächen" in "Dorfgebiet" gemäß 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB geändert, da das ehem. Überschwemmungsgebiet aufgehoben und als historisches Überschwemmungsgebiet dargestellt wird. Dies bedeutet, dass die Fläche nun nicht mehr im Überschwemmungsgebiet liegt. Sonstige Grünflächen Auf einer Teilfläche wird die Ausweisung der "Sonstigen Sondergebiet, geplant" und "Dorfgebiet" in "Sonstige Grünflächen" gemäß 5 Abs. 2 Nr. 5 BauGB geändert, um bestehende Baumbestände zu sichern. Grünflächen Zweckbestimmung Lager- und Festplatz Auf einer Teilfläche wird die Ausweisung des "Sonstigen Sondergebiets, geplant" in "Grünflächen Zweckbestimmung Lager- und Festplatz" gemäß 5 Abs. 2 Nr. 5 BauGB geändert, um der aktuellen Nutzung Rechnung zu tragen. Überschwemmungsgebiet Das im derzeit noch gültigen FNP dargestellte Überschwemmungsgebiet der Schmutter und des Egelseebaches wurde aufgrund der Entschärfung der Hochwassersituation durch das LRA Donau-Ries innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs aufgehoben. Zur Information erfolgt außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs die Darstellung als historisches Überschwemmungsgebiet ohne weitere rechtliche Bindung. Bodendenkmal Im Südosten ragt das Bodendenkmal Nr. D (Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung im Luftbild) in den räumlichen Geltungsbereich. Die Umgrenzung wurde aktualisiert. Zwischenzeitlich erfolgte der Oberbodenabtrag unter archäologischer Begleitung, jedoch ohne Befunde. Die Fläche wurde freigegeben. Flächenanteile Räumlicher Geltungsbereich Gewerbegebiet, eingeschränkt (GE red ) Dorfgebiet Sonstige Grünflächen Grünflächen Zweckbestimmung Lager- und Festplatz ca. 3,91 ha ca. 1,13 ha ca. 0,83 ha ca. 0,41 ha ca. 1,54 ha 5. BAURECHTLICHE VERHÄLTNISSE Die Änderung wurde in die 5. Änderung "Firma Fitz Interior" des Flächennutzungsplanes eingearbeitet. Der bisher genehmigte Flächennutzungsplan behält, für die von den Änderungen nicht betroffenen Flächen, Gültigkeit. Becker + Haindl Architekten - Stadtplaner - Landschaftsarchitekten - Wemding 3

4 TEIL 2 UMWELTBERICHT GEMÄSS 2 ABS. 4 UND 2A SATZ 2 NR. 2 BAUGB 1. ANLASS UND ZIEL 1.1 Inhalt und Ziele des Flächennutzungsplanes 5. Änderung "Firma Fitz Interior" im Parallelverfahren einschließlich der Beschreibung der Darstellungen Kurzdarstellung der wichtigsten Ziele des Bauleitplanes Art des Verfahrens Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zum Bebauungsplan mit ausgleichsbebauungsplan "Firma Fitz Interior" Bestand "Dorfgebiet", "Sonstige Grünflächen" und "Sonstiges Sondergebiet, geplant" gemäß 5 Abs. 2 Nr. 1, 5 und 7 BauGB Art der Änderung Ausweisung von "Gewerbegebiet, eingeschränkt (GEred)" gemäß 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB, "Dorfgebiet" gemäß 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB, "Sonstige Grünflächen" gemäß 5 Abs. 2 Nr. 5 BauGB und "Grünflächen Zweckbestimmung Lager- und Festplatz" gemäß 5 Abs. 2 Nr. 5 BauGB Flächenbedarf ca. 3,91 ha 1.2 Darstellung der in Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten umweltrelevanten Ziele und ihre Begründung Für die Durchführung des Bauleitplanverfahrens des Flächennutzungsplanes sind nachfolgend aufgeführte Fachgesetze und Fachpläne maßgeblich von Bedeutung: Fachgesetze: - Baugesetzbuch (BauGB) in der aktuell gültigen Fassung - Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der aktuell gültigen Fassung - Planzeichenverordnung (PlanzV) in der aktuell gültigen Fassung - Bayerische Bauordnung (BayBO) in der aktuell gültigen Fassung - Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der aktuell gültigen Fassung - Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG) in der aktuell gültigen Fassung - Bayerisches Denkmalschutzgesetz (BayDSchG) in der aktuell gültigen Fassung Fachpläne: - Flächennutzungsplan Zur Berücksichtigung der festgelegten Ziele wurden folgende Planungsschritte durchgeführt: - Frühzeitige Ermittlung des Umweltzustandes - Entwicklung von Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen - Ermittlung der verbleibenden erheblichen Beeinträchtigungen Im Umweltbericht wird, dem Verfahrensfortschritt entsprechend, der Kenntnisstand ergänzt bzw. fortgeschrieben. Becker + Haindl Architekten - Stadtplaner - Landschaftsarchitekten - Wemding 4

5 2. BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN, DIE IN DER UMWELTPRÜFUNG NACH 2 ABS. 4 SATZ 1 ERMITTELT WURDEN 2.1 Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung des Umweltzustandes einschließlich der zu erwartenden Beeinträchtigungen Der Umgriff der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt im Süden von Mertingen und neigt sich leicht nach Westen zur Schmutter. Der Bestand wurde mittels Grundlagenrecherche und eigener Kartierung erfasst und bewertet. Bestandsaufnahme Schutzgut Klima/Luft: Das Planungsgebiet stellt sich im Bestand einerseits als bereits vorhandene und bebaute Flächen und andererseits als Wiesenfreiflächen dar. Auf Wiesenflächen bildet sich nächtliche Kaltluft. Diese fließt aufgrund der Topographie Richtung Südwesten zur Schmutter hin ab. Frischluftbahnen sind nicht betroffen. Beeinträchtigung: Teilweise Überbauung und Umwandlung in befestigte Flächen. Diese Flächen heizen sich im Sommer tagsüber z. T. stark auf und geben die Wärme nachts wieder ab. Schutzgut Boden: Das Gebiet ist im Bereich der vorhandenen Überbauung voll-/ teilversiegelt. Es handelt sich hier um gestörte Bodenprofile. Die übrigen Flächen nehmen sämtliche Bodenfunktionen wahr. Beeinträchtigung: Bereichsweise großflächige Versiegelung. Dadurch Verlust der Bodenfunktionen. Schutzgut Wasser: Grundwasser Der Grundwasserflurabstand im Planungsgebiet ist vermutlich oberflächennah. Beeinträchtigung: Mittlere Beeinträchtigung der Versickerung des Niederschlagswasser und der Grundwasserneubildungsrate durch zusätzliche Versiegelungen. Fließ- und Stillgewässer Im westlichen Anschluss an das Planungsgebiet verläuft die Schmutter. Das festgesetzte Überschwemmungsgebiet wird aufgrund der Entschärfung der Hochwassersituation durch das Landratsamt Donau- Ries aufgehoben. Das entsprechende Verfahren wurde durch die Wasserrechtsabteilung des LRA Donau-Ries bereits eingeleitet. Zur Information erfolgt jedoch die Darstellung als historisches Überschwemmungsgebiet. Beeinträchtigung: Keine Beeinträchtigungen Schutzgut Flora / Fauna: Das Planungsgebiet liegt einerseits im Bereich der vorhandenen Betriebsfläche und andererseits im Bereich einer als Festplatz genutzten Wiese, durch die ein Radweg gesäumt mit Bestandsbäumen verläuft. Beeinträchtigung: Biotopverlust durch Überbauung. Durch Bautätigkeit zeitlich begrenzt Störungen durch Baumaschinen. Schutzgut Mensch: Das Gebiet spielt bereichsweise aufgrund der vorhandenen Rad-/Fußwegverbindung zwischen Einkaufszentrum und westlicher Wohnbebauung eine wichtige Rolle. Des weiteren wird die südlich angrenzende Wiesenfreifläche periodisch als Festplatz und durch die Bogenschützen genutzt. Beeinträchtigung: Durch die Verlegung des Radweges mit Baumneupflanzungen seitens der Gemeinde im südöstlichen Anschluss an das Planungsgebiet sind keine negativen Auswirkungen zu erwarten. Die periodisch als Festplatz genutzte Freifläche wird zwar verkleinert, jedoch verbleibt für die Funktion als Festplatz noch ausreichend Platz. Becker + Haindl Architekten - Stadtplaner - Landschaftsarchitekten - Wemding 5

6 Schutzgut Landschaft: Das Gebiet liegt im Auenbereich der Schmutter im Süden von Mertingen. Das Landschaftsbild wird geprägt von Wohnbebauung im Westen, einem Einkaufszentrum im Osten und einer großen Wiesenfläche im Süden, die periodisch als Festplatz genutzt wird. Die Freifläche gibt als innerdörfliches Grün Weite und macht die Schmutteraue dadurch erlebbar. Beeinträchtigung: Durch die Bebauung wird das Landschaftsbild geringfügig verändert, die Freifläche wird reduziert. Aufgrund der Größre bleibt die Erlebbarkeit der Schmutteraue jedoch aufrechterhalten. Der verlegte Rad-/ Fußweg wird wieder begrünt. Es sind keine negativen Auswirkungen zu erwarten. Schutzgut Kultur- und Sachgüter: Im Südosten ragt das Bodendenkmal D (Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung im Luftbild) in den räumlichen Geltungsbereich. Zwischenzeitlich erfolgte der Oberbodenabtrag unter archäologischer Begleitung, jedoch ohne Befunde. Die Fläche wurde freigegeben. Beeinträchtigung: Keine Beeinträchtigungen Wechselwirkungen Die Wechselwirkungen von Schutzgütern untereinander sind, soweit sie erkennbar und von Belang sind, gering einzustufen. Die Wechselwirkungen im Zuge der Baumaßnahmen, die durch die Bauleitplanung ermöglicht werden, beziehen sich im wesentlichen auf Flächeninanspruchnahme. 2.2 Prognose über Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung und Nichtdurchführung der Planung Prognose bei Durchführung Bei Durchführung der Planung würde der Rad-/ Fußweg vor Baubeginn des Gewerbegebiets verlegt und neue Bäume gepflanzt. Die Bäume müssten sich erst entwickeln, jedoch bliebe der Rad-/ Fußweg in der Funktion weiter als Hauptweg zwischen Einkaufszentrum und westlicher Wohnbebauung erhalten. Die periodisch als Festplatz genutzte Freifläche würde geringfügig verkleinert, für die Funktion bleibt die Größe jedoch ausreichend. Prognose bei Nichtdurchführung Bei Nichtdurchführung der Planung würden der Rad-/ Fußweg sowie die Größe der periodisch als Festplatz genutzten Freifläche unverändert beibehalten. Der Rad-/ Fußweg würde weiter als Hauptweg zwischen Einkaufszentrum und westlicher Wohnbebauung genutzt. 2.3 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen Um nachteilige Auswirkungen für Natur und Landschaft zu vermeiden bzw. zu vermindern, sollen in den Bebauungsplänen folgende Maßnahmen getroffen werden: - Ausweisung von privaten Grünflächen zum mit Baumerhalt - Verringerung der Versiegelung durch Verwendung sickerfähiger Beläge - Versickerung von Niederschlagswasser - Pflanzung eines heimischen Solitärhochstammes pro 100 m² Stellfläche für KFZ - Vor Baubeginn des Gewerbegebiets Verlegung des Rad-/ Fußweges und Wiederherstellung 2.4 Standort- und Planungsalternativen und Begründung der Auswahl Aufgrund des bereits vorhandenen Betriebsgeländes der Firma Fitz Interior und der damit verbundenen inneren Betriebsabläufe ist lediglich eine Erweiterung in südlicher Richtung möglich. In südlicher Richtung schließt eine Freifläche, die periodisch als Festplatz genutzt wird, großflächig an, die auch bei einer Flächenverkleinerung diese Funktion erfüllt. Der vorhandene Rad-/ Fußweg kann problemlos verlegt werden. Becker + Haindl Architekten - Stadtplaner - Landschaftsarchitekten - Wemding 6

7 Aus vorstehenden Gründen sowie aufgrund der Tatsache, dass keine hochwertigen Bestände betroffen sind wurden keine anderweitigen Planungsmöglichkeiten untersucht. 2.5 Merkmale der technischen Verfahren und Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Unterlagen Für die Beurteilung der Eingriffsregelung wurde der Bayerische Leitfaden "Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft, Eingriffsregelung in der Bauleitplanung" verwendet. Die Aussagen insbesondere zu Klima, Biotope und Arten (keine schützenswerte Tier- und Pflanzenarten) basieren auf Einschätzungen des Bearbeiters. 2.6 Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen bei der Durchführung der Bauleitplanung Der Vorhabensträger wird dafür Sorge tragen, dass bei der Umsetzung der Erschließungsmaßnahmen bzw. bei der Vergabe dieser Maßnahmen die im Bauleitplanverfahren festlegten Verminderungs-, Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen vollständig berücksichtigt und umgesetzt werden. Aufgestellt: Wemding, , Becker + Haindl Klosterweg 6a Wemding Mertingen, den Norbert Haindl, Landschaftsarchitekt Albert Lohner, 1. Bürgermeister Siegel Becker + Haindl Architekten - Stadtplaner - Landschaftsarchitekten - Wemding 7

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