STADT WEMDING LANDKREIS DONAU-RIES

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1 STADT WEMDING LANDKREIS DONAU-RIES 8. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS FÜR DEN BEREICH DES BEBAUUNGSPLANS STADELMÜLLERWEG-KEHLÄCKER 10. ÄNDERUNG UND DES BEBAUUNGSPLANS STADELMÜLLERWEG WEST 2. ÄNDERUNG UND ERWEITERUNG BEGRÜNDUNG gem. 5 Abs. 5 BauGB MOSER + ZIEGELBAUER ARCHITEKTUR UND STÄDTEBAU GMBH MITTLERE GERBERGASSE NÖRDLINGEN DR. WOLFGANG SCHMIDT BILANUM AM HASENBICHEL WEMDING 25. JULI

2 Stadt Wemding Landkreis Donau-Ries 8. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich des Bebauungsplans Stadelmüllerweg Kehläcker 10. Änderung und des Bebauungsplans Stadelmüllerweg West 2. Änderung und Erweiterung Begründung gem. 5 Abs. 5 BauGB Bereich Bebauungsplan Stadelmüllerweg-Kehläcker 10. Änderung 1. Anlass für die Änderung des Flächennutzungsplanes 3. Planung Bereich Bebauungsplan Stadelmüllerweg-West 2. Änderung und Erweiterung 1. Anlass für die Änderung des Flächennutzungsplanes 3. Planung Begründung Stand Seite 2 von 7

3 Bereich Bebauungsplan Stadelmüllerweg-Kehläcker 10. Änderung 1. Anlass für die Änderung des Flächennutzungsplanes Ein privater Investor möchte auf den Fl.Nr. 778/26 der Gemarkung Wemding Gebäude errichten, die von einem Vollsortimenter sowie der eigenen Steuerkanzlei genutzt werden sollen. Der rechtskräftige Bebauungsplan Stadelmüllerweg-Kehläcker muss hierfür geändert werden, weil in verschiedenen Punkten durch die neue Objektplanung die Grundzüge der Planung berührt sind. Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt Wemding weist die Fläche der Bebauungsplanänderung derzeit nicht als Sondergebietsfläche, sondern als gewerbliche Baufläche aus. Die Bebauungsplanänderung wird nach 13a durchgeführt. Gemäß 13a Abs. 2 Satz 2 kann im beschleunigten Verfahren ein Bebauungsplan, der von Darstellungen des Flächennutzungsplans abweicht, auch aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt ist. Die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebiets darf nicht beeinträchtigt werden; der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen. Hiervon soll im vorliegenden Fall Gebraucht gemacht werden, die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebiets wird nicht beeinträchtigt, weil es sich ja um eine bereits überplante Binnenfläche handelt. Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt Wemding weist die betreffende Fläche als gewerbliche Baufläche aus. Im Norden grenzen die Staatsstraße und im Anschluss eine Mischgebietsfläche, dann Wohnbauflächen an, im Süden und im Osten liegen gewerbliche Bauflächen, im Westen eine Sondergebietsfläche. Begründung Stand Seite 3 von 7

4 3. Planung Die Flächen werden der beabsichtigten Nutzung entsprechend als Sondergebietsfläche großflächiger Einzelhandel und Büroflächen ausgewiesen. Die als Sondergebiet vorgesehene Fläche liegt im innerstädtischen Bereich an der Bahnhofstraße, ist befestigt und wird derzeit als Abstell- bzw. Ausstellungsfläche eines Autohandels genutzt (s. nachfolgenden Luftbild-Ausschnitt (Quelle: BayernAtlas)). Erhebliche Auswirkungen auf Schutzgüter der Umwelt sind daher durch die beabsichtigte Nutzung nicht zu erwarten, so dass ein Umweltbericht als nicht erforderlich erachtet wird. Begründung Stand Seite 4 von 7

5 Bereich Bebauungsplan Stadelmüllerweg West 2. Änderung und Erweiterung 1. Anlass für die Änderung des Flächennutzungsplans Die Lebenshilfe Donau-Ries plant, nordwestlich des bestehenden Bebauungsplans Stadelmüllerweg West eine Werkstätte mit angegliederter Förderstätte zu errichten. Nachdem diese Fläche bislang im rechtskräftigen Bebauungsplan Stadelmüllerweg West nicht enthalten ist, soll dieser um diese Fläche erweitert werden. Gleichzeitig soll der im rechtskräftigen Bebauungsplan dargestellte Erschließungsstich in Ost- West-Richtung zurückgenommen werden, weil im nördlichen Bereich des rechtskräftigen Plans eine neue Erschließung geplant ist. Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt Wemding weist die Fläche der geplanten Erweiterung derzeit als Fläche für die Landwirtschaft und nicht als gewerbliche Baufläche aus. Aus diesem Grund soll der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geändert werden. Außerdem soll die Erschließung aktualisiert werden. Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt Wemding weist die betreffende Fläche als Fläche für die Landwirtschaft aus. Der Bereich der zukünftigen Zufahrt ist als gewerbliche Baufläche ausgewiesen. Der bisher geplante Erschließungsstich in Ost-West-Richtung ist als solcher dargestellt. Im Norden, Westen und Süden grenzen Flächen für die Landwirtschaft an, im Osten liegen gewerbliche Bauflächen. Begründung Stand Seite 5 von 7

6 3. Planung Die Flächen werden der beabsichtigten Nutzung entsprechend als gewerbliche Bauflächen und als Erschließungsstraße an der nun aktuellen Stelle ausgewiesen. 4.1 Bestand und Auswirkungen des Vorhabens Schutzgut Menschen Für die Aussagen im Rahmen des Umweltberichts zur Änderung des Flächennutzungsplanes wird davon ausgegangen, dass keine Konfliktsituation mit den umliegenden Nutzungen besteht. Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung sowie zum Ausgleich von Beeinträchtigungen sind daher nicht erforderlich. Schutzgut Tiere und Pflanzen Das Planungsgebiet umfasst landwirtschaftliche Nutzflächen und Gewerbeflächen. Schutzgebiete gemäß BNatSchG oder amtlich kartierte Biotope sind nicht vorhanden. Die Überbauung einer Freifläche vermindert Lebensraum von Tieren und Pflanzen. Schutzgut Boden Die im Planungsraum vorherrschende Bodenart ist Lehm bzw. lehmiger Sand. Durch Errichtung einer Werkstätte und Bau einer Erschließungsstraße werden landwirtschaftlich genutzte Flächen versiegelt. Schutzgut Wasser Der Geltungsbereich liegt nicht innerhalb eines Wasserschutzgebietes. Auch sind weder Fließnoch Stillgewässer vorhanden. Aufgrund der Versiegelung von Flächen kann bei Regenereignissen eine kurzzeitig erhöhte Ableitung von Oberflächenwasser auftreten, wodurch für das Schutzgut Wasser insgesamt jedoch keine erhebliche Beeinträchtigung zu erwarten ist. Begründung Stand Seite 6 von 7

7 Schutzgüter Klima und Luft Aufgrund der topografischen Gegebenheiten sind keine Kaltluft- oder Frischluft-Abflussbahnen mit Siedlungsbezug vorhanden. Daher sind keine bedeutsamen Beeinträchtigungen für den Klimahaushalt der Region oder von Siedlungsflächen zu erwarten. Schutzgut Landschaft Das Planungsgebiet umfasst landwirtschaftliche Nutzflächen und Gewerbeflächen. Schutzgebiete gemäß BNatSchG sind nicht vorhanden. Auch sind im Geltungsbereich weder Erholungseinrichtungen noch -anlagen vorhanden. Durch Errichtung einer Werkstätte und einer Erschließungsstraße werden Freiflächen überbaut und überprägt. Ein Erhalt oder die Wiederherstellung der überbauten Fläche ist nicht möglich. Schutzgut Kulturgüter Kulturgüter (Bau- oder Bodendenkmale) sind im Geltungsbereich nicht vorhanden. 4.2 Prognose bei Nicht-Durchführung des Vorhabens Bei Nicht-Durchführung des Vorhabens wird das Planungsgebiet weiterhin einer intensiven landwirtschaftlichen Nutzung unterliegen. 4.3 Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung sowie zum Ausgleich In dem umlaufenden Grünstreifen ist die Anpflanzung hochstämmiger Bäume vorgesehen, Gewerbenebenflächen werden nicht vollständig versiegelt. Unbelastetes Oberflächenwasser ist in getrennten Systemen zu sammeln bzw. breitflächig zu versickern und die Nutzbarmachung des Regenwassers als Brauchwasser ist zugelassen. Zum Ausgleich der unvermeidbaren Eingriffe werden Maßnahmen auf externen Grundstücken durchgeführt und die Ausgleichsflächen im Bebauungsplan dem Eingriff zugeordnet (Ausgleichs- Bebauungsplan). 4.4 Planungsalternativen Planungsalternativen wurden nicht näher untersucht. Der gewählte Standort ist im FNP z.t. als Gewerbegebiet enthalten. Der Lückenschluss zwischen ausgewiesenen Gewerbegebieten bietet sich an. Wemding, Dr. Martin Drexler, 1. Bürgermeister Stadt Wemding... Susanne Moser-Knoll, Dipl.-Ing. (Univ.) Architektin, Stadtplanerin Moser + Ziegelbauer, Architektur und Städtebau GmbH, Nördlingen... Dr. Wolfgang Schmidt Bilanum, Am Hasenbichel 30, Wemding wa/smk wemding\fpl\8_änderung fnp\ wemding fnp 8_aend_töb.doc Begründung Stand Seite 7 von 7

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