Begründung zur Flächennutzungsplanänderung "Umspannwerk Merscher Höhe"
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1 zur Flächennutzungsplanänderung "Umspannwerk Merscher Höhe" Lage des Änderungsbereiches Stand 23. Februar 2018
2 zur Flächennutzungsplanänderung "Umspannwerk Merscher Höhe" INHALT DER BEGRÜNDUNG TEIL A: STÄDTEBAULICHE BEGRÜNDUNG 1. Erforderlichkeit der Planung 2. Lage und Größe des Änderungsbereiches 3. Planungsrechtliche Vorgaben 3.1 Ziele der Landesplanung 3.2 Landschaftsplan 3.3 Darstellung im heutigen Flächennutzungsplan 4. Inhalt der Planung 5. Erschließung und Entwässerung 6. Umweltschützende Belange 7. Hinweise TEIL B: UMWELTBERICHT 2
3 TEIL A: STÄDTEBAULICHE BEGRÜNDUNG 1. Erforderlichkeit der Planung Die Westnetz GmbH plant den Neubau einer Umspannanlage (UA) im Bereich der ehem. Sendeanlage für die deutsche Kurzwelle auf der Merscher Höhe, Stadt Jülich. Für die UA wird ein Genehmigungsverfahren nach dem Bundes- Immissionsschutzgesetz(BImSchG) durchgeführt. Ziel des Baus der UA ist der Aufbau entsprechender Kapazitäten für die Einspeisung von Windenergie aus der Umgebung, da hier ein großes Potenzial der Windenergie vorhanden ist. Ein wichtiges Kriterium für die Auswahl des Standortes war die vorhandene Infrastruktur im Hinblick auf Erreichbarkeit mit Schwertransportern sowie die Netzstruktur des 20.kv. und 110-kv-Netzes. Ein weiterer Aspekt ist der große Abstand der Flächen zu Wohnbebauung. Die geplante UA umfasst einen separat eingezäunten Bereich von ca m² mit Schalthaus, Trafos und einer Zufahrt von dem nördlichen an den Änderungsbereich angrenzenden, unbenannten Weg. Eine Privilegierung nach 35 (1) Nr. 3 BauGB für Vorhaben, die der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität, Gas, Telekommunikationsleistungen etc. dienen ist gegeben, weil dieses Vorhaben eine Ortsgebundenheit des Vorhabens voraussetzt. 2. Lage und Größe des Änderungsbereiches Als Standort für die Umspannanlagen ist eine Teilfläche der ehemaligen Sendeanlage der deutschen Welle vorgesehen. Die dreiarmige Fläche der Sendeanlage befindet sich östlich der A 44, südlich der B 55 und westlich der L 241 auf der Merscher Höhe zwischen den Ortslagen Mersch, Broich und Jülich. Der Änderungsbereich des Flächennutzungsplanes besteht aus einem Teilgebieten des nördlichen Merscher Asts. Der Änderungsbereich befindet sich auf einem Teil des Flurstückes 142, Flur 18, Gemarkung Broich. Der Änderungsbereich weist eine Größe von ca. 0,38 ha auf. Die detaillierte Abgrenzung ist dem zeichnerischen Teil der Flächennutzungsplanänderung zu entnehmen. Die Flächen des Änderungsbereiches wurden in der Zeit von 1956 bis 2009 als Sendeanlage u.a. der deutschen Welle genutzt wurden die Sendemasten komplett abgebaut. Das im Schnittpunkt der drei Äste der Sendeanlage gelegene Verwaltungs- und Sendegebäude wurde zunächst erhalten. Auf dem Jülicher Ast wird ein interkommunales Gewerbegebiet geplant und auf den Flächen der anderen beiden Ästen besteht ein Antrag auf FNP-Änderung zugunsten Photovoltaikanlagen. Die Gesamtanlage ist über den Jülicher Ast an die L 241 angebunden. Der Änderungsbereich wird in kompletter Länge von einem betonierten Wege in ca. 5 m Breite durchzogen. Die angrenzende Landschaft zeichnet sich durch die typische offene ausgeräumte Bördelandschaft ohne Gehölze und Baumbestände als Strukturelemente aus. 3
4 Lediglich die Verkehrsbänder der B 55 und der BAB A 44 weisen eine stärkere und durchgehende Randeingrünung mit Bäumen und Gehölzen auf. 3. Planungsrechtliche Vorgaben 3.1 Ziele der Landesplanung Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen, wird die gesamte Sendeanlage und somit auch der Bereich der Umspannanlage wie die angrenzenden Bereiche als Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich dargestellt. Die Flächen werden großräumig von den Straßen A 44, B 55 und L 241 für den vorwiegend großräumigen Verkehr eingefasst. Im Süden schließt sich der Allgemeine Siedlungsbereich Jülich an. 3.2 Landschaftsplan Der Änderungsbereich liegt innerhalb des Landschaftsplanes 2 Ruraue und befindet sich außerhalb von Landschaftsschutzgebieten. Der Landschaftsplan formuliert für den Bereich der heutigen Sendeanlage das Entwicklungsziel 2: Anreicherung der Landschaft mit naturnahen Lebensräumen und mit gliedernden und belebenden Elementen. 3.3 Darstellung im heutigen Flächennutzungsplan Der aktuelle Flächennutzungsplan der Stadt Jülich stellt die Fläche der Umspannanlage als Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung Sendeanlage dar. Die angrenzenden Flächen werden als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. 4. Inhalt der Planung Zur Sicherstellung einer geordneten und nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung sollen unter Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes im Bereich der Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Jülich zukünftig folgende Nutzungen dargestellt werden: Sonderbauflächen (S 3) mit der Zweckbestimmung öffentlicher Versorger mit Elektrizität 5. Erschließung und Entwässerung Der Bereich der Änderung des Flächennutzungsplanes soll über den von Westen nach Ost verlaufenden Weg an die L 241 angebunden werden. Das Umspannwerk muss nach Fertigstellung lediglich angefahren werden können, um Kontrollgänge und gegebenenfalls Reparaturen durchzuführen. Das auf der Fläche anfallende Niederschlagswasser kann auch weiterhin unmittelbar auf dem Grundstück versickert werden. 6. Umweltschützende Belange Für die Belange des Umweltschutzes wird gemäß 2 Abs.4 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter auf der Ebene des Flächennutzungsplanes ermittelt werden. Die Auswirkungen werden in einem Umweltbericht be- 4
5 schrieben und bewertet. Der Umweltbericht ist Bestandteil dieser. Die entsprechenden Ausgleichsmaßnahmen werden im Umweltbericht abgesichert. 7. Hinweise Es wird darauf hingewiesen, dass sich der Änderungsbereich in der Erdbebenzone 3 in der Untergrundklasse S gemäß der Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen des Bundeslandes NRW, Juni 2006 zur DIN 4149 befindet. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass sich der Änderungsbereich im Bereich der Grundwasserabsenkung für den Rheinischen Braunkohlenbergbau befindet. Nach Beendigung der Sümpfungsmaßnahmen ist ein Wiederanstieg des Grundwassers zu erwarten. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Entdeckung von Bodendenkmälern unverzüglich die Stadt Jülich als Untere Denkmalbehörde oder das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege zu benachrichtigen ist. 5
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