Siedlungsfläche Wohnen und Mischgebiet angrenzend Straße für großräumigen Verkehr
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- Innozenz Vogel
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1 Bebauungsplan Südlich der Stuttgarter Straße 1. Bebauungsplan Südlich der Stuttgarter Straße 1.1. Allgemeiner Anlass In den Jahren 2016 und 2017 muss die Universitätsstadt Tübingen voraussichtlich bis zu Flüchtlinge mit Wohnraum versorgen. Dies stellt eine besondere gesellschaftspolitische und planerische Herausforderung dar. Neben der Anmietung von Wohnraum soll dies durch die kurzfristige Entwicklung von kleinen und integrierten Wohnstandorten sichergestellt werden. Diese werden, soweit möglich, über das Stadtgebiet verteilt. Insgesamt sind derzeit rund 20 Standorte in Planung Plangebiet und Ziel der Planung Der ca m² große, räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das Flurstück Nr Er wird im Westen durch den Galgenweg, im Norden durch die Stuttgarter Straße, im Osten durch die Wohnbebauung am Völkerweg und im Süden durch Wohngebäude an der Alexanderstraße begrenzt. Im nördlichen Teilbereich der Fläche stehen derzeit vier 2-geschossige Wohngebäude mit Walmdach der GWG Tübingen, im südlichen Teilbereich befinden sich dazugehörige Garagenbauten und eine Grünfläche. Es ist geplant, die bestehenden Garagenbauten im Süden aufzugeben und stattdessen dringend benötigten Wohnraum für die Unterbringung von Flüchtlingen zu schaffen. Planungsrechtlich zugrunde liegt momentan der Ortsbauplan Nr. 58 Völkerweg und westliche Alexanderstraße vom , der lediglich Aussagen zu Baulinien und den nichtüberbaubaren Grundstücksfläche trifft. Das Gebiet entspricht gemäß der Gebietskategorie der BauNVO einem allgemeinen Wohngebiet. Um die südliche Teilfläche langfristig für Wohnzwecke nutzen zu können, ist eine Änderung des Planungsrechts erforderlich. Der Bereich liegt außerdem im städtebaulichen Entwicklungsbereich Stuttgarter Straße/Französisches Viertel. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang die städtebauliche Konzeptstudie zur Gesamtentwicklung des Hechinger Ecks vom , die im Falle der Verlegung der B 27 neue bauliche Entwicklungsmöglichkeiten aufgezeigt hat, die auch in Zukunft umsetzbar sein sollen Umweltbelange Planerische Vorgaben Nachfolgend werden die Aussagen von übergeordneten Fachplänen aufgeführt und die Art und Weise, wie diese Vorgaben im weiteren Verfahren berücksichtigt werden sollen. Regionalplan Neckar- Alb 2013 Ziele / Aussagen Siedlungsfläche Wohnen und Mischgebiet angrenzend Straße für großräumigen Verkehr Berücksichtigung keine Änderung erforderlich Flächennutzungsplan Wohnbaufläche voraussichtlich keine Änderung erforderlich Landschaftsplan Siedlungsfläche Berücksichtigung bei der Konzeption von Ausgleichsmaßnahmen Schutzgebiete Im Plangebiet selbst und in der direkten Umgebung sind keine Schutzgebiete ausgewiesen. Stand,
2 Bebauungsplan Südlich der Stuttgarter Straße Erste Einschätzung der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung und weiterer Untersuchungsbedarf Umweltbelange (Bestandsanalyse) Mögliche Auswirkung Vermeidung (V) / Kompensation (K) Weitere Untersuchungen? Schutzgut Menschen Lage unweit der stark befahrenen B 27 ggf. Lärmbelastung Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen Erstellung eines Lärmgutachtens Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Biotopstruktur: teilweise bereits bebaute und versiegelte Bereiche, teilweise intensiv genutzte private Grünflächen, einzelne Gehölze vorhanden ggf. Verlust von gering- bis mittelwertigen Biotopstrukturen und Einzelgehölzen Gehölzrodungen im Winterhalbjahr (V) Begrünungsmaßnahmen (K) Gebäude sind vor Rückbau im Hinblick auf Vogelund Fledermausquartiere zu untersuchen. Schutzgut Boden Bodenwertigkeit: gering, Fläche teilweise bebaut und versiegelt, Freiflächen stark überformt Altlasten: keine verzeichnet Kampfmittel: Luftbildpunkte, weiterer Klärungsbedarf Schutzgut Wasser keine erheblichen Auswirkungen - keine Grundwasser / hydrogeologische Einheit: Gipskeuper und Unterkeuper (GWL/GWG) Oberflächengewässer: nicht vorhanden Hochwasser: nicht relevant keine erheblichen Auswirkungen Niederschlagswasserversickerung (V) Verwendung wasserdurchlässiger Beläge (V) Reduzierung der Versiegelung auf das zwingend erforderliche Maß (V) keine Schutzgut Klima und Luft Gebiet teilweise bereits versiegelt, klimatisch und lufthygienisch durch angrenzende stark befahrene Straße belastet keine erheblichen Auswirkungen Reduzierung der Versiegelung auf das zwingend erforderliche Maß (V) Begrünungsmaßnahmen wirken sich positiv aus Nein Schutzgut Landschaft / landschaftsbezogene Erholung Bereits bebaute Fläche keine Beeinträchtigung des Ortsbildes durch die geplante Nachverdichtung - nein Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter Keine Kulturgüter bekannt - - nein Wechselwirkungen zwischen den o. g. Schutzgütern s. o. Schutzgüter keine zusätzlichen negativen Einwirkungen auf Wechselwirkungen - nein Stand,
3 Bebauungsplan Südlich der Stuttgarter Straße Eingriffe in Natur und Landschaft Durch Vermeidung und Minimierung sollen die Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft möglichst gering gehalten werden. Da es sich um eine bereits weitestgehend versiegelte Fläche handelt sind voraussichtlich keine erheblichen Eingriffe. Stand,
4 /2 / / / / /4 22/ / / / /1 16/ / /1 8/4 8/ / Alexanderstraße Stuttgarter Straße aße Stuttgarter Straße 5788/ / /1 5788/5 5788/6 5788/2 5788/ / /1 6029/5 6034/2 6030/5 6013/4 6012/4 6012/2 6013/5 6025/3 6031/2 6031/3 6012/3 6020/3 7569/2 6035/4 5788/ /3 6023/3 5788/1 5783/ / /6 6030/ /1 6013/1 5788/9 5783/ /3 6029/2 6034/ / /8 6029/ /7 6030/4 6030/ /4 6033/ / / /3 6021/1 6020/2 6025/2 6034/1 6029/4 6025/4 6031/ /5 6013/2 1883/2 Hechinger Straße Stadtplanung Maßstab: 1:1000 Datum: Lageplan "Südlich der Stuttgarter Straße" Flüchtlingsunterbringung
5 Standort südlich der Stuttgarter Straße Ideenskizze (noch keine Gebäudeplanung); ohne Maßstab Voraussichtliche Fertigstellung: Anfang 2017 Schätzung Unterbringung Flüchtlinge: ca Personen
6 A N T W O R T S C H R E I B E N (Absender/in) (Datum) (Tel.) / (Sachbearbeiter/in) Universitätsstadt Tübingen Fachabteilung Stadtplanung Frau Gmehling Friedrichstraße Tübingen Bebauungsplan Südlich der Stuttgarter Straße mit örtlichen Bauvorschriften in Tübingen ( 13 a Verfahren) Zum Plankonzept des o. g. Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften geben wir keine folgende Stellungnahme ab: Unterschrift
Im Plangebiet selbst und in der direkten Umgebung sind keine Schutzgebiete ausgewiesen.
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