Umweltbeitrag. Zweckverband Tourismus Dienstleistungen Freizeit Ringsheim / Rust. 1. Änderung Bebauungsplan Wasserpark

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1 Umweltbeitrag Zweckverband Tourismus Dienstleistungen Freizeit Ringsheim / Rust 1. Änderung Bebauungsplan Wasserpark Planungsgruppe Landschaft und Umwelt Waldstraße Freiburg-Hochdorf

2 AUFTRAGGEBER: Zweckverband Tourismus- Dienstleistungen Freizeit Ringsheim / Rust Fischerstraße Rust AUFTRAGNEHMER: Planungsgruppe Landschaft und Umwelt Waldstraße Freiburg-Hochdorf Version: November 2017 Seite 2 von 10

3 INHALTSVERZEICHNIS 1. Einleitung Vorhaben Umweltbeitrag 4 2. Prognose der Umweltauswirkungen Schutzgut Menschen Schutzgut Pflanzen Schutzgut Tiere Schutzgut Boden Schutzgut Wasser Schutzgut Klima/Luft Schutzgut Landschaft Schutzgut Kultur-und sonstige Sachgüter 6 3. Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung 6 4. Zusammenfassung 7 5. Anhang 8 Übersichtsplan 1. Änderung Bebauungsplan Wasserpark Beispielphoto für Stellplatzüberdachungen mit Fotovoltaik-Anlagen Seite 3 von 10

4 1. Einleitung 1.1 Vorhaben Im Zuge der Realisierung des Vorhabens Wasserpark hat sich gezeigt, dass die ursprünglich angenommene Größe von ca m² für den Bauhof nicht ausreichend ist. Daher ist eine Änderung der planungsrechtlichen Festsetzungen erforderlich, wobei die mit max m² festgesetzte zulässige Grundfläche für den Bauhof auf max m² erhöht wird. Darüber hinaus beabsichtigt der Europa-Park auf einem Teilbereich der Parkplätze Anlagen für erneuerbare Energien in Form von Photovoltaik-Anlagen auf den Stellplätzen zu errichten. Der Änderungsbereich ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Ettenheim als Sonderbaufläche ausgewiesen. Im Bebauungsplan sind die Änderungsbereiche als Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung / privater Parkplatz ausgewiesen. 1.2 Umweltbeitrag Bei der vorgesehenen Änderung des Bebauungsplanes handelt es sich um eine Nachverdichtung, bei der die Vorgaben des beschleunigten Verfahrens nach 13a BauGB Anwendung findet. Ein Ausgleich für die geplanten Änderungen bzw. Eingriffe ist nicht erforderlich. Es wird eine Grundfläche von weniger als m² festgesetzt. Eine Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung wird nicht erstellt. Abgesehen davon, sind die Umweltbelange sowie Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung von Eingriffen in einem Umweltbeitrag zu berücksichtigen. Im vorliegenden Umweltbeitrag wird schutzgutbezogen geprüft, ob die vorgesehenen Änderungen des Bebauungsplanes im Vergleich zum rechtskräftigen Bebauungsplan zu Auswirkungen im Naturhaushalt führen bzw. die Festsetzungen im rechtskräftigen Bebauungsplan nachteilig beeinträchtigt werden. Unabhängig von der Art des Bebauungsplanverfahrens gelten die Bestimmungen des BNatSchG zum Artenschutz unmittelbar. Dabei ist zu prüfen, ob das Eintreten von Verbotstatbeständen des 44 NatSchG zu erwarten sind. Seite 4 von 10

5 2. Prognose der Umweltauswirkungen Nachfolgend wird schutzgutbezogen geprüft, ob die vorgesehenen Änderungen des Bebauungsplanes im Vergleich zum rechtskräftigen Bebauungsplan zu Auswirkungen im Naturhaushalt führen bzw. die Festsetzungen im rechtskräftigen Bebauungsplan nachteilig beeinträchtigt werden. Dies gilt für die Erweiterung des Bauhofs (1.500m²) und die Überdachung von Stellplätzen mit Photovoltaik-Anlagen (7.400m²). 2.1 Schutz Menschen Für das Schutzgut Menschen sind keine zusätzlichen Auswirkungen zu erwarten. 2.2 Schutzgut Pflanzen Durch die Erweiterung des Bauhofs und die geplante Überdachung von Stellplätzen mit Photovoltaik-Anlagen sind Verkehrsflächen / Private Parkplätze betroffen. In Verbindung mit der Überdachung der Stellplätze ist die Ausgleichsmaßnahme A2 im rechtskräftigen Bebauungsplan jedoch nicht mehr in vollem Umfang realisierbar. Eine Begrünung und Bepflanzung mit Bäumen entfällt. Bezogen auf eine Gesamtfläche in Höhe von 8.900m² (Überdachte Stellplätze: 7.400m²; Bauhoferweiterung: 1.500m²) entfallen ca. 140 Bäume. 2.3 Schutzgut Tiere Durch die Änderungen im Bebauungsplan sind für das Schutzgut Tiere keine zusätzlichen Auswirkungen zu erwarten, da Verkehrsflächen / Private Parkplätze betroffen sind, die als Lebensraum für Tiere weitestgehend keine Bedeutung besitzen. Verbotstatbestände nach 44 BNatSchG (Artenschutz) werden nicht ausgelöst. 2.4 Schutzgut Boden Für das Schutzgut Boden sind keine zusätzlichen Auswirkungen zu erwarten, da die Verkehrsflächen / Private Parkplätze, ohne Abschlag für die Versickerungsmulden, gesamthaft im rechtskräftigen Bebauungsplan ausgeglichen wurden. 2.5 Schutzgut Wasser Durch die Änderungen im Bebauungsplan sind keine zusätzlichen Auswirkungen für das Grundwasser zu erwarten. Die Überdachung der Stellplätze mit Photovoltaik-Anlagen und die Erweiterung des Bauhofs führen zu einer Erhöhung des Regenwasserabflusses in den Versickerungsmulden zwischen den Stellplatzflächen. Um einen Überstau im Parkplatzbereich zu vermeiden, werden Mehrwassermengen in Verbindung mit geplanten Notüberläufen in die Regenwasserkanäle eingeleitet, die zu den Versickerungsflächen 3 und 5 (siehe Entwässerungskonzept vom ) führen. Somit wird das anfallende Regenwasser weiterhin vor Ort zur Versickerrung gebracht und dem Grundwasser zugeführt. Seite 5 von 10

6 2.6 Schutzgut Klima und Luft Durch die höhenmäßig nur geringe Ausdehnung der überdachten Stellplätze mit Photovoltaik-Anlagen können die schwächeren und selteneren Ostwinde weiterhin ihre Wirkung bis Rust entfalten. Die Anlage stellt kein Hindernis dar, da die Luft bzw. Winde weitestgehend ungehindert über und unter der Anlage durch zirkulieren können. Eine gewisse Erwärmung der bodennahen Lufttemperatur ist nicht zu vermeiden. Stattdessen tritt durch die CO2-neutrale Stromerzeugung eine klimaschützende und positive Wirkung ein. Gegenüber dem rechtskräftigen Bebauungsplan sind durch die geplanten Änderungen im Bebauungsplan keine zusätzlichen erheblichen Auswirkungen zu erwarten. 2.7 Schutzgut Landschaft Durch die Änderungen im Bebauungsplan entfallen Baumpflanzungen (siehe Kap. 2.2) im Bereich der Verkehrsflächen / Private Parkplätze, die das Landschaftsbild gestalten. Dies betrifft weitestgehend Bereiche innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans. In Verbindung mit den Ausgleichsmaßnahmen A3, A4 und A5 im rechtskräftigen Bebauungsplan ist jedoch weiterhin gewährleistet, dass der Wasserpark mit seinen baulichen Anlagen, einschließlich der geplanten Erweiterung des Bauhofs und Überdachung der Stellplätze mit Photovoltaik-Anlagen, in die Landschaft eingebunden und von außen abgeschirmt wird. Lediglich aus östlicher Richtung, von der Ritterstraße aus, ist die Überdachung der Stellplätze mit Photovoltaik-Anlagen (max. 6m hoch) geringfügig wahrnehmbar. 2.8 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter Für das Schutzgut sind keine Auswirkungen zu erwarten. 3. Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung Der Verlust von Baumpflanzungen (ca. 140 Bäume) wird durch Ersatzpflanzungen auf Freiflächen innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans ausgeglichen. Damit werden nachteilige Auswirkungen auf das Landschaftsbild und das Klima vermieden. Am östlichen Rand des Geltungsbereiches des Bebauungsplans werden dichtere Gehölzpflanzungen vorgenommen, als dies bisher vorgesehen war. Damit wird die einbindende Wirkung verstärkt und negative Auswirkungen vermieden. Im Übrigen gelten weiterhin die im rechtskräftigen Bebauungsplan festgesetzten Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichmaßnahmen außerhalb der Änderungsbereiche. Seite 6 von 10

7 4. Ergebnis Naturschutzfachlich sind durch die Änderungen im Bebauungsplan keine nachteiligen Auswirkungen auf die Schutzgüter bzw. Festsetzungen im rechtskräftigen Bebauungsplan zu erwarten. Artenschutzfachlich ist festzuhalten, dass kein Verbotstatbestand nach 44 BNatSchG ausgelöst wird. G.Babik Planungsgruppe Landschaft und Umwelt Seite 7 von 10

8 Zweckverband Tourismus-Dienstleistungen-Freizeit Ringsheim/Rust 1. Änderung Bebauungsplan Wasserpark 5. Anhang Übersichtslageplan Seite 8 von 10

9 Zweckverband Tourismus-Dienstleistungen-Freizeit Ringsheim/Rust 1. Änderung Bebauungsplan Wasserpark 1. Änderung Bebauungsplan Wasserpark Seite 9 von 10

10 Beispielphoto für Stellplatzüberdachungen mit Fotovoltaik-Anlagen Seite 10 von 10

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