Artenschutzrechtliche Beurteilung nach 44 BNatSchG Prüfung auf Vorkommen streng geschützter Reptilienarten (Mauereidechse und Zauneidechse)
|
|
- Waltraud Zimmermann
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Gleisumbau und Einbau einer Schiebebühne zur Anbindung der bestehenden Wagenhalle auf dem Gelände des ehemaligen Bahnbetriebswerkes Heilbronn-Böckingen Prüfung auf Vorkommen streng geschützter Reptilienarten (Mauereidechse und Zauneidechse) Auftraggeber: Planverfasser: Bearbeitung: SEH Verwaltungs-GmbH Mantelhofstraße Essingen GEOtrack GmbH Am Westkai 9A Stuttgart Telefon: Rainer Blum (Diplom-Biologe) Pliezhäuser Straße Pliezhausen Telefon: Fax: Stand: 07. Oktober 2016
2 Gleisumbau und Einbau einer Schiebebühne Heilbronn-Böckingen Seite 2 Inhalt 1 Anlass und Aufgabenstellung Rechtsgrundlagen Methode Untersuchungsgebiet Begehungen Ergebnisse Eingriffsgebiet Umgebung Beurteilung Vermeidungsmaßnahmen Vorschlag für den zeitlichen Ablauf der Maßnahmen Fazit Literatur... 9
3 Gleisumbau und Einbau einer Schiebebühne Heilbronn-Böckingen Seite 3 1 Anlass und Aufgabenstellung Beschreibung des Vorhabens Die SEH Verwaltungs-GmbH beabsichtigt einen Umbau von Gleisen und den Einbau einer Schiebebühne zur Anbindung der bestehenden Wagenhalle auf dem Gelände des ehemaligen Bahnbetriebswerkes Heilbronn-Böckingen. Nähere Angaben zum Vorhaben und technische Details sind den Unterlagen der GEOtrack GmbH zu entnehmen. Auf dem Plangebiet werden gefährliche Altlasten aus dem Krieg vermutet. Deshalb muss vor den Bauarbeiten der Kampfmitteräumdienst tätig werden. 2 Rechtsgrundlagen Richtlinien und Gesetze auf europäischer und nationaler Ebene dienen dem Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten vor Beeinträchtigungen durch den Menschen. Der im Zusammenhang mit der Vorhabenplanung relevante Artenschutz ist dabei im nationalen Recht in den 44 und 45 BNatSchG verankert, der Verbotstatbestände für die nach 7 (2) Nr. 13 und 14 streng und besonders geschützten Arten definiert. In dieses System wurden sowohl die Arten von gemeinschaftlichen Interesse ( 7 (2) Nr. 10 BNatSchG), die europarechtlich nach Richtlinie 92/43/EWG Anhang IV als auch die europäischen Vogelarten nach Richtlinie 79/409/EWG ( 7 (2) Nr. 12 BNatSchG), eingegliedert. Alle europarechtlich geschützten Arten sind nach nationalem Recht streng geschützt. Für diese Arten gelten die Verbotstatbestände des 44 (1) BNatSchG. Entsprechend 44 (5) BNatSchG gelten die artenschutzrechtlichen Verbote bei nach 15 BNatSchG zulässigen Eingriffen in Natur und Landschaft sowie nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zulässigen Vorhaben im Sinne des 18 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG nur für die in Anhang IV der FFH-RL aufgeführte Tier- und Pflanzenarten sowie für die Europäischen Vogelarten (europarechtlich geschützte Arten).
4 Gleisumbau und Einbau einer Schiebebühne Heilbronn-Böckingen Seite 4 3 Methoden 3.1 Untersuchungsgebiet Abbildung 1: Lage der relevanten Bereiche im Vorhabengebiet und der Kartierergebnisse der Mauereidechse (podarcis muralis) Der Eingriffsbereich gliedert sich in zwei Teilbereiche. Bereich A mit der zukünftigen Schiebebühne und B mit Weiche und Abstellgleis. 3.2 Begehungen Zur Abschätzung des Eidechsenbestandes wurde das Untersuchungsgebiet an zwei Terminen bei geeigneter Witterung begangen. Dabei wurden tageszeitliche Aktivitätsphasen und artspezifisches Verhalten berücksichtigt. Tabelle 1: Begehungen Datum Uhrzeit Wetterdaten 14. Juli :30-13:00 Sonne, C, frischer Wind 16. August :00 10:00 Sonne, C, kein Wind
5 Gleisumbau und Einbau einer Schiebebühne Heilbronn-Böckingen Seite 5 4. Ergebnisse 4.1 Eingriffsgebiete Beim Eingriffsgebiet A handelt sich um eine Fläche von rund 5000 m². Ein großer Teil dieser Fläche ist krautig überwachsen mit Brombeere und Weißem Steinklee und die Gleisschotter sind teilweise zugesetzt oder befestigt. Deshalb sind lediglich kleine Bereiche (rund 400 bis 600 m²) als Lebensraum für die Mauereidechse geeignet. Nachgewiesen wurde hier 1 Männchen. Abbildung 2: Eingriffsbereich A Das Eingriffsfläche B besteht aus einem etwa 40 m langen geschotterten Bereich und einem ehemaligen Fasslager mit betoniertem Boden. Eidechsen wurden hier nicht gefunden. Dennoch kann ein Vorkommen nicht gänzlich ausgeschlossen werden. 4.2 Umgebung Auf den Gleisen entlang der Grundstücksaußengrenze konnten bei der Begehung am 16. August auf einer Strecke von etwa 250m Länge 31 Mauereidechsen beobachtet werden, Jungtiere, männliche, und weibliche Tiere. Außerdem wurde ein Bereich kartiert mit dichtem Bestand (2-3 Tiere/m²) an Schlüpflingen (Abb. 1 blau).
6 Gleisumbau und Einbau einer Schiebebühne Heilbronn-Böckingen Seite 6 Abbildung 3: An Grundstück der SEH angrenzendes Bahngleis mit dichtem Bestand an Mauereidechsen (Podarcis muralis) Die weiteren an das Eingriffsgebiet A angrenzenden Flächen entsprechen in ihrem Bewuchs etwa den Eingriffsflächen. Hier wurden insgesamt drei Mauereidechsen gefunden (Abb. 1). Zauneidechsen wurden keine gefunden. 5. Beurteilung Auf der Fläche A befindet sich ein Restbestand an Mauereidechsen. Durch den starken Bewuchs sind viele Flächen als Lebensraum ungeeignet. Die gesamte Individuenzahl in diesem Bereich dürfte zwischen 4 und max. 10 Tieren liegen. Bei weiter zunehmender Beschattung durch Bewuchs, ist ein weiterer Rückgang zu erwarten. Ähnlich verhält es sich mit dem an die Fläche A angrenzenden Gleisabschnitt (Abb. 1, grün umrandet und Abb. 4). Auch hier gibt es eine Restpopulation von höchstens 10 Tieren, bedroht durch zunehmenden Bewuchs. Durch Freischneiden würde dieser Bereich aufgewertet werden, indem zusätzlicher Lebensraum für die Mauereidechse entsteht. Hierher könnten die Tiere bei einer Vergrämung aus dem Eingriffsbereich umsiedeln. Die erforderlichen Maßnahmen sind bereits mit dem Eigentümer (DB Immobilien) abgestimmt. Nach erfolgter Baumaßnahme kann eine Wiederbesiedelung stattfinden.
7 Gleisumbau und Einbau einer Schiebebühne Heilbronn-Böckingen Seite 7 Abbildung 4: Ausweichfläche. Durch Freischneiden könnte hier zusätzlicher Lebensraum für die Mauereidechsen entstehen. 6. Vermeidungsmaßnahmen Im Folgenden sind Maßnahmen beschrieben, die zur Vermeidung von Verboten des 44 BNatSchG erforderlich sind. C1: Vorbereiten der Ausweichflächen durch Mähen der Schotterbereiche und Beseitigen des Mähgutes. Dadurch wird der bestehende Lebensraum für Mauereidechsen verbessert und erweitert. Diese Maßnahme muss vor der Aktivitätsphase der Eidechsen abgeschlossen sein, d.h. vor Ende Februar. V2: Vollständige Beseitigung aller Tagesruheplätze einschließlich der Gleise. Die Räumung muss während der Ruhephase (Mitte Oktober bis Ende Februar schonend erfolgen. Es ist darauf zu achten, dass schweres Gerät in den Bereichen, in denen Eidechsen zu erwarten sind, sehr schonend eingesetzt wird (dies gebietet jedoch schon das mögliche Vorhandensein explosiver Altlasten). Die Mauereidechsen sind bei milder Witterung auch bis in den späten Herbst hinein und bereits sehr früh im Jahr aktiv. Es empfiehlt sich daher, die Räumung im Zeitraum von Januar bis Mitte/Ende Februar durchzuführen. Durch das Beseitigen aller Tagesruheplätze und Versteckmöglichkeiten wird das Gebiet unattraktiv und ein Teil der Eidechsen wird bereits abwandern. V3: Vergrämen der Mauereidechsen auf dem Gebiet A, das für den Bau der Schiebebühne und für den Kampfmittelberäumung frei gemacht werden muss. Hierzu werden Folien ausgelegt. Zunächst wird der vom Ausgleichsgebiet entferntere Teil verdeckt und je nach Witterung nach einigen Tagen der zweite Teil. Eine Rückwanderung muss durch Wanderbarrieren verhindert werden. Der Erfolg dieser Maßnahme ist zu kontrollieren.
8 Gleisumbau und Einbau einer Schiebebühne Heilbronn-Böckingen Seite 8 V4: Bauzeitbeschränkung. Der Einbau der Weiche (Fläche B) sollte im Zeitraum der Eidechsenaktivität erfolgen, so dass evtl. vorkommende Tiere flüchten können. 7. Vorschlag für den zeitlichen Ablauf der Maßnahmen Das Vorhandensein der Mauereidechse im Plangebiet bestimmt die Zeitliche Abfolge der Arbeiten. - Bis zum Beginn der Vergrämung muss die Ausweichfläche (s. Abb. 1, grün) vorbereitet sein (C1) - Die Gehölze auf der Eingriffsfläche werden entfernt (V1) - Alle Versteckplätze einschließlich Schienen werden schonend beiseite geräumt. Es ist darauf zu achten, dass keine Ruheplätze zerstört werden (V2) - Nach einer kurzen Wartezeit, je nach Witterung 2 bis mehrere Tage wird die Fläche für etwa 2 bis 4 Wochen mit Folie abgedeckt. In dieser Zeit wandern die Mauereidechsen aus dem Gebiet ab. Eine Rückwanderung muss durch Wanderbarrieren verhindert werden. Der Erfolg dieser Maßnahme ist zu kontrollieren - Der Kampfmittelräumdienst kann beginnen. Es muss sichergestellt werden, dass keine Eidechsen ins Eingriffsgebiet zurück bzw. einwandern können. - Bauausführung Mauereidechse Dez. Jan. Feb. März April Mai Juni Ausweichfläche vorbereiten Gehölze entfernen Eingriffsgebiet räumen Vergrämung Kampfmittelräumung Bauausführung Tabelle: Zeitliche Abfolge der Maßnahmen zur Vergrämung der Mauereidechsen Legende: Günstiger Zeitraum für die Maßnahme Je nach Witterung möglicher Zeitraum
9 Gleisumbau und Einbau einer Schiebebühne Heilbronn-Böckingen Seite 9 8. Fazit Aus gutachterlicher Sicht bestehen gegen den Gleisumbau und den Einbau einer Schiebebühne keine Bedenken. Ein Verbotstatbestand nach 44 BNatSchG besteht nicht, wenn die beschriebenen Vermeidungsmaßnahmen erfolgreich durchgeführt werden. Eine Freigabe kann erteilt werden. Nach Abschluss der Bauarbeiten kann eine Wiederbesiedelung stattfinden. Der Erhaltungszustand der Mauereidechsenpopulation wird durch die Gesamte Maßnahme nicht negativ beeinträchtigt. 9 Literatur BNatSchG - Bundesnaturschutzgesetzt vom (BGBl. I S. 2542), in Kraft getreten am , zuletzt geändert durch Gesetz vom (BGBl. I S. 3154) m.w.v Europäische Kommission 2007: Leitfaden zum strengen Schutzsystem für Tierarten von gemeinschaftliche Interesse im Rahmen der FFH-Richtlinie 92/43/EWG endgültige Fassung, Februar ce_de.pdf Laufer, H., M. Waitzmann & P. Zimmermann (2007): Mauereidechse Podarcis muralis (Laurenti 1768). In: Laufer, H., K. Fritz & P. Sowig (Hrsg.): Die Amphibien und Reptilien Baden-Württembergs. Ulmer-Verlag, Stuttgart: Laufer, H. (2014): Praxisorientierte Umsetzung des strengen Artenschutzes am Beispiel von Zaun- und Mauereidechsen. - In: LUBW LANDESANSTALT FÜR UMWELT, MESSUNGEN UND NATURSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG (Hrsg): Naturschutz und Landschaftspflege Band 77: Strenger Artenschutz
Ergänzungssatzung Sandackerstraße, Gemeinde Kusterdingen, Gemarkung Jettenburg
Potenzialabschätzung Artenschutz Ergänzungssatzung Sandackerstraße, Gemeinde Kusterdingen, Gemarkung Jettenburg 12. November 2014 Auftraggeber: Künster Architektur + Stadtplanung Bismarckstrasse 25 72764
MehrBauvorhaben Burgdorf Duderstädter Weg
Bauvorhaben Burgdorf Duderstädter Weg Expertise zur Festlegung des Erfassungsbedarfs der Arten gem. Anhang IV der FFH-Richtlinie sowie der europäischen Vogelarten Auftraggeber: Deutsche Reihenhaus AG Auftragnehmer:
MehrStadt Jüterbog B-Plan Nr. 038 Wohngebiet Fuchsberge/Weinberge. Artenschutzrechtliche Beurteilung
Stadt Jüterbog B-Plan Nr. 038 Wohngebiet Fuchsberge/Weinberge Artenschutzrechtliche Beurteilung Mai 2015 Stadt Jüterbog B-Plan Nr. 038 Wohngebiet Fuchsberge/Weinberge Artenschutzrechtliche Beurteilung
Mehr2015 Im Auftrag von B-Plan Ecke Haupt- und Luisenstraße 2. Teilabschnitt in Eggenstein-Leopoldshafen
2015 Im Auftrag von Köhler & Meinzer ohg Wohnungsunternehmen Junkersring 76344 Eggenstein-Leopoldshafen B-Plan Ecke Haupt- und Luisenstraße 2. Teilabschnitt in Eggenstein-Leopoldshafen Abschätzung der
MehrArtenschutzrechtliche Untersuchung. zum Abriss von drei Gebäuden an der. Asklepios Klinik in Langen, Kreis Offenbach
Artenschutzrechtliche Untersuchung zum Abriss von drei Gebäuden an der Asklepios Klinik in Langen, Kreis Offenbach Abb. 1: Schwesternwohnheim. Fachbüro Faunistik und Ökologie Bearbeiter: Dipl.-Biol. Andreas
MehrPraxisbeispiel 1. Handlungsoptionen der Kommune beim Artenschutz am Gebäude
Praxisbeispiel 1 Handlungsoptionen der Kommune beim Artenschutz am Gebäude 1 Betroffene Arten Mauersegler, Mehlschwalbe Haussperling Fledermäuse (u.a. Zwerg- und Rauhhautfledermaus) Insekten wie Hornissen,
MehrArtenschutzrechtliche Prüfung (ASP 2) zum geplanten Abbruch des Hauses Theodor-Heuß-Ring 16, Bocholt
Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP 2) zum geplanten Abbruch des Hauses Theodor-Heuß-Ring 16, 46397 Bocholt Auftraggeber: Schmeing Bau GmbH z. Hd. Josef Schmölzl Telingskamp 10 46395 Bocholt Bearbeitet
MehrAlt- und Totholzkonzept (AuT-Konzept)
Alt- und Totholzkonzept (AuT-Konzept) Naturschutzrechtlicher Rahmen Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Abteilung Waldwirtschaft und Naturschutz Mustervortrag für die Multiplikatoren 2009 Übersicht
MehrGrundsätze zur planungsrechtlichen Beurteilung von Bauvorhaben im Außenbereich - Außenbereichserlass -
2311 Grundsätze zur planungsrechtlichen Beurteilung von Bauvorhaben im Außenbereich - Außenbereichserlass - Gem. RdErl. d. Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr - X A 1-901.34
MehrUntersuchung auf Vorkommen geschützter Arten nach 7 Abs. 2 BNatSchG. umweltplanung
Artenschutzrechtliche Ersteinschätzung nach 44 BNatSchG hier: Vorprüfung, Stufe I der ASP zum Bebauungsplan Nr. 7/11 (631) Feithstraße / Knippschildstraße Untersuchung auf Vorkommen geschützter Arten nach
MehrArtenschutzrechtliche Übersichtsbegehung zum Planungsgebiet Redtenbacher Straße in Pforzheim
Artenschutzrechtliche Übersichtsbegehung zum Planungsgebiet Redtenbacher Straße in Pforzheim Gutachterliche Stellungnahme, Stand 13.03.2013 Auftragnehmer: Büro für Landschaftsökologie und Gewässerkunde
MehrGerlingen, Schillerhöhe, Fa. Bosch - Rodung von Gehölzen und Vergrößerung des Mitarbeiterparkplatzes
Artenschutzrechtliche Potenzialanalyse Gerlingen, Schillerhöhe, Fa. Bosch - Rodung von Gehölzen und Vergrößerung des Mitarbeiterparkplatzes Bericht 10.3.2014 im Auftrag von: StadtLandFluss Plochinger Straße
MehrBebauungsplan XVI-81 Fürstenwalder Allee Ergebnisse der Zauneidechsenumsetzung 2014
Bebauungsplan XVI-81 Fürstenwalder Allee Ergebnisse der Zauneidechsenumsetzung 2014 Zauneidechsenmännchen gefangen am 2. Juni 2014 in Falle 37 Bebauungsplan XVI-81 Fürstenwalder Allee Ergebnisse der Zauneidechsenumsetzung
MehrArtenschutz vers. Gehölzpflege?
Artenschutz vers. Gehölzpflege? - Ein Jahr neues Bundesnaturschutzgesetz - Frühjahrstagung der Beratungskräfte des Obst- und Gartenbaus Horb am Neckar am 3. Mai 2011 1. Das Problem Neues Bundesnaturschutzgesetz
MehrOrtsgemeinde Rodenbach Bebauungsplan Hühnerbusch, Änderung 1. Textliche Festsetzungen
Ortsgemeinde Rodenbach Bebauungsplan Hühnerbusch, Änderung 1 Textliche Festsetzungen 1. Planungsrechtliche Festsetzungen ( 9 Abs.1 BauGB und BauNVO) Die planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans
MehrDie deutschen Berichte zu Natura 2000: Ergebnisse und Schlußfolgerungen
Die deutschen Berichte zu Natura 2000: Ergebnisse und Schlußfolgerungen Frank Klingenstein Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit EIN Schutzinstrument der FFH- und Vogelschutz-Richtlinie
MehrLändliche Entwicklung in Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ländliche Entwicklung in Bayern Artenschutz Vollzugshinweise www.landentwicklung.bayern.de Ländliche Entwicklung in Bayern Inhalt
MehrAnhang XIII: Gliederung und Checkliste einer Zusammenfassung der Angaben nach 11 UVPG
Umwelt-Leitfaden des Eisenbahn-Bundesamtes Anhang XIII, 41 Anhang XIII: Gliederung und Checkliste einer Zusammenfassung der Angaben nach 11 UVPG Die nachfolgende Gliederung kann bei der Erstellung der
MehrVereinfachtes Genehmigungsverfahren nach 61 HBauO Eingang in der Gemarkung: Allermöhe
Freie und Hansestadt Hamburg B ez irksamt Bergedorf Bezirksamt Bergedorf - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Postfach 800380-21003 Hamburg Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und
MehrArtenschutz-Gutachten. Bauvorhaben B-Plan VI-140g/ Gleisdreieck. Pohlstraße, Pohlstraße/-Dennewitzstraße/ Kurfürstenstraße Gutachten Artenschutz
Artenschutz-Gutachten Bauvorhaben B-Plan VI-140g/ Gleisdreieck Pohlstraße, Pohlstraße/-Dennewitzstraße/ Kurfürstenstraße Dr. Susanne Salinger Meierottostraße 5 10719 Berlin 19.12.2012 1 Inhalt Bauvorhaben
MehrHöhlen aus der Sicht des Naturschutzrechts
Höhlen aus der Sicht des Naturschutzrechts Hubert Hedler 19.03.2016 Treffen nordbayerischer Höhlenforscher Eggolsheim bestellen.bayern.de Höhlen im Naturschutzrecht Schutz von Höhlen Schutz der Tiere und
MehrArtenschutzprüfung im Baugenehmigungsverfahren
Artenschutzprüfung im Baugenehmigungsverfahren Herausgeber Kreis Soest Bauen, Wohnen und Immissionsschutz Herr Joswig Frau Kirchhoff Version 1.0 Stand Dezember 2010 Artenschutz bei der baurechtlichen Zulassung
MehrAllgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gem. 3c UVPG. Bebauungsplan Nr. 71 Campingplatz Steinfurter Land Stadt Steinfurt, Stadtteil Burgsteinfurt
LANDSCH AFTSPL ANUNG GARTENGEST ALTUNG NATURTOURISM US JUTTA KÜDDE Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gem. 3c UVPG zum Vorhaben Bebauungsplan Nr. 71 Campingplatz Steinfurter Land Stadt Steinfurt, Stadtteil
MehrBebauungsplan Erweiterung Gewerbegebiet Aucht in Sachsenheim - Ochsenbach
Bebauungsplan Erweiterung Gewerbegebiet Aucht in Sachsenheim - Ochsenbach eventuelle Eingriffe in ein nach 32 NatSchG besonders geschütztes Biotop Auftraggeber: A. Amos GmbH + Co KG August 2013 0. INHALTSVERZEICHNIS
MehrWindkraft und Artenschutz
RAin U. Philipp-Gerlach Stuttgart 23.06.2012 Informationsdienst Umweltrecht (IDUR) www.idur.de Artenschutz und Windkraft Sind die sog. Zugriffsverbote gem. 44 Abs. 1 BNatSchG durch die Errichtung einer
MehrUmweltamt - Untere Landschaftsbehörde. Merkblatt. Artenschutz bei Neubau-, Umbau- und Abbruchvorhaben
Umweltamt - Untere Landschaftsbehörde Merkblatt Artenschutz bei Neubau-, Umbau- und Abbruchvorhaben Sie planen ein Bauprojekt? Dann müssen neben den baurechtlichen Vorschriften auch die Gesetze zum Schutz
MehrDer sanfte Umzug: Großprojekt Europaviertel Frankfurt am Main
Der sanfte Umzug: Großprojekt Europaviertel Frankfurt am Main Erfahrungen mit den artenschutzrechtlichen Umgang mit der streng geschützten Mauereidechse Der sanfte Umzug: Großprojekt Europaviertel Frankfurt
MehrErlass für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung (Windenergie-Erlass) vom
Erlass für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung (Windenergie-Erlass) vom 11.07.2011 Schutzgebietssystem Natura 2000 Natura 2000- Gebietsausweisung
MehrBaumschutzverordnung vom V e r o r d n u n g. über den Schutz des Baum- und Strauchbestandes (Baumschutzverordnung)
Die Große Kreisstadt Neuburg an der Donau erlässt aufgrund der 20 Abs. 2 Nr. 7, 22 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) vom 29.
MehrRette die Amphibien! Patrick Faller
Patrick Faller Rette die Amphibien! Inhaltsverzeichnis 1. Lektion: 1. Schutzmassnahmen für Erdkröten.. 3 Thema, Lernziele und Vorwissen.. 3 Verlaufsplanung 1. Lektion... 4 Einstiegsfolie 1. Lektion: Rette
MehrNatura 2000 Theorie und Praxis in Niederösterreich
Natura 2000 Theorie und Praxis in Niederösterreich Karl Hiesberger Inhalt Rechtliche Umsetzung NVP-Verfahren Managementpläne Schutzgebietsbetreuung EuGH-Verfahren 1 Rechtliche Grundlagen Richtlinie des
MehrOffshore-Windkraft und Naturschutz Rechtliche Rahmenbedingungen
Offshore-Windkraft und Naturschutz Rechtliche Rahmenbedingungen Dr. Gero von Daniels / Dr. Maximilian Uibeleisen 30. Juni 2011 Naturschutz Herausforderung für Offshore-Windparks Überblick Geltendes Naturschutzrecht
MehrWarum Windenergie im Wald? (4)
Warum Windenergie im Wald? (4) Moderne Anlagentechnik nutzt das Windpotenzial des Waldes und ermöglicht gute Stromerträge. 140m hoher Windmessmast hohe Bodenrauhigkeit Turbulenzen über dem Kronendach Im
MehrGemeinde Fridolfing. Ortsabrundungssatzung Untergeisenfelden
Landkreis Traunstein Ortsabrundungssatzung Untergeisenfelden Erweiterung für das Grundstück FlNr. 1926 (T) Begründung Dipl.-Ing. Andreas Jurina, Stadtplaner Dipl.-Ing. (FH) Peter Rubeck, Landschaftsarchitekt
MehrUmweltprüfungen. Das USchadG aus der Sicht der Planung: Wolfgang Peters Bosch & Partner GmbH, Berlin. bosch & partner
Das USchadG aus der Sicht der Planung: Haftungsfreistellung f t durch Umweltprüfungen Wolfgang Peters Bosch & Partner GmbH, Berlin www.boschpartner.de Enthaftung nach Art. 2, Nr. 1 Umwelthaftungsrichtlinie
MehrG e m e i n d e G e o r g e n b e r g. Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplans Mitteräcker
G e m e i n d e G e o r g e n b e r g Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplans Mitteräcker Gemeinde Georgenberg Neuenhammerstraße 1 92714 Pleystein Pleystein, Johann
MehrOrtsgemeinde Waldrohrbach
Ortsgemeinde Waldrohrbach Bebauungsplan Bärloch 3. Änderung im vereinfachten Verfahren gem. 13 Baugesetzbuch Bestandteil der 3. Änderung - Textteil - zeichnerische Festsetzungen Beigefügter Teil zum Bebauungsplan
MehrStellungnahme zum Planfeststellungsverfahren für den Neubau des ICE-Werkes in Köln Nippes, Strecke 2615, km 2,4+45 bis km 5,9+18
BUND-Kreisgruppe Köln, Melchiorstr. 3, 50670 Köln Bezirksregierung Köln Frau Fischer-Lohn Zeughausstr. 2-10 50667 Köln BUND-Kreisverband Köln Melchiorstraße 3 50670 Köln Telefon 0221-72 47 10 Telefax 0221-739
MehrSaP Bebauungsplan FFW-Engelsbrand Neubau FW-Gerätehaus. Die Honorarberechnung erfolgt in Anlehnung an HOAI als Zeithonorar.
SaP Bebauungsplan FFW-Engelsbrand Neubau FW-Gerätehaus Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (SaP) H o n o r a r b e r e c h n u n g Honorargrundlage Die Honorarberechnung erfolgt in Anlehnung an HOAI
MehrStadt Sendenhorst. Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB. Begründung
Stadt Sendenhorst Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB Begründung 1 von 7 Inhalt: Übersichtsplan 3 Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebaungsplanes Nr. 4 Alte Stadt 4 1 Geltungsbereich
MehrAusführungsbestimmungen über geschützte Tier- und Pflanzenarten
Ausführungsbestimmungen über geschützte Tier- und Pflanzenarten vom 8. Dezember 990 (Stand. April 03) 786. Der Regierungsrat des Kantons Obwalden, in Ausführung von Artikel 0 Absatz des Bundesgesetzes
MehrArtenschutzprüfung bei Bau- und/oder Abbruchvorhaben
Artenschutzprüfung bei Bau- und/oder Abbruchvorhaben Sie planen eine Bau- oder Abbruchmaßnahme im Innen- oder Außenbereich? Dann müssen die Gesetze zum Schutz seltener Tier- und Pflanzenarten beachtet
MehrNacherhebung zur speziellen artenschutzrechtlichen Untersuchung zum Bebauungsplan Am Russenweiher in Speyer
Internetfassung Nacherhebung zur speziellen artenschutzrechtlichen Untersuchung zum Bebauungsplan Am Russenweiher in Speyer Stand 01. Juni 2016 Bearbeitung: Dr. David Gustav Gesellschaft für Landschaftsökologie
MehrEuropäischer Artenschutz in der Planungspraxis von Straßenbauvorhaben
Europäischer Artenschutz in der Planungspraxis von Straßenbauvorhaben Uta Röhl, R Ingenieurbüro ro für f r Planung und Umwelt Neues Recht und neue Regeln Die Änderungen im Naturschutz-, Wasser- und Honorarrecht
MehrFür die Artenschutzprüfung relevante Schutzkategorien / Planungsrelevante Arten
Für die Artenschutzprüfung relevante Schutzkategorien / Planungsrelevante Arten 16./17.09.2015 Dr. Ernst-Friedrich Kiel MKULNV, Referat III-4 (Biotop- und Artenschutz, Natura 2000, Klimawandel und Naturschutz,
MehrArtenschutz bei Windenergieanlagenplanungen. Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V Angelika Fuß
Artenschutz bei Windenergieanlagenplanungen Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V Angelika Fuß Historie Foto: H. Matthes 2 Quantifizierung In BB > 300 Rotmilane je Jahr (bei ca. 3.000 WEA)
MehrAllgemeine Anlage. zu den. Prüfungsberichten. über. Qualitätskontrollen der EFRE-Verwaltungsbehörde
Handbuch Ziffer II-3.0.4 Stand: März 2012 Allgemeine Anlage zu den Prüfungsberichten über Qualitätskontrollen der EFRE-Verwaltungsbehörde zu den auf die Zwischengeschalteten Stellen delegierten Aufgaben
MehrStadt Datteln. Bebauungsplan Nr. 20, 5. Änderung Gewerbepark Meckinghoven. Bürgerinformation zur frühzeitigen Beteiligung gemäß 3 Abs.
Bebauungsplan Nr. 20, 5. Änderung Gewerbepark Meckinghoven Bürgerinformation zur frühzeitigen Beteiligung gemäß 3 Abs. 1 BauGB Dipl.-Ing. Oliver Knebel, FIRU mbh Datteln, 15.01.2016 Inhalt 1. Übersicht
MehrBaumschutzsatzung. Vorbemerkung
Baumschutzsatzung Die nachfolgende Verordnung der unteren Naturschutzbehörde nach 25 Naturschutzgesetz gilt gemäß 67 Abs. 7 Naturschutzgesetz als Satzung der Stadt Filderstadt weiter. Verordnung des Landratsamtes
MehrDer Wolf in Österreich
Der Wolf in Österreich Rückeroberung eines Lebensraums und mögliche Auswirkungen Wolf, Luchs & Co. Dr. Georg Rauer Bärenanwalt und Wolfsbeauftragter Forschungsinstitut für Wildtierkunde und Ökologie 0664
MehrVerordnung. über die Zulassung von Ausnahmen. von den Schutzvorschriften. für besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten
Verordnung über die Zulassung von Ausnahmen von den Schutzvorschriften für besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten (Artenschutzrechtliche Ausnahmeverordnung AAV) Vom 3. Juni 2008 Quelle: Bayerisches
MehrÖffentliche Bekanntmachung Nr zur Veröffentlichung am
Öffentliche Bekanntmachung Nr. 60-005-2016 zur Veröffentlichung am 30.04.2016 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 83 Wolfsacker der Stadt Eberbach Öffentliche Auslegung des Entwurfes gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
MehrStadt Metzingen, Glems: Bebauungsplan Entensee Entwurf Begründung Anlage 1 Anlage 1 zur Begründung: Ökologischer Steckbrief Schutzgut Ausprägung/Bewertung Konfliktanalyse Geologie/Boden Wasserhaushalt
MehrDefinition und Abgrenzung des Biodiversitätsschadens
Fachtagung Schöner Schaden! Biodiversitätsschäden in der Umwelthaftungsrichtlinie Definition und Abgrenzung des Biodiversitätsschadens Universität für Bodenkultur Wien Department für Raum, Landschaft und
MehrSchleswig-Holstein Der echte Norden. Knickschutz und Knickpflege in der Kommune
Schleswig-Holstein Der echte Norden Knickschutz und Knickpflege in der Agenda Knickschutz und Knickpflege in der 01 Rechtliche Grundlagen 02 Die fachgerechte Knickpflege 03 Die Bedeutung der Knicks 04
MehrBewirtschaftung von FFH-Wiesen in Baden-Württemberg. im Rahmen von Natura 2000
Bewirtschaftung von FFH-Wiesen in Baden-Württemberg im Rahmen von Natura 2000 Natura 2000 - was ist das? Europaweites Netz von Schutzgebieten Schutz von bestimmten Lebensräumen und Arten und damit Schutz
MehrBebauung Theodor-Heuß-Ring 16. Artenschutzrechtliche Beurteilung der Baumfällungen (ASP 1)
Bebauung Theodor-Heuß-Ring 16 Artenschutzrechtliche Beurteilung der Baumfällungen (ASP 1) Auftraggeber: Schmeing Baugruppe Ansprechpartner: Herr Josef Schmölzl Bearbeitet durch: Graevendal GbR Moelscherweg
MehrVerbandsbeteiligung in behördlichen Verfahren
Verbandsbeteiligung in behördlichen Verfahren 20. Neubrandenburger Kolloqium "Bilanz und künftige Herausforderungen für die Umweltverwaltung in M-V" 27.09.2011 Arndt Müller, Referent für Naturschutz BUND
MehrBIOTOP KARTIERUNG BAYERN
BIOTOP KARTIERUNG BAYERN Biotope sind Lebensräume. Der Begriff Biotop setzt sich aus den griechischen Wörtern bios, das Leben und topos, der Raum zusammen, bedeutet also Lebensraum. Lebensraum für eine
MehrVorstellung Projekt. DB Netz AG Mönchstraße 29, Stuttgart Regionales Projektmanagement
Vorstellung Projekt Gleiswechselbetrieb (GWB) Nürtingen - Reutlingen DB Netz AG Mönchstraße 29, 70191 Stuttgart Regionales Projektmanagement 09.07.2015 Inhalt 1. 2. Projektumfang und Lage im Netz Übersicht
Mehr1 SChutzgegenstand. (1) Der auf jeweils Teilflächen der Flurstücke 128 und 174, Flur 1 der Gemarkung Stubbendorf,
Verordnung über die Festsetzung des Stubbendorfer Apfelbaumes und seiner Umgebung als geschützter Landschaftsbestandteil des Landkreises Bad Doberan und des Landkreises Nordvorpommern vom 19. Januar 2009
MehrRechtliche Vorgaben für den Artenschutz des Luchses
Rechtliche Vorgaben für den Artenschutz des Luchses 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Rechtliche Vorgaben für den Artenschutz des Luchses Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 12. April 2016 Fachbereich:
MehrBedroht und Bedrohung
Bedroht und Bedrohung Kommunikation im Artenschutz am Beispiel des Feldhamsters Peer Cyriacks Deutsche Wildtier Stiftung Inhalt Feldhamster-Projekte der DeWiSt Feldhamster und Artenschutz in den Medien
MehrStadt Bruchsal Bebauungsplan Karlsruher Straße
Anlage 1 Stadt Bruchsal Bebauungsplan Karlsruher Straße Stadt Bruchsal, Gemarkung Bruchsal Bebauungsplan Karlsruher Straße Inhalt INHALTSÜBERSICHT Teil A A I A - II A III Planungsrechtliche Festsetzungen
MehrAllgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung
MehrAspekte des Artenschutzes und der FFH-Verträglichkeit bei der Genehmigung von Windenergieanlagen
Aspekte des Artenschutzes und der FFH-Verträglichkeit bei der Genehmigung von Windenergieanlagen Dr. Matthias Kaiser LANUV NRW FB24 Artenschutz - Vogelschutzwarte vorgelagerte Vorbereitung der Artenschutzprüfung:
MehrVERORDNUNG (EU) Nr. 26/2011 DER KOMMISSION vom 14. Januar 2011 zur Zulassung von Vitamin E als Zusatzstoff in Futtermitteln für alle Tierarten
2011R0026 DE 02.10.2015 001.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen B VERORDNUNG (EU) Nr. 26/2011 DER KOMMISSION
MehrBaustellenordnung. gilt für sämtliche Bau-, Reparatur-, und Montagearbeiten bei den Firmen: Rudolf Flender GmbH & Co. KG
Seite 1 von 5 Stand : Dez. 2009 Baustellenordnung gilt für sämtliche Bau-, Reparatur-, und Montagearbeiten bei den Firmen: Hans Flender GmbH & Co. KG so wie Rudolf Flender GmbH & Co. KG Für alle Arbeiten
MehrBau einer Fernwärmeleitung in Mannheim-Neckarau
MVV Energie AG Bau einer Fernwärmeleitung in Mannheim-Neckarau Antrag auf Ausnahmegenehmigung gem. 45 BNatSchG Mannheim, den 30. August 2013 Aktenzeichen: 13025-1 Allgemeine Projektangaben Auftraggeber:
MehrSatzung über den Schutz des Baumbestandes in der Gemeinde Nienhagen (Baumschutzsatzung)
Satzung über den Schutz des Baumbestandes in der Gemeinde Nienhagen (Baumschutzsatzung) Aufgrund des 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576) in
MehrSinn und Zweck von Ökokonten
Sinn und Zweck von Ökokonten Wald ist mehr als die Summe seiner Bäume Ein Beispiel zählt mehr als 1000 Worte rufen Sie ihn an! Frank Edelmann Bürgermeister Kirchstr. 4 77790 Steinach im Kinzigtal Tel.:
MehrVorsicht Fundmunition!
Vorsicht Fundmunition! Sicherheitstechnische Anforderungen bei der Ausführung von Erdarbeiten Vorgehensweise in Sachsen Dipl.-Ing Thomas Lange Leiter Kampfmittelbeseitigungsdienst PD Zentrale Dienste Sachsen
MehrAntwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen
Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2991 04.04.2014 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Dorothea Frederking (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Abgeordneter
MehrÄNDERUNG BAULINIENPLAN HIRSCHLESWEG-FRÜHLINGSTRASSE. Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1 BauGB:
GEMEINDE ADELBERG ÄNDERUNG BAULINIENPLAN HIRSCHLESWEG-FRÜHLINGSTRASSE SATZUNG und BEGRÜNDUNG Entwurf vom 15.09.2016 Bebauungsplan der Innenentwicklung nach 13a BauGB Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1
MehrBeurteilung des artenschutzrechtlichen Konfliktpotentials im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Liedhorn I" in Weinstadt
Freie Landschaftsarchitekten König + Partner Welzheimer Straße 13 7 0 1 8 8 S t u t t g a r t T e l 0 7 1 1 / 9 9 0 5 1 7 3 Fa x 9 9 0 5 1 7 4 info@koenig-partner-mail.de Beurteilung des artenschutzrechtlichen
MehrKlaus - Dieter Moormann Antoniusstr Lingen
Faunistisches Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 17 Teil A im Ortsteil Brögbern in 2007. Von Diplom - Biologe Klaus - Dieter Moormann Antoniusstr. 35 49 811 Lingen Im Auftrag des Stadtplanungsamtes der Stadt
MehrA M T S B L A T T. P A S S A U Leben an drei Flüssen DER STADT PASSAU Nummer 22
A M T S B L A T T DER P A S S A U Leben an drei Flüssen 29.07.2015 Nummer 22 INHALT Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) - Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Passau, 100. Änderung
MehrDie Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-RL)
WWF Deutschland Rebstöcker Straße 55 60326 Frankfurt a. M. Tel.: 0 69/7 91 44-0 Durchwahl -180, -183-212, Fax: 069/617221 Info@wwf.de www.wwf.de www.traffic.org Hintergrundinformation Dezember 2006 Die
MehrÖkologisches Potential von Verkehrsbegleitflächen
Ökologisches Potential von Verkehrsbegleitflächen Christian Gnägi Christian Gnägi Grundausbildung: Landwirt Studium: Geographie, Biologie, Ökologie mit Schwerpunkt Natur- u. Landschaftsschutz (Uni Bern
MehrDer Blauen als Windkraftstandort aus forstlicher und naturschutzfachlicher Sicht
Der Blauen als Windkraftstandort aus forstlicher und naturschutzfachlicher Sicht - Kurzvortrag - S k r i p t v e r s i o n Informationsveranstaltung Verein Bürgerwindrad Blauen Schliengen, 5. Mai 2011
MehrStellungnahme zu artenschutzrechtlichen Fragen im Bereich des Bebauungsplans Hopfengärten 1. Änderung. in Bietigheim-Bissingen
Anlage 4 zu GR 83-2014 StadtLandFluss Prof. Dr. C. Küpfer Plochinger Straße 14a, 72622 Nürtingen Tel. 07022-216 5963 Fax 07022 216 5507 Stellungnahme zu artenschutzrechtlichen Fragen im Bereich des Bebauungsplans
MehrBeschluss. Beratung. Bisherige Sitzungen. Beschlussvorschlag. Finanzierung. Ergebnis. 1. Über das weitere Vorgehen ist zu entscheiden.
Seite 1 von 4 Vorlage Nr. 73/2016 Befreiungsantrag im vereinfachten Genehmigungsverfahren hier: Neubau eines Zweifamilienhauses mit Garage und Pkw-Stellplatz auf dem Grundstück Ligetistr. 8 Überschreitung
MehrSpannungsfeld Windenergie und Naturschutz Konflikte und Lösungsansätze
Spannungsfeld Windenergie und Naturschutz Konflikte und Lösungsansätze Referentin: Dipl.-Ökol. Dipl.-Ing. Claudia Bredemann Ökoplan - Bredemann, Fehrmann, Hemmer und Kordges, Essen Gliederung Problemstellung
MehrWann muss rechtlich welche Leitung entfernt werden?
Wann muss rechtlich welche Leitung entfernt werden? Dr. Juliane Thimet, Bayer. Gemeindetag Wassertagung Landhut Überregionaler WWN-tag am 11. April 2013 Dr. Juliane Thimet 1 Anspruchsgrundlage für Beseitigung
MehrAnforderungen ökologischer Ausgleich Illnau-Effretikon
Anforderungen ökologischer Ausgleich Illnau-Effretikon Verbindlich für Arealüberbauungen und Projekte mit Gestaltungsplan Empfohlen für weitere Überbauungen in der Wohnzone und im Industriegebiet Grundlagen
MehrAuftraggeber. HP&P GRUPPE Marburger Straße 112 35396 Giessen. Auftragnehmer
BEBAUUNG DES EHEMALIGEN HELIOS-GELÄNDES IN DER STADT BAD SCHWARTAU (AM HOCHKAMP 11): ARTENSCHUTZBEIRAG ZUM ABRISS EINER PRODUKTIONSHALLE UND EINES WOHNHAUSES Auftraggeber HP&P GRUPPE Marburger Straße 112
MehrBiodiversität und Unternehmen
1.Treffen Kontaktnetzwerk Unternehmen Biologische Vielfalt 2020 Dipl. - Ing. Peter Smeets Landschaftsarchitekt, BDLA Zehntwall 5-7 50374 Erftstadt 02235 / 685.359-0 kontakt@la-smeets.de Februar 2014 2
MehrAktuelles zu Windkraftanlagen im Landkreis Freising Vorgaben Umweltminister Söder Auswirkungen der Radaranlage
Aktuelles zu Windkraftanlagen im Landkreis Freising Vorgaben Umweltminister Söder Auswirkungen der Radaranlage 1 Vorgaben Umweltminister Söder 410 Windräder sind zur Zeit in Bayern vorhanden In den nächsten
MehrG e m e i n d e v e r o r d n u n g
G e m e i n d e v e r o r d n u n g zum Schutze des Bestandes an Bäumen und Sträuchern innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile der Gemeinde Bad Füssing (Baumschutz-Verordnung) Auf Grund des Art.
Mehr1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge. Begründung gem. 2 a BauGB. Entwurf. zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren)
GEMEINDE CALDEN 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge Begründung gem. 2 a BauGB Entwurf zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren) 18. Februar 2016 Udenhäuser Straße 13 34393
MehrUnterlage 12.0B. Anlage 21
Planfeststellung A 14, VKE 1153 Landesgrenze Sachsen-Anhalt (ST) / Brandenburg (BB) bis südlich AS Wittenberge Unterlage 12.0B Anlage 21 Unterlage 12.0B Anlage 21 Ergänzende faunistische Sonderuntersuchung
MehrKurzbegründung zum. Bebauungsplan Nr. 124 Feuerwehr Huntlosen. Gemeinde Großenkneten
Vorentwurf (Stand: 14.12.2016) Seite 1 Kurzbegründung zum Bebauungsplan Nr. 124 Feuerwehr Huntlosen Gemeinde Großenkneten Vorentwurf (Stand: 14.12.2016) Seite 2 1. PLANAUFSTELLUNG Aufgrund des 1 Abs. 3
MehrMsB, MhB, Kormoran, Windkraft Wie kann die zukünftige Zusammenarbeit zwischen der LUBW und den Fachverbänden aussehen?
MsB, MhB, Kormoran, Windkraft Wie kann die zukünftige Zusammenarbeit zwischen der LUBW und den Fachverbänden aussehen? Dr. Jürgen Marx, Sebastian Olschewski REFERAT 25 Artenschutz, Landschaftsplanung Die
MehrNeues zum Europäischen Abfallkatalog
Umwelt aktuell 12: Aktuelle Entwicklungen im Abfallrecht am 18.06.2013 in Hannover Niedersächsisches Ministerium Neues zum Europäischen Abfallkatalog - Dipl.-Ing. Gunther Weyer - Der bestehende Europäische
MehrË Umwelt und Raumordnung. Sehr geehrte Damen und Herren!
AMT DER STEIERMÄRKISCHEN LANDESREGIERUNG Abteilung 13 Ë Umwelt und Raumordnung Referat Naturschutz Rechtliche Angelegenheiten Bearbeiter: Dr. Zebinger/Ra Tel.: 0316/877-2652 Fax: 0316/877-3490 E-Mail:
MehrA n d e r B i e s e l h e i d e
Bebauungsplan Nr. 10 der Gemeinde Glienicke / Nordbahn A n d e r B i e s e l h e i d e (Textbebauungsplan) Satzung Begründung gemäß 9(8) BauGB Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 89
MehrVerordnung über den geschützten Landschaftsbestandteil "bodensaurer Kiefern-Eichen-Mischwald am Wagrain" vom 20. Mai 1994
3-6-07 S. 1 Verordnung über den geschützten Landschaftsbestandteil "bodensaurer Kiefern-Eichen-Mischwald am Wagrain" vom 20. Mai 1994 - Bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Amberg Nr. 10 vom 04. Juni
MehrLandschaftspflegerischer Begleitplan Tabellarische Gegenüberstellung von Eingriff und Kompensation. Feststellungsentwurf
Bundesstraße Nr. 8 Unterlage Nr. 9.4 Baulänge: Nächster Ort: 1,037 km Hasselbach / Weyerbusch Länge der Anschlüsse: alte B 8: 0,126 km Bergstraße: 0,031 km Landesbetrieb Mobilität Diez Länge des Wirtschaftswegs:
MehrMuSch Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz *)
Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz *) Vom 15. April 1997 (BGBl. I S. 782) zuletzt geändert durch Artikel 5 Abs. 9 der Verordnung vom 26. November 2010 (BGBl. I, Nr. 59, S. 1643) in Kraft
Mehr