Artenschutzrechtliche Beurteilung nach 44 BNatSchG Prüfung auf Vorkommen streng geschützter Reptilienarten (Mauereidechse und Zauneidechse)

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1 Gleisumbau und Einbau einer Schiebebühne zur Anbindung der bestehenden Wagenhalle auf dem Gelände des ehemaligen Bahnbetriebswerkes Heilbronn-Böckingen Prüfung auf Vorkommen streng geschützter Reptilienarten (Mauereidechse und Zauneidechse) Auftraggeber: Planverfasser: Bearbeitung: SEH Verwaltungs-GmbH Mantelhofstraße Essingen GEOtrack GmbH Am Westkai 9A Stuttgart Telefon: Rainer Blum (Diplom-Biologe) Pliezhäuser Straße Pliezhausen Telefon: Fax: Stand: 07. Oktober 2016

2 Gleisumbau und Einbau einer Schiebebühne Heilbronn-Böckingen Seite 2 Inhalt 1 Anlass und Aufgabenstellung Rechtsgrundlagen Methode Untersuchungsgebiet Begehungen Ergebnisse Eingriffsgebiet Umgebung Beurteilung Vermeidungsmaßnahmen Vorschlag für den zeitlichen Ablauf der Maßnahmen Fazit Literatur... 9

3 Gleisumbau und Einbau einer Schiebebühne Heilbronn-Böckingen Seite 3 1 Anlass und Aufgabenstellung Beschreibung des Vorhabens Die SEH Verwaltungs-GmbH beabsichtigt einen Umbau von Gleisen und den Einbau einer Schiebebühne zur Anbindung der bestehenden Wagenhalle auf dem Gelände des ehemaligen Bahnbetriebswerkes Heilbronn-Böckingen. Nähere Angaben zum Vorhaben und technische Details sind den Unterlagen der GEOtrack GmbH zu entnehmen. Auf dem Plangebiet werden gefährliche Altlasten aus dem Krieg vermutet. Deshalb muss vor den Bauarbeiten der Kampfmitteräumdienst tätig werden. 2 Rechtsgrundlagen Richtlinien und Gesetze auf europäischer und nationaler Ebene dienen dem Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten vor Beeinträchtigungen durch den Menschen. Der im Zusammenhang mit der Vorhabenplanung relevante Artenschutz ist dabei im nationalen Recht in den 44 und 45 BNatSchG verankert, der Verbotstatbestände für die nach 7 (2) Nr. 13 und 14 streng und besonders geschützten Arten definiert. In dieses System wurden sowohl die Arten von gemeinschaftlichen Interesse ( 7 (2) Nr. 10 BNatSchG), die europarechtlich nach Richtlinie 92/43/EWG Anhang IV als auch die europäischen Vogelarten nach Richtlinie 79/409/EWG ( 7 (2) Nr. 12 BNatSchG), eingegliedert. Alle europarechtlich geschützten Arten sind nach nationalem Recht streng geschützt. Für diese Arten gelten die Verbotstatbestände des 44 (1) BNatSchG. Entsprechend 44 (5) BNatSchG gelten die artenschutzrechtlichen Verbote bei nach 15 BNatSchG zulässigen Eingriffen in Natur und Landschaft sowie nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zulässigen Vorhaben im Sinne des 18 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG nur für die in Anhang IV der FFH-RL aufgeführte Tier- und Pflanzenarten sowie für die Europäischen Vogelarten (europarechtlich geschützte Arten).

4 Gleisumbau und Einbau einer Schiebebühne Heilbronn-Böckingen Seite 4 3 Methoden 3.1 Untersuchungsgebiet Abbildung 1: Lage der relevanten Bereiche im Vorhabengebiet und der Kartierergebnisse der Mauereidechse (podarcis muralis) Der Eingriffsbereich gliedert sich in zwei Teilbereiche. Bereich A mit der zukünftigen Schiebebühne und B mit Weiche und Abstellgleis. 3.2 Begehungen Zur Abschätzung des Eidechsenbestandes wurde das Untersuchungsgebiet an zwei Terminen bei geeigneter Witterung begangen. Dabei wurden tageszeitliche Aktivitätsphasen und artspezifisches Verhalten berücksichtigt. Tabelle 1: Begehungen Datum Uhrzeit Wetterdaten 14. Juli :30-13:00 Sonne, C, frischer Wind 16. August :00 10:00 Sonne, C, kein Wind

5 Gleisumbau und Einbau einer Schiebebühne Heilbronn-Böckingen Seite 5 4. Ergebnisse 4.1 Eingriffsgebiete Beim Eingriffsgebiet A handelt sich um eine Fläche von rund 5000 m². Ein großer Teil dieser Fläche ist krautig überwachsen mit Brombeere und Weißem Steinklee und die Gleisschotter sind teilweise zugesetzt oder befestigt. Deshalb sind lediglich kleine Bereiche (rund 400 bis 600 m²) als Lebensraum für die Mauereidechse geeignet. Nachgewiesen wurde hier 1 Männchen. Abbildung 2: Eingriffsbereich A Das Eingriffsfläche B besteht aus einem etwa 40 m langen geschotterten Bereich und einem ehemaligen Fasslager mit betoniertem Boden. Eidechsen wurden hier nicht gefunden. Dennoch kann ein Vorkommen nicht gänzlich ausgeschlossen werden. 4.2 Umgebung Auf den Gleisen entlang der Grundstücksaußengrenze konnten bei der Begehung am 16. August auf einer Strecke von etwa 250m Länge 31 Mauereidechsen beobachtet werden, Jungtiere, männliche, und weibliche Tiere. Außerdem wurde ein Bereich kartiert mit dichtem Bestand (2-3 Tiere/m²) an Schlüpflingen (Abb. 1 blau).

6 Gleisumbau und Einbau einer Schiebebühne Heilbronn-Böckingen Seite 6 Abbildung 3: An Grundstück der SEH angrenzendes Bahngleis mit dichtem Bestand an Mauereidechsen (Podarcis muralis) Die weiteren an das Eingriffsgebiet A angrenzenden Flächen entsprechen in ihrem Bewuchs etwa den Eingriffsflächen. Hier wurden insgesamt drei Mauereidechsen gefunden (Abb. 1). Zauneidechsen wurden keine gefunden. 5. Beurteilung Auf der Fläche A befindet sich ein Restbestand an Mauereidechsen. Durch den starken Bewuchs sind viele Flächen als Lebensraum ungeeignet. Die gesamte Individuenzahl in diesem Bereich dürfte zwischen 4 und max. 10 Tieren liegen. Bei weiter zunehmender Beschattung durch Bewuchs, ist ein weiterer Rückgang zu erwarten. Ähnlich verhält es sich mit dem an die Fläche A angrenzenden Gleisabschnitt (Abb. 1, grün umrandet und Abb. 4). Auch hier gibt es eine Restpopulation von höchstens 10 Tieren, bedroht durch zunehmenden Bewuchs. Durch Freischneiden würde dieser Bereich aufgewertet werden, indem zusätzlicher Lebensraum für die Mauereidechse entsteht. Hierher könnten die Tiere bei einer Vergrämung aus dem Eingriffsbereich umsiedeln. Die erforderlichen Maßnahmen sind bereits mit dem Eigentümer (DB Immobilien) abgestimmt. Nach erfolgter Baumaßnahme kann eine Wiederbesiedelung stattfinden.

7 Gleisumbau und Einbau einer Schiebebühne Heilbronn-Böckingen Seite 7 Abbildung 4: Ausweichfläche. Durch Freischneiden könnte hier zusätzlicher Lebensraum für die Mauereidechsen entstehen. 6. Vermeidungsmaßnahmen Im Folgenden sind Maßnahmen beschrieben, die zur Vermeidung von Verboten des 44 BNatSchG erforderlich sind. C1: Vorbereiten der Ausweichflächen durch Mähen der Schotterbereiche und Beseitigen des Mähgutes. Dadurch wird der bestehende Lebensraum für Mauereidechsen verbessert und erweitert. Diese Maßnahme muss vor der Aktivitätsphase der Eidechsen abgeschlossen sein, d.h. vor Ende Februar. V2: Vollständige Beseitigung aller Tagesruheplätze einschließlich der Gleise. Die Räumung muss während der Ruhephase (Mitte Oktober bis Ende Februar schonend erfolgen. Es ist darauf zu achten, dass schweres Gerät in den Bereichen, in denen Eidechsen zu erwarten sind, sehr schonend eingesetzt wird (dies gebietet jedoch schon das mögliche Vorhandensein explosiver Altlasten). Die Mauereidechsen sind bei milder Witterung auch bis in den späten Herbst hinein und bereits sehr früh im Jahr aktiv. Es empfiehlt sich daher, die Räumung im Zeitraum von Januar bis Mitte/Ende Februar durchzuführen. Durch das Beseitigen aller Tagesruheplätze und Versteckmöglichkeiten wird das Gebiet unattraktiv und ein Teil der Eidechsen wird bereits abwandern. V3: Vergrämen der Mauereidechsen auf dem Gebiet A, das für den Bau der Schiebebühne und für den Kampfmittelberäumung frei gemacht werden muss. Hierzu werden Folien ausgelegt. Zunächst wird der vom Ausgleichsgebiet entferntere Teil verdeckt und je nach Witterung nach einigen Tagen der zweite Teil. Eine Rückwanderung muss durch Wanderbarrieren verhindert werden. Der Erfolg dieser Maßnahme ist zu kontrollieren.

8 Gleisumbau und Einbau einer Schiebebühne Heilbronn-Böckingen Seite 8 V4: Bauzeitbeschränkung. Der Einbau der Weiche (Fläche B) sollte im Zeitraum der Eidechsenaktivität erfolgen, so dass evtl. vorkommende Tiere flüchten können. 7. Vorschlag für den zeitlichen Ablauf der Maßnahmen Das Vorhandensein der Mauereidechse im Plangebiet bestimmt die Zeitliche Abfolge der Arbeiten. - Bis zum Beginn der Vergrämung muss die Ausweichfläche (s. Abb. 1, grün) vorbereitet sein (C1) - Die Gehölze auf der Eingriffsfläche werden entfernt (V1) - Alle Versteckplätze einschließlich Schienen werden schonend beiseite geräumt. Es ist darauf zu achten, dass keine Ruheplätze zerstört werden (V2) - Nach einer kurzen Wartezeit, je nach Witterung 2 bis mehrere Tage wird die Fläche für etwa 2 bis 4 Wochen mit Folie abgedeckt. In dieser Zeit wandern die Mauereidechsen aus dem Gebiet ab. Eine Rückwanderung muss durch Wanderbarrieren verhindert werden. Der Erfolg dieser Maßnahme ist zu kontrollieren - Der Kampfmittelräumdienst kann beginnen. Es muss sichergestellt werden, dass keine Eidechsen ins Eingriffsgebiet zurück bzw. einwandern können. - Bauausführung Mauereidechse Dez. Jan. Feb. März April Mai Juni Ausweichfläche vorbereiten Gehölze entfernen Eingriffsgebiet räumen Vergrämung Kampfmittelräumung Bauausführung Tabelle: Zeitliche Abfolge der Maßnahmen zur Vergrämung der Mauereidechsen Legende: Günstiger Zeitraum für die Maßnahme Je nach Witterung möglicher Zeitraum

9 Gleisumbau und Einbau einer Schiebebühne Heilbronn-Böckingen Seite 9 8. Fazit Aus gutachterlicher Sicht bestehen gegen den Gleisumbau und den Einbau einer Schiebebühne keine Bedenken. Ein Verbotstatbestand nach 44 BNatSchG besteht nicht, wenn die beschriebenen Vermeidungsmaßnahmen erfolgreich durchgeführt werden. Eine Freigabe kann erteilt werden. Nach Abschluss der Bauarbeiten kann eine Wiederbesiedelung stattfinden. Der Erhaltungszustand der Mauereidechsenpopulation wird durch die Gesamte Maßnahme nicht negativ beeinträchtigt. 9 Literatur BNatSchG - Bundesnaturschutzgesetzt vom (BGBl. I S. 2542), in Kraft getreten am , zuletzt geändert durch Gesetz vom (BGBl. I S. 3154) m.w.v Europäische Kommission 2007: Leitfaden zum strengen Schutzsystem für Tierarten von gemeinschaftliche Interesse im Rahmen der FFH-Richtlinie 92/43/EWG endgültige Fassung, Februar ce_de.pdf Laufer, H., M. Waitzmann & P. Zimmermann (2007): Mauereidechse Podarcis muralis (Laurenti 1768). In: Laufer, H., K. Fritz & P. Sowig (Hrsg.): Die Amphibien und Reptilien Baden-Württembergs. Ulmer-Verlag, Stuttgart: Laufer, H. (2014): Praxisorientierte Umsetzung des strengen Artenschutzes am Beispiel von Zaun- und Mauereidechsen. - In: LUBW LANDESANSTALT FÜR UMWELT, MESSUNGEN UND NATURSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG (Hrsg): Naturschutz und Landschaftspflege Band 77: Strenger Artenschutz

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