Artenschutz bei Windenergieanlagenplanungen. Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V Angelika Fuß
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- Astrid Fischer
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1 Artenschutz bei Windenergieanlagenplanungen Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V Angelika Fuß
2 Historie Foto: H. Matthes 2
3 Quantifizierung In BB > 300 Rotmilane je Jahr (bei ca WEA) Deutschlandweit ca Fledermäuse je WEA und Jahr Foto: H. Matthes 3
4 Überblick artenschutzrechtliche Verbote WEA dürfen nur genehmigt werden, wenn Rechtsvorschriften nicht verletzt werden ( 6 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG) und müssen so betrieben werden, dass keine schädlichen Umweltauswirkungen hervorgerufen werden ( 5 Abs. 1 BImSchG). Alle Fledermausarten und alle Vögel nach 7 Abs. 2 Nr. 13 besonders geschützte Arten Für diese gelten die Zugriffsverbote des 44 Abs. 1 BNatSchG: Tötungsverbot (an WEA: Kollisionen) Störungsverbot (z.b. bei Meidung des WEA-Umfeldes) Schädigungsverbot (z.b. Aufgabe des Horstes) 4
5 Fledermäuse 5
6 Kollisionsrisiko: Artenspektrum Foto: H. Matthes Abb.: Göttsche et al. 2011, Daten aus Dürr
7 Kollisionsrisiko: Einfluss Landschaftsstruktur Kollisionsrisiko im Umfeld bedeutender Lebensräume höher Abb.: Seiche et al
8 Kollisionsrisiko: Einfluss Windgeschwindigkeit Aktivität sinkt mit zunehmender Windgeschwindigkeit Abb.: Brinkmann et al
9 Kollisionsrisiko: Einfluss der Jahreszeit Kollisionsrisiko zeitlich begrenzt Abb.: Dürr 2011 Darstellung der Probleme mit Fledermäusen an WEA, Schloß Griebenow,
10 Exkurs: nur Durchzügler? Abb.: Voigt et al
11 Funde je WEA & Jahr Kollisionsrisiko: Einfluss Anlagenhöhe Bisher keine Abnahme des Kollisionsrisikos bei höheren Anlagen nachgewiesen Fledermausfunde an WEA in Brandenburg in Abhängigkeit von der Nabenhöhe 1,4 1,2 1,0 0,8 0,6 0,4 0,282 0,2 0, k.a , Mi-We Nabenhöhe (m) Abb.: Dürr
12 Zusammenfassung Kollisionsrisiko Tötungsverbot individuenbezogen 7 Arten in M-V relevant Kollisionsrisiko im Umfeld bedeutender Lebensräume höher Aktivität sinkt mit zunehmender Windgeschwindigkeit Kollisionsrisiko zeitlich begrenzt Tötungsverbot kann immer durch Abstandsregelung und/oder Abschaltzeiten vermieden werden 12
13 Brutvögel Foto: Carsten Rohde 13
14 Brutvögel Tötungsverbot: - Individuenbezogen -Kollisionsgefährdete Arten -Seeadler, Fischadler, Milane, Weichen, Falken Vermeidung: Tabubereich um Horst, Prüfbereich mit Tabuzonen Lenkungsmaßnahmen Störungsverbot: - Lokale Population -störungsempfindliche Arten -Schwarzstorch, Wachtelkönig, Kranich Vermeidung: Tabubereich um Horst Ausgleich für gestörte Nahrungsflächen Schädigungsverbot: -Horst, Nest -Kollisionsgefährdete und störungsempfindliche Arten Vermeidung: Tabubereich um Horst CEF 14
15 Buchfink Fasan Feldsperling Rohrweihe Uhu Rotkehlchen Höckerschwan Rauchschwalbe Goldregenpfeifer Neuntöter Kolkrabe Mehlschwalbe Schwarzmilan Aaskrähe Goldammer Weißstorch Star Grauammer Wintergoldhähnchen Sturmmöwe Stockente Haustaube Silbermöwe Mauersegler Turmfalke Ringeltaube Feldlerche Seeadler Lachmöwe Rotmilan Mäusebussard Tötungsverbot Anzahl Abb.: Göttsche et al. 2011, Daten aus Dürr
16 Rotmilan: aktueller Kenntnisstand Ca. 0,15 bis 0,2 Rotmilan Schlagopfer / WEA / Jahr (Querfurther Platte, Mammen 2011a). Aufenthaltswahrscheinlichkeit in 1 km Radius: 50% (Mammen 2011b) Kollisionsrisiko abhängig von Distanz zum Horst (Rasran et al. 2011) Arbeitshilfe für Artenschutzfachbeiträge bei WEA-Planungen in M-V 16
17 Tötungsverbot: LAG VSW
18 Tötungsverbot: Seeadler Hohes Kollisionsrisiko, keine Meidung Großer Aktionsraum Hohe Aktivitätsdichte im Umfeld des Horstes Nutzt relativ geradlinige Korridore zu und zwischen Gewässern Im Winter weniger gewässergebunden Foto: H. Matthes 18
19 Tötungsverbot: Seeadler 19
20 Zug- und Gastvögel 20
21 Zugvögel: Eintreten Verbotstatbestände 21
22 Konfliktbewältigung Raumordnung: Multifunktionale Kriterien Räume mit hoher naturschutzfachlicher Bedeutung werden freigehalten 22
23 Raumordnung: Eignungsgebiete Naturschutzfachliche Ausschlusskriterien 23
24 Raumordnung: Eignungsgebiete Naturschutzfachliche Ausschlusskriterien 24
25 Konfliktbewältigung Raumordnung: Multifunktionale Kriterien Räume mit hoher naturschutzfachlicher Bedeutung werden freigehalten Genehmigungsverfahren: Vermeidungsmaßnahmen zum Schutz einzelner Arten / Individuen 25
26 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 26
27 Fazit 27
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