An die Stadt Ettenheim Fachbereich III Stadtentwicklung/Bauen/Umwelt Rohanstraße Ettenheim z.hd. Herrn Bauch / Schoor 5.04.
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- Eike Gerhardt
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1 An die Stadt Ettenheim Fachbereich III Stadtentwicklung/Bauen/Umwelt Rohanstraße Ettenheim z.hd. Herrn Bauch / Schoor Artenschutzrechtliche Vorprüfung für die Erweiterung des Gewerbegebietes Radackern IV in Ettenheim nach dem Auftrag der Stadt Ettenheim vom März Untersuchungsgebiet Untersuchung und Vorprüfung von Artenvorkommen des zu erwartenden Artenspektrums nach Recherchen, Kartierungen und den bestehenden vorkommenden Biotoptypen im Gewerbegebiet Radackern IV nach Abb. 1. Abbildung 1: Untersuchungsfläche. Grau abgegrenzt ist Ausdehnung des Untersuchungsgebietes Bebauungsplan Radackern IV
2 2. Aufstellung der Artvorkommen und potentieller Artvorkommen in vorhandenen Biotopstrukturen Aufstellung der möglicherweise betroffenen Arten und Prüfung nach vorkommenden Biotoptypen, an die relevante Artvorkommen gekoppelt sein könnten. Folgerungen aus den Ergebnissen, in wie weit mögliche Konflikte bezüglich artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen nach dem Bundesnaturschutzgesetz zu erwarten sind. Tabelle 1: Vorkommen von Arten über Recherche und Kartierung oder Biotoptypen nach aktueller Prüfung. Vogelarten Amsel, Buchfink, Rotkehlchen, Elster, Grünfink, Aaskrähe, Singdrossel, Türkentaube, Kohlmeise, Hausrotschwanz Feldsperling Turmfalke Allg. Zugvögel, Nahrungslebensraum Reptilien Relevanz für die Umsetzung der Bebauung Verbotstatbestände möglich? Brutvögel in der Fläche. Die Arten haben keine Bedeutung nach dem Artenschutzrecht 1 Brutvorkommen, Art der Vorwarnliste der Roten Liste Baden- Württembergs Nahrungslebensraum, Teilrevier. Zugvogelhabitat für Finken und Ammern (nach Kartierungen im März und April 2013) Nachweise von Arten Folgerungen für die weitere Umsetzung Bei den Vogelarten bestehen geringe Eingriffe, die alle über den allgemeinen Ausgleich über das Ökokonto ausgleichbar sind. Geringe Relevanz für Brutvögel Geringer Eingriff, kann durch Maßnahmen im Zuge des Ökokontos ausgeglichen werden. Geringer Eingriff, kann durch Maßnahmen im Zuge des Ökokontos ausgeglichen werden. Die Fläche hat nach Struktur und Lage (Störungen) wenig bis kaum Relevanz für Zug- oder Rastvögel. Amphibien Libellen Nachweise von Arten. Die wenigen Pfützen (Siehe Bild 4), die sich in den Pflanzschulkulturen bilden sind keine Habitate für Tierarten, da diese nicht lange mit Wasser gefüllt sind. Nachweise von Arten Tagfalter, sonstige Insekten Relevante terrestrisch lebende Säuger Fledermäuse Nachweise von relevanten Arten Nachweise von relevanten Arten Nachweise von Arten Eine ca. 2km entfernte Kolonie nutzt die Fläche nicht als Nahrungslebensraum oder als Flugstrecke. Biotoptypen Ackerflächen Intensiv- Flächen ohne Artenschutzbedeutung Feldwege und Verkehrswege an der B3 Ohne relevante Artenschutzbedeutung Gebüsche an der Auffahrt zur Brücke Ohne relevante Artvorbedeutung Obstwiese und Einzelbäume an der B3 Halbstamm- Obstwiese mit einer Kleinhöhle mit Bedeutung für Vogelarten (siehe oben)
3 Sonderkultur Baumschule Ohne relevante Artenbedeutung. Gebüsch- brütende Vogelarten ohne Artenschutzbedeutung nutzen die Fläche. Kleine Brachfläche am Nordrand der Fläche Nahrungslebensraum für die vorkommenden Vogelarten, die oben aufgelistet sind. Fläche aber viel zu kleinflächig um relevante Bedeutung zu erlangen. 3. Zusammenfassung und Bewertung der Ergebnisse der Artenschutz-Vorprüfung: Die Fläche Radackern IV (Abbildung 1 und Bildanhang) hat für die recherchierten oder kartierten Arten und Artengruppen keine aktuelle Bedeutung bezüglich des gesetzlichen Artenschutzes. Das gilt sowohl für sich in der Fläche fortpflanzenden Arten, als auch für Nahrungsgäste oder durchziehende, mobile Arten. Artenschutzrechtliche Ausnahmeverfahren stehen somit nicht an, da keine entsprechenden Artvorkommen in der Fläche vorkommen und auch ein mögliches Vorkommen anhand der vorhandenen Biotoptypen ausgeschlossen werden kann. Es kommen in der Fläche keine Biotoptypen vor, die relevante Artvorkommen erwarten lassen. Es liegen keine gesetzlichen Verbotstatbestände nach dem Artenschutzrecht vor. Kleinere Eingriffe bezüglich der Biotoptypen und wenigen Vogelarten mit geringer artenschutzrechtlicher Bedeutung können über das Ökokonto der Stadt Ettenheim ausgeglichen werden. Nach den Ergebnissen ist eine vertiefende Prüfung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände nicht notwendig. Die Fläche hat keine Funktion als Trittstein oder Nahrungslebensraum für in der Umgebung vorkommende relevante Tierarten. Thomas Ullrich Gutacher der ö:konzept GmbH Freiburg ullrich@oekonzept-freiburg.de
4 Bild 1: Blick über Fläche nach Nord-Westen zur B3. Die Fläche wird von Ackerland dominiert. Dazwischen finden sich Kulturen einer Baumschule und zwei einzelne Obstwiesen aus mittelalten Halbstamm- Obstbäumen. Bild 2: Blick nach Nord-Osten. Die Dominanz des Intensiv- Ackerlandes ist deutlich. Es kommen keine wertvollen Biotoptypen der Naturgebilde, Gewässer oder Grünlandtypen vor. Nur wenige Halbstamm- Obstgrundstücke sind in der Fläche verteilt. Die Gehölztype sind Anzuchtgrundstücke einer Gärtnerei. Eine kleine Brachfläche findet sich am Nordrand des Gebietes vor dem Fachmarktzentrum.
5 Bild 3: Luftbild der Fläche (Maßstab ca. 1:2500. Quelle Landesamt für Geoinformation Bild 4: Zeitlich kurz wassergefüllte Senken stellen kein Fortpflanzungs- Habitat für Tiere dar.
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