Per an: Betr.: Ausweisung von Vorrangzonen für Windenergie in der Stadt Minden (219. Änderung des FNP) - B
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1 BUND Barenhorststr.9a Espelkamp Stadt Minden Bereich 5.2 Stadtplanung und Umwelt Postfach Minden KG-Sprecher: Dieter Rosenbohm Fon-BUND: Fon-Privat: dieter.rosenbohm@bund.net Per an: s.wilhelmi@minden.de Datum: Betr.: Ausweisung von Vorrangzonen für Windenergie in der Stadt Minden (219. Änderung des FNP) - B Stellungnahme Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit möchte ich im Namen und mit Vollmacht des Landesverband Nordrhein-Westfalen e.v. (BUND NRW e.v.) Merowingerstraße Düsseldorf Telefon: BUND.NRW@BUND.net folgende Stellungnahme abgeben:
2 Damit Vorranggebiete für Windenergie im Flächennutzungsplan der Stadt Minden abwägungsfehlerfrei festgelegt werden können und die Belange des Naturschutzes einschließlich der Verbotstatbestände des 44 (1) BNatSchG sowie der Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen von Natura-2000-Gebieten gem. 34 BNatSchG angemessen berücksichtigt werden können, fordert der BUND Minden Lübbecke entsprechende Erfassungen im Rahmen der nun zu erarbeitenden ASP II, die eine Beurteilung dieser Belange ermöglichen. Der Untersuchungsraum ist so zu wählen, dass alle Bereiche abgedeckt werden, in denen Auswirkungen auf die entsprechende Artengruppe zu erwarten sind und alle möglichen artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände identifiziert werden können. Der Untersuchungsumfang hat den Methodenstandards zu Bestandserfassungen von WEAempfindlichen Arten zu entsprechen, wie sie in der Potenzialanalyse auf S. 28 und 29 dargestellt sind (Weil, Winterkamp, Knoop 2013: Artenschutzrechtliche Vorprüfung für Windenergieanlagen im FNP Minden v ). Fläche 1 Hahlen: Auf dieser Fläche sind bereits Windenergieanlagen aufgestellt. Daher ist diese Fläche als Vorrangfläche für Windenergieanlagen prädestiniert. Bei einer Erweiterung ist zu beachten, dass das nahegelegene NSG Mindener Heide nicht beeinträchtigt wird. Daher sollte im Rahmen der ASP II in einem 1000 m Radius um die geplante Vorrangfläche windenergiesensible Vogelarten entsprechend den in Kap und 6.3. der Potenzialanalyse erfasst werden. Fläche 2 Todtenhausen: Diese geplante Vorrangfläche liegt unmittelbar am FFH-Gebiet und NSG Heisterholz. In diesem Waldgebiet liegen Beobachtungen von Rot- und Schwarzmilan sowie Kolkrabe vor, für die das Waldgebiet auch ein potentielles Brutgebiet ist. Die geplante Vorrangfläche ist Nahrungsbiotop für die genannten Vogelarten sowie den Weißstorch, dessen nächstgelegener Horst ca. 1,4 km entfernt liegt (Gut Nordholz). Des weiteren ist das Waldgebiet Heisterholz Lebensraum der Fledermausart Großer Abendsegler.
3 Aufgrund der zu erwartenden artenschutzrechtlichen Restriktionen sind Windkraftanlagen in dieser Fläche nicht realisierbar, die Windenergievorrangfläche daher unserer Meinung nach ungeeignet. Der im Rahmen der ASP II durchzuführende Untersuchungsumfang sind alle windenergiesensiblen Brutvogelarten einschließlich einer qualifizierten Raumnutzungsanalyse unter Angabe von Flugbahnen und -höhen in einem Untersuchungsgebiet von 1500 m um die Vorrangfläche durchzuführen (vgl. Abstandsempfehlungen der Vogelschutzwarten 2015). Aufgrund der zu erwartenden, hohen Relevanz für besonders betroffene Fledermausarten sind in diesem Fall auch die Fledermäuse entsprechend den Vorgaben der Artenschutzrechtlichen Vorprüfung, Kap. 6.4., durchzuführen. Fläche 3 Leteln-Aminghausen Die geplante Vorrangfläche liegt im Zugkorridor von Wasservögeln, die die Weser als Leitstruktur nutzen und die Abgrabungsteiche in der Weseraue als Rast- und Nahrungsbiotop aufsuchen. Dies geht auch aus dem in den Unterlagen zitierten Gutachten von Kortemeier Brokmann Landschaftsarchitekten GmbH (Januar 2013) hervor. Daher ist auch für die Teiche in der Nähe der geplanten Vorrangfläche mit rastenden Wasservögeln zu rechnen, die durch WEA gefährdet würden. Aus diesen Gründen scheidet diese Fläche unser Meinung nach als Windenergievorrangfläche aus. Der Untersuchungsumfang im Rahmen der ASP II hat neben den Brutvögeln auch die Zug- und Rastvögel zu umfassen und ist gemäß den Vorgaben in Kap. 6.1., 6.2., 6.3. der Artenschutzrechtlichen Vorprüfung (S. 28 u. 29) durchzuführen. Aufgrund der Lage im Zugkorridor der Weser sind hier auch Untersuchungen ziehender Fledermäuse nach den in Kap der Artenschutzrechtlichen Vorprüfung genannten methodischen Vorgaben durchzuführen. Der Untersuchungsraum sollte zur Beurteilung der in den Abstandempfehlungen der Vogelschutzwarten 2015 genannten Tabubereiche die Vorrangfläche sowie ein mindestens 1500 m Radius darum umfassen.
4 Fläche 4 Päpinghausen Diese geplante Vorrangfläche liegt in unmittelbarer Nähe zum Friller See. Für die Beurteilung hinsichtlich der Lage im Vogelzugkorridor der Weser und damit verbunden auch im Hinblick auf den erforderlichen Untersuchungsumfang gilt das bezügliche Fläche 3 Gesagte. Unserer Meinung nach scheidet diese Fläche als Windenergievorrangfläche aus, da eine Gefährdung von Wasservögeln vor allem während der Zugzeit nicht auszuschließen ist. Fläche 5 Haddenhausen Diese geplante Vorrangfläche liegt nahe von für Vogelarten der Feuchtwiesen wiedervernässten und optimierten Flächen im NSG Bastauniederung. Des Weiteren sind 2 Storchenhorste im näheren Umkreis aufgebaut. Die Installation von WEA würde das Naturschutzziel des NSG Bastauniederung gefährden. Mit der Betroffenheit zahlreicher windenergiesensibler Vogelarten ist zu rechnen (z.b. Vorkommen von Kiebitz, Rohrweihe, Großer Brachvogel und Weißstorch (Nahrungsraum)). Besondere Bedeutung besitzt das Gebiet auch als Rast- und Zughabitat für z.b. Goldregenpfeifer, Rotmilan, Trauerseeschwalbe, Schwarzstorch, Rohrweihe und Kornweihe. Daher erstreckt sich der Untersuchungsumfang im Rahmen der ASP II auf den in Kap. 6.1., 6.2. und 6.3. der Artenschutzrechtlichen Vorprüfung genannten Untersuchungsumfang in einem mindestens 1500 m Abstand um die geplante Vorrangfläche. Unserer Meinung nach ist diese Fläche als Windenergievorrangfläche aufgrund der zu erwartenden, artenschutzrechtlichen Restriktionen ungeeignet. Abschließend ergibt sich, dass nur die Fläche 1 (Hahlen) uneingeschränkt als Windenergievorrangfläche geeignet ist, sofern die Untersuchungen im Rahmen der ASP II keine neuen Erkenntnisse erbringen.
5 Vor der Ausweisung weiterer Vorrangflächen sollte geprüft werden, in wie weit durch eiine Modernisierung der bestehenden Anlagen auf der Fläche 1 der Anteil der Stromgewinnung aus Windenergie gesteigert werden kann. Ich möchte Sie bitten ihre Entscheidung im benannten Verfahren dem Landesbüro der Naturschutzverbände NRW Ripshorster Straße Oberhausen Telefon: Info@LB-Naturschutz-NRW.de und dem BUND mit zuteilen. Das Landesbüro ist zur Entgegennahme ihrer Entscheidung durch die anerkannten Naturschutzverbände bevollmächtigt. Mit freundlichen Grüßen Dieter Rosenbohm Kreisgruppen-Sprecher Minden-Lübbecke
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