Begleitung des Ausbaus der Windenergienutzung im Biosphärengebiet Schwäbische Alb
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- Jasper Scholz
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1 Erzeugung Erneuerbarer Energien in Nationalen Naturlandschaften, 6./7. März 2013, Leipzig Begleitung des Ausbaus der Windenergienutzung im Biosphärengebiet Schwäbische Alb
2 Installierte Leistung und Anzahl WEA in den Ländern (DEWI / EE in BW 2010) Jahresmittel der Windgeschwindigkeit (DWD, , 80m über Grund)
3 Ausbau Windenergie in Baden-Württemberg Ziel der grün-roten Landesregierung (2011) bis 2020 mind. 10% des Stromverbrauchs aus heimischer Windenergie -> neue WEA mit je 3 MW Leistung Änderung des Landes- Planungsgesetzes Regionalverbände -> Vorrangräume als Angebotsplanung -> keine Ausschlusswirkung mehr Kommunen -> Konzentrationszonen über FNP mit Ausschlusswirkung in der Restfläche -> FNP muss der Windenergie in substanzieller Weise Raum schaffen -> kein FNP: nur juristische Prüfung von Bauanträgen (BImSch-Verfahren), keine planerische Steuerung Windatlas Baden-Württemberg
4 Region BG BG-Anteil - Vorranggebiete: % - Windkraftanlagen: % - Flächenanteil: 22% Kann / soll ein Biosphärenreservat ein Schwerpunktraum für Windkraftnutzung sein? Von 20 Vorranggebieten in der Region Neckar-Alb - 13 im BG oder haben Anteil daran - 17 im BG inkl. Puffer von 1 km - 1 komplett in Pflegezone, 4 weitere haben Anteil daran Entwurf Regionalplan November 2011
5 Quelle: ILPÖ, Universität Stuttgart - Nabenhöhe 140m Nabenhöhe 60m -
6 Windenergieerlass Baden-Württemberg (05/2012) Zusammenfassung Biosphärengebiet - Kernzone (3%): 200m-Umfeld: Tabubereich Vorsorgeabstand mit Einzelfallprüfung - Pflegezone (42%): keine Vorranggebiete auf Ebene Regionalplan Einzelanlagen ggf. nach Befreiung möglich NSG + Vogelschutzgebiet: 67% NSG + Vogelschutzgebiet + FFH-Gebiet: 74% - Entwicklungszone (55%): keine besonderen Vorgaben für das Biosphärengebiet
7 Windenergieplanung im Biosphärengebiet Beschlüsse der Sitzung des Lenkungskreises vom > Regierungspräsidenten TÜ/S, Landräte, Bürgermeister, MLR 1. Das Biosphärengebiet soll kein Schwerpunktraum für Windkraftnutzung aus regionaler Sicht sein 2. Das Biosphärengebiet soll kein Ausschlussgebiet für Windkraftnutzung sein 3. Für die Festlegung von Flächen für die Windenergienutzung in den Pflegezonen gelten die Regelungen des Windenergieerlasses Baden-Württemberg 4. Es soll keine Gefährdung der UNESCO-Anerkennung riskiert werden, hierzu ist eine enge Abstimmung mit dem MAB-Komitee notwendig 5. Es soll keine flächendeckende Überprägung durch Windkraftanlagen im Biosphärengebiet auftreten
8 Untersuchungen zur Windenergieplanung Artenschutz 1. Untersuchungen zum Vorkommen windkraftsensibler Vogelarten 2. Untersuchungen zum saisonalen Vogelzug (Herbst/Frühjahr) -> Frühzeitige Identifizierung von Bereichen mit hohem artenschutzrechtlichem Konfliktpotenzial (laut Naturschutzgesetz) -> Dienstleistung für die Gemeinden, Finanzierung MLR Landschaftsbild/Tourismus 1. Flächendeckende Bewertung der Landschaftsbildqualität (partizipativer Ansatz) 2. Sichtbarkeitsanalysen von Windparks -> Berücksichtigung besonders attraktiver Landschaftsräume bzw. des natur-/ landschaftsbezogenen Tourismus -> ein Motor der nachhaltigen Entwicklung in Biosphärenreservaten rechtssichere und möglichst natur- und landschaftsverträgliche Windenergieplanung im Biosphärengebiet Modellregion: hohe Planungs- und Prüfqualität (MAB-Positionspapier)
9 windkraftsensible Vogelarten, saisonaler Vogelzug relevant für Schwäbische Alb - Rotmilan - Wespenbussard - Baumfalke - Wanderfalke Arbeitsgemeinschaft -Uhu Wanderfalkenschutz Untersuchungen - Revierzentren / Brutwälder insb. von Rotmilan, Baumfalke, Wespenbussard - Schlafplätze des Rotmilan 10 Beobachtungspunkte - Herbstzug Frühjahrszug 2012 Fragestellungen - Räumliche Konzentrationen des Vogelzugs auf der Albhochfläche? - Sind die Konzentrationen mehrjährig konstant? (Herbst 2011, Frühjahr 2012, Herbst 2012) - Bewertung des Konfliktpotenzials mit WKA - Referenzsystem für weitere Erhebungen
10 saisonaler Vogelzug geleiteter Breitfrontenzug Quelle: Arbeitsgruppe für Tierökologie und Planung, Filderstadt
11 Landschaftsbildbewertung Flächendeckende Bewertung der Landschaftsbildqualität Berücksichtigung besonders attraktiver Landschaftsräume bzw. des natur-/landschaftsbezogenen Tourismus bei der Windkraftplanung Landschaftsbildqualität hoch gering Quelle: ILPÖ, Universität Stuttgart
12 Quelle: ILPÖ, Universität Stuttgart
13 ehrliche Fotos, hohe Vergleichbarkeit - nur Sommerbilder - möglichst blauer Himmel, leichte Bewölkung - identische Brennweite (60 mm) - Horizont möglichst in gleicher Höhe - Bodenperspektive, kein Blick von Aussichtsturm o.ä. (Vorgaben des Bundesamts für Naturschutz) Quelle: ILPÖ, Universität Stuttgart
14 Landschaftsbildbewertung Quelle: ILPÖ, Universität Stuttgart
15 Landschaftsbildbewertung Regressionsmodell Schönheit Auswahl der signifikanten Variablen aus insg. 35 Var. Quelle: ILPÖ, Universität Stuttgart
16 Landschaftsbildbewertung Bei der Standortsuche für Windenergieanlagen ist das Landschaftsbild zu berücksichtigen, das im Hinblick auf seine Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie seinen Erholungswert bewahrt werden soll. Gewichtige Belange des Landschaftsbilds können demnach vorliegen, wenn die Standorte für Windenergieanlagen zu einer schwerwiegenden Beeinträchtigung eines Landschaftsbilds von herausragender Vielfalt, Eigenart und Schönheit führen würden. (Windenergieerlass BW, 19 f.) Als erheblich beeinträchtigt sollte mindestens der Umkreis der 15-fachen Anlagenhöhe angesehen werden. (Planungshilfe Niedersächsischer Landkreistag)
17 Diplomarbeit: Befragung von Touristen BR sind Modellregionen für nachhaltige Entwicklung, daher sollten gerade dort und somit auch hier im BG Schwäbische Alb WEA entstehen In BR soll überwiegend die attraktive, durch traditionelle Nutzungen geprägte Kulturlandschaft geschützt und erhalten werden. Daher passen WEA nicht zu einem BR und somit auch nicht zum BG Schwäbische Alb Quelle: Zierlein, K. (2013) n=95 6,6 6,4 5,7 Quelle: ILPÖ, Universität Stuttgart
18 Steuerung der Windenergieplanung Geschäftsstelle BG ist dem Regierungspräsidium Tübingen zugeordnet -> FNP-Windenergie: Kommunen, Genehmigungsbehörde: Landkreis -> RP: TÖB/Stellungnahmen, Befreiung Pflegezone, artenschutzrechtl. Ausnahmen Lenkungskreis des BG -> Regierungspräsidenten TÜ/S, Landräte, Bürgermeister, MLR -> gibt Empfehlungen zur Windenergieplanung AK koordinierter Ausbau der Windenergie im Biosphärengebiet Leitung RP Tübingen -> Planungsgemeinschaft aller 29 Kommunen? -> Planung nach einheitlichen, abgestimmten Kriterien im BG? einheitliche Datengrundlagen zur Verfügung stellen -> Beauftragung Gutachterbüros (Brutvorkommen, Vogelzug, Landschaftsbild) -> Übergabe an die Planungsträger (Kommunen, Landkreis, Regionalverbände, Planungsbüros) Stimmung in der Raumschaft? Wie kann man nur in einem Biosphärenreservat WEA zulassen? Gerade in einer Modellregion für nachhaltige Entwicklung müssen doch WEA entstehen!
19 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Quelle: ILPÖ, Universität Stuttgart
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