Windenergie und Repowering aktuelle Situation und kommunale Handlungsmöglichkeiten in NRW
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- Alfred Fertig
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1 Windenergie und Repowering aktuelle Situation und kommunale Handlungsmöglichkeiten in NRW Praxisbeispiel zum Repowering in Brilon Die aktuelle Rechtsprechung des OVG zum FNP und die daraus resultierenden Aktionen der Stadt und der Betreiber sind von besonderer Bedeutung Veranstalter: EnergieAgentur.NRW 21. November 2013 Haus Witten Stadtbaudirektor Johannes Nolte
2 Brilon 1
3 2 Briloner Hochfläche
4 Entwicklung der Windkraft Stadt Brilon 1992 erste Windräder 1998 erster Windpark 2004 zweiter Windpark 4 44 WEA = 55 MW
5 Bisherige Praxis Angebotsplanung Flächennutzungsplan 2004 zweiter Windpark Flächen für Windenergieanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen
6 Bisherige Praxis Angebotsplanung Repowering Generalplan für den öffentlichrechtlichen Vertrag Lage im Raum Anlagentyp Höhe der WEA Abstände Erschließung Wegebau
7 Repowering in der Stadt Brilon 2009 Vorteile: Ersetzen > vier Altanlagen /eine neue E 81 Nutzen der vorhandenen Windparkflächen Repower ing im Stadtgebiet heute 44 WEA = 55 MW möglich 110 MW
8 Bisherige Praxis Angebotsplanung Ermitteln der Restriktionsflächen Ermitteln der Suchbereiche 2011
9 Bisherige Praxis Angebotsplanung Suchbereiche für Windkraftflächen 2011
10 Bisherige Praxis Angebotsplanung Windkraftflächen im FNP Absicht der Stadt Brilon weitere Flächen auszuweisen. 2012
11 Bundesverwaltungsgericht CN Zur Darstellung von Windkraftzonen im Flächennutzungsplan ist das gesamte Stadtgebiet nach einheitlichen Kriterien zu untersuchen. Dabei muss zwischen sog. harten Tabukriterien und weichen Tabukriterien unterschieden werden. Schließlich muss die Stadt für sich die Frage beantworten, ob sie der Windkraftnutzung hinreichend Raum belassen hat.
12 Oberverwaltungsgericht Münster erschüttert in seinem Urteil vom D 46/12 NE die bisherige Planungspraxis vieler Gemeinden, indem es viele Tabukriterien, die gemeinhin als hart bezeichnet waren, als nunmehr weiche Tabukriterien qualifiziert. Hierzu gehören auch immissionsschutzrechtlich begründete Mindestabstände zu Siedlungsbereichen und die Belange des Artenschutzes. FNP der Stadt Büren im oberverwaltungsgerichtliche Verfahren
13 Einleitung neuer, zukünftiger Planung Flächennutzungsplan überprüfen und im Zweifelsfalle ändern. Rat beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt. Ziel: Darstellung von Konzentrationszonen für die Errichtung von Windenergieanlagen im Stadtgebiet Folge: Ausschlusswirkung für Windenergieanlagen an anderer Stelle gemäß 35 (3) Satz 3 Baugesetzbuch (BauGB). Versagung/Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens Zurückstellung 15 BauGB
14 zukünftige Planung Das gesamte Stadtgebiet nach einheitlichen Kriterien (harte / weiche Tabukriterien) untersuchen, um dann auf den jeweiligen Flächen Windkraftnutzung auszuschließen. Ausreichende Windhöffigkeit Deutscher Wetterdienst gesamtes Stadtgebiet Brilon größer 3,5 m/s.
15 zukünftige Planung harte Tabukriterien FFH, NSG, GSN, Natura 2000, Anbau freie Zone bei Bundesstraßen 20 m und Autobahnen 40 m Laubwald (Winderlaß 2011).
16 zukünftige Planung weiche Tabukriterien Mindestabstände zu Siedlungsbereichen da WKA mit Nachtabschaltung gebaut werden können. LSG, Nadelwald Artenschutz: Abstände der Landesarbeitsgemeinschaften der VSW sind Empfehlungen und daher kein hartes Tabu weiche Tabukriterien Abstände wg. Einwirkung Schall Empfehlung BR: WR ~ 500 m WA ~ 4000 m Außenbereichswohnnutzung ~200 m. Größere Abstände > zu begründende Vorsorgewerte. Gewählt: 1000 m um Siedlungsbereiche, 600 m um Wohngebiete (WR und WA auch MI) 300 m um Außenbereichswohnnutzung Kumulierung der Schallprognosen TA Lärm
17 zukünftige Planung Die verbleibenden Potentialflächen sind einzeln zu betrachten und abzuwägen, ob städtebauliche Gründe gegen eine Windkraftnutzung sprechen oder nicht.
18 zukünftige Planung Schließlich muss die Stadt für sich beantworten, ob sie der Windkraftnutzung hinreichen (substantiell) Raum belassen hat. Auffassung von BVerwRichter Gatz 1/5 der Potentialflächen als ausreichend anzusehen hat BVerwG Absage erteilt und Vergleich lediglich eine Indizwirkung beigemessen. > BVerwG
19 zukünftige Planung Für Windkraftnutzung substantiell Harte Tabukriterien Siedlung FFH NSG GSN Autobahnen Bundestraßen Raum belassen Weiche Tabukriterien Abstände zu Siedlungen Außenbereichwohnnutzung LSG Städtebau und Stadtentwicklung Freihalten von Flächen für zukünftige Erweiterung ASB/GIB
20 Repowering WEA Enercon 1 WEA Enercon 2,5 MW Versagung / Erteilung gemeindliches Einvernehmen
21 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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