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1 Bürgerinformation zum aktuellen Stand der Windenergieplanungen 02. September :00 Uhr hellmann + kunze reichshof Umweltplanung und Städtebau 1

2 Überblick 1. Historie der Planungen für die Windenergie in Hellenthal 2. Ergebnisse der Windenergie-Potenzialanalyse 3. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von Windenergie-Konzentrationszonen (35. Änd. FNP) 4. Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 60 Windpark Wiesenhardt 5. Ergebnisse der Umweltfachgutachten und Artenschutzuntersuchungen hellmann + kunze reichshof Umweltplanung und Städtebau 2

3 1. Planungshistorie 1995/1996: Untersuchung des Gemeindegebiets auf geeignete Gebiete für Windparks 1998: Darstellung von 3 Bereichen (Oberreifferscheid, Losheim, Kehr) im Flächennutzungsplan (Ausübung Planvorbehalt 35 Abs. 3 BauGB danach möglich) 1999: Gestaltungssatzung für alle WEA im Gemeindegebiet (max. Höhe 100 m üb. Grund bzw. 85 m Nabenhöhe) 2000: Bebauungsplan Nr. 51, Teil 1-3 für Windparks rechtskräftig, danach Bau der 23 WEA mit 23,7 MW 2011: Grundsatzbeschluss Rat zur Förderung der Energiewende in Hellenthal 07/2011: Neuer Windenergieerlass NRW 10/2011: hellmann + kunze reichshof Auftrag Umweltplanung und für Städtebau Windenergie-Potenzialanalyse 3

4 1. Planungshistorie 10/2011: Auftrag für Windenergie-Potenzialanalyse an Büro HKR Landschaftsarchitekten 05/2012: Vorstellung erster Ergebnisse im Ausschuss BPU 06/ /2013: Mehrere Abstimmungsrunden (3x) mit RP Köln (Methodik, Ergebnisse) 04/2013: Aufstellungsbeschluss zur 35. Änd. FNP, Teil-FNP Windkraft (zwei Flächen: Wiesenhardt, Hollerath- Daubenscheider Weg) 04/2013: Vorlage der fertigen Windenergie-Potenzialanalyse durch Büro HKR 05/2013: 1. Bürgerinformation über Ergebnisse der Windenergie-Potenzialanalyse und 35. Änd. FNP hellmann + kunze reichshof Umweltplanung und Städtebau 4

5 1. Planungshistorie 05/ /2013: Frühzeitiges Beteiligungsverfahren 35. Änd. FNP 07/2013: Änderung Methodik der Ausschlussflächenermittlung für WEA-Zonen durch aktuelle Rechtsprechung 10/2013: Auftrag zur Überarbeitung der Windenergie- Potenzialanalyse und Ergebnisdarstellung bei Gemeinde 12/ /2014: Abstimmung der überarbeiteten Windenergie- Potenzialanalyse mit RP Köln 02/2014: Rats-Beschlussfassung über Bedenken u. Anregungen aus frühzeit. Beteiligungsverfahren 35. Änd. FNP hellmann + kunze reichshof Umweltplanung und Städtebau 5

6 1. Planungshistorie 05/2014: a) Ratsbeschluss über Offenlegung der 35. Änd. FNP b) Ratsbeschluss über Aufstellung des VBP Nr. 60 Windpark Wiesenhardt 09/2014: a) Offenlage der 35. Änd. FNP b) Frühzeitiges Beteiligungsverfahren VBP Nr. 60 In der Zwischenzeit: seit 2011 Faunistische Erfassung und Untersuchung der beiden Projektgebiete Wiesenhardt und Hollerath-Daubenscheider Weg 2014: Fauna-Flora-Habitat-Verträglichkeitsprüfung wg. angrenzender Natura 2000-Gebiete/EU-Vogelschutzgebiete (u.a. Oleftal, Vallee de l Olefbach) hellmann + kunze reichshof Umweltplanung und Städtebau 6

7 2. Windenergie-Potenzialanalyse Baugesetzbuch 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB: Planvorbehalt - Ausschlusswirkung für WEA an anderer Stelle im Gemeindegebiet, wenn im FNP Konzentrationszone(n) dargestellt sind Windenergieerlass NRW vom Planungsempfehlungen für Kommunen mit dem Ziel, im Gemeindegebiet substanziell Raum für die Windenergie zu schaffen unter Berücksichtigung von einheitlichen sogenannten harten und weichen Ausschlusskriterien hellmann + kunze reichshof Umweltplanung und Städtebau 7

8 2. Windenergie-Potenzialanalyse OVG-Urteil NRW 2 D 46/12.NE v ( Bürener Urteil ) Unterscheidung zwischen harten und weichen Tabuzonen unbedingt erforderlich, v.a. für Landschaftsschutz, Artenschutz und Mindestabstände zu Siedlungsbereichen harte Tabuzonen: Zonen, in der die Errichtung und der Betrieb von WEA aus tatsächlichen und/oder rechtlichen Gründen ausgeschlossen ist: - Flächen mit offensichtlich zu geringer Windhöffigkeit - Zusammenhängende Siedlungsflächen, besiedelte Splittersiedlungen im Außenbereich mit Ausnahme von Gewerbe- und Industrieflächen - Verkehrswege und andere Infrastrukturanlagen für die Ver- und Entsorgung - strikte militärische Schutzbereiche hellmann + kunze reichshof Umweltplanung und Städtebau 8

9 2. Windenergie-Potenzialanalyse Noch harte Tabuzonen: - Bereiche für den Schutz der Natur gem. Regionalplan Köln, TA Region Köln - festgesetzte, ausgewiesene oder einstweilig sichergestellte Naturschutzgebiete, Naturdenkmale und geschützte Landschaftsbestandteile, gesetzlich geschützte Landschaftsbestandteile gem. 47 LG und gesetzlich geschützte Biotope gem. 30 BNatSchG sowie 62 LG NRW - FFH- und Vogelschutzgebiete (Natura 2000-Gebiete) einschl. von Funktionsräumen, um eine Verriegelung des Gebiets und eine Barrierewirkung bei Flugbewegungen zu vermeiden hellmann + kunze reichshof Umweltplanung und Städtebau 9

10 2. Windenergie-Potenzialanalyse OVG-Urteil NRW 2 D 46/12.NE v ( Bürener Urteil ) Unterscheidung zwischen harten und weichen Tabuzonen unbedingt erforderlich, v.a. für Landschaftsschutz, Artenschutz und Mindestabstände zu Siedlungsbereichen weiche Tabuzonen: Zonen, in denen die Errichtung und der Betrieb von WEA tatsächlich und/oder rechtlich möglich ist, in denen nach städtebaulichen Vorstellungen, die die Gemeinde anhand eigener Kriterien entwickeln darf, aber keine WEA aufgestellt werden sollen. - Mindestabstand bzw. Pufferzone von m zu im Zusammenhang bebauten Siedlungen und von 600 m zu Siedlungsflächen, Einzelhäusern sowie Höfen im Außenbereich m-abstand zum NP Eifel, FFH-Gebieten, Schutzzone Greifvogelstation Hellenthal hellmann + kunze reichshof Umweltplanung und Städtebau 10

11 2. Windenergie-Potenzialanalyse hellmann + kunze reichshof Umweltplanung und Städtebau 11

12 2. Windenergie-Potenzialanalyse hellmann + kunze reichshof Umweltplanung und Städtebau 12

13 2. Windenergie-Potenzialanalyse hellmann + kunze reichshof Umweltplanung und Städtebau 13

14 2. Windenergie-Potenzialanalyse Wald-Offenlandanteile in den Potenzialflächen wg. Vorrang Offenland vor Wald (nach LEP und Windenergieerlass) Gebietskulisse Wald inzw. weiter für Windkraftnutzung geöffnet! hellmann + kunze reichshof Umweltplanung und Städtebau 14

15 2. Windenergie-Potenzialanalyse Ergebnis der Ausschlussflächenanalyse: (Kriterien: harte und weiche Zonen, mind. 15 ha Größe) 9 verbleibende Potenzialflächen im Gemeindegebiet, ca. 993 ha, davon nur 55 ha Offenland Ergebnis der Eignungsanalyse: (Kriterien: Realnutzung, Windhöffigkeit, Artenund Biotopschutz, Landschaftsbild/Erholung, Vorbelastungen, sonstige Eignungskriterien) 2 verbleibende Flächen im Gemeindegebiet, ca. 686 ha, davon 31 ha im Offenland hellmann + kunze reichshof Umweltplanung und Städtebau 15

16 2. Windenergie-Potenzialanalyse Potenzialfläche : Wiesenhardt 209 ha im Wald Potenzialfläche : Hollerath- Daubenscheider Weg 477 ha, davon 31 ha im Offenland hellmann + kunze reichshof Umweltplanung und Städtebau 16

17 Änderung FNP hellmann + kunze reichshof Umweltplanung und Städtebau 17

18 3. Änderung FNP (35. Änderung) Gesamtfläche: 695 ha : Wiesenhardt 212 ha : Hollerath-Daubenscheider Weg 483 ha Höhenbeschränkung auf 200 m über Grund hellmann + kunze reichshof Umweltplanung und Städtebau 18

19 4. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 60 Gesamtfläche VBP Nr. 60 Windpark Wiesenhardt : 212 ha Gesamtfläche mit Zuwegungen (VEP): 222 ha max. 10 WEA, Höhenbeschränkung auf 200 m über Grund hellmann + kunze reichshof Umweltplanung und Städtebau 19

20 Stand der Bauleitplanverfahren - FNP 35. Änderung Flächennutzungsplan - Teilflächenplan Windkraft - frühzeitige Beteiligung nach 3 (1) und 4 (1) BauGB ist abgeschlossen, über Anregungen wurde im Rat im Februar 2014 der Beschluss gefasst - Offenlegung der 35. Änderung FNP nach 3 (2) BauGB vom bis im Rathaus, Einsichtnahme aller Unterlagen während der Öffnungszeiten möglich, Unterlagen auch im Internet abrufbar - Beteiligungsverfahren zur Offenlegung nach 3 (2) und 4 (2) BauGB ist angelaufen (Bürgerinformation , Beteiligung Träger öffentlicher Belange) hellmann + kunze reichshof Umweltplanung und Städtebau 20

21 Stand der Bauleitplanverfahren VBP Nr. 60 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 60 Windpark Wiesenhardt - Aufstellungsbeschluss wurde am gefasst - frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach 3 (1) BauGB vom bis im Rathaus, Einsichtnahme aller Unterlagen während der Öffnungszeiten möglich, Unterlagen auch im Internet abrufbar - Bürgerinformation hellmann + kunze reichshof Umweltplanung und Städtebau 21

22 5. Umweltgutachten und Artenschutzuntersuchungen Begründung, Teil II: Umweltbericht gem. 2a BauGB als gesonderter Teil der Begründung zur 35. Änderung der Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hellenthal - Teilflächennutzungsplan Windkraft Planzeichnung der Teiländerungsbereiche Wiesenhardt und Hollerath-Daubenscheider Weg, M. 1: Abwägungsvorschläge zur frühzeitigen Beteiligung nach 3 (1) und 4 (1) BauGB Windenergie-Potenzialanalyse Gemeinde Hellenthal (Stand: ) Avifaunistisches Fachgutachten zu zehn geplanten Windenergieanlagen in einer geplanten Windkraftvorrangszone am Standort Wiesenhardt (Gemeinde Hellenthal, Kreis Euskirchen), Stand: Fachgutachten Fledermäuse zu zehn geplanten Windenergieanlagen in einer geplanten Windkraftvorrangszone am Standort Wiesenhardt (Gemeinde Hellenthal, Kreis Euskirchen), Stand: Fachbeitrag Artenschutz zu zehn geplanten Windenergieanlagen in einer geplanten Windkraftvorrangszone am Standort Wiesenhardt (Gemeinde Hellenthal, Kreis Euskirchen), Stand: Studie zur FFH-Vorprüfung zu zehn geplanten Windenergieanlagen in einer geplanten Windkraftvorrangszone am Standort Wiesenhardt (Gemeinde Hellenthal, Kreis Euskirchen), Stand: Windenergieprojekt Wiesenhardt (Gemeinde Hellenthal, Kreis Euskirchen), Zwischenbericht über die Ergebnisse zur Raumnutzung des Schwarzstorchs im Jahr 2014 Artenschutzprüfung Stufe I (Vorprüfung) zum geplanten Windpark Hollerath-Daubenscheider Weg, Stand: Zwischenbericht zum Fachgutachten Fledermäuse im Rahmen der Windenergie-Potenzialanalyse Gemeinde Hellenthal, Potenzialfläche Hollerath-Daubenscheider Weg, Stand: Zwischenbericht zum avifaunistischen Fachgutachten im Rahmen der Windenergie-Potenzialanalyse Gemeinde Hellenthal, Potenzialfläche Hollerath-Daubenscheider Weg, Stand: Zwischenbericht über die bisherigen Ergebnisse der Raumnutzungskartierung für Schwarzstorch und Rotmilan im Bereich des geplantes Windparks Hollerath-Daubenscheider Weg, Stand: FFH-Verträglichkeitsprüfung (Vorprüfung) zum geplanten Windpark Hollerath-Daubenscheider Weg, Stand: hellmann + kunze reichshof Umweltplanung und Städtebau 22

23 hellmann + kunze reichshof Umweltplanung und Städtebau 23

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