STADT BAD IBURG Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie V O R E N T W U R F
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- Marielies Oswalda Geier
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1 PETER DIPL.-ING. ARCHITEKT & STADTPLANER FALKENWEG HESSISCH OLDENDORF FON: 0 (49) FAX: 0 (49) peter.flaspoehler@t-online.de Bearbeitung: Dipl. Ing. Peter Flaspöhler Dipl.-Ing. Barbara Wiebusch (Landschaftsplanerin) 2014
2 ÜBERBLICK 1 Aufgabenstellung 2 Flächennutzungsplan / Regionalplan 3 Sachlicher Teilflächennutzungsplan 4 Ermittlung der Sonderbauflächen Windenergie 5 Darstellungen des sachlichen Teilflächennutzungsplans 6 Ausblick Plangrundlage: LGLN 2014
3 AUFGABENSTELLUNG Windkraftanlagen (WEA) sind nach 35 Abs. 5 BauGB privilegierte Vorhaben. Zur Steuerung hat Bad Iburg im Jahr 2005 Konzentrationszonen im FNP ausgewiesen. WEA sind außerhalb der Konzentrationszonen unzulässig! Im Jahr 2013 wurde das RROP (Thema Energie ) fortgeschrieben. Landkreisweite Festlegung von Vorranggebieten im RROP. Ausschlusswirkung für raumbedeutsame WEA außerhalb der Vorranggebiete! RROP- Festlegung weicht von FNP-Darstellung ab! Planungserfordernis, um - geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten, - Anpassungsgebot an die Ziele der Raumordnung zu befolgen, - Rechtssicherheit zu gewährleisten. 2014
4 FNP / RROP Aktuelle FNP-Darstellung Sonderbauflächen Windenergie (2005) Festlegung im RROP Suchraum und Vorrangebiet Windenergie (2013) Konzentrationstonen für WEA sind im FNP neu festzulegen! 2014
5 Rechtsprechung: SACHLICHER TEILFLÄCHENNUTZUNGSPLAN Konzentrationszonen für WEA muss ein schlüssiges Gesamtkonzept über den gesamten Planungsraum zu Grunde liegen. Betrachtung des gesamten Gemeindegebietes - Ermittlung des Windpotentials - Ermittlung und Festlegung der Ausschlussgebiete - Planungsraumanalyse (Potential- und Eignungsflächen) - Darstellung der Sonderbauflächen Windenergie 2014
6 WINDPOTENTIAL Windgeschwindigkeiten in 135 m Höhe Quelle: DEWI GmbH Windgeschwindigkeit 5,5 m/s und besser (135 m) Die Windhöffigkeit der Außenbereichsflächen ist im ganzen Stadtgebiet ausreichend! 2014
7 HARTE AUSSCHLUSSKRITERIEN WEA aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen schlechthin ausgeschlossen! 2014
8 WEICHE AUSSCHLUSSKRITERIEN Restriktionsbereiche, in denen ein entgegenstehender gewichtiger Belang besteht, der Windenergie substanziell Raum zu verschaffen. WEA zwar rechtlich möglich, sachgerecht ermittelte Kriterien der Stadt Bad Iburg stehen jedoch entgegen! 2014
9 PLANUNGSRAUMANALYSE STUFE
10 PLANUNGSRAUMANALYSE STUFE
11 POTENTIALFLÄCHEN WEA-PF 2 Fläche 1,71 ha WEA-PF 1 Fläche 6,7 ha WEA-PF 3 Fläche 0,34 ha WEA-PF 4 Fläche 0,43 ha 2014
12 EIGNUNGSFLÄCHEN Stehen weitere Belange der Errichtung von WEA in den Potentialflächen entgegen? WEA-PF 1 Fläche 6,7 ha Keine entgegenstehenden Belange Geeignet WEA-PF 2 Fläche 1,71 ha Keine entgegenstehenden Belange Geeignet WEA-PF 3 Fläche 0,43 ha Fläche nur 28 m breit Glandorf/RROP: Brutvogelschutz Ungeeignet WEA-PF 3 Fläche 0,34 ha Fläche nur 35 m breit Ungeeignet 2014
13 EIGNUNGSFLÄCHEN Eignungsflächen entsprechen den Festlegungen des RROP. 2014
14 FNP-DARSTELLUNG 2014
15 BESTEHENDE ANLAGEN Bestandschutz liegt für bestehende WEA außerhalb der Konzentrationszonen vor! Repowering ermöglichen, um den Anteil der in Bad Iburg erzeugten Windenergie zu maximieren! 2014
16 AUSBLICK Aufstellungsbeschluss Vorentwurfsfassung Frühzeitige Beteiligung Entwurfsfassung Öffentliche Auslegung Abwägung Feststellungsbeschluss Genehmigung Teil-FNP Bekanntmachung Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 2014
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