Windenergie in Hürtgenwald Planungstand und Ausblick
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- Hella Bösch
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1 Gemeinde Hürtgenwald Informationsabend Die Zukunft regenerativer Energien in Hürtgenwald: Biogas, Photovoltaik und Windkraft! Windenergie in Hürtgenwald Planungstand und Ausblick
2 Gliederung Standortuntersuchung zur Ausweisung von Potentialflächen für die Windenergie Darstellung (einer) Konzentrationszone im FNP Bebauungsplanverfahren zur Detailsteuerung 2
3 Warum eine Potentialflächenanalyse? Windenergieanlagen (WEA) als privilegierte Vorhaben im Außenbereich gemäß 35 Abs. 1 Nr. 5 Baugesetzbuch (BauGB) grundsätzlich zulässig. 5 i.v.m. 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB als Steuerungselement: Öffentliche Belange stehen einem Vorhaben auch dann entgegen, wenn durch Darstellung im Flächennutzungsplan eine Ausweisung an anderer Stelle (gemeint sind die sogenannten Konzentrationszonen) erfolgt ist Ausweisung von Konzentrationszonen, um Ansiedlung von WEA in Hürtgenwald zu steuern um geeignete Standorte zu finden Ausschlusswirkung für das gesamte übrige Gemeindegebiet Zur Ausweisung im Flächennutzungsplan ist ein Gemeindliches Planungskonzept notwendig, dass auf der Untersuchung des gesamten Gemeindegebietes basiert Standortuntersuchung 3
4 Untersuchungsumfang - Grobuntersuchung Siedlungsflächen und Einzelhöfe Gewerbliche Flächen Abstände zu Siedlungsflächen: 800m Hängt von immissionsschutz-rechtlichen Anforderungen (Schattenwurf bzw. Lichtreflexe, Lärm, etc.) ab, dieser wiederum von der Schutzwürdigkeit der vorhandenen Bebauung, Annahme: 2-3,4 MW Anlagen Abstände zu Einzelhöfen : 350 m geringerer Schutzstatus als Siedlungsbereiche Schutzgebiete, Wald FFH-Gebiete/ Gebiete nach der EG-Vogelschutzrichtlinie/ Naturschutzgebiete und gesetzlich (gem. 62 LG) geschützte Biotop: 300 m Landschaftsschutzgebiete und Wald hier nicht als generelles Ausschlußkriterium 4
5 Standortuntersuchung - Zwischenergebnis 5
6 Untersuchungsumfang - Detailuntersuchung Begünstigende Faktoren Windhöffigkeit (Gutachten) Größe der Zone (ab 50 ha positiv, unter 15 ha negativ) Nähe zu Einspeisepunkten Erschließung Restriktive Faktoren Waldbereiche Belange des Forstes (Vorabstimmung Landesbetrieb Wald und Holz) Artenschutz (Vorabstimmung ULB) Sendeanlagen oder Richtfunkstrecken Gewässern (Gewässerrandstreifen von 10 m) Überschwemmungsgebieten Bau und Bodendenkmale Verkehrsflächen Anbauverbot gemäß 25 StrWG NRW von 40 m bzw. die anbaufreie Zone gemäß 9 FStrG von 40 m bzw. 100 m an Autobahnen Landschafts- und Ortsbildes (Vorbelastung) Flächen des Rohstoffabbaus bzw. den Braunkohlentagebau (inkl. des Schutzstreifens) Flächen für die Freizeitnutzung Kleinflächige Schutzgebiete wie Geschützte Landschaftsbestandteile und Naturdenkmale Freileitungen (104 m) als Abstand 3 geeignete Flächen 6
7 Standortuntersuchung - Detailuntersuchung Gey Fläche A + Windhöffigkeit 6,1 7,0 m/s in 100m, 6,4-7,5 m/s in 135m Höhe + Größe von 165 ha - in einem bislang unzerschnittenen Waldbereich, Randlage - Artenschutz: Uhu, Schwarzstorch, Fledermäuse, Greifvögel, etc. befürchtet o Teilweise fehlende Erschließung o Hohe Netzanschlusskosten o Flächen im Landesbesitz Geeignet wenn Artenschutz ausgeschlossen werden kann Großhau 7
8 Standortuntersuchung - Detailuntersuchung Hürtgen Kleinau Fläche H + Größe von 52 ha + Windhöffigkeit 6,2 70 bzw. 6,6-7,5 m/s + Vorbelastung des Landschaftsbildes + Einspeisepunkte in der Nähe vorhanden o Waldgebiet, aber verträglich geeignet Brandenberg 8
9 Standortuntersuchung - Detailuntersuchung Vossenack Simons kall Flächen L und M - jeweils unter 10 ha + Windhöffigkeit 6,6 bzw. 7,5 m/s - Südlich Naturschutzgebiete angrenzend + Flächen im Gemeindebesitz lassen sich schnell entwickeln Geeignet unter Einbeziehung von Nachbarflächen, wenn auf den südlich angrenzenden NSGs keine Restriktionen bestehen. 9
10 Weiteres Vorgehen - Bauleitplanverfahren Ausweisung einer oder mehrere Konzentrationszonen im FNP Darstellung: Fläche für Versorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung Erneuerbare Energien als Randsignatur bestehende Darstellung, z.b. als Fläche für die Landwirtschaft, bleibt bestehen Parallele Aufstellung eines Bebauungsplans Festsetzung von Standorten Begrenzung der maximalen Gesamthöhe einer WEA möglich Festsetzung von immissionsschutzrechtlichen Regelungen, falls erforderlich 10
11 Weiteres Vorgehen - Bauleitplanverfahren Untersuchungsumfang: Artenschutzgutachten Schall und Schattengutachten Flugsicherheit (z.b. Militärisches Radar, Flughöhen etc.) Erlass: Windenergie im Wald Landschaftspflegerischer Begleitplan für den Ausgleich Flächenverfügbarkeit? Standortkonzept für die einzelnen WEAs, Anlagentyp Erschließung und Netzanschluss? 11
12 Weiteres Vorgehen - Bauleitplanverfahren Flächennutzungsplan Bebauungsplan Aufstellungsbeschluss Erarbeitung eines Vorentwurf Frühzeitige Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange ( 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB) für mindestens 1 Monat Abwägung der Stellungnahmen, ggf. Überarbeitung der Planung Offenlagebeschluss Offenlage, Beteiligung der Bürger und Träger öffentlicher Belange ( 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB) für mindestens 1 Monat Feststellungsbeschluss ( 6 Abs. 6 BauGB) Genehmigung durch die Bezirksregierung ( 6 BauGB) Nach spätestens 3 Monaten Abwägung der Stellungnahmen Satzungsbeschluss ( 10 Abs. 1 BauGB) Bekanntmachung ( 5 Abs. 5 BauGB bzw. 10 Abs. 3 BauGB) und Rechtskraft 12
13 Vielen Dank! Fragen? 13
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