Photovoltaik-Freiflächenanlagen Raumordnung und Bauleitplanung

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1 Photovoltaik-Freiflächenanlagen Raumordnung und Bauleitplanung Jürgen Schmauß und Peter Schmid Regierung von Niederbayern Raumordnung, Landes- und Regionalplanung 1

2 PV-Freiflächenanlagen in Niederbayern 80 Anlagen 600 Fläche ? Anzahl Anlagen Fläche in ha

3 Globalstrahlung und Sonnenscheindauer 3

4 PV-Freiflächenanlagen Fluch oder Segen? 4

5 Standort mit Siedlungsanbindung (Mühlhausen, Opf.) 5

6 Standort im Siedlungszusammenhang (Egglhausen) 6

7 Standort in der freien Landschaft (Dietersburg) 7

8 Standort im Gäuboden (Straßkirchen) 8

9 Regierung von Niederbayern Dachanlage ohne Gebäude (Frontenhausen) 9

10 Dachanlage versus Ortsbild (Marklkofen) 10

11 Solaranlagen? Obstplantagen! 11

12 Zielkonflikte Verstärkte Nutzung regenerativer Energien Nachhaltige Siedlungsentwicklung / Zersiedelung / Ortsbild Naturschutz / Landschaftsbild / Freiraum Flächenkonkurrenz mit Landwirtschaft / Rohstoffsicherung Boden- und Kulturdenkmalschutz Bauleitplanung für Freiflächenanlagen (Siedlungsgebiete) notwendig Anpassung an die Ziele der Raumordnung ( 4 Abs. 1 BauGB) 12

13 Instrumente der Raumordnung und Landesplanung Landesentwicklungsprogramm (LEP 2006) Verstärkte Nutzung regenerativer Energien Vermeidung bandartiger Siedlungsentwicklung/Zersiedelung Neubauflächen sollen möglichst in Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten ausgewiesen werden Freihaltung schützenswerter Landschaftsteile (z.b. weithin einsehbare Landschaftsteile wie landschaftsprägende Höhenrücken, Kuppen, Hanglagen, Fluss- Seeuferbereiche) Schonende Einbindung von Siedlungsgebieten in die Landschaft Regionalpläne Bisher keine Gebietsdarstellungen oder verbale Ziele/Grundsätze 13

14 Planungsprozess Raumordnungsverfahren nur auf Antrag des Vorhabensträgers möglich Oberste Baubehörde hat baurechtliche Hinweise für Photovoltaikanlagen im Außenbereich überarbeitet (IMS vom ) 3-stufige Standortbewertung / Alternativenprüfung Standorte mit Anbindung an geeignete Siedlungseinheit Falls angebundene Standorte nicht möglich: Standorte mit Vorbelastung (z. B. Konversionsflächen, Zusammenhang zu größeren Gewerbebetrieben, Deponien oder Windkraftanlagen im Außenbereich) Sonstige Standorte im Außenbereich sollen absolute Ausnahme sein (keine erhebliche Beeinträchtigung des Naturhaushaltes, Landschaftsbildes oder sonstiger öffentlicher Belange) 14

15 Ungeeignete Gebiete Nationalparke, Naturschutzgebiete, Naturdenkmäler, geschützte Landschaftsbestandteile, Natura 2000 Gebiete, soweit die Erhaltungsziele betroffen sind, oder Wiesenbrütergebiete Gesetzlich geschützte Biotope, amtlich kartierte Biotope Rechtlich festgesetzte Ausgleichs- und Ersatzflächen (Ökoflächenkataster) Standorte oder Lebensräume mit besonderer Bedeutung, soweit es zu einer signifikanten und nachhaltigen Verschlechterung des Erhaltungszustandes der betreffenden Population kommt für europarechtlich geschützte Arten oder Arten, für die Bayern eine besondere Verantwortung hat für besonders oder streng geschützte Arten des Bundesnaturschutzgesetzes oder der Bundesartenschutzverordnung für Arten der Roten Listen 1 und 2 mit enger Standortbindung besonders bedeutende oder weithin einsehbare Landschaftsteile wie landschaftsprägende Höhenrücken, Kuppen und Hanglagen, sowie Fluss- und Seeuferbereiche, die ökologisch oder für das Landschaftsbild wertvoll oder der Allgemeinheit für Erholungszwecke vorbehalten sind sonstige Landschaften oder Bereiche mit herausragender Bedeutung aus Gründen des Landschaftsbildes, der naturbezogenen Erholung, der Sicherung historischer Kulturlandschaften oder des landesweiten Biotopverbundes Böden mit sehr hoher Bedeutung für die natürlichen Bodenfunktionen gemäß 2 BBodSchG Überschwemmungsgebiete Bodendenkmäler und Geotope, Böden mit sehr hoher Bedeutung als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte gemäß 2 BBodSchG Vorranggebiete für andere Nutzungen, die mit der Nutzung Photovoltaik nicht vereinbar sind 15

16 Wenig geeignete Gebiete (Restriktionsgebiete) Landwirtschaftliche Böden hoher Bonität Landschaftsschutzgebiete, landschaftliche Vorbehaltsgebiete Großräumig (von Siedlungen oder überörtlichen Verkehrsachsen) unzerschnittene Landschaftsräume Bedeutende historische Kulturlandschaften Landschaftsbereiche, die für den Tourismus oder die Naherholung von besonders hoher Qualität sind 16

17 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 17

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