Windenergie. - Von der Raumplanung zur Genehmigung - Referent: Ulrich Härle. Bild: W. Einsiedler
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- Johannes Hochberg
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1 Windenergie - Von der Raumplanung zur Genehmigung - Bild: W. Einsiedler Referent: Ulrich Härle
2 Der Weg zur Realisierung einer Windkraftanlage durchläuft im Regelfall mehrere Planungsstufen Raumplanung - LEP/RP - Bauleitplanung Projektplanung und Genehmigung v.a. RPV Gemeinde Investor/Bürger Ziel: - substantieller Raum für Windkraft - Bündelung der Anlagen
3 Raumplanung hier: Landesentwicklungsprogramm (LEP) Ministerrat hat am den Entwurf einer Verordnung über das LEP Bayern beschlossen ( Bis läuft Anhörung berührter öffentlicher Stellen und Verbände Neue Zielfestsetzung (Ziff Windkraft): In den Regionalplänen sind im Rahmen von regionsweiten Steuerungskonzepten Vorranggebiete für die Errichtung von Windkraftanlagen festzulegen.
4 Raumplanung hier: Landesentwicklungsprogramm (LEP) Aus der Begründung: Windkraftanlagen sind in der Regel aufgrund ihrer Größe, ihres Flächenbedarfs, ihrer Auswirkungen auf das Landschaftsbild sowie ihrer Emissionen überörtlich raumbedeutsam. Mit regionsweiten Steuerungskonzepten für die Errichtung von Windkraftanlagen, die die Konzentration der Anlagen an raumverträglichen Standorten vorsehen, wird einerseits die Errichtung von Windkraftanlagen unterstützt und andererseits ein unkoordinierter, die Landschaft zersiedelnder Ausbau verhindert. Dabei sind die Möglichkeiten der Netzeinspeisung des erzeugten Stroms zu berücksichtigen. Ferner wird dem gemeindeübergreifenden Abstimmungserfordernis Rechnung getragen. Für die Umsetzung des Bayerischen Energiekonzepts Energie innovativ (vgl. 6.1) ist die Sicherung von ausreichenden Gebieten für die Errichtung von Windkraftanlagen erforderlich. Dies erfolgt über regionsweite Steuerungskonzepte für die Errichtung von Windkraftanlagen, die von den Regionalen Planungsverbänden als Bestandteil der Regionalpläne aufzustellen sind. Diese Steuerungskonzepte, denen neben den Windverhältnissen eine Auseinandersetzung mit allen einschlägigen Belangen in der gesamten Region zugrunde zu legen ist, beinhalten mindestens Vorranggebiete für die Errichtung von Windkraftanlagen (VRG Windkraft).
5 Raumplanung hier: Regionalplan (RP) Träger der Regionalplanung: Die Regionalen Planungsverbände - Zusammenschlüsse von Gemeinden und Landkreisen einer Region -Bayern gliedert sich in 18 Verbandsgebiete - Schwaben gliedert sich in den - RPV Augsburg (9) - RPV Donau-Iller (15) (landesübergreifend zu BW!) Aus: - RPV Allgäu (16)
6 Vorgehen der Regionalplanung bei der Festsetzung von Vorranggebieten Vorrangfläche WKA./. Nicht ausreichende Windgeschwindigkeiten./. Siedlungsgebiet mit Schutzabstand./. Naturschutz Verbleibender Suchraum für WKA
7 Raumplanung hier: Regionalplan (RP) - Auszug -
8 Festsetzungsmöglichkeiten im Regionalplan Vorranggebiet Vorbehaltsgebiet Ausschlussgebiet Raumbedeutsame Windkraft hat Vorrang Andere raumbedeutsame Nutzungen ausgeschlossen, soweit nicht vereinbar mit Windkraft Raumbedeutsamer Windkraft ist in Konkurrenz zu anderen raumbedeutsamen Vorhaben besonderes Gewicht beizumessen Ausschluss raumbedeutsamer Windkraftanlagen Rechtfertigung erforderlich kein Aussagegehalt per se für Flächen außerhalb, insb. keine Ausschlusswirkung!!!
9 Verfahrensstand RP Informelle Anhörung zu den sog. Suchräumen Suchräume sind diejenigen Bereiche, die nach Abtragung der Kriterienliste (Abstände zu Siedlungseinheiten, LSG etc.) übrig geblieben sind und innerhalb derer nach Vorranggebieten für Windenergie gesucht wird Wichtig: Gebietskulisse Bayern Regionalplan; Gebietskulisse Bayern ist nur eine Planungshilfe, sie enthält keine zwingenden Aussagen für den RP
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12 Aus der Legende der Gebietskulisse: Die Gebietskulisse Windkraft ist eine Umweltplanungshilfe für Kommunen: Sie bietet eine fachliche Erstbewertung windhöffiger Gebiete. Flächen mit einer Windgeschwindigkeit von mehr als 4,5 m/s in 140 m Höhe wurden hinsichtlich der naturschutz- und immissionsschutzrechtlichen Vorgaben der "Hinweise zur Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen (WKA) - Gemeinsame Bekanntmachung des StMI, StMWFK, StMF, StMWIVT, StMUG sowie StMELF" vom bereits vorgeprüft. Diese Vorprüfung ersetzt nicht die immissionsschutzrechtliche Genehmigung. Ein Rechtsanspruch (etwa auf eine Genehmigung) lässt sich daraus nicht ableiten. Die kommunale Planungshoheit bleibt davon unberührt, weitere raumordnerische Belange müssen vor Ort durch die Kommunen abgewogen werden.
13 Verfahrensstand RP grüne Flächen der Gebietskulisse sind nachrichtlich in den Entwurf des RP übertragen (Anmerkung: in grünen Flächen hält die Gebietskulisse Bayern WKA für möglich; Landschaftsbild dabei nicht geprüft!) Ziel der jetzigen Anhörung in einer immer noch frühen Phase: Mehr Raum für Bürgerbeteiligung (informelle Anhörung ist freiwillig!) Bürger, Gemeinden, Träger sollen umfassend Stellung nehmen können Einbindung der Bürger in einen immer noch offenen, laufenden Planungsprozess Die informelle Anhörung dient dazu, weitere Erkenntnisse zu den Suchräumen zu gewinnen. Es handelt sich bei den Unterlagen noch nicht um einen fertigen Fortschreibungsentwurf des RPV Allgäu, sondern um eine Vorstufe zur Erarbeitung eines Steuerungskonzepts für die Nutzung der Windenergie. (aus Internetseite des Planungsverbandes der Region (16))
14 Ausblick Verfahren RP Erstellung Landschaftsbildgutachten Innerhalb der Suchräume sollen Vorranggebiete für WKA gesucht und gefunden werden Mit den Vorschlägen dieser Vorranggebiete Eintritt in die formelle Anhörung (wiederum mit Bürgerbeteiligung) Infkraftsetzung des Planes im Frühjahr 2013 Ziel: wie übergesetzlich vorgesehen, soll der Windkraft auch im Allgäu substantiell Raum geschaffen werden, um den Raum außerhalb von Vorranggebieten von WKA frei zu halten ( Bündelung, keine Verspargelung )
15 Bauleitplanung ( Ortsplanung ) Bauleitpläne sind Flächennutzungsplan Bebauungsplan Bauleitpläne sind den Zielen der Raumordnung anzupassen, insb. also an die Ziele des Regionalplans Bauleitpläne dürfen die regionalplanerischen Festsetzungen nicht aushebeln!
16 Genehmigung Verfahren Für Anlagen über 50m Gesamthöhe: immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren Für Anlagen unter 50m Gesamthöhe: baurechtliches Genehmigungsverfahren (Ausnahme: Kleinwindkraftanlagen bis 10m Gesamthöhe verfahrensfrei) idr. damit immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren umfassende Prüfung öffentlich-rechtlicher Belange, einschl. Belange des Baurechts, vgl. 6 und 13 BImSchG ( Konzentrationswirkung ) Dauer idr. 3-7 Monate ( 10 VIa BImSchG)
17 Genehmigung Einzelpunkte I Abstände Pauschale Mindestabstände zu Wohnbebauungen gibt es nicht (Ausnahme: Regelung in RP). Sie ergeben sich aus Lärm Einzuhaltenden Lärmrichtwerten, Gebot der Rücksichtnahme, Bauordnungsrechtlichen Vorgaben (Abstandsflächenregelungen) Maßgeblich ist die TA Lärm Richtwert eines Weilers im Außenbereich 45 db(a) nachts Lt. WKA-Erlaß bei folgenden Abständen zu Bebauung idr. kein Problem: 800m zu WA, 500m zu MI, MD oder Außenbereich, 300m zu GE
18 Genehmigung Einzelpunkte II Schattenwurf Grenze bei 30 Min/Tag und 30 Stunden/Jahr optisch bedrängende Wirkung idr. keine optisch bedrängende Wirkung bei Einhaltung der immissionsschutzrechtlichen Abstände Faustformel (vgl. OVG NRW, U v ): Abstand 3 x Gesamthöhe WKA zu Wohnhaus Rücksichtnahme (+) Abstand weniger als 2 x Gesamthöhe der WKA zu Wohnhaus Rücksichtnahme (-) ABER: Einzelfallwürdigung
19 Genehmigung Einzelpunkte III Naturschutz ( s. im einzelnen WKA-Erlass) Generelle Ausschlussgebiete: Nationalparke, Naturschutzgebiete, Biotope, Alpenschutzzone C, FFH-Gebiete: WKA möglich, soweit Erhaltungsziele nicht erheblich beeinträchtigt werden sensibel zu behandelnde Gebiete ohne generelle Ausschlusswirkung für WKA: Landschaftsschutzgebiete (evtl. Zonierung), Alpenschutzzone A und B, Naturschutzrechtlicher Ausgleich Beeinträchtigung ökologisch wertvoller Flächen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen gem. 15 BNatSchG Beeinträchtigung Landschaftsbild idr. Ersatzzahlung; Höhe je nach Wertigkeit Landschaftsbild u. Anlagenhöhe Berechnungsmatrix Windenergieerlass
20 Genehmigung Einzelpunkte IV Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (sap) Prüfung insbes. des Tötungs- und Verletzungsrisikos von WKA hinsichtlich einschlägig besonders geschützter Arten Risiko muss durch WKA signifikant erhöht sein (Beurteilung jeweils im Einzelfall in Bezug auf Lage der WKA, das jeweilige Artvorkommen und die Biologie der Art ( Schlagrisiko ) Näheres hierzu im Windenergieerlass Foto: Christoph Moning
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