Genehmigung von Windenergieanlagen - Eine kurze Einführung

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1 Genehmigung von Windenergieanlagen - Eine kurze Einführung Dr. Helmut Wendel Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Referat 42 Immissionsschutz, Lärm, Störfallvorsorge 4. Netzwerkkonferenz Windkraft der Bioenergie-Region Hohenlohe-Odenwald-Tauber am 1. Oktober 2014

2 Gliederung Einführung Genehmigungspflicht nach Immissionsschutzrecht Genehmigungsvoraussetzungen Genehmigungsverfahren Antragsunterlagen Genehmigungsbescheid Fazit Folie 2

3 Einführung Ausbau der Windenergienutzung Erhebliche Ausbaupotentiale in Baden-Württemberg Neue planungsrechtliche Grundlagen seit 2012/2013 Regional- und Flächennutzungspläne in Arbeit Windenergieanlagen bedürfen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung Folie 3

4 Genehmigungspflicht Windenergieanlage = genehmigungsbedürftige Anlage im Sinne des Immissionsschutzrechts Anlagen zur Nutzung von Windenergie mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern Rechtsgrundlage: Bundes-Immissionsschutzgesetz mit Verordnungen Bundesrecht = bundeseinheitliche Vorschriften zu Anforderungen und Genehmigungsverfahren Genehmigungsbedürftigkeit = Umweltrelevante Anlage Genehmigungsvorbehalt und behördliche Prüfung Folie 4

5 Genehmigungsvoraussetzungen Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die immissionsschutzrechtlichen Anforderungen erfüllt werden und andere öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen. Rechtsanspruch auf Genehmigung beim Erfüllen der Genehmigungsvoraussetzungen (gebundene Entscheidung, kein Ermessen) Neben der Einhaltung der immissionsschutzrechtlichen Anforderungen wird auch die Einhaltung relevanter anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften geprüft Folie 5

6 Genehmigungsvoraussetzungen Prüfung Immissionsschutz: Lärm, Schattenwurf, Discoeffekt, Lichtimmissionen (Befeuerung)... Prüfung andere öffentlich-rechtliche Vorschriften: Bauplanungs- und Bauordnungsrecht Natur- und Artenschutzrecht Straßenverkehrsrecht Luftverkehrsrecht Wasser- und Bodenschutzrecht Arbeitsschutz Klimaschutz. (!!!) Folie 6

7 Genehmigungsverfahren Untere Immissionsschutzbehörde bei den Stadt- und Landkreisen = Genehmigungsbehörde Vereinfachtes Genehmigungsverfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung (3 Monate ab Vollständigkeit der Antragsunterlagen) Anlagen zur Nutzung von Windenergie mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern und weniger als 20 Windkraftanlagen Förmliches Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung (7 Monate ab Vollständigkeit der Antragsunterlagen): Anlagen zur Nutzung von Windenergie mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern und 20 oder mehr Windkraftanlagen oder bei notwendiger Umweltverträglichkeitsprüfung oder Folie 7 auf Antrag des Antragsstellers

8 Genehmigungsverfahren Konzentrationswirkung Alle behördlichen Entscheidungen (außer Waldumwandlungsgenehmigung) eingeschlossen Beteiligte Behörden und Träger öffentlicher Belange Beteiligung erfolgt durch die Genehmigungsbehörde. Sie prüft, welche Stellen zu beteiligen sind. Verwaltungsverfahren Detailliert bundeseinheitlich geregelt Folie 8

9 Beispiel für beteiligte Behörden und Träger öffentlicher Belange Kompetenzzentrum Energie, Naturschutz, Verkehr, Denkmalpflege und Landesbetrieb Forst BW beim RP Regionalverband Betroffene Gemeinden Arbeits- und Immissionsschutzfachbehörde Baurechtsbehörde Naturschutzbeauftragte Untere Naturschutzbehörde Amt für Wasserwirtschaft Amt für Flurneuordnung Bundeswehr Telekom Rundfunksender Bundesnetzagentur Mobilfunkbetreiber BUND Landesnaturschutzverband AG der Naturfreunde in BW Folie 9

10 Antragsunterlagen Folie 10

11 Genehmigungsbescheid Immissionsschutzrechtliche Genehmigungen enthalten Inhaltsbestimmungen Nebenbestimmungen Bedingungen Auflagen Befristungen Vorbehalt nachträglicher Auflagen Folie 11

12 Fazit Bundeseinheitlich geregeltes Genehmigungsverfahren Komplexes Genehmigungsverfahren Genehmigungsanspruch bei Erfüllen der Genehmigungsvorraussetzungen Genehmigungsbehörde beteiligt Fachbehörden und Träger öffentlicher Belange im Verfahren Umfangreiche Antragunterlagen Genehmigungsbescheid mit Regelungsmöglichkeiten Folie 12

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