Lösungsentwurf. 1. Verwaltungsrechtsweg, 40 VwGO 2. Zuständiges Gericht. gem. 45, 52 Nr. 1 VwGO i.v.m. Art. 1 II Nr. 4 AGVwGO das VG Ansbach

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1 I. Entscheidungskompetenz Lösungsentwurf 1. Verwaltungsrechtsweg, 40 VwGO 2. Zuständiges Gericht gem. 45, 52 Nr. 1 VwGO i.v.m. Art. 1 II Nr. 4 AGVwGO das VG Ansbach II. Zulässigkeit 1. Statthafte Klageart P: Es könnte sich um eine Entscheidung nach Wiederaufgreifen des Verfahrens handeln: Was ist dann Klagegegenstand? Aufhebung der Genehmigung; VA daher Anfechtungsklage gem. 42 I 1. Alt. VwGO statthaft 2. Klagebefugnis, 42 II VwGO Verletzung des B in Art. 12 GG, Art. 14 GG, zumindest jedoch Art. 2 I GG möglich 3. Klagefrist, 74 I VwGO Frist endet gem. 57 II VwGO i.v.m. 222 II ZPO mit Ablauf des Montag, 24. August Vorverfahren gem. 68 I 2 VwGO i.v.m. Art. 15 I, II AGVwGO nicht statthaft. 5. Beteiligtenfähigkeit, 61 VwGO 6. Prozessfähigkeit, 62 VwGO Zwischenergebnis: Die Klage es B ist (bei Einhaltung der Klagefrist) zulässig. III. Begründetheit 1. Passivlegitimation, 78 I Nr. 1 VwGO Freistaat Bayern als Rechtsträger des LRA, das hier in seiner Funktion als Kreisverwaltungsbehörde gehandelt hat, Art. 1 I lit. c) BayImSchG, Art. 37 I 2 LKrO. 1

2 2. Rechtmäßigkeit des VA a) Rechtsgrundlage P: Entscheidung nach Wiederaufgreifen des Verfahrens oder Rücknahme / Widerruf? b) Formelle Rechtmäßigkeit aa) Zuständigkeit örtlich: Art. 51 IV BayVwVfG i.v.m. Art. 3 I Nr. 1 BayVwVfG sachlich: Art. 51 IV BayVwVfG analog i.v.m. Art. 1 I lit. c) BayImSchG LRA Erlangen-Höchstadt bb) Verfahren - Antrag des Betroffenen - Vorherige Anhörung des durch die Entscheidung beeinträchtigten, Art. 28 BayVwVfG cc) Form c) Materielle Rechtmäßigkeit Die dem Antrag des N stattgebende Wiederaufnahmeentscheidung ist rechtmäßig, wenn der Wiederaufnahmeantrag des N zulässig und begründet war und in der Sache die Voraussetzungen für die Aufhebung der Genehmigung vorlagen. aa) Zulässigkeit des Wiederaufgreifensantrags (1) Unanfechtbarkeit des VA gerade gegenüber dem Antragsteller, Art. 51 I BayVwVfG (2) Geltendmachung eines Wiederaufgreifensgrundes i.s.v. Art. 51 I BayVwVfG Nr. 1-3 (3) Beschwer (4) Keine Präklusion des geltend gemachten Wiederaufgreifensgrundes nach Art. 51 II BayVwVfG (5) Frist, Art. 51 III BayVwVfG (5.1) Fristauslösendes Ereignis für den Wiederaufnahmegrund der Änderung der Sachund Rechtslage P: 1. Januar 2009 oder 4. April 2009? (5.2) Fristauslösendes Ereignis für den Wiederaufnahmegrund des neuen Beweismittels 2

3 (5.3) Fristberechnung - Fristbeginn: gem. Art. 31 I BayVwVfG i.v.m. 187 I BGB der 5. April - Fristende: gem. Art. 31 III BayVwVfG der 6. Juli, weil der 4. August (als reguläres Fristende) auf einen Samstag (= Sonnabend) fällt. Zwischenergebnis: Der Wiederaufgreifensantrag des N ist zulässig. bb) Begründetheit des Wiederaufgreifensantrags (1) Änderung der Rechtslage gem. Art. 51 I Nr Alt. BayVwVfG (2) Änderung der Sachlage gem. Art. 51 I Nr Alt. BayVwVfG (3) Gutachten als neues Beweismittel gem. Art. 51 I Nr. 2 BayVwVfG Zwischenergebnis: Der Wiederaufnahmeantrag des N ist begründet. cc) Entscheidung in der Sache (1) Vorliegen der Voraussetzungen für eine Aufhebung der Genehmigung auf Grundlage des Art. 51 BayVwVfG P: Bedeutung der Voraussetzungen von Art. 48, 49 BayVwVfG bzw. 21 BImSchG für die Entscheidung nach Wiederaufgreifen; kann konkreter geklärt werden, wenn klar ist, welche von diesen Vorschriften überhaupt einschlägig wäre: (1.1) Verhältnis zwischen Art. 48, 49 BayVwVfG und 21 BImSchG (1.2) Abgrenzung zwischen Rücknahme und Widerruf anhand der Rechtmäßigkeit der Genehmigung für B (1.2.1.) Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsbedürftigkeit der Anlage gem. 4 I 3 BImSchG i.v.m. Nr BImSchV ist Legehennenbetrieb mit Hennenplätzen genehmigungsbedürftig (1.2.2) Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsfähigkeit gem. 6 BImSchG ( ) Baurecht als Prüfungsmaßstab nach 6 I Nr. 2 BImSchG P: Wie wirkt sich eine eventuelle Einschränkung des baurechtlichen Prüfungsumfangs nach Art. 59 BayBO darauf aus? ( ) Übereinstimmung des Vorhabens des B mit baurechtlichen Anforderungen ( ) Bauplanungsrecht - Anwendbarkeit, 29 BauGB - einschlägiger Gebietsbereich: 34 BauGB 3

4 - Zulässigkeit nach 34 BauGB -- nach der Art der baulichen Nutzung: 34 II BauGB i.v.m. 5 BauNVO -- nach dem Maß der baulichen Nutzung -- Bauweise, überbaute Grundstücksfläche ( ) Bauordnungsrecht P: Verstoß gegen Art. 6 BayBO? (1.3) Verhältnis zwischen Art. 51 BayVwVfG und Art. 48 BayVwVfG P: müssen für die Aufhebung eines (ursprünglich rechtswidrigen) VA nach Wiederaufgreifen zusätzlich die Voraussetzungen des Art. 48 BayVwVfG vorliegen? (1.4) Zweitentscheidung über die Genehmigung nach 6 BImSchG i.r.d. Art. 51 BayVwVfG (1.4.1) Aufhebung der Genehmigung wegen Verstoßes gegen 6 I Nr. 2 BImSchG i.v.m. Art. 6 BayBO P: kein Zusammenhang des Verstoßes gegen Art. 6 BayBO mit dem Wiederaufgreifensgrund (1.4.2) Aufhebung der Genehmigung wegen Verstoßes gegen 6 I Nr. 1 BImSchG i.v.m. 5 I Nr. 1 BImSchG P: Unverhältnismäßigkeit wegen der Möglichkeit insofern ebenso wirksamer, nachträglicher Auflagen gem. 17 BImSchG? (2) Umdeutung in Rücknahmeentscheidung nach Art. 48 BayVwVfG (2.1) Fehlerhafter VA (2.2) VA auf das gleiche Ziel gerichtet (2.3) Rücknahme hätte in der geschehenen Verfahrensweise und Form erlassen werden dürfen (2.4) Keine Umdeutung einer gesetzlich gebundenen Entscheidung in eine Ermessensentscheidung, Art. 47 III BayVwVfG P: Entscheidung über die Aufhebung der Genehmigung als gebundene Entscheidung? P: Wie wirkt es sich aus, dass die Behörde bei der Aufhebung der Genehmigung Ermessen ausgeübt hat? (2.5) Vorliegen der Voraussetzungen für den Erlass einer Rücknahme, Art. 47 I e.e. i.v.m. Art. 48 BayVwVfG (2.5.1) Rechtswidriger VA 4

5 (2.5.2) Begünstigender VA i.s.v. Art. 48 I 2 BayVwVfG (2.5.3) VA i.s.v. Art. 48 II BayVwVfG (2.5.4) Erfüllung der Voraussetzungen des Art. 48 III BayVwVfG (2.5.5) Ordnungsgemäße Ermessensentscheidung P: stellt die Aufhebung der Genehmigung wegen Verstoßes gegen Art. 6 BayBO und geringfügiger Überschreitung der immissionsschutzrechtlichen Grenzwerte eine Ermessensüberschreitung dar, weil sie Grundrechte verletzt? ( ) Verletzung von Art. 12 I GG - Schutzbereich - Eingriff - Rechtfertigung -- im Hinblick auf den Verstoß gegen Immissionsschutzrecht -- im Hinblick auf den Verstoß gegen Abstandsflächenrecht ( ) Verletzung von Art. 14 GG im Hinblick auf die bauliche Anlage: - Eingriff in den Schutzbereich - Rechtfertigung Zwischenergebnis: Eine Rücknahme wäre ermessensfehlerhaft. Daran scheitert auch die Umdeutung nach Art. 47 I e.e. BayVwVfG. Die Aufhebung der Genehmigung durch das Landratsamt ist rechtswidrig. 3. Verletzung in eigenen Rechten Durch die Aufhebung der Genehmigung wird B auch in seinen Grundrechten (Art. 14 GG, s. oben), und damit in eigenen Rechten verletzt. Ergebnis: Die Klage des B ist zulässig und begründet. 5

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