Fall 11: PreisWert im Wohngebiet. Universitäts-Repetitorium der Humboldt-Universität zu Berlin
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- Monica Fiedler
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1 Fall 11: PreisWert im Wohngebiet A. Anfechtungsklage des N gegen die Baugenehmigung I. Zulässigkeit der Anfechtungsklage 1. Verwaltungsrechtsweg 40 I VwGO 2. Klageart: 42 I Alt. 1 VwGO 3. Klagebefugnis, 42 Abs. 2 VwGO? A. Anfechtungsklage des N gegen die Baugenehmigung A. Anfechtungsklage des N gegen die Baugenehmigung I. Zulässigkeit der Anfechtungsklage I. Zulässigkeit der Anfechtungsklage 1. Verwaltungsrechtsweg 40 I VwGO 2. Klageart: 42 I Alt. 1 VwGO 3. Klagebefugnis, 42 Abs. 2 VwGO: 34 I, II ivm. 3, 4 BauNVO 4. Vorverfahren: 68, 69 VwGO P: Widerspruchsfrist des 70 Abs. 1 VwGO 1 2
2 A. Anfechtungsklage des N gegen die Baugenehmigung I. Zulässigkeit der Anfechtungsklage 1. Verwaltungsrechtsweg 40 I VwGO 2. Klageart: 42 I Alt. 1 VwGO 3. Klagebefugnis, 42 Abs. 2 VwGO: 34 I, II ivm. 3, 4 BauNVO 4. Vorverfahren: 68, 69 VwGO P: Widerspruchsfrist des 70 Abs. 1 VwGO 5. Klagefrist, 74 I 1 VwGO 6. Klagegegner: Land Berlin, 78 Abs. 1 Nr. 1 VwGO 7. Beteiligten- und Prozessfähigkeit 61 Nr. 1, 62 Abs. 1, 3 VwGO 2. Formelle Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung: a) Zuständigkeit des Bezirksamts: 4 II AZG, 2 IV ASOG, Nr 15 (1) ZustKatOrd b) Verfahren? Richtet sich nach 69 und 64 I LBO, wenn (1) Genehmigungspflichtig 60 I ff. LBO und (2) kein Sonderbau isv. 2 IV LBO II. Notwendige Beiladung, 65 Abs. 2 VwGO 2. Formelle Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung: Zuständigkeit - Verfahren - Form 3. Materielle Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung a) Genehmigungspflichtigkeit: 60 I LBO b) Genehmigungsfähigkeit im Rahmen von 64 LBO? 3 4
3 2. Formelle Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung: Zuständigkeit - Verfahren - Form 3. Materielle Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung a) Genehmigungspflichtigkeit: 60 I LBO b) Genehmigungsfähigkeit 64 LBO aa) Vorhaben 29 Abs. 1 BauGB bb) 30 BauGB (-) cc) 34 Abs. 1 BauGB: Ortsteil dd) 34 II BauGB ivm. 3 BauNVO oder 4 BauNVO P: maßgebliche Umgebung i.s.d. 34 Abs. 2 BauGB 2. Formelle Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung: Zuständigkeit - Verfahren - Form 3. Materielle Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung a) Genehmigungspflichtigkeit: 60 I LBO b) Genehmigungsfähigkeit 64 LBO aa) Vorhaben 29 Abs. 1 BauGB bb) 30 BauGB (-) cc) 34 Abs. 1 BauGB: Ortsteil dd) 34 II BauGB ivm. 3 BauNVO oder 4 BauNVO P: maßgebliche Umgebung i.s.d. 34 Abs. 2 BauGB ee) Alternativ: Prüfung nach 4 BauNVO, 3BauNVO oder 34 Abs. 1 BauGB 4. Rechtsverletzung des N 5. Ergebnis 2. Formelle Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung: Zuständigkeit - Verfahren - Form 3. Materielle Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung a) Genehmigungspflichtigkeit: 60 I LBO b) Genehmigungsfähigkeit 64 LBO aa) Vorhaben 29 Abs. 1 BauGB bb) 30 BauGB (-) cc) 34 Abs. 1 BauGB: Ortsteil dd) 34 II BauGB ivm. 3 BauNVO oder 4 BauNVO P: maßgebliche Umgebung i.s.d. 34 Abs. 2 BauGB ee) Alternativ: Prüfung nach 4 BauNVO, 3 BauNVO oder 34 Abs. 1 BauGB i. E. jedes Mal unzulässig B. Einstweiliger Rechtsschutz I. Zulässigkeit des Antrags gem. 80a VwGO 5 6
4 B. Einstweiliger Rechtsschutz B. Einstweiliger Rechtsschutz I. Zulässigkeit des Antrags gem. 80a VwGO 1. Verwaltungsrechtsweg 40 VwGO 2. Statthaftigkeit des Antrags nach 80a Abs. 3 S. 1 Alt. 3 i.v.m. 80a Abs. 1 Nr. 2 und 80 Abs. 5 S. 1 VwGO 212a BauBG: keine aw der Anfechtungsklage gg die Baugenehmigung I. Zulässigkeit des Antrags gem. 80a VwGO 1. Verwaltungsrechtsweg 40 VwGO 2. Statthaftigkeit des Antrags nach 80a Abs. 3 S. 1 Alt. 3 i.v.m. 80a Abs. 1 Nr. 2 und 80 Abs. 5 S. 1 VwGO 3. Antragsbefugnis 42 Abs. 2 VwGO: 4. Rechtsschutzbedürfnis 5. Antragsgegner 78 VwGO 6. Beteiligten- und Prozessfähigkeit 61 Nr. 1, 62 Abs. 1, 3 VwGO II. Notwendige Beiladung 65 Abs. 2 VwGO III. Begründetheit Überwiegt Aussetzungsinteresse des A St. das gesetzlich unterstellte Vollzugsinteresse? D.h. bestehen bei summarischer Prüfung ernstliche Zweifel an der Rm. der Baugenehmigung? B. Einstweiliger Rechtsschutz I. Zulässigkeit des Antrags gem. 80a VwGO 1. Verwaltungsrechtsweg 40 VwGO 2. Statthaftigkeit des Antrags nach 80a Abs. 3 S. 1 Alt. 3 i.v.m. 80a Abs. 1 Nr. 2 und 80 Abs. 5 S. 1 VwGO 3. Antragsbefugnis 42 Abs. 2 VwGO: mögliches Überwiegen d. Aussetzungsinteresses? 4. Rechtsschutzbedürfnis: Rechtsbehelf, dessen aw angeordnet werden soll, nicht offensichtlich unzulässig, hier Anfechtungsklage Fall 12: Grenzstreit 7 8
5 I. Verwaltungsrechtsweg 40 VwGO II. Beteiligten- und Prozessfähigkeit 61, 62 VwGO III. Statthafte Klageart? I. Verwaltungsrechtsweg 40 VwGO II. Beteiligten- und Prozessfähigkeit 61, 62 VwGO III. Statthafte Klageart: Verpflichtungsklage IV. Klagebefugnis 42 Abs. 2 VwGO V. Vorverfahren Hier nicht nötig, weil Untätigkeitsklage nach 75 VwGO I. Verwaltungsrechtsweg 40 VwGO II. Beteiligten- und Prozessfähigkeit 61, 62 VwGO III. Statthafte Klageart: Verpflichtungsklage IV. Klagebefugnis 42 Abs. 2 VwGO Anspruch auf Erlass der Anordnung gem. 78 LBO? Drittschutz der Abstandsflächen nach 6 Abs. 5 S. 1 BauO? I. Verwaltungsrechtsweg 40 VwGO II. Beteiligten- und Prozessfähigkeit 61, 62 VwGO III. Statthafte Klageart: Verpflichtungsklage IV. Klagebefugnis 42 Abs. 2 VwGO V. Vorverfahren VI. Klagefrist: Keine Frist 74 Abs. 2 VwGO VII. Klagegegner 78 Abs. 1 Nr. 1 VwGO: Berlin VIII. Allgemeines Rechtsschutzbedürfnis 9 10
6 I. Rechtsgrundlage/Anspruchsgrundlage: 78 Abs. 1 S. 1 BauO Bln I. Rechtsgrundlage/Anspruchsgrundlage: 78 Abs. 1 S. 1 BauO Bln I. Rechtsgrundlage/Anspruchsgrundlage: 78 Abs. 1 S. 1 BauO Bln II. Formelle Voraussetzungen? Antrag? I. Rechtsgrundlage/Anspruchsgrundlage: 78 Abs. 1 S. 1 BauO Bln - Bauplanungsrecht? 11 12
7 I. Rechtsgrundlage/Anspruchsgrundlage: 78 Abs. 1 S. 1 LBO - Bauplanungsrecht: Bestandskraft des Vorbescheids außerdem: Keine Verstöße ersichtlich I. Rechtsgrundlage/Anspruchsgrundlage: 78 Abs. 1 S. 1 LBO - Bauplanungsrecht: Bestandskraft des Vorbescheids außerdem: Keine Verstöße ersichtlich - Bauordnungsrecht: Verstoß gegen 6 Abs. 5 S. 1 LBO b) formelle Baurechtswidrigkeit/Legalisierungswirkung gem. 63 LBO keine Genehmigung erforderlich, aber auch keine Legalisierungswirkung! I. Rechtsgrundlage/Anspruchsgrundlage: 78 Abs. 1 S. 1 LBO - Bauplanungsrecht: Bestandskraft des Vorbescheids außerdem: Keine Verstöße ersichtlich - Bauordnungsrecht: Verstoß gegen 6 Abs. 5 S. 1 LBO b) formelle Baurechtswidrigkeit/Legalisierungswirkung? I. Rechtsgrundlage/Anspruchsgrundlage: 78 Abs. 1 S. 1 LBO - Bauplanungsrecht: Bestandskraft des Vorbescheids außerdem: Keine Verstöße ersichtlich - Bauordnungsrecht: Verstoß gegen 6 Abs. 5 S. 1 LBO b) formelle Baurechtswidrigkeit/Legalisierungswirkung gem. 63 LBO keine Genehmigung erforderlich, aber auch keine Legalisierungswirkung! IV. Rechtsfolge: Ermessen, Reduzierung auf Null? C. Ergebnis 13 14
8 Frage 2: einstweiliger Rechtsschutz Statthafte Antragsart: Abgrenzung zwischen 123 VwGO und 80 Abs. 5, 80a VwGO B. Prüfungsmaßstab Begründetheit Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund Frage 3: Beiladung Notwendige ( 65 Abs. 2 VwGO) oder einfache Beiladung ( 65 Abs. 1 VwGO)? 15
Clip 9. I. Zulässigkeit 1) Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs, 40 I S.1 VwGO analog
Clip 9 E. Widerspruchsverfahren 1) Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs, 40 I S.1 VwGO analog 2) Statthaftigkeit 68 VwGO 3) Problem: Widerspruchsbefugnis - Fallgruppen - Fallgruppen F. Allgemeine Leistungsklage
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