Öffentliche Bekanntmachung
|
|
- Leon Moritz Giese
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Öffentliche Bekanntmachung Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Konz für den Bereich Regenerative Energien (Windkraft); Bekanntmachung der förmlichen Offenlage nach 3 (2) BauGB Der Verbandsgemeinderat Konz hat am beschlossen, den Flächennutzungsplan für den Teilbereich Regenerative Energien (Windkraft) fortzuschreiben und das Verfahren einzuleiten. Dies wurde am öffentlich bekanntgemacht. Damit möchte die Verbandsgemeinde Konz ihrer Planungsverantwortung zur Steuerung der Windkraftnutzung nachkommen und gleichzeitig dem politischen Ziel, die Energiewende in Deutschland aktiv zu gestalten, aktiv folgen. Sie hat sich dazu entsprechend der aktuellen Rechtslage in einem transparenten und nachvollziehbaren Verfahren mit den anzuwendenden Kriterien auseinandergesetzt und eine Planung erarbeitet. Die fachliche Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes umfasst den gesamten Geltungsbereich der Verbandsgemeinde Konz, d.h. die Stadt Konz mit allen Stadtteilen und die Ortsgemeinden Kanzem, Nittel, Oberbillig, Onsdorf, Pellingen, Tawern, Temmels, Wasserliesch, Wawern, Wellen und Wiltingen mit ihren jeweiligen Gemarkungen. Die Planungshoheit für die Flächennutzungsplanung obliegt der Verbandsgemeinde Konz. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach 3 (1) BauGB (jeweils neuester Fassung) wurde in der Zeit vom bis durchgeführt. Die Planung wurde nun mit der Erstellung des Umweltberichtes weiter konkretisiert und verfeinert. Statt der ehemals 10 Potentialflächen sind zur Offenlage noch 6 Potentialflächen geplant. Diese befinden sich in den Gemarkungen Konz (oberhalb Niedermennig sowie in Oberemmel), Wiltingen und Pellingen. Der Verbandsgemeinderat hat am beschlossen, die Planung offenzulegen. Die Offenlage findet statt in der Zeit vom 29. April 2016 bis 30. Mai 2016 in Form einer Auslage bei der Verbandsgemeindeverwaltung Konz. Dabei hat die interessierte Öffentlichkeit Gelegenheit, sich zur beabsichtigten Planung zu äußern und Anregungen vorzubringen. Parallel dazu werden die Behörden (Träger öffentlicher Belange) und die Gemeinden erneut beteiligt. Neben der städtebaulichen und formalen Begründung (Teil 1) inkl. Kartenteil liegt nun auch der Umweltbericht (Begründung Teil 2) vor. Im Umweltbericht werden die Schutzgüter Mensch, Boden, Wasser, Klima / Luft, Arten und Lebensräume, Landschaftsbild / Erholung, Kultur- und sonstige Sachgüter sowie deren Wechselwirkungen behandelt. Alle potentiellen Flächen aus der ersten Beteiligungsstufe wurden k onkret einer näheren Bewertung unterzogen, eine FFH- Vorprüfung wurde durchgeführt. Es wurde eine digitale Sichtbarkeitsanalyse sowie Nahfeldbetrachtung erarbeitet. Weiterhin liegt nun der Landschaftsplan zur Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes Regenerative Energien der VG Konz von März 2016 mit den Schutzgütern Boden, Wasser, Klima / Luft, Pflanzen- und Tierwelt, Landschaft (Landschaft und Ortsbild, Erholungsvorsorge, kulturelles Erbe) vor. Aus der ersten Stufe der Beteiligung liegen ferner Stellungnahmen aus dem Zeitraum März bis Mai 2015 von ca. 60 Behörden, Verbänden, Gemeinden und Privaten mit Umweltbezug vor. Nachfolgend werden diese in Kurzform angeführt: 1. Themenübergreifende umweltbezogene Stellungnahmen und Informationen: Stellungnahme (in Folge SN ) der Kreisverwaltung Trier-Saarburg vom : weiterer Untersuchungsbedarf wegen Potentialflächen angrenzend zu FFH-Gebieten, Betroffenheit der Kernzone Naturpark Saar-Hunsrück, des regionalen Grünzugs (Freiraumschutz), des Vorbehaltsgebietes für den regionalen Biotopverbund sowie der landesweit bedeutsamen historischen Kulturlandschaften, Betroffenheit von Landschaftsschutzgebieten, eines geplanten Vorranggebietes zur
2 Trinkwasserversorgung, der Wasserschutzzone II und III, von Vorbehaltsgebieten Klimaschutz sowie landwirtschaftlichen Vorrangflächen, Betroffenheit von Vorbehaltsgebieten der Forstwirtschaft, von Rohstoffvorkommen, Vorranggebieten für die Erholung, insb. in Nittel und Tawern (bes. Funktion Erholung); Hinweis auf zu beachtenden Immissionsschutz, Einschränkung der Ortsentwicklung durch geringe Abstände, Hinweis auf erforderliche Zielabweichung sowie Umweltprüfung und Erstellung einer aktuellen Landschaftsplanung, Forderung einer FFH-Vorprüfung, Verweis auf Abstandsempfehlungen im Artenschutz, u.a. wegen Fledermauswochenstuben, Hinweise auf Schwarzstorch, Rotmilan und Haselhuhn, der Vogelzugkorridor im Bereich des Saargaus ist bei weiterer Planung zu berücksichtigen, WEAs sind in Wasserschutzgebieten unzulässig, eine Schattenprognose wird empfohlen. SN des Eifelvereins, Ortsgruppe Trier vom : Betroffenheit des regionalen Grünzugs, des Kreuzweges Oberbillig, des Vorranggebietes Grundwasserschutzes, des Moselsteigs (Oberbillig), des Landschaftsschutzgebietes Oberes Moseltal (Nittel), Hinweis auf schutzwürdige Biotope, Naturparkkernzone (Onsdorf), auf Wildkatze und Rotmilan (Nittel), Wespenbussard, Forderung einer avifaunistischen Untersuchung für die Fläche 4 in Niedermennig, überwiegend werden die Potentialflächen abgelehnt, insb. die im Wald. SN des Landesjagdverbandes Rheinland-Pfalz e.v. vom : Betroffenheit von Waldflächen, landwirtschaftlichen Flächen, des Regionalen Grünzugs, Fledermausgefährdung insbesondere bei Anlagen im Wald. SN der LAG Natur und Umwelt RLP e.v. vom : Hinweis auf Vorkommen von Fledermäusen und Rotmilan bei Fläche 1 (Oberbillig), Betroffenheit des Landschaftschutzgebietes Oberes Moseltal, Reduzierung von Nabenhöhen angeregt, Kartierung von Wildkatze, Fledermäusen und Rotmilan gefordert, Visualisierungen gefordert, um Betroffenheit des Landschaftsbildes zu prüfen, Hinweis auf Wasserschutzgebiete. SN des NABU Region Trier: Abstände zur Bebauung zu gering, interkommunale Rücksichtnahme gefordert, Betroffenheit von W SG Zone II, des Umfeldes von FFH- Gebieten, von Vogelzug und Fledermäusen, das Landschaftsbild sei gefährdet. SN des Landesbetriebs Mobilität Trier vom : Potentialflächen überplanen Ausgleichsmaßnahmen des LBM Trier für die Ortsumgehung B 51. SN der Planungsgemeinschaft Trier vom : Betroffenheit von Wasserschutzgebiet (WSG) II, Vorranggebiet Grundwasserschutz, landwirtschaftlichen Vorranggebieten, Vorranggebieten der Rohstoffsicherung, Betroffenheit von Gebieten der Erholungsmöglichkeiten / Fremdenverkehr, Naturhaushalt und Landschaftsbild ist zu sichern, ebenso die besondere Gemeindefunktion Erholung, Betroffenheit des Naturparks, der landesweiten historischen Kulturlandschaften, des Regionalen Grünzugs, des Regionalen Biotopverbundes, der Vorbehaltsgebiete Forstwirtschaft. SN der VG Kell am See: Waldstandorte wegen Nähe zu FFH-Gebieten und Lage im Naturpark abzulehnen. Beeinträchtigung der Lebensqualität von Menschen durch Immissionen, Beeinträchtigung von Erholung und Tourismus wegen Landschaftsbild, Ortsgemeinde Paschel: Betroffenheit der Menschen insb. durch tieffrequente Schallimmissionen, Abstände werden als zu gering erachtet, Lärmbelastung auch in Summenwirkung mit Bundesstraße zu hoch, Schutzabstände in der VG Kell deutlich höher mit 500 und m. Ortsgemeinde Vierherrenborn: Betroffenheit des Wiltinger Walds mit Käferarten, Buchenwäldern, 14 Fledermausarten, Neuntöter, Haselhuhn und Wildkatze, Gutachten zu Bechstein- und Fransenfledermäusen, Haselhuhn und Rotmilan gefordert. Gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Infraschall, Schattenwurf und Beleuchtung befürchtet. SN der Stadt Trier vom : Betroffenheit insbesondere bei Fläche 4 Niedermennig hinsichtlich Artenschutz, Schwarzmilan, Mäusebussard, Haselhuhnhabitate; Visualisierungen gefordert, um Auswirkungen auf das Landschaftsbild abschätzen zu können.
3 SN Rechtsanwälte Jeromin und Kerkmann für Dieter Hennen, Pellingen vom : Verunstaltung des Landschaftsbildes durch Fläche 9 und 10, der Vorsorgeabstand wird unterschritten und wird als zu gering erachtet. SN von Dunja Kneiding, Vierherrenborn, vom : Beeinträchtigung der Anwohner durch Infraschall, Lärmimmissionen, Schattenschlag und nächtliches Blinken, Auswirkungen auf die Gesundheit befürchtet, Beeinträchtigung im Wiltinger Wald für Erholung, Arten wie Rot- und Schwarzmilan, Mäusebussard, Turmfalke, Graureiher, Haselhuhn, Waldkauz, Waldohreule und Uhu sowie Fledermäuse, Wildkatze. Hinweis auf Störung des Kranichzugs. SN von Elfriede Nilles, Hockweiler, vom : Fläche 4 beeinträchtigt Naturschutzgebiet Mattheiser Wald und Arten (Fledermäuse und Wildkatze), Artenerfassungen werden angeregt bei Flächen 9 und 10, Beeinträchtigung des Zugvogelkorridors, der Großvogelarten, Fledermäuse und Greifvögel befürchtet. Frau Strupp, Oberbillig, vom und : Betroffenheit von Pflanzen und Tieren, Wildgänse, Kraniche, des Flugkorridors, Betroffenheit der Habitate für Sperber, Habichte, Bussarde, Milane, Eulen, Lerchen, Rotkehlchen, Zaunkönige, Storch, Reiher, Silberreiher und Kiebitze, Natur soll als Erholungsmöglichkeit für den Menschen erhalten bleiben, Abstand soll auf m erhöht werden. SN Marco, Verena, Karl und Maria Wilbois, Paschel vom : Abstand zu Siedlungen zu gering, Hinweis auf Beeinträchtigungen durch nächtliche Immissionen durch tieffrequente Geräusche, erdrückende optische Wirkung, Resonanzen im baulichen Bereich, Siedlung im Außenbereich werden nicht geschützt, Mensch wird nicht gleichermaßen wie Arten geschützt, durch weitere Anlagen werden Summationswirkungen der jetzigen Beeinträchtigungen befürchtet, Belastung des Bodens durch Ölflecken, vorhandene Grenzwerte, rechtliche Rahmenbedingen werden als nicht ausreichend empfunden. Umzingelungswirkung befürchtet, es fehlen Langzeituntersuchungen, Gutachten für Einzelgenehmigungen sind unzureichend. Splittersiedlungen sollten wie Ortslagen betrachtet werden. Durch die schon vorhandenen Anlagen werden schon Tiere vertrieben, die nun nicht mehr erhoben werden können. SN von Janet und Konrad Müller, Hockweiler, vom : Anregungen zu Beeinträchtigung von Landschaftbild, Kulturlandschaft durch Fläche 4 in Verbindung mit Anlagen in Franzenheim (VG Trier-Land), Gefährdung von Arten wie Rotmilan, Mopsfledermaus, Uhus, Schwarzstörchen, Graureiher, Wanderfalken, Betroffenheit des Vogelzugs, der Wiesen- und Brutvögel sowie Wildkatze. Kulturlandschaft des unteren Saartals wird beeinträchtigt, ebenso das NSG Mattheiser Wald, Erholungseignung gefährdet. SN von Volker Strupp, Oberbillig, vom : Beeinträchtigung von Vögeln und des Landschaftsbildes, Jagdrevier geht verloren. SN von Ferdinand Strupp, Oberbillig, vom : Abstände zu Wohn- und Naturschutzgebieten müsste mind m betragen. SN von Alex Wolf, Wiltingen, vom : Belästigungen durch zu geringe Abstände, Immissionen, Schattenschlag, Landschaftsbild wird gestört. SN von Anne Meier stellvertretend für die Bewohner von Steinbachweiher 14, Paschel, vom : bereits jetzt hohe Belastung durch 13 Anlagen, zunehmende Lärmimmissionen befürchtet. Mindestabstand zu gering, Hinweis auf Arten wie Frösche und Unken, Graureiher Rotmilan, Fledermäuse. 2. Umweltbezogene Stellungnahmen speziell zum Thema Arten und Biotopschutz Rahmenstudie Windenergie zur Berücksichtigung des Arten- und Biotopschutzes im Kreis Trier-Saarburg und im Gebiet der Stadt Trier (FÖA Landschaftsplanung GmbH 2012)
4 SN der Staatlichen Vogelschutzwarte für Hessen, RLP und Saarland vom (übermittelt durch Kreisverwaltung Trier-Saarburg), Zugvogelkorridor Saargau, Mornellregenpfeifer, ist in der weiteren Planung zu betrachten und abzuarbeiten. SN der SGD Nord Obere Naturschutzbehörde vom : Bezüglich Artenschutz soll das Landesamt angefragt werden, Verträglichkeitsuntersuchung gefordert (FFH), Betroffenheit der Kernzone Saar-Hunsrück. 3. Umweltbezogene Informationen speziell zu einzelnen Tierarten - siehe übergreifende Auflistung oben 4. Umweltbezogene Informationen speziell zu den Schutzgütern Natur, Landschaft und Erholung Risikoanalyse Landschaftsbild und Erholung im Hinblick auf die Beurteilung von Windkraftstandorten für das Gebiet des Landkreises Trier-Saarburg, der Stadt Trier und der VG Thalfang am Erbeskopf (Fischer Landschaftsarchitekten, 2012). SN der VG Saarburg vom : Betroffenheit des Landschaftsbildes (regional bedeutsame Aussichtspunkte), Tourismus soll stärkeres Gewicht bekommen. SN der GDKE vom : Fundstellen archäologischer Konflikte Nittel, Oberbillig und Pellingen werden für Umweltbericht benannt, hier sind weitere Feinabstimmungen erforderlich vor Anlagenbau. SN der Industrie- und Handelskammer Trier vom : Hinweis auf mögliche Beeinträchtigung des Tourismus in Oberbillig (Moselsteig). SN der Ortsgemeindeverwaltung Ockfen vom : Beeinträchtigung des Ortsbildes, hinsichtlich Tourismus / Erholungsmöglichkeit, Radwege und Wandern werden Untersuchungen und Visualisierungen gefordert. SN der OG Pellingen vom : Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch nördliche Potentialfläche 10, Schlagschatten befürchtet. SN der OG Tawern vom : Visualisierung und m Abstand zu Siedlungen gefordert. SN der OG Nittel vom : Visualisierungen sind erforderlich, damit Auswirkungen auf das Ortsbild ablesbar werden. 5. Umweltbezogene Informationen speziell zum Schutz von Wald Forst- und Landwirtschaft SN des Forstamtes Saarburg wegen Betroffenheit von alten Laubwäldern (Wiltingen), Beeinträchtigung von Wald durch Zuwegungen (Wiltingen), die Fläche Pellingen sei teilw. als Biotop kartiert, forstliche Versuchsflächen und Bestände des Erntezulassungsregisters sind betroffen, Ausgleichsmaßnahmen werden gefordert. SN der Landwirtschaftskammer RLP vom : Abstände zu Aussiedlern zu gering, Berücksichtigung von Stromnetzen bei Anlagenplanung, Regionaler Grünzug betroffen, Ersatzaufforstungen bei Anlagen im Wald nehmen landwirtschaftliche Flächen in Anspruch und sind abzulehnen, Aussagen zu Ausgleichsmöglichkeiten fehlen noch. SN der Ortsgemeinde Onsdorf vom : landwirtschaftliche Nutzflächen sollen grundsätzlich nicht beeinträchtigt werden. 6. Umweltbezogene Informationen speziell zu Bodenschutz und Geologie SN des Landesamtes für Geologie und Bergbau RLP: Betroffenheit von Bergwerksfeldern (Fläche 4 und 9, Hauptbetriebsplan Josef-Stollen, Planung mit Fa. TKDZ abstimmen, für die WEA werden Baugrunduntersuchungen gefordert, Rohstoffvorkommen gemäß ROP (Vorbehaltsfläche für die Rohstoffsicherung) und LEP IV (landesweit bedeutsamer Bereich für die Rohstoffsicherung) sollen gesichert werden.
5 7. Umweltbezogene Informationen speziell zu Wasserwirtschaft und Grundwasserschutz SN der SGD Nord Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Trier, vom : Betroffenheit von WSG Zone II und III, Altablagerung in Wiltingen, Fließgewässer sind betroffen. 8. Umweltbezogene Informationen speziell zum Immissionsschutz SN der SGD Nord Regionalstelle Gewerbeaufsicht vom : noch sind keine Aussagen zu Schattenwurf und Schallimmissionen ablesbar, im Genehmigungsverfahren sind auch Vorbelastungen durch Gewerbegebiete oder Einzelanlagen zu berücksichtigen, Gemeinden sollen sich durch Abstände Entwicklungsmöglichkeiten freihalten. 9. Umweltbezogene Informationen speziell zum Klimaschutz liegen nicht vor. Wir weisen darauf hin, dass sämtliche Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligungsstufe mit Umweltbezug im Rahmen der Offenlage eingesehen werden können. Anhand der textlichen und graphischen Unterlagen kann nachvollzogen werden, wie die VG Konz zu dem resultierenden Plankonzept kommt. Die oben genannten Unterlagen liegen während der allgemeinen Dienststunden im Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung Konz, Am Markt 11, Konz, Verwaltungsgebäude II, Zimmer 76 zu jedermanns Einsicht aus. Die allgemeinen Dienststunden sind: Montag bis Donnerstag von Uhr bis Uhr und Uhr bis Uhr, sowie Freitag von Uhr bis Uhr. Darüber hinaus ist eine telefonische Terminvereinbarung, Ansprechpartner Herr Queins oder Frau Bieck möglich. Außerdem werden die Unterlagen auch unter eingestellt. Anregungen zum Entwurf können schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Zudem werden die Bürger, die bereits eine Stellungnahme abgegeben hatten, mittels eines Anschreibens über die Offenlage informiert. Hinweis: Diese Teilfortschreibung unterliegt nach 47 Verwaltungsgerichtsordnung der Normenkontrolle durch das OVG Rheinland-Pfalz. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können und ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nach 3 (2) BauGB oder im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Konz, den Gez.: Dr. Karl-Heinz Frieden Bürgermeister
Teilflächennutzungsplan Windenergie der Verwaltungsgemeinschaft Heidenheim - Nattheim
Teilflächennutzungsplan Windenergie der Verwaltungsgemeinschaft Heidenheim - Nattheim Wesentliche umweltbezogene Informationen Stellungnahmen und Scopingtermin Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung
MehrBekanntmachung der Stadt Bad Berleburg
Bekanntmachung der Stadt Bad Berleburg über die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur Änderung des Flächennutzungsplans Sachlicher Teilplan Windenergie in Bad Berleburg (Darstellung von Konzentrationszonen
MehrBekanntmachung. der Gemeinde Vettweiß
Bekanntmachung der Gemeinde Vettweiß 9. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Vettweiß zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergie ; hier: erneute Offenlage gem. 4a Abs. 3 BauGB
MehrBekanntmachung Amt Bargteheide-Land
Bekanntmachung Amt Bargteheide-Land Gemeinde Bargfeld-Stegen, Kreis Stormarn Bebauungsplan Nr. 4A Ortsmitte Nordteil 7. Änderung und Ergänzung - Gebiet: östlich Klaus-Groth-Straße Nr. 10 + 12, nördlich
MehrGemeinde Wangerland Der Bürgermeister
B e k a n n t m a c h u n g Gemeinde Wangerland Der Bürgermeister Bauleitplanung der Gemeinde Wangerland 104. Änderung des Flächennutzungsplanes (Sondergebiete Windenergie) hier: Öffentliche Auslegung
MehrÖffentliche Bekanntmachung. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wittlich-Land Teilbereich Windenergie
Zur Veröffentlichung in der Wochenzeitung Das Rathaus am Freitag, 17.03.2017 und Freitag, 24.03.2017 - Verbandsgemeinde Wittlich-Land Öffentliche Bekanntmachung Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
MehrBEKANNTMACHUNG. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Windpark Wetzer Weg. Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 3 (2) BauGB
BEKANNTMACHUNG Vorhabenbezogener Bebauungsplan Windpark Wetzer Weg Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 3 (2) BauGB Der Rat der hat in seiner Sitzung am 12.05.2016 den Entwurf des o. g. Bebauungsplanes gebilligt
MehrBekanntmachung der Stadt Itzehoe Nr. 47 / 2014
Bekanntmachung der Stadt Itzehoe Nr. 47 / 2014 Bebauungsplan Nr. 151 für das Gebiet Am Hackstruck, nördlich und südlich der Robert-Koch-Straße und östlich des Maria-Bornheim-Weges und 1. Änderung des Flächennutzungsplanes
MehrÖffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe
Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe Bebauungsplan Nr. 130 Thieringhausen-Am Großen Stück der Kreisstadt Olpe Beschluss über die öffentliche Auslegung des Planentwurfs Der Ausschuss Umwelt, Planen,
MehrÖffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe
Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe Bebauungsplan Nr. 129 Olpe-Mehrfamilienhäuser Biggestraße der Kreisstadt Olpe Beschluss über die öffentliche Auslegung des Planentwurfs Der Ausschuss Umwelt,
MehrKREIS-NACHRICHTEN. Zwei Jahrzehnte der Herr der Zahlen
Donnerstag, 6. März 2014 KREIS-NACHRICHTEN INFORMATIONEN UND BEKANNTMACHUNGEN DER KREISVERWALTUNG TRIER-SAARBURG AUSGABE 10/2014 Zwei Jahrzehnte der Herr der Zahlen Kreiskämmerer Karl-Heinz Köhnen in der
MehrAMTSBLATT. INHALT Datum Titel Seite
166 AMTSBLATT Ausgegeben in Steinfurt am 18. Mai 2017 Nr. 21/2017 Lfd. Nr. INHALT Datum Titel Seite 97 11.05.2017 Öffentliche Bekanntmachung der 34. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des
MehrBauleitplanung der Gemeinde Villmar Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes Lahn-Marmor-Museum
Zur amtlichen u.ortsüblichen Bekanntmachung in der 27 kw: I. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes Lahn-Marmor-Museum Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 2 BauGB
MehrAmtsblatt für die Stadt Büren
Amtsblatt für die Stadt Büren 8. Jahrgang 15.02.2016 Nr. 4 / S. 1 Inhalt 1. Aufstellung der 89. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Büren im Bereich Hoppenberg Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
MehrAlte Hansestadt Lemgo: Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windkraft
Alte Hansestadt Lemgo: Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windkraft Ergebnis der frühzeitigen Beteiligungsschritte gemäß 3(1) und 4(1) BauGB Sachstandsbericht und Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise,
MehrAmtliche Bekanntmachung
GEMEINDE LANGENBERG Amtliche Bekanntmachung Siebte Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Langenberg Neudarstellung von Konzentrationszonen zur Nutzung der Windenergie in der Gemeinde Langenberg
MehrVorhabenbezogener Bebauungsplan "Windenergieanlagen" 1. Änderung in der Gemeinde Herxheimweyher Kreis Südliche Weinstraße
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Windenergieanlagen" 1. Änderung in der Gemeinde Herxheimweyher Kreis Südliche Weinstraße Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß
MehrZu den eingegangenen Anregungen der Bürger, Behörden und der Träger öffentlicher Belange nahm der Stadtrat in der Sitzung am
BEKANNTMACHUNG Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes für die Gemarkung Garching Aufstellung gem. 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß
MehrBekanntmachung zur Bauleitplanung in der Gemeinde Krummhörn
Bekanntmachung zur Bauleitplanung in der Gemeinde Krummhörn Öffentliche Auslegung gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) a) der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes und b) des Bebauungsplanes Nr. 1226,
MehrSatzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen SVBl Amtsblatt für die Stadt Memmingen
SVBl 2017 Seite 101 Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen SVBl Amtsblatt für die Stadt Memmingen Herausgeber und Druck Stadt Memmingen Marktplatz 1 87700 Memmingen Nr. 16 Memmingen, 28. Juli
MehrBekanntmachung Nr. 50/2016 des Amtes Breitenburg für die Gemeinde Breitenburg
Bekanntmachung Nr. 50/2016 des Amtes Breitenburg für die Gemeinde Breitenburg 8. Änderung des Flächennutzungsplanes Golfclub und Hotel" der Gemeinde Breitenburg für das Gebiet nördlich der Straße Osterholz",
MehrSchalltechnischen Immissionsprognose Ingenieurbüro Pies Register 7
Stellungnahme der Ortsgemeinde Dunzweiler zum Antrag der juwi Ernergieprojekte GmbH, Energieallee 1 in 55286 Wörrstadt auf Errichtung und Betrieb von 5 Windkraftanlagen in Ottweiler und Bexbach Windpark
MehrA M T S B L A T T. P A S S A U Leben an drei Flüssen DER STADT PASSAU Nummer 22
A M T S B L A T T DER P A S S A U Leben an drei Flüssen 29.07.2015 Nummer 22 INHALT Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) - Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Passau, 100. Änderung
MehrErgänzung der Rahmenstudie Windenergie zur Berücksichtigung des Arten- und Biotopschutzes (FÖA 2012)
Landschaftsplan VG Ruwer Anhang 5: Ergänzung Rahmenstudie Windenergie Artenschutz A5.1 Anhang 5 Ergänzung der Rahmenstudie Windenergie zur Berücksichtigung des Arten- und Biotopschutzes (FÖA 2012) A6.1
MehrBeckum, den 3. Juli 2014 Jahrgang 2014/Nummer Bebauungsplan Nr Freckenhorster Werkstätten
Amtsblatt der STADT BECKUM Beckum, den 3. Juli 2014 Jahrgang 2014/Nummer 22 Inhaltsverzeichnis Laufende Nummer Bezeichnung 1 Bebauungsplan Nr. 60.2 Freckenhorster Werkstätten 2 3 14. Änderung des Flächennutzungsplans
MehrBeteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Fortschreibung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Verbandsgemeinde Altenahr im Bereich des Bebauungsplanes Lagerplatz an der K 35, Flur 8 und 9, Gemarkung Dernau: Beteiligung der Öffentlichkeit
MehrStadt Bendorf. Öffentliche Bekanntmachung. Bekanntmachung zur Offenlage des Bebauungsplanes Fillingers Eck 1. Änderung gem. 3 Abs.
Stadt Bendorf Öffentliche Bekanntmachung Bekanntmachung zur Offenlage des Bebauungsplanes Fillingers Eck 1. Änderung gem. 3 Abs. 2 BauGB 1. Hiermit wird bekanntgemacht, dass der Stadtrat der Stadt Bendorf
MehrStadt Rheinböllen 1. Änderung des Bebauungsplanes Industriegebiet In der Wester. Bebauungsplan Industriegebiet In der Wester 1.
Stadt Rheinböllen Bebauungsplan Industriegebiet In der Wester 1. Änderung Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach 2 Abs. 1 BauGB Der Stadtrat der Stadt Rheinböllen hat in seiner öffentlichen Sitzung
MehrStadt Wilhelmshaven Der Oberbürgermeister Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Stadt Wilhelmshaven Der Oberbürgermeister Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Der Rat der Stadt Wilhelmshaven hat in seiner Sitzung am 16.07.2014 die 74. Änderung
MehrFlächennutzungsplan. der Verbandsgemeinde Trier-Land. Teilfortschreibung Windenergie. Verbandsgemeinde Trier-Land Landkreis Trier-Saarburg
Verbandsgemeinde Trier-Land Landkreis Trier-Saarburg Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Trier-Land Teilfortschreibung Windenergie Ziele und Zwecke der Planung Stand: 25.03.2013, frühzeitige Beteiligung
MehrAmtsblatt. Landkreis Oberspreewald-Lausitz. Jahrgang 19 Senftenberg, den 08. August 2012 Nr. 11/2012. Verantwortlich für den Inhalt:
1 Amtsblatt für den Landkreis Oberspreewald - Lausitz Jahrgang 19 Senftenberg, den 08. August 2012 Nr. 11/2012 Herausgeber: Landkreis Oberspreewald-Lausitz Dubinaweg 01, 01968 Senftenberg E-Mail: landrat@osl-online.de
MehrKreisverwaltung Trier - Saarburg - Umwelt - Willy-Brandt-Platz Trier Trier, den
BUND-KG Trier-Saarburg Pfützenstr. 1 54290 Trier Kreisverwaltung Trier - Saarburg - Umwelt - Willy-Brandt-Platz 1 54290 Trier Trier, den 06.04.2016 Betreff: Naturschutz; FNP der VG Trier-Land; gemeinsame
MehrÖffentliche Bekanntmachung
Stadt Schmallenberg Öffentliche Bekanntmachung Bauleitplanung der Stadt Schmallenberg Bebauungsplan Nr. 150 In der Sellmecke II, Ortsteil Kirchrarbach Hier: Öffentliche Auslegung gem. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
MehrS T A D T J Ü L I C H
S T A D T J Ü L I C H B E K A N N T M A C H U N G über die öffentliche Auslegung des Planentwurfs zum Bebauungsplan A 43 WKZ 11-13, westlich Barmen, Ortslage Barmen-Merzenhausen. Sachverhalt Der Rat der
MehrGemeinde Börger Der Bürgermeister
Gemeinde Börger Der Bürgermeister Waldstraße 4, 26904 Börger Bekanntmachung (05953) 3 Fax: (05953) 472 E-Mail: boerger@soegel.de Internet: www.boerger-huemmling.de Datum: 28.06.2016 Bauleitplanung der
MehrAmtsblatt. der STADT BECKUM. Beckum, den 7. April 2016 Jahrgang 2016/Nummer 15. Inhaltsverzeichnis. Laufende Nummer. Bezeichnung
Amtsblatt der STADT BECKUM Beckum, den 7. April 2016 Jahrgang 2016/Nummer 15 Inhaltsverzeichnis Laufende Nummer Bezeichnung 1 Einladung zur Sitzung des Rates am 14. April 2016 2 16. Änderung des Flächennutzungsplans
Mehrvom 02. Januar 2019 bis einschließlich 04. Februar 2019
Bekanntmachung der Gemeinde Schwalmtal Der Rat der Gemeinde Schwalmtal hat am 12. Dezember 2018 gemäß 4 a Abs. 3 i.v.m. 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November
MehrAMTSBLATT INHALTSVERZEICHNIS
AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN Jahrgang 19 Nummer 27 Datum 18.09.2009 Amtliche der Stadt Leichlingen INHALTSVERZEICHNIS 53 Änderung des Geltungsbereiches und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes
MehrWindenergie in Hürtgenwald Planungstand und Ausblick
Gemeinde Hürtgenwald Informationsabend Die Zukunft regenerativer Energien in Hürtgenwald: Biogas, Photovoltaik und Windkraft! Windenergie in Hürtgenwald Planungstand und Ausblick Gliederung Standortuntersuchung
MehrAmtliche Bekanntmachung der Gemeinde Issum
Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Issum Aufstellung des Bebauungsplanes Issum Nr. 5 Rosenstraße- 3. Änderung hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß 2 (1) BauGB sowie der Beteiligung
MehrSTADT HALVER. Bekanntmachung der Stadt Halver
STADT HALVER Bekanntmachung der Stadt Halver 1. 21. Änderung des Flächennutzungsplanes 2. Bebauungsplan Nr. 46 "Zum Hälversprung" - Erneute Öffentliche Auslegung - Der Rat der Stadt Halver hat in seiner
MehrBekanntmachung der Stadt Papenburg. 2. Bebauungsplan Nr. 255 Nördlich Johann-Bunte-Straße mit baugestalterischen Festsetzungen
Bekanntmachung der Stadt Papenburg Bauleitplanung der Stadt Papenburg 1. 102. Änderung des Flächennutzungsplanes 2. Bebauungsplan Nr. 255 Nördlich Johann-Bunte-Straße mit baugestalterischen 3. Bebauungsplan
MehrÖffentliche Bekanntmachung der Stadt Lohmar
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Lohmar OFFENLAGEBESCHLUSS Außenbereichssatzung gem. 35 Abs.6 BauGB für die Ortslage Lohmar - Bombach Bekanntmachungstafel Rathaus Aushangdatum: 13.12.2013 Abnahmedatum:
MehrAMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN
AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN Jahrgang 26.0.206 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen Inhaltsverzeichnis Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln zum Wasserschutzgebiet für die Gewässer im Einzugsgebiet
MehrGemeinde Oerel Der Bürgermeister Weißdornweg Oerel Tel.: 04765/ Mobil: 0172/
Gemeinde Oerel Weißdornweg 7 Anschriften gemäß Verteilerliste Bebauungsplan Oerel Nr. 17 Gewerbekamp Hier: Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit / Benachrichtigung 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB Gemeinde Oerel
MehrBekanntmachung der Stadt Papenburg
Bekanntmachung der Stadt Papenburg Bauleitplanung der Stadt Papenburg 1. 104. Änderung des Flächennutzungsplanes (Baugebiet Nördlich Am Rauhtopf und Baugebiet Erweiterung Habichtshorst westlich Bokeler
MehrAmtliche Bekanntmachung
Bekanntmachung für den Rhein-Lahn-Kurier, Ausgabe Nr. 51 vom 22. Dezember 2017 Amtliche Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung im Verfahren zur sechsten Änderung des Flächennutzungsplanes
MehrBekanntmachung der Stadt Barmstedt
Bekanntmachung der Stadt Barmstedt über eine erneute öffentliche Auslegung und eine Beteiligung Träger öffentlicher Belange des Entwurfes der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 der Stadt Barmstedt
MehrAmtsblatt. Herausgegeben vom. Oberbürgermeister der Stadt Wolfsburg, Porschestraße 49, Wolfsburg
Amtsblatt FÜR DIE STADT WOLFSBURG Herausgegeben vom Oberbürgermeister der, Porschestraße 49, 38440 Wolfsburg Herstellung:, Grundstücks- und Gebäudemanagement, Angela Havemann, Tel.: 05361 28-2741 Porschestraße
Mehr3. Änderung/Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes "Windenergie" in der Verbandsgemeinde Herxheim Landkreis Südliche Weinstraße
3. Änderung/Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes "Windenergie" in der Verbandsgemeinde Herxheim Landkreis Südliche Weinstraße Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung
MehrInnenministerium des Landes Schleswig-Holstein. Bauleitplanung
Bauleitplanung an die Bekanntmachung gem. 3 Abs.2 BauGB - vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung des BVerwG (Urt. v. 18.7.2013, Az.4 CN 3.12) Dipl.Ing. Klaus Goede Referatsleiter Städtebau und
MehrWindkraft im Hürtgenwald?
Windkraft im Hürtgenwald? Anlass und Ziel der Planung Ziel der Landesregierung: Anteil der Windenergie von 3 % im Jahr 2010 auf 15% im Jahr 2020 zu steigern. Ziel der Gemeinde: Gewinnbeteiligung Gewerbesteuer
MehrINHALTSVERZEICHNIS. Seite:
- 47 - INHALTSVERZEICHNIS Seite: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 36 Kreuth hier: Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 2, 4a Abs. 2 und 3 BauGB Erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen
Mehr(Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Südeifel)
1 (Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Südeifel) Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Südeifel, räumlicher Teilflächennutzungsplan Irrel, 1. Änderung, sachlicher Teilflächennutzungsplan Windkraft ;
Mehrhier: Erneute öffentliche Auslegung gemäß 4a Abs. 3 in Verbindung mit (i. V. m.) 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Bauleitplanung der Stadt Weiterstadt Bebauungsplan Lärmschutz Gräfenhausen an der BAB A5 Gemarkung Gräfenhausen hier: Erneute öffentliche Auslegung gemäß 4a Abs. 3 in Verbindung mit (i. V. m.) 3 Abs. 2
MehrÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG der
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG der FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 1998 8. PUNKTUELLE ÄNDERUNG - WINDKRAFT Bekanntmachung über die Entwurfsbilligung und die öffentliche Auslegung für folgende Fläche auf Gemarkung Lauterbach:
MehrWindkraft in der Planungsregion Landshut
Windkraft in der Planungsregion Landshut Eignungs- und Ausschlusskriterien für die Erstellung eines Kapitels Windenergie im Regionalplan Sebastian Bauer Regionaler Planungsverband Landshut 10.11.2011 1
MehrGEMEINDE MERTINGEN FREISTAAT BAYERN, LKR DONAU-RIES FUGGERSTRAßE 5, 86690 MERTINGEN VORHABEN:
FREISTAAT BAYERN, LKR DONAU-RIES GEMEINDE MERTINGEN FUGGERSTRAßE 5, 86690 MERTINGEN VORHABEN: 7. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES IM PARALLELVERFAHREN MIT DER 1. ÄNDERUNG DES VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLANES
MehrAMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn
AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn 17. Jahrgang Südlohn, 11.10.2012 Nummer 11 Inhalt: Seite: I. Bekanntmachungen: 1. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 Gewerbegebiet Trimbach im Ortsteil Südlohn 2.
MehrHinweise zur Beurteilung der Zulässigkeit von Windkraftanlagen in Rheinland-Pfalz
Hinweise zur Beurteilung der Zulässigkeit von Windkraftanlagen in Rheinland-Pfalz 9. Mainzer Arbeitstage des LUWG Energiewende in Rheinland-Pfalz: Windkraft und Naturschutz am 28. Februar 2013 in Mainz
MehrAMTSBLATT Jahrgang 44/2014. Nr. 50 INHALTSVERZEICHNIS. Pulheim
AMTSBLATT Jahrgang 44/2014 /2017 Donnerstag, den 12.10 10.2017 Nr. 50 INHALTSVERZEICHNIS Seite Pulheim 267. Bekanntmachung 2-4 der Stadt Pulheim über die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes
MehrÖffentliche Sitzung des Planungsausschusses
Regionalverband Donau-Iller Öffentliche Sitzung des Planungsausschusses am 08. Oktober 2013 im Rathaus Thannhausen Folie 1-08. Oktober 2013 Tagesordnung öffentlich TOP 1: TOP 2: TOP 3: TOP 4: Fracking
MehrWindenergie im Wald am Beispiel der Studie Windkraft
Verbandsgemeinden Linz + Unkel Windenergie im Wald am Beispiel der Studie Windkraft Regionaler Raumordnungsplan 35 BAUGB BAUEN IM AUßENBEREICH (1) Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche
MehrVerbandsgemeinde Hermeskeil
Potenzielle Eignungsflächen Restriktionen Schutzgebiete Historische Kulturlandschaft (Stufe I, II) Historische Kulturlandschaft (Stufe I, II) - Puffer 5000 m Landschaftsschutzgebiete Naturpark Kernzone
MehrNaturschutzfachliche Kriterien für die Ausweisung von Windeignungsgebieten
Naturschutzfachliche Kriterien für die Ausweisung von Windeignungsgebieten Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz M-V Referat 250 Angelegenheiten der obersten Naturschutzbehörde Was
Mehrbis einschließlich
Bekanntmachung über die Offenlage des Entwurfes der 34. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg Konzentrationszonen für Windenergieanlagen Der Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der
MehrVORLAGE. Die öffentliche Bekanntmachung der Offenlage erfolgte im Mitteilungsblatt aktuell der Verbandsgemeinde Bad Ems Nr. 23 / 2014 vom
VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG BAD EMS 01.10.2014 für die Stadt Bad Ems AZ: 2/610-53/1/12 1 DS 15/ 0077 Sachbearbeiter: Herr Figurski VORLAGE Gremium Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Stadtrat Status
MehrUmweltverträgliche Trassen für den Ausbau des Stromnetzes
Umweltverträgliche Trassen für den Ausbau des Stromnetzes Thomas Buksdrücker, ERM GmbH Umweltverträgliche Trassen für den Ausbau des Stromnetzes Übersicht Planungsprozess für Höchstspannungsleitungen Raumordnungsverfahren
MehrWINDENERGIE. Teil-FNP Erneuerbare Energien - Vorentwurf. Bad-Soden-Salmünster: Windenergie. Büro Gall Freiraumplanung und Ökologie
WINDENERGIE PLANUNGSBÜRO HOFMANN - Diplom Geograph - gegründet 2003 in Hungen Tel.: 06043 / 9840180 Fax: 06043 / 9840181 Schwerpunkte: - Bauleitplanung (FNP, BP) - liche Sanierungsmaßnahmen - Regionalplanerische
MehrNummer 03/2016 Amtliches Bekanntmachungsblatt Hünxe, Inhaltsverzeichnis:
AMTSBLATT DER GEMEINDE HÜNXE Nummer 03/2016 Amtliches Bekanntmachungsblatt Hünxe, 01.03.2016 1. 2. 3. Inhaltsverzeichnis: Bekanntmachung: Bebauungsplan Nr. 55 - Modellflugplatz Bucholtwelmen, Bucholtwelmen
MehrFrage-Antwort-Katalog zum Entwurf der 3. Teilfortschreibung LEP IV (FAQ)
1. Warum erfolgt eine erneute Teilfortschreibung im Bereich Erneuerbare Energien? Die Landesregierung bekennt sich weiterhin zur Energiewende. Dabei hat die Windenergie unter den Erneuerbaren Energieträgern
MehrAmtsblatt der Stadt Borken 06/2010. B e k a n n t m a c h u n g
B e k a n n t m a c h u n g zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Verbandsgebiet des Zweckverbandes Westmünsterland Gewerbepark A 31 im Bereich des
MehrLandesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen Regionalforstamt Hochstift Stiftsstr. 15, 33014 Bad Driburg Stadt Büren - Der Bürgermeister Abteilung Planen/Bauen/Umwelt Königsstraße 16 33142 Büren 05.09.2014
MehrÖffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe
Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe Bebauungsplan Nr. 110 Sondergebiet Metallwerk Friedrichsthal-Im Grüntal der Kreisstadt Olpe Beschluss über die öffentliche Auslegung des Planentwurfs Der
MehrAMTSBLATT DER GEMEINDEN UND DER VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT
AMTSBLATT DER GEMEINDEN UND DER VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT Ausgabe 08/2016 Erscheinungstag: 15. April 2016 Verwaltungsgemeinschaft Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth, Erlanger Straße 40, 91080 Uttenreuth
MehrBekanntmachung von Bauleitplänen der Stadt Selm
Bekanntmachung von Bauleitplänen der Stadt Selm a) Bekanntmachung der Aufstellung der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Selm für den Bereich des Regionale Projektes Aktive Mitte Selm b)
MehrS T A D T GEVELSBERG. Hinweisbekanntmachung
S T A D T GEVELSBERG Hinweisbekanntmachung Die Stadt Gevelsberg weist auf folgende öffentliche Bekanntmachung in der Westfälischen Rundschau und der Westfalenpost am 05.01.2018 hin (nachrichtliche Wiedergabe
MehrÖffentliche Bekanntmachung zur Bauleitplanung in der Gemeinde krummhörn
Öffentliche Bekanntmachung zur Bauleitplanung in der Gemeinde krummhörn Öffentliche Auslegung gem. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) a) der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes und b) des vorhabenbezogenen
MehrAmtsblatt für die Stadt Büren
Amtsblatt für die Stadt Büren 5. Jahrgang 28.10.2013 Nr. 16 / S. 1 Inhalt 1. Erlass einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen
MehrÖffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe
Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 51 Unterneger-Zum Lehmenohl der Kreisstadt Olpe Beschluss über die öffentliche Auslegung des Planentwurfs
MehrZeichenerklärung. Gewerbliche Baufläche. Fläche für die Landwirtschaft
Bisherige Darstellung Verfahrensvermerke Änderung des Flächennutzungsplans des Regionalverbandes Saarbrücken im Bereich Gewerbegebiet nördlich Flughafen Ensheim Landeshauptstadt Saarbrücken Stadtteil Ensheim
MehrPLANUNGSGEMEINSCHAFT
PLANUNGSGEMEINSCHAFT Planungsgemeinschaft Region Trier Postfach 4020 D - 54230 Trier REGION TRIER * 100% ro l o o e e RES MAMMON- LEAGUE Iii MNK-2GIJ H M M Verbandsgemeinde Trier-Land Postfach 38 20 54228
Mehr(Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Südeifel)
1 (Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Südeifel) Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Südeifel, räumlicher Teilflächennutzungsplan Neuerburg, 2. Änderung, sachlicher Teilflächennutzungsplan Erneuerbare
MehrSachlicher Teilflächennutzungsplan "Windenergie" der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Wolfach - Oberwolfach Öffentliche Auslegung
Sachlicher Teilflächennutzungsplan "Windenergie" der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Wolfach - Oberwolfach Öffentliche Auslegung Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Wolfach
MehrGesamträumliches Planungskonzept zum Masterplan Erneuerbare Energien der Stadt Herford
1 Gesamträumliches Planungskonzept zum Masterplan Erneuerbare Energien der Stadt Herford Ermittlung von Suchräumen für eine Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergienutzung Stand: August 2012
MehrBekanntmachung. Bek _Ausleg 61 FNP_B 165.docx 1
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes zur 61. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Kreis- und Hochschulstadt Meschede im Bereich Enste-Nord - Steinwiese" in Meschede und zum
Mehr11. Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Schweich sachlicher Teilflächennutzungsplan Windkraft
11. Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Schweich sachlicher Teilflächennutzungsplan Windkraft Verbandsgemeinderatssitzung 07. 1 Planungshistorie 23.06.2015 Abwägung und Beschluss des
MehrTeilflächennutzungsplan für den Regionalverband Saarbrücken: Konzentrationszonen für Windenergieanlagen
Teilflächennutzungsplan für den Regionalverband Saarbrücken: Konzentrationszonen für Windenergieanlagen Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Regionalverband Stand: Genehmigte Fassung vom Mai 2014
MehrSachlicher Teilplan Windenergie. Bürgerinformation
Sachlicher Teilplan Windenergie Bürgerinformation 24.01.2013 Ziele der Landesregierung Stärkung regenerativer Energieerzeugung Windenergie Photovoltaik Wasserkraft Biomasse Geothermie Steigerung des Anteils
MehrUlrich Bielefeld Dipl.-Ing., Landschaftsarchitekt BDLA BGHplan, Kaiserstr.15, 54290 Trier
Ulrich Bielefeld Dipl.-Ing., Landschaftsarchitekt BDLA BGHplan, Kaiserstr.15, 54290 Trier Vortrag 06.10.2004 auf der Insel Vilm: Vorsorgende Berücksichtigung des Landschaftsbildes - auf beiden Stufen der
MehrStadt Rahden. Potenzialanalyse Windenergie. Gesamträumliches Planungskonzept zur Ermittlung von Potenzialflächen für die Windenergienutzung
Potenzialanalyse Windenergie Gesamträumliches Planungskonzept zur Ermittlung von Potenzialflächen für die Windenergienutzung Überprüfung der weichen Kriterien nach der frühzeitigen Beteiligung Potenzialanalyse
MehrDie Aufgaben der SGD Nord bei der Umsetzung der Energiewende in Rheinland-Pfalz
Die Aufgaben der SGD Nord bei der Umsetzung der Energiewende in Rheinland-Pfalz Vizepräsidentin Begoña Hermann SGD Nord, Koblenz Aufgaben der SGD Nord Fachaufsichtsbehörde Untere Behörden und Planungsgemeinschaften
MehrStellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange mit umweltbezogenen
Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange mit umweltbezogenen Informationen: 8a. RWE Power AG, 02.10.2014 Wasserwirtschaft Art der Umweltinformation / Informationen: Wasserwirtschaft
MehrAmtsblatt für den Kreis Paderborn
zugleich satzungsmäßiges Verkündungsorgan der Stadt Bad Wünnenberg 69. Jahrgang 28. März 2012 Nr. 14 / S. 1 Inhaltsübersicht: 37/2012 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bad Wünnenberg über die 1. Änderung
MehrGleichstromleitung A-Nord BBPlG Vorhaben Nr. 1 Emden Ost Osterath
Gleichstromleitung A-Nord BBPlG Vorhaben Nr. 1 Emden Ost Osterath Antrag auf Bundesfachplanung gemäß 6 NABEG ANLAGE 2 Übersicht der verwendeten Kriterien Stand: März 2018 Version: 1.0 Umwelt- / Nutzungskriterium
MehrA M T S B L A T T der Stadt Moers Amtliches Verkündungsblatt
A M T S B L A T T der Stadt Moers Amtliches Verkündungsblatt 44. Jahrgang Moers, den 15.11.2017 Nr. 17 Veröffentlicht auch unter www.moers.de/amtsblatt I N H A L T S V E R Z E I C H N I S 1. 91. Änderung
MehrAmtsblatt für die Stadt Bad Lippspringe
für die Stadt Bad Lippspringe 18. Jahrgang 09. März 2018 Nummer 4 / Seite 1 Inhaltsverzeichnis Seite 11/2018 Bekanntmachung des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Paderborn 2 12/2018 Genehmigungsverfahren
MehrAmtsblatt für die Gemeinde Schönefeld
Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld mit den Ortsteilen Selchow Großziethen Kiekebusch Schönefeld Waltersdorf Waßmannsdorf 8. Jahrgang * Schönefeld, den 17. Mai 2010 Nummer: 05/10 Inhaltsverzeichnis:
Mehr