(Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Südeifel)
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- Mina Krämer
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1 1 (Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Südeifel) Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Südeifel, räumlicher Teilflächennutzungsplan Irrel, 1. Änderung, sachlicher Teilflächennutzungsplan Windkraft ; erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. mit 3 Abs. 2 BauGB Die Verbandsgemeinde Südeifel führt ein bauplanungsrechtliches Verfahren zur Änderung ihres räumlichen Teilflächennutzungsplanes für den Bereich Irrel durch. Die Planänderung bezieht sich auf eine sachliche Teilfortschreibung für die Steuerung/Nutzung von erneuerbarer Energien; hier: Windkraft. Der Verbandsgemeinderat Südeifel hat in seiner Sitzung vom einen geänderten Planentwurf gebilligt und dessen erneute öffentliche Auslegung gem. 4 a Abs. 3 BauGB i. V. mit 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Geltungsbereich der Änderung umfasst den gesamten Bereich des räumlichen Teilflächennutzungsplanes Irrel (gesamtes Gebiet der ehemaligen Verbandsgemeinde Irrel vor dem ). Der Planentwurf mit Begründung einschl. Umweltbericht und die nach Einschätzung des Planungsträgers wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, liegen in der Zeit vom bis einschließlich während der behördlichen Öffnungszeiten (vormittags: montags bis freitags, von Uhr; nachmittags: montags bis mittwochs, von Uhr und donnerstags von Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel, Pestalozzistr. 7, Neuerburg, gem. 4 a Abs. 3 BauGB i. V. mit 3 Abs. 2 BauGB öffentlich zur Einsichtnahme aus. Es wird darauf hingewiesen, dass während der Auslegungsfrist Stellungnahmen bei der v. g. auslegenden Stelle abgegeben werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben ( 3 Abs. 2 BauGB). Ergänzend weisen wir ferner darauf hin, dass eine Vereinigung im Sinne des 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach 7 Abs. 2 des UmwRG gem. 7 Abs. 3 S. 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können ( 3 Abs. 3 BauGB). Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar: Aktualisierte und überarbeitete Fassungen des Umweltberichtes zum räumlichen Teilflächennutzungsplan Irrel, 1. Änderung Sachlicher Teil-FNP Windkraft - mit jeweils den folgenden wesentlichen Inhalten (Fischer Landschaftsarchitekt BDLA+bhm PlGes. i.g., Trier 2018): Darlegung der Inhalte des Umweltberichtes und der wichtigsten Ziele der Planung Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile, differenziert zu den Schutzgütern Mensch (Arbeiten-Wohnen), Boden, Wasser, Klima und Luft, Arten und Lebensräume (Biotope, schutzwürdige Biotope und naturschutzrechtliche Schutzobjekte, Biotopverbund, windkraftsensible Artvorkommen, Natura 2000), Landschaftsbild, Erholung, Kultur- und sonstige Sachgüter sowie deren Wechselwirkungen Prognose bei Nichtdurchführung der Planung Auswirkungen der Planung, differenziert zu den Schutzgütern Mensch (im Teil 1:Windenergie insbesondere zu: Geräuschimmissionen, Infraschall, Disco-Effekt, Schattenwurf, Eiswurf), Boden, Wasser, Klima und Luft, Arten und Lebensräume (Biotope, Wildtiere, Artenschutz, Natura 2000), Landschaftsbild und Erholung (Naturpark), Kultur- und sonstige Sachgüter, Auswirkungen auf Schutzgüter, Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Standortbögen zu den Prüfflächen - Flächen nach Anwendung der harten und weichen Ausschlusskriterien und Darstellung der Ergebnisse der Umweltprüfung Maßnahmen zu Vermeidung, Minderung und Ausgleich erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen Erörterung alternativer Planungsmöglichkeiten Darlegung der verwendeten technischen Verfahren, Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Unterlagen
2 Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Bauleitplanes Allgemein verständliche Zusammenfassung Fortschreibung Sichtbarkeitsanalyse Fortschreibung Sichtfeldanalyse (Umzingelungswirkung) Weitere Grundlagen: Planungsbüro ISU Immisionsschutz Städtebau Umweltplanung,: Sichtbarkeits- und Sichtfeldanalyse, Anlage 1 zum Umweltbericht der Fassung zur Offenlage, Bitburg, 2015 Fischer Landschaftsarchitekt BDLA+bhm-Bresch-Henne-Mühlinghaus Planungsgesellschaft i.g. Landschaftsraumanalyse aufgegriffen im Teillandschaftsplan Fischer Landschaftsarchitekt BDLA, Trier 2014: Artenschutzrechtliche Risikoanalyse zum Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Irrel Teilfortschreibung "Windkraft". Fischer+bhm, Planungsgesellschaft i.gr., Trier 2014: Natura 2000 Vorprüfung zum FFH- Gebiet "Ourtal" i.r. der Flächennutzungsplanung der VG Irrel. Hennig (2014): FFH-Vorprüfung gem. 34, 35 BNatSchG und der FFH-Richtlinie 92/43 EWG des Rates vom für die mögliche Windenergienutzung im Windpark Ferschweiler, VG Irrel. Themenübergreifende umweltfachliche Planungen Teil-Landschaftsplan (räumlich, sachlich) der Verbansgemeinde Südeifel zur Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans (Räumlicher Teilflächennutzungsplan Irrel, Sachlicher Teil-FNP Windkraft und Räumlicher Teilflächennutzungsplan Neuerburg, Sachlicher Teil-FNP Erneuerbare Energien ) mit Plänen und Erläuterungsbericht zur Bestandsaufnahme und Beurteilung des Zustands von Natur und Landschaft (abiotische Schutzgüter, Lokaler Biotopverbund, Landschaftsraumbewertung) sowie landespflegerischem Entwicklungs- und Maßnahmenkonzept, zudem Konzepte zu Schutzgebieten, Ausgleichsflächen und Waldfunktionen; Sonderkapitel zu möglicher Betroffenheit der einzelnen Schutzgüter durch Windkraftanlagen und Ableitung von Risikozonen sowie zu Leitlinien für die Entwicklung von Windkraftanlagen aus landschaftsplanerischer Sicht; Vorschläge zu Kompensationsräumen; Anhänge insbesondere zur Biotoptypenbewertung, Lokalem Biotopverbund und Methodik der Ermittlung; Artenschutz, auch unter Auswertung der vorliegenden artenschutzrechtlichen Gutachten (Fischer Landschaftsarchitekt BDLA, Trier 2018) Themenübergreifende Stellungnahmen mit umweltbezogenen und Informationen (Untere Landesplanungsbehörde, SGD Nord) Landesplanerische Stellungnahme gem. 20 Landesplanungsgesetz (LplG) der Unteren Landesplanungsbehörde bei der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm vom mit allgemeinen Hinweisen und konkreten Anregungen bezogen auf einzelne Prüfflächen der Planung von Sonderbauflächen Windenergie. Benennung der landes- und regionalplanerischen Anforderungen, insbesondere unter den Aspekten Freiraum, Freiraumschutz, Ressourcen- und Artenschutz, landesweit bedeutsame historische Kulturlandschaften, Biotopverbund, Sicherung landespflegerisch bedeutsamer Flächen, Grundwasserschutz, Klima und Luftreinhaltung, Forstwirtschaft, Rohstoffvorkommen, Erholung/Tourismus, Immissionsschutz. Weiterhin sind Hinweise zu Überarbeitung / Ergänzung der Planunterlagen bzgl. der Ermittlung und Erläuterung der Kriterien, die den Bau/Betrieb von Windenergieanlagen rechtlich oder tatsächlich ausschließen bzw. einschränken können und zum Erfordernis einer standortbezogenen Bewertung / Risikoeinschätzung ergangen. (Erneute) Landesplanerische Stellungnahme gem. 20 Landesplanungsgesetz (LPlG) der Unteren Landesplanungsbehörde bei der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm vom mit Benennung der landes- und regionalplanerischen Anforderungen: Ziele und Grundsätze des Landesentwicklungsprogrammes LEP IV, des verbindlichen regionalen Raumordnungsplanes (ROPl) und des Entwurfes des Raumordnungsplanes (ROPneu) vom Januar 2014), allgemein sowie die umweltbezogenen Belange betreffend. Als diese sind benannt: Alte Laubholzbestände, Naturschutzgebiete, Landesweit bedeutsame historische Kulturlandschaften, Naturpark Südeifel, FFH- und Vogelschutzgebiete, Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für den Grundwasserschutz sowie Wasserschutzgebiete, Vorrang- und 2
3 Vorbehaltsgebiete für den regionalen Biotopverbund, offen zu haltende Wiesentäler, Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Land- und Forstwirtschaft, Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Erholung und Tourismus. Die konkrete Betroffenheit einzelner Sonderbauflächen durch Ziele und Grundsätze der Raumordnung ist für jede der im vorgelegten Planentwurf dargestellten Sonderbaufläche wiedergegeben. Ebenfalls sind Hinweise zum Umgang mit Abweichungen von den Zielen der Raumordnung ergangen: Bescheid über den Antrag der Verbandsgemeinde Südeifel auf Zulassung einer Abweichung von Zielen der Raumordnung (Zielabweichungsbescheid) (SGD Nord, 19. Juni 2017), insbesondere mit Stellungnahmen der Planungsgemeinschaft Region Trier zu umweltbezogenen Belangen des Raumordnungsplanes, der Oberen Naturschutzbehörde zu den gemäß 15 LNatSchG pauschal geschützten Flächen, des Referates Bauwesen zu den Schutzabständen zu Siedlungen, der Landwirtschaftskammer und der Zentralstelle der Forstverwaltung zur Lage von Sonderbauflächen innerhalb von regionalplanerisch ausgewiesenen Vorranggebieten Umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die im Verfahren eingegangen sind Frühzeitige Beteiligung gemäß 4 Abs. 1 BauGB Themenübergreifend Planungsgemeinschaft Region Trier, , mit Angabe zur Berücksichtigung der Ziele und Grundsätze des geltenden Raumordnungsplanes, bezogen auf die einzelnen Prüfflächen (Biotopverbund, Artenschutz, Hochwasserschutz, Gewässerschutz, Tourismus, Erholung, Land- und Forstwirtschaft) Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, , zu Naturpark Südeifel, zu den FFH-Gebieten allgemein und damit verbunden zu den potenziellen Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes, zu den Anforderungen an die Landschaftsplanung, zum Thema Erholung. zum Arten- und Biotopschutz Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, : zu den artenschutzrechtlichen Fragestellungen mit Hinweis auf den hierzu veröffentlichten Naturschutzfachlichen Rahmen zum Ausbau der Windenergienutzung (VSG/LUWG 2012), zum Umgang mit FFH-Gebieten, zu Schutzgebieten und der Berücksichtigung entsprechender Flächen im Rahmen der Kriterienauswahl in der Planung SGD Nord, obere Naturschutzbehörde, , mit Angaben zum Umgang mit den Themen Arten- und Biotopschutz (u.a. Hinweis auf Schwarzstorchvorkommen, Umgang mit biotopkartieren Flächen), zur Anforderung der Verträglichkeitsprüfung bei Planungen in FFH- / Natura-2000-Gebieten, zum Begründungserfordernis bei Planungen im Naturpark Südeifel, zur besonderen Berücksichtigung von Waldflächen östlich der B 257 (Konflikte mit Fledermauspopulationen) Zweckverband Naturpark Südeifel, , mit Angaben zu schutzwürdigen Biotopen in einzelnen Prüfflächen. zum Schutzgut Landschaft und Erholung Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, , zum Umgang und Schutzzweck des Naturparks und der Naturpark-Kernzonen sowie damit verbunden differenzierte Aussagen zur möglichen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes, zum Schutz von Wald, Land- und Forstwirtschaft Industrie- und Handelskammer, , zu Landschaftsbild und Tourismus Zweckverband Naturpark Südeifel, zum Schutzgut Landschaftsbild und Erholung mit Angabe der Berührung von Wanderwegen durch Prüfflächen und mit Hinweisen auf den wandertouristischen Aspekt der Erholungseignung; Informationen zum Schutzgut Kulturlandschaft (landesweit bedeutsame historische Kulturlandschaft) Ministère de l intérieur et d aménagement du territoire, Luxembourg, mit Angaben zu FFH-Gebieten in Luxemburg. zur Land- und Forstwirtschaft Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau, zu den Möglichkeiten der späteren Umsetzung landespflegerischer Kompensationsmaßnahmen. 3
4 Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, zu agrarstrukturellen Belangen, insbesondere mit Hinweisen zur Umsetzung einer agrarstrukturell verträglichen landespflegerischen Kompensationsplanung, zur Problematik des Ausgleichs von Eingriffen in Waldstandorte innerhalb landwirtschaftlicher Nutzflächen sowie zu Anforderungen bei der Erschließung der Anlagenstandorte. Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (Eifel) vom und Dienstleistungszentrum ländlicher Raum (Mosel) vom jeweils mit Angaben zu Windkraftanlagen im Wald zu Wasserwirtschaft und Grundwasserschutz SGD-Nord Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Aussagen zur Betroffenheit von Wasserschutzgebieten unterschiedlicher Schutzzonen (u.a. ausführliche Betrachtung des Neuzuschnittes des Wasserschutzgebietes Ferschweiler Plateau), insbesondere hinsichtlich Verbotstatbeständen und Befreiungsmöglichkeiten gemäß 52 Abs. 1 Satz 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie zu den Abstandsanforderungen im Umfeld von Gewässern. Südeifelwerke Irrel, , mit Aussagen zur Betroffenheit von Wasserschutzgebieten unterschiedlicher Schutzzonen, insbesondere hinsichtlich Verbotstatbeständen und Befreiungsmöglichkeiten gemäß 52 Abs. 1 Satz 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und Darlegung von Anforderungen im Bereich einzelner Prüfflächen sowie zur Allgemeinen Wasserwirtschaft Errichtung von Windkraftanlagen in der Umgebung von Gewässern zu Boden und Baugrund SGD-Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, , mit der Angabe zu Altablagerungsstellen im Plangebiet. Landesamt für Geologie und Bergbau, mit Hinweisen und Angaben zu den Themen Altbergbau, Boden und Baugrund, auch zu besonderen Baugrundrisiken einzelner Prüfflächen; zum Vorkommen mineralischer Rohstoffe u.a. auch zur Vermeidung von Kompensationsmaßnahmen innerhalb Flächen der rohstoffgeologischen Fachplanung; Benennung besonderer Risiken in der Prüffläche 8 mögliche Beeinträchtigung des dortigen Gips-/Anhydrit-Lagers. zu den Anforderungen an die Landschaftsplanung Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, zu den Belangen Mensch - Siedlungsabstand und Sichtbeeinträchtigung Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm, , Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (Eifel) vom und Dienstleistungszentrum ländlicher Raum (Mosel) vom : zu den Vorsorgeabständen zu den Siedlungen zu den Belangen Mensch - Immissionsschutz SGD-Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht, mit Hinweis auf die detaillierte Prüfung der immissionsschutzrechtlichen Belange im Genehmigungsverfahren und der möglichen Auswirkungen. Ortsgemeinden Alsdorf, Holsthum und Wolsfeld, , zu Anforderungen an Siedlungsabstände Ortsgemeinde Meckel, , zu Geräuschimmissionen 4
5 Umweltbezogene Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange, die im Verfahren eingegangen sind Beteiligung gemäß 4 Abs. 2 BauGB, 2015, und erneute Beteiligung (2.) gemäß 4 Abs. 2 BauGB i.v. mit 4a Abs. 3 BauGB, 2016 Themenübergreifend Planungsgemeinschaft Region Trier, vom und mit Hinweisen, auch unter Berücksichtigung der in Aussicht genommenen Ziele des Entwurfs des Raumordnungsplanes (ROPneu, Januar 2014), zu den Belangen Immissionsschutz, Sicherung von Wasservorkommen, Sicherung der landwirtschaftlich gut geeigneten Nutzflächen, Sicherung von landespflegerisch bedeutsamen Flächen, Verbesserung der Erholungsmöglichkeiten und Stärkung des Fremdenverkehrs / Sicherung der Erholungsräume, jeweils unter Angabe der Betroffenheiten der einzelnen Prüfflächen; Hinweise zu den Aspekten der landesweit bedeutsamen historischen Kulturlandschaften als zukünftige Ausschlussgebiete für die Errichtung von Windkraftanlagen. Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, als Untere Landesplanungsbehörde zu den umweltfachlichen Zielen der Raumordnung: Landesentwicklungsprogramm (LEP IV), auch mit Hinweis auf die erwartete 3. Teilfortschreibung, und Raumordnungsplan (1985 und Entwurf 2014) zum Arten- und Biotopschutz Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, und , zur Berücksichtigung des Artenschutzes und zur artenschutzrechtlichen Prüfung bereits auf der Ebene der Flächennutzungsplanung u.a. mit Hinweis auf den hierzu veröffentlichten Naturschutzfachlichen Rahmen zum Ausbau der Windenergienutzung (VSG/LUWG 2012) und zur Anwendung der Abstände zu Horststandorten als Tabukriterium; zur Berücksichtigung der gemäß 15 LNatSchG vom pauschal geschützten Biotope; Erläuterung ergänzender Artenschutzaspekte für einzelne Sonderbauflächen und Anforderung zur Berücksichtigung von Abstandsradien zu einzelnen Horststandorten; jeweils auch zu einzelnen im Entwurf dargestellten Sonderbauflächen zum Schutzgut Landschaft und Erholung Industrie- und Handelskammer, und , zur allgemeinen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch Windenergieanlagen. Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, und , zu Nutzung der windhöffigsten Standorte und zur Anforderung der Konzentration in Bezug auf die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes, insbesondere im Westen; ausführliche Erläuterungen zur Vereinbarkeit mit den Schutzzwecken der Rechtsverordnung zum Naturpark Südeifel und i.v. damit detaillierte Ausführungen zur Beeinträchtigung des Landschaftsbildes, teils bezogen auf einzelne geplante Sonderbauflächen; Ausführungen zu Flächengrößen und projektierter Anlagenzahl generell und im Naturpark und den damit verbundenen potentiellen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft; zu Betrachtung und Bewertung des Schutzgutes Landschaftsbild; zu den Beeinträchtigungswirkungen von Windkraftanlagen auf Waldflächen und zur Einbeziehung von Waldflächen in die Konzentrationsflächenplanung Windenergie Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, , zur Landschaftsraumanalyse Zweckverband Naturpark Südeifel, , zum Schutzgut Landschaftsbild und Erholung mit Angabe der Berührung von Wanderwegen durch Prüfflächen und mit Hinweisen auf die besondere Bedeutung der Höhenlagen; Informationen zum Schutzgut Kulturlandschaft (landesweit bedeutsame historische Kulturlandschaft). zum Schutz von Wald, Land- und Forstwirtschaft Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau, und , u.a. mit Anregungen zu Belangen der Landwirtschaft im Hinblick auf Flächenverbrauch sowie zu den Möglichkeiten der späteren Umsetzung landespflegerischer Kompensationsmaßnahmen. Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Eifel, vom und zur Berücksichtigung landwirtschaftlicher Belange i.r. der Erschließung; zur Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Forstamt Neuerburg, und , als gebündelte forstbehördliche Stellungnahme der unteren (Forstämter Neuerburg und Bitburg) und oberen Forstbehörde (Zentralstelle der Forstverwaltung Neustadt/Weinstraße). Anregungen zur planerischen 5
6 Berücksichtigung von Naturwaldreservaten, wertvollen Laubwaldbeständen, größeren zusammenhängenden Laubwaldbeständen > 120 Jahre, Schutzkategorien von Wald (Naturwaldreservate, forstliche Versuchsflächen, Saatgutgewinnungs- und Genressourcenbestände) sowie zu dem gesetzlichen Gebot der Walderhaltung. (Nutz-, Schutz-. und Erholungswirkung) einschließlich Kartenmaterial zu den einzelnen Prüfflächen mit Angaben zu Waldbereichen und deren besondere Berücksichtigung in der weiteren Planung bzw. für eine spätere Bebauung. Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, und , mit Hinweisen zur Umsetzung einer agrarstrukturell verträglichen landespflegerischen Kompensationsplanung sowie zur Problematik des Ausgleichs von Eingriffen in Waldstandorte innerhalb landwirtschaftlicher Nutzflächen sowie zu Anforderungen bei der Erschließung der Anlagenstandorte. Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, , zur Inanspruchnahme von Wald zu Wasserwirtschaft und Grundwasserschutz Forstamt Neuerburg, , als gebündelte forstbehördliche Stellungnahme der unteren (Forstämter Neuerburg und Bitburg) und oberen (Zentralstelle der Forstverwaltung Neustadt/Weinstraße) Forstbehörde mit Hinweisen zur Lage einzelner geplanter Konzentrationsflächen im Verhältnis zu Wasserschutzgebieten. SGD-Nord Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, sowie und , mit Hinweisen den möglichen Betroffenheiten von Wasserschutzgebieten, Verbotstatbeständen und Befreiungsmöglichkeiten gemäß 52 Abs. 1 Satz 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG); zur Aufhebung WSG Nr. 187 bei Peffingen Hierzu auch Südeifelwerke, zum Schutzgut Mensch (Immissionsschutz und Siedlungsabstände) SGD-Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht, und , mit Hinweis auf die detaillierte Prüfung der immissionsschutzrechtlichen Belange im Genehmigungsverfahren und den möglichen Auswirkungen. Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, und , zu Abständen geplanter Sonderbauflächen zu Siedlungsflächen unter dem Aspekt des Immissionsschutzes (insbesondere zu Siedlungen im Außenbereich) Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, , mit grundsätzlichen Aussagen zu den Siedlungsabständen Verbandsgemeinde Bitburger Land, und zu Siedlungsabständen in Bezug auf die benachbarten Verbandsgemeinden zu Bodenschutz und Geologie Landesamt für Geologie und Bergbau, und , mit Hinweisen beim Thema Boden und Baugrund; zu möglichen Baugrundrisiken in den Bereichen 2 bis 5 und 6 bis 11; zur Vermeidung von Kompensationsmaßnahmen innerhalb Flächen der rohstoffgeologischen Fachplanung. SGD-Nord Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, , mit Hinweis auf eine nicht altlastenverdächtige Altablagerung in Gebiet Nr. 4 zur Landschaftsplanung Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm, und , Erfordernis und Anforderungen an die Landschaftsplanung Umweltbezogene Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 2 BauGB 2015 (Offenlage) und erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 2 BauGB i.v. mit 4a Abs. 3 BauGB (2. Offenlage) 2016 Themenübergreifend Naturschutzinitiative e.v., et al.: Ausführungen zu den umweltbezogenen Zielen des Landesentwicklungsprogrammes LEP IV und des Raumordnungsplanes Region Trier sowie der zugehörigen strategischen Umweltprüfung (sup) ( , , ) darunter insbesondere zur Lage im Naturpark und zur Risikoeinschätzung im Umweltbericht ( und ) 6
7 zum Arten- und Biotopschutz Naturschutzinitiative e.v., sowie mehrere weitere Stellungnahmen mit Hinweis auf 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (u.a. Tötungs-, Störungs-, Zerstörungsverbot) und die Empfehlungen der LAG VSW 2015 (Länderarbeitsgemeinschaft Vogelschutzwarten) zu Vorsorgeabständen zu Horststandorten) 12/2015 und 08/2016, zum Bedarf von Raumnutzungsanalysen Angaben zu Artenvorkommen mit Verweis auf das Landschaftsinformationssystem und die Datenbank Artefakt, Auflistung zu Biotoptypen und Biotopkomplexen ( ) ( , ) NABU Gruppe Südeifel, , mit detaillierten Angaben zur Flächennutzung innerhalb der jeweiligen Prüfflächen sowie zu jeweiligen Artenvorkommen, insbesondere Fledermäuse Gegen pauschalen Ausschluss FFH-Gebiete ( und ) OG Ferschweiler ( ), OG Holsthum ( , mit Gutachten ), OG Schankweiler ( ) Naturschutzinitiative e.v. ( ) und weitere zum Erfordernis von FFH- Verträglichkeitsprüfungen Private Beobachtungen zu Rotmilanhorst Ferschweiler Plateau ( ), zu Rotmilanen im Bereich Holsthum ( )Naturschutzinitiative, et al.: Informationen zu Vorkommen windkraftsensibler Arten und Datenbank ARTEFAKT, Hinweis auf Landschaftsinformationssystem und gemäß 30 BNatSchG pauschal geschützte Flächen, zu System NATURA 2000 FFH-Gebiet Ferschweiler Plateau, zu Anforderungen an artenschutzrechtliche Untersuchungen auf Ebene des FNP, zu Tötungsverbot etc. gem. 44 BNatSchG ( ) ( , ) Hinweise zum Bewirtschaftungsplan FFH- Gebiet Ferschweiler Plateau (u.a ) zu Wasserwirtschaft und Grundwasserschutz Zu Trinkwasserversorgungsanlagen im Umfeld von Sondergebieten Windenergienutzung ( , ), auch im Hinblick auf Rundschreiben Windenergie des Landes Rheinland-Pfalz 2018, zum Bereich Ferschweiler Plateau zum Schutzgut Mensch (Immissionsschutz und Siedlungsabstände) Mehrere Stellungnahmen zur Thematik von Geräuschimmissionen (auch Infraschall), Eiswurf, Schattenwurf und damit generell zu den Abständen von Siedlungen; zur Beeinträchtigung von Naturhaushalt und Landschaftsbild. Ergänzend dazu insbesondere zum Thema Sichtfeld: zur Situation durch vorhandene Windkraftanlagen in den Ortslagen Eisenach (OG Eisenach, ) und Gilzem ( und ) sowie zu eigenen Beobachtungen ( , ) Mehrere Hinweise zum Verhältnis TA-Lärm und Infraschall ( , , ) Ausführungen und Quellenangaben zu Untersuchungen über mögliche gesundheitliche Beeinträchtigungen durch unterschiedliche Arten von Schallimmissionen, insbesondere mit Informationen zum Thema Infraschall, Links zu Fachinformationen auf Internetseiten ( , ) Hinweis auf Gefahren wie Brand, Eiswurf, Umstürzen der Anlagen (u.a ) ( , ) zu Bodenschutz und Geologie Geologische und seismologische Gesichtspunkte, auch i.v. mit der Meteorologie, mit Hinweis auf entsprechende Internetseiten (u.a , ) Gesichtspunkte zum Baugrund im Bereich Ernzen (u.a ) Hinweise und Links zu Gesteinsvorkommen und Baugrundproblematik (u.a ) zu Landschaftsbild und Kulturdenkmalen Zur Besonderheit des Ferschweiler Plateaus ( ) Zu Planungen im Naturpark Befreiungslage, auch im Hinblick auf Rundschreiben Windenergie des Landes Rheinland-Pfalz 2018 ( ) Mehrere Hinweise auf den Bereich Luxembourg ( ) sowie den Deutsch- Luxemburgischen Naturpark und den Schutzzweck des Naturparks Südeifel (u.a ) ( , ) Hinweis auf das Gutachten agl & plan-gis. (2013). Konkretisierung der landesweit bedeutsamen historischen Kulturlandschaften zur Festlegung, Begründung und Darstellung von Ausschlussflächen und Restriktionen für den Ausbau der Windenergienutzung (Z 163d), Grundlage für das LEP IV, Fortschreibung Kap ( ) 7
8 8 mit Anlage einer Präsentation zu Größenverhältnissen von WKA und Eingriff in die Landschaft ( ) Konkreter Verweis und Beschreibung eines Bodendenkmals im Bereich der Prüffläche 6 bei Holsthum ( ) zur Landschaftsplanung Naturschutzinitiative e.v., , zum Erfordernis der Fortschreibung der Landschaftsplanung Neuerburg, den Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel (Siegel), gez. Moritz Petry Bürgermeister
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