Ermittlung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung im Regionalplan Havelland-Fläming 2020 Berücksichtigung der Windhöffigkeit
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- Albert Bader
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1 Ermittlung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung im Regionalplan Havelland-Fläming 2020 Berücksichtigung der Windhöffigkeit 1
2 Die Vorgehensweise bei der Ermittlung von Konzentrationsflächen für die Errichtung von Windenergieanlagen ist durch Rechtsprechung entwickelt worden und ist zwingend einzuhalten. Abweichungen führen zu Unwirksamkeit der Pläne. Die Darstellung einer Konzentrationszone in einem Flächennutzungsplan kann die Rechtsfolge des 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB nur auszulösen, wenn ihr ein schlüssiges Planungskonzept zugrunde liegt, das sich auf den gesamten Außenbereich erstreckt. (Urteil vom 17. Dezember C 15.01, BVerwGE117, 287, 298; Urteil vom 13. März BVerwG4 C 3.02). 2
3 Ausarbeitung eines Planungskonzepts vollzieht sich abschnittsweise: Im ersten Abschnitt sind diejenigen Bereiche als Tabuzonen" zu ermitteln, die sich für die Nutzung der Windenergie nicht eignen. Die Tabuzonen lassen sich in zwei Kategorien einteilen, nämlich in Zonen, in denen die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen aus tatsächlich oder rechtlichen Gründen schlechthin ausgeschlossen sind ( harte" Tabuzonen). und in Zonen, in denen die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen zwar tatsächlich und rechtlich möglich sind, in denen nach den städtebaulichen Vorstellungen, die die Gemeinde anhand eigener Kriterien entwickeln darf, aber keine Windenergieanlagen aufgestellt werden sollen ( weiche Tabuzonen). Nach Abzug der harten und weichen Tabuzonen bleiben sog. Potenzialflächen übrig, die für die Darstellung von Konzentrationszonen in Betracht kommen. Sie sind in einem weiteren Arbeitsschritt zu den auf ihnen konkurrierenden Nutzungen in Beziehung zu setzen,d.h. die öffentlichen Belange, die gegendie Ausweisung eines Landschaftsraums als Konzentrationszone sprechen, sind mit dem Anliegen abzuwägen, der Windenergienutzung an geeigneten Standorten eine Chance zu geben, die ihrer Privilegierung nach 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB gerecht wird. Als Ergebnis der Abwägung muss der Windenergie in substanziellerweise Raum geschaffen werden.die Einschätzung, ob die Gemeinde der Windenergie substanziell Raum verschafft hat, ist das Ergebnis einer wertenden Betrachtung, die maßgebend auf der Würdigung der örtlichen Gegebenheiten in tatsächlicher Hinsicht beruht OVG Berlin-Brandenburg A
4 Mittlere jährliche Windgeschwindigkeiten 50 Meter über Grund in der Region Havelland-Fläming in m/s 3,5-4,0 4,1-4,3 4,4-4,5 4,6-4,7 4,8-5,3 Quelle. DWD 4
5 Stufe 1 ( harte Tabus ) Natura-2000-Gebiete Naturschutzgebiete Truppenübungsplätze 5
6 Stufe 2 ( weiche Tabus ) Der Plangeber muss aufzeigen, wie er die eigenen Ausschlussgründe bewertet, d. h. kenntlich machen, dass er einen Bewertungsspielraumhat und die Gründe für seine Wertung offen legen. Ausschlusskriterien sind abstrakt zu definieren und einheitlich anzulegen. Für eine differenzierte ortsbezogene Anwendung ist kein Raum. 6
7 Potenzialflächen mit mittlerer jährlicher Windgeschwindigkeit 50 m über Grund in m/s Stufe 3 3,5-4,0 4,1-4,3 4,4-4,5 4,6-4,7 4,8-5,3 Die öffentlichen Belange, die gegendie Ausweisung eines Landschaftsraums als Konzentrationszone sprechen, sind mit dem Anliegen abzuwägen, der Windenergienutzung an geeigneten Standorten eine Chance zu geben. 7
8 Artenschutz: Abstände zu Brutgebieten, Schlafgewässern, Nestern und Horsten gefährdeter Arten bestehende Windparks 8
9 Eignungsgebiete Windenergienutzung 9
10 Eignungsgebiete Windenergienutzung mit Abstandsbereichen 10
11 Eignungsgebiete Windenergienutzung 11
12 Lutz Klauber Regionale Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming Oderstraße Teltow 12
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