Windenergie im Kreis Pinneberg Informationen zur Teilaufstellung des Regionalplans für den Planungsraum III, West
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- Catrin Heike Beutel
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1 Windenergie im Kreis Pinneberg Informationen zur Teilaufstellung des Regionalplans für den Planungsraum III, West
2 Hintergründe der Teilfortschreibung 2017 Teilfortschreibung der Regionalpläne zum Fachthema Wind hat bereits in den Jahren 2011 und 2012 stattgefunden Urteil OVG Schleswig im Januar 2015: Teilfortschreibung aus dem Jahr 2012 wird für unwirksam erklärt Entscheidung Landesregierung: auch weiterhin grundsätzliche Steuerung der Nutzung von Windenergie über die Regionalplanung
3 Teilfortschreibung Landesentwicklungsplan 2010 Inhalte (Auswahl): Festlegung von Vorranggebieten Windenergie in den Regionalplänen. In diesen wird Nutzung der Windenergie Vorrang vor allen anderen Nutzungen eingeräumt. Hierzu Überprüfung des gesamten Landesgebietes. Vorranggebiete Repowering dürfen ausschließlich für ein Repowering von raumbedeutsamen Windkraftanlagen genutzt werden, die außerhalb der Vorranggebiete errichtet sind. Sie können nur in Anspruch genommen werden, wenn für die Errichtung einer WKA mindestens zwei Altanlagen außerhalb der Vorranggebiete Windenergie abgebaut werden. Höhenbegrenzung sollen nicht festgelegt werden. Ausnahme: aus fachlichen Gründen sind Höhenbegrenzungen erforderlich.
4 Vorranggebiete im Kreis Pinneberg
5 Raa Besenbek und Seester
6 Groß Nordende, Uetersen, Neuendeich
7 Teilaufstellung Regionalplan Inhalte: Gesamträumlichen Planungskonzeptes mit der Darstellung zur Ermittlung harter und weicher Tabuzonen und weiterer Abwägungskriterien Harte Tabuzonen (Flächen, die für eine Windenergienutzung schlechthin ungeeignet sind) Weiche Tabuzonen (Bereiche, in denen aus unterschiedlichen Gründen die Errichtung von WKA von vornherein ausgeschlossen werden soll) Nach Abzug der harten und weichen Tabuzonen verbleiben die sog. Potenzialflächen Weitere Abwägungskriterien sind zu berücksichtigen und müssen dokumentiert werden
8 Teilaufstellung Regionalplan Harte Tabuzonen Harte Tabuzonen: Überplanter Innenbereich ( 30 BauGB) und nicht überplanter Innenbereich nach 34 Bau GB) Straßenrechtliche Anbauverbotszone Binnenwasserstraßen ( 1 Abs.1 WaStrG) Militärische Liegenschaften Schutzstreifen an Gewässern ( 35 LNatSchG) Wasserschutzgebiete Zone II Naturschutzgebiete Gesetzlich geschützte Biotope Waldflächen mit einem Abstandspuffer von 30 m
9 Teilaufstellung Regionalplan Weiche Tabuzonen I Auswahl: Weiterer Abstandspuffer von 150 m um Einzelhäuser und Splittersiedlungen Weiterer Abstandspuffer von 550 m um Siedlungsbereiche mit Wohn- /Erholungsfunktion ( 30,34 BauGB) In Regionalplänen festgelegte Siedlungsachsen/ bes. Siedlungsräume Hochspannungsleitungen mit einem Abstandspuffer von 100 m Deiche und Küstenschutzanlagen (Abstand 100 m zu Landesschutz- und Regionaldeichen) Landschaftsschutzgebiete; sofern WKA nicht ausdrücklich zugelassen sind
10 Teilaufstellung Regionalplan Weiche Tabuzonen II Auswahl: Schwerpunktbereiche Biotopverbundsystem ( 21 BNatSchG) EU-Vogelschutzgebiete Umgebungsbereich Dichtezentren für Seeadlervorkommen Bedeutende Nahrungsgebiete für Gänse und Schwäne Bedeutende Vogelflugkorridore; 3 km Abstandsradius um wichtige Schlafgewässer der Kraniche FFH-Gebiete Kleinstflächen unter 5 ha
11 Teilaufstellung Regionalplan - Abwägungskriterien Auswahl Umzingelungswirkung Belange des Denkmalschutzes Regionale Grünzüge der Ordnungsräume Kernbereiche Tourismus und Erholung Schutzbereiche um VOR- und DVOR-Anlagen Platzrunden, An- und Abflugbereiche Flugplätze Charakteristische Landschaftsräume Schützenswerte Geotope
12 Beteiligungsmöglichkeiten Beteiligungsmöglichkeiten bei der Teilfortschreibung des LEP 2010 und bei der Teilaufstellung der Regionalpläne für Bürgerinnen und Bürger und für Institutionen (Kreise, Gemeinden, Verbände, Landesbehörden) Im Internet: Per Per Post: Projektgruppe Landesplanung Wind Düsternbrooker Weg Kiel Fristende für die Beteiligungsmöglichkeiten ist der 30. Juni Fragen sind auch telefonisch möglich: 0431/
13 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Bei Fragen: Kreis Pinneberg Team Kurt-Wagener-Straße 11, Elmshorn Raum 2522 Tel.: 04121/
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