Stadt Rheda-Wiedenbrück

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1 Stadt Rheda-Wiedenbrück 76. Änderung des Flächennutzungsplans Windkraft Rheda-Wiedenbrück Vorstellung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. 3(1) und 4(1) BauGB eingegangenen Anregungen und Hinweise Offenlegungsbeschluss Planungsbüro Tischmann Schrooten Büro für Stadtplanung und Kommunalberatung Rheda-Wiedenbrück

2 Erste Ergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung Beteiligung der Öffentlichkeit Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Beteiligung der Nachbarkommunen Beteiligung der Verwaltung

3 Erste Ergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung Öffentlichkeitsbeteiligung - Stellungnahmen i.w. zu den Themen: Immissionsschutz, Abstandserfordernisse Beeinträchtigung der Naherholung im Umfeld der Ems Artenschutz, Vorkommen von Greifvögeln, Zugvögeln, Wiesenbrütern etc. Denkmalschutz (Haus Nottbeck etc.) Mangelnde Windhöffigkeit Fehlendes Verständnis für das Vorgehen im Rahmen der Planung, Bündelung von WEA an vorbelasteten Standorten Flächenversiegelung durch Fundamente der WEA Hubschrauberlandeplatz Reiterhof westlich St. Vit

4 Träger öffentlicher Belange - Stellungnahmen i.w. zu den Themen: LWL-Denkmalpflege, Erhöhung des Vorsorgeabstands zur Landschafts- und Baukultur Wohnbebauung im Außenbereich auf 400 m; in Westfalen zu Wohnsiedlungsgebieten auf m; Baudenkmäler bislang unberücksichtigt Kreis GT, Kultur- u. Wasserbau Bez.-Reg. Detmold/ Kreis GT, Untere Wasserbehörde Stadt Rheda-Wiedenbrück, Untere Denkmalbehörde Weitere Belange Lage im Überschwemmungsgebiet, Kompensationsflächen, K6n Lage im Wasserschutzgebiet Sudheide-Rheda, Abgrabungsfläche St. Vit: Gut Neuhaus, denkmalgeschützte Kirche, Haus Aussel Richtfunk, Bauschutzzonen etc.

5 Nachbarkommunen: Gemeinde Herzebrock-Clarholz Gemeinde Langenberg Stadt Gütersloh Kreis Warendorf/ Stadt Oelde Wahrung angemessener Abstände zu schutzbedürftigen Nutzungen Abstimmung hinsichtlich der Ausweisung von Konzentrationszonen im Bereich der gemeinsamen Gemeinde-/Stadtgrenze Prüfung der Abstandserfordernisse zu Ortslagen im Stadtgebiet Gütersloh Hinweis auf Gestüt Ravensberg Kulturhistorische Bedeutung Haus Nottbeck Bedenken hinsichtlich des Immissionsschutzes

6 Vorgehensweise 1. Prüfung von Sachverhalten die der Errichtung von Windenergieanlagen entgegenstehen, hier: Überschwemmungsgebiete

7 Ems Hamelbach Hauptkanal Ölbach Wapel

8

9 Potenzialflächen: ca. 520 ha = 6,0 % - Verbleibende Fläche: ca. 415 ha = 4,8 %

10 Vorgehensweise 1. Prüfung von Sachverhalten die der Errichtung von Windenergieanlagen entgegenstehen, hier: Überschwemmungsgebiete 2. Erhöhung des Vorsorgeabstands zu Siedlungsflächen auf 750 m/1.000 m

11

12 Verbleibende Fläche: ca. 370 ha = 4,3 %

13 Verbleibende Fläche: ca. 325 ha = 3,8 %

14 Vorgehensweise 1. Prüfung von Sachverhalten die der Errichtung von Windenergieanlagen entgegenstehen, hier: Überschwemmungsgebiete 2. Erhöhung des Vorsorgeabstands zu Siedlungsflächen 3. Bereiche mit hohem Konfliktpotenzial für den Artenschutz

15 Baumfalke Feldlerche Gr. Brachvogel Kiebitz Rohrweihe

16 F/K R

17 F/K F/K R Verbleibende Fläche: ca. 290 ha = 3,4 %

18 Vorgehensweise 1. Prüfung von Sachverhalten die der Errichtung von Windenergieanlagen entgegenstehen, hier: Überschwemmungsgebiete 2. Erhöhung des Vorsorgeabstands zu Siedlungsflächen 3. Bereiche mit hohem Konfliktpotenzial für den Artenschutz 4. Denkmalschutz (Haus Nottbeck, Haus Aussel)

19

20 Verbleibende Fläche: ca. 275 ha = 3,2 %

21 Vorgehensweise 1. Prüfung von Sachverhalten die der Errichtung von Windenergieanlagen entgegenstehen, hier: Überschwemmungsgebiete 2. Erhöhung des Vorsorgeabstands zu Siedlungsflächen 3. Bereiche mit hohem Konfliktpotenzial für den Artenschutz 4. Denkmalschutz (Haus Nottbeck, Haus Aussel) 5. Sichtachse vom Aussichtspunkt Stromberger Berg auf den der Stadt vorgelagerten Landschaftsraum

22

23 Verbleibende Fläche: ca. 270 ha = 3,1 %

24 Vorgehensweise 1. Prüfung von Sachverhalten die der Errichtung von Windenergieanlagen entgegenstehen, hier: Überschwemmungsgebiete 2. Erhöhung des Vorsorgeabstands zu Siedlungsflächen 3. Bereiche mit hohem Konfliktpotenzial für den Artenschutz 4. Denkmalschutz (Haus Nottbeck, Haus Aussel) 5. Sichtachse vom Aussichtspunkt Stromberger Berg auf den der Stadt vorgelagerten Landschaftsraum 6. Ausschluss von Einzelflächen aus Gründen der Naherholung

25 Verbleibende Fläche: ca. 267 ha = 3,1 %

26 Vorgehensweise 1. Prüfung von Sachverhalten die der Errichtung von Windenergieanlagen entgegenstehen, hier: Überschwemmungsgebiete 2. Erhöhung des Vorsorgeabstands zu Siedlungsflächen 3. Bereiche mit hohem Konfliktpotenzial für den Artenschutz 4. Denkmalschutz (Haus Nottbeck, Haus Aussel) 5. Sichtachse vom Aussichtspunkt Stromberger Berg auf den der Stadt vorgelagerten Landschaftsraum 6. Ausschluss von Einzelflächen aus Gründen der Naherholung 7. Kompensationsflächen

27 Verbleibende Fläche: ca. 264 ha = 3,0 %

28 Vorgehensweise 1. Prüfung von Sachverhalten die der Errichtung von Windenergieanlagen entgegenstehen, hier: Überschwemmungsgebiete 2. Erhöhung des Vorsorgeabstands zu Siedlungsflächen 3. Bereiche mit hohem Konfliktpotenzial für den Artenschutz 4. Denkmalschutz (Haus Nottbeck, Haus Aussel) 5. Sichtachse vom Aussichtspunkt Stromberger Berg auf den der Stadt vorgelagerten Landschaftsraum 6. Ausschluss von Einzelflächen aus Gründen der Naherholung 7. Kompensationsflächen 8. Ausschluss von Einzelflächen aus städtebaulichen Gründen

29 X X

30 X X X Verbleibende Fläche: ca. 243 ha = 2,8 %

31 Ergebnis der Abwägung: 520,0 ha 6,0 % Entfallene/verkleinerte Potenzialflächen aufgrund verbleibende Flächenkulisse Flächenkulisse Lage im ÜSG 413,6 ha 4,8 % Erweiterung der Puffer zu Siedlungsbereichen (750 m) 371,1 ha 4,3 % Erweiterung der Puffer zu Siedlungsbereichen (1.000 m) 325,8 ha 3,8 % Artenschutz 291,3 ha 3,4 % Denkmalschutz 276,8 ha 3,2 % Landschaftbild 268,8 ha 3,1 % Naherholung 266,5 ha 3,1 % Kompensationsmaßnahmen (Aufforstung) 264,0 ha 3,0 % entgegenstehende Darstellung im Regionalplan, Einzelflächen, städtebauliche Gründe 243,2 ha 2,8 %

32 Ergebnis der Abwägung: Entfallene/verkleinerte Potenzialflächen aufgrund verbleibende Flächenkulisse Flächenkulisse Lage im ÜSG 413,6 ha 4,8 % Erweiterung der Puffer zu Siedlungsbereichen (750 m) 371,1 ha 4,3 % Erweiterung der Puffer zu Siedlungsbereichen (1.000 m) 325,8 ha 3,8 % Artenschutz 291,3 ha 3,4 % Denkmalschutz 276,8 ha 3,2 % Landschaftbild 268,8 ha 3,1 % Naherholung 266,5 ha 3,1 % Kompensationsmaßnahmen (Aufforstung) 264,0 ha 3,0 % entgegenstehende Darstellung im Regionalplan, Einzelflächen, städtebauliche Gründe 243,2 ha 2,8 %

33 Auswirkungen einer Erhöhung des Vorsorgeabstands zu Wohnnutzungen im Außenbereich verbleibende Flächenkulisse 300 m Puffer zum Wohnen im Außenbereich 568 ha 6,6 % 350 m Puffer zum Wohnen im Außenbereich 334 ha 3,9 % 400 m Puffer zum Wohnen im Außenbereich 189 ha 2,2 % 450 m Puffer zum Wohnen im Außenbereich 107 ha 1,2 %

34 Vorgabe:...der Windenergie substanziell Raum schaffen!(?) OVG NRW Kein allgemein verbindliches Modell, jedenfalls nicht nur Größenangaben bzw. nur Verhältnis Konzentrationszonen zu Potenzialflächen. Gesamtbetrachtung: Umstände des Einzelfalls, örtliche Gegebenheiten VGH Kassel 3. Senat: Größenvergleich Verhältnis Stadtgebiet/Konzentrationsflächen, 6. Senat: Wertung verschiedener Parameter (Größenvergleich wie vor, Vergleich mit Regionalplanzielsetzungen und Nachbarkommunen, Anzahl und Energiemenge der möglichen Anlagen). VGH Mannheim und VG Hannover Verhältnis Konzentrationszonen zu Potenzialflächen (ohne harte Tabuzonen) = Indizwirkung

35 Entwurf zum Landesentwicklungsplan NRW: Gemäß den o.g. Zielvorstellungen hat der Träger der Regionalplanung im Planungsgebiet Detmold ha als Vorranggebiete für die Windenergienutzung zeichnerisch festzulegen. Die Landesregierung erwartet, dass sich die Regionen und Kommunen bei Setzung eines Mindestziels nicht mit der Erfüllung des Minimums begnügen, sondern vielfach darüber hinausgehendes Engagement zeigen und damit eine Flächenkulisse von insgesamt ca. 2 % für die Windenergienutzung eröffnet wird. => Bisher kaum Hilfestellung durch die Rechtsprechung => Verschiedene Modelle ggf. zulässig. => Diskussion im Einzelfall erforderlich! ( und v.a. genügend Fläche!) PS: Streubebauung in OWL für Ortsfremde kaum nachvollziehbar!

36 Empfehlung für die Offenlage: Stufe IIa: Sonstige weiche Tabukriterien Überschwemmungsgebiete Stufe IIb: Sonstige weiche Tabukriterien Vorsorgeabstände zu Wohnbauflächen, gemischten Bauflächen, Sonderbauflächen Gesundheit/ Erholung, Gemeinbedarfsflächen, Dorfgebieten, Grünflächen, Satzungsbereiche nach 34 BauGB Artenschutz Besondere denkmalgeschützte Anlagen Landschaftsbild Naherholung Entfallen gemäß Stellungnahme Kreis GT Gewählter Vorsorgeabstand: m Bereiche mit hohem Konfliktpotenzial Gewählter Vorsorgeabstand: m Landschaftsraum St. Vit Nördlich Rheda / Stadtholz Mindestflächengröße, Flächengeometrie, Restflächen in landschaftlich bedeutsamen Teilräumen

37 Flächenkulisse für die Offenlage:

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42 Prüfung der Einzelflächen zur Offenlage:

43 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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