HERZLICH WILLKOMMEN. Bürgerinformationsveranstaltung Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie am

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1 HERZLICH WILLKOMMEN Bürgerinformationsveranstaltung Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie am

2 Inhalt Windenergie esebene esebene ale Ebene Folgen für die Stadt Attendorn möchte die Stadt Wie ist dies möglich und welche sind zu beachten? Was ist bisher geschehen?

3 VORGABEN WINDENERGIE

4 Windenergie Energiewende esentwicklungsplan (LEP) alplan NRW Bez.-Reg. Arnsberg Flächennutzungsplan / Bebauungsplan Hansestadt Attendorn

5 - Energiewende Nach der Reaktorkatastrophe in Fukushima (2011) hat die esregierung die Energiewende aufgrund des geplanten Ausstieges aus der Kernenergie bis 2022 des Zieles einer klima- und umweltverträglichen Energieversorgung der Endlichkeit fossiler Energieträger wie Öl und Gas der hohen Energie-Importabhängigkeit der steigenden Nachfrage nach Energie und der steigenden Energiekosten auf dem Weltmarkt des Zieles, die Treibhausgasemissionen zu reduzieren beschlossen Anteil erneuerbaren Energien an Stromversorgung soll bis % und bis % betragen

6 NRW / Bezirksregierung Energiewende esentwicklungsplan (LEP) alplan NRW Bez.-Reg. Arnsberg Flächennutzungsplan / Bebauungsplan Hansestadt Attendorn

7 esentwicklungsplan / alplan Ziele (Vorranggebiete) verbindliche ( 1 (4) BauGB) Grundsätze (Vorbehaltsgebiete) für nachfolgende Abwägungsoder Ermessensentscheidungen

8 Entwurf esentwicklungsplan Ziel (verbindlich) bis % der Stromversorgung durch Windenergie bis % der Stromversorgung durch erneuerbare Energien dafür sind proportional zum jeweiligen regionalen Potential ausreichende Flächen für die Nutzung von Windenergie festzulegen Die Träger der alplanung legen hierzu Vorranggebiete für die Windenergienutzung mindestens in folgendem Umfang zeichnerisch fest. Planungsgebiet Düsseldorf ha (ca. 1,0 %) Planungsgebiet Münster ha (ca. 1,0 %) Planungsgebiet Detmold ha (ca. 1,5%) Planungsgebiet Köln ha (ca. 2,0 %) Planungsgebiet Arnsberg ha (ca. 3,0%)

9 Entwurf alplan für Attendorn Quelle: Entwurf alplan Arnsberg Sachlicher Teilplan Energie, Zeichnerische Darstellung Fläche Stadt Attendorn insgesamt: ca ha Fläche im alplan für Attendorn: ca. 347 ha (ca. 3,5 %)

10 Hansestadt Attendorn Energiewende esentwicklungsplan (LEP) alplan NRW Bez.-Reg. Arnsberg Flächennutzungsplan / Bebauungsplan Hansestadt Attendorn

11 Folgen für Attendorn Festlegung von Vorranggebieten für Windenergie diese Windenergiebereiche sind eine räumliche Mindestvorgabe für die nachgelagerten Planungsebenen die Ausweisung der Windenergiebereiche des alplans entfaltet keine Ausschlusswirkung in anderen Bereichen des Stadtgebietes

12 Aussagen Baugesetzbuch (BauGB): 35 (BauGB) Bauen im Außenbereich (privilegierte Vorhaben) 35 (1) Nr. 5 BauGB Windenergieanlagen können potentiell im gesamten Außenbereich des Stadtgebietes errichtet werden! Verspargelung der schaft

13 WARUM MÖCHTE DIE STADT PLANEN?

14 Zielsetzung ist die siedlungs- und landschaftsgerechte Konzentration möglicher Windenergieanlagen auf geeignete konfliktarme Standorte! Verspargelung der schaft Konzentration der WEA

15 WIE IST DIES MÖGLICH?

16 Rechtliche Möglichkeiten 35 (3) S. 3 BauGB Durch die Ausweisung von Standorten für Windenergieanlagen (Konzentrationszonen) im Flächennutzungsplan, kann die Errichtung von Windenergieanlagen an anderer Stelle im Gemeindegebiet ausgeschlossen werden. Konzentration der Windenergieanlagen

17 Was sind die Voraussetzungen? Anwendung des 35 (3) S. 3 BauGB, indem ein sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie aufgestellt wird, der Konzentrationszonen für Windenergieanlagen ausweist und die Errichtung von Windenergieanlagen an anderer Stelle im Gemeindegebiet verhindert Zwingend notwendig ist ein schlüssiges und flächendeckendes Gesamtkonzept für die Erarbeitung von Konzentrationszonen!

18 Systematik bei der Erstellung eines Gesamtkonzeptes Ermittlung harter Tabuzonen Ermittlung weicher Tabuzonen Potentialflächen Auswahl nochmals prüfen Flächenbezogene Abwägung Windenergie öffentliche Belange Konzentrationszonen und Ausschlusswirkung der Windenergie substanziell Raum gegeben? nein ja Konzentrationszonen und Ausschlusswirkung

19 1) Ermittlung harter Tabuzonen Definition: Flächen auf denen die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen ausgeschlossen ist (BVerwG 4 CN 1.11, )

20 Rechtsprechung OVG NRW Az.: 2 D 46/12.NE Bei der Annahme harter Tabuzonen ist grundsätzlich Zurückhaltung geboten. Beispiele harter Tabuzonen: Verkehrswege und andere Infrastrukturanlagen Militärische Schutzbereiche Splittersiedlungen im Außenbereich Naturschutzgebiete Biosphärenreservate Gesetzlich geschützte Biotope Je nach Planungs- / Gemeindegebiet

21 Ein Beispiel: NSG NSG

22 1) Harte Tabuzonen NSG NSG

23 Auswahl nochmals prüfen Ermittlung harter Tabuzonen Ermittlung weicher Tabuzonen Potentialflächen Flächenbezogene Abwägung Windenergie öffentliche Belange Konzentrationszonen und Ausschlusswirkung der Windenergie substanziell Raum gegeben? nein ja Konzentrationszonen und Ausschlusswirkung

24 2) Ermittlung weicher Tabuzonen Definition: Flächen auf denen nach den städtebaulichen Vorstellungen der Gemeinde keine Windenergieanlagen aufgestellt werden sollten (BVerwG 4 CN 1.11, )

25 2) Weiche Tabuzonen NSG NSG

26 Auswahl nochmals prüfen Ermittlung harter Tabuzonen Ermittlung weicher Tabuzonen Potentialflächen Flächenbezogene Abwägung Windenergie öffentliche Belange Konzentrationszonen und Ausschlusswirkung der Windenergie substanziell Raum gegeben? nein ja Konzentrationszonen und Ausschlusswirkung

27 3) Ermittlung Potentialflächen Definition: Flächen die nach Abzug der harten und weichen Tabuzonen übrig bleiben (BVerwG 4 CN 1.11, )

28 Potentialflächen: NSG NSG

29 Auswahl nochmals prüfen Ermittlung harter Tabuzonen Ermittlung weicher Tabuzonen Potentialflächen Flächenbezogene Abwägung Windenergie öffentliche Belange Konzentrationszonen und Ausschlusswirkung der Windenergie substanziell Raum gegeben? nein ja Konzentrationszonen und Ausschlusswirkung

30 4) Flächenbezogene Abwägung: NSG NSG

31 Auswahl nochmals prüfen Ermittlung harter Tabuzonen Ermittlung weicher Tabuzonen Potentialflächen Flächenbezogene Abwägung Windenergie öffentliche Belange Konzentrationszonen und Ausschlusswirkung der Windenergie substanziell Raum gegeben? nein ja Konzentrationszonen und Ausschlusswirkung

32 5) Konzentrationszonen: NSG NSG

33 Auswahl nochmals prüfen Ermittlung harter Tabuzonen Ermittlung weicher Tabuzonen Potentialflächen Flächenbezogene Abwägung Windenergie öffentliche Belange Konzentrationszonen und Ausschlusswirkung der Windenergie substanziell Raum gegeben? nein ja Konzentrationszonen und Ausschlusswirkung

34 6) Substanziell Raum verschafft? Versuch einer Definition des OVG NRW ( ): Ein allgemeinverbindliches Modell für die Frage, anhand welcher Kriterien sich beantworten lässt, ob eine Konzentrationsflächenplanung für die Nutzung der Windenergie in substanzieller Weise Raum schafft, gibt es nicht. Vielmehr ist diese Entscheidung den Tatsachengerichten nach den Umständen des Einzelfalls und örtlichen Gegebenheiten vorbehalten, die in eine Gesamtbetrachtung eingehen müssen. Nicht genau definiert!

35 Auswahl nochmals prüfen Ermittlung harter Tabuzonen Ermittlung weicher Tabuzonen Potentialflächen Flächenbezogene Abwägung Windenergie öffentliche Belange Konzentrationszonen und Ausschlusswirkung der Windenergie substanziell Raum gegeben? nein ja Konzentrationszonen und Ausschlusswirkung

36 Auswahl nochmals prüfen Ermittlung harter Tabuzonen Ermittlung weicher Tabuzonen Potentialflächen Flächenbezogene Abwägung Windenergie öffentliche Belange Konzentrationszonen und Ausschlusswirkung der Windenergie substanziell Raum gegeben? nein ja Verfahren zur Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes Konzentrationszonen und Ausschlusswirkung

37 WAS IST BISHER GESCHEHEN?

38 Windenergiekonzept Ziel Konzentrationszonen mit Ausschlusswirkung Annahmen keine Standorte für Einzelanlagen, sondern Bündelung mehrerer Anlagen Windfarm = mind. 3 Windenergieanlagen i.s. des UVPG

39 Windenergiekonzept Annahmen Referenzanlage Nennleistung: 3MW Nabenhöhe: 149 m Rotordurchmesser: 115 m Gesamthöhe: 200 m Entspricht dem aktuellen Stand der Technik Betrieb auch bei mittlerer Windgeschwindigkeit < 7,5 m/s (Schwachwindanlage)

40 Harte Tabuzonen Wir erinnern uns: Flächen auf denen die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen ausgeschlossen ist (BVerwG 4 CN 1.11, ) Bei der Annahme harter Tabuzonen ist grundsätzlich Zurückhaltung geboten.

41 ca. 200 m Harte Tabuzonen Optisch bedrängende Wirkung 2-3fache Anlagenhöhe (OVG Münster 2006) 400 m 600 m Referenzanlage ca. 200 m Abstand zu Wohnbebauung = zweifache Höhe = 400 m In einem Abstand zur Wohnbebauung von mind. 400 m keine optisch bedrängende Wirkung

42 Siedlung

43 Naturschutz Wasserschutz

44 Infrastruktur Es handelt sich lediglich um die harten Tabuzonen Nächster Schritt: Erarbeitung weicher Tabuzonen die den Schutzbereich bestimmter Flächen noch vergrößern werden!

45 WEITERES VORGEHEN

46 Ermittlung harter Tabuzonen Ermittlung weicher Tabuzonen Ermittlung Potentialflächen Flächenbezogene Abwägung Windenergie öffentliche Belange Konzentrationszonen und Ausschlusswirkung Prüfung ob der Windenergie substanziell Raum gegeben wurde? Verfahren zur Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes Durchführung und Auswertung Artenschutzgutachten Abgabe von Stellungnahmen

47 Teilflächennutzungsplan Erarbeitung Gesamtkonzept für Konzentrationszonen Aufstellungsbeschluss zur Verfahrenseinleitung informelle Beteiligung z.b. Bürgerinformations -veranstaltungen zu Meilensteinen Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Abwägung / Beschluss zur öffentlichen Auslegung Öffentliche Auslegung Internetseite der Stadt Attendorn - Abwägung /Feststellungsbeschluss Genehmigung durch Bezirksregierung Fragen Sie nach bei der Stadt Attendorn Bekanntmachung

48 HABEN SIE NOCH FRAGEN?

49 VON DEN RECHTLICHEN VORAUSSETZUNGEN ZUR PRAKTISCHEN UMSETZUNG Referent: Herr Pulte, RothaarWind GmbH & Co KG Thema: Der Bürgerwindpark Hilchenbach

STADT BAD IBURG Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie V O R E N T W U R F

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