Teilflächennutzungsplan Windenergie im Stadtgebiet Bad Lippspringe

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1 Räumliche Steuerung der Windenergienutzung in Teilflächennutzungsplan Windenergie im gebiet Neufassung der Potenzialflächen-Ermittlung vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung und der Genehmigungspraxis der Bezirksregierungen!! Dipl.-Ing. Michael Ahn planer AKNW / DASL WoltersPartner Architekten & planer GmbH Coesfeld michael.ahn@wolterspartner.de

2 Räumliche Steuerung der Windenergienutzung in Beschlussfassung bislang Beschluss Die stellt einen Teilflächennutzungsplan Windenergie auf. Dieser umfasst des Außenbereich des gesamten gebiet mit Ausnahme der bisherigen Konzentrationszone. In das Verfahren zur Aufstellung des Teilflächennutzungsplan Windenergie werden die aus der Tabuflächenanalyse ermittelten Suchbereiche 1. Priorität und 2. Priorität als potenzielle Konzentrationszonen eingebracht. Es wird vorerst nur eine Behördenbeteiligung durchgeführt! Insbesondere die Problematik Landschaftsschutz/Wasserschutz in der Zone 2. Priorität wird mit dem TÖB vorab erörtert. Über das Ergebnis ist zu berichten. Erst im Anschluss daran erfolgt der Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit.

3 Konzentrationszonen für Windenergienutzung in Darstellungsvorschlag Bisheriger Planungsstand (vor dem )

4 Räumliche Steuerung der Windenergienutzung in Urteil des OVG NRW (in Fortführung des BVerwG vom ) setzt Maßstäbe für die Planung. Diese Maßstäbe weichen von der bisherigen Praxis der überwiegenden kommunalen Planungen in NRW ab und machen die bisherigen Flächennutzungspläne angreifbar. Die Anwendung des Planungsvorbehalts des 35 Abs. 3 Satz 3 wird anspruchsvoller; die Rechtssicherheit der Planung von Konzentrationszonen ist in Frage gestellt. Konsequenz der Bezirksplanungsbehörde: keine Genehmigung von Flächennutzungsplänen mit Inhalten nach 35 Abs. 3 Satz 3, die nicht urteilskonform umfassend abgewogen sind. Hilfe? Windenergieerlass in Überarbeitung, Regionalplan in Bearbeitung, Koalitionsvertrag in Umsetzung, weitere Rechtsprechung zu erwarten

5 Räumliche Steuerung der Windenergienutzung in Hintergründe der Rechtsprechung Prinzipien der Planung Die Nutzung der Windenergie im Außenbereich ist seit 1997 (Novelle BauGB, damals Umweltministerin: Angela Merkel) privilegiert. Damit wurde durch Bundesrecht (Baugesetzbuch) ein Eigentumsanspruch geschaffen, der nach Artikel 14 Grundgesetz geschützt ist. Die Gemeinde kann die Nutzung der Windenergie räumlich steuern. Dies ist jedoch gleichbedeutend mit einem Bauverbot auf den Flächen, die künftig von Windkraftanlagen frei gehalten werden sollen. Die mit der Darstellung von Konzentrationszonen einhergehende Einschränkung der Nutzungsmöglichkeiten des privaten Eigentums setzt eine schlüssige und abgewogene Planung für das gesamte Gemeindegebiet voraus. Sowohl das BVerwG, als auch das OVG NRW stellen bewusst hohe Anforderungen an das schlüssige Gesamtkonzept (Tabuflächenanalyse), da jedem Flächeneigentümer, der künftig nicht in einer Konzentrationszone liegt ohne Willkür gut begründet werden muss, warum dort die Privilegierung aufgehoben worden ist.

6 Räumliche Steuerung der Windenergienutzung in Leitsätze des OVG- Büren -Urteils Leitsätze OVG-Urteil Büren Hinsichtlich der Unterscheidung zwischen harten und weichen Tabuzonen bei der Auswahl von Vorrangflächen für die Windenergie trifft die eine materiell-rechtlich gebotene Dokumentationspflicht Es muss überhaupt unterschieden werden zwischen strikten und der Abwägung zugänglichen Kriterien. Die Abwägungsentscheidung zu den weichen Kriterien ist nachvollziehbar darzulegen. Bei der Annahme harter Tabuzonen ist grundsätzlich Zurückhaltung geboten. Siedlungsraum, Natur und Landschaft, Artenschutz (v.a. Pauschalierungen) und die Mindestgröße einer Zone sind nicht durchgängig harte Kriterien Ob eine Konzentrationsflächenplanung der Windenergie substanziell Raum verschafft, kann nicht isoliert anhand von Größenangaben beantwortet werden. Vorzunehmen ist vielmehr eine Gesamtbetrachtung nach den Umständen des Einzelfalls und den örtlichen Gegebenheiten

7 Räumliche Steuerung der Windenergienutzung in Konsequenzen aus den Urteilen Konsequenzen (gemäß Urteil BVerwG) Tabukriterien müssen nach hart (strikt, gesetzt) und weich (der Abwägung zugänglich) geordnet werden. Die harten und weichen Tabukriterien müssen zuerst überaus zurückhaltend definiert werden (keine überzogenen Vorsorgeabstände, Möglichkeiten von Ausnahmetatbeständen beachten). Zwischenergebnis: Suchräume. Indizien für die Prüfung, ob substanziell Raum gesichert wird, zusammentragen und diskutieren. Städtebauliche Abwägung mit konkurrieren Belangen und abschließende Abwägung zu den weichen Tabukriterien. (soweit überhaupt Planungen vorgelegt werden:) Beachtung landesplanerischer Vorgaben, insbesondere Vorrangzonen eines künftigen Regionalplans sachlicher Teilabschnitt Energie

8 Räumliche Steuerung der Windenergienutzung in Die kommunale Planung kann die Windenergienutzung nicht beliebig begrenzen.

9 Räumliche Steuerung der Windenergienutzung in Die Landesregierung erwartet, dass sich die Regionen und Kommunen bei Setzung eines Mindestziels nicht mit der Erfüllung des Minimums begnügen, sondern vielfach darüber hinaus gehendes Engagement zeigen und damit eine Flächenkulisse von insgesamt ca. 2% für die Windenergienutzung eröffnet wird.!! Die Träger der Regionalplanung legen hierzu Vorranggebiete für die Windenergienutzung mindestens in folgendem Umfang zeichnerisch fest:! - Planungsgebiet Arnsberg ha,! - Planungsgebiet Detmold ha,! - Planungsgebiet Düsseldorf ha,! Auszug LEP-Entwurf Planungsgebiet Köln ha,! - Planungsgebiet Münster ha,! - Planungsgebiet des Regionalverbands Ruhr ha.

10 Konzentrationszonen für Windenergienutzung in Tabukriterien Wenn unter Anwendung dieser Kriterien nicht genug Flächen übrig bleiben, sind die Kriterien anzupassen! abgewogene Basis aller Kriterien ist eine Referenzanlage von ca. 140 m Höhe mit ca. 104 db(a) Lärmemissionen.

11 Konzentrationszonen für Windenergienutzung in Tabukriterien Musterberechnung LANUV für fünf Windkraftanlagen! (Vortrag Dipl.-Ing. Detlef Piorr 21. Nov in Münster)! Das LANUV rechnet auch den Lärm bei schallreduziertem Betrieb in der Nacht, was allerdings mit Ertragseinbußen verbunden ist.! Hinweis: reduziert man die Referenzanlage auf 100 db(a), würde der Mischgebietsgrenzwert von 45 db(a) bezogen auf eine Einzelanlage bei ca. 250 m eingehalten. Hier wäre dann nur möglich im Einzelfall zu prüfen, ob dann nicht eine optisch bedrängende Wirkung erzeugt wird (gemäß OVG-Urteil unterhalb des 2-fachen Anlagenhöhe sehr wahrscheinlich, bei 140 m GH somit 280 m oder bei 180 m GH 360 m)

12 Konzentrationszonen für Windenergienutzung in Tabukriterien Wenn unter Anwendung dieser Kriterien nicht genug Flächen übrig bleiben, sind die Kriterien anzupassen! Basis aller Kriterien ist eine Referenzanlage von ca. 140 m Höhe mit ca. 104 db(a) Lärmemissionen.

13 Konzentrationszonen für Windenergienutzung in Tabukriterien Wenn unter Anwendung dieser Kriterien nicht genug Flächen übrig bleiben, sind die Kriterien anzupassen! abgewogene Aufgrund der Ergebnisse des Artenschutzbeitrags gilt für die Schutzgebiete, das hier windkraftsensible Arten Schutzzweck sind.

14 Konzentrationszonen für Windenergienutzung in harte Tabukriterien

15 Wald- Problematik Konzentrationszonen für Windenergienutzung in Auszug GEP TA Windenergie Auszug LEP-Entwurf 2013

16 Konzentrationszonen für Windenergienutzung in weiche Tabukriterien Artenschutzfachliche Kriterien und hydrogeologische Kriterien sind hier noch nicht berücksichtigt, allerdings der Heilquellenschutz

17 Konzentrationszonen für Windenergienutzung in weiche Tabukriterien dunkel eingefärbt: Einzugsbereich der Heilquellen der unterhalb von unbedecktem, verschmutzungsempfindlichen Karst

18 Konzentrationszonen für Windenergienutzung in weiche Tabukriterien Hellblau: Schutzgebiete der aktuellen Heilquellen- und Wasserschutzgebietsverordnung; Vorschlag: weiches Tabukriterium

19 Artenschutzkriterien Konzentrationszonen für Windenergienutzung in Fledermausreiche Randstrukturen nur noch informativ, Uhu, Rotmilan,Wachtel und Kiebitz als Tabu Der Rotmilanhorst im Süden ist weiter aus dem gebiet herausgerückt

20 Konzentrationszonen für Windenergienutzung in Vorschlag für Zonen Gesamtfläche der potenziellen Konzentrationszonen: 284 ha

21 Räumliche Steuerung der Windenergienutzung in Substanziell Raum belassen? Indizien für den substanziellen Raum Potenzialfläche Energieatlas NRW im Vergleich zur Potenzialfläche der Konzentrationszonen: 304 zu 284 ist angesichts der Tatsache, dass im Energieatlas kein Artenschutz beachtet wurde, realistisch Flächenanteil Gesamtfläche zu Konzentrationszonen: Energieziele des Landes sind mit 2 bis 3% der Fläche (im Durchschnitt) zu erfüllen: hier ha zu 284 ha = 5,6% Der Anteil der Konzentrationszonen zum Anteil der Siedlungsfläche hier 284 zu 310 (ohne die vorhandene Zone) Anteil der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien heute: die drei vorhandenen Anlagen leisteten MWH. Insgesamt betrug der Anteil der regenerativen Energien an der Stromerzeugung nur 17% (Kreisdurchschnitt: 30%). Hier ist Nachholbedarf! Eine einzige neue 3MW- Anlage schafft zwischen und MWH. Somit reichen 8 bis 10 WKA der Multimegawattklasse für eine 100% Eigenversorgung durch Windkraft

22 Räumliche Steuerung der Windenergienutzung in Zusammenfassung / Empfehlung Wie sollte es weitergehen Der Rat muss über jedes weiche Tabukriterium diskutieren und abwägen. Ggf. sind hier Alternativen durchzuspielen. Es ist empfehlenswert, vorher mit den Sprechern der Wind- und Gegenwindbewegungen ein Fachgespräch zu führen, um die Positionen und Wünsche zu erfahren. Der Rat beschließt dann eine Flächenkulisse, die Gegenstand eines Planverfahrens werden soll und von der er annimmt, das damit der Windenergienutzung substanziell Raum bleibt. Es ist notwendig, parallel die bisherige FNP-Darstellung Wind aufzuheben (insbesondere die Höhenbegrenzung) Es sollte ein sachlicher Teiflächennutzungsplan Windenergie gemäß 5 Abs. 2b BauGB aufgestellt werden. Bezüglich des Umgangs mit den vorhandenen Windkraftanlagen ist eine Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde sinnvoll, da es hier verschiedene Modell gibt.

23 Konzentrationszonen für Windenergienutzung in

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