LANDESENTWICKLUNGSPLAN HESSEN 2000 (Änderung) - Vorgaben zur Nutzung der Windenergie -

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1 LANDESENTWICKLUNGSPLAN HESSEN 2000 (Änderung) - Vorgaben zur Nutzung der Windenergie - Vortrag des Fachbereichs Raumentwicklung des Kreises Bergstraße (Dipl.-Ing. Reiner Rößler) mit Auszügen aus der Präsentation des HMWVL (Quelle: Dr. Natalie Scheck)

2 Gliederung EINLEITUNG Raumordnung und Energie Landesentwicklungsplan Änderung Positionierung des KREISES BERGSTRASSE AKTUELLES

3 Windenergienutzung räumliche Steuerung - aktuelle Situation in Hessen - N

4 Windenergienutzung räumliche Steuerung Bundesraumordnung (Grundsätze, Leitbilder) 2 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) Nr. 6 Schaffung der räumlichen Voraussetzungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien Landesplanung (Landesentwicklungsplan) Landesentwicklungsplan Hessen 2000 (Kap. 11.1) Enthält nur allgemeine textl. Festlegungen zur Windenergie Aktuell: Änderung des LEP Vorgaben zur Windenergie Entwurf: Konkretisiert die Ergebnisse des Hess. Energiegipfels Regionalplanung (Regionalpläne, Nord- Mittel- & Südhessen) Regionalpläne (Nordhessen 2009, Mittel-/Südhessen 2010) Enthalten keine rechtswirksamen bzw. keine Festlegungen von Vorranggebieten für Windenergienutzung Aktuell: Erarbeitung regionaler Teilpläne EE / Windenergie Kommunale Planung (FNP, Bebauungsplan) Windenergie (privilegiert gem. 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB) Flächennutzungsplan (Vorhabenbezogener) Bebauungsplan

5 Hessischer Energiegipfel 2011 N

6 Hess. Energiegipfel Aussagen zur Windenergie (I) Ziel Deckung des Endenergieverbrauchs (Strom und Wärme) bis 2050 möglichst zu 100% aus Erneuerbaren Energien (EE). Stromerzeugung: Erneuerbare Energien TWh TWh TWh Biomasse 0,98 1,15 1,42 Windenergie 0,68 0,66 0,65 Photovoltaik 0,24 0,35 0,60 Wasserkraft 0,45 0,46 0,53 Geothermie 0,00 0,00 0,00 Stromerzeugung EE gesamt Nettostromverbrauch gesamt Anteil der Stromerzeugung aus EE am gesamten Nettostromverbrauch in Hessen 0,32 0,62 3,20 38,08 36,71 37,63 6,2% 7,1% 8,5% * Endenergieverbrauch (ohne Verkehr) 2010: 119 TWh * Potenziale beim Ausbau EE im Strombereich Biomasse: (Strom und Wärme) Windkraft: (bei max. Ausnutzung von 2% der Landesfläche theoretisch möglich) Photovoltaik: Geothermie: Wasserkraft: 13,4 TWh/Jahr 28 TWh/Jahr 6 TWh/Jahr 0,3 0,4 TWh/Jahr 0,5 TWh/Jahr Windkraft spielt eine bedeutende Rolle Quelle: Hessischer Energiegipfel Umsetzungskonzept 2012

7 Hess. Energiegipfel Aussagen zur Windenergie (II) Regionalplanerische Berücksichtigung von Flächen für die Windenergie in der Größenordnung von 2 % der Landesfläche. Nicht als Vorrangflächen erfasste Gebiete gelten als Ausschlussgebiete. Kriterien zur Ermittlung der Vorrangflächen für Windenergie Windgeschwindigkeiten (Windhöffigkeit) Immissionsschutzrechtl. Kriterien (z.b. Abstände zu Siedlungen) Abstandregelungen zu Infrastrukturen Naturschutzfachliche Ausschlussflächen (z.b. Nationalpark, NSG, Naturdenk.) Möglichst effiziente Flächennutzung Konzentration von Anlagen zu Windparks Die Änderung des Landesentwicklungsplans soll die Grundlage schaffen. Quelle: Abschlussbericht des Hessischen Energiegipfel s 2011

8 Änderung des LEP Hessen 2000 Vorgaben zur Nutzung der Windenergie N

9 Änderung des Landesentwicklungsplans Änderung des LEP Vorgaben zur Nutzung der Windenergie Mit der Änderung des LEP erhalten nur die Festlegungen zur Windenergie in Kapitel 11 des LEP Hessen 2000 eine neue Fassung. Die Änderung des Landesentwicklungsplans umfasst: Plantext mit Vorgaben für die Regionalplanung Umweltbericht (Dokumentation der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen durch die Festlegungen der LEP-Änderung) keine Plankarte 11

10 Änderung des LEP - Festlegungen Energiebereitstellung durch Nutzung der Windenergie Z 1 Für Räume mit ausreichenden natürlichen Windverhältnissen sind in den Regionalplänen Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie mit Ausschluss des übrigen Planungsraumes für die Errichtung von Windenergieanlagen festzulegen. G 1 Diese Gebiete sollen grundsätzlich in einer Größenordnung von 2 % der Fläche der Planungsregionen festgelegt werden. Z = Ziel der Raumordnung, ist zu beachten und keiner Abwägung zugänglich / G = Grundsatz, ist zu berücksichtigen

11 Änderung des LEP - Festlegungen Kriterien für die Ermittlung der Vorranggebiete (Ziele, gekürzt) Z 3 für das planerische Konzept sind die nachfolgend aufgeführten Kriterien maßgeblich: a) ausreichende natürliche Windverhältnisse es sollen die Gebiete herangezogen werden, die Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe über Grund von mindestens 5,75 m/s aufweisen; Standorte von Windenergieanlagen können auch bei niedrigeren Windgeschwindigkeiten für Repoweringmaßnahmen berücksichtigt werden; b) Abstand zu Siedlungsgebieten zu bestehenden und geplanten Siedlungsgebieten ist ein Mindestabstand von m zu wahren ( Vorranggebiete Siedlung);

12 Änderung des LEP - Festlegungen Kriterien für die Ermittlung der Vorranggebiete (Ziele, gekürzt) c) Mindestabstand zur linienhaften Verkehrsinfrastruktur 150 m bzw. 100 m zu bestehenden und geplanten Straßen / Schienenund Wasserwegen (je nach Erschließungsfunktion); d) Mindestabstand zu Hochspannungsfreileitungen 100 m zu bestehenden und geplanten Hochspannungsfreileitungen; e) (Naturschutzfachliche) Ausschlussflächen Nationalparks, Naturschutzgebiete, Nahbereich von Naturdenkmälern, gesetzlich geschützte Schutz- und Bannwälder, Kern- und Pflegezone A des hessischen Teils des Biosphärenreservates Rhön und Kernzonen der Welterbestätten;

13 Änderung des LEP - Festlegungen Kriterien für die Ermittlung der Vorranggebiete (Ziele, gekürzt) f) Räumliche Konzentration von Windenergieanlagen der Flächenumfang soll die Errichtung von mindestens drei Windenergieanlagen im räumlichen Zusammenhang ermöglichen; g) Repowering (Ersetzen alter durch neue, leistungsfähige Anlagen) bestehende Standorte für die Windenergienutzung sind für geeignete Repoweringmaßnahmen einzubeziehen; h) keine Bauhöhenbegrenzung Festlegungen zur Begrenzung der Bauhöhe von Windenergieanlagen sollen unterbleiben.

14 Änderung des LEP - Festlegungen Weitere Kriterien für die Ermittlung der Vorranggebiete (Grundsätze, gekürzt) G 2 Natura 2000 Gebiete / empfindliche Vogel- & Fledermausarten Alle übrigen Flächen mit ausreichenden Windverhältnissen sind für die regionalplanerische Prüfung heranzuziehen vorrangig Bereiche mit vergleichsweise geringem Konfliktpotenzial. Natura 2000-Gebiete nur, wenn die Windenergienutzung mit den Erhaltungszielen vereinbar ist oder die Voraussetzungen für eine FFHrechtliche Ausnahme vorliegen; die Bedürfnisse der gegenüber der Windenergienutzung empfindlichen Vogel- und Fledermausarten sind besonders zu berücksichtigen.

15 Änderung des LEP - Festlegungen Windkraftempfindliche Vogelarten Windkraftempfindliche Fledermausarten

16 Änderung des LEP - Festlegungen Energiebereitstellung durch Nutzung der Windenergie / Weitere Kriterien Z 2 Die Errichtung von Kleinwindanlagen soll in Vorranggebieten Siedlung sowie Industrie und Gewerbe stattfinden. Begründung (Kap. 4.3): Kleinwindanlagen bis 10 m Anlagengesamthöhe G 3 Die Abgrenzung eines Vorranggebietes zur Nutzung der Windenergie soll die kommunale Zusammenarbeit zur Teilhabe an der Wertschöpfung unterstützen. Bild: Bild: Bundesverband Kleinwindanlagen/Endelmann/dpa/tmn Bild:

17 Änderung des LEP Zeitplanung (sofern keine 2. Offenlage erforderlich ist) Verfahrensschritte 18. Juni 2012 Kabinettbeschluss über die Anhörung und Offenlegung des Planentwurfs und des Umweltberichts Offenlage bis 24. September 2012 Zweimonatige Anhörung und Offenlegung des Planentwurfs und des Umweltberichts 4. Quartal 2012 Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen Kabinettbeschluss über die Feststellung des Plans durch Rechtsverordnung Frühjahr 2013 Zustimmung des Landtages zur Rechtsverordnung anschließend Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt

18 Die eingegangenen Stellungnahmen (bislang über 700) werden derzeit gesichtet und die Anregungen / Bedenken geprüft. Änderung des LEP Ergebnis aus der Offenlage Offenlage bis 24. September 2012 Zweimonatige Anhörung und Offenlegung des Planentwurfs und des Umweltberichts Die eingegangenen Stellungnahmen (ca. 800) werden derzeit im Ministerium gesichtet und die Anregungen / Bedenken geprüft.

19 Änderung des LEP Stellungnahme des KB Der Kreis Bergstraße spricht sich entgegen der Raumordnungskommission - für eine Planungssystematik der Vorranggebiete und Ausschluss-gebiete ohne regionalplanerisch dargestellte unbeplante Gebiete aus. Die unter den Aspekten der Windenergienutzung äußerst sensibel anzusehende Naturraumeinheit Bergstraße und des GEO Naturparks mit dem UNESCO Weltkulturerbe Kloster Lorsch bedarf einer besonderen Betrachtung.

20 Änderung des LEP Anregungen des KB Ziffer Kriterien für die Ermittlung der Vorranggebiete a) Wir regen an, in zweiter Priorität die Bereiche ab 5,5 m/s in 140m Höhe über Boden zu berücksichtigen, welche außerdem in 100m Höhe mindestens 5,25 m/s aufweisen. Für diese Flächen werden Windkraftanlagen mit einer Nennleistung von 2 MW und Vollaststunden im Jahr angenommen. b) Die Regelung..zu bestehenden und geplanten Siedlungsgebieten ist ein Mindestabstand von Metern zu wahren.. wird begrüßt. Allerdings Konkretisierung mit der Formulierung, der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. c) Die Zugrundelegung eines durchschnittlichen Flächenbedarfs von 10 ha pro Anlage ist nach einschlägigen Erfahrungen zu gering bemessen. So erfordern Windenergieanlagen mit großen Rotoren die insbesondere im Binnenland eingesetzt werden vergleichsweise größere Abstände untereinander. Insoweit sollte der Flächenbedarf pro Anlage nicht unter 15 ha bemessen werden.

21 Aktuelle Informationen Leitfaden Berücksichtigung der Naturschutzbelange bei der Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen (WKA) in Hessen HMUELV / HMWVL 29. November 2012

22 Aktuelle Informationen A Gutachten zu den Regionalen Energiekonzepten Hessen unter besonderer Berücksichtigung Erneuerbarer Energien Abschlussbericht September 2012 B Gutachten.Erneuerbarer Energien Regionalbericht Regierungsbezirk Darmstadt Handlungsempfehlung Auftraggeber dieses Gutachtens: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung

23 Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit Vortrag des Fachbereichs Raumentwicklung des Kreises Bergstraße (Dipl.-Ing. Reiner Rößler) mit Auszügen aus der Präsentation des HMWVL (Quelle: Dr. Natalie Scheck) 29. Januar 2013

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