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1 BEZIRKSREGIERUNG DÜSSELDORF SITZUNGSVORLAGE Sitzung Nr. StA VA PA 52 RR TOP 6 Datum Ansprechpartner/in: Herr Weiß Telefon: 0211/ Bearbeiter/in: Frau Arimond Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel hier: Zwischenbericht der Landesregierung vom Beschlussvorschlag für die Sitzung des Planungsausschusses: Der Planungsausschuss nimmt die Information zur Kenntnis. gez. Anne Lütkes Düsseldorf, den 16.Mai /2013

2 Inhaltsverzeichnis / kurze Sachverhaltsschilderung: Am hat das Kabinett des Landes Nordrhein-Westfalen den Entwurf des Landesentwicklungsplans NRW - Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel gebilligt und das zu seiner Aufstellung erforderliche Beteiligungsverfahren beschlossen. Der Entwurf wurde dem Planungsausschuss in der 47. Sitzung am zur Kenntnis gegeben. Die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen hatten im Zeitraum vom 4. Juni bis zum 4. Oktober 2012 Gelegenheit zum Entwurf des sachlichen Teilplans Großflächiger Einzelhandel, zur Planbegründung und zum Umweltbericht Stellung nehmen. Nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens informiert die Landesregierung in ihrem Zwischenbericht vom über die Auswertung der rd. 270 abgegebenen Stellungnahmen sowie die daraus resultierenden beabsichtigten Änderungen an den einzelnen Festlegungen des o. g. Entwurfs, der derzeit unter dem Vorbehalt der abschließenden Abwägung steht. Der Bericht einschließlich Anlage 1.1 ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Der Bericht einschließlich aller Anlagen (266 Seiten) kann auf der Internetseite der Bezirksregierung unter der Tagesordnung der 52. Sitzung des Planungsausschusses ( eingesehen bzw. abgerufen werden. Anlagen: Anlage 1 - Kurze Erläuterung zum Sachstand seitens der Regionalplanungsbehörde Anlage 2 - Zwischenbericht der Landesregierung zum LEP NRW - Sachlicher Teilplan großflächiger Einzelhandel vom (Auszug) 90437/2013

3 Anlage Dezernat 32 Weiß/ HA:2406 Kurze Erläuterung zum Verfahrensstand Landesentwicklungsplan (LEP) Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel (LEP-EH) Der hier vorliegende Bericht der Staatskanzlei enthält einen kurzen Überblick zum Ergebnis des Beteiligungsverfahrens, eine überarbeitete Version der vorgesehenen Ziele und Grundsätze sowie die Gesamtübersicht der 270 eingegangenen Stellungnahmen ohne Bewertungen seitens der Landesplanungsbehörde. Der Regionalrat für die Planungsregion Düsseldorf hat in seiner Sitzung vom eine ausführliche Stellungnahme beschlossen und in das Beteiligungsverfahren eingebracht. In Teilen ist bereits erkennbar, dass die Hinweise und Anregungen des Regionalrates bei der Überarbeitung des Entwurfes Berücksichtigung gefunden haben. Eine vollumfängliche Einschätzung der in Teilen überarbeiteten Ziele lässt der Bericht nicht zu, da das Erarbeitungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Es handelt sich hier zunächst nur um einen Zwischenbericht der Landesplanungsbehörde. Die geplanten Festlegungen stehen weiterhin unter dem Vorbehalt der abschließenden Abwägung. Ebenso fehlt bislang eine aktualisierte Version des Erläuterungs- und Begründungstextes. Gleichwohl wird deutlich, dass die Grundstruktur der vorgesehenen Regelungen beibehalten worden ist und sich die vorgenommenen Änderungen insgesamt in einem überschaubaren Rahmen bewegen. Es zeigen sich insbesondere beim Ziel 2 des LEP-EH (Zentrenrelevante Kernsortimente: Standorte nur in zentralen Versorgungsbereichen) einige Ergänzungen. Zum einen wird konkretisiert, dass die Darstellung von Kern- und Sondergebieten für Vorhaben im Sinne des 11 (3) Baunutzungsverordnung mit zentrenrelevantem Kernsortiment im Falle neu geplanter zentraler Versorgungsbereiche nur in städtebaulich integrierten Lagen erfolgen darf. Des Weiteren wird nun direkt im Zieltext definiert, woran sich die Zentrenrelevanz des Kernsortiments eines Vorhabens bemisst. Dies war zuvor nur Bestandteil des Erläuterungstextes. Ebenso sind die Bedingungen der Ausnahme vom Ziel 2 zugunsten von Standorten der wohnortnahen Grundversorgung leicht ergänzt worden. Insbesondere wird nun auf siedlungs /2013

4 strukturelle Aspekte im Hinblick auf den Erhalt historisch gewachsener Ortsbilder Bezug genommen. Neben weiteren kleineren Änderungen und Klarstellungen hat insbesondere das Ziel 7 zur Überplanung von vorhandenen Standorten eine wichtige Ergänzung erfahren. Die Formulierung Abweichend von den Festlegungen 1 bis 6 stellt klar, dass die planungsrechtliche Sicherung von Altstandorten auch außerhalb des Allgemeinen Siedlungsbereichs erfolgen darf. Auch dies war Bestandteil der in der Stellungnahme formulierten Anregungen. Gänzlich neu aufgenommen wurde das Ziel 10. Dieses hat insoweit nur klarstellenden Charakter, als dass die Vorgaben zur Steuerung großflächiger Einzelhandelsbetriebe auch für vorhabenbezogene Bebauungspläne gelten sollen. Diese sind, auch wenn sie die Zulässigkeit von Vorhaben im Sinne des 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung planungsrechtlich begründen können, gemäß 12 Abs. 3 Satz 2 Baugesetzbuch nicht zwingend an die Festsetzung eines Baugebiets im Sinne der Baunutzungsverordnung gebunden. Im Hinblick auf die weitere Zeitplanung des Erarbeitungsverfahrens lässt der Zwischenbericht sowohl offen, wann ein abschließender Bericht gemäß 17 Abs. 1 Landesplanungsgesetz erfolgt, als auch, wann eine Beratung und ein Beschluss des LEP-EH durch das Kabinett mit anschließender Zustimmung des Landtages erfolgen kann /2013

5 Anlage 2

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