Präsidentin des Landestags Frau Carina Gödecke MdL Platz des Landtags Düsseldorf

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1 Minister für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien des Landes Nordrhein-Westfalen und Chef der Staatskanzlei Präsidentin des Landestags Frau Carina Gödecke MdL Platz des Landtags Düsseldorf LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. WAHLPERIODE VORLAGE 16/3708 A Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk am 24. Februar 2016 TOP 6. Aufstellung eines neuen LEP Weiterer Zwischenbericht der Staatskanzlei zum Aufstellungsverfahren Februar 2016 Seite 1 von 1 Telefon Telefax Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, für die 62. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk am 24. Februar 2016 wird eine Vorlage zum Verfahren des LEP erwartet. Mit beigefügter Anlage übersende ich Ihnen 60 Exemplare dieser Vorlage. Für weitere Informationen und Rückfragen werden Mitarbeiter meines Hauses in der Ausschusssitzung zur Verfügung stehen. Mit freundlichen Grüßen It Franz-iJosef Lersch-Men s\se,_ Stadttor Düsseldorf Postanschrift: Düsseldorf Telefon poststelle@stk.nrw.de

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3 Staatskanzlei Düsseldorf, Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk am TOP 6 Aufstellung eines neuen LEP - Sachstandsbericht I. Bisheriges Verfahren und Beteiligung des Landtags Die Landesplanungsbehörde hat dem Wirtschaftsausschuss kontinuierlich berichtet: 1. Der erste Entwurf des LEP NRW wurde am (Ausschussprotokoll APr 16/287, Vorlage 16/972) im Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk vorgestellt. 2. Ein erster Zwischenbericht erfolgte sodann in der 29. Ausschusssitzung am (Ausschussprotokoll APr 16/435, Vorlage 16/1474). 3. Die Landesplanungsbehörde hat nach Abschluss des ersten formellen Beteiligungsverfahrens am einen weiteren Zwischenbericht vorgelegt (Ausschussprotokoll APr 16/495 vom , Vorlage 16/1745). 4. Am wurde dem Ausschuss für Wirtsähaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk ein Bericht über den Kabinettbeschluss vom vorgelegt (Ausschussprotokoll APr 16/905 vom ; Vorlage 16/2871), mit dem das Kabinett ein Paket von wesentlichen Änderungen des LEP-Entwurfs beschlossen und gebilligt hat, die Überarbeitung des LEP- Entwurfs fertigzustellen und dabei auch die übrigen Anregungen und Bedenken einzubeziehen. 5. Mit Schreiben vom wurde dem Vorsitzenden des Ausschusses für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk der überarbeitete Entwurf des LEP NRW mit Stand vom nebst Kopien für die 58 Mitglieder des Ausschusses vor Beginn des offiziellen Beteiligungsverfahrens zugesandt (Ausschussprotokoll APr 16/1048 vom , Vorlage 16/3285). II. Aktueller Stand des Verfahrens Nachdem am im Ministerialblatt (MBI. NRW, Ausgabe Nr. 27, Seite 616) das vorgesehene zweite Beteiligungsverfahren öffentlich bekannt gemacht und auf die Zeit der öffentlichen Auslegung vom bis zum hingewiesen wurde, konnten in dieser Zeit die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen erneut zu den geänderten Teilen des LEP-Entwurfs Stellung nehmen.

4 Die meisten Stellungnahmen sind nun bei der Landesplanungsbehörde kurz vor Ablauf der Beteiligungsfrist am eingegangen. Zurzeit ist die Landesplanungsbehörde damit beschäftigt, diese Eingänge zu erfassen, zu sichten und diese anschließend inhaltlich auszuwerten. Sukzessive werden alle Stellungnahmen unter Beachtung datenschutzrechtlicher Vorgaben auf der Internetseite der Staatskanzlei veröffentlicht: Dort sind bereits sämtliche Dokumente zum ersten Beteiligungsverfahren und zum Entwurf des LEP veröffentlicht. III. Wesentliche Inhalte der eingegangenen Stellungnahmen Nach erster Durchsicht der eingegangenen Stellungnahmen ist bereits Folgendes erkennbar: Es wird ausdrücklich begrüßt, dass die Landesregierung bei der Überarbeitung des LEP-Entwurfs in vielen Teilen den eingegangenen Stellungnahmen aus den einzelnen Regionen gefolgt ist und auf einzelne Ziele und Grundsätze verzichtet hat, Ziele als Grundsatz festgelegt hat, um sie einer planerischen Abwägung zugänglich zu machen (6.1-6 Flächensparende und bedarfsgerechte Siedlungsentwicklung", Ausrichtung auf zentralörtlich bedeutsame Allgemeine Siedlungsbereiche" und Hochspannungsleitungen"); einzelne Ziele, wie z.b. die Festlegungen für den gesamten Siedlungsraum zwecks besserer Verständlichkeit und um Missverständnisse zu vermeiden, neu strukturiert und zusammenfasst hat (Ziel ff zur flächensparenden und bedarfsgerechten Siedlungsentwicklung")und Festlegungen teilweise zur Klarstellung geändert oder an andere Stellen verschoben hat, um die planerische Absicht zu verdeutlichen. Weiterhin ist es allerdings Fakt und liegt in der Natur der Sache, dass die Kommunen, die Industrie, die Land- und Forstwirtschaft, der Naturschutz um nur einige zu nennen - unterschiedliche Vorstellungen zur künftigen Raumnutzung haben. Dies kann an zwei Beispielen verdeutlicht werden: 1. Windenergie: Hier wurde aus einer Zielfestlegung ein Grundsatz gemacht, der der Abwägung zugänglich ist. Hierzu liegen sowohl Stellungnahmen von Windenergiegegnern vor, denen die Flächenvorgaben zu weit gehen als auch Stellungnahmen von Windenergiebefürwortern, die fordern, die Flächenvorgaben in konkreten verbindlichen Zielen zu konkretisieren. 2

5 2. 5-ha-Ziel: Dieses Ziel wurde ebenfalls zu einem Grundsatz herabgestuft. Teilweise wird weiterhin gefordert, das tägliche Wachstum der Siedlungs- und Verkehrsfläche bis zum Jahr 2020 auf 5 ha und langfristig auf Netto-Null zu reduzieren und daher eine verbindliche Festlegung als Ziel der Landesplanung zu treffen; andererseits wird der Spielraum für die Wirtschaft als zu eng betrachtet, wenn an dieser Festlegung, selbst wenn es sich nur" um einen Grundsatz handelt, festgehalten wird. In der öffentlichen Diskussion sind beispielsweise folgende Themen aufgeworfen worden: 1. Metropolraum: Im Kapitel 5 also bei der Aufforderung zu regionaler und grenzübergreifender Zusammenarbeit war im ursprünglichen LEP-Entwurf auch ein Grundsatz 5-2 zur "Metropolregion Nordrhein-Westfalen" aufgenommen worden. Im überarbeiteten LEP-Entwurf wird in diesem Grundsatz nicht mehr ganz Nordrhein- Westfalen als eine Metropolregion bezeichnet. Vielmehr wird davon ausgegangen, dass innerhalb Nordrhein-Westfalens mehrere regionale Kooperationsräume auszubilden sind und dass diese zusammen den "Europäischen Metropolraum Nordrhein-Westfalen" darstellen. Auf vielfachen Wunsch im 1. Beteiligungsverfahren sind in diesem Zusammenhang die Metropolregionen Ruhr und Rheinland benannt worden. Andere Regionen haben dadurch keine Nachteile zu befürchten; es ist auch keine bevorzugte Förderung von Metropolregionen beabsichtigt. Im Sinne des ganzen "Metropolraumes Nordrhein-Westfalen" ist der Entwicklung außerhalb der Metropolregionen Ruhr und Rheinland eine gleichrangige Bedeutung beizumessen. Entsprechend haben die westfälischen Regionalräte im zweiten Beteiligungsverfahren zum LEP-Entwurf darauf hingewiesen, dass gerade im westfälischen Landesteil bedeutende mittelständische Betriebe ansässig sind, die z. T. als Weltmarktführer ihrer Branche auf die Entwicklung metropolitaner Verkehrs- und Informationsfunktionen angewiesen sind. Um derartige Anregungen aufzugreifen, soll im Grundsatz 5-2 die Bedeutung der mittelstandsgeprägten Wachstumsregionen Westfalens für den gesamten Metropolraum Nordrhein-Westfalen ergänzend angesprochen werden. In den Erläuterungen soll darauf hingewiesen werden, dass sich in den westfälischen Teilräumen Münsterland, Ostwestfalen-Lippe und Südwestfalen regionale Kooperationen bereits erfolgreich etabliert haben und dass alle Kooperationsräume einen gleichberechtigten Zugang auf Unterstützung ihrer Kooperationen bzw. Funktionen haben. Um Missverständnisse vorzubeugen, soll 3

6 aber klargestellt werden, dass hierdurch kein Anspruch auf bevorzugte finanzielle Förderung begründet wird. 2. Fracking Die Landesregierung hat wie von Frau Ministerpräsidenten in der Vergangenheit immer wieder angekündigt -, geprüft, ob und welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, Fracking-Vorhaben in unkonventionellen Lagerstätten in Nordrhein- Westfalen landesweit im Rahmen des Landesentwicklungsplanes auszuschließen. Dazu wurde ein Rechts-Gutachten eingeholt. Dieses Gutachten diente als Grundlage für eine entsprechende Zielformulierung, mit der landesweit die Gewinnung von Erdgas, welches sich in sogenannten unkonventionellen Lagerstätten befindet, landesweit ausgeschlossen wird. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass durch den Einsatz der Fracking- Technologie erhebliche Beeinträchtigungen des Menschen und seiner Umwelt nicht auszuschließen sind und die Reichweite hiermit verbundener Risiken derzeit nicht abschätzbar ist. Die Aufnahme dieses Ziels wird von den unterschiedlichsten Beteiligten positiv in der Regel positiv bewertet, z.t. verbunden mit der Aufforderung, dieses Ziel im weiteren Verfahren nicht zu lockern. IV. Weiterer Zeitplan Die Stellungnahmen des zweiten Beteiligungsverfahrens werden nun von der Landesplanungsbehörde zügig ausgewertet. Es folgt eine Ressortabstimmung zum überarbeiteten Entwurf des Gesamt-LEP. Die Landesregierung leitet die Planentwürfe dem Landtag mit einem Bericht über das Aufstellungsverfahren zu. Für Herbst dieses Jahres ist vorgesehen, dass die Landesregierung den Landesentwicklungsplan mit Zustimmung des Landtags als Rechtsverordnung beschließt ( 18 Absatz 2 LPIG NRW). Anschließend wird der LEP im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung wird der LEP wirksam. 4

7 1 Anlage zum Sachstandsbericht der Staatskanzlei für die Sitzung des AWEIMH am Derzeitiger Stand der Auswertung (Stand: ): Nach derzeitigem Stand der Auswertung haben 667 Beteiligte Stellungnahmen abgegeben, davon 305 Kommunen und Kreise, die regionalen Planungsträger, diverse Behörden sowie weitere 308 individualisierte Stellungnahmen (z.b. Verbände, Fraktionen, Einzelpersonen, Bürgerinitiativen, Firmen). In diese Schätzung sind unterschiedliche Unterschriftenlisten, die als Sammeleinwendungen zu werten sind, noch nicht mit eingerechnet (7714 Stellungnahmen von Windkraftgegnern aus dem Hochsauerlandkreis) Eine systematische Übersicht zu allen eingegangenen Stellungnahmen und zu den konkreten Hinweisen, Anregungen und Bedenken, die im Einzelnen vorgebracht wurden, wird erst in einigen Wochen vorliegen. Das Spektrum derjenigen, die im 2. Beteiligungsverfahren eine Stellungnahme abgegeben haben, ist wieder weit gefächert: Beispielsweise liegen Stellungnahmen vor von: vielen nordrhein-westfälischen Kommunen sowie den kommunalen Spitzenverbänden, den Bezirksregierungen und Regionalräten sowie dem Regionalverband Ruhr, unterschiedlichen Bundes- und Landesbehörden, Behörden und Einrichtungen der Nachbarländer und Nachbarstaaten, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammer und Wirtschaftsverbänden, Landwirtschaftsverbänden, Gruppen aus dem Natur- und Umweltschutz, Organisationen des Tourismus, Stadtwerken und Verbänden der Gewässerbewirtschaftung sowie der Wasserund Energieversorgung sowie der Wasser- und Abfallentsorgung, Häfen und Flughäfen. Zahlenmäßig lässt sich dies zum jetzigen Zeitpunkt wie folgt darstellen: Institutionelle Stellungnahmen Anzahl Gebietskörperschaften NRW 305 Regionale Planungsträger 6 Behörden u. öffentl. Einrichtungen des Bundes 8 Behörden u. öffentl. Einrichtungen im Land NRW 17 Behörden u. öffentl. Einrichtungen Nachbarländer 20

8 2 Behörden u. öffentl. Einrichtungen Nachbarstaaten 3 Weitere Beteiligungen Verbände, Vereine, Fraktionen, Bürgerinitiativen, sonstige Organisationen, Unternehmen sowie individuelle Schreiben von Bürgerinnen und Bürgern 308 zusätzlich: Schreiben Windkraftgegner aus dem Hochsauerlandkreis 7714 Stellungnahmen LEP Kommunen und Kreise Privat; 80 Regionalplanung 1 Behörden etc. Land Firmen; 20 Fraktionen; 41 Behörden etc. Bund Verkehr, u.a. Häfen, Bürgerinitiativen; 21 OL- Energie und Flughäfen; 14 Leitungen; 11 le Wasser, Abwasser, Stadtwerke; 28 Nachbarstaaten; 3 Verbände etc.; 93 Nachbarländer inkl. /Behörden Kommunen; 20 etc. Bund; Kommunen und Kreise; 305 Regionalplanung; 6 Behörden etc. Land; 17 Nachbarländer inkl. Kommunen Nachbarstaaten Verbände etc. Wasser, Abwasser, Stadtwerke ;? Energie und Leitungen Verkehr, u.a. Häfen, Flughäfen n Bürgerinitiativen Welche Themen sind im zweiten Beteiligungsverfahren angesprochen worden? Folgende Themen spielen nach erster Durchsicht eine besondere Rolle: Demografischer Wandel/ Zuwanderung von Flüchtlingen Flächensparen und künftige Steuerung der Siedlungsentwicklung/Bedarfsberechnung Europäische Metropolraum Festlegung von Bereichen für gewerbliche und industrielle Nutzung Windenergienutzung Flughäfen Fracking

9 3 Anzahl der Festlegungen (Ziel / Grundsatz) im ersten und zweiten LEP-Entwurf LEP-E LEP-E Festlegungen insgesamt Ziele Grundsätze

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