Sitzung des Ausschusses Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk am 07. Mai 2014
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- Agnes Wetzel
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1 Wirtschaft. Industrie, Mittelstand Handwerk des landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Minlstenum für Wirtschaft, EnergIe, Industne, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrheln-Westfalen, Düsseldorf An den Vorsitzenden des Ausschusses für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landtags Nordrhein-Westfalen Herrn Georg Fortmeier MdL Platz des Landtags Düsseldorf LANDTAG NORDRH EIN-WESTFALEN 16. WAHLPERIODE April 2014 Seite 1 von 5 AktenzeIchen (bei Antwort bitte angeben) II1A2 Telefon Sitzung des Ausschusses Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk am 07. Mai 2014 TOP: Sachstandsbericht zum Breitbandausbau Sehr geehrter Herr Vorsitzender, die Fraktion der CDU hat zur o.g. Sitzung um einen schriftlichen Sachstandsbericht zum Thema "Breitbandausbau" gebeten. Als Anlage übersende ich Ihnen 60 Exemplare mit der Bitte, diese an die Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk weiterzuleiten. dlichen Gr~L Dienstsitz: Berger Allee Düsseldorf Telefon Telefax poststelle@mwelmh.nrw.de Öffentliche Verkehrsmittel: StraßenbahnlinIen 704,709, 719 bis Haltestelle Poststraße
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3 Sachstandsbericht der Landesregierung zum Thema "Breitbandausbau" für die Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk am Seite 2 von 5 Im Einvernehmen mit dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz und dem Minister für Inneres und Kommunales beantworte ich Ihre Fragen wie folgt: 1. Wie ist der aktuelle Ausbaustand in NRW (getrennt nach Gemeinden sowie den Ausbaustufen 2!2 Mbitls, 2!16 Mbitls, 2!50 Mbit/s und ~100 Mbitls)? Der aktuelle Ausbaustand ist als Anlage 1 beigefügt. Zahlenmaterial zur Ausbaustufe ;:::100 Mbit/s liegt der Landesregierung nicht vor. 2. Wie ist der aktuelle Versorgungsgrad in Gewerbegebieten (getrennt nach Gemeinden sowie den Ausbaustufen ~2 Mbitls, ~16 Mbit/s, ~50 Mbitls und ~1 00 Mbitls)? Hierzu liegt der Landesregierung kein Datenmaterial vor. 3. Wie hoch sind nach Schätzung der Landesregierung die Kosten, um bis 2018 alle Haushalte und Gewerbebetriebe in NRW mit schnellem Internet (2!50 Mbitls) zu versorgen? Eine Kostenstudie des TÜV Rheinland im Auftrag des BMWi vom August 2013 ermittelt für die Erschließung aller Haushalte in Deutschland mit mindestens 50 Mbitls Kosten in Höhe von ca. 20 Milliarden Euro. Spezifische Daten für Nordrhein-Westfalen liegen nicht vor.
4 Mit Beschluss der Agrarministerkonferenz in Cottbus vom weisen die Ministerinnen, Minister und Senatoren der Agrarressorts darauf hin, dass es sich beim Ausbau der Hochleistungsnetze um eine Aufgabe von gesamtstaatlicher Bedeutung handelt und fordern die Bundesregierung auf, außerhalb der GAK ein spezifisches, zielgerichtetes und gut ausgestattetes Förder- und Finanzierungsprogramm zum Ausbau der Hochgeschwindigkeitsnetze aufzulegen sowie die Mittel aus der Versteigerung der Funkfrequenzen für den Breitbandausbau in den ländlichen Räumen einzusetzen. Seite 3 von 5 4. Wie hoch ist nach Schätzung der Landesregierung der Fördermittelbedarf, um bis 2018 alle Haushalte und Gewerbegebiete in NRW mit schnellem Internet (;::50 Mbitls) zu versorgen? Siehe Antwort zu Frage In welcher Höhe hat die Landesregierung seit 2011 Fördermittel tür den tlächendeckenden Breitbandausbau (;:: 50 Mbitls) jährlich zur Verfügung gestellt? (bitte unter Angabe der jeweiligen Programme) Förderung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk Gewerbegebiete in dünn besiedelten Regionen wurden durch RWP wie folgt gefördert: Gesamt , , ,50 EU-Mittel , , ,33 GRW-Mittel ,60
5 Förderung des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Die Förderung aus dem Förderprogramm "Breitbandversorgung ländlicher Räume" erfolgt im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK). Aufgrund der starken Nachfrage nach diesem Förderbaustein werden seit 2011 zusätzliche Mittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) eingesetzt. Seit 2011 wurden folgende Mittel bereitgestellt: Seite 4 von 5 Jahr Gesamt GAK ELER ,0 Mio. 5,1 Mio. 1,9 Mio ,6 Mio. 4,3 Mio. 4,3 Mio ,5 Mio. 8,4 Mio. 4,1 Mio. Gemäß der Rahmenbedingungen der GAK kann eine Förderung nur in Gebieten erfolgen, in denen Bandbreiten von weniger als 2 Mbitls zur Verfügung stehen. Der tatsächliche Ausbau der Breitbandversorgung erfolgt dann gemäß des ermittelten Bedarfs. 6. In welcher Höhe will die Landesregierung bis 2018 jährlich Fördermittel tür den tlächendeckenden Breitbandausbau (~ 50 Mbitls) zur Verfügung stellen? (bitte unter Angabe der jeweiligen Programme) RWP, Finanzquelle GRW: Es wird bisher kein fester Betrag für den Ausbau reserviert. Bislang sind aber alle Anträge bewilligt worden. NRW/EFRE Programm : Der Programmentwurf ist bei der Europäischen Kommission zur Genehmigung eingereicht. Falls die Europäische Kommission den darin vorgesehenen Förderansatz genehmigt, wird die Landesregierung den Breitbandausbau zur Beseitigung von Entwicklungshemmnissen für KMU bedarfsorientiert fördern. Die Landesregierung geht davon aus, dass die hierfür benötigten Mittel unter der Prioritätsachse "Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU" zur Verfügung stehen.
6 "Breitbandversorgung ländlicher Räume" mit GAKIEFRE Die bisherige Förderung im Rahmen der GAK mit GAK - und ELER Mitteln wird auch in der neuen Förderperiode fortgesetzt. Insgesamt sind dafür öffentliche Mittel (EU, Bund, Land, Kommune) in Höhe von ca. 60 Mio. Euro vorgesehen. Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz wird sich weiterhin für eine deutliche Anhebung der Aufgreifschwelle in der GAK einsetzen. Seite 5 von 5 7. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass auch Kommunen im Nothaushalt, im Haushaltssanierungskonzept bzw. im Stärkungspakt ggf. notwendige Eigenanteile finanzieren können? RWP: Die Fördersätze können bei solchen Kommunen bis 900/0 betragen. Breitbandförderung ländlicher Räume: Abweichend vom Regelfördersatz 750/0 gilt für solche Kommunen ein Fördersatz von 90%. Diese Kommunen können außerdem von der Regelung in 28 Abs. 3 Landeshaushaltsgesetz NRW Gebrauch machen und den verbleibenden Eigenanteil durch zweckgebundene Spenden ersetzen.
7 Breitbandversorgung in Nordrhein-Westfalen Datenerhebung durch: Genau. Richtig. Bundesmmlstenum für Verkehr und digitale Infrastruktur I Stand der Erhebung: Ende 2013
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