Vorlage an den Unterausschuss Personal des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen

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1 Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Finanzministerium Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf Präsidentin Platz des Landtags Düsseldorf Ki/ Seite 1 von 1 Aktenzeichen bei Antwort bitte angeben B IV 1 Fax Vorlage an den Unterausschuss Personal des Haushalts- und Finanzausschusses 30. Sitzung des UA Personals am TOP 7: Landesamt für Besoldung und Versorgung.. Unterhaltsbeihilfe für Referendare Fragen des Abgeordneten Schulz (PIRATEN) Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, als Anlagen übersende ich Abdrucke dieses Schreibens und meiner Vorlage an den Unterausschuss Personal des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtags vom heutigen Tage mit der Bitte, die Abdrucke an die Mitglieder des vorgenannten Ausschusses weiterzuleiten. Mit freundlichen Grüßen Dienstgebäude und Lieferanschrift: Jägerhofstraße 6 Anlagen: 41 Abdrucke Düsseldorf Telefax poststelle@fm.nrw.de wwwjm.nrw.de Öffentliche Verkehrsmittel: U74 bis U79 Haltestelle: Heinrich-Heine-Allee

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3 Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Seite 1 von 3 Aktenzeichen bei Antwort bitte angeben IV 1 Fax Vorlage an den Unterausschuss Personal des Haushalts- und Finanzausschusses 30. Sitzung des UA Pers. am TOP 7:" Landesamt für Besoldung und Versorgung Unterhaltsbeihilfe für Referendare" Herr MdL Schulz hat per mail vom 25. Februar 2015 um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: "Warum leistet das LBV NRW Nachzahlungen im Zusammenhang mit der Unterhaltsbeihilfe maximal für den Zeitraum ab 2011? Ehemalige Referendare, die nun Nachzahlungen erhalten, befinden sich in vielen Fällen bereits im Berufsleben und unterliegen somit einem deutlich höheren Steuersatz, als das zu Zeiten ihres Referendariats der Fall war. Beabsichtigen Sie, die Referendare hierfür entsprechend zu kompensieren (also so zu stellen, dass ihre Nettoeinnahmen dem entsprechen, was sie bei ordentlicher Zahlung der Unterhaltsbeihilfe bereits während des Referendariats erhalten hätten)? Falls nein: WIe begründen Sie die Ansicht, hierzu nicht verpflichtet zu sein? Und sind Sie sich der besonderen Brisanz bewusst, die dadurch entsteht, dass diese Gelder (zum Teil) wiederum dem Land als Träger des LBV in Form von Steuereinnahmen zufließen? Würde das LBV NRW es auf einen weiteren Prozess ankommen lassen? Dienstgebäude und Lieferanschrift: Ab wann beabsichtigt das LBV, die monatlichen Überweisungen der Jägerhofstraße 6 Unterhaltsbeihilfe auf den 20. umzustellen? Werden beim LBV NRW niedrige Lohngruppen (z.b. Hilfskräfte) bezüglich der Besoldung systematisch benachteiligt?" Düsseldorf Telefax Studentische poststelle@fm.nrw.de wwwjm.nrw.de Öffentliche Verkehrsmittel: U74 bis U79 Haltestelle: Heinrich-Heine-Allee

4 Zu Frage 1: Das LBV leistet Nachzahlungen im Rahmen der regelmäßigen dreijährigen Verjährungsfrist. D.h. z.b. bei AntragsteIlung in 2013 auch noch für Bei AntragsteIlung im Jahr 2014 jedoch frühestens ab Seite 2 von 3 Das OVG NRW hat in seinem Urteil vom ausgeführtl dass der Nachzahlungsanspruch der regelmäßigen Verjährung von drei Jahren unterliegt. Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt nicht erst mit Ablauf des Jahres 2014, sondern mit dem Ende des Jahres, in dem die Ansprüche entstanden sind. Zu Frage 2: Die Berechnung und Auszahlung der Unterhaltsbeihilfe kann nur nach Gesetz, nicht nach individuellen Steuermerkmalen erfolgen. Sofern Nachzahlungen für mehr als 12 Monate erfolgen, sind diese nach 34 Absatz 2 Nr. 4 EStG ermäßigt zu besteuern. Eine Verpflichtung zum Ausgleich einer eventuell erhöhten Besteuerung besteht nicht) da eventuelle Schadensersatzansprüche verschuldensabhängig wären. Ein Verschulden kann aufgrund der bis zur Entscheidung des OVG Münster vom vorliegenden unklaren Rechtslage jedoch nicht angenommen werden. Zu Frage 3: Für einen weiteren Prozess werden keine Erfolgsaussichten gesehen. Zu Frage 4: Die Auszahlung der monatlichen Unterhaltsbeihilfe erfolgt nach geltender Rechtslage. Seit dem gilt eine neue Verordnung über die Gewährung einer monatlichen Unterhaltsbeihilfe an Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare. Diese regelt unter anderem die Auszahlungsmodalitäten. Es gilt: "Die Zahlung der Unterhaltsbeihilfe erfolgt jeweils am letzten Tag eines Monats für den laufenden Monat durch das Landesamt für Besoldung und Versorgung." (Vgl. 1 Abs. 1 Satz 6)

5 Zu Frage 5: Seite 3 von 3 Nein. Besoldung und Vergütung der Beamtinnen und Beamten bzw. der Tarifbeschäftigten erfolgen nach gültigen Gesetzen bzw. Tarifverträgen.

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