Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 25. Februar 2015

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1 Ministerium for Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin MGEPA Nordrhein-Westfalen Düsseldorf An die Präsidentin des Landtags NRW Frau Carina Gädecke MdL Platz des Landtags Düsseldorf Für den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 25. Februar 2015 J;O. Februar 2015 Bericht über geplante Veränderungen im Krankenhaus Eitorf Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, mit SChreiben vom 17.02,2015 hat die Fraktion der CDU um einen schriftlichen Bericht zu geplanten Veränderungen im Krankenhaus Eitorf gebeten. Dieser Bitte entsprechend übersende ich Ihnen den beigefügten Bericht. Für die Weiterleitung an die MitgHeder des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales wäre ich dankbar. Mit freundlichen Grüßen Horionplatz Düsseldorf Barbara Steffens Telefon Telefax barbara.steffens@mgepa.nrw.de Öffentliche Verkehrsmittel: Rheinbahn Linien 704, 709 und 719 bis Haltestelle Landtag/Kniebrücke

2

3 Bericht "Geplante Veränderungen im Krankenhaus Eitorf". für die Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landtags Nordrhein-Westfalen am Das St. Franziskus-Krankenhaus Eitort ist ein Krankenhaus der Grundversorgung. Es betreibt derzeit 112 Betten. In den Krankenhausplan ist es mit den Fachgebieten Chirurgie und Innere Medizin sowie den Belegabteilungen Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde und Augenheilkunde aufgenommen. Träger ist die St. Franziskus-Krankenhaus Eitorf GmbH, deren Gesellschafterinnen die Deutsche Klinik Union GmbH und die Deutsche KlinikManagement GmbH sind. I. Zum hat der Träger die Belegabteilung Frauenheilkunde und Geburtshilfe geschlossen, dieses Angebot wurde bislang nicht aus dem Krankenhausplan genommen. Am hat die St. Franziskus-Krankenhaus Eitorf GmbH Insolvenzantrag gestellt. Das Amtsgericht Bonn hat am das Insolvenzverfahren eröffnet und die Eigenverwaltung durch die A'ntragstellerin angeordnet. Sollte der Krankenhausträger den Betrieb einstellen und findet sich auch kein anderer geeigneter Träger, sind die Gemeinden und die Gemeindeverbände verpflichtet, ein Krankenhaus zu errichten und zu betreiben, soweit die Krankenhausversorgung in der Region andernfalls gefährdet wäre. Für kreisangehörige Gemeinden gilt diese Verpflichtung jedoch nur, wenn sie die erforderliche Finanzkraft besitzen ( 1 Absatz 3 KHGG NRW). Die Einzelheiten sind in einem regionalen Planungskonzept zu klären. 11. Unabhängig vom Insolvenzverfahren verhandelte die St. Franziskus-Krankenhaus Eitorf GmbH in den Budgetverhandlungen für das Jahr 2014 mit den Kostenträgern gemäß 5 Absatz 2 KHEntgG über einen Sicherstellungszuschlag für alle 2014 zu erbringenden Leistungen. Ein Sicherstellungszuschlag ist nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht ( 17 Absatz 1 Sätze 6-8 KHG, 5 Absatz 2 KHEntgG) zwischen Krankenhaus und Kostenträgern für die Vorhaltung von Leistungen zu vereinbaren, die auf Grund des geringen Versorgungsbedarfs mit den Fallpauschalen nicht kostendeckend finanzierbar sind, aber zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung bei einem Krankenhaus notwendig sind. Nachdem keine Einigung mit den Kostenträgern erzielt wurde, hat das st. Franziskus-Krankenhaus am gemäß 5 Absatz 2 Satz 3 KHEntgG bei der Bezirksregierung Köln als für die Krankenhausplanung zuständige Behörde eine E'nt- 1

4 scheidung über die Gewährung eines Sicherstellungszuschlags für alle Abteilungen beantragt. Die Bezirksregierung Köln hat am die Voraussetzungen für einen SichersteIlungszuschlag nur bezüglich Leistungen der Fachabteilungen Allgemeine Chirurgie und Innere Medizin bejaht und den Budgetparteien aufgegeben, nach 5 Absatz 2 Satz 4 KHEntgG eine Vereinbarung über die Höhe des entsprechenden Sichersteilungszuschlags zu treffen. In der Folgezeit konnten sich die Budgetparteien zunächst über die Höhe des Sicherstellungszuschlags nicht einigen. Die St. Franziskus-Krankenhaus Eitorf GmbH hat deswegen die Schiedsstelle gemäß 18 Absatz 4 KHG angerufen. Die Schiedsstelle hat den Vertragsparteien in der Verhandlung am einen Vergleichsvorschlag zur Höhe des Sicherstellungszuschlags für die Budget jahre 2014 und 2015 sowie anderen Eckpunkten des Budgets (z.b. Mengengerüst) unterbreitet. Krankenhaus- und Ko~tenträger haben diesem unter dem Vorbehalt angenommen, dass die Gläubigerversammlung diesem am zustimmt. Die Parteien mussen dann auf dieser Grundlage Budgets für die Jahre 2014 und 2015 vereinbaren. Sowohl Budgetvereinbarungen als auch Entscheidunge~ der Schiedsstellen sind den Bezirksregierungen zur Genehmigung vorzulegen, die aber lediglich eine Rechtskontrolle vornehmen. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die Vereinbarung oder die Entscheidung einer Schiedsstelle rechtsfehlerfrei zustande gekommen ist. Hiergegen kann dann Klage beim Verwaltungsgericht erhoben werden, die keine aufschiebende Wirkung hat ( 18 Absatz 5 Satz 3 KHG) Die weitere Entwicklung des St. Franziskus-Krankenhauses in Eitorf hängt demnach maßgeblich davon ab, ob es dem Träger während des eigenverwalteten Insolvenzverfahrens gelingt, das Krankenhaus so weiter zu führen, dass das Insolvenzverfahren aufgehoben werden kann. Ein Sicherste"urigszuschlag wird dabei hilfreich sein, stellt aber nur einen Faktor von vielen dar und bedeutet nicht zwingend, dass durch ihn sämtliche für einen unveränderten Fortbestand notwendigen Mittel bereitgestellt werden. Auf den Verlauf des Insolvenzverfahrens hat die Landesverwaltung keinen Einfluss. An' dem vom Bundesgesetzgeber zeitaufwendig und mehrstufig gestalteten Verfahren zur Ermittlung eines Sicherstellungszuschlags wird die Bezirksregierung Köln voraussichtlich nur noch im Wege der Rechtskontrolle eingebunden sein. IV. Die stationäre Versorgung in der Region um Eitorf stellt sich im Übrigen folgendermaßen dar: 2

5 Das St. Franziskus-Krankenhaus Eitorf liegt im östlichen Rhein-Sieg-Kreis. Die nächstgelegenen Krankenhäuser sind: - Klinikum Oberberg~ Betriebsstätte Waldbröl (24,6 km, 32 Minuten Fahrtzeit) - Helios-Klinkum Siegburg (25 km, 27 Minuten Fahrtzeit) - Asklepios-Kinderklinik St. Augustin (25,1 km, 25 Minuten) in Rheinland-Pfalz: -Kamillus-Klinik in Asbach mit den Abteilungen Innere Medizin und Neurologie (14,4 km, 18 Minuten Fahrtzeit) - DRK-Krankenhaus Altenkirchen-Hachenburg, Betriebsstätte Altenkirchen mit den Abteilungen Innere Medizin, Chirurgie HNO (8), Urologie (B), Kinder- und Jugendpsychiatrie (24,8 km, 28 M.inuten Fahrtzeit) Davon ausgehend, dass eine wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung dann gegeben ist, wenn das Krankenhaus nicht weiter als 15 bis 20 km entfernt ist, ist für die stationäre Krankenhausversorgung in den Gebieten Chirurgie und Innere Medizin. sowie die Notfallversorgung ein Angebot in.der Region Eitorf erforderlich. 3

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