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1 Rheinlandpfalz MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, VERKEHR, LANDWIRTSCHAFT UND WEINBAU Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Postfach Mainz. Vorsitzenden des Ausschusse s für Wirtschaft und Verkehr Herrn Thomas Weiner, Mdl Landtag Rheinland-Pfalz Mainz. LANDTAG 1 Rh'<)i n!and-p'falz 17 / VOFiLAGE DER MINISTER Dr. Volker Wissing Stiftsstraße Mainz Telefon Telefax poststelle@mwvlw.rlp.de d_i. Februar 2018 Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr am 15. Februar 2018 TOP 4 Einführung des Meisterbonus I Aufstiegsbonus Antrag der Fraktion der CDU nach 76 Abs. 2 GOL T - Vorlage 17/2551 Sehr geehrter Herr Vorsitzender, in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft urid Verkehr am 15. Februar 2018 wurde zu vorgenanntem Tagesordnungspunkt zugesagt, den Sprechvermerk zur l Verfügung zu stellen. Entsprechend dieser Zusage erhalten Sie nunmehr den beigefügten Sprechvermerk. Mit freundlichen Grüßen Dr. Volker Wissing

2 Sprechvermerk Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Ve_rkehr am 15. Februar 2018 TOPA Einführung des Meisterbonus I Aufstiegsbonus Antrag der Fraktion der CDU nach 76 Abs. 2 GOL T - Vorlage 17/ Anrede, das Ziel der Landesregierung ist es, die berufliche Fortbildung als gleichwertige Alternative zum ersten akademischen Abschluss noch stärker in den Fokus der Öffentlichkeit zu stellen. Daher haben. wir in 2017 gemeinsam mit den Handwerkskammern, den Industrie- und Handelskammern sowie der Landwirtschaftskammer das Förderprogramm Aufstiegsbonus 1 und II'' entwickelt.. Mit dem Aufstiegsbonus 1 in Höhe von Euro soll die Bereitschaft, sich beruflich fortzubilden und die eigene Qualifikation zu stärken, finanziell gewürdigt werden. Mit dem Aufstiegsbonus II in Höhe von Euro soll _eine Existenzgründung honoriert sowie ein Anreiz geschaffen werden, sich auf Grundlage einer Meisterprüfung oder einer gleichwertigen Fortbildungsprüfung selbstständig zu machen. Anspruchsberechtigte können die Aufstiegsboni rückwirkend beantragen, so dass trotz einer längeren Entwicklungsphase. des Förderprogrammes den Fortbildungsabsolventinnen und -absolventen bzw. Existenzgründern des Kalenderjahres 2017 kein Nachteil entsteht. Die Antragsabwicklung sowie die Auszahlung der von meinem Hause gewährten Aufstiegsboni an die Begünstigten werden durch die Handwerkskammern, die Industrie- und Handelskammern und die Landwirtschaftskammer übernommen. Die entsprechende Verwaltungsvorschrift Vergabe Aufstiegsbonus I und des Aufstiegsbonus II" wurde 22. Dezember 2017 im Ministerialblatt der Landesregierung Rheinland-Pfalz veröffentlicht. des am von

3 Aufstiegsbonus" statt Meisterbonus" In manchen Bundesländern wird die dem Aufstiegsbonus vergleichbare Leistung als Mejsterbonus bezeichnet und wird zuin Teil nur Absolventinnen und Absolventen einer Meisterprüfung im Handwerk auf Antrag gewährt. Die von Bund und Ländern getragene Aufstiegsfortbildungsfinanzierung wurde im Rahmen eines Gesetzgebungsvorhabens. zum 1. August 2016 mit einem neuen Namen versehen: Aus dem Meister-BaföG" wurde das Aufstiegs BaföG". Damit sollte verdeutlicht werden, dass der Rechtsanspruch auf finanzielle Unterstützung im Rahmen einer beruflichen Fortbildung nicht nur zukünftigen Meisterinnen und Meistern, sondern allen zukünftigen Absolventinnen und Absolventen. vergleichbarer Aufstiegsfortbildungen zusteht. Daher haben wir uns entschieden, statt der Bezeichnung Meisterbonus" die Bezeichnung Aufstiegsbonus" zu wählen. Auch das.. Saarland plant diesen Begriff für seinen Bonus zu wählen. Durch die Bezeichnung Aufstiegsbonus" wird allen Fortbildungsabschlüssen und. nicht nur den Meisterabschlüssen Rechnung getragen. Denn auch i.n Rheinland-Pfalz werden von Anfang an neben Meisterinnen. und Meistern auch gleichwertige öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfungen in gewerblichen und kaufmännischen Berufen (Prüfungen vor einer IHK) und in Berufen der Landwirtschaft mit eingeschlossen. Es gibt daher die unterschiedlichsten Abschlussbezeichnungen, die sich alle. unter dem Begriff des Aufstiegsbonus" wiederfinden können. Werbung für das Angebot bei Schülern Die rheinland-pfälzischen Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern und die Landwirtschaftskammer informieren alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer der von ihnen angebotenen Fortbildungs- bzw. Vorbereitungskurse. Gleichzeitig haben alle Kammern Informationen auf ihren Homepages eingestellt. Den erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen werden die Anträge auf den Aufstiegsbonus 1 zugeschickt bzw. mit ihrem Zeugnis überreicht. Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat unter alle relevanten Informationen und Unterlagen,. die entsprechenden Links zu den Ansprechpartne:rn und.

4 den Homepages bei den Kammern sowie die Antworten zu haufig gestellten Fragen zum Aufstiegsbonus 1 und II zusammengestellt. Bonus für Steuerfachwirte und Meisterin/Meister der Hauswirtschaft Eine wichtige Voraussetzung für die Gewährung des Aufstiegsbonus ist, dass die Antragsteller über einen bestimmten Fortbildungsabschluss verfügen. Es handelt sich um Abschlüsse auf dem Niveau 6 oder 7 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR), die von einer Industrie-. und Handelskammer, einer Handwerkskammer oder der Landwirtschaftskammer verliehen wurden. Die Fortbildungsprüfungen zur Steuerfachwirtin bzw. zum Steuerfachwirt werden von der Steuerberaterkammer abgenommen und sind daher nach der aktuell gültigen W nicht förderfähig. Der Fortbildungsabschluss Meisterin I Meister der Hauswirtschaft", der vor der Landwirtschaftskammer abgelegt wird, kann gefördert werden. Im Bereich der Hauswirtschaft wird unterschieden nach städtischer und nach ländlicher Hauswirtschaft. Die Landwirtschaftskammer ist die. -. zuständige Stelle für die Abnahme der Prüfung für die Meisterprüfung der ländlichen Hauswirtschaft. Die zuständige -Stelle für die städtische Hauswirtschaft ist die ADD (und somit nicht förderfähig). Anzahl der bis Ende 2017 bereits gestellten bzw. bearbeiteten und ausgezahlten Anträge Am 22. Dezember 2017 wurde die Verwaltungsvorschrift V~rgabe des Aufstiegsbonus 1 und des Aufstiegsbonus II" im Ministerialblatt der Landesregierung von Rheinland-Pfalz veröffentlicht. Anspruchsberechtigte konnten ab Ende Dezember 2017 die Aufstiegsboni rückwirkend ab 1. Januar 2017 beantragen. Bis zum 31. Dezember 2017 wurden sieben Anträge für d~n Aufstiegsbonus 1 (1.000 Euro) und keine Anträge für den Aufstiegsbonus II (2.500 Euro) bei den Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammer sowie der Landwirtschaftskammer gestellt. Da die Anträge rückwirkend gestellt werden können, waren die Fortbildungsabsolventinnen und absolventen bzw. Existenzgründer bei der Antragsabgabe nicht an das Kalenderjahr 2017 gebunden. So erklärt sich die geringe Zahl der Anträge bis Ende Dezember

5 ', Versendung von Anträgen seitens der Kammern Die für den Aufstiegsbonus 1 zuwendungsberechtigten Personen wurden bzw. werden von den Kammern ermittelt und mit Zusendung des Antrages über die Möglichkeit der Antragstellung informiert. Insgesamt wurden Anträge versandt. Die Ermittlung der Anzahl der versandten Anträge aufgeteilt nach einzelnen Berufen wäre für die Kammern mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden. Es wurden hierbei lediglich die DQR-Qualifikationstypen herangezogen. Aufgeteilt nach DQR-Qualifikationstypen bedeutet dies: DQR 6: (Meister, Fachwirt, geprüfter Polier, Fachkaufleute, Operativer Professional) DQR 7: 96 (geprüfter Betriebswirt, geprüfter technischer Betriebswirt) Bei dem Aufstiegsbonus II haben die Handwerkskammern die zuwendungsberechtigten Personen ermittelt und ihnen einen Antrag zugesandt. Die Industrie- und Handelskammern werden bzw. haben allen Existenzgründer - unabhängig von ihrem Fortbildungsabschluss - angeschrieben und sie über die Möglichkeit einer Antragstellung informiert.. Die Landwirtschaftskammer gibt Informationen über den Aufstiegsbonus II an potentielle Begünstigte über die Presse und den Newsletter der Kammer weiter. Insgesamt wurden Personen informiert. Abschließend möchte ich sagen, dass wir mit dem Aufstiegsbonus 1 und II" die berufliche Fortbildung als gleichwertige Alternative zum ersten akademischen Abschluss noch stärker bekannt machen. Gemeinsam mit den Handwerkskammern, den Industrie- und Handelskammern sowie der Landwirtschaftskammer haben wir ein attraktives u.nd zukunftsweisendes Förderprogramm entwickelt.

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