i ~~~l R 1"16/11 0 Sitzung des Rechtsausschusses am 18. September 2013 Anlagen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "i ~~~l R 1"16/11 0 Sitzung des Rechtsausschusses am 18. September 2013 Anlagen"

Transkript

1 Justi%ministerium des landes NC)rijrhein-Westfalen Der Minister Justizministerium Nordrhein-Westfalen Düsseldorf Herrn Vorsitzenden des Rechtsausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen Dr. Robert Orth MdL Düsseldorf nachrichtlich: Rechtsausschuss des Landtags - Referat I Düsseldorf i ~~~l R 1"16/11 0 Seite 1 von Aktenzeichen bei Antwort bitte angeben Bearbeiter: Herr Schülke Telefon: Sitzung des Rechtsausschusses am 18. September 2013 Öffentlicher Bericht der Landesregierung zu dem Tagesordnungspunkt "Übertragung von Aufgaben auf Notare - Länderöffnungsklauseln im Gesetz zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare vom 26.Juni 2013 " Anlagen 60 Sehr geehrter Herr Vorsitzender, als Anlage übersende ich den öffentlichen Bericht der Landesregierung zu dem O.g. Tagesordnungspunkt in 60-facher Ausfertigung zur Weiterleitung an die Mitglieder des Rechtsausschusses. Mit freundlichen Grüßen ~ Thomas Kutschaty Dienstgebäude und Lieferanschrift: Martin-Luther-Platz Düsseldorf Telefon: Telefax: poststelle@jm.nrw.de

2

3 Justizministerium des landes Nordrhein.. Westfalen Sitzung des Rechtsausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen am Schriftlicher Bericht zum TOP "Übertragung von Aufgaben au.f Notare - länderöffnungsklauseln im Gesetz zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare vom 26. Juni 2013 (8GB!. 2013, S.1800)"

4 -2- Mit dem vorliegenden Bericht der Landesregierung erfolgt die in dem Anmeldungsschreiben der FDP-Landtagsfraktion vom erbetene Stellungnahme, inwieweit geplant ist, für die Fälle der isolierten Grundbucheinsicht gemäß 133a Abs.5 GBO - neu - durch Rechtsverordnung die Grundbücher des Landes Nordrhein Westfalen von der Auskunftserteilung durch Notare auszunehmen. Zudem wird SteIlung genommen, inwieweit nach Auffassung der Landesregierung von d~r länderöffnungsklausel des Art. 239 EGBGB Gebrauch gemacht werden soll. I Sachverhalt Am ist das Gesetz zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare vom (BGBI. 2013, Teil! Nr.32, S.1800) in Kraft getreten. Das Gesetz sieht die Übertragung verschiedener (gerichtlicher) Aufgaben der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf die Notare vor. a) 133a GBO Das Gesetz enthält in 133a GBO - neu - die generelle Ermächtigung für Notare zur Mitteilung des Grundbuchinhaltes an Dritte. Notare dürfen dem auskunftssuchenden Antragsteller nunmehr auch ohne konkreten Beurkundungsauftrag Grundbuchinhalte mitteilen. Voraussetzung ist die Darlegung eines "berechtigten Interesses" ( 12 GBO) durch den Einsichtssuchenden. Diese notarielle Zuständigkeit können die Landesregierungen aufgrund der in 133a Abs.5 GBO - neu - vorgesehenen Ermächtigung begrenzen: Nach dieser Vorschrift sind sie ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Grundbücher ihres jeweiligen Landes von der Auskunftserteilung durch Notare auszunehmen. Dabei können die Landesregierungen die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auch auf die Landesjustizverwaltungen übertragen. Diese Ermächtigung gilt jedoch nur für die Fälle der sogenannten "isolierten Grundbucheinsicht", d.h. soweit der Notar ausschließlich mit der Erteilung eines Grundbuchabdruckes von einem Auskunftssuchenden beauftragt worden, ist, der ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis des Grundbuchinhaltes geltend gemacht hat. Die Ermächtigung erstreckt sich hingegen nicht auf die Erteilung von Grundbuchabdrucken, die der Notar im Zusammenhang mit der Vorbereitung oder Ausführung eines sonstigen notariellen Amtsgeschäfts vornimmt (insbesondere zur Vorbereitung einer Beurkundung). Von dieser auf die Landesjustizverwaltungen übertragenen Verordnungsermächtigung hat Nordrhein-Westfalen bisher keinen Gebrauch gemacht.

5 -3- b) A EGBGB Art. 239 EGBGBist durch das o.g. Gesetz ebenfalls neugefasst worden und enthält eine sogenannte Länderöffnungsklausel. Danach können die Länder durch Gesetz bestimmen, dass der Antrag auf Erteilung eines Erbscheins der notariellen Beurkundung bedarf und der Notar die alleinige Zuständigkeit zur Abnahme von eidesstattlichen Versicherungen nach 2356 Abs.2 Satz 1 BGB (Angaben des Antragstellers im Erbscheinverfahren zu seinem Erbrecht und zum Erblasser) erhält. Von dieser länderöffnungsklausel hat Nordrhein-Westfalen bislang ebenfalls keinen Gebrauch gemacht. u. Stellungnahme a) Derzeit kann für Nordrhein-Westfalen noch nicht abschließend beurteilt werden, ob von der Verordnungsermächtigung in 133a Abs.5 GBO Gebrauch gemacht werden soll. Das Gesetz ist erst am 0i.September 2013 in Kraft getreten. Es sollen deshalb zunächst die ersten Erfahrungen mit der Neuregelungabgewartet werden. Denn erst die Praxis kann jetzt zeigen, ob und in welchem Umfang die Auskunftserteilung beim Notar für den einsichtssuchenden Bürger praktische Auswirkungen haben und in welchem Umfang einerseits Entlastungseffekte bei der Justiz eintreten werden und wie sich andererseits das Gebührenaufkommen entwickeln wird. Ein künftiger Vergleich der Fallzahlen, der zeitlichen Erl~digungsdauer der Auskunftsersuchen, der Kosten und Entlastung der Gerichte sowie der Akzeptanz dieses neuen Verfahrens wird dann eine Bewertung der Auskunftserteilung durch Notare nach 133aG80 ermöglichen können. b) Ebenso wenig kann schon jetzt abschließend beurteilt werden, ob in Nordrhein Westfalen von der den ländern in Artikel 239 EGBGB eingeräumten Möglichkeit, durch Gesetz die Beantragung von Erbscheinen und Abnahme von eidesstattlichen Versicherungen nach 2356 Abs.2 BGB auf den Notar zu übertragen, Gebrauch gemacht werden sollte. Insoweit wird insbesondere vorab durch Beteiligung der Praxis zu prüfen sein, welche Vor - und Nachteile für den antragsteuenden Bürger bei der Aufnahme eines Erbscheinsantrages durch den Notar zu erwarten sind, ob und in welchem Umfang sich das Gebührenaufkommen voraussichtlich verändert und ob eine tatsächliche Entlastung der Justiz zu erwarten. ist.

Lf1"-!D!AG. \.. i I'"..t ' ' i_. "\ 7. \NAHLPERlüDE VORLAGE 17/ 128

Lf1-!D!AG. \.. i I'..t ' ' i_. \ 7. \NAHLPERlüDE VORLAGE 17/ 128 Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium der Justiz Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf Herrn Vorsitzenden des Rechtsausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen Dr. Werner Pfeil

Mehr

X'i VORLAGE 16/ 1~~:~:. :5 1. AUG. 2m2

X'i VORLAGE 16/ 1~~:~:. :5 1. AUG. 2m2 Justizministerium des Landes Nordll"hein-Westfalen Der Minister Justizministerium Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf Herrn Vorsitzenden des Rechtsausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen Dr. Robert

Mehr

2. Sitzung des Rechtsausschusses des Landtags am 5. September 2012

2. Sitzung des Rechtsausschusses des Landtags am 5. September 2012 Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Justizministerium Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf Herrn Vorsitzenden des Rechtsausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen Dr. Robert

Mehr

LANDTAG. 56. Sitzung des Rechtsausschusses des Landtags am 13. April 2016

LANDTAG. 56. Sitzung des Rechtsausschusses des Landtags am 13. April 2016 Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Justizministerium Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf Seite 1 von 1 Vorsitzender des Rechtsausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen Herrn

Mehr

elie nachrichtlich: Rechtsausschuss des Landtags - Referat I Düsseldorf

elie nachrichtlich: Rechtsausschuss des Landtags - Referat I Düsseldorf Just~z.ministeriurr. des Landes Nordrhein-VVestfalen Der Minister Justizministerium Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf Herrn Vorsitzenden des Rechtsausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen Dr. I

Mehr

A7/ SEP Präsidentin des Landtags Frau Carina Gödecke MdL Platz des Landtags Düsseldori

A7/ SEP Präsidentin des Landtags Frau Carina Gödecke MdL Platz des Landtags Düsseldori Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Justizmmlstenum Nordrhem-Westfalen, 40190 Düsseldorf Präsidentin des Landtags Frau Carina Gödecke MdL Platz des Landtags 1 40221 Düsseldori

Mehr

Herrn Vorsitzenden des Rechtsausschusses Herrn Dr. Werner Pfeil MdL Platz des Landtages Düsseldorf

Herrn Vorsitzenden des Rechtsausschusses Herrn Dr. Werner Pfeil MdL Platz des Landtages Düsseldorf Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Ministerium der Justiz Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf Herrn Vorsitzenden des Rechtsausschusses Herrn Dr. Werner Pfeil MdL Platz

Mehr

Gesetz zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare

Gesetz zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare Bundesrat Drucksache 358/13 BRFuss 17.05.13 Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages R Gesetz zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare Der Deutsche Bundestag

Mehr

Vorlage an den Ausschuss für Kommunalpolitik des Landtags Nordrhein-Westfalen. 8 "Auswirkungen des Bund-länder-Kompromisses bei den Kosten

Vorlage an den Ausschuss für Kommunalpolitik des Landtags Nordrhein-Westfalen. 8 Auswirkungen des Bund-länder-Kompromisses bei den Kosten Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Finanzministerium Nordrhein-Westfalen, 40190 DOsseidorf Präsidentin des landtags Nordrhein-Westfalen F rau Carina Gödecke Platz des landtags

Mehr

LANDT,l\.G. 1 48i wr 1. anstatt einer tatsächlichen Verbesserung der Vollzugssituation?"

LANDT,l\.G. 1 48i wr 1. anstatt einer tatsächlichen Verbesserung der Vollzugssituation? Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfaien Der Minister Justizministerium Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf Vorsitzenden des Rechtsausschusses Herrn Dr. I ngo Wolf Md L Platz des Landtages 1

Mehr

16/ Öffentlicher Bericht der Landesregierung zu "Behandlung psychisch auffälliger/kranker

16/ Öffentlicher Bericht der Landesregierung zu Behandlung psychisch auffälliger/kranker Justizministerium des landes Nordrhein-Westfalen Der Minister JustizmlnJstenum Nordrhern-Westfalen, 40190 Düsseldorf Vorsitzender des Rechtsausschusses Herr Dr. Robert Orth Md L Platz des Landtages 1 40221

Mehr

\L Thomas Kutschaty - A14. 'va LAGE 16/ Mtlj,J 2016

\L Thomas Kutschaty - A14. 'va LAGE 16/ Mtlj,J 2016 Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Justizministerium Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf Vorsitzender des Rechtsausschusses Herr Dr. Ingo Wolf MdL Platz des Landtages 1 40221

Mehr

Umsetzung der BestandschutzregelUng nach 1418GB XI im Rahmen der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs

Umsetzung der BestandschutzregelUng nach 1418GB XI im Rahmen der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs Der Minister Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Wes alf?f\t,tt.o~üsseldorf An den Präsidenten des Landtags

Mehr

I. Gesetzliche Vorschriften

I. Gesetzliche Vorschriften Die seit dem 01. September 2013 bestehende Amtspflicht der Notare zur Mitteilung über Grundbuchinhalte für Eigentümer oder Dritte aufgrund eines berechtigten Interesses eine zusammenfassende Darstellung

Mehr

"Auswirkungen der Betriebszeitenverlängerung für den Lärmschutz am Flughafen Dortmund"

Auswirkungen der Betriebszeitenverlängerung für den Lärmschutz am Flughafen Dortmund Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Minlstenum für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

Mehr

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. WAHLPERIODE VORLAGE 16/ A17

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. WAHLPERIODE VORLAGE 16/ A17 Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

Mehr

Gesetz zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare

Gesetz zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare 1800 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 32, ausgegeben zu Bonn am 29. Juni 2013 Gesetz zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare Vom 26. Juni 2013 Der

Mehr

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. 'lvahlpehiode

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. 'lvahlpehiode Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Justizministerium Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf Herrn Vorsitzenden des Rechtsausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen Dr. Ingo

Mehr

56. Sitzung des Rechtsausschusses am 13. April 2016

56. Sitzung des Rechtsausschusses am 13. April 2016 Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Justizministerium Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf Seite r von 1 Herrn Vorsitzenden des Rechtsausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen

Mehr

Wie will die Landesregierung die bedarfsgerechte Verteilung der 25-Millionen Soforthilfe des Bundes sicherstellen?

Wie will die Landesregierung die bedarfsgerechte Verteilung der 25-Millionen Soforthilfe des Bundes sicherstellen? Der Minister Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Minlstenum für Arbeit, Integration und Soziales Nordrhem-Westfalen, 40190 Düsseldorf An die Präsidentin des

Mehr

Ausschuss für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr am TOP 7 - Mögliche Risiken im Zuge des Neubaus der Leverkusener Autobahnbrücke

Ausschuss für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr am TOP 7 - Mögliche Risiken im Zuge des Neubaus der Leverkusener Autobahnbrücke Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190

Mehr

für den Ausschuss für Familie, Kinder und JU!Jflll... und den Integrationsausschuss Kinderbetreuung bei Integrationskursen 1 Anlage (60-fach)

für den Ausschuss für Familie, Kinder und JU!Jflll... und den Integrationsausschuss Kinderbetreuung bei Integrationskursen 1 Anlage (60-fach) Der Minister Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales Nordrhein-Westfalen, 401 ~~~~- An die Präsidentin des Landtags

Mehr

1 /2468. TOP 4: "Bericht über den Ausfall der Stromversorgung in der Justizvollzugsanstalt

1 /2468. TOP 4: Bericht über den Ausfall der Stromversorgung in der Justizvollzugsanstalt Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Justizmrnlstenum Nordrhern-Westfalen. 40190 nüsseldorf Seite 1 von 1 11.2014 Vorsitzenden des Rechtsausschusses Herrn Dr. Robert Orth MdL Platz

Mehr

Herrn Vorsitzenden des Rechtsausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen Dr. Ingo Wolf MdL Düsseldorf

Herrn Vorsitzenden des Rechtsausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen Dr. Ingo Wolf MdL Düsseldorf Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Justizministerium Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf Seite 1 von 1 Herrn Vorsitzenden des Rechtsausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen

Mehr

BESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT

BESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/318 7. Wahlperiode 01.03.2017 BESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT des Petitionsausschusses (1. Ausschuss) zu der Unterrichtung durch den Landesbeauftragten für Datenschutz

Mehr

A"7/1 Ir...i- Vorlage an den Unterausschuss Personal des Haushalts- und Finanzausschusses

A7/1 Ir...i- Vorlage an den Unterausschuss Personal des Haushalts- und Finanzausschusses Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Präsidentin des Landtags Nordrhein';'Westfalen. Platz, des Landtags 1 40221 Düsseldorf LANDTAG NORORHEIN-WESTFALEN 16. WAHLPERIODE. VORLAGE

Mehr

54. Sitzung des Rechtsausschusses des Landtags Nordrhein.. Westfalen am

54. Sitzung des Rechtsausschusses des Landtags Nordrhein.. Westfalen am Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Justizministerium Nordrhein-Westfalen. 40190 DOsseidorf Seite 1 von 2 Herrn Vorsitzenden des Rechtsausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen

Mehr

CJ2-i. Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Minister

CJ2-i. Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Minister Der Minister Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf An die Präsidentin des

Mehr

Die Ministerin. für die Sitzung des Ausschusses für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen am 6. Oktober 2017

Die Ministerin. für die Sitzung des Ausschusses für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen am 6. Oktober 2017 Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin M HKBG Nordrhein-Westfalen 40190 Düsseldorf An den Präsidenten des Landtags Herrn Andre Kuper MdL

Mehr

Bericht über die Videobeobachtung auf Grundlage des.~ 5 a Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen

Bericht über die Videobeobachtung auf Grundlage des.~ 5 a Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Ministerium für Inneres und Kommunales NRW, 40190 Düsseldorf An die Präsidentin des Landtags N RW Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf LANDTAG NORD RH EI N-WESTFAlEN 16. v. März 2016 Seite

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/834 18. Wahlperiode 16.05.2013 Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag über die Übertragung von Aufgaben nach 802 k Abs.

Mehr

Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz II B 3 3740/1 Telefon: 9013 3370 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - V o r l a g e - zur Kenntnisnahme - gemäß Artikel 64 Abs.

Mehr

Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen

Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Inneres und Kommunales NRW, 40190 Düsseldorf Die Präsidentin des Landtags Nord rhein-westfalen Platz des Landtags 1

Mehr

Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Energie und Landesplanung am 27. September 2017

Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Energie und Landesplanung am 27. September 2017 Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen,

Mehr

Schleswig-Holsteinischer Landtag Umdruck 17/424

Schleswig-Holsteinischer Landtag Umdruck 17/424 Schleswig-Holsteinischer Landtag Umdruck 17/424 Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein Finanzministerium Postfach 7127 24171 Kiel Staatssekretär An den Vorsitzenden des Finanzausschusses des Schleswig-Holsteinischen

Mehr

Der Minister. Vorlage an den Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen

Der Minister. Vorlage an den Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf LANDTAG NORDRHEIN-WES'fFALEN 16. WAHLP RIOD, VORLAGE 16/918

Mehr

Sitzung des Ausschusses Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk am 07. Mai 2014

Sitzung des Ausschusses Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk am 07. Mai 2014 Wirtschaft. Industrie, Mittelstand Handwerk des landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Minlstenum für Wirtschaft, EnergIe, Industne, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrheln-Westfalen, 40190 Düsseldorf

Mehr

Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Minister

Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Minister Der Minister Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales Nordrhein-Westfalen, 4 1 An die Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen

Mehr

Fünfte Verordnung zur Änderung der Preisangabenverordnung

Fünfte Verordnung zur Änderung der Preisangabenverordnung Bundesrat Drucksache 89/09 23.01.09 Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie Wi Fünfte Verordnung zur Änderung der Preisangabenverordnung A. Problem und Ziel Mit der Änderung des

Mehr

- keiner Genehmigung nach der Grundstücksverkehrsordnung. Art. 233 4 Abs. 6 EGBGB, 2 Abs. 1, 3 Satz 1 GVO

- keiner Genehmigung nach der Grundstücksverkehrsordnung. Art. 233 4 Abs. 6 EGBGB, 2 Abs. 1, 3 Satz 1 GVO eitsatz Veräußern Gebäudeeigentümer, die nach der Wende das zugehörige Grundstück erworben haben, dieses nunmehr bei gleichzeitiger Aufgabe des Nutzungsrechts an Dritte weiter, bedarf der entsprechende

Mehr

Lösungsskizze Fall 22: Das Münchener Grundstück. B könnte einen Anspruch auf Grundbuchberichtigung gem. 894 Abs. 1 BGB gegen W haben.

Lösungsskizze Fall 22: Das Münchener Grundstück. B könnte einen Anspruch auf Grundbuchberichtigung gem. 894 Abs. 1 BGB gegen W haben. Lösungsskizze Fall 22: Das Münchener Grundstück B könnte einen Anspruch auf Grundbuchberichtigung gem. 894 Abs. 1 BGB gegen W haben. Dann müsste das Grundbuch hinsichtlich eines dinglichen Rechts am Grundstück

Mehr

Herrn Vorsitzenden des Rechtsausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen Dr. Ingo Wolf MdL Düsseldorf. nachrichtlich:

Herrn Vorsitzenden des Rechtsausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen Dr. Ingo Wolf MdL Düsseldorf. nachrichtlich: Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Justizministerium Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf Seite 1 von 1 Herrn Vorsitzenden des Rechtsausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen

Mehr

1 Anlage (60-fach) Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Minister

1 Anlage (60-fach) Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Minister Der Minister Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf An den Präsidenten des

Mehr

Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen

Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Innenministerium NRW, 40190 Düsseldorf Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster Haroldstraße 5, 40213 Düsseldorf Bearbeitung: MR

Mehr

Der Minister. 52. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr (ABWSV) am

Der Minister. 52. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr (ABWSV) am Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190

Mehr

Ministerium für Arbeit, ~

Ministerium für Arbeit, ~ Der Minister Ministerium für Arbeit, ~ 't;i. Integration und Soziales r~. des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf An die Präsidentin

Mehr

LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 14. Wahlperiode. Gesetzentwurf. Drucksache 14/3754. der Landesregierung

LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 14. Wahlperiode. Gesetzentwurf. Drucksache 14/3754. der Landesregierung LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 14. Wahlperiode Drucksache 14/3754 11. 01. 2005 Gesetzentwurf der Landesregierung Landesgesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und dem Saarland über die Errichtung

Mehr

Präsident des Landtags Nordrhein-Westfalen Platz des Landtags Düsseldorf. für die Mitglieder des Integrationsausschusses.

Präsident des Landtags Nordrhein-Westfalen Platz des Landtags Düsseldorf. für die Mitglieder des Integrationsausschusses. Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf

Mehr

- A2 16/891. Präsidentin des Landtags Nord rhein-westfalen Frau Carina Gödecke MdL Platz des Landtags Düsseldorf

- A2 16/891. Präsidentin des Landtags Nord rhein-westfalen Frau Carina Gödecke MdL Platz des Landtags Düsseldorf Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190

Mehr

Gesetz über die Zentrale Stelle zur Durchführung des Einladungswesens im Rahmen des Mammographie-Screenings

Gesetz über die Zentrale Stelle zur Durchführung des Einladungswesens im Rahmen des Mammographie-Screenings Landtag von Baden-Württemberg 13. Wahlperiode Drucksache 13 / 4384 10. 06. 2005 Gesetzentwurf der Landesregierung Gesetz über die Zentrale Stelle zur Durchführung des Einladungswesens im Rahmen des Mammographie-Screenings

Mehr

DNotI. Dokumentnummer: 31wx20_10 letzte Aktualisierung: OLG M ünchen, W x 2 0/10. BGB 1945; BayAGGVG Art.

DNotI. Dokumentnummer: 31wx20_10 letzte Aktualisierung: OLG M ünchen, W x 2 0/10. BGB 1945; BayAGGVG Art. DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 31wx20_10 letzte Aktualisierung: 31.05.2010 OLG M ünchen, 25.02.2010-3 1 W x 2 0/10 BGB 1945; BayAGGVG Art. 37 Keine Entscheidungsbefugnis des Nachlassgerichts

Mehr

Bericht zum TOP "Das Sozialticket in Nordrhein-Westfalen: Konzeption, Entwicklung von Nutzerzahlen und Angebotsverbreitung seit 2011"

Bericht zum TOP Das Sozialticket in Nordrhein-Westfalen: Konzeption, Entwicklung von Nutzerzahlen und Angebotsverbreitung seit 2011 Der Minister Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen 40190 Düsseldorf Präsidenten des Landtags Herrn Andre Kuper MdL Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf. Dezember 2017 Seite 1 von 1 Aktenzeichen

Mehr

Die Ministerin. Für den Ausschuss für Frauen, Gleichstellung und Emanzipation

Die Ministerin. Für den Ausschuss für Frauen, Gleichstellung und Emanzipation Ministerium for Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin MGEPA Nordrhein-Westfalen 40190 Düsseldorf An die Präsidentin des Landtags Nord rhein-westfalen

Mehr

Thema: Auskunftsansprüche von Versicherten

Thema: Auskunftsansprüche von Versicherten Thema: Auskunftsansprüche von Versicherten Information der KBV 224/2011 An die Kassenärztlichen Vereinigungen Rechtsabteilung RA Jürgen Schröder Tel. (030) 40 05 1720 Fax (030) 40 05 27 1720 E-Mail: JSchroeder@kbv.de

Mehr

Vorlage an den Unterausschuss Personal des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen

Vorlage an den Unterausschuss Personal des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Finanzministerium Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf Präsidentin Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf 1 2751 Ki/1 01.03.2015 Seite 1 von

Mehr

Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister

Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Präsidenten des landtags Nordrhein-Westfalen Herrn Andre Kuper Mdl P latz des landtags 4022 Düsseldorf.~.0.208 Seite von Aktenzeichen

Mehr

l r Juni 2016 Seite 1 von 1

l r Juni 2016 Seite 1 von 1 Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf

Mehr

Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Minister. Ag --

Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Minister. Ag -- Mimstenum für Inneres und Kommunales NRW, 40190 Düsseldorf Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Frau Carina Gödecke MdL Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf 11. November 2014 Seite 1 von 5 Telefon

Mehr

Die Bund-Länder-Kommission für Datenverarbeitung und Rationalisierung

Die Bund-Länder-Kommission für Datenverarbeitung und Rationalisierung Die Bund-Länder-Kommission für Datenverarbeitung und Rationalisierung in der Justiz beschließt: Zu TOP 1 b) Das Protokoll der 83. Sitzung der Bund-Länder-Kommission für Datenverarbeitung und Rationalisierung

Mehr

Vorlage an den Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen

Vorlage an den Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Präsidentin des Landtags Nord rhein-westfalen Frau Carina Gödecke MdL Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf 1 LAGE 4730 alle Abg. 6. Februar

Mehr

Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Minister. .\l V:,' 11 16/903

Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Minister. .\l V:,' 11 16/903 Der Minister Ministerium für Inneres und Kommunales NRW, 40190 Düsseldo An die Präsidentin des Landtags NRW Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf für den Innenausschuss (60-fach) LANDTAG NOi=iDRHEiN-'NESTFAlEN

Mehr

~Wd ~ - 0 ~ LANDTAG NORDRHEIN WESTFALEN 16. WAHLPERIODE NEUDRUCK VORLAGE 16/ Düsseldorf A07

~Wd ~ - 0 ~ LANDTAG NORDRHEIN WESTFALEN 16. WAHLPERIODE NEUDRUCK VORLAGE 16/ Düsseldorf A07 Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Flnanzminislenum Nordrhein Weslfalen, 40190 DOssekforf Präsidentin Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf LANDTAG NORDRHEIN WESTFALEN 16. WAHLPERIODE

Mehr

Änderungsantrag der Fraktionen von SPD / Bündnis 90/Die Grünen und der Abgeordneten des SSW zum Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines

Änderungsantrag der Fraktionen von SPD / Bündnis 90/Die Grünen und der Abgeordneten des SSW zum Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Ansprechpartner: Thorsten Pfau, Referent SPD-Landtagsfraktion 0431/ 988-1349 Vorsitzende des Innen- und Rechtsausschusses des Schleswig-Holsteinischen Landtages Frau Barbara Ostmeier, MdL Landeshaus 24105

Mehr

Beschlussempfehlung. Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode des Vermittlungsausschusses

Beschlussempfehlung. Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode des Vermittlungsausschusses Deutscher Bundestag Drucksache 17/10102 17. Wahlperiode 27.06.2012 Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen

Mehr

Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes

Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes Bundesrat Drucksache 101/15 18.03.15 Gesetzesantrag des Freistaates Sachsen Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes A. Problem und Ziel Die Verwaltungsgerichte sind mit Streitigkeiten

Mehr

Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen

Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen - Ausfertigung - Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen Geschäftszeichen: 2 W 22/14 = HRA 20832 HB Amtsgericht Bremen B e s c h l u s s In der Handelsregistersache S. Grundstücks KG [ ] Beschwerdeführerin

Mehr

Gemäß 52 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Landtags berufe ich den Ausschuss ein und setze folgende Tagesordnung fest:

Gemäß 52 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Landtags berufe ich den Ausschuss ein und setze folgende Tagesordnung fest: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode E 16/116 19.11.2012 Rechtsausschuss Neudruck Dr. Robert Orth MdL Einladung 7. Sitzung (öffentlich) des Rechtsausschusses am Mittwoch, dem 21. November 2012,

Mehr

Der Minister -_.~~._,-_.,~~-"---_.. ! I,., 2' :t":4;~ in der Anlage übersende ich Ihnen einen Bericht zum obengenannten Tagesordnungspunkt.

Der Minister -_.~~._,-_.,~~----_.. ! I,., 2' :t:4;~ in der Anlage übersende ich Ihnen einen Bericht zum obengenannten Tagesordnungspunkt. Ministerium tür Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehrll...-..._~_.~ -_.~~._,-_.,~~-"---_..

Mehr

Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Minister

Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Minister Ministerium für Inneres und Kommunales NRW, 40190 Düsseldorf Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf AO Januar 2014 Seite 1 von 5 Telefon 0211 871-2308 Telefax

Mehr

Der Minister. 52. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr am 27. August 2015

Der Minister. 52. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr am 27. August 2015 Ministerium für Bauen,Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190

Mehr

Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Minister

Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Minister Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Ministerium für Inneres und Kommunales NRW, 40190 Düsseldorf Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Platz des Landtags

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4088 6. Wahlperiode 17.06.2015 GESETZENTWURF der Landesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Mehr

/ \ // Mi frethdliden Grüßen I (

/ \ // Mi frethdliden Grüßen I ( Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin Ministerium für Schule und Bildung NRW, 40190 Düsseldorf An die Vorsitzende des Ausschusses für Schule und Bildung des Landtags

Mehr

Die Ergänzung der Verwaltungsvorschrift soll zu einer Vereinheitlichung der Verwaltungs- und Gerichtspraxis beitragen.

Die Ergänzung der Verwaltungsvorschrift soll zu einer Vereinheitlichung der Verwaltungs- und Gerichtspraxis beitragen. Bundesrat Drucksache 696/13 18.09.13 Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung In - FS Zweite Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gesetz über

Mehr

A könnte einen Anspruch auf Grundbuchberichtigung haben gem. 894 BGB.

A könnte einen Anspruch auf Grundbuchberichtigung haben gem. 894 BGB. Lösung Fall 19: Das Berliner Grundstück Teil II A könnte einen Anspruch auf Grundbuchberichtigung haben gem. 894 BGB. Dann müsste das Grundbuch hinsichtlich eines dinglichen Rechts am Grundstück unrichtig

Mehr

a Siebenter Abschnitt Das maschinell geführte Grundbuch

a Siebenter Abschnitt Das maschinell geführte Grundbuch TK Lexikon Arbeitsrecht Grundbuchordnung 126-134a Siebenter Abschnitt Das maschinell geführte Grundbuch 126 [Umfang der automatisierten Datei] HI205675 HI205676 (1) 1 Die Landesregierungen können durch

Mehr

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Sommer 2012

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Sommer 2012 Rechtsanwaltskammer Kassel - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Abschlussprüfung Sommer 2012 Ausbildungsberuf: Prüfungsfach: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter/Rechtsanwaltsund Notarfachangestellte

Mehr

Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen

Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Innenministerium NRW, 40190 Düsseldorf Bezirksregierungen Arnsberg Detmold Düsseldorf Köln Münster Haroldstraße 5, 40213 Düsseldorf Bearbeitung: RBrD Dr.

Mehr

Vorlage an den Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages Nordrhein-Westfalen

Vorlage an den Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages Nordrhein-Westfalen Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Finanzministerium Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Platz des Landtags 1 '40221 Düsseldorf..4,",01.2015

Mehr

4. Wie viele Personalstellen wurden für die Grundbucheinsichtnahme im Notariat Esslingen in den Jahren 2015, 2014 und 2013 jeweils vorgehalten?

4. Wie viele Personalstellen wurden für die Grundbucheinsichtnahme im Notariat Esslingen in den Jahren 2015, 2014 und 2013 jeweils vorgehalten? Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 782 14. 10. 2016 Kleine Anfrage des Abg. Wolfgang Drexler SPD und Antwort des Ministeriums der Justiz und für Europa Grundbucheinsichtnahmen

Mehr

Deutscher Bundestag Drucksache 15/ Wahlperiode zu dem Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Anfechtung der Vaterschaft

Deutscher Bundestag Drucksache 15/ Wahlperiode zu dem Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Anfechtung der Vaterschaft Deutscher Bundestag Drucksache 15/2831 15. Wahlperiode 31.03.04 Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Anfechtung der Vaterschaft und das Umgangsrecht

Mehr

Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie 2011/83/EU (i. F. RegE )

Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie 2011/83/EU (i. F. RegE ) Deutscher Notarverein D e r P r ä s i d e n t Deutscher Notarverein, Kronenstraße 73/74, 10117 Berlin An die Mitglieder des Rechtsausschusses im Deutschen Bundestag per E-Mail Kronenstraße 73/74 10117

Mehr

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Landesfarben, das Landeswappen und die Landesflagge

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Landesfarben, das Landeswappen und die Landesflagge LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/6192 30.06.2014 Gesetzentwurf der Landesregierung Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Landesfarben, das Landeswappen und die Landesflagge

Mehr

Bundesrat Drucksache 233/17. Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen

Bundesrat Drucksache 233/17. Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen Bundesrat Drucksache 233/17 22.03.17 Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen,

Mehr

Gesetz zur Änderung des Polizeigesetzes hier: Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der SPD Drucksache 16/308

Gesetz zur Änderung des Polizeigesetzes hier: Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der SPD Drucksache 16/308 Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 581 19. 09. 2016 Mitteilung der Präsidentin des Landtags Gesetz zur Änderung des Polizeigesetzes hier: Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Fraktion

Mehr

Erster Abschnitt Erteilung der Vollstreckungsklausel zu gerichtlichen Entscheidungen und zu anderen Schuldtiteln. VollstrVtrNLDAG

Erster Abschnitt Erteilung der Vollstreckungsklausel zu gerichtlichen Entscheidungen und zu anderen Schuldtiteln. VollstrVtrNLDAG Gesetz zur Ausführung des Vertrages vom 30. August 1962 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen

Mehr

FORMBLATT A. Ersuchen um Durchführung einer Beweisaufnahme

FORMBLATT A. Ersuchen um Durchführung einer Beweisaufnahme FORMBLATT A Ersuchen um Durchführung einer Beweisaufnahme nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1206/2001 des Rates vom 28. Mai 2001 über die Zusammenarbeit zwischen den Gerichten der Mitgliedstaaten

Mehr

Das KiBiz enthält in diesem Zusammenhang keine Regelung über die

Das KiBiz enthält in diesem Zusammenhang keine Regelung über die Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf Bif.

Mehr

An die Präsidentin des Oberlandesgerichts Düsseldorf. An die Präsidenten der Oberlandesgerichte Hamm und Köln

An die Präsidentin des Oberlandesgerichts Düsseldorf. An die Präsidenten der Oberlandesgerichte Hamm und Köln Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen - Elektronische Post - Justizministerium Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf Seite 1 von 2 Präsidentin des Oberlandesgerichts Düsseldorf Präsidenten der

Mehr

Antrag. Drucksache 16/1892. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Datum des Originals: /Ausgegeben:

Antrag. Drucksache 16/1892. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Datum des Originals: /Ausgegeben: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/1892 16.01.2013 Antrag der Landesregierung auf Zustimmung zu einem Staatsvertrag gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung Staatsvertrag zwischen

Mehr

Schleswig-Holsteinischer Landtag SPD Landtagsfraktion Herrn Thomas Rother Vorsitzender des Finanzausschusses Düsternbrooker Weg Kiel

Schleswig-Holsteinischer Landtag SPD Landtagsfraktion Herrn Thomas Rother Vorsitzender des Finanzausschusses Düsternbrooker Weg Kiel Diakonisches Werk Postfach 8 25 24758 Rendsburg Schleswig-Holsteinischer Landtag SPD Landtagsfraktion Herrn Thomas Rother Vorsitzender des Finanzausschusses Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Kaufmännischer

Mehr

Präsidentin des Landtags Frau Carina Gödecke MdL Platz des Landtags Düsseldorf

Präsidentin des Landtags Frau Carina Gödecke MdL Platz des Landtags Düsseldorf Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Minislenum für Klimaschutz, Umwelt, NRW - 40190 Düsseldorf Präsidentin des Landtags Frau Carina Gödecke MdL Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf Johannes Remmel Seite

Mehr

Ihr Amtsgericht informiert zum Erbscheinsverfahren:

Ihr Amtsgericht informiert zum Erbscheinsverfahren: Ihr Amtsgericht informiert zum Erbscheinsverfahren: Das Amtsgericht Mainz - Nachlassgericht - ist für die Erteilung des Erbscheins zuständig, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz im Amtsgerichtsbezirk

Mehr

Bezirksregierung Köln

Bezirksregierung Köln Bezirksregierung Köln Regionalrat Sachgebiet: Anfrage Drucksache Nr.:RR 63/2016 4. Sitzungsperiode Köln, den 28. Juni 2016 Tischvorlage für die 9. Sitzung des Regionalrates am 01. Juli 2016 TOP 12 a):

Mehr

Erste Verordnung zur Änderung der Testamentsregister- Verordnung

Erste Verordnung zur Änderung der Testamentsregister- Verordnung Bundesrat Drucksache 220/15 13.05.15 Verordnung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz R - In Erste Verordnung zur Änderung der Testamentsregister- Verordnung A. Problem und Ziel Mit

Mehr

Vorwort... 5 Allgemeines Abkürzungsverzeichnis Literatur Teil 1 EuErbVO Einleitung (Köhler) A. Allgemeines...

Vorwort... 5 Allgemeines Abkürzungsverzeichnis Literatur Teil 1 EuErbVO Einleitung (Köhler) A. Allgemeines... Vorwort... 5 Allgemeines Abkürzungsverzeichnis... 13 Literatur... 19 Teil 1 EuErbVO 21 1 Einleitung (Köhler)... 21 A. Allgemeines... 21 Überblick über die Regelungen der EuErbVO... 22 Auslegung der EuErbVO...

Mehr

LANDTAG NOHDRHEIN-WESTFALEN 16. WAHLPERIODE VORLAGE. 16/3229 ~.l Ä7/2 A12

LANDTAG NOHDRHEIN-WESTFALEN 16. WAHLPERIODE VORLAGE. 16/3229 ~.l Ä7/2 A12 Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf LANDTAG NOHDRHEIN-WESTFALEN 16. WAHLPERIODE VORLAGE 16/3229

Mehr

VORLAGE 16/4412. Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Frau Carina Gödecke MdL Platz des Landtags Düsseldorf

VORLAGE 16/4412. Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Frau Carina Gödecke MdL Platz des Landtags Düsseldorf Die Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Frau Carina Gödecke MdL Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. WAHLPEFllODE

Mehr

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Sommer 2016

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Sommer 2016 Rechtsanwaltskammer Kassel - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Abschlussprüfung Sommer 2016 Ausbildungsberuf: Prüfungsfach: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter/Rechtsanwaltsund Notarfachangestellte

Mehr

Das Grundeigentum in der Bundesrepublik Deutschland

Das Grundeigentum in der Bundesrepublik Deutschland Das Grundeigentum in der Bundesrepublik Deutschland 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Das Grundeigentum in der Bundesrepublik Deutschland Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 05.02.2016 Fachbereich: WD 7:

Mehr