Vorlage an den Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages Nordrhein-Westfalen
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- Melanie Geiger
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1 Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Finanzministerium Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Platz des Landtags 1 '40221 Düsseldorf..4,", Seite 1 von 1 Vorlage an den Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages Nordrhein-Westfalen 66. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses (HFA) des Landtags Nordrhein-Westfalen am TOP 7: Entscheidungsgründe und Modellfestlegung der Sparkassenverbände für die Errichtung der neuen Sparkassenakademie am Standort Dortmund Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, als Anlage übersende ich Abdrucke meiner Vorlage an den Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags vom heutigen Tage mit der Bitte, die Abdrucke an die Mitglieder des vorgenannten Ausschusses weiterzuleiten. Mit freundlichen Grüßen Anlagen: 60 Abdrucke Dienstgebäude und lieferanschrift: Jägerhofstraße Düsseldorf Telefon Telefax Öffentliche Verkehrsmittel: U74 bis U79 Haltestelle: Heinrich~Heine-Allee
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3 Finanzmin isterium des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister.~&; Seite 1 von 3 Vorlage an den Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages Nordrhein-Westfalen 66. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses (HFA) des Landtags Nordrhein-Westfalen am ~2015 TOP 7: Entscheidungsgründe und Modellfestlegung der Sparkassenverbände für die Errichtung der neuen Sparkassenakademie am Standort Dortmund Mit der Vorlage 16/2231 wurde der Haushalts- und Finanzausschuss in der Sitzung am über Standortsuche, Entscheidungsfindung und Arbeitsplatzeffekte bei der neuen Sparkassenakademie Nordrhein-Westfalen informiert. In der Vorlage und in der mündlichen Erörterung (Apr 16/671, Seite 66) wurde darauf hingewiesen, dass dem Land gemäß 10 Sparkassenakademiegesetz die Rechtsaufsicht über die Sparkassenakademie Nordrhein-Westfalen obliegt. Diese erstreckt sich darauf, dass Verwaltung und Geschäftsführung der Sparkassenakademie den Gesetzen und der Satzung entsprechen. Die Rechtsaufsicht beschränkt sich im konkreten Fall darauf, die rechtzeitige Bestimmung eines zentralen Sitzes spätestens zum 31. Dezember 2014 zu überprüfen. Die Trägerversammlung der Sparkassenakademie hat in der Sitzung am 19. Dezember 2014 Dortmund als zentralen Sitz festgelegt. Die gesetzliche Verpflichtung aus 3 Satz 2 Sparkassenakademiegesetz wurde also rechtzeitig erfüllt. Fragen im Zusammenhang mit der Standortsuche, Entscheidungsfindung, Arbeitsplatzeffekten und Modellfestlegung fallen grundsätzlich nicht unter die Rechtsaufsicht. Die Sparkassenakademie nimmt wie folgt Stellung: "Laut Ausschreibung kamen zwei Basismodelle in Frage: ein unbebautes Grundstück oder die Um- bzw. Fortnutzung einer Bestandsimmobilie. Ferner bestand die Möglichkeit, gleichermaßen Kauf-, Pacht- oder Mietangebote abzugeben. Die Vergleichbarkeit zwischen Kauf-, Pacht- und Mietangeboten Dienstgebäude und Ueferanschrift: Jägerhofstraße Düsseldorf Telefon Telefax wwwjm.nrw.de Öffentliche Verkehrsmittel: U74 bis U79 Haltestelle: Heinrich-Heine-Allee
4 wurde über eine interne Bauträgerkalkulation im Rahmen der Prüfung der Seite 2 von 3 eingegangenen Angebote erreicht. Ein eigener Hotelbetrieb wurde gemäß Ausschreibung nicht vorgesehen. Wegen der Übernachtung der Teilnehmer z. B. mehrtägiger Seminare war jedoch die Nähe zu bestehenden Hotelbetrieben zwingend erforderlich. Die Schaffung der benötigten Hotelkapazitäten durch ein Investment eines Anbieters als Alternative zu bestehenden Kapazitäten war gemäß Ausschreibung erwünscht. Alle Angebote wurden anhand eines für alle Angebotstypen einheitlichen Bewertungsrasters geprüft. Dieses bildete insbesondere die folgenden Anforderungskriterien ab: - Erreichbarkeit für Teilnehmer aus Sparkassen in ganz Nordrhein Westfalen sowohl bei Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln als auch mit dem PKW. - Eignung von Grundstück und Gebäude für eine Nutzung als Sparkassenakademie sowie Parkplatzkapazitäten und Hotelangebot in der näheren Umgebung. - Daneben wurden auch die AnziehungskraftiAttraktivität,Gestaltung und Aufenthaltsqualität beurteilt, z. B. gekennzeichnet durch ein passendes Umfeld, Angebote von Einzelhandel, Gastronomie sowie Freiund Grünflächen. Das ausgewählte Angebot der DIAG GmbH & Co KG IV am Phoenix See in Dortmund erzielte in allen Anforderungskriterien durchgängig sehr hohe Bewertungen, so dass es sich im Ergebnis als eindeutig vorzugswürdig erwies: - Der Standort am Phoenix See erreichte eine sehr gute Einschätzung im Hinblick auf die Erreichbarkeit aus allen Regionen Nordrhein Westfalens. - Die vorgeschlagene Umsetzung der Grundstücks- und Gebäudeanforderungen in Form einer Bestandsimmobilie - unter Hinzufügung eines direkt angrenzenden Neubauteiles - erfüllte in hervorragender Weise die Anforderungen, zudem ergänzt durch Pläne desselben Investors zur Errichtung eines Hotels in unmittelbarer Umgebung. - Die Anziehungskraft und Attraktivität des ausgewählten Angebotes am Standort Phoenix See wurde im Sinne der vorab festgelegten Kriterien ebenfalls äußerst positiv eingeschätzt. Ausschlaggebend für die Entscheidung war mithin nicht lediglich ein einzelnes der Anforderungskriterien, sondern die Durchgängigkeit hoher Bewertungen über alle Kriterien hinweg. Das Angebot überzeugte damit in jeder Hinsicht und hob sich hierdurch von allen anderen Wettbewerbern ab.
5 Der öffentlichen Weitergabe von Einzelaussagen zu den Bewertungen an- Seite 3 von 3 derer aussichtsreicher, jedoch am Ende nicht ausgewählter Angebote stehen schutzwürdige Interessen der betreffenden Anbieter entgegen. 11
Vorlage an den Unterausschuss Personal des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen
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