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1 Der Minister Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf An den Präsidenten des Landtags Nordrhein-Westfalen Herrn Andre Kuper MdL Düsseldorf für den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales Datum:3 Januar 2019 Seite 1 Aktenzeichen IV B 4 - G.0714 bei Antwort bitte angeben RB'e Söhner Telefon Telefax claudia.soehner@mags.nrw.de Probleme bei der Umsetzung der Regelung zur Finanzierung der Notfallsanitäterausbildung in Nordrhein-Westfalen Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, die Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales, "'"ur""_"'_"',";"r'%';l1,,:e~"i';z'-c":"d:::'~" ~ Frau Heike Gebhard MdL, hatte mich auf Grundlage eines Schreibens der SPD-Fraktion um einen schriftlichen Bericht zu Problemen bei der Umsetzung der Regelung zur Finanzierung der Notfallsanitäterausbildung in Nordrhein-Westfalen gebeten. Dieser Bitte komme ich mit dem anliegenden Bericht gerne nach und wäre dankbar, wenn Sie die beigefügten Drucke an die Mitglieder des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales weiterleiten ließen. Dienstgebäude und Lieferanschrift: Fürstenwall 25, Düsseldorf Telefon Telefax poststelle@mags.nrw.de Mit freundlichen Grüßen (Karl-Josef Laumann) 1 Anlage (60-fach) Öffentliche Verkehrsmittel: Rheinbahn Linie 709 Haltestelle: Stadttor Rheinbahn Linien 708, 732 Haltestelle: Polizeipräsidium

2

3 Anlage Probleme bei der Umsetzung der Regelung zur Finanzierung der Notfallsanitäterausbildung i~ Nordrhein",Westfalen" Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat u.a. bereits zur 19. Sitzung am 11. April 2018 (Vorlage 17/683) und zur 30. Sitzung vom 5. September 2018 (Vorlage 17/1028) des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales zur Umsetzung der Regelungen zur Finanzierung der Notfallsanitäterausbildung in Nordrhein-Westfalen sowie zum Stand der Ausbildung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter berichtet. Auf diese beiden Berichte wird insbesondere verwiesen, so dass an dieser Stelle direkt die aufgeworfenen Fragen beantwortet werden. 1. Wieso wurde der Musterrettungsdienstbedarlsplan in Ihrem Bericht erst für den Zeitraum nach April 2018 angekündigt, obwohl dieser bereits im Jahr 2017 erstellt wurde? Die am 1. Oktober 2018 veröffentlichte Handreichung zur Rettungsdienst-Bedarfsplanung wurde im Jahr 2017 als Entwurf von den Kommunalen Spitzenverbänden erstellt. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales ist daraufhin gebeten worden, den noch fehlenden Abstimmungsprozess der Kommunalen Spitzenverbände mit den Verbänden der Krankenkassen zu moderieren. Diesem Wunsch wurde seitens des Ministeriums vor dem Hintergrund zugesagter Unterstützung gerne entsprochen. Der moderierte Prozess konnte im letzten Quartal 2017 in einem paritätisch besetzten Arbeitsgremium begonnen werden. 2. Liegen dem Ministerium Beschwerden bezüglich der Finanzierung zur Notfallsanitäterausbildung auf kommunaler Ebene vor oder sind diese anderweitig bekannt? Können die vorgenannten Zahlen seitens des Ministeriums bestätigt werden und wie bewertet das Ministerium die skizzierten Engpässe bei der No tfallsanitiiterausbildung?

4 2 Ist die schulische Ausbildung Rahmen der Notfallsanitäterausbildung derzeit auskömmlich für die Bildungsträger geregelt? Dem Ministerium liegt aktuell seitens der Kommunalen Spitzenverbände, der Verbände der Feuerwehren und der anerkannten Hilfsorganisationen ein Schreiben insbesondere zur Auskömmlichkeit der Finanzierungswerte vor. Nähere Ausführungen hierzu finden sich in der Antwort zu Frage 3. Das Ministerium ist zudem regelmäßig bei den Sitzungen der entsprechend zuständigen Gremien der Kommunalen Spitzenverbände zugegen. Hier wurden aktuell keine über die Inhalte des Schreibens hinausgehenden Punkte diskutiert. Das zweigeteilte Verfahren von Bedarfsplanung und Gebührenfestlegung wurde mehrfach in den vergangenen Berichten (auch der letzten Legislaturperiode) thematisiert. Soweit hier im Rahmen der Bedarfsplanung Unterstützungen oder Festlegungen durch die Bezirksregierungen notwendig sind, werden diese gemäß der gesetzlichen Vorgaben geleistet bzw. getroffen. In die konkreten Personalplanungen vor Ort ist das Ministerium nicht eingebunden, daher können die aufgeworfenen Zahlen nicht bestätigt werden. Insbesondere mit den anerkannten Hilfsorganisationen steht das Ministerium im Kontakt um bei möglichen konkreten Problemfällen vor Ort in der Umsetzung der Ausbildung unterstützen zu können. Hierzu werden seitens des Ministeriums noch Rückmeldungen der anerkannten Hilfsorganisationen erwartet. Für die Überarbeitung des Finanzierungserlasses und die zugrundeliegenden Finanzierungsrahmenparameter liegen dem Ministerium Eingaben vor. Diese werden in den im letzten Bericht angekündigten Überarbeitungsprozess einfließen. Die Bildungsträger berichten überwiegend von einer Notwendigkeit, die Finanzierungswerte in der Zukunft anzupassen. 3. Wie ist der aktuelle Stand Sachen der Weiterentwicklung der Finanzie m rungsgrundlagen und des Musterrettungsdienstbedarfplanes? Welche Gespräche hat das Ministerium bislang mit welchen Akteuren geführt? Wann ist mit einem Abschluss des Weiterentwicklungsprozesses zu rechnen?

5 3 Die Handreichung zur Rettungsdienst-Bedarfsplanung ist veröffentlicht. Bezüglich des Finanzierungserlasses wird auf die Vorlage 17/1028 verwiesen. Gesprochen wurde in diesem Zusammenhang mit den Kommunalen Spitzenverbänden, den Verbänden der Krankenkassen und den Bezirksregierungen. Die anerkannten Hilfsorganisationen und der Verband der Feuerwehren haben sich - neben dem in Frage 2 angesprochenen Schreiben - vorab bereits mit einer schriftlichen Eingabe beteiligt. Der zum 31. Dezember 2018 hinsichtlich der Finanzierungsparameter auslaufende Finanzierungserlass ist diesbezüglich am 19. Dezember unter Hinweis auf die Möglichkeit, im Rahmen der sogenannten Spitzabrechnung bereits eingetretene Veränderungen zu berücksichtigen - verlängert worden. Dies betrifft beispielsweise Parameter wie die Grundlohnsummensteigerungen der jeweiligen Jahre. Im Januar 2019 sollen die Gespräche mit den Beteiligten zur Erstellung eines gänzlich neuen Finanzierungserlasses auf Basis bestehenden Rechtsgrundlage des 14 Absatz 3 Rettungsgesetz NRW fortgesetzt werden. Der Zeitpunkt des Abschlusses der Gespräche hängt hierbei auch vom Verlauf des Diskussionsprozesses ab. 4. Laut einem uns vorliegendem Gutachten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen besitzt das Land NRW die erforderliche Gesetzgebungskompetenz, um die Refinanzierung der Notfallsanitäterausbildung auf Landesebene zu regeln" Aus welchem Grund ist das bisher unterblieben? Wird die Refinanzierung nun gesetzlich geregelt oder gilt weiterhin der bereits vorliegende Erlass zur Refinanzierung? Eine gesetzliche Regelung zur Refinanzierung der Notfallsanitäter-Ausbildung ist nicht unterblieben, sondern wurde in der letzten Legislaturperiode geschaffen! Gemäß 14 Absatz 3 Rettungsgesetz NRW gelten die Kosten der Notfallsanitäterausbildung als Kosten des Rettungsdienstes. Weder an den rechtlichen Grundlagen, an der Rechtsauffassung, noch an der Argumentation hierzu haben sich seit dem Jahr 2015 Änderungen ergeben. Der angesprochene Erlass stellt hierbei lediglich die untergesetzlich konkretisierende Ausgestaltung der landesrechtlich getroffenen Regelungen dar.

6 4 Die vorgelegte rechtsgutachterliche Stellungnahme des Ministeriums ist ein weitere Baustein der zugesagten Unterstützung. Sie leitet detailliert die seit 2015 seitens des Ministeriums vertretene Rechtsauffassung zur Gesetzgebungskompetenz des Landes hinsichtlich der getroffenen Finanzierungsregelungen her. Welche Strategie verfolgt das Ministerium, um die Einhaltung der konsentierten Regelung zur Finanzierung der Notfallsanitäterausbildung und die Aus.. bildung insgesamt nachhaltig auf ein tragfähiges Fundament zu stellen? Zur Beantwortung dieser Frage wird auf die vorherigen Antworten bezüglich der dargestellten konkreten Maßnahmen sowie insbesondere auf die detaillierten Ausführungen in der Vorlage 17/683 verwiesen. Dort wurde insbesondere die rechtliche Grundlage im Zusammenhang mit der Frage "Welche Strategie verfolgt das Ministerium, um die Einhaltung der konsentierten Regelung zur Finanzierung der Notfallsanitäterausbildung durchzusetzen?" aufgegriffen.

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