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1 Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf An den Präsidenten des Landtags Nord rhein-westfalen Herrn Andre Kuper MdL Platz des Landtags Düsseldorf t.g. September 2017 Seite 1 von 1 Aktenzeichen bei Antwort bitte angeben Regina Vogel Telefon Telefax Regina.Vogel@mkffi.nrw.de "Umsetzung des Unterhaltsvorschussgesetzes in Nordrhein Westfalen" Bericht an den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend Sehr geehrter Herr Präsident, die Fraktion der SPD hat mit an den Vorsitzenden des Ausschusses für Familie, Kinder und Jugend vom 14. September 2017 um einen Bericht der Landesregierung zum o.g. Thema gebeten. Beigefügt übersende ich Ihnen 60 Exemplare des Berichts mit der Bitte, diese an die Mitglieder des Ausschusses für Familie, Kinder und Jugend weiterzuleiten. /jit freundlichen / / \.J' Dr. Joachim Stamp Dienstgebäude und Lieferanschrift: Haroldstraße Düsseldorf Telefon Telefax poststelle@mkffi.nrw.de Öffentliche Verkehrsmittel: Rheinbahn Linien 706, 708, 709 Haltestelle Poststraße

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3 Schriftlicher Bericht des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen an den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend Bezug: der SPD-Fraktion im Landtag NRW an den Vorsitzenden des Ausschusses für Familie, Kinder und Jugend vom 14. September 2017 Umsetiung des Unter,haltsvorschussgesetzes in Nordrhein-~estfalen Zu den im Bezugsschreiben aufgeworfenen Fragen nimmt das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration in Abstimmung mit dem Ministerium fürhei. mat, Kommunales, Bau und Gleichstellung und dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales wie folgt Stellung: 1. Wie unterstützt die Landesregierung die Jugendämter; um eine zügige Auszahlung des ausgeweiteten Unterhaltsvorschusses für anspruchsberechtigte Alleinerziehende und Kinder zu gewährleisten? Da die Kommunen die Durchführung des Unterhaltsvorschussgesetzes als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe wahrnehmen, liegt die Verantwortung für die serviceorientierte Umsetzung der Reform nicht beim Land, sondern bei den Kommunen selbst. Es ist der Landesregierung jedoch ein Anliegen, dass die Kommunen hierfür geeignete Rahmenbedingungen vorfinden. Deshalb hat sich die Landesregierung bei der Neufassung der Richtlinien des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend intensiv eingebracht und dabei auf praxisnahe und rechtskonforme Lösungen hingewirkt. Diese wurden den Unterhaltsvorschussstellen in zwei mehrstündigen Schulungsveranstaltungen in Düsseldorf und Münster vermittelt. Außerdem hat die Landesregierung den Kommunen einen Vordruck zur Verfügung gestellt, mit dem diese - ergänzend zu vorhandenen Antragsformularen - die für über 11jährige Kinder zusätzlich erforderlichen Angaben bei den Antragsteller/inne/n abfragen können. 1

4 2. Wie gut sind aus Sicht der Landesregierung die Jugendämter vorbereitet, um die Anträge zu bearbeiten und den ausgeweiteten Unterhaltsvorschuss zu gewähren und auszuzahlen? Da dem Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration gegenüber den Unterhaltsvorschussstellen keine fachaufsichtlichen Befugnisse zustehen, verfügt dieses nicht über umfassende Informationen zur Arbeitssituation in den Unterhaltsvorschussstellen. Bekannt ist aber, dass in nahezu allen Unterhaltsvorschussstellen mit der Bearbeitung der Anträge, die sich auf die neue Rechtslage stützen, begonnen wurde. In der 36. Kalenderwoche, also drei Wochen nach der Verkündung des Änderungsgesetzes zum Unterhaltsvorschussgesetz, waren bereits rund 13 %.. der Anträge, die sich auf die neue Rechtslage stützen, beschieden. Eingaben und Beschwerden von Alleinerziehenden haben das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration seit der Verkündung des Änderungsgesetzes nicht erreicht. Vor diesem Hintergrund sieht die Landesregierung bisher keinen Grund zu der Annahme, dass die Unterhaltsvorschussstellen auf die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses generell nicht ausreichend vorbereitet gewesen wären. 3. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung vor, inwieweit die rückwirkende Gewährung des Unterhaltsvorschusses in Anspruch genommen wird und welche Maßnahmen sieht die Landesregierung vor, um bis Ende September verstärkt auf die Antragsfrist für die rückwirkende Gewährung hinzuweisen? In der 36. Kalenderwoche wurden von den Unterhaltsvorschussstellen rund Anträge gemeldet, die sich auf die neue Rechtslage stützen~ Der Landesregierung liegen jedoch keine Erkenntnisse darüber vor, welcher Anteil hiervon nach dem 31. Juli 2017 eingegangen ist mit der Folge, dass ein Leistungsbezug ab Juli 2017 nur auf der Basis des Rundschreibens des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 17. August 2017 möglich ist. Am 17. August 2017 hat das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge Und Integration mit einer Pressemitteilung auf das Inkrafttreten der Änderungen des Unterhaltsvorschussgesetzes aufmerksam gemacht und Alleinerziehenden empfohlen, einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss nach den neuen Regelungen baldmöglichst, spätestens jedoch bis Ende September 2017 zu stellen. Auch vor dem Hintergrund, dass die Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes bereits seit Herbst 2016 große mediale Aufmerksamkeit erfährt, hält die Lan- 2

5 desregierung weitere Maßnahmen, die auf die Antragsfrist für die rückwirkende Gewährung hinweisen, nicht für erforderlich.. 4. Liegen der Landesregierung bereits Erkenntnisse darüber vor, inwieweit das Zusammenspiel z.b. zwischen Jugendämtern, Familienkassen und. Wohngeldbehörden mit Blick auf Anrechnung des Unterhaltsvot~chusses bei SGBli-Leistungen; beim Kinderzuschlag bzw. bei der Berechnung des Wohngeldes reibungslos funktioniert oder ob der Unterhaltsvorschuss vorab zu Transferentzug an anderer Stelle geführt hat? Wenn ja, welche? Das für die Aufsicht über die WohngeldsteIlen zuständige Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat bereits mit Runderlass vom 12. Juli 2017 über die Auswirkungen der Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes und die Zusammenarbeit der Wohngeldbehörden mit den UnterhaltsvorschusssteIlen informiert. In der Folge hat es die Problematik in zwei aktuellen Mitteilungen an die WohngeldsteIlen nochmals aufgegriffen und darauf hingewiesen, dass bei der wohngeldrechtlichen Einkommensermittlung grundsätzlichnur bewilligterunterhaltsvorschuss als Einkommen zu Grunde gelegt wird. ' Die Zusammenarbeit zwischen den Unterhaltsvorschussstellen und den SGB li-trägern war frühzeitig Gegenstand umfassender Abstimmungsprozesse zwischen den 'beiden fachlich zuständigen Bundesministerien, was die Umsetzung der Reform in der Praxis nach hiesigen Kenntnis sen deutlich erleichtert hat. Unabhängig von der Zusammenarbeit der Leistungsträger kann es auf Grund der Gesetzeslage bei einem kleinen Teil.der durch den Ausbau des Unterhaltsvorschusses neu erreichten Berechtigten im Ergebnis. zu Einbußen bei anderen Transferleistungen kommen. Denn durch die Berücksichtigung des. Kindeseinkommens beim Wohngeld und parallel bei.m Kinderzuschlag werden die beiden Leistungen unter Umständen stärker gekürzt als Unterhaltsvorschuss. gezahlt wird. Diese Folgen ergaben sich systematisch auch schon vor., der Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes.. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat bereits angekündigt, sich dieser Problematik, die nur bundesgesetzlieh gelöst werden kann, anzunehmen. 3

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