SPD-Bilanz. Ein Jahr nach dem Teilkonsens des hessischen Energiegipfels
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- Mareke Kalb
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1 SPD-Bilanz Ein Jahr nach dem Teilkonsens des hessischen Energiegipfels 1
2 Beschluss Energiegipfel: Stand der Umsetzung durch Landesregierung: SPD-Alternativen/ SPD- Kritik: Windkraft [ ] Regionalplanerische Berücksichtigung in der Größenordnung von 2 % der Landesfläche. Nicht als Vorrangflächen erfasste Gebiete gelten hierbei als Ausschlussgebiete. (S. 9) Entwurf Landesentwicklungsplan (LEP): Diese Gebiete sollen grundsätzlich in einer Größenordnung von 2% der Planungsregionen festgelegt werden (LEP, 3.1 G1): 2-Prozent als Grundsatz von dem abgewichen werden kann und nicht als verbindliches Ziel. Ziel: 2% der Landesfläche sollen als Vorranggebiete für Windkraft im Landesplanungsgesetz verbindlich festgelegt werden ( 7 Abs. 2 Nr. 3) Windkraft [ ] Regionalplanerische Berücksichtigung in der Größenordnung von 2 % der Landesfläche. Nicht als Vorrangflächen erfasste Gebiete gelten hierbei als Ausschlussgebiete. (S. 9) Windkraft soll einen Deckel bekommen, ab dem die Förderung durch das EEG ausläuft. Ähnlich der bereits festgelegten Deckelung der Photovoltaik (Verfahrensvorschlag Altmaier zur Neuregelung des EEG vom ) Hessisches 2% Ziel werde dadurch laut Puttrich in keinster Weise eingeschränkt. (Puttrich in FR vom ) Mit einer Deckelung der Onshore-Windkraft in Hessen wird das Ziel des Energiegipfels, auf 2 Prozent der Landesfläche Windkraft zu installieren nicht erreicht werden können. 2
3 Windkraft [ ] Abstand zu Siedlungsgebieten gemäß den Handlungsempfehlungen des HMWVL und des HMUELV zu Abständen von raumbedeutsamen Windenergieanlagen zu schutzwürdigen Räumen und Einrichtungen Entwurf LEP: Zu bestehenden und geplanten Siedlungsgebieten ist ein Mindestabstand von 1000 m zu wahren. (Ziffer 3.2 Z3 b) Aktuell gültige Handlungsempfehlung Wirtschafts- und Umweltministeriums: 1000 m Abstand wird empfohlen, allerdings Möglichkeit der Abweichung im Einzelfall (Ziffer II a) Windmindestgeschwindigkeit Keine Grundlage im Gipfelbeschluss!!! Entwurf LEP: Mindestwindgeschwingkeit von 5,75 m/sek. (Ziffer 3.2 Z3 a) Sollte dieses Regelung Rechtskraft erreichen, wird in weiten Teilen Südhessens keine Windkraft möglich sein. Die Wirtschaftlichkeit einer Windkraftanlage sollten allein vom Betreiber entschieden werden. Prüfung der Beteiligung der Kommunen an Pachteinnahmen in Zusammenarbeit mit Hessen- Forst Windkraft im Wald spielt eine entscheidende Rolle bei der Energiewende Puttrich im Plenum: Die Landeshaushalts-ordnung und auch andere rechtliche Bedenken lassen es nicht zu, dass eine reine finanzielle Beteiligung der Kommunen an den Pachteinnahmen des Hessen-Forsts erfolgen kann. ( ) SPD-Initiative (Drs. 18/6029): Beteiligung der Kommunen an den Pachteinnahmen analog Rheinland-Pfalz (30 %). Hessischer Städtetag unterstützt die Forderung. (PM vom ) 3
4 Unterstützung der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an Windkraftanlagen (S.11) Keine Aussagen dazu im Entwurf des Energie- Zukunftsgesetzes der Landesregierung. Förderung des Genossenschaftswesen ( 1 Energiegesetz), Art. 44 Hess. Verfassung: Das Genossenschaftswesen ist zu fördern Prüfung der Anpassung der Bauordnung zur Einbeziehung der Nutzung von Photovoltaik-Anlagen bereits im Stadium der Planung von Industrieanlagen. (S.12) Keine Aussage dazu im Entwurf des Energiezukunftsgesetz der Landesregierung. Anpassung des 29 Hessische Bauordnung 121 HGO [Kommunen sollen] in begrenzter eigener Trägerschaft Energieerzeugungsanlagen und Energieverteilungsanlagen im Bereich der erneuerbaren Energien wirtschaftlich [ ] betreiben. (S. 15) Kritik der VkU: Aufgrund der restriktiven Ausgestaltung der HGO in Bezug auf die wirtschaftliche Betätigung kommunaler Unternehmen können sich unsere Unternehmen allerdings nicht in dem Umfang engagieren, wie es wünschenswert wäre. (PM Verbandstag am ) Änderung der Hessischen Gemeindeordnung, damit Kommunen im Bereich der Energieerzeugung eine aktivere Rolle einnehmen können. 4
5 Akzeptanz- und Informationskampagne durch Politik (S. 22) Infobus der Landesregierung in nur 19 der 426 hessischen Kommunen. Überteuerte Anzeigenkampagne (Kritik Bund der Steuerzahler); Puttrich stoppt sogar Kampagne (Bund der Steuerzahler ) Gründung einer landeseigene Energieberatungsagentur ( 8 Energiegesetz) Mit dem heutigen Tag beginnt die Umsetzungsphase des Hessischen Energiegipfels. Haushaltsentwurf 2012/2013 der Landesregierung: Keine zusätzlichen Haushaltsmittel vorgesehen, dafür aber 23 neue Stellen in den Regierungspräsidien! Haushaltsanträge der SPD- Landtagsfraktion: 120 Mio. Landesmittel als Anschub zur Umsetzung der Energiewende in Hessen. 5
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