GERHARDT stadtplaner.architekten. Gemeinde Straubenhardt. Teilflächennutzungsplan Windkraft. Gemeinderat am 21. September 2016

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1 GERHARDT stadtplaner.architekten Gemeinde Straubenhardt Teilflächennutzungsplan Windkraft Gemeinderat am 21. September 2016

2 Bearbeitungs- und Verfahrensschritte Aufstellungsbeschluss als 4. Änderung FNP Bürgerinformationsveranstaltung Besichtigungsfahrt zum Windpark Simmersfeld Abstimmungen mit RP Karlsruhe / Luftfahrtbehörde bzgl. Segelfluggelände Frühjahr 2012 (Konsens festgehalten in Abbildung / Parkkonfiguration vom ) Verabschiedung Windenergieerlass Land BaWü Bürgerinformationsveranstaltung gemeinsam mit Neuenbürg, Höfen und Schömberg Neufassung Aufstellungsbeschluss als Teil-FNP Windkraft, Billigung Vorentwurf / Einleitung frühzeitige Beteiligung Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung Juli und August 2012 Windmessungen Artenschutzrechtliche Untersuchungen Information über Bürgerbeteiligungsmodelle in öffentlicher GR-Sitzung Ausarbeitung der artenschutzrechtlichen Gutachten / Sichtbarkeitsanalysen Abstimmung mit der Höheren Naturschutzbehörde / RP Karlsruhe bzgl. Eingriff in LSG Frühjahr / Sommer 2014 Bürgerinformationsveranstaltung Billigung Entwurf (reduzierte Abgrenzung wg. Horste Wespenbussard) Einleitung Beteiligung gemäß 3(2) + 4(2) BauGB

3 Bearbeitungs- und Verfahrensschritte Öffentliche Auslegung nach 3(2) BauGB Einholung der Stellungnahmen nach 4(2) BauGB (z.t. Beantragung Fristverlängerung Nachbarkommunen bis ) Bürgerinformationsveranstaltungen durch Waldbegehungen zu geplanten Anlagenstandorten Aufarbeitung der eingegangenen Stellungnahmen Februar 2015 Januar 2016 parallel: Durchführung des immissionsschutzrechtlichen Verfahrens durch LRA Enzkreis Beschluss zur erneuten Beteiligung gemäß 4a(3) BauGB (reduzierte Abgrenzung wg. Segelflug, teilweise überarbeitete / ergänzte Fachgutachten) Erneute öffentliche Auslegung nach 4a(3) BauGB Erneute Einholung der Stellungnahmen nach 4a(3) BauGB (eingeschränkt auf geänderte Inhalte)

4 Zusammenfassung der Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge: Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit und Behörden 3(1) + 3 4(1) BauGB 2012 berücksichtigte Anregungen Klarstellung der überlagernden Darstellung mit Grundnutzung Wald LRA / Baurecht, LRA / Forstamt, RP Karlsruhe Raumordnung, Landesbetrieb Forst Windhöffigkeit LRA / Baurecht, RP Karlsruhe Raumordnung, RVNS, Dobel, Bad Herrenalb Beeinträchtigung Landschaftsbild / Sichtbarkeitsanalysen LRA / Naturschutz, RVMO, Dobel, Bad Herrenalb, Marxzell Eingriff in LSG LRA / Naturschutz, RP Raumordnung, RP Umwelt (HNB), Dobel, Bad Herrenalb Artenschutz LRA / Naturschutz, RP Umwelt (HNB), BUND, Jagd- und Hegegemeinschaft, Dobel, Bad Herrenalb, Marxzell, Öffentlichkeit (1 Stellungnahme) Biotopschutz / Geotopschutz LRA / Naturschutz, LRA Forstamt, RP Umwelt (HNB), RP Freiburg / LGRB, Landesbetrieb Forst Bodenschutzwald Landesbetrieb Forst, Neuenbürg Differenzierung / Überarbeitung der Vorsorgeabstände LRA / Baurecht, RP Raumordnung, RVNS, Öffentlichkeit (1 Stellungnahme) berücksichtigt im Text Verweis auf Windmessergebnisse: 6,3 m/s in 141 m Visualisierungen bearbeitet, Anlage zum Teil-FNP Zonierungsantrag LSG, Entscheidung bis Feststellung des Teil-FNP Windkraft nach Reduzierung der Fläche kein Konflikt mit 44 BNatSchG Untersuchungen Anlage FNP nach Reduzierung der Fläche keine geschützten Biotope und keine Geotope betroffen nach Ortsbegehung mit Forstamt: Kriterien BodenSchWald nicht erfüllt, Flächen kleinteilig Differenzierung harte / weiche Tabus, Anpassungen und Erläuterungen der gewählten Abstände (Rechtsprechung)

5 Zusammenfassung der Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge: Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit und Behörden 3(1) + 4(1) BauGB 2012 nicht berücksichtigte Anregungen LRA Naturschutz / FFH-Vorprüfung LRA - Umweltamt / Lärmabschätzung im FNP Luftfahrtbehörde / Festlegung der Windenergieanlagen (Anzahl, Standorte) RP Karlsruhe Verkehr / 400 m Abstand von Straßen wegen Eisabwurf Stadt Neuenbürg / größere Vorsorgeabstände wg. Lärm und Schattenwurf nicht berücksichtigt, keine direkte Betroffenheit Abstand mindestens 400 m, deutliche Reduzierung KZW, FFH-Vorprüfung nicht erforderlich Immissionsschutzverfahren auf FNP-Ebene nicht möglich Verbesserung der Situation nach Flächenreduzierung Immissionsschutzverfahren Immissionsschutzverfahren

6 Abgrenzung der Konzentrationszonen Vorentwurf / Entwurf und Belange Segelfluggelände Segelfluggelände

7 Anlagenkonfiguration auf Grundlage der Tabu- / Restriktionsflächen: Entwurf 2014 Segelfluggelände

8 Abstände FNP-Fläche von Siedlungen: Entwurf m m m m m m 500 m m m Überprüfung der substanziellen Größenordnung: Konzentrationszonen haben einen Flächenanteil von 30,8 % an der Potenzialfläche, die nach Abzug der harten Tabuflächen verbleibt m Segelfluggelände

9 Zusammenfassung der Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge: Beteiligung Öffentlichkeit und Behörden 3(2) + 4(2) BauGB 2014 Von Seiten der Öffentlichkeit und den Nachbarkommunen sehr umfangreich (Abwägungssynopse 500 Seiten); Öffentlichkeit teilweise anhand von Musterbriefen, teilweise individuell formulierte Stellungnahmen; Grundinhalte der Stellungnahmen wiederholen sich Zusammenfassungen als Überblick Trennung der verschiedenen Planungsebenen (FNP + BImSchV) LRA / Baurecht, RP Karlsruhe Raumordnung, RP Karlsruhe Naturschutz berücksichtigt durch Überarbeitung der artenschutzrechtlichen Bewertung, ergänzende Stellungnahme BFL Eingriff in LSG berücksichtigt durch LRA / Baurecht + Naturschutz, RP Raumordnung, RP Umwelt (HNB), Zonierungsantrag LSG am , Dobel, Bad Herrenalb, Neuenbürg, Öffentlichkeit LSG-Änderung verkündet Segelflugplatz (Verweis auf Richtlinie: Mindestabstände um Platzrunden) FSC, RP Luftfahrtbehörde, Öffentlichkeit Zweifel an Wirtschaftlichkeit / Windhöffigkeit Dobel, Herrenalb, Neuenbürg, Öffentlichkeit berücksichtigt durch Einholen luftverkehrsrechtlicher Zustimmungen (Grundlage u.a.: Wirbelschleppengutachten RP) Reduzierung der Konzentrationszone nicht berücksichtigt mit Verweis auf vorliegende Ertragsgutachten TÜV Süd und RSC (BImSchV): mittlere Windgeschwindigkeit 6,3 m/s, Erträge 67-89% (Verluste berücksichtigt); Gutachten als Anlage zur Abwägung

10 Zusammenfassung der Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge: Beteiligung Öffentlichkeit und Behörden 3(2) + 4(2) BauGB 2014 Vorsorgeabstände / Immissionsschutz (u.a. Infraschall) Dobel, Herrenalb, Neuenbürg, Öffentlichkeit nicht berücksichtigt mit Verweis auf gewählte Vorsorgeabstände gem. Windenergieerlass und Gebietstypen, erforderliche Nachweise im BImSchV und der Aufgabe Teil-FNP (Einschränkung 35 BauGB); speziell zu Infraschall: Verweis auf aktuelles Messprojekt der LUBW (Zwischenbericht 12/14, Endbericht 02/16) bei Abstand m bereits unter Wahrnehmungsschwelle, bei 700 m Abstand kein Unterschied Anlage ein / aus Wertminderung von Grundstücken und Immobilien Dobel, Herrenalb, Öffentlichkeit nicht berücksichtigt mit Verweis auf Aufgabe Teil-FNP (Einschränkung 35 BauGB), gewählte Vorsorgeabstände gem. Gebietstypen und erforderliche Nachweise im BImSchV Einhaltung Grenzwerte / Wohnqualität gesichert Landschaftsbild der Wohnumgebung wird sich verändern (subjektive Situation und Empfindung entscheidend) keine belastbaren Belege / Studien für einen direkten Zusammenhang zwischen Windkraft und Grundstückswerten

11 Zusammenfassung der Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge: Beteiligung Öffentlichkeit und Behörden 3(2) + 4(2) BauGB 2014 Landschaftsbild, Erholungswert, Tourismus Dobel, Herrenalb, Marxzell, Öffentlichkeit allgemeine Einwendungen nicht berücksichtigt Verweis auf Aufgabe Teil-FNP (Einschränkung 35 BauGB), auf Auseinandersetzung mit Thema im UB, auf Abwägung mit Belangen Klimaschutz / Energiewende, Landschaftsbild der Wohnumgebung wird sich verändern (subjektive Situation und Empfindung entscheidend) Wahrnehmbarkeit im direkten Umfeld durch Wald gemindert, nimmt mit Entfernung ab, Gewöhnungseffekte Einwendungen zur Sichtbarkeitsanalyse berücksichtigt Wirkzone auf 10 km erweitert Ergänzung einer erweiterten Beurteilung des Landschaftsbildes und der Erholungsfunktion (Anlage 3), Überarbeitung UB entsprechendes Kap. 3.5 Artenschutz BUND: Bedenken Fledermausschutz Jagd- u. Hegegemeinschaft Straubenhardt: Hinweis auf Sperlingskauz u. Graureiher nicht berücksichtigt: Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen im BImSchV festzulegen nicht berücksichtigt: Vorkommen Sperlingskauz nicht bestätigt, Nahrungshabitate und Flugkorridore Graureiher nicht betroffen (Stellungnahme von BFL)

12 Zusammenfassung der Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge: Beteiligung Öffentlichkeit und Behörden 3(2) + 3 4(2) BauGB 2014 Artenschutz Dobel, Herrenalb (mit Verweis auf fachgutachterliche teilweise Berücksichtigung Stellungnahme Dipl. Biologe Olaf Kiffel) durch Einholen ergänzender Stellungnahmen von BFL: Öffentlichkeit (tw. mit Verweis auf fachgutachterliche - vom (Anlage 7) Stellungnahme von Edmund Hensle) - vom (Anlage 8) Ergänzende Stellungnahme BFL vom (Anlage 7) Erläuterungen zum Untersuchungsumfang unter folgenden Aspekten: - Abgleich mit Bewertungshinweisen der LUBW 2015, - nicht-windkraftsensible Brutvogelarten, - Fortpflanzungsstätten windkraftsensibler Brutvogelarten, - Ermittlung regelmäßig genutzter Nahrungshabitate und Flugkorridore, - Rastvögel, - Fledermäuse. Zudem: Erläuterungen zur Frage der Untersuchungsräume und Veranschaulichung in zwei Karten Ergänzende Stellungnahme BFL vom mit direktem Bezug zu Gutachten Kiffel (Anlage 8) Zusammenfassend werden zur Avifauna folgende Punkte erörtert (jeweils auch unter Berücksichtigung der Bewertungshinweise LUBW 2015): - Untersuchungsumfang und Erfassung Zug- und Rastvögel - Raumnutzungsanalysen Wespenbussard, Rot-/ Schwarzmilan - Datenrecherche - Erfassungsmethoden: Beobachtungsstandorte, -zeiträume etc. - Untersuchungsergebnisse zu Schwarzstorch, Baum- und Wanderfalke, Bekassine, Waldschnepfe, Waldwasserläufer, Auerhuhn - Abstand vom Horststandort Wespenbussard die Kritikpunkte der fachgutachterlichen Stellungnahme konnten widerlegt werden Untersuchungen entsprechen den Erfassungshinweisen der LUBW (umfangreicher als für FNP-Ebene erforderlich) Auch bei Beachtung der Bewertungshinweise der LUBW vom Juli 2015 kein anderes Ergebnis Teil-FNP Windkraft scheitert nicht an artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen

13 Flächenreduzierung wg. Segelflug / Ergänzung Fachgutachten Erneute Beteiligung nach 4a(3) BauGB erforderlich

14 Zusammenfassung der Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge: erneute Beteiligung Öffentlichkeit und Behörden 4a(3) BauGB 2016 Erneute Beteiligung wurde auf die geänderten / ergänzten Teile des Teil-FNP Windkraft eingeschränkt (in den Unterlagen entsprechend kenntlich gemacht) überwiegend Wiederholung allgemeiner Bedenken (Immissionsschutz, Brandschutz, Wertverlust, Windhöffigkeit teilweise Bezug zu Unterlagen des BImSchV, für das in Überschneidung ebenfalls eine erneute Beteiligung durchgeführt wurde Stellungnahmen von Seiten der Öffentlichkeit und den Nachbarkommunen wieder umfangreich (Abwägungssynopse 200 Seiten); teilweise anhand von Musterbriefen, teilweise individuell formulierte Stellungnahmen Segelflug FSC: Reduzierung wird begrüßt, dennoch Bedenken gerade im Hinblick auf Trainingsbetrieb Öffentlichkeit / BI Gegenwind: Abstände zu gering, Verweis auf gutachterliche Stellungnahme FH Aachen RP / Luftfahrtbehörde: kann auf FNP-Ebene keine pauschale Zustimmung für die Gesamtfläche geben luftrechtliche Genehmigung Bezogen auf konkrete Anlagenstandorte entscheidend nicht berücksichtigt: Abwägung mit Belangen Klimaschutz / Energiewende, Verweis auf die bereits vorliegenden luftrechtlichen Genehmigungen keine grundsätzlichen Versagungsgründe Stellungnahme DLR eingeholt vom Umweltministerium BaWü zum Gutachten der FH Aachen: pauschale Abstandsempfehlungen werden zurückgewiesen, notwendige Einzelfallprüfung (wie hier durch Wirbelschleppengutachten und luftrechtliche Genehmigungen) entscheidend Kenntnisnahme nicht berücksichtigt: keine neuen Erkenntnisse, Verweis auf Stellungnahme des LRA Enzkreis / UNB, in der die hinreichende Bearbeitung artenschutzrechtlicher Belange auf FNP-Ebene bestätigt wird (Festlegung von Vermeidungs- maßnahmen im BImSchV) Artenschutz Öffentlichkeit, Dobel, Herrenalb: Bedenken allgemein ohne Bezug zu Änderungen, von Dobel erneute gutachterliche Stellungnahme von Dipl. Biologe Olaf Kiffel

15 Zusammenfassung der Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge: erneute Beteiligung Öffentlichkeit und Behörden 4a(3) BauGB 2016 FFH-Verträglichkeit Öffentlichkeit / BI Gegenwind Fehlende FFH-Verträglichkeit nicht berücksichtigt: keine direkte Betroffenheit FFH-Gebiet, Abstände ausreichend, von Naturschutzbehörden keine FFH-Verträglichkeitsprüfung gefordert IBA-Gebiet Nordschwarzwald (Important Bird Area) Öffentlichkeit: IBA-Gebiet wurde nicht beachtet nicht berücksichtigt: IBA-Gebiete vom Welt-Dachverband der Vogelschutzverbände, keine Schutzkulisse mit Rechtsverordnung, im Windenergieerlass nicht erwähnt Wasserschutzgebiete Öffentlichkeit: Lage in WSG, Bedenken bzgl. Trinkwasser- und Grundwasserschutz nicht berücksichtigt: Lage in Zone IIIB WSG Pfinztal und Zone III WSG Holzbachtal Windenergieerlass: WEA in WSG-Zone III zulässig, jedoch im BImSchV entsprechende Regelungen Landschaftsbild Öffentlichkeit: Summationswirkung nicht beachtet nicht berücksichtigt: im UB und auch in der ergänzenden Betrachtung zur Sichtbarkeitsanalyse (10 km-radius) sind die Planungen der Nachbarkommunen bzgl. Windkraft dargestellt und in die Bewertung einbezogen worden

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19 Für Genehmigungsvorlage: Kennzeichnung der Änderungen werden entfernt Verfahrensvermerke ergänzt

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