Gutachterliche Stellungnahme. Juni 2015
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- Swen Friedrich Sommer
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1 Gutachterliche Stellungnahme zu Belangen des besonderen Artenschutzes gem. 44 Abs. 1 Nr. 1, 3 und 4 BNatSchG i.v. m 44 Abs. 5 BNatSchG im Plangebiet Heinrich-Heine-Straße, Stadt Beelitz, OT Fichtenwalde, Landkreis Potsdam-Mittelmark Juni 2015 Auftraggeber: Auftragnehmer: Stadt Beelitz Bauamt Berliner Straße Beelitz Dipl.-Biologin/ Dipl. Ing. (FH) Beate Schonert Loreleystraße Berlin Tel.: 0172 / b.schonert@berlin.de
2 Einleitung Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens Wochenendhausgebiet Heinrich-Heine- Straße/Teilbereich I sind artenschutzrechtliche Belange zu beachten. Hierfür sind Kenntnisse zu erlangen, die Aussagen über das Vorkommen von planungsrelevanten Tierarten und die Auswirkungen des Vorhabens auf diese ermöglichen. Das Plangebiet umfaßt die Flurstücke 193, 194 und 195 der Flur 4, Gemarkung Fichtenwalde mit einer Gesamtgröße von m 2. Die Grundstücke sind in Privatbesitz. Im Umweltbericht als integrierter Teil der Begründung zum Bebauungsplan (Vorentwurf ) sind die Örtlichkeiten und die Bestandsaufnahmen der drei betroffenen Flurstücke dargestellt (Kap. 9.1). Im Kap sind die Auswirkungen des Planvorhabens auf die biotischen Schutzgüter (Artenschutz) beschrieben worden. In einer Relevanztabelle wurden alle Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie und alle Brutvogelarten verbalargumentativ bewertet. Es wurden keine Verstöße gegen den 44 Abs. 1 i.v.m. Abs. 5 BNatSchG für das Bebauungsplanverfahren gefunden. In einer Stellungnahme des Landkreises Potsdam-Mittelmark zu dem Entwurf des Bebauungsplans Wochenendhausgebiet Heinrich-Heine-Straße/Teilbereich I der Stadt Beelitz, OT Fichtenwalde vom wurde zusätzlich eine artenschutzrechtliche Begehung im Frühjahrsaspekt gefordert. Dieses ist als Vertiefung zur bereits aufgeführten Relevanzprüfung anzusehen, um mögliche tatsächliche Betroffenheiten darstellen bzw. ausschließen zu können. In diesem Zuge wurde am eine Begehung durchgeführt. Es wurde besonders auf Brutvögel geachtet, da dieses die Artengruppe der am wahrscheinlichsten möglichen Betroffenen sein könnte. Darüber hinaus wurde die vorhanden Struktur bewertet, insbesondere nach den Gesichtspunkten von möglichen Reptilienvorkommen (v.a. Zauneidechsen), Wochenstuben und Winterquartiere von Fledermäusen. Im Resultat wurden die Ergebnisse der Begehung mit den Ergebnissen des Umweltberichtes verglichen und daraus Schlüsse über das Zutreffen von Verbotstätbeständen des 44 Abs. 1 i.v.m. Abs. 5 BNatSchG gezogen. 2
3 Ergebnisse der Begehung Im Rahmen der Begehung vom sind folgende Brutvögel nachgewiesen worden (Tab. 1): Tabelle 1: Liste der im Plangebiet erfassten Vögel RL-BB = Ryslavy & Mädlow 2008, RL-D = BfN 2009, EU-VSchRL = Der Rat der Europäischen Gemeinschaften (1979) Name wissenschaftlicher Name RL BB 2008 RL D 2009 EU-VSch RL BArtSch VO Brutvögel des UR Amsel Turdus merula Blaumeise Parus caeruleus Buntspecht Dendrocpos major Mönchsgrasmücke Sylvia curruca Kleiber Sitta eropaea Kohlmeise Parus major Rotkehlchen Erithacus rubecola Singdrossel Turdus philomelos Star Sturnus vulgaris Sumpfmeise Parus palustris Tannenmeise Parus ater Waldbaumläufer Certhia familiaris Waldlaubsänger Phylloscopus sibilatrix Zaunkönig Troglodytes troglodytes Brutvögel Peripherie Buchfink Fringilla coelebs Eichelhäher Garrulus glandarius Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus V Trauerschnäpper Pica pica Legende: V = Vorwarnliste zur RL, = besonders geschützt (BArtSchVO), grau unterlegt = Gefährdete und/oder streng geschützte Arten Im Plangebiet wurden bei einer einmaligen Begehung 14 Brutvogelarten festgestellt. Für fünf Arten gelang ein C-Reviernachweiß, d.h. es wurden fütternde Altvögel bzw. Eier in den Nestern gefunden (Zaunkönig, Sumpf- Blau- und Kohlmeise, Amsel). Diese Arten brütetetn alle in antropogenen Strukture. So nisteten die Meisenarten in Nistkästen. Die Amseln in Holzstaple bzw. unter einer Sitzüberdachung (Abb. 4). Der Zaunkönig baute sein Nest unter einer Schuppenüberdachung in einer Teppichrolle (Abb. 5). Die anderen Arten brüten mit ziemlicher Sicherheit ebenfalls auf dem Gebiet, da die Strukturen für diese Arten gut geeignet sind. Ein Bewohner gab Auskunft, dass er in einem seiner Nistkästen einen fütternden Trauerschnäpper beobachtet hatte. Dieser Nachweis gelang trotz langer Beobachtungsphase nicht mehr. In der näheren Umgebung konnte diese Art jedoch singend nachgewiesen werden. Ebenso der Gartenrotschwanz und der Buchfink. Der Eichelhäher brüter sicher im nahe gelegenen Wald, er wurde beim Diebstahl der Eier ds Amselnestes aus Abb. 4 beobachtet. 3
4 Reptilien Die Zauneidechse bewohnt reich strukturierte, offene Lebensräume mit einem kleinräumigen Mosaik aus vegetationsfreien und grasigen Flächen, Gehölzen, verbuschten Bereichen und krautigen Hochstaudenfluren. Dabei werden Standorte mit lockeren, sandigen Substraten und einer ausreichenden Bodenfeuchte bevorzugt. Ursprünglich besiedelte die wärmeliebende Art ausgedehnte Binnendünen- und Uferbereiche entlang von Flüssen. Heute kommt sie vor allem in Heidegebieten, auf Halbtrocken- und Trockenrasen sowie an sonnenexponierten Waldrändern, Feldrainen und Böschungen vor. Sekundär nutzt die Zauneidechse auch vom Menschen geschaffene Lebensräume wie Eisenbahndämme, Straßenböschungen, Steinbrüche, Sand- und Kiesgruben oder Industriebrachen. Im Winter verstecken sich die Tiere in frostfreien Verstecken (z.b. Kleinsäugerbaue, natürliche Hohlräume), aber auch in selbst gegrabenen Quartieren (LANUV). Das gesamte Plangebiet (und auch darüber hinaus) wurde mittels einmaliger Begehung auf für Zauneidechsen geeignete Habitate kontrolliert. Weiterhin wurden Luftbilder (Google Earth) zur Bewertung einer möglichen Besiedlung von Eidechsenpopulationen außerhalb des UR herangezogen. Es konnten keine geeigneten Habitate (und demzufolge) keine Besiedlung gefunden werden. Auch für die gerne mit der Zauneidechse syntop wenngleich sehr viel seltenervorkommenden Schlingnatter sind keine Habitat auf dem Plangebiet vorhanden. Fledermäuse Einige Fledermausarten, wie z.b. der Große Abendsegler (Nyctalus noctula), nutzen vorzugsweise Höhlen und Spalten in Bäumen. Um mögliche Quartierbäume zu sichten, wurden bei einer Begehung geeignete Bäume im Plangebiet begutachtet und vorhandene Baumhöhlen auf mögliche Fledermausnutzung evaluiert. Fledermäuse bevorzugen Mischoder Laubwälder, die aus unterschiedlich alten Bäumen zusammengesetzt sind (MLUV, 2008). Bei dem Plangebiet handelt es sich jedoch um einen strukturarmen, relativ gleichaltrigen Kiefernforst. Die Buntspechthöhlen, die in zwei Bäumen gefunden wurden, sind sehr wahrscheinlich nicht von Fledermäusen besiedelt. Es handelt sich um junge Bäume. Wie auch schon im Umweltbericht dargelegt, besiedelt die Zwergfledermaus auch Gebäude. Sie ist die häufigste Art in Brandenburg. Möglicherweise ist mit einem Einzelquartier (Männchen- Sommerquartier) zu rechnen. Vorkommen von Wochenstuben und/oder Winterquartieren sind auf Grund der Gegebenheiten auszuschließen. 4
5 Bewertung Der im Umweltbericht dargestellten (verbalargumentativen) Begründungen für das Ausbleiben von Betroffenheiten für Arten des Anhang IV der FFH-RL bzw. der EU-VRL kann auch nach den Ergebnissen der vertiefenden Frühjahrsbegehung entsprochen werden. Bei den im Mai festgestellten Brutvogelarten handelt es sich um sogenannte ubiqutäre Arten, d.h. sie sind an eine gewisse Dynamik innerhalb ihrer Bruthabitate angepasst. Unterstrichen wird diese Tatsache, dass mindestens fünf Arten bereits in anthropogenen Strukturen brüten und sich felxibel den Gegebenheiten anpassen können. Alle hier aufgeführten Arten sind in Berlin und Brandenburg noch weit verbreitet. Sie weisen stabile Bestände auf. Alle genannten Arten kommen häufig oder sehr häufig vor und unterliegen keiner Gefährdung. Die Hälfte der Arten wechselt ihre Niststätten jährlich. Die anderen Arten brüten bereits in künstlichen Niststätten. Die Durchführung des B-Plans beinhaltet vorrangig Bestandschutz, so sind keine Baumfällungen zugelassen. Somit hat die Vorhabensdurchführung keine Auswirkungen auf die lokalen Populationen der Brutvögel. Auch für die möglichen einzelnen Männchen- bzw. Sommerquartiere der Zwergfledermaus sind nicht von der Verwirklichung des Bebauungsplanes betroffen, da es in der Planung vorranging um Bestandsschutz geht. Die abschließende Einschätzung ergibt für das Plangebiet, dass keine Verstöße gegen den 44 Abs. 1 i.v.m. Abs. 5 BNatSchG für das Bebauungsplanverfahren gefunden wurden. 5
6 Fotodokumentation Abb : 1 Grundstück vorrangig durch mittelalten bzw. jungen Kiefernbestand geprägt Abb :2 Grundstück vorrangig durch mittelalten und jungen Kiefernbestand geprägt 6
7 Abb :3 Grundstück vorrangig durch geringen Kiefernbestand und Zierrasen und sträucher geprägt Abb.: 4 Nest der Amsel auf einer Sitzplatzüberdachung Abb.: 5 Nest des Zaunkönig in einer Teppichrolle unter dem Dach eines Schuppens 7
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