Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung zum Baugebiet: Naumburger Straße, Jena Wohngebiet beim Mönchenberge

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1 Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung zum Baugebiet: Naumburger Straße, Jena ohngebiet beim Mönchenberge Auftraggeber: ZEH Ziegelmontagebau GmbH Marie-Curie-Straße Hermsdorf Auftragnehmer: BÖSCHA GmbH Büro für ökologische Studien und chemische Analysen Heinrich-Hertz-Str Hermsdorf Tel.: Bearbeitung: Dipl.-Ing. Christianna Serfling Bearbeitungsstand: Oktober 2015

2 Inhalt 1 Einleitung Anlass und Aufgabenstellung Datengrundlage Methodisches Vorgehen irkungen des Vorhabens Baubedingte irkungen Anlagebedingte irkungen Betriebsbedingte irkungen Maßnahmen zur Vermeidung und zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen i.s.v. 44 (5) BNatSchG) Bestand sowie Darlegung der Betroffenheit der Arten Bestand und Betroffenheit der Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie Pflanzenarten Tierarten Bestand und Betroffenheit der Europäischen Vogelarten nach Art. 1 der Vogelschutz-Richtlinie Bestand und Betroffenheit der national streng geschützten Arten Krebse (Crustacea) eichtiere (Mollusca) Schmetterlinge (Lepidoptera) Käfer (Coleoptera) Libellen (Odonata) Farn- und Blütenpflanzen (Pteridophyta Spermatophyta) Flechten (Lichenes) Gutachterliches Fazit Quellen und Literatur BÖSCHA GmbH Heinrich-Hertz-Str Hermsdorf Tel.:

3 Tabellenverzeichnis: Tab. 1: Schutzstatus und Gefährdung der im Untersuchungsraum vorkommenden Fledermausarten...12 Tab. 2: Schutzstatus und Gefährdung der im Untersuchungsraum nachgewiesenen Europäischen Vogelarten...31 Abbildungsverzeichnis: Abb. 1: Geplantes Vorhaben an der Naumburger Straße (Quelle: Auszug aus der Konzeptskizze Lageplan, Stand , planquadrat)... 4 Anlage: Prüfliste der von der Prüfung der artenschutzrechtlichen Belange berücksichtigten Tier- und Pflanzenarten 3 BÖSCHA GmbH Heinrich-Hertz-Str Hermsdorf Tel.:

4 1 Einleitung 1.1 Anlass und Aufgabenstellung Der Eigentümer und Vorhabenträger ZEH Ziegelmontagebau GmbH beabsichtigt, die ehemaligen Studentenwohnheime an der Naumburger Straße 105 in Jena-Zwätzen abzureißen und die Fläche mit ca. 460 ohneinheiten neu zu bebauen (siehe Abb. 1). Abb. 1: Geplantes Vorhaben an der Naumburger Straße (Quelle: Auszug aus der Konzeptskizze Lageplan, Stand , planquadrat) Derzeit ist das Gelände ungenutzt. Die Gebäude - überwiegend barackenartige Bauten - sind in einem desolaten baulichen Zustand und werden schon jahrelang nicht mehr bewohnt. 4 BÖSCHA GmbH Heinrich-Hertz-Str Hermsdorf Tel.:

5 Eine Ausnahme stellt der Plattenbau im nördlichen Teil des Gebietes dar - hier wohnten bis vor wenigen Jahren noch Studenten. Diese Situation hat zu einer Sukzession der Fläche geführt, wobei im estteil bereits dichte und ältere Gehölzbestände aufgewachsen sind. In den mittleren Bereichen und im Umfeld der Gebäude hat sich eine z.t. starke Verbuschung eingestellt. Teile der Fläche werden jedoch auch von Hochstauden und mehr oder weniger ruderalisiertem Grünland eingenommen. Offene, relativ magere und niedrigwüchsige Bereiche sind ebenfalls noch vorhanden - oft in Kontakt mit den versiegelten Flächen oder dem ehemaligen Volleyplatz. Ein Teil der ursprünglich vorhandenen Baracken wurde bereits im inter 2015 abgerissen. Auf den Abbruchflächen hat sich 2015 stellenweise eine Ruderalvegetation entwickelt. Da der Gebäudeabriss und die geplante dichte Bebauung der Fläche artenschutzrechtlich bedeutsame Arten und ihre Habitate betreffen kann, erfolgt für das genannte Vorhaben die Erarbeitung einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung. In der vorliegenden sap werden 1. die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach 44 BNatSchG bezüglich der gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten (alle europäischen Vogelarten, Arten des Anhangs IV FFH-Richtlinie), die durch das Vorhaben erfüllt werden können, ermittelt und dargestellt, 2. wenn notwendig, die naturschutzfachlichen Gegebenheiten bezüglich des Vorliegens von Ausnahmevoraussetzungen gem. 45 (7) BNatSchG geprüft, 3. für die nicht gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten, die gemäß nationalem Naturschutzrecht streng geschützt sind, wird darüber hinaus geprüft, ob 8 Abs. 2 ThürNatG einschlägig ist. 1.2 Datengrundlage LINFOS-Daten zur Fauna, Stand (Fachdienst Umweltschutz, Team Naturschutz) Untersuchung der Gebäude im Baugebiet Naumburger Straße Stadt Jena im Hinblick auf Vorkommen von Fledermäusen, Stand (Dipl.-Ing. (FH) Michael Franz) Protokoll zur Kontrolle auf Fledermausvorkommen in Kellern der Gebäude Naumburger Straße 105 in Jena-Zwätzen Freigabe zum Abriss, Stand (Dipl.-Biol. Martin Biedermann) Untersuchung der Fledermausvorkommen in den Gebäuden der Naumburger Straße 105 in Jena im Jahr 2015, Stand (Dipl.-Ing. (FH) Michael Franz) Protokoll zur naturschutzfachlichen Begutachtung eines Gehölzbestandes bzgl. möglicher Vorkommen des Eremit (Osmoderma eremita), Naumburger Straße 105, Jena, Stand (ROSALIA Umweltmanagement Andreas eigel) Untersuchung der Brutvögel und Reptilien zum Baugebiet Naumburger Straße 105, Jena, Stand Oktober 2015 (BÖSCHA GmbH) Konzeptskizze Lageplan, Stand (planquadrat) Bebauungsplan ohngebiet beim Mönchenberge, Stand (planquadrat) eitere Quellen siehe Abschnitt 6 5 BÖSCHA GmbH Heinrich-Hertz-Str Hermsdorf Tel.:

6 1.3 Methodisches Vorgehen Das methodische Vorgehen orientiert sich an den Hinweisen zur Aufstellung der naturschutzfachlichen Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (sap) der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Inneren mit Stand , da hier das Vorgehen der am mit der Novelle des BNatSchG geänderten Rechtslage angepasst sowie dem am 1. März 2010 in Kraft getretenen neu geregelten BNatSchG entsprochen wird. Des eiteren werden die Hinweise des Gutachtens zum LBP Leitfaden EingriffsregelungArtenschutz (F+E Projekt Nr LR) des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom Juni 2008 berücksichtigt. Beachtet werden auch die Hinweise zu zentralen unbestimmten Rechtsbegriffen des Bundesnaturschutzgesetzes der Länderarbeitsgemeinschaft Naturschutz (LANA) vom Oktober Die von der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie erstellten Arbeitshilfen (jeweils in der aktuellen Fassung): - Zusammenstellung der europarechtlich ( ) geschützten Tier- und Pflanzenarten in Thüringen (ohne Vögel) - Zusammenstellung: planungsrelevante Vogelarten von Thüringen - Zusammenstellung der national streng geschützten Tier- und Pflanzenarten in Thüringen - Artensteckbriefe werden verwendet. Es erfolgt die Prüfung der europarechtlich geschützten Tier- und Pflanzenarten (FFH-RL Anhang IV) sowie der europäischen Vogelarten (VS-RL Art. 1). Darüber hinaus werden auch die lediglich national streng geschützten Arten (BArtSchV) in einem gesonderten Abschnitt berücksichtigt. Mit dem am in Kraft getretenen neuen Bundesnaturschutzgesetz ist für diese Arten die Regelung des 19 Abs. 3 Satz 2 entfallen. Zukünftig sollen national bedeutsame Arten ( Verantwortungsarten ) per Rechtsverordnung unter strengen Schutz gestellt werden ( 54 (1) und (2)) und damit einen analogen Schutz wie die Arten des Anhang IV FFH-RL sowie die europäischen Vogelarten erhalten. Es ist zu erwarten, dass hierunter zahlreiche der bisher national streng geschützten Arten fallen. In Thüringen gilt weiterhin 8 Abs. 2 Satz 2 (teilweise) und 3 ThürNatG: Erfolgt der Eingriff in Lebensräume der streng geschützten Pflanzen- und Tierarten, so ist die Genehmigung des Eingriffs davon abhängig zu machen, dass die Ausgleichsmaßnahme vorher durchgeführt worden ist. 2 irkungen des Vorhabens 2.1 Baubedingte irkungen Flächenumwandlung, Flächeninanspruchnahme Es ist damit zu rechnen, dass baubedingt nahezu die gesamte Fläche in Anspruch genommen wird. Überwiegend wird diese Inanspruchnahme in eine anlagebedingte Flächenumwandlung münden, da eine dichte Bebauung und Nutzung des Geländes geplant ist. 6 BÖSCHA GmbH Heinrich-Hertz-Str Hermsdorf Tel.:

7 Schadstoffemissionen Größere baubedingte Schadstoffemissionen (v.a. Staubemissionen) sind beim Abbruch der Gebäude zu erwarten. Lärmemissionen Bauzeitlich ist mit Baulärm durch Abriss- und Bauarbeiten, Transportfahrzeuge und Baumaschinen zu rechnen. Lichtemissionen und optische Störungen Störungen des Umfeldes der Baumaßnahme sind durch Bewegung und Licht gegeben. Bei Ausführung der Bautätigkeiten außerhalb der Nachtstunden reduziert sich die Störung durch Licht auf ein Minimum. Erschütterungen Bauzeitliche Beeinträchtigungen durch Erschütterungen sind beim Gebäudeabriss möglich. BarrierewirkungenZerschneidung: Derartige irkungen sind aufgrund der Lage des Vorhabengebietes nicht oder kaum zu erwarten. 2.2 Anlagebedingte irkungen BodenversiegelungFlächeninanspruchnahme Die geplante dichte Bebauung wird voraussichtlich zu einer Zunahme der voll- bzw. teilversiegelten Flächen führen. Dazu kommt in großem Umfange die Umwandlung von in Sukzession befindlichen Bereichen (Gehölze, Hochstaudenfluren, brach gefallenes Grünland) in Bauflächen bzw. intensiv gepflegte Grünflächen. BarrierewirkungZerschneidung: Derartige irkungen sind aufgrund der Lage des Vorhabengebietes nicht oder kaum zu erwarten. Kollisionsrisiko: Anlagebedingt bestehen keine oder nur geringe Kollisionsrisiken. 2.3 Betriebsbedingte irkungen Lärmimmissionen: Lärmimmissionen sind v.a. durch den PK-Verkehr zum und im ohngebiet zu erwarten. 7 BÖSCHA GmbH Heinrich-Hertz-Str Hermsdorf Tel.:

8 Schadstoffimmissionen: Erhebliche Schadstoffeinträge in umgrenzende Lebensräume sind nicht gegeben. Optische Störungen: Optische Störungen durch Licht und Bewegung sind v.a. in Richtung der westlich liegenden Offenflächen zu erwarten. Auch im Gebiet selbst werden die Störungen durch Licht deutlich zunehmen. Kollisionsrisiko: Für die meisten Arten ist nicht von einem erheblichen Kollisionsrisiko auszugehen. Bodengebunden wandernde Arten, die z.b. Gefahren durch den PK-Verkehr im Gebiet ausgesetzt sein könnten, verlieren bereits anlagebedingt ihren Lebensraum. 3 Maßnahmen zur Vermeidung und zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität 3.1 Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung Folgend aufgeführte Vorkehrungen zur Vermeidung bzw. Minderung von Gefährdungen von Tierarten nach Anhang IV FFH-Richtlinie bzw. von Vogelarten nach Art. 1 Vogelschutz- Richtlinie werden getroffen. V1: Entfernung der Gehölze außerhalb der Brutzeiten gehölzbrütender Vogelarten zwischen 01. Oktober und 28. Februar Um baubedingte Tötungen von Vögeln bzw. deren Entwicklungsformen (Eier, Nestlinge) zu vermeiden, werden die Gehölze (Bäume, Sträucher) außerhalb der Brutzeiten gehölzbrütender Vogelarten entfernt. V2: Abriss von Gebäuden nur außerhalb der Brutzeiten gebäudebewohnender Vogelarten sowie der ochenstubenzeit der Zwergfledermaus zwischen 01. Oktober und 28. Februar Die Maßnahme dient der Vermeidung der Verletzung oder Tötung von Fledermäusen im ochenstubenquartier sowie von Jungvögeln bzw. der Zerstörung von Gelegen gebäudebrütender Vogelarten. V3: Anlage einer Baum-Strauch-Hecke zwischen Baugebiet und Offenlandschaft an der westlichen Gebietsgrenze Die Maßnahme ersetzt verloren gehende Jagdhabitate und v.a. Leitstrukturen für Fledermäuse sowie Brutplätze gehölz- und heckenbrütender Vogelarten in räumlicher Nähe. Die Hecke erstreckt sich über den gesamten westlichen Gebietsrand, wobei zumindest eine dreireihige Pflanzung vorzunehmen ist. Ziel ist die Entwicklung einer dichten, heterogenen Struktur aus Sträuchern und Bäumen. 8 BÖSCHA GmbH Heinrich-Hertz-Str Hermsdorf Tel.:

9 V4: Kontrolle auf eventuelle interquartiere von Fledermäusen unmittelbar vor dem Abriss der Baracken bzw. vor der Entfernung des Traufbleches am ohnblock Die Maßnahme dient der Vermeidung von Verletzung oder Tötung von Fledermäusen und ist wenige Tage vor dem Beginn der genannten Arbeiten durch einen Fledermaus- Sachverständigen vorzunehmen. V5: Ausführung der Bauarbeiten während der Vegetationsperiode nur außerhalb der Nachtstunden Diese Maßnahme dient der VermeidungVerminderung von Störungen im Gebiet jagender Fledermäuse. V6: Anordnung der Beleuchtungsanlagen derart, dass Bereiche mit Hecken und Bäumen unbeleuchtet bleiben Da die meisten Fledermausarten Licht meiden, werden die Bereiche, die als Leitstruktur und Nahrungshabitat dienen sollen (v.a. die anzulegende oder zu erhaltende Baum-Strauch- Hecke, siehe Maßnahme V3) nicht beleuchtet. Bei einer egeführung entlang dieser Strukturen werden die Lampen derart ausgerichtet, dass nur der eg und nicht die angrenzende Hecke beleuchtet wird. Folgende Kompensationsmaßnahmen werden den Maßnahmen zur VermeidungMinderung zugeordnet, da keine vorgezogene Ausführung erforderlich ist: K1: Schaffung von Ersatzquartieren für die Zwergfledermaus Sollte das Quartier der Zwergfledermäuse am ohnblock aus baulichen oder konstruktiven Gründen nicht erhalten werden können, muss an gleicher Stelle oder in unmittelbarer Nähe Ersatz geschaffen werden. Ersatzquartiere können ausreichend dimensionierte Fledermausbretter oder Holzbetonflachkästen sein (siehe hierzu die Anlage III im Fledermausgutachten vom ). Die Auswahl der zu verwendenden Ersatzquartiere, der Ausbringungsstandorte sowie die Festlegung der Anzahl der notwendigen Quartiere erfolgt gemeinsam mit der UNB sowie einem Fledermaus-Sachverständigen. Die Umsetzung muss derart erfolgen, dass kein time lag im Umfang des Quartierangebotes entsteht. Das heißt, der Ersatz muss parallel zur Entfernung des bestehenden Quartieres vorgenommen werden. K2: Optimierungsmaßnahme an einem Sommerquartier der Kleinen Hufeisennase im Stadtgebiet von Jena Für den zu erwartenden Verlust des Einzelquartiers der Kleinen Hufeisennase in einer der abzureißenden Baracken ist eine Kompensation vor Ort nicht möglich. Daher ist eine Optimierungsmaßnahme (z.b. Einbau einer ärmekammer oder Optimierung einer Einflugöffnung) an einem anderen Sommerquartier der Kleinen Hufeisennase im Stadtgebiet von Jena durchzuführen. Als mögliche Beispiele siehe die Anlage IV im Fledermausgutachten vom BÖSCHA GmbH Heinrich-Hertz-Str Hermsdorf Tel.:

10 Die Abstimmung der konkret durchzuführenden Maßnahme sowie des Umsetzungszeitraumes erfolgt mit der UNB unter Hinzuziehung eines Fledermaus-Sachverständigen. 3.2 Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen i.s.v. 44 (5) BNatSchG) Derartige Maßnahmen sind nicht erforderlich. 4 Bestand sowie Darlegung der Betroffenheit der Arten 4.1 Bestand und Betroffenheit der Arten nach Anhang IV der FFH- Richtlinie Pflanzenarten Bezüglich der Pflanzenarten nach Anhang IV b) FFH-Richtlinie ergibt sich aus 44 (1), Nr. 4 i.v.m. (5) BNatSchG für nach 15 BNatSchG zulässige Eingriffe folgendes Verbot: Schädigungsverbot: Beschädigen oder Zerstören von Standorten wild lebender Pflanzen und damit in Zusammenhang stehendes vermeidbares Beschädigen oder Zerstören von Exemplaren wild lebender Pflanzen bzw. ihrer Entwicklungsformen. Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die ökologische Funktion des von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Standortes im räumlichen Zusammenhang gewahrt wird. Im vom Vorhaben betroffenen Gebiet existieren keine Pflanzenarten nach Anhang IV FFH- Richtlinie (siehe Prüfliste im Anhang). 10 BÖSCHA GmbH Heinrich-Hertz-Str Hermsdorf Tel.:

11 4.1.2 Tierarten Bezüglich der Tierarten nach Anhang IV a) FFH-Richtlinie ergeben sich aus 44 (1), Nr. 1 bis 3 i.v.m. (5) BNatSchG für nach 15 BNatSchG zulässige Eingriffe folgende Verbote: Zugriffsverbot (Tötungstatbestand): Nachstellen, Fangen, Verletzen oder Töten von Tieren oder Entnahme, Beschädigung oder Zerstörung ihrer Entwicklungsformen. Schädigungsverbot: Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten und damit verbundene vermeidbare Verletzung oder Tötung von Tieren oder ihrer Entwicklungsformen. Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang gewahrt wird. Störungsverbot: Erhebliches Stören von Tieren während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und anderungszeiten. Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die Störung zu keiner Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population führt Säugetiere (Mammalia) ohne Fledermäuse Im Vorhabengebiet sind keine Säugetierarten (ohne Fledermäuse) nach Anhang IV FFH- Richtlinie zu erwarten (siehe Prüfliste) Säugetiere: Fledermäuse (Mammalia: Chiroptera) Übersicht über das Vorkommen der betroffenen Fledermausarten des Anhang IV FFH-RL Für das Vorhabengebiet erfolgte im Oktober 2014 eine erste Untersuchung auf das Vorkommen von Fledermäusen in den in der ersten Bauphase abzureißenden Gebäuden im unteren Teil des Gebietes (FRANZ 2014). In einem der Gebäude wurde frischer Kot von 1-2 Kleinen Hufeisennasen gefunden, die sich im Sommer hier regelmäßig aufgehalten haben. Als weiteres potentielles Quartier wurde das Traufblech an der oberen Gebäudekante des ohnblockes festgestellt. Anfang Januar 2015 wurden die Keller der abzureißenden Baracken auf potentielle interquartiere kontrolliert (BIEDERMANN 2015), wobei keine Fledermäuse festgestellt wurden. Im Sommerhalbjahr 2015 wurden die verbliebenen Baracken sowie der Plattenbau auf ein Vorkommen von Fledermäusen untersucht. Ebenso erfolgte eine akustische Überprüfung, welche Bedeutung das geplante Baugebiet für die Nahrungssuche von Fledermäusen besitzt. (FRANZ 2015) 11 BÖSCHA GmbH Heinrich-Hertz-Str Hermsdorf Tel.:

12 Insgesamt wurden im Gebiet 7 Fledermausarten festgestellt, die folgend auf eine Betroffenheit durch das Vorhaben geprüft werden. Tab. 1: Schutzstatus und Gefährdung der im Untersuchungsraum vorkommenden Fledermausarten wiss. Name deutscher Name RLD RLT EHZ EHZ TH Plecotus auritus Braunes Langohr V 3 FV U1 Eptesicus serotinus Breitflügelfledermaus G 2 U1 U1 Nyctalus noctula Großer Abendsegler 3 2 U1 U2 Rhinolophus hipposideros Kleine Hufeisennase 1 2 U2 U2 Barbastelle barbastellus Mopsfeldermaus 2 2 U1 U1 Pipistrellus pygmaeus Mückenfledermaus D D U1 XX Pipistrellus pipistrellus Zwergfledermaus - 3 FV FV RLD Rote Liste Deutschland (BFN 2009) und RLT Rote Liste Thüringen (TRESS et al. 2011) 0 ausgestorben oder verschollen 1 vom Aussterben bedroht 2 stark gefährdet 3 gefährdet G Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt R extrem seltene Art mit geographischer Restriktion V Arten der Vorwarnliste D Daten defizitär EHZ TH Erhaltungszustand (kontinentale biogeographische Region) Erhaltungszustand (Thüringen) FV günstig U1 ungünstig - unzureichend U2 ungünstig - schlecht XX unbekannt 12 BÖSCHA GmbH Heinrich-Hertz-Str Hermsdorf Tel.:

13 Betroffenheit der Fledermausarten Braunes Langohr (Plecotus auritus) Tierart nach Anhang IV a) FFH-RL Grundinformationen Rote Liste Deutschland: V Thüringen: 3 Art im UG: x nachgewiesen potenziell möglich Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen biogeographischen Region x günstig ungünstig - unzureichend ungünstig - schlecht unbekannt Das Braune Langohr ist eine typische aldart. Jagdgebiete liegen nach telemetrischen Studien in Deutschland im ald, aber auch an isolierten Bäumen in Parks und Gärten. Es wird eine breite Palette an aldarten besiedelt, wobei die Art in Kiefernforsten im Flachland eher selten zu sein scheint. Es werden sowohl Baum- als auch Gebäudequartiere im Sommer besiedelt. Die interquartiere liegen in einer Vielzahl unterirdischer Quartiere von Höhlen bis hin zu Felsspalten, aber auch in Baumhöhlen. (DIETZ, HELVERSEN, NILL 2007) Die Art fliegt bevorzugt nahe an der Vegetation, Strukturen folgend, z.b. entlang von Hecken, Alleen oder in den Baumkronen. Das Verhalten ist insgesamt sehr strukturgebunden (SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR IRTSCHAFT, ARBEIT UND VERKEHR (HRSG.) 2012). Raumnutzung: Jagdgebiete liegen im Sommer in wenigen Hundert Meter Entfernung oder bis zu 2,2 km vom Quartier, im Herbst auch bis zu 3,3 km entfernt. Die meiste Zeit verbringen die Tiere jedoch im 500 m - Umkreis um das Quartier. Jagdgebiete sind überwiegend bis 4 ha, selten bis 11 ha groß, die Kernjagdgebiete in der Regel kleiner als 1 ha, in manchen Fällen werden lediglich einzelne Baumgruppen bejagt. (DIETZ, HELVERSEN, NILL 2007) Lokale Population Das Braune Langohr ist in der Umgebung des Untersuchungsgebiets in Kellern, Höhlen und Dachböden anzutreffen (aktueller Nachweis im benachbarten Alten Gut Zwätzen ). Aufgrund ihrer sehr leisen Ultraschallrufe ist sie akustisch kaum nachweisbar. Trotzdem gelang es, die Art mit Hilfe der Horchboxen bei den Untersuchungen 2015 mehrfach auf dem Gelände nachzuweisen. (FRANZ 2015) Das UG wird als Nahrungshabitat genutzt. Ebenso besitzen die Gehölzbestände insbesondere im estteil der Fläche Bedeutung für den Durchflug (Leitstrukturen). Aussagen zum Erhaltungszustand der lokalen Population sind nicht möglich. 13 BÖSCHA GmbH Heinrich-Hertz-Str Hermsdorf Tel.:

14 Prognose zu den Schädigungsverboten nach 44 (1) Nr. 1 und 3 i.v.m. (5) BNatSchG Fang, Verletzung, Tötung ( 44 (1) Nr. 1 BNatSchG) TötungenVerletzungen von Tieren sind nicht zu erwarten. Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: Verbotstatbestand Fangen, Töten, Verletzen ist erfüllt: ja x nein Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- u. Ruhestätten ( 44 (1) Nr. 3 BNatSchG) Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der Art werden vom Vorhaben nicht berührt. Im Gebiet könnten jedoch wichtige Nahrungshabitate der Art liegen. Inwieweit diesen eine essentielle Bedeutung zukommt, war im Rahmen der erstellten Studien nicht zu klären. Vorsorglich wird daher die Maßnahme V3 (Anlage einer Baum-Strauch-Hecke zwischen Baugebiet und Offenlandschaft an der westlichen Gebietsgrenze) ergriffen, die verloren gehende Jagdhabitate ersetzt. x Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: V3: Anlage einer Baum-Strauch-Hecke zwischen Baugebiet und Offenlandschaft an der westlichen Gebietsgrenze Verbotstatbestand Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten ist erfüllt: ja x nein Prognose zum Störungsverbot nach 44 (1) Nr. 2 i.v.m. (5) BNatSchG Das Braune Langohr ist sehr hoch empfindlich gegenüber Zerschneidung und sowohl hoch empfindlich gegenüber Licht- als auch Lärmemissionen (SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR IRTSCHAFT, ARBEIT UND VERKEHR (Hrsg.) 2012). Von besonderer Bedeutung für die Art sind daher die Leitstrukturen im Gebiet. Um erhebliche Störungen bei der Orientierung und dem Flug in die Nahrungshabitate auszuschließen, wird die Maßnahme V3 (Anlage einer Baum-Strauch-Hecke zwischen Baugebiet und Offenlandschaft an der westlichen Gebietsgrenze) ergriffen, welche die bisher bestehende Nord-Süd-Verbindung durch das Gebiet ersetzt. Um die Beeinträchtigungen durch Lichteinwirkungen zu minimieren, werden die Maßnahmen V5 (Ausführung der Bauarbeiten während der Vegetationsperiode nur außerhalb der Nachtstunden) und V6 (Anordnung der Beleuchtungsanlagen derart, dass Bereiche mit Hecken und Bäumen unbeleuchtet bleiben) durchgeführt. Nächtliche Lärmeinwirkungen in einem ohngebiet sind in erheblichem Umfange nicht zu erwarten. x Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: V3: Anlage einer Baum-Strauch-Hecke zwischen Baugebiet und Offenlandschaft an der westlichen Gebietsgrenze V5: Ausführung der Bauarbeiten während der Vegetationsperiode nur außerhalb der Nachtstunden V6: Anordnung der Beleuchtungsanlagen derart, dass Bereiche mit Hecken und Bäumen unbeleuchtet bleiben Störungsverbot ist erfüllt: ja x nein 14 BÖSCHA GmbH Heinrich-Hertz-Str Hermsdorf Tel.:

15 Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) Tierart nach Anhang IV a) FFH-RL Grundinformationen Rote Liste Deutschland: G Thüringen: 2 Art im UG: x nachgewiesen potenziell möglich Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen biogeographischen Region günstig x ungünstig - unzureichend ungünstig - schlecht unbekannt Die Breitflügelfledermaus besiedelt das ganze Spektrum mitteleuropäischer Lebensräume und ist kaum auf ald angewiesen. Als Jagdgebiete dienen ausgeräumte landwirtschaftliche Flächen ebenso wie strukturreiche Siedlungsränder, Parks, Streuobstwiesen, Viehweiden, aldränder, Gewässer, aber auch das Innere von Dörfern, Städten und Großstädten. Die höchste Dichte jagender Tiere kann über Viehweiden, Streuobstwiesen, Parks mit Einzelbäumen und an Gewässerrändern beobachtet werden. ichtig scheint ein lockerer Bewuchs mit Laubbäumen zu sein. In Mitteleuropa finden sich ochenstuben fast ausschließlich in Gebäuden. Einzeltiere nehmen auch Baumhöhlen an. interquartiere liegen im Inneren von Gebäuden, Felsspalten und Höhlen. (DIETZ, HELVERSEN, NILL 2007) Die Art fliegt relativ hoch und schnell, z.t. auch völlig im freien Luftraum, orientiert sich aber dennoch häufig an Leitstrukturen wie Hecken, Gewässer, ege (SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR IRTSCHAFT, ARBEIT UND VERKEHR (HRSG.) 2012). Transferflüge zwischen z.b. verschiedenen Teiljagdgebieten erfolgen in m Höhe (DIETZ, HELVERSEN, NILL 2007). Raumnutzung: eibchen jagen meist innerhalb eines 4,5 km - Radius um das Quartier, in Einzelfällen bis zu 12 km Entfernung. Es werden 2-10 verschiedene Teiljagdgebiete aufgesucht, die meist über Leitlinien wie Hecken, Gewässer oder ege miteinander in Verbindung stehen. Einzelindividuen können so ein Jagdgebiet von im Mittel 4,6 km² und im Extrem von bis zu 48 km² befliegen. (DIETZ, HELVERSEN, NILL 2007) Lokale Population Direkt benachbart zum Untersuchungsgebiet liegt die Rautalschule. Hier befindet sich hinter den Traufblechen der Gebäudeabschlusskante seit vielen Jahren eine große ochenstube der Breitflügelfledermaus mit mehr als 50 Tieren. Die Nachweise der Art in den Horchboxen stammen somit von jagenden und überfliegenden Tieren aus diesem Sommerquartier. Zuverlässige Aussagen zum Erhaltungszustand der lokalen Population sind nicht möglich, es liegt aber wahrscheinlich ein zumindest guter Erhaltungszustand vor (große ochenstube mit langfristigem Bestand). 15 BÖSCHA GmbH Heinrich-Hertz-Str Hermsdorf Tel.:

16 Prognose zu den Schädigungsverboten nach 44 (1) Nr. 1 und 3 i.v.m. (5) BNatSchG Fang, Verletzung, Tötung ( 44 (1) Nr. 1 BNatSchG) TötungenVerletzungen von Tieren sind nicht zu erwarten. Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: Verbotstatbestand Fangen, Töten, Verletzen ist erfüllt: ja x nein Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- u. Ruhestätten ( 44 (1) Nr. 3 BNatSchG) Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der Art werden vom Vorhaben nicht berührt. Im Gebiet liegen mit hoher ahrscheinlichkeit auch keine wesentlichen Nahrungshabitate. Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: Verbotstatbestand Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten ist erfüllt: ja x nein Prognose zum Störungsverbot nach 44 (1) Nr. 2 i.v.m. (5) BNatSchG Die Breitflügelfledermaus ist nur gering empfindlich gegenüber Zerschneidung und ebenso nur gering empfindlich gegenüber Licht- als auch Lärmemissionen (SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR IRTSCHAFT, ARBEIT UND VERKEHR (Hrsg.) 2012). Eine nennenswerte Störung der Art durch das geplante Vorhaben ist nicht zu erwarten. Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: Störungsverbot ist erfüllt: ja x nein 16 BÖSCHA GmbH Heinrich-Hertz-Str Hermsdorf Tel.:

17 Großer Abendsegler (Nyctalus noctula) Tierart nach Anhang IV a) FFH-RL Grundinformationen Rote Liste Deutschland: V Thüringen: 3 Art im UG: x nachgewiesen potenziell möglich Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen biogeographischen Region günstig x ungünstig - unzureichend ungünstig - schlecht unbekannt Der Große Abendsegler ist eine Fledermaus, die ursprünglich Laubwälder besiedelte und während der Reproduktionszeit kaum über 550 m Höhe vorkommt. Neben den ursprünglichen Biotoptypen wie Auwälder, Buchenwälder wird heute ein weites Spektrum an Habitaten bis hin zu Städten besiedelt, so weit sie einen ausreichenden Baumbestand oder eine hohe Dichte hoch fliegender Insekten aufweisen. Als Jagdgebiete werden nahezu alle Landschaftstypen genutzt. Als Sommerquartiere werden v.a. Baumhöhlen, aber auch gerne Fledermauskästen angenommen. Besonders häufig werden Buchen aufgesucht. Baumhöhlen werden bevorzugt in aldrandnähe oder entlang von egen besiedelt. interquartiere finden sich in Baumhöhlen, Spalten an Gebäuden und Brücken, Felsspalten und Deckenspalten von Höhlen. (DIETZ, HELVERSEN, NILL 2007) Der Große Abendsegler fliegt relativ hoch und schnell, z.t. auch völlig im freien Luftraum, orientiert sich aber dennoch häufig an Strukturen, z.b. einem aldrand. (SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR IRTSCHAFT, ARBEIT UND VERKEHR (HRSG.) 2012) Raumnutzung: Die Baumquartiere, insbesondere einer ochenstubenkolonie, werden häufig gewechselt, sie liegen verteilt auf Flächen von bis zu 200 ha. Quartierwechsel wurden in Entfernungen von bis zu 12 km festgestellt. Jagdflüge können in bis zu 2,5 km entfernte Gebiete führen, Einzeltiere suchen jedoch auch bis zu 26 km entfernte Räume auf. Bei hoher Insektendichte können relativ kleine Gebiete regelmäßig abgeflogen werden, häufig gibt es jedoch keine definierten Jagdgebiete, die Tiere scheinen mehr oder weniger umherzuschweifen. (DIETZ, HELVERSEN, NILL 2007) Lokale Population Der Große Abendsegler als fern wandernde Fledermausart tritt im Gebiet während der saisonalen anderungen auf. Aussagen zum Erhaltungszustand der lokalen Population sind nicht möglich. 17 BÖSCHA GmbH Heinrich-Hertz-Str Hermsdorf Tel.:

18 Prognose zu den Schädigungsverboten nach 44 (1) Nr. 1 und 3 i.v.m. (5) BNatSchG Fang, Verletzung, Tötung ( 44 (1) Nr. 1 BNatSchG) TötungenVerletzungen von Tieren sind nicht zu erwarten. Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: Verbotstatbestand Fangen, Töten, Verletzen ist erfüllt: ja x nein Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- u. Ruhestätten ( 44 (1) Nr. 3 BNatSchG) Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der Art werden vom Vorhaben nicht berührt. Die Art ist auf dem Durchzug relativ flexibel, so dass auch keine wesentlichen Nahrungshabitate betroffen werden können. Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: Verbotstatbestand Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten ist erfüllt: ja x nein Prognose zum Störungsverbot nach 44 (1) Nr. 2 i.v.m. (5) BNatSchG Der Große Abendsegler ist sehr gering empfindlich gegenüber Zerschneidung und nur gering empfindlich gegenüber Licht- als auch Lärmemissionen (SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR IRTSCHAFT, ARBEIT UND VERKEHR (Hrsg.) 2012). Eine nennenswerte Störung der Art durch das geplante Vorhaben ist nicht gegeben. Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: Störungsverbot ist erfüllt: ja x nein 18 BÖSCHA GmbH Heinrich-Hertz-Str Hermsdorf Tel.:

19 Kleine Hufeisennase (Rhinolophus hipposideros) Tierart nach Anhang IV a) FFH-RL Grundinformationen Rote Liste Deutschland: 1 Thüringen: 2 Art im UG: x nachgewiesen potenziell möglich Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen biogeographischen Region günstig ungünstig - unzureichend x ungünstig - schlecht unbekannt Die Habitate der Kleinen Hufeisennase zeichnen sich durch einen hohen Strukturreichtum aus. Jagdgebiete liegen in Deutschland nahezu ausschließlich im ald, dabei ist keine Bevorzugung eines aldtyps zu erkennen. Lediglich die Nähe zu Gewässern scheint eine gewisse Rolle zu spielen. Es wird auch in parkartigen Beständen, Streuobstwiesen und Siedlungsrändern mit dichtem Gehölzbestand gejagt (BRINKMANN et al. 2008). ochenstuben liegen im Norden des Verbreitungsgebietes oft in zugluftfreien Dachräumen von größeren Gebäuden, aber auch in engen Kammern, in warmen Heizungskellern oder in Schächten. Oft werden ganze Gebäudekomplexe im Verbund genutzt und die Hangplätze je nach Temperatur gewechselt. esentlich sind Vegetationsstrukturen (Leitlinien) bis direkt zum Quartier. Die Art überwintert in Karsthöhlen und Stollen oder in großen Bergkellern. (DIETZ, HELVERSEN, NILL 2007) Die Kleine Hufeisennase fliegt bevorzugt nahe an der Vegetation und besitzt eine sehr enge Strukturbindung. Auch in ipfelhöhe (20-25 m) fliegend und jagend. Überquerung offener Flächen vor allem an den schmalsten Stellen und in geringer Höhe. (SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR IRTSCHAFT, ARBEIT UND VERKEHR (HRSG.) 2012) Raumnutzung: In der Schweiz, in Deutschland und England liegen Jagdgebiete meist innerhalb eines 2,5 km-radius um das Quartier, die weitesten Entfernungen liegen bei 4 6,4 km. Die Größe der individuellen Jagdgebiete beträgt ha, innerhalb dieser werden bis zu sieben Teiljagdgebiete mit einer mittleren Fläche von 3 50 ha genutzt. Auf Transferflügen folgen Kleine Hufeisennasen in aller Regel linearen Strukturen wie Hecken, Gräben und aldrändern, Einzeltiere können aber auch Offenland wie Ackerflächen und iesen überqueren und sogar bis zu 1,5 km weit über das asser fliegen. (DIETZ, HELVERSEN, NILL 2007) Lokale Population Ein erster Nachweis der Art gelang bereits im Jahr 2013 in einer der Baracken sowie mit einzelnen Rufaufnahmen auf den Horchboxen. Im Zuge der Untersuchung im Jahr 2015 konnte wieder mindestens ein Einzeltier beobachtet werden. Nach den nun vorliegenden Erkenntnissen handelt es sich in der betreffenden Baracke um ein Einzelquartier und Nachtquartier. Die dichten Gehölzstrukturen, die die Baracken umgeben, eignen sich gut als Nahrungshabitate für die Kleine Hufeisennase. Mehr als Einzeltiere sind in den Baracken nicht zu erwarten. Zu vermuten ist, dass sich ein größeres Quartier in der Umgebung befindet und Einzeltiere zum Jagen in das Untersuchungsgebiet kommen. (FRANZ 2015) Aussagen zum Erhaltungszustand der lokalen Population sind im Rahmen der vorliegenden Studien nicht möglich. 19 BÖSCHA GmbH Heinrich-Hertz-Str Hermsdorf Tel.:

20 Prognose zu den Schädigungsverboten nach 44 (1) Nr. 1 und 3 i.v.m. (5) BNatSchG Fang, Verletzung, Tötung ( 44 (1) Nr. 1 BNatSchG) TötungenVerletzungen von Tieren könnten beim Abriss der Baracken auftreten. Die Maßnahmen V2 (Abriss von Gebäuden nur... zwischen 01. Oktober und 28. Februar) sowie V4 (Kontrolle auf eventuelle interquartiere von Fledermäusen unmittelbar vor dem Abriss...) vermeiden dies. x Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: V2: Abriss von Gebäuden nur außerhalb der Brutzeiten gebäudebewohnender Vogelarten sowie der ochenstubenzeit der Zwergfledermaus zwischen 01. Oktober und 28. Februar V4: Kontrolle auf eventuelle interquartiere von Fledermäusen unmittelbar vor dem Abriss der Baracken bzw. vor der Entfernung des Traufbleches am ohnblock Verbotstatbestand Fangen, Töten, Verletzen ist erfüllt: ja x nein Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- u. Ruhestätten ( 44 (1) Nr. 3 BNatSchG) Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der Art werden vom Vorhaben in geringem Umfange berührt. Es wird ein Einzelquartier und Nachtquartier betroffen. Da der Quartierverlust im Vorhabengebiet nicht kompensierbar ist, wird zur Sicherung der Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang die Maßnahme K2 (Optimierungsmaßnahme an einem Sommerquartier der Kleinen Hufeisennase im Stadtgebiet von Jena) durchgeführt. Im Gebiet könnten auch wichtige Nahrungshabitate der Art liegen. Inwieweit diesen eine essentielle Bedeutung zukommt, war im Rahmen der erstellten Studien nicht zu klären. Vorsorglich wird daher die Maßnahme V3 (Anlage einer Baum-Strauch-Hecke zwischen Baugebiet und Offenlandschaft an der westlichen Gebietsgrenze) ergriffen, die verloren gehende Jagdhabitate ersetzt. x Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: K2: Optimierungsmaßnahme an einem Sommerquartier der Kleinen Hufeisennase im Stadtgebiet von Jena V3: Anlage einer Baum-Strauch-Hecke zwischen Baugebiet und Offenlandschaft an der westlichen Gebietsgrenze Verbotstatbestand Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten ist erfüllt: ja x nein 20 BÖSCHA GmbH Heinrich-Hertz-Str Hermsdorf Tel.:

21 Prognose zum Störungsverbot nach 44 (1) Nr. 2 i.v.m. (5) BNatSchG Die Kleine Hufeisennase ist sehr hoch empfindlich gegenüber Zerschneidung und hoch empfindlich gegenüber Licht. Hinsichtlich Lärmemissionen besteht nur eine geringe Empfindlichkeit (SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR IRTSCHAFT, ARBEIT UND VERKEHR (Hrsg.) 2012). Von besonderer Bedeutung für die Art sind daher die Leitstrukturen im Gebiet. Um erhebliche Störungen bei der Orientierung und dem Flug in die Nahrungshabitate auszuschließen, wird die Maßnahme V3 (Anlage einer Baum-Strauch-Hecke zwischen Baugebiet und Offenlandschaft an der westlichen Gebietsgrenze) ergriffen, welche die bisher bestehende Nord-Süd-Verbindung durch das Gebiet ersetzt. Um die Beeinträchtigungen durch Lichteinwirkungen zu minimieren, werden die Maßnahmen V5 (Ausführung der Bauarbeiten während der Vegetationsperiode nur außerhalb der Nachtstunden) und V6 (Anordnung der Beleuchtungsanlagen derart, dass Bereiche mit Hecken und Bäumen unbeleuchtet bleiben) durchgeführt. x Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: V3: Anlage einer Baum-Strauch-Hecke zwischen Baugebiet und Offenlandschaft an der westlichen Gebietsgrenze V5: Ausführung der Bauarbeiten während der Vegetationsperiode nur außerhalb der Nachtstunden V6: Anordnung der Beleuchtungsanlagen derart, dass Bereiche mit Hecken und Bäumen unbeleuchtet bleiben Störungsverbot ist erfüllt: ja x nein 21 BÖSCHA GmbH Heinrich-Hertz-Str Hermsdorf Tel.:

22 Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus) Tierart nach Anhang IV a) FFH-RL Grundinformationen Rote Liste Deutschland: 2 Thüringen: 2 Art im UG: x nachgewiesen potenziell möglich Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen biogeographischen Region günstig x ungünstig - unzureichend ungünstig - schlecht unbekannt Die Mopsfledermaus ist weitgehend auf älder aller Art beschränkt, kommt aber auch in waldnahen Gärten und Heckengebieten vor. Die Baumartenzusammensetzung scheint dabei eine geringe Bedeutung zu haben, wichtig ist dagegen ein hoher Strukturreichtum mit verschiedenen Altersklassen und Saumstrukturen. Die Sommerquartiere liegen hinter abstehender Rinde, in Stammanrissen und Fledermauskästen, aber auch an Gebäuden hinter Fensterläden und Holzverkleidungen. interquartiere der kälteharten Art befinden sich ebenfalls hinter Baumrinde, aber auch in Höhlen, Stollen, Steinhaufen, Felsspalten etc. Die Tiere fliegen in der Dämmerung aus und jagen vegetationsnah, häufig dicht über den Baumkronen, aber auch unter dem Kronendach oder entlang von Vegetationskanten. (DIETZ, HELVERSEN, NILL 2007) Selten werden Flüge über offenes Gelände unternommen, dann niedrig (1-2 m) über dem Boden. Insgesamt liegt eine enge Strukturbindung vor (SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR IRTSCHAFT, ARBEIT UND VERKEHR (HRSG.) 2012). Raumnutzung: Die Jagdgebiete liegen meist nah an den ochenstuben in Entfernungen von bis zu 4,5 km, Jungtiere und Männchen jagen im Durchschnitt näher an ihren Quartieren als adulte eibchen. Die Jagdgebietsgröße liegt bei 8,8 ha. Einzeltiere jagen je Nacht in bis zu 10 verschiedenen Teiljagdgebieten. Ein ochenstubenverband kann über eine Vielzahl von Quartieren auf einer Fläche von mindestens 64 ha verfügen. (DIETZ, HELVERSEN, NILL 2007) Lokale Population Im Untersuchungsgebiet konnte die Mopsfledermaus mehrfach im Bereich der Baracken mit der Horchbox nachgewiesen werden. ege wie zwischen ohnblock und den anschließenden Baracken werden gerne zum ausdauernden jagen und beim schnellen echsel des Jagdgebietes als Transferstrecken genutzt. (FRANZ 2015) Aussagen zum Erhaltungszustand der lokalen Population sind nicht möglich. 22 BÖSCHA GmbH Heinrich-Hertz-Str Hermsdorf Tel.:

23 Prognose zu den Schädigungsverboten nach 44 (1) Nr. 1 und 3 i.v.m. (5) BNatSchG Fang, Verletzung, Tötung ( 44 (1) Nr. 1 BNatSchG) TötungenVerletzungen von Tieren könnten beim Abriss der Baracken auftreten. Bei der interquartierkontrolle unmittelbar vor dem Abriss der ersten Baracken Anfang Januar 2015 konnten keine überwinternden Mopsfledermäuse festgestellt werden. Trotzdem ist nicht auszuschließen, dass im Keller einer der Baracken bei sehr strengem Frost auch Mopsfledermäuse überwintern. Die Maßnahme V4 (Kontrolle auf eventuelle interquartiere von Fledermäusen unmittelbar vor dem Abriss...) vermeidet eine Tötung bzw. Verletzung von Tieren. x Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: V4: Kontrolle auf eventuelle interquartiere von Fledermäusen unmittelbar vor dem Abriss der Baracken bzw. vor der Entfernung des Traufbleches am ohnblock Verbotstatbestand Fangen, Töten, Verletzen ist erfüllt: ja x nein Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- u. Ruhestätten ( 44 (1) Nr. 3 BNatSchG) Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der Art werden vom Vorhaben wahrscheinlich nicht berührt. Eventuell überwintern Tiere bei starkem Frost in einem der Keller, wobei dies nicht belegt ist, sondern eine Vermutung darstellt. Im Gebiet könnten jedoch wichtige Nahrungshabitate der Art liegen. Inwieweit diesen eine essentielle Bedeutung zukommt, war im Rahmen der erstellten Studien nicht zu klären. Vorsorglich wird daher die Maßnahme V3 (Anlage einer Baum-Strauch-Hecke zwischen Baugebiet und Offenlandschaft an der westlichen Gebietsgrenze) ergriffen, die verloren gehende Jagdhabitate ersetzt. x Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: V3: Anlage einer Baum-Strauch-Hecke zwischen Baugebiet und Offenlandschaft an der westlichen Gebietsgrenze Verbotstatbestand Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten ist erfüllt: ja x nein 23 BÖSCHA GmbH Heinrich-Hertz-Str Hermsdorf Tel.:

24 Prognose zum Störungsverbot nach 44 (1) Nr. 2 i.v.m. (5) BNatSchG Die Mopsfledermaus ist hoch empfindlich gegenüber Zerschneidung und hoch empfindlich gegenüber Licht. Hinsichtlich Lärmemissionen besteht nur eine geringe Empfindlichkeit (SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR IRTSCHAFT, ARBEIT UND VERKEHR (Hrsg.) 2012). Von besonderer Bedeutung für die Art sind daher die Leitstrukturen im Gebiet. Um erhebliche Störungen bei der Orientierung und dem Flug in die Nahrungshabitate auszuschließen, wird die Maßnahme V3 (Anlage einer Baum-Strauch-Hecke zwischen Baugebiet und Offenlandschaft an der westlichen Gebietsgrenze) ergriffen, welche die bisher bestehende Nord-Süd-Verbindung durch das Gebiet ersetzt. Um die Beeinträchtigungen durch Lichteinwirkungen zu minimieren, werden die Maßnahmen V5 (Ausführung der Bauarbeiten während der Vegetationsperiode nur außerhalb der Nachtstunden) und V6 (Anordnung der Beleuchtungsanlagen derart, dass Bereiche mit Hecken und Bäumen unbeleuchtet bleiben) durchgeführt. x Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: V3: Anlage einer Baum-Strauch-Hecke zwischen Baugebiet und Offenlandschaft an der westlichen Gebietsgrenze V5: Ausführung der Bauarbeiten während der Vegetationsperiode nur außerhalb der Nachtstunden V6: Anordnung der Beleuchtungsanlagen derart, dass Bereiche mit Hecken und Bäumen unbeleuchtet bleiben Störungsverbot ist erfüllt: ja x nein 24 BÖSCHA GmbH Heinrich-Hertz-Str Hermsdorf Tel.:

25 Mückenfledermaus (Pipistrellus pygmaeus) Tierart nach Anhang IV a) FFH-RL Grundinformationen Rote Liste Deutschland: D Thüringen: - Art im UG: x nachgewiesen potenziell möglich Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen biogeographischen Region günstig x ungünstig - unzureichend ungünstig - schlecht unbekannt Die Mückenfledermaus ist wesentlich stärker auf Auwälder (Hartholz- und eichholzaue), Niederungen und Gewässer jeder Größenordnung, insbesondere Altarme, angewiesen als die sehr ähnliche Zwergfledermaus. Vor allem während der Trächtigkeit und Jungenaufzucht werden Gewässer und deren Randbereiche als hauptsächliche Jagdgebiete aufgesucht. Nach der Jungenaufzucht wird ein breiteres Spektrum, z.b. auch entlang von Vegetationskanten genutzt. Im gesamten Verbreitungsgebiet werden landwirtschaftliche Nutzflächen und Grünland gemieden. Sommer- wie interquartiere liegen sowohl an Gebäuden als auch in Baumhöhlen und Fledermauskästen. (DIETZ, HELVERSEN, NILL 2007) Die Art fliegt bevorzugt in der Nähe und im indschutz von Vegetationsstrukturen. Der Flug folgt überwiegend Leitlinien, z.b. Hecken und Alleen, es wird aber auch mal quer über das offene Feld geflogen. (SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR IRTSCHAFT, ARBEIT UND VERKEHR (HRSG.) 2012) Raumnutzung: Die Mückenfledermaus nutzt Jagdgebiete, die weiter von der ochenstube entfernt sind als diejenigen der Zwergfledermaus, im Mittel in 1,7 km Entfernung vom Quartier. Auch die Gesamtausdehnung der Jagdgebiete ist größer, allerdings sind die beflogenen Teiljagdgebiete kleiner als bei der Zwergfledermaus. (DIETZ, HELVERSEN, NILL 2007) Lokale Population Die Mückenfledermaus wird erst seit 1997 von der sehr ähnlichen Zwergfledermaus unterschieden. Ausgehend von den derzeit bekannten Funden, scheint die Mückenfledermaus laubholzbestandene Fließgewässer in und um Städte zu bevorzugen. Im Stadtgebiet von Jena konnte die Mückenfledermaus bereits an der Saale akustisch nachgewiesen werden. Auch im Untersuchungsgebiet wurde sie akustisch mehrfach erfasst. Aussagen zum Erhaltungszustand der lokalen Population sind nicht möglich. 25 BÖSCHA GmbH Heinrich-Hertz-Str Hermsdorf Tel.:

26 Prognose zu den Schädigungsverboten nach 44 (1) Nr. 1 und 3 i.v.m. (5) BNatSchG Fang, Verletzung, Tötung ( 44 (1) Nr. 1 BNatSchG) TötungenVerletzungen von Tieren sind nicht zu erwarten. Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: Verbotstatbestand Fangen, Töten, Verletzen ist erfüllt: ja x nein Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- u. Ruhestätten ( 44 (1) Nr. 3 BNatSchG) Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der Art werden vom Vorhaben nicht berührt. esentliche Nahrungshabitate werden im Gebiet nicht betroffen. Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: Verbotstatbestand Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten ist erfüllt: ja x nein Prognose zum Störungsverbot nach 44 (1) Nr. 2 i.v.m. (5) BNatSchG Die Mückenfledermaus ist gering empfindlich gegenüber Zerschneidung und auch nur gering empfindlich gegenüber Licht- als auch Lärmemissionen (SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR IRTSCHAFT, ARBEIT UND VERKEHR (Hrsg.) 2012). Eine nennenswerte Störung der Art durch das geplante Vorhaben ist nicht gegeben. Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: Störungsverbot ist erfüllt: ja x nein 26 BÖSCHA GmbH Heinrich-Hertz-Str Hermsdorf Tel.:

27 Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) Tierart nach Anhang IV a) FFH-RL Grundinformationen Rote Liste Deutschland: - Thüringen: 3 Art im UG: x nachgewiesen potenziell möglich Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen biogeographischen Region x günstig ungünstig - unzureichend ungünstig - schlecht unbekannt Die Zwergfledermaus ist eine in ihren Lebensraumansprüchen sehr flexible Art, die von Innenstädten bis zu ländlichen Siedlungen und in nahezu allen Habitaten vorkommt. o vorhanden, werden allerdings älder und Gewässer bevorzugt. Die Sommerquartiere liegen fast ausschließlich in Spalträumen an Gebäuden. Einzeltiere können auch in Felsspalten und hinter Rinde von Bäumen gefunden werden. interquartiere liegen vermutlich ebenfalls an Gebäuden, ansonsten in Felsspalten und in unterirdischen Tunneln, Kellern und Höhlen. (DIETZ, HELVERSEN, NILL 2007) Die Art fliegt bevorzugt in der Nähe und im indschutz von Vegetationsstrukturen. Der Flug folgt überwiegend Leitlinien, z.b. Hecken und Alleen, es wird aber auch mal quer über das offene Feld geflogen. (SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR IRTSCHAFT, ARBEIT UND VERKEHR (HRSG.) 2012). Raumnutzung: ochenstubenquartiere werden von Einzeltieren bis in 15 km Entfernung und von ganzen ochenstubenverbänden bis in 1,3 km gewechselt. Schwärmquartiere werden in bis zu 22,5 km Entfernung aufgesucht. Dahingegen liegen die Jagdgebiete normalerweise wesentlich näher an den ochenstuben. (DIETZ, HELVERSEN, NILL 2007) Lokale Population Die Zwergfledermaus konnte im Gebiet während des gesamten Untersuchungszeitraums jagend nachgewiesen werden. Besonders häufig wurden Rufe im Umfeld des ohnblocks erfasst. Am Traufblech des ohnblocks wurde eine Kolonie der Zwergfledermaus mit maximal 58 Tieren nachgewiesen. Höchstwahrscheinlich handelte es sich dabei um eine ochenstubenkolonie. (FRANZ 2015) Aussagen zum Erhaltungszustand der lokalen Population sind auf der Grundlage der vorliegenden Studien nicht möglich. 27 BÖSCHA GmbH Heinrich-Hertz-Str Hermsdorf Tel.:

28 Prognose zu den Schädigungsverboten nach 44 (1) Nr. 1 und 3 i.v.m. (5) BNatSchG Fang, Verletzung, Tötung ( 44 (1) Nr. 1 BNatSchG) TötungenVerletzungen von Tieren könnten bei der Entfernung des Traufbleches am ohnblock auftreten. Die Maßnahme V2 (Abriss von Gebäuden nur außerhalb... der ochenstubenzeit der Zwergfledermaus zwischen 01. Oktober und 28. Februar) sowie V4 (Kontrolle auf eventuelle interquartiere von Fledermäusen unmittelbar... vor der Entfernung des Traufbleches am ohnblock) vermeiden dies. x Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: V2: Abriss von Gebäuden nur außerhalb der Brutzeiten gebäudebewohnender Vogelarten sowie der ochenstubenzeit der Zwergfledermaus zwischen 01. Oktober und 28. Februar V4: Kontrolle auf eventuelle interquartiere von Fledermäusen unmittelbar vor dem Abriss der Baracken bzw. vor der Entfernung des Traufbleches am ohnblock Verbotstatbestand Fangen, Töten, Verletzen ist erfüllt: ja x nein Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- u. Ruhestätten ( 44 (1) Nr. 3 BNatSchG) Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der Art werden vom Vorhaben bei einer Entfernung des Traufbleches betroffen. Es wird ein ochenstubenquartier zerstört. Dafür muss an gleicher Stelle oder in unmittelbarer Nähe Ersatz geschaffen werden, was durch die Maßnahme K1 (Schaffung von Ersatzquartieren für die Zwergfledermaus) erfolgt. Im Gebiet könnten auch wichtige Nahrungshabitate der Art liegen - v.a., da Jagdgebiete im unmittelbaren Umfeld eines ochenstubenquartieres von besonders hoher Bedeutung sind. Inwieweit dem Vorhabengebiet eine essentielle Bedeutung zukommt, war im Rahmen der erstellten Studien nicht abschließend zu klären. Vorsorglich wird daher die Maßnahme V3 (Anlage einer Baum-Strauch- Hecke zwischen Baugebiet und Offenlandschaft an der westlichen Gebietsgrenze) ergriffen, die verloren gehende Jagdhabitate ersetzt. x Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: K1: Schaffung von Ersatzquartieren für die Zwergfledermaus V3: Anlage einer Baum-Strauch-Hecke zwischen Baugebiet und Offenlandschaft an der westlichen Gebietsgrenze Verbotstatbestand Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten ist erfüllt: ja x nein Prognose zum Störungsverbot nach 44 (1) Nr. 2 i.v.m. (5) BNatSchG Die Zwergfledermaus ist gering empfindlich gegenüber Zerschneidung und auch nur gering empfindlich gegenüber Licht- als auch Lärmemissionen (SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR IRTSCHAFT, ARBEIT UND VERKEHR (Hrsg.) 2012). Eine nennenswerte Störung der Art durch das geplante Vorhaben ist nicht gegeben. Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: Störungsverbot ist erfüllt: ja x nein 28 BÖSCHA GmbH Heinrich-Hertz-Str Hermsdorf Tel.:

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