Konzentrationszone Windenergie

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Konzentrationszone Windenergie"

Transkript

1 Verfasser Teil-FNP: Regionalverband Ostwürttemberg Körperschaft des öffentlichen Rechts Universitätspark Schwäbisch Gmünd Tel: Kreis: Gemeinde: Gemarkung: Aalen Lauchheim Lauchheim Auftraggeber: Gemeindeverwaltungs-und Wasserversorgungsverband Kapfenburg Hauptstraße Lauchheim Tel Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung (sap) Konzentrationszone Windenergie Bearbeitung: Dipl.-Ing.(FH) Klaus Saur Fr. Garten-u.Landschaftsarchitekt BDLA Dipl.-Ing. (FH) Diana König Garten-und Landschaftsarchitektin ip Bergstrasse 6, Mengen Textteil Tel Fax K.Saur.Landschaftsarchitekt@t-online.de Artenerhebung: Vögel: Planung Landschaft Arten Natur Dipl. Biol. Reinhard Utzel Grenzhof Boos Fledermäuse: Gutachterbüro f. Faunistische Erhebungen Dr.Michael Stauss u. Dr.Hendrik Turni Vor dem Kreuzberg Tübingen September 2013

2 Konzentrationszonen Windenergie Kapfenburg 2 Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung (sap) Konzentrationszone Windenergie GVWV Kapfenburg Lauchheim und Westhausen Textteil Verfasser Teil-FNP Regionalverband Ostwürttemberg Körperschaft des öffentlichen Rechts Universitätspark Schwäbisch Gmünd Auftraggeber GVWV Kapfenburg Hauptstraße Lauchheim Bearbeitung Dipl.-Ing.(FH) Klaus Saur Fr. Garten- und Landschaftsarchitekt BDLA Bergstrasse 6, Mengen Artenerhebungen Vögel: Planung Landschaft Arten Natur Dipl. Biol. Reinhard Utzel Grenzhof 4, Boos Fledermäuse: Gutachterbüro für Faunistische Erhebungen Dr.Michael Stauss und Dr.Hendrik Turni Vor dem Kreuzberg Tübingen September 2013

3 Konzentrationszonen Windenergie Kapfenburg 3 Inhaltsverzeichnis 1.0 EINFÜHRUNG Grundlagen und Aufgabenstellung LAGE DES GEBIETES IM RAUM Politische Zuordnung Naturräumliche Gliederung Vorhaben AUSWIRKUNGEN DER GEBIETSAUSWEISUNG Vorgaben zu Gebietsausweisung für Windenergieanlagen Relevante Wirkungen der Planung Festlegung des Prüfungsrahmens Allgemeine Artenschutzrechtliche Vorgaben Annahme artenschutzrechtlicher Tatbestände allgemeine Konfliktbeschreibung Greifvögel Fledermäuse ARTENSCHUTZRECHTLICHE PRÜFUNG Vögel Untersuchungsgebiet Datengrundlage und Methodik Vorkommen planungsrelevanter Arten Avifaunistische Einschätzung der geplanten Konzentrationzonen K 1 und K Windvorrangfläche am Kugelbuck und Hundbühl K 3 des Regionalplanverbandes Fledermäuse Untersuchungsgebiet, Methoden Ergebnisse Potenzielle Windenergiestandorte K 2 Waldgebiet südlich von Hülen K 3 Waldgebiet südöstlich von Hülen Bewertung Klassifizierung und Bewertung einzelner Lebensraumparameter Konfliktpotenzialanalyse Konfliktpotenzial und Untersuchungsbedarf K Konfliktpotenzial und Untersuchungsbedarf K Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen Zusammenfassung Fazit / Hinweise für weiteres Verfahren ANHANG Literaturverzeichnis...27

4 Konzentrationszonen Windenergie Kapfenburg 4 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Topographische Karte 1: mit Relief und Lage der Konzentrationszone...6 Abbildung 2: Luftbild geplante Konzentrationszonen der GVWV Kapfenburg...12 Abbildung 3: Fledermäuse Potenzielle Flächen im GVWV Kapfenburg...17 Abbildung 4: Potentielle Flugwege und potenzielles Quartiershabitat im Vorhabensbereich K Abbildung 5: Waldgebiet im Bereich der Fläche K Abbildung 6: Quartiermöglichkeiten für Fledermäuse im Bereich der Fläche K Abbildung 7: Potenzielles Quartierhabitat in der Fläche K Abbildung 8: Militärbunker und Waldgebiet südöstlich von Hülen...20 Abbildung 9: Quartiermöglichkeiten im Bereich der Flächen K Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Windkraftempfindliche Vogelarten...8 Tabelle 2: Liste der nachgewiesene Windkraftrelevanten Vogelarten im Untersuchungsraum...13 Tabelle 3: Liste der im Untersuchungsgebiet denkbaren Fledermausarten...17 Tabelle 4: Auswirkungen von Windkraftanlagen auf Fledermäuse (Brinkmann et al )...22 Tabelle 5: Überprüfte Lebensraumparameter I...23 Tabelle 6: Überprüfte Lebensraumparameter II...23 Tabelle 7: Ergebnisse der Konfliktpotenzialanalyse sowie des Untersuchungsbedarfs...24

5 Konzentrationszonen Windenergie Kapfenburg EINFÜHRUNG 1.1 Grundlagen und Aufgabenstellung Für das Vorhaben gelten die artenschutzrechtlichen Verbote von 44 (1) BNatSchG bezüglich der Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie und der Vögel. Diese Belange sind auch im späteren Bauleitplanverfahren nicht abzuwägen. Danach ist insbesondere verboten: 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,[ ] Die Verbote gelten nicht nur für zielgerichtete Handlungen gegen die Tiere und ihre Fortpflanzungsund Ruhestätten, sondern auch für sonstige Handlungen, die zu den genannten Beeinträchtigungen führen können. Nach 44 (5) BNatSchG treten die Verbotstatbestände nicht ein, wenn die ökologischen Funktionen der vom Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt werden. Für verbleibende Verbotstatbestände ist eine Ausnahme nach 45 (7) BNatSchG erforderlich. Sie ist an die folgenden Voraussetzungen gebunden: für das Vorhaben müssen zwingende Gründe des öffentlichen Interesses sprechen es darf keine zumutbaren Alternativen mit geringeren Beeinträchtigungen geschützter Arten geben der Erhaltungszustand der betreffenden Arten darf nicht verschlechtert werden; dies erfordert bei Bestandsbedrohten Arten i.d.r. zielgerichtete Maßnahmen zur Bestandsstützung. Die Lösbarkeit artenschutzrechtlicher Aufgaben durch das Vorhaben wird anhand der folgenden Grundlagen vorgenommen: Auswertung vorhandener Daten zum Vorkommen streng geschützter Arten und europäischer Vogelarten Erfassung der Vögel im Rahmen der sap, Revierkartierung Windkraft relevanter Arten und streng geschützter Arten Kartierung von Ruhestätten Erfassung der Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie und Abschichtung der Betroffenheit Kartierung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten bzw. möglichst präzise Abgrenzung von Bereichen, in denen sich Fortpflanzungs- und Ruhestätten befinden (z.b. Baumhöhlenquartiere von Fledermäusen) Abgrenzung der lokalen Populationen und Beurteilung deren Erhaltungszustands, Auswertung von Biotoptypenkartierungen. Auf diesen Grundlagen soll ermittelt werden, welche artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände des 44 BNatSchG durch das Vorhaben grundsätzlich eintreten können oder zumindest nicht ausgeschlossen werden können. Die hier formulierten Verbote des besonderen Artenschutzrechtes beziehen sich nicht auf die Darstellungen und Festsetzungen im Rahmen der Bauleitplanung, sondern entfalten ihre Wirkung erst auf der der Bauleitplanung nachgelagerten Entscheidungsebene, auf der über die Zulassung der planerisch vorbereiteten baulichen oder sonstigen Bodennutzung (in diesem Falle durch Windkraftanlagen) befunden wird. Erweist sich jedoch im weiteren Verfahren, dass die Darstellungen bzw. Festsetzungen eines Bauleitplanes nur unter Verletzung einschlägiger Bestimmungen des Artenschutzrechtes in die Realität

6 Konzentrationszonen Windenergie Kapfenburg 6 umgesetzt werden könnte, kann der Plan nicht umgesetzt werden, da er wegen des vorgreifenden Abwägungsgebotes nicht vollzugsfähig ist. In dieser Hinsicht ist es sinnvoll, bereits im Zuge der Untersuchung zur Konzentrationszonenermittlung vorausschauend zu ermitteln und zu beurteilen, ob die Ausweisung von Konzentrationszonen im Flächennutzungsplan der GVWV Kapfenburg artenschutzrechtliche Konflikte gemäss 44 Abs. 1 BNatSchG oder 19 Abs.1-3 BNatSchG nach sich ziehen könnte, die ihre Verwirklichung dauerhaft unmöglich erscheinen lassen würden oder ob sich Verbotstatbestände nach 44 BNatSchG Absatz 1 ergeben könnten, welche eine Befreiung von den Verboten gemäss 45 Abs. 7 BNatSchG notwendig machen würden. Nachfolgend wird daher geprüft, ob für relevante Tier- und Pflanzenarten aufgrund der Lage ihrer Fundorte sowie ihrer Lebensansprüche eine Betroffenheit durch die konkrete Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) in der Konzentrationszonen für Windenergie bei Lauchheim anzunehmen sind. 2.0 LAGE DES GEBIETES IM RAUM 2.1 Politische Zuordnung Die Ausweisung einer Konzentrationszone für Windenergie des Gemeindeverwaltungs-und Wasserversorgungsverbandes Kapfenburg liegt am südöstlichen Rand der Gemarkung Lauchheim und Westhausen an der Gemeindegrenze zur Gemarkung Stadt Aalen. In ca. 1 km Luftlinie südöstlich der Ortslage Hülen liegt das Gebiet vollständig innerhalb eines geschlossenen Waldgebietes im Gewann Solhau und Buch auf der Albhochfläche der Schwäbischen Alb oberhalb des Jagsttales. 2.2 Naturräumliche Gliederung Abbildung 1: Topographische Karte 1: mit Relief und Lage der Konzentrationszone (Quelle: TOK 25 Baden-Württemberg, Landesvermessungsamt BW, 2002 CD-ROM)

7 Konzentrationszonen Windenergie Kapfenburg 7 Das Gebiet ist dem Naturraum Albuch und Härtsfeld zugeordnet. Das Albuch und Härtsfeld sind durch eine geringere Höhenlage gekennzeichnet und stellen den niedrigeren östlichen Teil der Kuppenalb dar. Der Naturraum dieses Teiles der Albhochfläche ist durch ruhigere Formen mit geomorphologisch sanfter Kuppenlandschaft gekennzeichnet. Das Albuch und Härtsfeld weisen den größten Waldanteil aller Untereinheiten der Schwäbischen Alb auf. Die potentielle natürliche Vegetation ist der auf sonnenexponierten Hängen vorkommende Seggen- Buchenwald auf der Kuppenalb. Auf höher gelegenen Flächen und an den Schattenseiten der Hänge kommt in Übergängen der Platterbsen-Buchenwald als vorherrschende potentielle natürliche Vegetation der Alb vor. Diese natürliche potentielle Vegetation der Schwäbischen Alb ist im Laufe der Jahrhunderte durch anthropogene Einflüsse stark geprägt worden, sodass hier auch Fichtenwald als wirtschaftlichen Faktoren aufgeforstet wird. Der Untersuchungsbereich ist vollständig Waldbestand und entspricht in allen Teilen der Bestockung und Artenzusammensetzung der anthropogenen Nutzung als Fichtenbestände mit Beimischungen von anderen Nadelholzarten und abschnittsweise Bestockung mit Buchen. 2.3 Vorhaben Auf der Gemarkung Lauchheim, im Bereich der Ortsteile Lauchheim und Hülen, ist am südöstlichen Gemarkungsrand durch den Regionalverband Ostwürttemberg eine Konzentrationszone für Windkraftenergieanlagen (WEA) geplant. Dieses Gebiet möchte der Gemeindeverwaltungsverband im Teilflächennutzungsplan Windenergie als Konzentrationszone für WEA ausweisen. Südlich angrenzend wird auf der Gemarkung Aalen die Gebietsausweisung fortgesetzt. Eine Begrenzung der Anlagenhöhe ist bisher nicht beabsichtigt. Die derzeit an meisten errichteten Anlagentypen von Windrädern haben einen Rotordurchmesser von ca. 115 m, was eine Nabenhöhe von ca. 140 m bedingt und eine Gesamthöhe von bis zu 200 m. Die Nennleistung einer solchen Windenergieanlage mit diesen Dimensionen dürfte entsprechend der Windhöfigkeit bei ca. 2,5 MW liegen. Das Fundament bildet die Verankerung der Windenergieanlage im Erdreich. Um die Standfestigkeit der Windenergie-Anlage zu gewährleisten, wird je nach Festigkeit des Untergrundes eine Pfahl- oder Flachgründung vorgenommen. Die Flachgründung ist eine der am häufigsten angewandten Fundamentvarianten. Die Größe eines solchen Flachgründung-Fundamentes hängt vom Standort und dessen Bodenbeschaffenheit, der geplanten Nabenhöhe und der Durchmesser der Rotorblätter ab. Eine Dimension von ca m Durchmesser ( entspr.ca qm Grundfläche) und einer Tiefe bei einer Flachgründung bis zu 8-10 m kann als Anhaltspunkt für Eingriffe in den Boden betrachtet werden. 3.0 AUSWIRKUNGEN DER GEBIETSAUSWEISUNG Mit Hilfe einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (sap) wird geklärt, ob durch ein Bauvorhaben für streng geschützte Arten eine Betroffenheit vorliegt, die mindestens einen der Verbotstatbestände des 44 BNatSchG Absatz 1 erfüllt. Durch eine projekt-spezifische Abschichtung des zu prüfenden Artenspektrums brauchen die Arten einer sap nicht unterzogen werden, für die eine Verbotstatbeständliche Betroffenheit durch das jeweilige Projekt mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden kann. Deshalb wird in einem ersten Schritt in einer Vorprüfung die Relevanz ermittelt. Die Relevanzprüfung kann mit Hilfe von Datenrecherchen oder/und durch Vorbegehungen zur Ermittlung geeigneter Lebensraumbedingungen bzw. zum Nachweis relevanter Arten erfolgen. Hierdurch wurden dann die Arten identifiziert, die vom Vorhaben tatsächlich betroffen sind oder sein können. In dem Fall der Relevanz erfolgte dann im zweiten Schritt die spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung als eigenständiger Teil.

8 Konzentrationszonen Windenergie Kapfenburg Vorgaben zu Gebietsausweisung für Windenergieanlagen Mit dem Bau und dem Betrieb von Windkraftanlagen können erhebliche artenschutzrechtliche Konflikte auftreten. Diese reichen von der Zerstörung von Habitaten über Störungen aufgrund des Betriebs (Lärm) bis hin zur direkten Tötung von Individuen (Kollision). Insbesondere Vögel können hiervon betroffen sein, wobei die Betroffenheit dieser Tiergruppe artspezifisch sehr verschieden ist (SIKORA 2012). Von der Landesanstalt für Umwelt, Messung und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) wurde in den Hinweise für den Untersuchungsumfang zur Erfassung von Vogelarten bei Bauleitplanung und Genehmigung von Windenergieanlagen vom 1. März 2013 eine Liste windkraftempfindlicher Vogelarten erstellt. Nach dem derzeitigen Stand sind für das Untersuchungsgebiet folgende Arten relevant: Deutscher Name Wissenschaftlicher Name Baumfalke Rotmilan Schwarzmilan Uhu Raubwürger Wanderfalke Wespenbussard Falco subbuteo Milvus milvus Milvus migrans Bubo bubo Lanius excubitor Falco peregrinus Pernis apivorus Tabelle 1: Windkraftempfindliche Vogelarten Die Erfassung der nicht windkraftempfindlichen Brutvogelarten dient dazu, durch das Planvorhaben ausgelöste Tötungen von Individuen, erhebliche Störungen von Vogelarten sowie den Verlust von Fortpflanzungsstätten zu vermeiden. Nicht windkraftempfindliche Vogelarten können durch WEA an ihren Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser- und Überwinterungsstätten betroffen sein. Für den Untersuchungsumfang der Erfassung von Fledermausarten liegen noch keine Vorgaben oder Hinweise speziell für Windkraftanlagen vor; die artenschutzrechtliche Prüfung erfolgt demnach nach den bisherigen Erfassungsstandards im Rahmen der Bauleitplanung. Floristische Erhebungen wurden nicht gemacht. 3.2 Relevante Wirkungen der Planung Diese Angaben lassen sich für die Beurteilung der generellen Auswirkungen der Ausweisung dieser Konzentrationszone für Windenergieanlagen der genannten Größenordnung als realistische Vorgaben heranziehen. Grundsätzliche Wirkungen, die von der Darstellung der Konzentrationszone im FNP und der dadurch möglichen Aufstellung von Windenergieanlagen auf Tiere und Pflanzen ausgehen, sind: Baubedingte Wirkungen (temporäre Wirkungen bei der Errichtung der WEA) Entfernen der Vegetationsschicht, Eingriffe in die Bodenschichtung (hier: Karstgebiet) Anlage von Verkehrs- und Arbeitsflächen im Bereich des WEA-Standortes, teilweise auch temporär Emissionen durch Maschineneinsatz Störung angrenzender Lebensräume

9 Konzentrationszonen Windenergie Kapfenburg 9 Anlagebedingte Wirkungen (dauerhafte Wirkungen der WEA-Anlage) Versiegelung von Boden am Anlagenstandort optische Reize durch die weite Sichtbarkeit der Anlagen Betriebsbedingte Wirkungen (dauerhafte Wirkungen durch den Betrieb der WEA) Fallenwirkung mit der Folge von Individuenverlust (Vogel-/Fledermausarten) Barrierewirkung, Verdrängungseffekte Lärmemissionen, akustische Reize, Scheuchwirkung Lichtemissionen (Betriebsbeleuchtung) Schattenschlag oder Lichtreflexionen mit Lock- oder Scheuchwirkung Für die planungsrelevanten Arten können sich folgende konkrete Auswirkungen ergeben: Bau- oder betriebsbedingte Individuenverluste bei planungsrelevanten Arten Baubedingte Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der planungsrelevanten Arten Bau- oder betriebsbedingte erhebliche Störung der streng geschützten Arten sowie der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten Bau-, anlage- oder betriebsbedingter Verlust von Habitaten der planungsrelevanten Arten Im Folgenden wird geprüft, ob und für welche Arten sich mit den bisherigen Daten und Erhebungen unter Berücksichtigung von möglichen Vermeidungsmaßnahmen oder Minderungsmaßnahmen Auswirkungen ergeben können. 3.3 Festlegung des Prüfungsrahmens Die Prüfung für den Untersuchungsraum erfolgt auf Grundlage vorhandener Daten sowie eigener Erhebungen der Vogelarten im Spätsommer / Herbst 2012 sowie Frühjahr / Sommer Die Prüfung erfolgt unter Beachtung des BNatSchG vom , zuletzt geändert durch Gesetz vom (BGBl. I S. 1482) m.w.v. 7.Aug.2013, in Anlehnung an die naturschutzfachlichen Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (sap) in den Unterlagen der Landesanstalt für Umwelt, Messung und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) der Hinweise für den Untersuchungsumfang zur Erfassung von Vogelarten bei Bauleitplanung und Genehmigung von Windenergieanlagen vom 1. März Im Rahmen der Eingriffsbeschreibung und -bewertung wird geprüft, ob schon durch die Planung der Gebietsausweisung einzelne Individuen einer relevanten Art trotz möglicher zu formulierender Vermeidungsmaßnahmen erheblich beeinträchtigt werden können. Der Bewertungsmassstab für die Beurteilung erheblicher Beeinträchtigungen lehnt sich an den der FFH-Richtlinie an. Nach FFH-Richtlinie muss gewährleistet sein, dass die Populationen der betroffenen Art in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet in einem günstigen Erhaltungszustand bleiben kann trotz des Planvorhabens. Dies wird im Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (BNatSchG) insofern konkretisiert, dass die Rechtsfolgen an die Zerstörung der Biotope der streng geschützten Arten gekoppelt sind, sofern diese nicht ersetzbar sind. Dabei reicht es aus, wenn die konkret betroffene Lebensraumfunktion für die Art verloren geht. Das bedeutet aber auch im Gegenzug, dass die Beeinträchtigungen der Lebensraumfunktion erst ab einer bestimmten Intensität als Zerstörung angesehen werden. Insofern könnte statt Zerstörung auch von erheblicher Beeinträchtigung der Lebensraumfunktion gesprochen werden. Optische und/oder akustische Störungen durch den Baubetrieb oder die Anlagen sind aus artenschutzrechtlicher Sicht nur dann von Relevanz, wenn in deren Folge der Erhaltungszustand einer lokalen Population verschlechtert wird. Relevant sind Störungen nur für die europäischen Vogelarten

10 Konzentrationszonen Windenergie Kapfenburg 10 und die streng geschützten Arten. Alle Teillebensstätten einer Tierpopulation sind geschützt. Nahrungsstätten und Wanderkorridore zählen nur dann nicht dazu, wenn sie für den Erhalt der lokalen Population nicht zwingend notwendig sind. Regelmäßig genutzte Raststätten fallen unter den gesetzlichen Schutz. 3.4 Allgemeine Artenschutzrechtliche Vorgaben Zusätzlich zu den Erhebungen vor Ort wurden die Daten und Grundlagen des Zielartenkonzeptes der LUBW abgefragt, um hier dadurch eventuell entsprechende mögliche Ergänzungen dazu zu erreichen. Als besondere Schutzverantwortung der Gemeinde Lauchheim für geschützte Arten gibt das Zielartenkonzept der LUBW für den Bereich des Untersuchungsgebietes und in der näheren Umgebung zu den Habitatstrukturen Größere Stillgewässer und Kalkmagerrasen im Gemeindegebiet als untersuchungsrelevant aus. Alle im ZAK-Konzept genannten Arten werden als aktuell im Bezugraum vorkommend eingestuft und könnten bei entsprechend vorhandenen Habitatsstrukturen im Planungsgebiet vorkommen. Für die Einschätzung der (potenziellen) Betroffenheit von Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie und der europäischen Vogelarten sowie darüber hinaus streng geschützter Arten erfolgte zunächst eine Abschichtung des zu prüfenden Artenspektrums anhand allgemeiner Gebietskenntnisse und der Zielartenliste. Die Zielartenliste wird anhand fehlender Habitatstrukturen im Planungsgebiet für die einzelnen Arten eine Abschätzung vorgenommen, ob ein Vorkommen der Art im Planungsgebiet als wahrscheinlich angenommen werden kann. Nach dem Ausschlussprinzip werden für den Untersuchungsraum diese Artenlisten abgeschichtet. Dabei werden diese Arten ausgeschlossen, die im Untersuchungsgebiet mit Sicherheit keine oder nur sehr unerhebliche (Teil-)Habitate nutzen und für die damit keine Beeinträchtigung durch die mögliche Errichtung einer Windkraftanlage vorkommt. Im Untersuchungsbereich sind keine der für die Gemeinde Lauchheim genannten Habitatstrukturen vorhanden. Dadurch ist eine Beeinträchtigung gesetzlich geschützter Arten für das Vorhaben der Ausweisung von Konzentrationszonen auszuschließen. Eine weitere Abschichtung ist nicht mehr erforderlich. 3.5 Annahme artenschutzrechtlicher Tatbestände allgemeine Konfliktbeschreibung Greifvögel Allgemeine Konfliktbeschreibung Greifvögel haben besonders große Aktionsradien. Sie legen im Tagesverlauf bei der Jagd eine erhebliche Kilometeranzahl zurück. Dabei orientieren sie sich nicht wie vie le Fledermäuse relativ eng an linearen Strukturen, sondern nutzen den gesamten Luftraum. Greifvögel sind die häufigsten Unfallopfer an WEA. Auch geringe Erhöhungen der Mortalität bei einer Art können zu erheblichen Populationsrückgängen führen, wenn sie nicht durch Erhöhung der Reproduktionsleistung aufgefangen werden können. Das ist besonders bei langlebigen Arten wie den Greifvögeln schwierig. Besonders bei seltenen Arten mit kleinen lokalen Populationen (ggf. nur 1 oder wenige Brutpaare) ist die Populationsrelevanz von Vogelschlag an WEA vorhanden. Stirbt etwa ein brütender oder aufziehender Altvogel, ist der Verlust der Brut und damit evtl. der lokalen Population vorprogrammiert. Untersuchungen beim Rotmilan zeigen, dass vor allem ausgewachsene Vögel den WEA zum Opfer fallen. Dies wiederum ist von großer Relevanz für den Fortbestand der Populationen, da offensichtlich fortpflanzungsfähige oder sogar aufziehende Tiere besonders häufig verunfallen. Da viele Greifvögel sich etwa von Kleinsäugern ernähren, gilt die freie Feldflur mit Säumen und Randstrukturen als wichtiges Jagdhabitat. Mit dem Bau einer WEA entstehen u.u. am Mastfuß zusätzliche Ruderal- oder Gebüschstrukturen, was zur Zunahme der Vorkommen von Kleinsäugern führen kann, die als potenzielle Beute wiederum jagende Greifvögel anlocken.

11 Konzentrationszonen Windenergie Kapfenburg Fledermäuse Allgemeine Konfliktbeschreibung Die Beeinträchtigung von Fledermäusen durch Windkraftanlagen sind drei wesentliche Konfliktschwerpunkte gegeben: Störung oder Zerstörung von Flugkorridoren Störung oder Zerstörung von Quartieren (Fortpflanzungsstätten, Ruhestätten) ein erhöhtes Kollisionsrisiko für in großer Höhe fliegende Fledermäuse Störung oder Zerstörung essentieller Nahrungshabitate Die Betroffenheit der Arten ist dabei je nach Lebensweise unterschiedlich zu gewichten. Die Zulässigkeit eines Eingriffs ist demnach beim daraus resultierenden Verlust unersetzbarer Habitate oder Habitatbestandteile der Fledermäuse nicht mehr gegeben. Sowohl das Töten von Einzeltieren als auch relevante Störungen im Lebensraum, die durch WEA ausgelöst werden können, müssen grundsätzlich durch eine artenschutzrechtliche Ausnahme überwunden werden. Dies ist aber auch nur möglich, wenn die betroffene Population sich in ihrem Erhaltungszustand dadurch nicht verschlechtert und zwingende Gründe des öffentlichen Interesses vorliegen. Eine Reihe von Fledermausarten unternehmen jahreszeitliche Wanderungen von Skandinavien und Nordosteuropa nach Mitteleuropa. Es ist auffällig, dass Totfunde von Fledermäusen an WEA sich in den Zugzeiten (vorwiegend Juli bis September) häufen. Weiterhin nutzen Fledermäuse bei Transferflügen zwischen Quartier und Jagdgebiet oftmals feste Routen (NAGEL 2012). Zur Orientierung werden häufig Landschaftsstrukturen (Hecken, lineare Elemente) genutzt. Einige Arten nutzen traditionelle Flugrouten im freien Luftraum. Entweder entsteht durch Meidung der Flächen ein Verlust von Jagdgebieten oder es erhöht sich dann das Kollisionsrisiko durch weitere Nutzung der Flächen als Jagdgebiet. Gewöhnung und Anpassung an die Gefahrenquelle durch die WEA durch Meidung oder durch Weiternutzung wurden bei Fledermausarten jedoch bislang nicht beobachtet. Das Kollisionsrisiko mit einer Windkraftanlage beschränkt sich hauptsächlich auf die Fledermausarten, die bevorzugt im freien Luftraum jagen und überwiegend auch Zugverhalten zeigen. Dabei kommt es nicht immer direkt zu Kollisionen. Für die empfindlichen Tiere bedeuten neben der direkten Kollision mit Rotorflügeln auch die leeseitigen Turbulenzen der Anlagen oft den Tod ("Barotrauma - Bezeichnung für Schädigungen durch Unter- oder Überdruck bei schnellen Luftdruckwechsel). Von den Rotorflügeln der WEA wird an bestimmten Stellen ein Unterdruck erzeugt; diese Stellen können von den Fledermäusen nicht geortet werden und ein Ausweichen ist daher nicht möglich.

12 Konzentrationszonen Windenergie Kapfenburg ARTENSCHUTZRECHTLICHE PRÜFUNG 4.1 Vögel (Beitrag Dipl.Biol.Reinhard Utzel / 2013) Untersuchungsgebiet Abbildung 2: Luftbild geplante Konzentrationszonen der GVWV Kapfenburg In der o.a. Abbildung sind die Teilfächen des Teilflächennutzungsplanes, die sich im Gebiet der GVWV Kapfenburg befinden abgebildet. Bei der Standortwahl kommt den Belangen des Naturschutzes im Allgemeinen und dem europäischen Artenschutz im Speziellen eine besondere Bedeutung zu Datengrundlage und Methodik Eine Erfassung windkraftempfindlicher Vogelarten erfolgte an 6 Terminen anlehnend an den Empfehlungen der LUBW auf der Ebene der Flächennutzungsplanung. Mindestens 5 Begehungen fanden tagsüber statt. Mindestens 1 Begehung wurde in den Abendstunden bis zur Einsetzung der Dunkelheit durchgeführt. Daneben wurden von bekannten Ortskennern Hinweise aufgenommen, überprüft und in die Bewertung eingebaut. Das Jahr 2013 war vor allem in der ersten Jahreshälfte ungewöhnlich kühl. Dies scheint sich auch auf das Vorkommen bzw. die Bruttätigkeit vor allem der Milane im Untersuchungsgebiet ausgewirkt zu haben. So wurden schon im März, wie im Gebiet üblich, Rotmilane angetroffen. Mit der anhaltenden Schneedecke von Ende März bis Ende April sind aber augenscheinlich viele Tiere aus dem Gebiet

13 Konzentrationszonen Windenergie Kapfenburg 13 abgewandert bzw. haben keine Brut begonnen. So sind einige aus dem Jahr 2012 bekannte Horste in 2013 nicht besetzt worden was wahrscheinlich auf die Witterung zurückzuführen ist. Deswegen fließen bekannte Horstplätze von den Vorjahren, die nur im Jahr 2013 nicht besetzt waren, in die Beurteilung mit ein. Neben den eigenen Ergebnissen berücksichtigt diese Studie Angaben von den ehrenamtlichen Naturschutzverbänden, der Ornithologischen Gesellschaft Baden-Württemberg, des Landesamt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) sowie der Unteren Naturschutzbehörde. Insbesondere bedankt sich der Autor bei Wolfgang Schmid Naturschutzbund Aalen, der noch wichtige Hinweise und Anregungen zum Teil auch vor Ort zu bestehenden Brutvorkommen und Nahrungsgebieten im Bereich der geplanten Vorrangflächen lieferte. Termine der Geländebegehungen mit Beobachtungsschwerpunkt: Nestersuche Nestersuche Eulen Uhu Großvögel Großvögel Großvögel Großvögel Großvögel Großvögel Vorkommen planungsrelevanter Arten Aufgrund der Begehungen sowie der schon bekannten Daten sind folgende windkraftempfindliche Brutvogelarten nach LUBW im Untersuchungsgebiet anzutreffen. Wissenschaftlicher Name Deutscher Name Rote Liste B-W/D Status Nachweise in bzw. an SO Letzter Nachweis Falco subboteo Baumfalke 3 / 3 B westl. Grenze 2012 von SO 3 Milvus milvus Rotmilan - / V B nördl. von SO 2; 2012 westl. von SO 3 B westl. von SO Milvus migrans Schwarzmilan - / - B Hangleite, östl von Lauchheim Bubo bubo Uhu - / 3 B Steinbruch Hülen , anwesend, aber keine Pernis apivorus Wespenbussard 3 / - B In SO 3 Nähe Bunkergelände Tabelle 2: Liste der nachgewiesene Windkraftrelevanten Vogelarten im Untersuchungsraum Brut festgestellt 2013 Erläuterungen: Status: B =Brutvogel, (B) = Brutverdacht,? = unbekannt Rote Liste BW Gefährdungsstatus in Baden-Württemberg / in Deutschland: 0 ausgestorben, 1 vom Aussterben bedroht, 2 stark gefährdet, 3 gefährdet; V Vorwarnliste EU-VSRL Vogelschutzrichtlinie I Art des Anhangs I Avifaunistische Einschätzung der geplanten Konzentrationzonen K 1 und K 2 Die Teilflächen 1 und 2 sind von Wald bestockt und werden forstwirtschaftlich genutzt. Im Inneren des Waldes ist vor allem mit Singvögeln, Spechte, Hohltauben, Ringeltauben, sowie als Greife Habicht, Sperber als Brutvogel anzutreffen. Wespenbussarde haben diesen Bereich zwar überflogen; Hinweise zu einer Brut konnten aber nicht erbracht werden. Einschränkend ist aber festzuhalten, dass sich die

14 Konzentrationszonen Windenergie Kapfenburg 14 Konzentrationszone im Wald befand und damit die Einsehbarkeit der Konzentrationsfläche begrenzt war. Deswegen sollte im Rahmen des imissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens Raumnutzungbeobachtungen in der Konzentrationszone von erhöhten Punkten durchgeführt werden. Als Nachtgreife wurde neben dem Uhu auch der Waldkauz im Untersuchungsgebiet nachgewiesen. Das Revier des Uhus ist nördlich über 1 km von der Konzentrationszone entfernt. Im nördlichen Offenland bei Hülen wurden ebenfalls mehrmals ein bis zwei Rotmilane jagend festgestellt. Diese zogen aber nach erfolgreicher Jagd meist Richtung Nordost ab. Eine Brut in 2013 konnte nicht erfasst werden. In 2012 war aber ein Rotmilanrevier am östlichen Waldrand besetzt (Schmidt W mdl.). Das Revier dieses Vogels ist im Plan dargestellt. Es liegt ca. 400 m nördliche der geplanten Konzentrationszone 2 und damit innerhalb der von den Vogelschutzwarten empfohlenen Abstandszone. Allein die Unterschreitung der Abstandsregelung reicht für die Herleitung eines erhöhten Tötungsrisikos nicht aus ( siehe hierzu Urteil VG Minden vom AZ: 11 K 53/09). Aufgrund der Beobachtungen und der vorhandenen Struktur ist davon auszugehen, dass mögliche Revierinhaber vor allem Richtung Offenland (Norden) abfliegen, da sich nördlich des Reviers gute Jagdhabitate befinden. In Richtung Konzentrationszone stockt ausschließlich Wald, der von den Rotmilan als Jagdhabitat ungeeignet ist. Weiterhin befindet sich eine Rotmilanbrut ca. 500 m westlich der Teilfläche 1 (Plan Nr.6). Dieses Brutpaar nutzt vor allem die westlich der A 7 gelegenen Offenlandbereiche sowie die Randbereich der Autobahn A 7 als bevorzugtes Jagdhabitat. Die Teilfläche 1 des Flächennutzungsplanes, die vollständig von Wald bestockt ist, wird dagegen von den Individuen kaum beflogen. Aufgrund der Raumnutzung sowie der Vorbelastung (schon vorhandene Windkraftanlagen und Autobahn A 7) ist eine signifikante Erhöhung des Kollisionsrisikos durch die Ausweitung der Konzentrationszonen in den Waldbereich hinein nicht wahrscheinlich. Rotmilane besitzen häufig Wechselhorste. Bei Störungen kommt es dann oft zu Verlagerungen des Horststandortes. Bei einer alleinigen Betrachtung der besetzten Horste kann es zu grundlegenden Fehleinschätzungen kommen. Alle im näheren Umfeld festgestellten Rotmilan- bzw. Schwarzmilanhorste befanden sich direkt bis ca. 100 m zum Waldrand. Dies deckt sich auch mit Untersuchungen aus Niedersachsen (Schmidt P. 2009) der ebenfalls 85% der Horste in den ersten 100 m feststellte und keinen der über 200m in geschlossene Wälder angelegt wurde. Um auf Horstwechsel planerisch reagieren zu können wird vorgeschlagen einen ca. 500 m breiten Streifen entlang der Waldränder zum Offenland hin von der Windkraftnutzung auszunehmen und auch evtl. Erweiterungen der Konzentrationszonen in diesen Bereich auszuschließen. Dieser Bereich muss als absolute Tabuzone festgelegt werden, da in diesem Raum lebensraumunabhängige Balzflüge im Horstumfeld stattfinden (K. Richarz power point Präsentation am in Saarbrücken). Der nördlich gelegene Uhubrutplatz im Steinbruch Hülen war in 2013 verwaist. Die adulten Vögel hielten sich aber während der Brutzeit im Revier auf. Dies wurde durch mehrmalige Feststellung der Art im nördlichen Untersuchungsgebiet bestätigt. Der potentielle Brutplatz ist über einen Kilometer von den geplanten Konzentrationszonen entfernt. Auch wurden keine Nachweise in den geplanten Konzentrationszonen erbracht. Daher sind artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen nicht zu erwarten. Dasselbe gilt für den zweiten bekannten Uhubrutplatz am Egerursprung. Im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren ist die Homerange des Uhus eingehender zu untersuchen. In den geplanten Windvorrangflächen ist nach jetzigem Kenntnisstand mit entsprechenden Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen eine mögliche Windenergienutzung aus artenschutzrechlicher Sicht möglich. Vor allem ist die homerange der nördlich brütenden Rotmilane festzuhalten, Dies kann die Genehmigung von einzelnen Windkraftanlagen vor allem an der nördlichen Grenze in Frage stellen.

15 Konzentrationszonen Windenergie Kapfenburg 15 Eine Erweiterung Richtung Norden ist aus artenschutzrechtlicher Sicht abzulehnen, da hier vor allem Brut- und Jagdhabitate von Rotmilan und Uhu betroffen wären Konzentrationszone am Kugelbuck und Hundbühl K 3 Im Jahre 2012 hat ein Baumfalkenpaar am östlichen Waldrand des Hundsbühl (SO 3) gebrütet. Die Tiere nutzten aber vor allem das Kugeltal und die Ortschaft Beuren, um vor allem Rauchschwalben zu jagen. Ein Brutpaar an der gleichen Stelle konnte im Jahr 2013 nicht bestätigt werden. Zwar wurden einzelne Baumfalken im Gebiet gesichtet. Eine Brut wurde dabei aber nicht erfasst. Baumfalken bauen selber keine Nester sondern brüten in alten Greifvogel- bzw. Krähennestern oder anderen künstlichen Unterlagen. Da vor allem Krähennester häufig nicht viel länger als 1-2 Jahre überdauern ist die Art was die Auswahl des Brutplatzes angeht recht flexibel und ändert häufig ihren Brutstandort. Vorranggebiete nur aufgrund einer Baumfalkenbrut auszuschließen ist deswegen nicht zielführend, vor allem auch vor dem Hintergrund, dass Baumfalken nur recht selten Opfer von Windkraftanlagen wurden. Auch besteht hier die Möglichkeit durch das Anbieten von künstlichen Nisthilfen in gefahrloseren Bereichen, die Art aus Gefahrenbereichen wegzulocken. Die Konzentrationsfläche K 3 befindet sich im inneren des Waldes. Hier wurden vor allem Singvögel, Spechte, Hohltauben, Ringeltauben, sowie als Greife Habicht und Sperber, auf den Kahlschlägen und jungen Schonungen der Neuntöter auch als Brutvogel sowie vor allem im ehemaligen Munitionsgelände Rotmilane beim Überflug festgestellt. Die am meisten genutzte Überflugschneise ist im Plan dargestellt. Im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren ist durch Fixpunktbeobachtungen das Kollisionsrisiko für jede Einzelanlage darzulegen. Weiterhin wurde im Bereich des ehemaligen Munitionsdepotgelände mindestens 1 Revier des Wespenbussards festgestellt. Neben weiten Flügen, die in der Karte nicht dargestellt wurde nutzt die Art auch immer wieder eine größere Aufforstung nördlich des Munitionsdepot als Nahrungshabitat. In diesem Bereich ist aufgrund der Beobachtungen ein zweites Revierpaar nicht auszuschließen. Die Einschätzung über die Empfindlichkeit des Wespenbussard gegenüber Windkraftanlagen ist umstritten. Während die Art in den Winderlässen von Baden-Württemberg und Bayern als windkraftfempfindliche Art geführt wird, fehlt sie in allen anderen Bundesländern. Auch in der Liste der windkraftempfindlichen Arten der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten wurde die Art nicht gelistet. Die Gründe hierfür sind vielfältig. In der Kollisionsdatei von Brandenburg werden vier Opfer in Deutschland gelistet. Dies ist im Vergleich zu anderen Arten z.b. Rotmilan recht wenig. Inwieweit dies aber wirklich auf weniger Empfindlichkeit schließen lässt ist unklar. Mit den Bau von Windkraftanlagen in Wäldern könnte sich der Konflikt verschärfen. Andererseits gibt es bis dato wenig Belege die ein erhöhtes Kollisionsrisiko belegen lassen. Über die Verbreitung der Art scheint es auch noch relativ viel Unsicherheit zu geben. So wurde die Art bei eigenen Untersuchungen in geplanten Windparks auf der östlichen Alp fast in jedem Gebiet angetroffen. Weiterhin ist die Errichtung einer Schutzzone um die Brutnester wenig sinnvoll, da sie erstens schwer zu finden sind und zweitens häufig gewechselt werden. Als Grund für die häufigen Neubau des Nestes wird in der Literatur die späte Rückkehr (Mitte Ende Mai) angegeben, die häufig dazu führt, dass das Vorjahresnester schon von anderen Greifen besetzt ist. Anderseits ist die Art relativ reviertreu, d.h. so dass wenn geeignete Nahrungshabitate vorhanden diese Flächen auch im folgenden Jahr wieder genutzt werden. Um die Nutzung der Windenergie mit den artenschutzrechtlichen Belangen beim Wespenbussard in Einklang zu bringen ist vor allem über Abschaltalgorithmen nachzudenken, die dann durch ein nachgeschaltetes Monitoring weiter spezifiziert werden können. Das Monitoring ist unbedingt notwendig, da bis dato noch keine Erfahrungen hierzu vorliegen. Ein Abschaltalgorithmus könnte folgendermaßen aussehen:

16 Konzentrationszonen Windenergie Kapfenburg 16 Bei Ankunft und Revierflug (Mitte bis Ende Mai) Abschalten der Anlagen von Sonnen auf bis Untergang. Von Mai bis August keine Leerlaufbewegungen. Sobald die Anlage keinen Strom mehr erzeugen kann (z.b. zu wenig Wind) ist sie abzubremsen. Bei Ausflug der Jungtiere und Wegzug (Anfang bis Ende August) Abschalten der Anlagen von Sonnenauf- bis Untergang. Eine Genehmigung bei Vorkommen des Wespenbussard ist über ein Monitoring abzusichern. Dieses sollte mindestens 2 Jahre bestehen und die Flüge und das Verhalten der Wespenbussarde dokumentieren. Bei Neuerkenntnissen die aufgrund des Monitorings festgestellt wurden muss eine Anpassung der Abschaltzeiten möglich sein. Eine derartige Vorgehensweise lässt einerseits Flächen für die Windenergienutzung offen, anderseits werden durch entsprechende Vermeidungsmaßnahmen eine signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos unterbunden. Somit wird dem 44 Bundesnaturschutzgesetz Genüge getan. Damit wäre in der Konzentrationszone 3 auch bei Vorkommen des Wespenbussards mit entsprechenden Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen eine mögliche Windenergienutzung aus artenschutzrechlicher Sicht möglich. Trotzdem ist der Genehmigungsanspruch für jede einzelne Anlage im immissionsschutzrechtlichen Verfahren zu prüfen. 4.2 Fledermäuse (Beitrag Dr.Turni, 2012) Fledermäuse unterliegen in Deutschland strengem Schutz gemäß 7, Abs. 2, Nr. 14 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (BNatSchG). Sämtliche Fledermausart en weisen eine differenzierte Biotopbindung an unterschiedliche und zumeist auch räumlich voneinander getrennte Sommer- und Winterquartiere auf. Zusätzlich werden von vielen Arten Zwischenquartiere und mit diesen wiederum nicht identische Jagdbiotope benötigt. Als Quartiere und Verstecke dienen Höhlen und Spalten in und an Bäumen, Felsen, Mauern oder Bauwerken und Gebäuden. Den zentralen Punkt stellen dabei die Sommer- (Wochenstuben-) und die Winterquartiere dar. Zwischen diesen erfolgen die großen, jahreszeitlich gebundenen Wanderungen. Ausreichend große Nahrungshabitate sind für den Fortbestand der Populationen ebenso von übergeordneter Bedeutung. Viele Arten sind sehr standorttreu und nutzen angestammte Habitate im jährlichen Turnus immer wieder. Im Rahmen der vorläufigen sap erfolgt eine erste Einschätzung des Konfliktpotenzials für das potenzielle Standortgebiet für Windenergieanlagen anhand vorhandener Informationen und der im Gelände erhobenen Daten Untersuchungsgebiet, Methoden In Anlehnung an das empfohlene Vorgehen gemäß EUROBATS Leitfaden (Rodrigues et al. 2008) wurden für die Voruntersuchung zur Einschätzung des Konfliktpotenzials zunächst folgende Datenquellen herangezogen: Luftbilder / Topografische Karten (Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung 2009) Verbreitungskarten der Fledermausarten (Braun & Dieterlen 2003) Daten aus der Belegsammlung des Staatlichen Museums für Naturkunde Karlsruhe Daten aus einer Untersuchung in angrenzenden Bereichen (Turni 2012) Darüber hinaus erfolgten eigene Datenerhebungen im Gelände: Übersichtsbegehungen zur Erfassung und Dokumentation fledermaus-relevanter Landschaftsstrukturen (Leitstrukturen, potenzielle Jagd- und Quartierhabitate, Wanderkorridore) Konkrete Fledermauserfassungen wurden auf dieser Untersuchungsebene noch nicht durchgeführt, so dass die Bewertung den Charakter einer ersten Einschätzung hat. In Abbildung 1 sind die potenziellen Flächen für Windenergieanlagen dargestellt.

17 Konzentrationszonen Windenergie Kapfenburg 17 Abbildung 3: Potenzielle Flächen für Windenergie im GVWV Kapfenburg Ergebnisse Artenspektrum im Gebiet Im relevanten Messtischblatt 7127 (TK 25) sind im Grundlagenwerk aus der landesweiten Kartierung der Säugetiere Baden-Württembergs (Braun & Dieterlen 2003) mindestens folgende Fledermausarten gemeldet bzw. aufgrund eigener Untersuchungen in angrenzenden Messtischblättern zu erwarten: Art Wissenschaftl. Name Deutscher Name FFH RL B-W RL D Barbastella barbastellus Mopsfledermaus II, IV s 1 2 Myotis bechsteinii Bechsteinfledermaus II, IV s 2 2 Myotis myotis Großes Mausohr II, IV s 2 V Myotis mystacinus Kleine Bartfledermaus IV s 3 V Myotis nattereri Fransenfledermaus IV s 2 * Nyctalus noctula Großer Abendsegler IV s i V Pipistrellus nathusii Rauhautfledermaus IV s i * Pipistrellus pipistrellus Zwergfledermaus IV s 3 * Plecotus auritus Braunes Langohr IV s 3 V Tabelle 3: Liste der im Untersuchungsgebiet denkbaren Fledermausarten Erläuterungen: Rote Liste D Gefährdungsstatus in Deutschland (Meinig et al. 2009) BW Gefährdungsstatus in Baden-Württemberg (Braun et al. 2003) 2 stark gefährdet 3 gefährdet

18 Konzentrationszonen Windenergie Kapfenburg 18 FFH BArtSchV i gefährdete wandernde Tierart V Vorwarnliste * nicht gefährdet Fauna-Flora-Habitatrichtlinie II Art des Anhangs II IV Art des Anhangs IV Schutzstatus nach Bundesartenschutzverordnung in Verbindung mit weiteren Richtlinien und Verordnungen s streng geschützte Art Potenzielle Windenergiestandorte Nachfolgend wird die potenzielle Windenergiefläche (vgl. Abb. 5) kurz beschrieben und ihre Eignung als Fledermauslebensraum näher erläutert K 2 Waldgebiet südlich von Hülen Das Waldgebiet südlich von Hülen setzt sich aus meist jüngeren Nadel- und Laubwaldbeständen zusammen. Vereinzelt sind abgestorbene Bäume oder auch ältere Laubbäume vorhanden, die über Baumhöhlen und Spalten verfügen. Somit ist ein begrenztes, nicht üppiges Quartierpotenzial für typische Waldfledermäuse wie Mopsfledermaus, Bechsteinfledermaus, Fransenfledermaus, Großer Abendsegler oder Braunes Langohr vorhanden. In den teilweise aufgelockerten Waldbereichen finden sich gute Jagdmöglichkeiten. Das Gebiet ist von der nahe gelegenen Siedlung (Hülen) über vorhandene Leitstrukturen (Baumreihen, Hecken etc.) auch für typische Siedlungsfledermäuse gut erreichbar. Abbildung 4: Potentielle Flugwege und potenzielles Quartiershabitat im Vorhabensbereich K 2 (Flugwege: gelb Pfeile / Habitat: blau schraffierte Flächen / Konzentrationszone gelbe Schraffur)

19 Konzentrationszonen Windenergie Kapfenburg 19 Eine Transferflugstraße ist strukturell nicht erkennbar, dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Waldgebiet während der Zugzeiten im Frühjahr und Herbst z.b. vom Großen Abendsegler überflogen bzw. als Rastplatz genutzt wird. Abbildung 5: Waldgebiet im Bereich der Fläche K 2 Abbildung 6: Quartiermöglichkeiten für Fledermäuse im Bereich der Fläche K K 3 Waldgebiet südöstlich von Hülen Das Gebiet südöstlich von Hülen umfasst eine ehemalige Militäranlage mit alten Bunkern der Bundeswehr sowie vorwiegend Laub- und Nadelwald. Einzelne ältere bzw. abgestorbene Bäume mit Höhlen und Spalten sind durchaus vorhanden, so dass für typische Waldfledermäuse (s.o.) Quartiermöglichkeiten bestehen. Die alten Bunker sind aufgrund fehlender Einflugmöglichkeiten oder ungeschützter Hangplätze als Quartier ungeeignet.

20 Konzentrationszonen Windenergie Kapfenburg 20 Abbildung 7: Potenzielles Quartierhabitat in der Fläche K 3 (blau schraffierte Flächen) In den aufgelichteten Bereichen des Waldgebietes bestehen für Fledermäuse gute Jagdmöglichkeiten. Eine Transferflugstraße ist strukturell nicht erkennbar, dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Waldgebiet während der Zugzeiten im Frühjahr und Herbst z.b. vom Großen Abendsegler überflogen bzw. als Rastplatz genutzt wird. Abbildung 8: Militärbunker und Waldgebiet südöstlich von Hülen

21 Konzentrationszonen Windenergie Kapfenburg 21 Abbildung 9: Quartiermöglichkeiten im Bereich der Flächen K Bewertung Vorbemerkungen Im AGF-Positionspapier (März 2012) wird für die Standortwahl empfohlen, dass für den Fledermausschutz folgende Vorranggebiete vollständig von Windkraftanlagen freigehalten werden sollten: Nationalparks Naturschutzgebiete FFH-Schutzgebiete, die für gefährdete europäische Fledermausarten ausgewiesen wurden. Dabei sind neben den Fledermausarten des Anhangs II der FFH-RL auch die Vorkommen charakteristischer Arten zahlreicher FFH-Wald-Lebensraumtypen zu beachten Kern- und Pflegezonen von Biosphärengebieten Bannwälder alle größeren zusammenhängenden Waldflächen, mit einem hohen Anteil naturnaher Wälder ab einem Alter von 80 Jahren und extensiv bewirtschaftete Waldflächen. Diese Wälder bieten Lebensstätten für zahlreiche streng geschützte Fledermausarten. Werden geschlossene Wälder durch die Errichtung von WEA geöffnet, werden auch die im freien Luftraum und auf Lichtungen jagenden Fledermausarten in den Wald gelockt, wodurch das Kollisionsrisiko für diese Arten stark ansteigt Wald-Gewässer-Komplexe mit einer hohen Bedeutung als Jagdgebiete für Fledermäuse Konzentrationsstellen des Fledermauszuges z.b. an Kuppen oder auf Pässen der Schwäbischen Alb und des Schwarzwaldes sowie am Alpenrand, wo mit dem erhöhten Auftreten von ziehenden Fledermäusen zu rechnen ist Einzugsbereiche bedeutender Wochenstuben, Winterquartiere und Paarungsgebiete der Fledermäuse, einschließlich der Flugrouten, auf denen die Tiere die Quartiere erreichen.

22 Konzentrationszonen Windenergie Kapfenburg 22 Diese Kriterien werden im Einzelnen für das vorliegende Vorhaben geprüft und bewertet. Im Rahmen der vorliegenden Arbeit erfolgt darüber hinaus auf der Grundlage der vorhandenen sowie der im Gelände erhobenen Daten eine erste Bewertung und Einschätzung des Konfliktpotenzials für Fledermäuse. Hierzu werden verschiedene Kriterien herangezogen. In Anlehnung an Rodriges et al. (2008) werden insbesondere potenzielle Reproduktions- und Quartierhabitate, potenzielle Transferflugstraßen und Wanderkorridore der Fledermäuse sowie potenziell bedeutende Nahrungshabitate berücksichtigt. In erster Linie wird geprüft, ob z.b. Feuchtgebiete, Gewässerläufe, Baum- und Heckenreihen, höhlen- und totholzreiche Altbestände, Lichtungen und Schneisen vorhanden sind. Zudem wird die strukturelle Anbindung an bekannte Quartiere im angrenzenden Siedlungsbereich berücksichtigt. In diesem Zusammenhang wird dann für jede einzelne Potenzialfläche für Windenergieanlagen geprüft, ob eine Relevanz für das im Gebiet gemeldete Artenspektrum besteht. Die Bewertung der Relevanz für die einzelnen Fledermausarten erfolgt in Anlehnung an folgende von Brinkmann et al zusammengestellte Übersicht: Tabelle 4: Auswirkungen von Windkraftanlagen auf Fledermäuse (Brinkmann et al ) Am Ende der Prüfung wird für die Windenergiepotenzialfläche das Konfliktpotenzial für Fledermäuse benannt, ggf. ein Untersuchungsbedarf formuliert, der zur Klärung entscheidender Fragen wesentlich beiträgt Klassifizierung und Bewertung einzelner Lebensraumparameter In den nachfolgenden Tabellen ist die Klassifizierung und Bewertung einiger Kriterien vereinfacht dargestellt. Demnach befindet sich keine Potenzialfläche innerhalb eines Nationalparks oder Natura 2000 FFH-Gebietes, ebenso wenig ist ein Naturschutzgebiet oder ein Bannwaldgebiet tangiert.

23 Konzentrationszonen Windenergie Kapfenburg 23 Beide Flächen sind für Fledermausarten aus den angrenzenden Siedlungsbereichen über geeignete Leitstrukturen erreichbar. Fläche NatP FFH NSG Bann > 80 K 2 ( ) K 3 ( ) Tabelle 5: Überprüfte Lebensraumparameter I Erläuterung: NatP Nationalpark FFH Natura 2000 FFH-Gebiet NSG Naturschutzgebiet Bann Bannwald > 80 Baumbestand zumindest teilweise älter als 80 Jahre Fläche Qpot Trans Jagd AnSied K 2 ( ) K 3 ( ) ( ) Tabelle 6: Überprüfte Lebensraumparameter II Erläuterung: Qpot Quartierpotenzial Trans Transferflugroute Jagd Jagdhabitat AnSied Strukturelle Anbindung an umliegende Siedlung Konfliktpotenzialanalyse Die Konfliktpotenzialanalyse erfolgt unter dem Vorbehalt, dass noch keine konkreten Fledermausdaten im Lebensraum erhoben wurden, so dass das Resultat der Analyse den Charakter einer Einschätzung hat Konfliktpotenzial und Untersuchungsbedarf K 2 Das Gebiet K 2 kommt für Fledermäuse als Quartier- und Nahrungshabitat in Betracht. Die strukturelle Anbindung an umliegende Siedlungsbereiche ist gut, so dass insbesondere mit dem Transferflug von Zwergfledermaus, Kleiner Bartfledermaus, Braunem Langohr sowie dem Großen Mausohr zu rechnen ist. Darüber hinaus können im Wald Wochenstuben der Mopsfledermaus, Fransenfledermaus, des Braunen Langohrs und der Bechsteinfledermaus nicht ausgeschlossen werden. Zudem sind Einzelund Paarungsquartiere des Großen Abendseglers denkbar. Keine Daten liegen bislang dazu vor, ob der Große Abendsegler in den Zugzeiten über das Gebiet hinwegfliegt und die Fläche K 2 als Zwischenquartierhabitat nutzt. Die bau- und anlagebedingten Auswirkungen betreffen Jagdhabitat und Quartiere einiger Fledermausarten und sind als mittel einzustufen. Die betriebsbedingten Auswirkungen beträfen v.a. die Transfer- und Jagdflüge der Zwergfledermaus und ggf. des Großen Abendseglers (vgl. Tab. 2), für diese Arten bestünde ein erhöhtes Kollisionsrisiko. Das betriebsbedingte Konfliktpotenzial wäre mittel bis hoch. Untersuchungsbedarf: Ob in den Höhlen- und Spaltenbäumen des Waldgebietes Wochenstubenquartiere vorhanden sind, müsste durch Baumhöhlenkontrollen, ggf. durch Netzfänge und anschließender Telemetrie überprüft werden. Konkrete Beobachtungen und Detektorkontrollen müssten zudem prüfen, ob der Bereich K 2 als Zwischen- oder Paarungshabitat des Großen Abendseglers dient. Konkrete Datenerhebungen durch Flugbeobachtungen, Detektoraufnahmen und

Spannungsfeld Windenergie und Naturschutz Konflikte und Lösungsansätze

Spannungsfeld Windenergie und Naturschutz Konflikte und Lösungsansätze Spannungsfeld Windenergie und Naturschutz Konflikte und Lösungsansätze Referentin: Dipl.-Ökol. Dipl.-Ing. Claudia Bredemann Ökoplan - Bredemann, Fehrmann, Hemmer und Kordges, Essen Gliederung Problemstellung

Mehr

Vorhaben Windkraft und Natur- / Artenschutz

Vorhaben Windkraft und Natur- / Artenschutz Vorhaben Windkraft und Natur- / Artenschutz - Wie passt das? - 23.05.2012 WINDSTROM BEI UNS 1 Warum diese Vorschriften und deren Entwicklung? Ziel: Erhaltung der biologischen Vielfalt Auswirkungen auf

Mehr

Windkraft und Artenschutz

Windkraft und Artenschutz RAin U. Philipp-Gerlach Stuttgart 23.06.2012 Informationsdienst Umweltrecht (IDUR) www.idur.de Artenschutz und Windkraft Sind die sog. Zugriffsverbote gem. 44 Abs. 1 BNatSchG durch die Errichtung einer

Mehr

Dr. Michael Quest, ecoda UMWELTGUTACHTEN, Ruinenstraße 33, 44287 Dortmund

Dr. Michael Quest, ecoda UMWELTGUTACHTEN, Ruinenstraße 33, 44287 Dortmund Informationsveranstaltung Windenergie, 19. Dezember 2012 Dr. Michael Quest, ecoda UMWELTGUTACHTEN, Ruinenstraße 33, 44287 Dortmund Einsatz moderner Technik zur Untersuchung von Fledermäusen im Rahmen von

Mehr

Definition und Abgrenzung des Biodiversitätsschadens

Definition und Abgrenzung des Biodiversitätsschadens Fachtagung Schöner Schaden! Biodiversitätsschäden in der Umwelthaftungsrichtlinie Definition und Abgrenzung des Biodiversitätsschadens Universität für Bodenkultur Wien Department für Raum, Landschaft und

Mehr

Der Blauen als Windkraftstandort aus forstlicher und naturschutzfachlicher Sicht

Der Blauen als Windkraftstandort aus forstlicher und naturschutzfachlicher Sicht Der Blauen als Windkraftstandort aus forstlicher und naturschutzfachlicher Sicht - Kurzvortrag - S k r i p t v e r s i o n Informationsveranstaltung Verein Bürgerwindrad Blauen Schliengen, 5. Mai 2011

Mehr

Konzentrationszone Windenergie

Konzentrationszone Windenergie Verfasser Teil-FNP: Regionalverband Ostwürttemberg Körperschaft des öffentlichen Rechts Universitätspark 1 73525 Schwäbisch Gmünd Tel: 07171-92764-0 Kreis: Gemeinde: Gemarkung: Heidenheim Königsbronn Ochsenberg

Mehr

Arten- und naturschutzfachliche Bewertungskriterien für Potenzialflächen Wind (Ampelbeurteilung)

Arten- und naturschutzfachliche Bewertungskriterien für Potenzialflächen Wind (Ampelbeurteilung) Umwelt- und Planungsamt Landrat-Schultz-Str. 1, 49545 Tecklenburg Ihre Ansprechpartnerin: Hildegard Röckener Zimmer: Telefon: 05482/70-0 Durchwahl: 05482/70-3317 Telefax: 05482/70-13317 E-Mail: hildegard.roeckener@kreis-steinfurt.de

Mehr

Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windernergie. Zwischenbericht Brutvögel/Fledermäuse

Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windernergie. Zwischenbericht Brutvögel/Fledermäuse Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windernergie der VG Bopfingen Zwischenbericht Brutvögel/Fledermäuse Auftraggeber VG Bopfingen Marktplatz 1 73441 Bopfingen Auftragnehmer Planungsbüro für Landschaft,

Mehr

Windenergie. Stand der Diskussion und

Windenergie. Stand der Diskussion und Windenergie aus Sicht des Naturschutzes Stand der Diskussion und Herausforderungen für den NABU Übersicht Energiewende Warum das Ganze? Wo wollen wir hin? Wo stehen wir? Warum Vorrang für Wind und Sonne?

Mehr

Stadt Porta Westfalica

Stadt Porta Westfalica Stadt Porta Westfalica Konzentrationszonen für Windenergieanlagen Erörterungstermin im Rahmen der 103. FNP-Änderung 07.01.2013 Sachgebiet Stadtplanung Dipl.-Ing. Björn Sassenberg Vorgeschichte Bereits

Mehr

Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen Regionalforstamt Hochstift Stiftsstr. 15, 33014 Bad Driburg Stadt Büren - Der Bürgermeister Abteilung Planen/Bauen/Umwelt Königsstraße 16 33142 Büren 05.09.2014

Mehr

Windenergie und Naturschutz

Windenergie und Naturschutz Windenergie und Naturschutz Mathias Reitberger Rechtsanwalt- Fachanwalt für Verwaltungsrecht Kanzlei Augsburg Bergiusstr. 15 86199 Augsburg Tel.: 08 21 / 90 630 0 Fax: 08 21 / 90 630 11 E- Mail: kanzlei@meidert-

Mehr

Teilflächennutzungsplan Windenergie 2022 der Verwaltungsgemeinschaft Heidenheim Nattheim. Voruntersuchungen zum Artenschutz

Teilflächennutzungsplan Windenergie 2022 der Verwaltungsgemeinschaft Heidenheim Nattheim. Voruntersuchungen zum Artenschutz Projekt-Nr. Ausfertigungs-Nr. Datum 2122082 Gesamt: 3 11.02.2013 Auftraggeber Stadt Heidenheim Anzahl der Seiten: 37 HPC AG Tel. 7321/9394-0, Fax 7321/9394-19 Am Jagdschlößle 13 Internet: www.hpc.ag 89520

Mehr

Anwohnerinformationsveranstaltung am 09. März 2015

Anwohnerinformationsveranstaltung am 09. März 2015 Anwohnerinformationsveranstaltung am 09. März 2015 Wer ist ELWEA? STAWAG Energie GmbH 2 WEA-Projekt Marl Polsum Übersichtskarte 1,4 km 0,9 km 3 WEA-Projekt Marl-Polsum - Projektentwicklung Geplanter Standort

Mehr

Informationsveranstaltung 25./27. 09.2012

Informationsveranstaltung 25./27. 09.2012 Windkraft in Iserlohn 79. Änderung des Flächennutzungsplans Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergienutzung Informationsveranstaltung 25./27. 09.2012 Olaf Pestl Leiter Ressort Planen, Bauen,

Mehr

P. Schütz. Der neue NRW-Leitfaden Windenergie Arten-/Habitatschutz - Vereinbarkeit von Energiewende und dem Erhalt der Biodiversität -

P. Schütz. Der neue NRW-Leitfaden Windenergie Arten-/Habitatschutz - Vereinbarkeit von Energiewende und dem Erhalt der Biodiversität - P. Schütz Der neue NRW-Leitfaden Windenergie Arten-/Habitatschutz - Vereinbarkeit von Energiewende und dem Erhalt der Biodiversität - 03.04.2014 Dr. Ernst-Friedrich Kiel MKULNV, Referat III-4 (Biotop-

Mehr

Ergänzung der Rahmenstudie Windenergie zur Berücksichtigung des Arten- und Biotopschutzes (FÖA 2012)

Ergänzung der Rahmenstudie Windenergie zur Berücksichtigung des Arten- und Biotopschutzes (FÖA 2012) Landschaftsplan VG Ruwer Anhang 5: Ergänzung Rahmenstudie Windenergie Artenschutz A5.1 Anhang 5 Ergänzung der Rahmenstudie Windenergie zur Berücksichtigung des Arten- und Biotopschutzes (FÖA 2012) A6.1

Mehr

Warum Windenergie im Wald? (4)

Warum Windenergie im Wald? (4) Warum Windenergie im Wald? (4) Moderne Anlagentechnik nutzt das Windpotenzial des Waldes und ermöglicht gute Stromerträge. 140m hoher Windmessmast hohe Bodenrauhigkeit Turbulenzen über dem Kronendach Im

Mehr

1. Zielsetzung und fachlicher Hintergrund

1. Zielsetzung und fachlicher Hintergrund Bewertungshilfe Auerhuhn und Windenergie im Schwarzwald" Basis: Karten- und Planungsgrundlagen der FVA Stand: September 2013 1. Zielsetzung und fachlicher Hintergrund Diese Bewertungshilfe dient dazu,

Mehr

des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft

des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 7150 09. 07. 2015 Antrag der Abg. Paul Nemeth u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Fachliche

Mehr

Vorrangflächen zur Windenergienutzung

Vorrangflächen zur Windenergienutzung Bau-, Verkehr-, Energie-und Umweltausschuss der Gemeinde Wald-Michelbach am 29.03.2012 TOP 4: Vorrangflächen zur Windenergienutzung hier: Informationen zum Sachstand 29.03.2012 1 Vorrangflächen zur Windenergienutzung

Mehr

Gesamträumliches Planungskonzept zum Masterplan Erneuerbare Energien der Stadt Herford

Gesamträumliches Planungskonzept zum Masterplan Erneuerbare Energien der Stadt Herford 1 Gesamträumliches Planungskonzept zum Masterplan Erneuerbare Energien der Stadt Herford Ermittlung von Suchräumen für eine Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergienutzung Stand: August 2012

Mehr

Ergebnisprotokoll zur Veranstaltung Nutzung der Windkraft Windpotentialanalyse Donau-Iller am 13.07.2011 im Edwin-Scharff-Haus Neu-Ulm

Ergebnisprotokoll zur Veranstaltung Nutzung der Windkraft Windpotentialanalyse Donau-Iller am 13.07.2011 im Edwin-Scharff-Haus Neu-Ulm Schwambergerstr. 35 89073 Ulm Tel.: 0731/17608-0 Fax: 0731/17608-33 E-Mail: sekretariat@rvdi.de Homepage: www.rvdi.de Ergebnisprotokoll zur Veranstaltung Nutzung der Windkraft Windpotentialanalyse Donau-Iller

Mehr

Schattenwurf von Windkraftanlagen: Erläuterung zur Simulation

Schattenwurf von Windkraftanlagen: Erläuterung zur Simulation Bayerisches Landesamt für Umwelt Windkraft Schattenwurf von Windkraftanlagen: Erläuterung zur Simulation Die Bewegung der Rotoren von Windkraftanlagen (WKA) führt zu einem bewegten Schattenwurf, der mit

Mehr

Avifauna und Windenergieanlagen

Avifauna und Windenergieanlagen Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung Avifauna und Windenergieanlagen Windenergieausbau und Umweltbelange in Einklang bringen Deutsch-französischer Erfahrungsaustausch, 26.09.2013

Mehr

Pädagogik. Melanie Schewtschenko. Eingewöhnung und Übergang in die Kinderkrippe. Warum ist die Beteiligung der Eltern so wichtig?

Pädagogik. Melanie Schewtschenko. Eingewöhnung und Übergang in die Kinderkrippe. Warum ist die Beteiligung der Eltern so wichtig? Pädagogik Melanie Schewtschenko Eingewöhnung und Übergang in die Kinderkrippe Warum ist die Beteiligung der Eltern so wichtig? Studienarbeit Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung.2 2. Warum ist Eingewöhnung

Mehr

Sonderrundschreiben. Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen

Sonderrundschreiben. Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen Sonderrundschreiben Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen Sonnenstraße 11-80331 München Telefon 089 / 5404133-0 - Fax 089 / 5404133-55 info@haus-und-grund-bayern.de

Mehr

Internet- und E-Mail-Überwachung in Unternehmen und Organisationen

Internet- und E-Mail-Überwachung in Unternehmen und Organisationen Publiziert in SWITCHjournal 1/2004 Internet- und E-Mail-Überwachung in Unternehmen und Organisationen Dr. Ursula Widmer, Rechtsanwältin, Bern ursula.widmer@widmerpartners-lawyers.ch Die Nutzung von Internet

Mehr

Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz

Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz Vom 10. April 2008 Az.: C/5B III.3.2.1 163/08 El I. Verfahren Der Prüfungsausschuss (im Folgenden: Ausschuss)

Mehr

Verordnung. über die Zulassung von Ausnahmen. von den Schutzvorschriften. für besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten

Verordnung. über die Zulassung von Ausnahmen. von den Schutzvorschriften. für besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten Verordnung über die Zulassung von Ausnahmen von den Schutzvorschriften für besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten (Artenschutzrechtliche Ausnahmeverordnung AAV) Vom 3. Juni 2008 Quelle: Bayerisches

Mehr

Das Abbauvorhaben Zwei Länder See Suderwick Naturhaushalt Claudia Lebbing, Planungsbüro Lange GbR Zweiter Info Abend, TextilWerk Bocholt, 13.11.

Das Abbauvorhaben Zwei Länder See Suderwick Naturhaushalt Claudia Lebbing, Planungsbüro Lange GbR Zweiter Info Abend, TextilWerk Bocholt, 13.11. Das Abbauvorhaben Zwei Länder See Suderwick Naturhaushalt Claudia Lebbing, Planungsbüro Lange GbR Zweiter Info Abend, TextilWerk Bocholt, 13.11.2012 Naturhaushalt Biotoptypen Fauna (=Tierwelt) Avifauna

Mehr

VEREINBARUNG. zwischen dem. Bayerischen Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen. und der

VEREINBARUNG. zwischen dem. Bayerischen Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen. und der VEREINBARUNG zwischen dem Bayerischen Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen und der Bayerisches Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen und schließen in dem Bewusstsein,

Mehr

Windpark-Planung Denklingen-Fuchstal

Windpark-Planung Denklingen-Fuchstal Windpark-Planung Denklingen-Fuchstal Ergebnisse der Untersuchungen zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (sap) 12.02.2014 Untersuchungen zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung nach 44 BNatschG

Mehr

Probleme bei der Kompensation von Windkraftanlagen aus der Sicht eines Projektierers. Bingen, 29. Juni 2015 Markus Pauly juwi Energieprojekte GmbH

Probleme bei der Kompensation von Windkraftanlagen aus der Sicht eines Projektierers. Bingen, 29. Juni 2015 Markus Pauly juwi Energieprojekte GmbH Probleme bei der Kompensation von Windkraftanlagen aus der Sicht eines Projektierers Bingen, 29. Juni 2015 Markus Pauly juwi Energieprojekte GmbH Probleme bei der Kompensation von Windkraftanlagen aus

Mehr

Stadt Schmallenberg. FNP-Änderung zum Zweck der Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen

Stadt Schmallenberg. FNP-Änderung zum Zweck der Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen Stadt Schmallenberg FNP-Änderung zum Zweck der Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen Vorstudie: Tourismus, Landschaftsbild, Naturschutz Erläuterungen zur Sitzung des Stadtrates am 13.09.2012

Mehr

Grundlagen der Theoretischen Informatik, SoSe 2008

Grundlagen der Theoretischen Informatik, SoSe 2008 1. Aufgabenblatt zur Vorlesung Grundlagen der Theoretischen Informatik, SoSe 2008 (Dr. Frank Hoffmann) Lösung von Manuel Jain und Benjamin Bortfeldt Aufgabe 2 Zustandsdiagramme (6 Punkte, wird korrigiert)

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Mindestabstände und Konzentrationszonenplanung:

Mindestabstände und Konzentrationszonenplanung: Mindestabstände und Konzentrationszonenplanung: Effekte pauschaler Siedlungsabstände vor dem Hintergrund unterschiedlicher Ansätze zur räumlichen Steuerung der Windenergienutzung Berlin, 17.06.2014 Dr.

Mehr

1 Einleitung. 1.1 Motivation und Zielsetzung der Untersuchung

1 Einleitung. 1.1 Motivation und Zielsetzung der Untersuchung 1 Einleitung 1.1 Motivation und Zielsetzung der Untersuchung Obgleich Tourenplanungsprobleme zu den am häufigsten untersuchten Problemstellungen des Operations Research zählen, konzentriert sich der Großteil

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand

Mehr

2. Psychologische Fragen. Nicht genannt.

2. Psychologische Fragen. Nicht genannt. Checkliste für die Beurteilung psychologischer Gutachten durch Fachfremde Gliederung eines Gutachtens 1. Nennung des Auftraggebers und Fragestellung des Auftraggebers. 2. Psychologische Fragen. Nicht genannt.

Mehr

Referat zum Thema. Wie können Gefährdungspotenziale für Vögel und Fledermäuse im Rahmen der regionalen Raumordnungsplanung berücksichtigt werden?

Referat zum Thema. Wie können Gefährdungspotenziale für Vögel und Fledermäuse im Rahmen der regionalen Raumordnungsplanung berücksichtigt werden? Referat zum Thema Wie können Gefährdungspotenziale für Vögel und Fledermäuse im Rahmen der regionalen Raumordnungsplanung berücksichtigt werden? Vorgetragen von Dieter Gründonner Landschaftsplaner und

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

Planungsverbands Windkraft Wissen-Gebhardshain

Planungsverbands Windkraft Wissen-Gebhardshain Planungsverband Windkraft Wissen-Gebhardshain Kreis Altenkirchen Aufstellung eines gemeinsamen Flächennutzungsplans Teilbereich Windenergie Stellungnahmen und Beschlussvorschläge zu den vorgebrachten Anregungen

Mehr

Windkraft, überall ein heißes Thema!

Windkraft, überall ein heißes Thema! Windkraft, überall ein heißes Thema! Seit die Energiewende mit ihren ambitionierten Zielen propagiert wurde, geht es um das Überleben Deutschlands als Industrienation gegenüber einem energiepolitisch anders

Mehr

Bebauungsplan XVI-81 Fürstenwalder Allee Ergebnisse der Zauneidechsenumsetzung 2014

Bebauungsplan XVI-81 Fürstenwalder Allee Ergebnisse der Zauneidechsenumsetzung 2014 Bebauungsplan XVI-81 Fürstenwalder Allee Ergebnisse der Zauneidechsenumsetzung 2014 Zauneidechsenmännchen gefangen am 2. Juni 2014 in Falle 37 Bebauungsplan XVI-81 Fürstenwalder Allee Ergebnisse der Zauneidechsenumsetzung

Mehr

Wie weiter mit Wind in

Wie weiter mit Wind in Wie weiter mit Wind in Thüringen? 1. Entwicklung der Windenergie in Deutschland und in Thüringen bis 2014 2. Landesentwicklungsplan 2025 Vorgaben für erneuerbare Energien 3. Ausbauziele der Landesregierung

Mehr

4. BEZIEHUNGEN ZWISCHEN TABELLEN

4. BEZIEHUNGEN ZWISCHEN TABELLEN 4. BEZIEHUNGEN ZWISCHEN TABELLEN Zwischen Tabellen können in MS Access Beziehungen bestehen. Durch das Verwenden von Tabellen, die zueinander in Beziehung stehen, können Sie Folgendes erreichen: Die Größe

Mehr

Biodiversität und Windkraft in Nordhessen

Biodiversität und Windkraft in Nordhessen Biodiversität und Windkraft in Nordhessen Biologische Vielfalt und Energiewende Aufgaben für die Zukunft Fachveranstaltung der HVNL und der Naturschutz - Akademie Hessen am 20.Februar 2015 in Wetzlar Dietrich

Mehr

Planungsausschuss am 24.09.2009

Planungsausschuss am 24.09.2009 DS PlA 16/09 Anlage 11.09.2009 58515/7 Planungsausschuss am 24.09.2009 TOP 5 (öffentlich) Regionalplan Südlicher Oberrhein Kapitel Windenergie 2006 hier: Aktueller Sachstand Information Der Planungsausschuss

Mehr

Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien

Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien Wolfram Fischer Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien Oktober 2004 1 Zusammenfassung Zur Berechnung der Durchschnittsprämien wird das gesamte gemeldete Prämienvolumen Zusammenfassung durch die

Mehr

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)

Mehr

OECD Programme for International Student Assessment PISA 2000. Lösungen der Beispielaufgaben aus dem Mathematiktest. Deutschland

OECD Programme for International Student Assessment PISA 2000. Lösungen der Beispielaufgaben aus dem Mathematiktest. Deutschland OECD Programme for International Student Assessment Deutschland PISA 2000 Lösungen der Beispielaufgaben aus dem Mathematiktest Beispielaufgaben PISA-Hauptstudie 2000 Seite 3 UNIT ÄPFEL Beispielaufgaben

Mehr

Speicher in der Cloud

Speicher in der Cloud Speicher in der Cloud Kostenbremse, Sicherheitsrisiko oder Basis für die unternehmensweite Kollaboration? von Cornelius Höchel-Winter 2013 ComConsult Research GmbH, Aachen 3 SYNCHRONISATION TEUFELSZEUG

Mehr

Umweltprüfungen. Das USchadG aus der Sicht der Planung: Wolfgang Peters Bosch & Partner GmbH, Berlin. bosch & partner

Umweltprüfungen. Das USchadG aus der Sicht der Planung: Wolfgang Peters Bosch & Partner GmbH, Berlin. bosch & partner Das USchadG aus der Sicht der Planung: Haftungsfreistellung f t durch Umweltprüfungen Wolfgang Peters Bosch & Partner GmbH, Berlin www.boschpartner.de Enthaftung nach Art. 2, Nr. 1 Umwelthaftungsrichtlinie

Mehr

Bundesverband Flachglas Großhandel Isolierglasherstellung Veredlung e.v. U g -Werte-Tabellen nach DIN EN 673. Flachglasbranche.

Bundesverband Flachglas Großhandel Isolierglasherstellung Veredlung e.v. U g -Werte-Tabellen nach DIN EN 673. Flachglasbranche. Bundesverband Flachglas Großhandel Isolierglasherstellung Veredlung e.v. U g -Werte-Tabellen nach DIN EN 673 Ug-Werte für die Flachglasbranche Einleitung Die vorliegende Broschüre enthält die Werte für

Mehr

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November

Mehr

Projektmanagement in der Spieleentwicklung

Projektmanagement in der Spieleentwicklung Projektmanagement in der Spieleentwicklung Inhalt 1. Warum brauche ich ein Projekt-Management? 2. Die Charaktere des Projektmanagement - Mastermind - Producer - Projektleiter 3. Schnittstellen definieren

Mehr

Artenschutz vers. Gehölzpflege?

Artenschutz vers. Gehölzpflege? Artenschutz vers. Gehölzpflege? - Ein Jahr neues Bundesnaturschutzgesetz - Frühjahrstagung der Beratungskräfte des Obst- und Gartenbaus Horb am Neckar am 3. Mai 2011 1. Das Problem Neues Bundesnaturschutzgesetz

Mehr

Stellungnahme der Bundesärztekammer

Stellungnahme der Bundesärztekammer Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des 87 der Strafprozessordnung Berlin, 21. Februar 2012 Korrespondenzadresse: Bundesärztekammer Herbert-Lewin-Platz

Mehr

Psychologie im Arbeitsschutz

Psychologie im Arbeitsschutz Fachvortrag zur Arbeitsschutztagung 2014 zum Thema: Psychologie im Arbeitsschutz von Dipl. Ing. Mirco Pretzel 23. Januar 2014 Quelle: Dt. Kaltwalzmuseum Hagen-Hohenlimburg 1. Einleitung Was hat mit moderner

Mehr

Stadt Tecklenburg. Abwägung. 44. Flächennutzungsplanänderung. Städtebaulich-Planerische Stellungnahme. OT Brochterbeck Kreis Steinfurt

Stadt Tecklenburg. Abwägung. 44. Flächennutzungsplanänderung. Städtebaulich-Planerische Stellungnahme. OT Brochterbeck Kreis Steinfurt OT Brochterbeck Kreis Steinfurt gem. 9 Abs. 8 BauGB Städtebaulich-Planerische Stellungnahme Abwägung zu den Verfahrensschritten: Öffentliche Auslegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB Beteiligung der Behörden und

Mehr

50. Mathematik-Olympiade 2. Stufe (Regionalrunde) Klasse 11 13. 501322 Lösung 10 Punkte

50. Mathematik-Olympiade 2. Stufe (Regionalrunde) Klasse 11 13. 501322 Lösung 10 Punkte 50. Mathematik-Olympiade. Stufe (Regionalrunde) Klasse 3 Lösungen c 00 Aufgabenausschuss des Mathematik-Olympiaden e.v. www.mathematik-olympiaden.de. Alle Rechte vorbehalten. 503 Lösung 0 Punkte Es seien

Mehr

TOP 2 Vorstellung der planungsrechtlichen Situation

TOP 2 Vorstellung der planungsrechtlichen Situation TOP 2 Vorstellung der planungsrechtlichen Situation 1. Bund Atomausstieg und Energiewende Atomausstiegsgesetz im Jahre 2002 Atomunfall von Fukushima im März 2011 Änderung des Atomgesetzes im Juni 2011:

Mehr

Durch diese Anleitung soll eine einheitliche Vorgehensweise bei der Vermessung und Bewertung von Golfplätzen sichergestellt werden.

Durch diese Anleitung soll eine einheitliche Vorgehensweise bei der Vermessung und Bewertung von Golfplätzen sichergestellt werden. Da die Länge der Spielbahnen auch unter dem Course-Rating-System (CRS) das wichtigste Bewertungskriterium für einen Golfplatz darstellt, ist die korrekte Vermessung der Spielbahnen eine unverzichtbar notwendige

Mehr

Windkraft in Bayern Eine Chance für Kommunen

Windkraft in Bayern Eine Chance für Kommunen Praktikerseminar Windkraft in Bayern Eine Chance für Kommunen am 16.11.2011 in München Referenten: Dr. Michael Rolshoven Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht Rechtsanwälte Müller-Wrede & Partner,

Mehr

Behörde für Bildung und Sport Abitur 2008 Lehrermaterialien zum Leistungskurs Mathematik

Behörde für Bildung und Sport Abitur 2008 Lehrermaterialien zum Leistungskurs Mathematik Abitur 8 II. Insektenpopulation LA/AG In den Tropen legen die Weibchen einer in Deutschland unbekannten Insektenpopulation jedes Jahr kurz vor Beginn der Regenzeit jeweils 9 Eier und sterben bald darauf.

Mehr

Markus Demary / Michael Voigtländer

Markus Demary / Michael Voigtländer Forschungsberichte aus dem Institut der deutschen Wirtschaft Köln Nr. 50 Markus Demary / Michael Voigtländer Immobilien 2025 Auswirkungen des demografischen Wandels auf die Wohn- und Büroimmobilienmärkte

Mehr

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Der persönliche Anwendungsbereich des BetrVG ergibt sich aus 5 BetrVG. Danach gelten als Arbeitnehmer i.s.d. BetrVG Angestellte und Arbeiter unabhängig davon, ob

Mehr

Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive)

Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive) Anwender - I n f o MID-Zulassung H 00.01 / 12.08 Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive) Inhaltsverzeichnis 1. Hinweis 2. Gesetzesgrundlage 3. Inhalte 4. Zählerkennzeichnung/Zulassungszeichen

Mehr

Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner

Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Seit dem 01. Januar 2005 ist das eheliche Güterrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auch auf eingetragene Lebenspartnerschaften

Mehr

Feiertage in Marvin hinterlegen

Feiertage in Marvin hinterlegen von 6 Goecom GmbH & Co KG Marvin How to's Feiertage in Marvin hinterlegen Feiertage spielen in Marvin an einer Reihe von Stellen eine nicht unerhebliche Rolle. Daher ist es wichtig, zum Einen zu hinterlegen,

Mehr

Windkraft in der Planungsregion Landshut

Windkraft in der Planungsregion Landshut Windkraft in der Planungsregion Landshut Möglichkeiten, Herausforderungen, Steuerungsalternativen Sebastian Bauer Regionaler Planungsverband Landshut 05.07.2011 1 Gliederung Aktuelle Daten und Fakten zur

Mehr

19.12.2012. Kreishaus Siegburg. Gemeinde Hellenthal

19.12.2012. Kreishaus Siegburg. Gemeinde Hellenthal Informationsveranstaltung Windenergie für Städte und Gemeinden des Rhein-Siegkreises 19.12.2012 Kreishaus Siegburg Ausweisung von Vorranggebieten für Windkraftanlagen aus Sicht einer Kommune Gemeinde Hellenthal

Mehr

Planungsverfahren für Windkraftanlagen mit guter Akzeptanz in Hersfeld - Rotenburg Bad Hersfeld, 14. Juni 2011

Planungsverfahren für Windkraftanlagen mit guter Akzeptanz in Hersfeld - Rotenburg Bad Hersfeld, 14. Juni 2011 Planungsverfahren für Windkraftanlagen mit guter Akzeptanz in Hersfeld - Rotenburg Bad Hersfeld, 14. Juni 2011 Dipl.-Ing. Lars Rotzsche Bundesverband Windenergie e.v., Landesverband Hessen 2020: EE sichern

Mehr

Überlagerung des Stromverbrauchs in Baden-Württemberg mit der Stromerzeugung aller Windenergie- und Fotovoltaik-Anlagen in Deutschland: März 2015

Überlagerung des Stromverbrauchs in Baden-Württemberg mit der Stromerzeugung aller Windenergie- und Fotovoltaik-Anlagen in Deutschland: März 2015 Überlagerung des Stromverbrauchs in Baden-Württemberg mit der Stromerzeugung aller Windenergie- und Fotovoltaik-Anlagen in Deutschland: März 2015 Der Stromverbrauch in Baden-Württemberg (10,5 Millionen

Mehr

Fortschreibung des Teilkonzeptes B IV 3.2 Nutzung der Windenergie des Regionalplanes der Region Allgäu

Fortschreibung des Teilkonzeptes B IV 3.2 Nutzung der Windenergie des Regionalplanes der Region Allgäu - V O R E N T W U R F - (Stand 25.09.2012) Fortschreibung des Teilkonzeptes B IV 3.2 Nutzung der Windenergie des Regionalplanes der Region Allgäu Informelle Anhörung zu Suchräumen Stellungnahme der Verwaltung

Mehr

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden

Mehr

Artenschutz bei der Planung von Windenergie

Artenschutz bei der Planung von Windenergie Artenschutz bei der Planung von Windenergie Grundlagen, Rechtsprechung, Konflikte mit besonderer Berücksichtigung windkraftsensibler Vogelarten wie Rotmilan und Schwarzstorch Dr Claus Albrecht Lütticher

Mehr

6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung

6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen TK Lexikon Arbeitsrecht 6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung HI2516431 (1) 1 Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung

Mehr

Energetische Klassen von Gebäuden

Energetische Klassen von Gebäuden Energetische Klassen von Gebäuden Grundsätzlich gibt es Neubauten und Bestandsgebäude. Diese Definition ist immer aktuell. Aber auch ein heutiger Neubau ist in drei (oder vielleicht erst zehn?) Jahren

Mehr

Anwendungshinweise zur Anwendung der Soziometrie

Anwendungshinweise zur Anwendung der Soziometrie Anwendungshinweise zur Anwendung der Soziometrie Einführung Die Soziometrie ist ein Verfahren, welches sich besonders gut dafür eignet, Beziehungen zwischen Mitgliedern einer Gruppe darzustellen. Das Verfahren

Mehr

Anleitung zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung

Anleitung zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung Anleitung zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung 1 Vorbereiten der Gefährdungsbeurteilung 1.1 Richten Sie mit Hilfe des Windows-Explorers (oder des Windows-Arbeitsplatzes) einen neuen Ordner ein,

Mehr

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller

Mehr

Begründung zur 1. Änderung des Gesamtflächennutzungsplanes der Stadt Mittenwalde Stand: Mai 2015

Begründung zur 1. Änderung des Gesamtflächennutzungsplanes der Stadt Mittenwalde Stand: Mai 2015 Begründung zur 1. Änderung des Gesamtflächennutzungsplanes der Stadt Mittenwalde Stand: Mai 2015-1 - Auftraggeber: Stadt Mittenwalde Bürgermeister Herr Pfeiffer Rathausstr. 8 15749 Mittenwalde Auftragnehmer:

Mehr

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge

Mehr

Bundesländer Erlass / Empfehlung / Hinweispapier Vorrang Vorbehalt Eignung Anmerkungen

Bundesländer Erlass / Empfehlung / Hinweispapier Vorrang Vorbehalt Eignung Anmerkungen (BundLänder Initiative Windenergie, Stand Juni 2012) Informationsgrundlage (HINWEIS: Einige Bundesländer schreiben aktuell ihre Empfehlungen fort, sodass die Angaben zu überprüfen sind.) Gebietskategorien

Mehr

Handbuch Fischertechnik-Einzelteiltabelle V3.7.3

Handbuch Fischertechnik-Einzelteiltabelle V3.7.3 Handbuch Fischertechnik-Einzelteiltabelle V3.7.3 von Markus Mack Stand: Samstag, 17. April 2004 Inhaltsverzeichnis 1. Systemvorraussetzungen...3 2. Installation und Start...3 3. Anpassen der Tabelle...3

Mehr

Auftraggeber. HP&P GRUPPE Marburger Straße 112 35396 Giessen. Auftragnehmer

Auftraggeber. HP&P GRUPPE Marburger Straße 112 35396 Giessen. Auftragnehmer BEBAUUNG DES EHEMALIGEN HELIOS-GELÄNDES IN DER STADT BAD SCHWARTAU (AM HOCHKAMP 11): ARTENSCHUTZBEIRAG ZUM ABRISS EINER PRODUKTIONSHALLE UND EINES WOHNHAUSES Auftraggeber HP&P GRUPPE Marburger Straße 112

Mehr

Betriebliche Gestaltungsfelder

Betriebliche Gestaltungsfelder Betriebliche Gestaltungsfelder Präsenzkultur aufbrechen Name Autor/in Anlass, Ort und Datum Gefördert vom: 1 Gliederung 1. Präsenzkultur 2. Handlungsfeld: Mobile Arbeit 3. Präsenz ist nicht gleich Leistung

Mehr

AutoCAD 2007 - Dienstprogramm zur Lizenzübertragung

AutoCAD 2007 - Dienstprogramm zur Lizenzübertragung AutoCAD 2007 - Dienstprogramm zur Lizenzübertragung Problem: Um AutoCAD abwechselnd auf mehreren Rechnern einsetzen zu können konnte man bis AutoCAD 2000 einfach den Dongle umstecken. Seit AutoCAD 2000i

Mehr

Herrn Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe Gartenstraße 210-214 48147 Münster

Herrn Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe Gartenstraße 210-214 48147 Münster Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin MGEPA Nordrhein-Westfalen 40190 Düsseldorf Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe

Mehr

Fachanforderungen für die Abiturprüfung im Fach Elektrotechnik

Fachanforderungen für die Abiturprüfung im Fach Elektrotechnik Fachanforderungen für die Abiturprüfung im Fach Elektrotechnik auf der Basis der FgVO 1999/03 FG-Handreichung 2004 FgPVO 2001 EPA 1989 Lehrpläne 2002 Stand 07.12.2004 1. Fachliche Qualifikationen Die Schülerinnen

Mehr

Erstellen von x-y-diagrammen in OpenOffice.calc

Erstellen von x-y-diagrammen in OpenOffice.calc Erstellen von x-y-diagrammen in OpenOffice.calc In dieser kleinen Anleitung geht es nur darum, aus einer bestehenden Tabelle ein x-y-diagramm zu erzeugen. D.h. es müssen in der Tabelle mindestens zwei

Mehr

Deutschland-Check Nr. 34

Deutschland-Check Nr. 34 Die Staatsverschuldung Deutschlands Ergebnisse des IW-Arbeitnehmervotums Bericht der IW Consult GmbH Köln, 12. November 2012 Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH Konrad-Adenauer-Ufer 21

Mehr

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Liechtensteinisches Landesgesetzblatt 952.11 Jahrgang 2015 Nr. 250 ausgegeben am 25. September 2015 Verordnung vom 22. September 2015 über die Abänderung der Sorgfaltspflichtverordnung Aufgrund von Art.

Mehr

Outlook. sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8. Mail-Grundlagen. Posteingang

Outlook. sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8. Mail-Grundlagen. Posteingang sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8 Outlook Mail-Grundlagen Posteingang Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um zum Posteingang zu gelangen. Man kann links im Outlook-Fenster auf die Schaltfläche

Mehr