Konzentrationszone Windenergie

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1 Verfasser Teil-FNP: Regionalverband Ostwürttemberg Körperschaft des öffentlichen Rechts Universitätspark Schwäbisch Gmünd Tel: Kreis: Gemeinde: Gemarkung: Heidenheim Königsbronn Ochsenberg Auftraggeber: Gemeinde Königsbronn Herwartstraße Königsbronn Tel Mail: rathaus@koenigsbronn.de Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung (sap) Konzentrationszone Windenergie Textteil Bearbeitung: Dipl.-Ing.(FH) Klaus Saur Fr. Garten-u.Landschaftsarchitekt BDLA Dipl.-Ing. (FH) Diana König Garten-und Landschaftsarchitektin ip Bergstrasse 6, Mengen Tel Fax K.Saur.Landschaftsarchitekt@t-online.de Artenerhebung: Vögel: Planungsbüro Naturkonzept, Reutlingen Luis G. Sikora Fledermäuse: Gutachterbüro f. Faunistische Erhebungen Dr.Hendrik Turni Juli 2013

2 Konzentrationszone Windenergie Ochsenberg 2 Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung (sap) Konzentrationszone Windenergie Ochsenberg Textteil Verfasser Teil-FNP: Regionalverband Ostwürttemberg Körperschaft des öffentlichen Rechts Universitätspark Schwäbisch Gmünd Auftraggeber Gemeinde Königsbronn Herwartstraße Königsbronn Bearbeitung Dipl.-Ing.(FH) Klaus Saur Fr. Garten- und Landschaftsarchitekt BDLA Bergstrasse 6, Mengen Artenerhebungen Vögel: Planungsbüro Naturkonzept, Reutlingen Luis G. Sikora Fledermäuse: Gutachterbüro für Faunistische Erhebungen Dr. Hendrik Turni Juli 2013

3 Konzentrationszone Windenergie Ochsenberg 3 Inhaltsverzeichnis 1.0 EINFÜHRUNG Grundlagen und Aufgabenstellung LAGE DES GEBIETES IM RAUM Politische Zuordnung Naturräumliche Gliederung Vorhaben AUSWIRKUNGEN DER GEBIETSAUSWEISUNG Vorgaben zu Gebietsausweisung für Windenergieanlagen Relevante Wirkungen der Planung Festlegung des Prüfungsrahmens Allgemeine Artenschutzrechtliche Vorgaben Annahme artenschutzrechtlicher Tatbestände allgemeine Konfliktbeschreibung Greifvögel Fledermäuse ARTENSCHUTZRECHTLICHE PRÜFUNG Vögel Untersuchungsgebiet Datengrundlage und Methodik Vorkommen planungsrelevanter Arten Darlegung der Betroffenheit planungsrelevanter Arten Fledermäuse Untersuchungsgebiet, Methoden Ergebnisse Artenspektrum im Gebiet Potenzielle Windenergiestandorte Bewertung Zusammenfassung Prognose artenschutzrechtlicher Tatbestände Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen ANHANG Literaturverzeichnis... 27

4 Konzentrationszone Windenergie Ochsenberg 4 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Topographische Karte 1: mit Relief und Lage der Konzentrationszone... 7 Abbildung 2: Auszug aus Informationssytem Zielartenkonzept (ZAK) für Ochsenberg Abbildung 3: Nahrungs- Balz und Brutgebiete windkraftrelevanter Vogelarten Abbildung 4: Untersuchungsgebiet und weitere windkraftrelevante Vogelarten im weiteren Umkreis Abbildung 5: Fledermäuse Untersuchungsbereich Ochsenberg Abbildung 6: Potentielles Quartiershabitat im Vorhabensbereich Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Windkraftempfindliche Vogelarten... 8 Tabelle 2: Tabelle des Zielartenkonzepts nach LUBW Tabelle 3: Liste der nachgewiesene Windkraftrelevanten Vogelarten im Untersuchungsraum Tabelle 4: Liste der im Untersuchungsgebiet denkbaren Fledermausarten Tabelle 5: Auswirkungen von Windkraftanlagen auf Fledermäuse (Brinkmann et al ) Tabelle 6: Ergebnisse der Konfliktpotenzialanalyse sowie des Untersuchungsbedarfs... 24

5 Konzentrationszone Windenergie Ochsenberg EINFÜHRUNG 1.1 Grundlagen und Aufgabenstellung Für das Vorhaben gelten die artenschutzrechtlichen Verbote von 44 (1) BNatSchG bezüglich der Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie und der Vögel. Diese Belange sind auch im späteren Bauleitplanverfahren nicht abzuwägen. Danach ist insbesondere verboten: 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,[ ] Die Verbote gelten nicht nur für zielgerichtete Handlungen gegen die Tiere und ihre Fortpflanzungsund Ruhestätten, sondern auch für sonstige Handlungen, die zu den genannten Beeinträchtigungen führen können. Nach 44 (5) BNatSchG treten die Verbotstatbestände nicht ein, wenn die ökologischen Funktionen der vom Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt werden. Für verbleibende Verbotstatbestände ist eine Ausnahme nach 45 (7) BNatSchG erforderlich. Sie ist an die folgenden Voraussetzungen gebunden: für das Vorhaben müssen zwingende Gründe des öffentlichen Interesses sprechen es darf keine zumutbaren Alternativen mit geringeren Beeinträchtigungen geschützter Arten geben der Erhaltungszustand der betreffenden Arten darf nicht verschlechtert werden; dies erfordert bei Bestandsbedrohten Arten i.d.r. zielgerichtete Maßnahmen zur Bestandsstützung. Die Lösbarkeit artenschutzrechtlicher Aufgaben durch das Vorhaben wird anhand der folgenden Grundlagen vorgenommen: Auswertung vorhandener Daten zum Vorkommen streng geschützter Arten und europäischer Vogelarten Erfassung der Vögel im Rahmen der sap, Revierkartierung aller Arten und streng geschützter Arten Kartierung von Ruhestätten Erfassung der Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie und Abschichtung der Betroffenheit Kartierung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten bzw. möglichst präzise Abgrenzung von Bereichen, in denen sich Fortpflanzungs- und Ruhestätten befinden (z.b. Baumhöhlenquartiere von Fledermäusen) Abgrenzung der lokalen Populationen und Beurteilung deren Erhaltungszustands, Auswertung von Biotoptypenkartierungen. Auf diesen Grundlagen soll ermittelt werden, welche artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände des 44 BNatSchG durch das Vorhaben grundsätzlich eintreten können oder zumindest nicht ausgeschlossen werden können. Die hier formulierten Verbote des besonderen Artenschutzrechtes beziehen sich nicht auf die Darstellungen und Festsetzungen im Rahmen der Bauleitplanung, sondern entfalten ihre Wirkung erst auf der der Bauleitplanung nachgelagerten Entscheidungsebene, auf der über die Zulassung der planerisch vorbereiteten baulichen oder sonstigen Bodennutzung (in diesem Falle durch Windkraftanlagen) befunden wird.

6 Konzentrationszone Windenergie Ochsenberg 6 Erweist sich jedoch im weiteren Verfahren, dass die Darstellungen bzw. Festsetzungen eines Bauleitplanes nur unter Verletzung einschlägiger Bestimmungen des Artenschutzrechtes in die Realität umgesetzt werden könnte, kann der Plan nicht umgesetzt werden, da er wegen des vorgreifenden Abwägungsgebotes nicht vollzugsfähig ist. In dieser Hinsicht ist es sinnvoll, bereits im Zuge der Untersuchung zur Konzentrationszonenermittlung vorausschauend zu ermitteln und zu beurteilen, ob die Ausweisung von Konzentrationszonen im Flächennutzungsplan der Gemeinde Königsbronn artenschutzrechtliche Konflikte gemäss 44 Abs. 1 BNatSchG oder 19 Abs.1-3 BNatSchG nach sich ziehen könnte, die ihre Verwirklichung dauerhaft unmöglich erscheinen lassen würden oder ob sich Verbotstatbestände nach 44 BNatSchG Absatz 1 ergeben könnten, welche eine Befreiung von den Verboten gemäss 45 Abs. 7 BNatSchG notwendig machen würden. Nachfolgend wird daher geprüft, ob für relevante Tier- und Pflanzenarten aufgrund der Lage ihrer Fundorte sowie ihrer Lebensansprüche eine Betroffenheit durch die konkrete Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) in der Konzentrationszone für Windenergie bei Ochsenberg anzunehmen ist. 2.0 LAGE DES GEBIETES IM RAUM 2.1 Politische Zuordnung Die Ausweisung einer Konzentrationszone für Windenergie der Gemeinde Königsbronn liegt am östlichen Rand der Gemarkung an der Gemeindegrenze zur Gemarkung Stadt Aalen. In ca. 1 km Luftlinie östlich der Gemeinde Ochsenberg liegt das Gebiet vollständig innerhalb des Staatswaldes Heidenheim Distrikt 33 Ochsenberg im Gewann Zellerhau auf der Albhochfläche oberhalb des Brenztales. 2.2 Naturräumliche Gliederung Das Albuch und Härtsfeld sind durch eine geringere Höhenlage gekennzeichnet und stellen den niedrigeren östlichen Teil der Kuppenalb dar. Der Naturraum dieses Teiles der Albhochfläche ist durch ruhigere Formen mit geomorphologisch sanfter Kuppenlandschaft gekennzeichnet. Das Albuch und Härtsfeld weisen den größten Waldanteil aller Untereinheiten der Schwäbischen Alb auf. Die potentielle natürliche Vegetation ist der auf sonnenexponierten Hängen vorkommende Seggen- Buchenwald auf der Kuppenalb. Auf höher gelegenen Flächen und an den Schattenseiten der Hänge kommt in Übergängen der Platterbsen-Buchenwald als vorherrschende potentielle natürliche Vegetation der Alb vor. Diese natürliche potentielle Vegetation der Schwäbischen Alb ist im Laufe der Jahrhunderte durch anthropogene Einflüsse stark geprägt worden, sodass hier auch Fichtenwald als wirtschaftlichen Faktoren aufgeforstet wird. Der Untersuchungsbereich ist fast vollständig Waldbestand und entspricht in allen Teilen der Bestockung und Artenzusammensetzung der anthropogenen Nutzung als Fichtenbestände mit Beimischungen von anderen Nadelholzarten und abschnittsweise Bestockung mit Buchen. Im Osten des Gebiets schließen sich weitere zusammenhängende Waldflächen an; Richtung Westen zur Ortschaft Ochsenberg hin befinden sich um den Ort landwirtschaftliche Flächen mit Grünland und Äckern.

7 Konzentrationszone Windenergie Ochsenberg 7 Abbildung 1: Topographische Karte 1: mit Relief und Lage der Konzentrationszone (Quelle: TOP 25 Baden-Württemberg, Landesvermessungsamt BW, 2002 CD-ROM) 2.3 Vorhaben Auf der Gemarkung Königsbronn, Ortsteil Ochsenberg, ist am östlichen Gemarkungsrand von Königsbronn durch den Regionalverband Ostwürttemberg eine Konzentrationszone für Windkraftenergieanlagen (WEA) geplant. Dieses Gebiet möchte die Gemeinde Königsbronn im Teilflächennutzungsplan Windenergie als Konzentrationszone für WEA ausweisen. Die Konzentrationszone umfasst eine Fläche von ca. 58 ha. Am östlichen Gebietsrand angrenzend wird auf der Gemarkung Aalen die Gebietsausweisung fortgesetzt. Eine Begrenzung der Anlagenhöhe ist bisher nicht beabsichtigt. Die derzeit an meisten errichteten Anlagentypen von Windrädern haben einen Rotordurchmesser von über 100 m, was eine Nabenhöhe von ca. 140 m bedingt und eine Gesamthöhe von bis zu 200 m. Die Nennleistung einer solchen Windenergieanlage mit diesen Dimensionen dürfte entsprechend der Windhöffigkeit bei ca. 2,5 MW liegen. Das Fundament bildet die Verankerung der Windenergieanlage im Erdreich. Um die Standfestigkeit der Windenergie-Anlage zu gewährleisten, wird je nach Festigkeit des Untergrundes eine Pfahl- oder Flachgründung vorgenommen. Die Flachgründung ist eine der am häufigsten angewandten Fundamentvarianten. Die Größe eines solchen Flachgründung-Fundamentes hängt vom Standort und dessen Bodenbeschaffenheit, der geplanten Nabenhöhe und der Durchmesser der Rotorblätter ab. Eine Dimension von ca m Durchmesser und einer Tiefe bei einer Flachgründung bis zu 8-10 m kann als Anhaltspunkt für Eingriffe in den Boden betrachtet werden.

8 Konzentrationszone Windenergie Ochsenberg AUSWIRKUNGEN DER GEBIETSAUSWEISUNG Mit Hilfe einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (sap) wird geklärt, ob durch ein Bauvorhaben für streng geschützte Arten eine Betroffenheit vorliegt, die mindestens einen der Verbotstatbestände des 44 BNatSchG Absatz 1 erfüllt. Durch eine projekt-spezifische Abschichtung des zu prüfenden Artenspektrums brauchen die Arten einer sap nicht unterzogen werden, für die eine verbotstatbeständliche Betroffenheit durch das jeweilige Projekt mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden kann. Deshalb wird in einem ersten Schritt in einer Vorprüfung die Relevanz ermittelt. Die Relevanzprüfung kann mit Hilfe von Datenrecherchen oder/und durch Vorbegehungen zur Ermittlung geeigneter Lebensraumbedingungen bzw. zum Nachweis relevanter Arten erfolgen. Hierdurch werden dann die Arten identifiziert, die vom Vorhaben tatsächlich betroffen sind oder sein können. Für den Fall der Relevanz erfolgt dann im zweiten Schritt die spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung als eigenständiger Teil. 3.1 Vorgaben zu Gebietsausweisung für Windenergieanlagen Mit dem Bau und dem Betrieb von Windkraftanlagen können erhebliche artenschutzrechtliche Konflikte auftreten. Diese reichen von der Zerstörung von Habitaten über Störungen aufgrund des Betriebs (Lärm) bis hin zur direkten Tötung von Individuen (Kollision). Insbesondere Vögel können hiervon betroffen sein, wobei die Betroffenheit dieser Tiergruppe artspezifisch sehr verschieden ist (SIKORA 2012). Von der Landesanstalt für Umwelt, Messung und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) wurde in den Hinweise für den Untersuchungsumfang zur Erfassung von Vogelarten bei Bauleitplanung und Genehmigung von Windenergieanlagen vom 1. März 2013 eine Liste windkraftempfindlicher Vogelarten erstellt. Nach dem derzeitigen Stand sind für das Untersuchungsgebiet folgende Arten relevant: Deutscher Name Wissenschaftlicher Name Baumfalke Rotmilan Schwarzmilan Uhu Raubwürger Wanderfalke Wespenbussard Falco subbuteo Milvus milvus Milvus migrans Bubo bubo Lanius excubitor Falco peregrinus Pernis apivorus Tabelle 1: Windkraftempfindliche Vogelarten Die Erfassung der nicht windkraftempfindlichen Brutvogelarten dient dazu, durch das Planvorhaben ausgelöste Tötungen von Individuen, erhebliche Störungen von Vogelarten sowie den Verlust von Fortpflanzungsstätten, Aufzucht-, Mauser- und Überwinterungsstätten zu vermeiden. Nicht windkraftempfindliche Vogelarten können durch WEA an ihren Fortpflanzungsstätten betroffen sein. Für den Untersuchungsumfang der Erfassung von Fledermausarten liegen noch keine Vorgaben oder Hinweise speziell für Windkraftanlagen vor; die artenschutzrechtliche Prüfung erfolgt demnach nach den bisherigen Erfassungsstandards im Rahmen der Bauleitplanung. Floristische Erhebungen wurden nicht gemacht.

9 Konzentrationszone Windenergie Ochsenberg Relevante Wirkungen der Planung Diese Angaben lassen sich für die Beurteilung der generellen Auswirkungen der Ausweisung dieser Konzentrationszone für Windenergieanlagen der genannten Größenordnung als realistische Vorgaben heranziehen. Grundsätzliche Wirkungen, die von der Darstellung der Konzentrationszone im FNP und der dadurch möglichen Aufstellung von Windenergieanlagen auf Tiere und Pflanzen ausgehen, sind: Baubedingte Wirkungen (temporäre Wirkungen bei der Errichtung der WEA) Entfernen der Vegetationsschicht, Eingriffe in die Bodenschichtung (hier: Karstgebiet) Anlage von Verkehrs- und Arbeitsflächen im Bereich des WEA-Standortes, teilweise auch temporär Emissionen durch Maschineneinsatz Störung angrenzender Lebensräume Anlagebedingte Wirkungen (dauerhafte Wirkungen der WEA-Anlage) Versiegelung von Boden am Anlagenstandort optische Reize durch die weite Sichtbarkeit der Anlagen Betriebsbedingte Wirkungen (dauerhafte Wirkungen durch den Betrieb der WEA) Fallenwirkung mit der Folge von Individuenverlust (Vogel-/Fledermausarten) Barrierewirkung, Verdrängungseffekte Lärmemissionen, akustische Reize, Scheuchwirkung Lichtemissionen (Betriebsbeleuchtung) Schattenschlag oder Lichtreflexionen mit Lock- oder Scheuchwirkung Für die planungsrelevanten Arten können sich folgende konkrete Auswirkungen ergeben: Bau- oder betriebsbedingte Individuenverluste bei planungsrelevanten Arten Baubedingte Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der planungsrelevanten Arten Bau- oder betriebsbedingte erhebliche Störung der streng geschützten Arten sowie der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten Bau-, anlage- oder betriebsbedingter Verlust von Habitaten der planungsrelevanten Arten Im Folgenden wird geprüft, ob und für welche Arten sich mit den bisherigen Daten und Erhebungen unter Berücksichtigung von möglichen Vermeidungsmaßnahmen oder Minderungsmaßnahmen Auswirkungen ergeben können. 3.3 Festlegung des Prüfungsrahmens Die Prüfung für den Untersuchungsraum erfolgt auf Grundlage vorhandener Daten sowie eigener Erhebungen der Vogelarten im Spätsommer / Herbst 2012 sowie Frühjahr / Sommer Die Prüfung erfolgt unter Beachtung des BNatSchG vom , zuletzt geändert durch Gesetz vom (BGBl. I S. 1482) m.w.v. 7.Aug.2013, in Anlehnung an die naturschutzfachlichen Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (sap) in den Unterlagen der Landesanstalt für Umwelt, Messung und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) der Hinweise für den Untersuchungsumfang zur Erfassung von Vogelarten bei Bauleitplanung und Genehmigung von Windenergieanlagen vom 1. März Im Rahmen der Eingriffsbeschreibung und -bewertung wird geprüft, ob schon durch die Planung der Gebietsausweisung einzelne Individuen einer relevanten Art trotz möglicher zu formulierender Vermeidungsmaßnahmen erheblich beeinträchtigt werden können.

10 Konzentrationszone Windenergie Ochsenberg 10 Der Bewertungsmassstab für die Beurteilung erheblicher Beeinträchtigungen lehnt sich an den der FFH-Richtlinie an. Nach FFH-Richtlinie muss gewährleistet sein, dass die Populationen der betroffenen Art in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet in einem günstigen Erhaltungszustand bleiben kann trotz des Planvorhabens. Dies wird im Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (BNatSchG) insofern konkretisiert, dass die Rechtsfolgen an die Zerstörung der Biotope der streng geschützten Arten gekoppelt sind, sofern diese nicht ersetzbar sind. Dabei reicht es aus, wenn die konkret betroffene Lebensraumfunktion für die Art verloren geht. Das bedeutet aber auch im Gegenzug, dass die Beeinträchtigungen der Lebensraumfunktion erst ab einer bestimmten Intensität als Zerstörung angesehen werden. Insofern könnte statt Zerstörung auch von erheblicher Beeinträchtigung der Lebensraumfunktion gesprochen werden. Optische und/oder akustische Störungen durch den Baubetrieb oder die Anlagen sind aus artenschutzrechtlicher Sicht nur dann von Relevanz, wenn in deren Folge der Erhaltungszustand einer lokalen Population verschlechtert wird. Relevant sind Störungen nur für die europäischen Vogelarten und die streng geschützten Arten. Alle Teillebensstätten einer Tierpopulation sind geschützt. Nahrungsstätten und Wanderkorridore zählen nur dann nicht dazu, wenn sie für den Erhalt der lokalen Population nicht zwingend notwendig sind. Regelmäßig genutzte Raststätten fallen unter den gesetzlichen Schutz. 3.4 Allgemeine Artenschutzrechtliche Vorgaben Abbildung 2: Auszug aus Informationssytem Zielartenkonzept (ZAK) für Ochsenberg Quelle: LUBW, 2012 Zusätzlich zu den Erhebungen vor Ort wurden die Daten und Grundlagen des Zielartenkonzeptes der LUBW abgefragt, um hier dadurch eventuell entsprechende mögliche Ergänzungen dazu zu erreichen. Als besondere Schutzverantwortung der Gemeinde Königsbronn für geschützte Arten gibt das Zielartenkonzept der LUBW für den Bereich des Untersuchungsgebietes und in der näheren

11 Konzentrationszone Windenergie Ochsenberg 11 Umgebung zu den Habitatstrukturen Größere Stillgewässer, Kalkfelsen und Kalkschotterflächen und Kleingewässer im Gemeindegebiet als untersuchungsrelevant aus. Innerhalb des Untersuchungsgebietes sind vor allem die Feuchtbiotope im Waldgebiet nordwestliche von Ochsenberg damit erfasst. Alle im ZAK-Konzept genannten Arten werden als aktuell im Bezugraum vorkommend eingestuft und könnten bei entsprechend vorhandenen Habitatsstrukturen im Planungsgebiet vorkommen. Für die Einschätzung der (potenziellen) Betroffenheit von Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie und der europäischen Vogelarten sowie darüber hinaus streng geschützter Arten erfolgte zunächst eine Abschichtung des zu prüfenden Artenspektrums anhand allgemeiner Gebietskenntnisse und der Zielartenliste. Zu den im Untersuchungsraum vorhandenen Kleingewässer der geschützten Biotope aus der Schutzverantwortung der Gemeinde Königsbronn wurden die geschützten Arten für die ZAK- Habitatstruktur Wald mitaufgenommen. Geschützte Arten nach ZAK Habitatstrukturen Kleingewässer und Wald, mittlere Standorte sind: Deutscher Name Wissenschaftlicher Name VSch -RL Status EG Bezugs raum RL- BW Brutvögel (Aves) Grauspecht Picus canus ja ZAK V Halsbandschnäpper Ficedula albicollis ja NR Baumfalke Falco subbuteo ZAK 3 Dohle Corvus monedula ZAK 3 Kuckuck Cuculus canorus ZAK 3 Rauhfußkauz Aegolius funereus ja ZAK V Waldlaubsänger Phylloscopus sibilatrix ZAK 2 Wendehals Jynx torquilla NR 2 Rotmilan Milvus milvus ja ZAK - Wespenbussard Pernis apivoris ja ZAK 3 fehlende Habitatstruktur Amphibien und Reptilien (Amphibia und Reptilia) Zauneidechse Lacerta agilis IV ZAK V Tagfalter und Widderchen (Lepidoptera) Eschen-Scheckenfalter Euphydryas maturna 1, LA NR 1! X Säugetiere (Mammalia) Bechsteinfledermaus Myotis bechsteinii II,IV ZAK 2 Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus IV ZAK 2 Fransenfledermaus Myotis nattereri V ZAK 2 Wimperfledermaus Myotis emarginatus II,IV ZAK R Große Bartfledermaus Myotis brandtii IV ZAK 1 Großes Mausohr Myotis myotis N II Kleiner Abendsegler Nyctalus leisleri IV ZAK 2

12 Konzentrationszone Windenergie Ochsenberg 12 Deutscher Name Wissenschaftlicher Name VSch -RL Status EG Bezugs raum RL- BW fehlende Habitatstruktur MopsfledermausI Barbastella barbastellus LA II Nordfledermaus Eptesicus nilssonii IV ZAK 2 Luchs Lynx lynx 2 E 1 X Holzbewohnende Käfer*, Untersuchungsrelevanz n.d. Hirschkäfer Lucanus cervus II ZAK 3 X Juchtenkäfer Osmoderma eremita II,IV ZAK 2 X Weitere europarechtlich geschützte Arten Haselmaus Muscardinus avellanarius IV ZAK G X Braunes Langohr Plecotus auritus IV ZAK 3 Großer Abendsegler Nyctalus noctula IV ZAK I Kleine Bartfledermaus Myotis mystacinus IV ZAK 3 Mückenfledermaus Pipistrellus pygmaeus IV ZAK G Rauhhautfledermaus Pipistrellus nathusii IV ZAK I Wasserfledermaus Myotis daubentonii IV ZAK 3 Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus IV ZAK 3 Tabelle 2: Tabelle des Zielartenkonzepts nach LUBW Mit der Tabelle wird anhand fehlender Habitatstrukturen im Planungsgebiet für die einzelnen Arten eine Abschätzung vorgenommen, ob ein Vorkommen der Art im Planungsgebiet als wahrscheinlich angenommen werden kann. Nach dem Ausschlussprinzip werden für den Untersuchungsraum diese Artenlisten abgeschichtet. Dabei werden diese Arten ausgeschlossen, die im Untersuchungsgebiet mit Sicherheit keine oder nur sehr unerhebliche (Teil-)Habitate nutzen und für die damit keine Beeinträchtigung durch die mögliche Errichtung einer Windkraftanlage vorkommt. Zur besseren Darstellung der im Sinne des Populationserhalts relevanten Betroffenheiten werden hier auch Arten ausgefiltert, die zwar (Teil-)Lebensräume im Untersuchungsraum nutzen könnten, deren Erhaltungszustand noch gut ist und für die durch die Errichtung einer WEA im Untersuchungsraum keine populationsrelevanten Auswirkungen erwartet werden können. Dies würde an diesem Standort zum Beispiel für bodenbrütende Vogelarten oder streng geschützte Säugetiere der Agrarlandschaft gelten. Diese Arten können von der weiteren Untersuchung ausgeschlossen werden. Amphibien als wassergebundene Arten benötigen zur Fortpflanzung verschieden strukturierte Gewässerlebensräume. Mit Ausnahme weniger ganzjährig am oder im Wasser lebender Arten werden außerhalb der Laichzeit Sommerlebensräume und Winterquartiere unterschiedlicher Ausprägung aufgesucht. Die jahreszeitlichen Wanderungen zwischen diesen Quartieren erfolgen im Frühjahr und im Herbst. Theoretisch könnte es möglich sein, dass Amphibien auf ihren Wanderungen aus in den innerhalb des Ausweisungsgebiet der dort liegenden Feuchtbiotopen die Waldflächen durchqueren. Es ist aber nahezu vollständig auszuschließen, dass durch die Inanspruchnahme der Flächen für die Errichtung von Windkraftanlagen populationsrelevante Wirkungen auf diese Lebensräume und damit die Arten auftreten. Falls Wanderungen in die einzelnen Quartiere erfolgen würden, könnten Tierverluste beim

13 Konzentrationszone Windenergie Ochsenberg 13 Bau der Anlagen durch geeignete Schutzmassnahmen (z.b. mobile Amphibienzäune) vermieden werden. Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände sind damit für die Amphibien auszuschließen. In Abstimmung mit den Behörden im Vorfeld der Bestandsaufnahme werden nur windkraftempfindliche Arten betrachtet, da nur hier relevante negative Auswirkungen möglich sein können. Es wurde vorab eine Artenliste der genauer zu untersuchenden Vogelarten für windkraftempfindlichen Arten abgestimmt. 3.5 Annahme artenschutzrechtlicher Tatbestände allgemeine Konfliktbeschreibung Greifvögel Greifvögel haben besonders große Aktionsradien. Sie legen im Tagesverlauf bei der Jagd eine erhebliche Kilometeranzahl zurück. Dabei orientieren sie sich nicht wie viele Fledermäuse relativ eng an linearen Strukturen, sondern nutzen den gesamten Luftraum. Greifvögel sind die häufigsten Unfallopfer an WEA. Auch geringe Erhöhungen der Mortalität bei einer Art können zu erheblichen Populationsrückgängen führen, wenn sie nicht durch Erhöhung der Reproduktionsleistung aufgefangen werden können. Das ist besonders bei langlebigen Arten wie den Greifvögeln schwierig. Besonders bei seltenen Arten mit kleinen lokalen Populationen (ggf. nur 1 oder wenige Brutpaare) ist die Populationsrelevanz von Vogelschlag an WEA vorhanden. Stirbt etwa ein brütender oder aufziehender Altvogel, ist der Verlust der Brut und damit evtl. der lokalen Population vorprogrammiert. Untersuchungen beim Rotmilan zeigen, dass vor allem ausgewachsene Vögel den WEA zum Opfer fallen. Dies wiederum ist von großer Relevanz für den Fortbestand der Populationen, da offensichtlich fortpflanzungsfähige oder sogar aufziehende Tiere besonders häufig verunfallen. Da viele Greifvögel sich etwa von Kleinsäugern ernähren, gilt die freie Feldflur mit Säumen und Randstrukturen als wichtiges Jagdhabitat. Mit dem Bau einer WEA entstehen u.u. am Mastfuß zusätzliche Ruderal- oder Gebüschstrukturen, was zur Zunahme der Vorkommen von Kleinsäugern führen kann, die als potenzielle Beute wiederum jagende Greifvögel anlocken Fledermäuse Bei der Beeinträchtigung von Fledermäusen durch Windkraftanlagen sind drei wesentliche Konfliktschwerpunkte gegeben: Störung oder Zerstörung von Flugkorridoren Störung oder Zerstörung von Quartieren (Fortpflanzungsstätten, Ruhestätten) ein erhöhtes Kollisionsrisiko für in großer Höhe fliegende Fledermäuse Störung oder Zerstörung essentieller Nahrungshabitate Die Betroffenheit der Arten ist dabei je nach Lebensweise unterschiedlich zu gewichten. Die Zulässigkeit eines Eingriffs ist demnach beim daraus resultierenden Verlust unersetzbarer Habitate oder Habitatbestandteile der Fledermäuse nicht mehr gegeben. Sowohl das Töten von Einzeltieren als auch relevante Störungen im Lebensraum, die durch WEA ausgelöst werden können, müssen grundsätzlich durch eine artenschutzrechtliche Ausnahme überwunden werden. Dies ist aber auch nur möglich, wenn die betroffene Population sich in ihrem Erhaltungszustand dadurch nicht verschlechtert und zwingende Gründe des öffentlichen Interesses vorliegen. Eine Reihe von Fledermausarten unternehmen jahreszeitliche Wanderungen von Skandinavien und Nordosteuropa nach Mitteleuropa. Es ist auffällig, dass Totfunde von Fledermäusen an WEA sich in den Zugzeiten (vorwiegend Juli bis September) häufen.

14 Konzentrationszone Windenergie Ochsenberg 14 Weiterhin nutzen Fledermäuse bei Transferflügen zwischen Quartier und Jagdgebiet oftmals feste Routen (NAGEL 2012). Zur Orientierung werden häufig Landschaftsstrukturen (Hecken, lineare Elemente) genutzt. Einige Arten nutzen traditionelle Flugrouten im freien Luftraum. Entweder entsteht durch Meidung der Flächen ein Verlust von Jagdgebieten oder es erhöht sich dann das Kollisionsrisiko durch weitere Nutzung der Flächen als Jagdgebiet. Gewöhnung und Anpassung an die Gefahrenquelle durch die WEA durch Meidung oder durch Weiternutzung wurden bei Fledermausarten jedoch bislang nicht beobachtet. Das Kollisionsrisiko mit einer Windkraftanlage beschränkt sich hauptsächlich auf die Fledermausarten, die bevorzugt im freien Luftraum jagen und überwiegend auch Zugverhalten zeigen. Dabei kommt es nicht immer direkt zu Kollisionen. Für die empfindlichen Tiere bedeuten neben der direkten Kollision mit Rotorflügeln auch die leeseitigen Turbulenzen der Anlagen oft den Tod ("Barotrauma - Bezeichnung für Schädigungen durch Unter- oder Überdruck bei schnellen Luftdruckwechsel). Von den Rotorflügeln der WEA wird an bestimmten Stellen ein Unterdruck erzeugt; diese Stellen können von den Fledermäusen nicht geortet werden und ein Ausweichen ist daher nicht möglich.

15 Konzentrationszone Windenergie Ochsenberg ARTENSCHUTZRECHTLICHE PRÜFUNG 4.1 Vögel (Beitrag Sikora 2013) Untersuchungsgebiet Für die windkraftrelevanten Vogelarten wurde in nördlicher, westlicher und südlicher Richtung ein Gebiet mit einem Radius von ca. 2 km um das geplante Windkraft-Vorranggebiet als Untersuchungsgebiet gewählt. Nach Osten hin liegen vor allem geschlossene Fichtenwälder. Diese Flächen wurden nicht gezielt beobachtet. Der Hauptbeobachtungssraum mit 3 Beobachuntspunkten (siehe Abbildung 3 BP1-3) lag im landwirtschaftlich genutzten Gebiet "Falchen" mit den umliegenden Waldrandgebieten sowie der geplante Vorrangfläche für Windkraft. Die weiter entfernt liegenden Waldgebiete wurden von den Beobachtungspunkten her eingesehen und dort kreisende Vögel mittels Spektiv bestimmt und erfasst. Weiter entfernt liegende Greifvogelhorste wurden gezielt angefahren und kontrolliert Datengrundlage und Methodik Die Einschätzung der artenschutzrechtlichen Relevanz der Artengruppe Vögel hinsichtlich Brutvorkommen, Durchzug und Rastplätze für windkraftrelevante Arten erfolgt auf Grundlage von insgesamt 12 Geländebegehungen in den Jahren 2012 und 2013 sowie einer Datenrecherche bei ortskundigen Vogelkundlern bzw. Beobachtern aus den angrenzenden Projektgebieten. Termine der Geländebegehungen mit Beobachtungsschwerpunkt: (Greifvögel, insb. Baumfalke u. Wespenbussard) (Greifvögel, insb. Baumfalke u. Wespenbussard) (Herbstzug) (Herbstzug) (Frühjahrszug, Rastgebiet) (Frühjahrszug, Rot- u. Schwarzmilan) (Frühjahrszug, Rot- u. Schwarzmilan) (Frühjahrszug, Rot- u. Schwarzmilan) (Frühjahrszug, Rot- u. Schwarzmilan (Baumfalke, Wespenbussard, Rot- u. Schwarzmilan) (Baumfalke, Wespenbussard, Rot- u. Schwarzmilan) (Baumfalke, Wespenbussard, Rot- u. Schwarzmilan) Die Beobachtungszeiten lagen für die Zugzeitbeobachtungen in den frühen Morgenstunden. Die Greifvogelbeobachtungszeiten lagen am späten Vormittag bis in die Mittagsstunden. Die tägliche Beobachtungsdauer lag je nach Witterung bei 3 bis 6 Stunden. Insgesamt wurden 60 Beobachtungsstunden im Gelände zugebracht. An den Beobachtungstagen wurde das Gebiet insbesondere hinsichtlich Brutvorkommen der Greifvogelarten Rotmilan, Schwarzmilan, Wespenbussard und Baumfalke sowie des sichtbaren Vogelzugs observiert. Hierzu wurden im Untersuchungsgebiet drei Beobachtungspunkte (BP 1-3, siehe Abbildung 3) für einen Zeitraum von 1-2 Stunden aufgesucht. Kriterien der Beobachtungspunkte waren ein guter Überblick und ein offenes Sehfeld in Richtung des Windkraft-Vorranggebiets. Auf die Festlegung von speziellen Zählkorridoren zum Vogelzug wurde verzichtet, da keine quantitative Erfassung vorgesehen war.

16 Konzentrationszone Windenergie Ochsenberg 16 Für die Datenrecherche wurde Herr Markus Schmid vom NABU Heidenheim als ortskundiger ehrenamtlicher Vogelkenner befragt. Die Beobachter Stefan Böhm (Büro Sieber) und Raffael Böker (Büro Utzel) gaben zusätzliche Hinweise zu Beobachtungen aus den angrenzenden Untersuchungen zu Windkraftanlagen und zur Einschätzung der eigenen Beobachtungen. Für Hinweise zu Bruten des Uhus wird Dieter Rockenbauch, Geislingen gedankt Vorkommen planungsrelevanter Arten Bei den Begehungen 2012 und 2013 wurden folgende windkraftrelevante Vogelarten nachgewiesen. Wissenschaftlicher Name Deutscher Name Windkraftempfindlichkeit Rote Liste B-W EU-VRL Milvus milvus Rotmilan K * I s Milvus migrans Schwarzmilan K * I s Pernis apivorus Wespenbussard K 1 1 s Tabelle 3: Liste der nachgewiesene Windkraftrelevanten Vogelarten im Untersuchungsraum Erläuterungen: Rote Liste BW Gefährdungsstatus in Baden-Württemberg (LUBW 2004) * nicht gefährdet, 1 gefährdet EU-VRL Vogelschutzrichtlinie I Art des Anhangs I Status Schutzstatus in Deutschland nach BNatSchG s streng geschützt Windkraftempfindlichkeit K Kollisionsgefährdet Status Darlegung der Betroffenheit planungsrelevanter Arten Rotmilan Mit dem Rotmilan ist eine streng geschützte Vogelart im Untersuchungsgebiet mit hoher Anwesenheitskonstanz nachgewiesen. An 11 von insgesamt 12 Begehungsterminen konnte, mit Ausnahme des Termins am , an allen anderen Terminen 1 bis 4 Rotmilane im Offenland rund um Ochsenberg, aber auch über den angrenzenden Waldgebieten beobachtet werden. Das gesamte Untersuchungsgebiet wird intensiv als Nahrungsgebiet genutzt. Überflüge über das geplante Vorranggebiet für Windkraft sind dabei zu beobachten. Nach Datenrecherche (Hinweis M. Schmid) brütete im Jahr 2012 ein Rotmilanpaar ca. 1,25 km von der Außengrenze des geplanten Vorranggebietes entfernt. 2 adulte und 2 juvenile Rotmilane konnten bei den Begehungen 2012 östlich der Ortschaft Ochsenberg bei der Nahrungssuche auf landwirtschaftlichen Flächen beobachtet werden. Im Jahr 2013 brütet ein Rotmilanpaar im selben Gebiet, diesmal jedoch etwas weiter als ca m von der südwestlichen Grenze des geplanten Windkraft-Vorranggebiets entfernt. Ein Altvogel wurde bei der Begehung am mit dem Spektiv brütend beobachtet. Der Horst befindet sich auf einer Fichte in ca. 25 m Höhe. Der zweite Altvogel war ebenfalls in unmittelbarer Horstumgebung anwesend. Schwarzmilan Der Schwarzmilan ist ebenfalls eine streng geschützte Art und war im Untersuchungsraum an 5 Beobachtungsterminen über längere Zeit anwesend. Die Art nutzt ebenfalls die landwirtschaftlichen Flächen um Ochsenberg intensiv zur Nahrungssuche. Die Vögel kamen regelmäßig aus nordwestlich bis nordöstlicher Richtung über geschlossenes Waldgebiet angeflogen, suchten die Offenlandflächen nach Nahrung ab und zogen in derselben Richtung wieder ab. Ein Brutverdacht bestand für 2012 im Hangwald westlich der Ortschaft Zahnberg, ca. 3,5 km von der Westgrenze des geplanten Windkraft-Vorranggebiets entfernt. Im dort gelegenen Horst waren im Juni 2013 jedoch keine Spuren einer Belegung festzustellen.

17 Konzentrationszone Windenergie Ochsenberg 17 Zum Zugzeit-Beobachtungstermin im August 2012 querte ein einzelner Schwarzmilan das Untersuchungsgebiet als Durchzügler von Ost nach West im direkten Überflug über das geplante Vorranggebiet für Windkraft Wespenbussard Während der gesamten Untersuchungszeit in den Jahren 2012 und 2013 konnte im geplanten Vorranggebiet kein Wespenbussard beobachtet werden. Über den geschlossenen Waldgebieten nördlich und östlich des Untersuchungsgebiets, in ca. 2-4 km Entfernung, konnten im Mai und Juni 2013 kreisende und balzende Wespenbussarde beobachtet werden. Diese Beobachtungen decken sich mit den Hinweisen von Stefan Böhm und Raffael Böker, die dort ebenfalls mindestens 2 Brutpaare vermuten. Beobachtungen von M. Schmid vom Frühjahr 2012 deuteten auf ein Brutpaar südlich der Vorrangfläche im Waldgebiet Heidenheimer Hau hin. Das Gebiet ist etwa 1,5 km von der südwestlichen Außengrenze des geplanten Vorranggebietes entfernt. Die Kontrolle von 2 bekannten Horsten in diesem Gebiet im Juni 2013 erbrachte jedoch keinen Brutnachweis. Baumfalke Weder im Spätsommer 2012 noch im Mai/Juni 2013 konnten im Untersuchungsgebiet Baumfalken beobachtet werden. Hinweise auf Brutvorkommen des Baumfalken im Untersuchungsgebiet gibt es keine. Uhu Die Art brütet in den Steinbrüchen ca. 1,6 km südöstlich der Außengrenze des Vorranggebiets (mündl. Mitt. M. Schmid). Auf Grund der schlechten Witterung ist davon auszugehen, dass es 2013 zu keiner Brut kam, bzw. die Brut aufgegeben wurde (mdl. Mitteilung D. Rockenbauch). Wanderfalke Die Art brütet regelmäßig in den Steinbrüchen ca. 1,6 km südöstlich der Außengrenze des geplanten Windkraft-Vorranggebiets (Mitt. M. Schmid) sowie in einem kleinen Steinbruch ca. 2,3 km südwestlich des Vorranggebietes. Konkrete Brutbeobachtungen erfolgten 2013 nicht. Im Untersuchungsgebiet wurden keine Wanderfalken beobachtet. Vogelzug/Durchzügler/Rastplätze Hinweise auf einen außergewöhnlichen Herbstzug im Untersuchungsgebiet gab es an den Beobachtungstagen nicht. Mehrere durchziehende Trupps (max. 100 Individuen) von Kleinvögeln, insbesondere Buchfinken, konnten beobachtet werden. Es zogen zudem kleine Gruppen (max. 10 Individuen) der Hohltaube durch, ebenso der Ringeltaube. Auf den Wiesen- und Ackerflächen waren größere Trupps (max. 50 Individuen) von Misteldrosseln zu sehen. Als Durchzügler konnte Ende August ein Schwarzmilan beobachtet werden. Der Frühjahrszug zeigte ebenfalls keine außergewöhnliche Intensität. Kleine Trupps mit 5 bis 15 Individuen der Arten Grünfink, Star, Mistel- und Wacholderdrossel, Wiesenpiper, Hausrotschwanz und Feldlerche waren zu beobachten. Trupps in der Größenordnung von Individuen waren von Buchfink und Ringeltaube zu verzeichnen. Vereinzelt zogen kleine Gruppen von bis zu 5 Hohltauben über das Untersuchungsgebiet. Am konnte ein rastender Kibitz im Gebiet "Falchen" beobachtet werden.

18 Konzentrationszone Windenergie Ochsenberg Abbildung 3: Nahrungs- Balz und Brutgebiete windkraftrelevanter Vogelarten Abbildung 4: Untersuchungsgebiet und weitere windkraftrelevante Vogelarten im weiteren Umkreis 18

19 Konzentrationszone Windenergie Ochsenberg Fledermäuse (Beitrag Dr.Turni, 2012) Fledermäuse unterliegen in Deutschland strengem Schutz gemäß 7, Abs. 2, Nr. 14 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (BNatSchG). Sämtliche Fledermausarten weisen eine differenzierte Biotopbindung an unterschiedliche und zumeist auch räumlich voneinander getrennte Sommer- und Winterquartiere auf. Zusätzlich werden von vielen Arten Zwischenquartiere und mit diesen wiederum nicht identische Jagdbiotope benötigt. Als Quartiere und Verstecke dienen Höhlen und Spalten in und an Bäumen, Felsen, Mauern oder Bauwerken und Gebäuden. Den zentralen Punkt stellen dabei die Sommer- (Wochenstuben-) und die Winterquartiere dar. Zwischen diesen erfolgen die großen, jahreszeitlich gebundenen Wanderungen. Ausreichend große Nahrungshabitate sind für den Fortbestand der Populationen ebenso von übergeordneter Bedeutung. Viele Arten sind sehr standorttreu und nutzen angestammte Habitate im jährlichen Turnus immer wieder. Im Rahmen der sap erfolgt eine Einschätzung des Konfliktpotenzials für das potenzielle Standortgebiet für Windenergieanlagen anhand vorhandener Informationen und der im Gelände erhobenen Daten östlich von Ochsenberg Untersuchungsgebiet, Methoden In Abbildung 1 ist der Untersuchungsbereich für einen potenziellen Standort für Windenergieanlagen dargestellt. Abbildung 5: Fledermäuse Untersuchungsbereich Ochsenberg

20 Konzentrationszone Windenergie Ochsenberg 20 In Anlehnung an das empfohlene Vorgehen gemäß EUROBATS Leitfaden (Rodrigues et al. 2008) wurden für die Voruntersuchung zur Einschätzung des Konfliktpotenzials zunächst folgende Datenquellen herangezogen: Luftbilder / Topografische Karten (Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung 2009) Verbreitungskarten der Fledermausarten (Braun & Dieterlen 2003) Daten aus der Belegsammlung des Staatlichen Museums für Naturkunde Karlsruhe Daten aus einer Untersuchung in angrenzenden Bereichen (Turni 2012) Darüber hinaus erfolgten eigene Datenerhebungen im Gelände: Übersichtsbegehungen zur Erfassung und Dokumentation fledermaus-relevanter Landschaftsstrukturen (Leitstrukturen, potenzielle Jagd- und Quartierhabitate, Wanderkorridore) Konkrete Fledermauserfassungen wurden auf dieser Untersuchungsebene noch nicht durchgeführt, so dass die Bewertung den Charakter einer ersten Einschätzung hat Ergebnisse Artenspektrum im Gebiet Im relevanten Messtischblatt 7226 (TK 25) sind im Grundlagenwerk aus der landes-weiten Kartierung der Säugetiere Baden-Württembergs (Braun & Dieterlen 2003) folgende Fledermausarten gemeldet bzw. aufgrund einer Untersuchung (Turni 2012) in angrenzenden Flächen zu erwarten: Tabelle 1 Liste der im Untersuchungsgebiet denkbaren Fledermausarten Art Wissenschaftl. Name Deutscher Name FFH RL B-W RL D Myotis myotis Großes Mausohr II, IV s 2 V Myotis mystacinus Kleine Bartfledermaus IV s 3 V Nyctalus noctula Großer Abendsegler IV s i V Pipistrellus pipistrellus Zwergfledermaus IV s 3 * Plecotus auritus Braunes Langohr IV s 3 V Tabelle 4: Liste der im Untersuchungsgebiet denkbaren Fledermausarten Erläuterungen: Rote Liste D Gefährdungsstatus in Deutschland (Meinig et al. 2009) BW Gefährdungsstatus in Baden-Württemberg (Braun et al. 2003) 2 stark gefährdet 3 gefährdet i gefährdete wandernde Tierart V Vorwarnliste * nicht gefährdet FFH Fauna-Flora-Habitatrichtlinie II Art des Anhangs II IV Art des Anhangs IV BArtSchV Schutzstatus nach Bundesartenschutzverordnung in Verbindung mit weiteren Richtlinien und Verordnungen s streng geschützte Art

21 Konzentrationszone Windenergie Ochsenberg Potenzielle Windenergiestandorte Nachfolgend wird die potenzielle Windenergiefläche (vgl. Abb. 1) kurz beschrieben und ihre Eignung als Fledermauslebensraum näher erläutert. Das Waldgebiet östlich von Ochsenberg setzt sich aus meist jüngeren Nadel- und Laubwaldbeständen zusammen. Vereinzelt sind auch ältere Laubbäume vorhanden, die über wenige Baumhöhlen und Spalten verfügen. Somit ist ein begrenztes, nicht üppiges Quartierpotenzial für typische Waldfledermäuse wie Großer Abendsegler oder Braunes Langohr vorhanden. In den verbliebenen ehemaligen Bunkeranlagen der Bundeswehr bzw. der Waffendepots bestand kein Quartierpotenzial. Die Jagdmöglichkeiten sind ebenfalls sehr begrenzt und konzentrieren sich in erster Linie auf den Waldsaumbereich bzw. wenige aufgelichtete, unterwuchsreiche Flächen. Das Gebiet ist von der nahe gelegenen Siedlung Ochsenberg für typische Siedlungsfledermäuse wie die Kleine Bartfledermaus oder die Zwergfledermaus nur über größere Umwege erreichbar, da die Orientierung bietende strukturelle Anbindung (z.b. Hecken- und Baumreihen) zwischen Siedlung und dem Wald im Vorhabensbereich fehlt. Abbildung 6: Potentielles Quartiershabitat im Vorhabensbereich (blau schraffierte Flächen) Eine Transferflugstraße ist strukturell nicht erkennbar, dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Waldgebiet während der Zugzeiten im Frühjahr und Herbst z.b. vom Großen Abendsegler überflogen bzw. als Rastplatz genutzt wird.

22 Konzentrationszone Windenergie Ochsenberg Bewertung Vorbemerkungen Im AGF-Positionspapier (März 2012) wird für die Standortwahl empfohlen, dass für den Fledermausschutz folgende Vorranggebiete vollständig von Windkraftanlagen freigehalten werden sollten: Nationalparks Naturschutzgebiete FFH-Schutzgebiete, die für gefährdete europäische Fledermausarten ausgewiesen wurden. Dabei sind neben den Fledermausarten des Anhangs II der FFH-RL auch die Vorkommen charakteristischer Arten zahlreicher FFH-Wald-Lebensraumtypen zu beachten Kern- und Pflegezonen von Biosphärengebieten Bannwälder alle größeren zusammenhängenden Waldflächen, mit einem hohen Anteil naturnaher Wälder ab einem Alter von 80 Jahren und extensiv bewirtschaftete Waldflächen. Diese Wälder bieten Lebensstätten für zahlreiche streng geschützte Fledermausarten. Werden geschlossene Wälder durch die Errichtung von WEA geöffnet, werden auch die im freien Luftraum und auf Lichtungen jagenden Fledermausarten in den Wald gelockt, wodurch das Kollisionsrisiko für diese Arten stark ansteigt Wald-Gewässer-Komplexe mit einer hohen Bedeutung als Jagdgebiete für Fledermäuse Konzentrationsstellen des Fledermauszuges z.b. an Kuppen oder auf Pässen der Schwäbischen Alb und des Schwarzwaldes sowie am Alpenrand, wo mit dem erhöhten Auftreten von ziehenden Fledermäusen zu rechnen ist Einzugsbereiche bedeutender Wochenstuben, Winterquartiere und Paarungsgebiete der Fledermäuse, einschließlich der Flugrouten, auf denen die Tiere die Quartiere erreichen. Diese Kriterien werden im Einzelnen für das vorliegende Vorhaben geprüft und bewertet. Im Rahmen der vorliegenden Arbeit erfolgt darüber hinaus auf der Grundlage der vorhandenen sowie der im Gelände erhobenen Daten eine erste Bewertung und Einschätzung des Konfliktpotenzials für Fledermäuse. Hierzu werden verschiedene Kriterien herangezogen. In Anlehnung an Rodriges et al. (2008) werden insbesondere potenzielle Reproduktions- und Quartierhabitate, potenzielle Transferflugstraßen und Wanderkorridore der Fledermäuse sowie potenziell bedeutende Nahrungshabitate berücksichtigt. In erster Linie wird geprüft, ob z.b. Feuchtgebiete, Gewässerläufe, Baum- und Heckenreihen, höhlen- und totholzreiche Altbestände, Lichtungen und Schneisen vorhanden sind. Zudem wird die strukturelle Anbindung an bekannte Quartiere im angrenzenden Siedlungsbereich berücksichtigt. In diesem Zusammenhang wird dann für jede einzelne Potenzialfläche für Windenergieanlagen geprüft, ob eine Relevanz für das im Gebiet gemeldete Artenspektrum besteht. Die Bewertung der Relevanz für die einzelnen Fledermausarten erfolgt in Anlehnung an folgende von Brinkmann et al zusammengestellte Übersicht:

23 Konzentrationszone Windenergie Ochsenberg 23 Tabelle 5: Auswirkungen von Windkraftanlagen auf Fledermäuse (Brinkmann et al ) Am Ende der Prüfung wird für die Windenergiepotenzialfläche das Konfliktpotenzial für Fledermäuse benannt, ggf. ein Untersuchungsbedarf formuliert, der zur Klärung entscheidender Fragen wesentlich beiträgt. Klassifizierung und Bewertung einzelner Lebensraumparameter Es befindet sich keine Potenzialfläche innerhalb eines Nationalparks oder Natura 2000 FFH-Gebietes, ebenso wenig ist ein Naturschutzgebiet oder ein Bannwaldgebiet tangiert. Konfliktpotenzialanalyse Die Konfliktpotenzialanalyse erfolgt unter dem Vorbehalt, dass noch keine konkreten Fledermausdaten im Lebensraum erhoben wurden, so dass das Resultat der Analyse den Charakter einer Einschätzung hat. Das Gebiet kommt für Fledermäuse als Quartier- und Nahrungshabitat nur eingeschränkt in Betracht. Die strukturelle Anbindung an umliegende Siedlungsbereiche ist ungünstig, da nicht vorhanden, so dass siedlungsbewohnende, strukturgebunden fliegende Fledermausarten das Waldgebiet im Vorhabensbereich nur über große Umwege erreichen können. Wochenstuben des Braunen Langohrs können nicht völlig ausgeschlossen werden. Zudem sind Einzel- und Paarungsquartiere des Großen Abendseglers denkbar. Keine Daten liegen bislang dazu vor, ob der Große Abendsegler in den Zugzeiten über das Gebiet hinwegfliegt und die Fläche als Zwischenquartierhabitat nutzt.

24 Konzentrationszone Windenergie Ochsenberg 24 Untersuchungsbedarf: Ob in den Höhlen- und Spaltenbäumen des Waldgebietes Wochenstubenquartiere vorhanden sind, müsste durch Baumhöhlenkontrollen, ggf. durch Netzfänge überprüft werden. Konkrete Beobachtungen und Detektorkontrollen müssten zudem prüfen, ob der Bereich als Zwischen- oder Paarungshabitat des Großen Abendseglers dient. Konkrete Datenerhebungen durch Flugbeobachtungen, Detektoraufnahmen und installierte Batcorder müssen zudem zeigen, in welchem Umfang die potenziellen Flugwege tatsächlich genutzt werden. Fläche Konfliktpotenzial Untersuchungsbedarf bau- und anlagebedingt betriebsbedingt Netzfang Detektor Batcorder Ochsenberg gering bis mittel mittel bis hoch X X X Tabelle 6: Ergebnisse der Konfliktpotenzialanalyse sowie des Untersuchungsbedarfs 4.3 Zusammenfassung Durch die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (sap) wurde geprüft, ob für windkraftrelevante Tierarten aufgrund der bisher möglichen durchzuführenden Erhebungen sowie ihrer Lebensansprüche eine Betroffenheit durch die Umsetzung der Konzentrationszone für Windenergie im FNP der Gemeinde Königsbronn sowie der nachgeschalteten Errichtung von Windenergieanlagen gegeben ist und ob Verbotstatbestände gem. 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt werden. Dann wäre aus naturschutzfachlicher Sicht eine Befreiung von den Verboten gemäss 45 Abs. 7 BNatSchG notwendig. In der direkten Umgebung des Untersuchungsraumes liegt ein FFH-Gebiet. Der Schutzweck dieses Gebietes wird durch die Ausweisung einer Vorrangbereiches für Windenergieanlagen in seinem Erhalt nicht beeinträchtigt Prognose artenschutzrechtlicher Tatbestände Nach Abschichtung der zahlreichen in der Umgebung des Untersuchungsraumes vorkommenden planungsrelevanten Arten wurde für diejenigen Arten eine (erhebliche) Betroffenheit ausgeschlossen, die keine Habitate im Untersuchungsraum selbst und damit im Nahbereich ggf. zu errichtender WEA nutzen. Vögel Am Rande knapp außerhalb eines 1000 m Korridors um das geplante Vorranggebiet wurde ein brütendes Rotmilanpaar festgestellt. Die Einhaltung des 1000 m - Abstands vom Vorranggebiet wird damit um ein paar 10 Meter erfüllt und muss formal nicht verschoben oder reduziert werden.. Regelmäßig, häufig und intensiv frequentierte Nahrungshabitate von beiden Milanarten sind die landwirtschaftlichen Flächen rund um Ochsenberg, die innerhalb eines m Korridors nördlich und westlich der Windkraft-Vorrangfläche liegen. Dabei werden vor allem das nach Westen vorspringende Waldgebiet beim "Judenbusch" regelmäßig und das Windkraft-Vorranggebiet gelegentlich in einer Höhe von ca. 50 bis 100 m überflogen. Bei Realisierung von Windkraftanlagen im geplanten Vorranggebiet sind Kollisionen nicht auszuschließen. Um das Kollisionsrisiko zu minimieren, sollten Anlagen möglichst in Richtung Osten in den Bereich des geschlossenen Waldes verlegt werden. Allerdings ist auch dort ein Kollisionsrisiko vorhanden, da insbesondere Rotmilane die dortigen Freiflächen innerhalb des Waldes aufsuchen.

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