Avifauna und Windenergieanlagen

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1 Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung Avifauna und Windenergieanlagen Windenergieausbau und Umweltbelange in Einklang bringen Deutsch-französischer Erfahrungsaustausch, Iris Otto Referat für integrierte Umweltplanung

2 Strategien für eine effiziente und rechtssichere Planung bei nahezu flächendeckendem Vorkommen windkraftempfindlicher Arten 2

3 Gliederung des Vortrages: 1. Einleitung (Ziele des Windenergieausbaues in Hessen; bisherige Umsetzungsschritte) 2. Rolle des hessischen Naturschutzleitfadens bei der Planung und Genehmigung von Windenergie-Anlagen a. Aufbau und relevante Grundlagen des Naturschutzleitfadens b. Strategie zum Schutz der Arten auf den verschiedenen Planungsebenen 3. Zusammenfassung 3

4 Einleitung Ziele in Hessen beim Ausbau der Windenergie Hessen liegt zentral im dicht besiedelten Deutschland Vorgabe der Legislative (vgl. Energiegesetz): Flächen von größenordnungsmäßig 2 % der Landesfläche sind als Windenergie-Vorrangfläche auszuweisen; Hessen in ihnen sind konkurrierende Nutzungen auszuschließen. Karten: TUBS, NordNordWest, commons.wikimedia.org, cc, modified 4

5 , Windenergieausbau ist wichtiger Bestandteil der Energiewende in Hessen 2011 Initiierung eines Energiegipfels durch den hessischen Ministerpräsident Einbindung politischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Vertreter Ziele des Energiegipfels u.a.: Deckung des Endenergieverbrauchs (Strom / Wärme) bis 2050 möglichst zu 100% aus Erneuerbaren Energien Sicherung von Flächen in der Größenordnung von 2 % der Landesfläche für die Windenergie (mit Auschlusswirkung). Verankerung im hessischen Energiegesetz 5

6 Umsetzungsschritte der Exekutive: 1. Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen (LEP) Der LEP enthält Kriterien zur Ausweisung der Windenergie-Vorranggebiete in Hessen, z.b. Regionalplanung: Ausweisung der Windenergie-Vorranggebiete Mindestwindgeschwindigkeit: 5,75 m/s in 140 m Höhe Abstand zu Siedlungen: 1 km Berücksichtigung der Erfordernisse des Naturschutzes: Erhalt der Schwerpunkträume windkraftempfindlicher Arten Vorrangig Nutzung faunistisch konfliktarmer Räume Ausschluss wertvoller Räume des Naturschutzes von der Windenergienutzung 6

7 Umsetzungsschritte der Exekutive: 2. Erstellung eines Naturschutzleitfadens Ziele: a. Konkretisierung der LEP-Vorgaben b. Vereinheitlichtes Handeln der Verwaltung Dezember 2012 c. Effizienz, Rechtssicherheit beim Windenergieausbau durch gezieltes Zusammenwirken der Planungsebenen 7

8 Aufbau des Naturschutzleitfadens Kapitel 3: Naturschutzrechtlicher Rahmen (z.b. Vorgaben der FFH-Richtlinie und EU-Vogelschutz-Richtlinie) Kapitel 4: Umgang mit naturschutzfachlich relevanten Räumen Ausschlussgebiete: Naturschutzgebiete, Nationalpark, wertvolle Teile des Biosphärenreservats (z.b. Kernzonen), Gebiete mit beschränkter Eignung: Z.B. Natura 2000-Gebiete, sonstige Räume mit (auch temporär zur Zugzeit) sehr hohem Konfliktpotenzial der Arten Sonstige in der Abwägung zu berücksichtigende, naturschutzfachlich bedeutsame Gebiete: Z.B. Landschaftsschutzgebiete 8

9 Aufbau des Naturschutzleitfadens (Forts.) Kapitel 5-7: Beschreibung der gegenüber Windenergie empfindlichen Avifauna und Fledermausarten (Erläuterungen zur Empfindlichkeit des Artenspektrums, zum Prüfumfang, zu Vermeidungs- und Ausgleichsgleichsmaßnahmen) Anhänge: Methodische Vorgaben, z.b. Methodik der Erfassung der Avifauna 9

10 Relevante Grundlage des Leitfadens: a) Helgoländer Papier (2007) Der Naturschutzleitfaden verwendet den gerichtlich akzeptierten, für ganz Deutschland geltenden Fachstandard für windkraftsensible Vögel (Helgoländer Papier 2007; zur Zeit in Aktualisierung): Außerhalb definierter Distanzen zum Brutplatz besteht in der Regel keine signifikant erhöhte Gefährdung (z.b. Tötung, Meidung) Vogelarten, z.b.: Schwarzstorch Ciconia nigra Weißstorch Ciconia ciconia Fischadler Pandion haliaetus Rotmilan Milvus milvus Baumfalke Falco subbuteo Uhu Bubo bubo Möwen Gefahrenbereich (im landesweiten Avifauna-Gutachten: Räume mit sehr hohem Konfliktpotenzial) m m m m m m m 10

11 Relevante Grundlage des Leitfadens: b) Landesweites Avifauna-Gutachten zu konfliktträchtigen Räumen Ermittlung der Dichtezentren häufiger Arten und Einzelvorkommen seltener Arten = Schwerpunktvorkommen windkraftsen- sibler Arten / Räume mit sehr hohem Konfliktpotenzial gegenüber Windenergie Ermittlung konfliktärmerer Bereiche (geringere avifaunistische Dichte) Beschreibung umfangreicher Vermeidungsmaßnahmen 11

12 b) Landesweites Avifauna-Gutachten: Ermittlung der Schwerpunktvorkommen (sehr hohes Konfliktpotenzial) Betrachtet wurden hoch empfindliche Arten und ihre Verbreitungsmuster: Art Verbreitungsmuster Räume mit sehr hohem Konfliktpotenzial (Schwerpunktvorkommen) Fischadler Extrem selten Jedes Vorkommen Rotmilan Flächig verbreitet + häufig Schwarzstorch Flächig verbreitet + selten 4-7 Reviere (Dichtezentrum) Jedes regelmäßig besetzte Vorkommen Individuelle Prüfung der Rastvögel (z.b. Rotmilan-Schläfplätze: > 30 Tiere). 12

13 b) Landesweites Avifauna-Gutachten: Ermittlung der Schwerpunktvorkommen (sehr hohes Konfliktpotenzial) Schwarzstorch (regelmäßiges Einzelvorkommen + 3 km Distanz gemäß Helgoländer Papier) Rotmilan (Dichtezentren aus 4-7 Revieren + 1 km Distanz gemäß Helgoländer Papier) 13

14 Strategie des Naturschutzleitfades: Abschichtung im Artenschutz auf den einzelnen Planungsebenen Anlass: U.a. Rotmilan und Schwarzstorch sind hoch empfindlich und fast überall vertreten Quelle: Artenhilfskonzepte Rotmilan und Schwarzstorch (Hessen) 14

15 Hessian Ministry of Economics, Transport, Urban and Regional Development Abschichtung bedeutet: Arten effizient auf der jeweiligen Planungsebene schützen 1. Aufgabe der Regionalplanung: Schwerpunkträume sensibler Vogelarten ( ) meiden großräumige Prüfung von Alternativen im Planungsraum Ausweisung der Windenergie-Vorranggebiete ( ) 2. Genehmigungsplanung ( einzelne Windenergie-Anlage) Betrachtung der Einzelindividuen im Windenergie-Vorranggebiet: Verhaltensmuster des Individuums nutzen Standortoptimierung der Windenergie-Anlage / sonstige Vermeidung / ggf. Ausgleich kleinräumige Prüfung von Standort-Alternativen in den Windenergie- Vorranggebieten September 23,

16 Naturschutz-Leitfaden: Steuerung des Zusammenspiels zwischen den Planungsebenen bei der Abschichtung LEP-Änderung (Festlegungen auf Grundlage landesweiter Artgutachten) Regionalplanung (Ermittlung der Windenergie- Vorranggebiete mit Ausschlusswirkung) : Vorrangige Schwerpunkträume Auswahl windhöffiger windkraftsensibler Bereiche mit geringem Arten Konfliktpotenzial ( Quellbereiche für günstiger windkraftsensible Erhaltungszustände ) Arten V Dadurch Erhalt der Schwerpunkträume windkraftsensibler Arten als Quellbereiche für diese Arten Bauleitplanung bis Genehmigungsplanung (Windenergieanlagen-Planung) Standortoptimierung der WKA-Planung innerhalb des Windenergie-Vorranggebietes Nachrangige Standorte: (ggf. zusätzlich kleinräumige Vorranggebietsbereiche mit Vermeidung höheren Vorkommen und Ausgleich WKAsensibler erforderlichen Arten (ggf. Umfang) im CEF/FCS) Konfliktminimierung auf der jeweiligen Planungsebene Arbeitsteilung im Artenschutz 16

17 Relevanz der Abschichtung für die Zulässigkeit der Planung auf der Genehmigungsebene Artenschutzrechtliche Zulassungsschranken nach EU-Recht (Art. 12 FFH-RL, Art. 5 VS-RL / 44 BNatSchG): Verboten sind flächendeckend die Tötung, erhebliche Störung der Lokalpopulation und Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestättung EU-rechtlich geschützter Arten. Tritt eines der Verbote ein, ist die Planung unzulässig. Ausnahmevoraussetzungen (Art. 16 FFH-RL, Art. 5, 13 VS-RL / 45 Abs. 7 BNatSchG): 1. Keine Planungs-Alternativen mit geringerer Beeinträchtigung geschützter Arten 2. Keine Verschlechterung des Erhaltungszustandes betroffener Populationen Regionalplanung: Ausnahmevoraussetzungen werden ebenenspezifisch erfüllt 1. Keine Planungs-Alternativen (konfliktarme Planung: Erhalt der Schwerpunktvorkommen) 2. i.d.r. keine Verschlechterung vom Erhaltungszustand betroffener Populationen (Erhalt der Schwerpunktvorkommen der Arten als den Quell-Bereichen ) Genehmigungsebene: I.d.R. Zulässigkeit nach 45 Abs. 7 BNatSchG: Fehlen naturverträglicher großräumiger Alternativen (nur Standortoptimierung, Ausgleich nötig) 17

18 Zusammenfassung Der Leitfaden optimiert beim Windenergieausbau das Zusammenspiel von Regionalplanung und Genehmigungsplanung im Artenschutzrecht (Grundlage: Hessisches Avifauna-Gutachten) Windenergie- Vorranggebiet Regionalplanung: Schonung aller windkraftsensiblen Schwerpunkträume, nicht aber jeder Einzelvorkommen bei der Ausweisung der Vorranggebiete Genehmigungsplanung: Schutz aller windkraftsensiblen Vorkommen in den Vorranggebieten (u.a. CEF, FCS), aber anstelle großräumiger Alternativenprüfung nur Standortoptimierung mit Ausschlusswirkung Vermeidung von doppelten, nicht ebenenspezifischen (aufwändigen) Prüfungen Berücksichtigung der Anforderungen an die Zulässigkeit der Planung ( 45 Abs. 7 BNatSchG) 18

19 Ergebnis: Verträgliches Nebeneinander von Windenergie und Avifauna - trotz des fast flächendeckenden Vorkommens der Arten Effizienz, Planungssicherheit, Rechtssicherheit Die Dynamik der Natur ist bei der Konzentration auf stabile Schwerpunktvorkommen der Arten kein Planungshindernis Windenergie-Vorranggebiete mit Ausschlusswirkung auf Ebene der Regionalplanung sichern zügige Genehmigungsverfahren und eine frühzeitige Transparenz über die Umsetzung der Ziele der Energiewende Foto: Luise, 19

20 Hessian Ministry of Economics, Transport, Urban and Regional Development Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit September 23,

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