Windpark Gschasikopf. Fachgutachten Fledermäuse. als Beitrag zur speziellen Artenschutzprüfung (sap) im Auftrag der ENERCON GmbH
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- Sigrid Ziegler
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1 Windpark Gschasikopf Fachgutachten Fledermäuse als Beitrag zur speziellen Artenschutzprüfung (sap) im Auftrag der ENERCON GmbH 01. Dezember 2015
2 Auftraggeber: ENERCON GmbH Dreekamp Aurich Auftragnehmer: Freiburger Institut für angewandte Tierökologie GmbH Egonstr Freiburg Tel.: 0761/ Fax: 0761/ Projektleitung: Dr. Robert Brinkmann (Beratender Ingenieur) Bearbeitung: Unter Mitarbeit von: Dr. Hendrik Reers (Dipl.-Biologe) Heidje Reinhard (B.Sc. Geoökologie, M.Sc. Agrarwiss.) Horst Schauer-Weisshahn (Akad. Geoinf.) Dr. Anette Kohnen (Dipl.-Biologin) Sara Bauer (MSc. Internationaler Naturschutz) Dagmar Schindler (MSc. Biologische Diversität)
3 I Inhaltsverzeichnis/Inhalt Abbildungsverzeichnis... III Tabellenverzeichnis... IV Zusammenfassung... V 1 Anlass und Aufgabenstellung Rechtliche Grundlagen Material und Methoden Untersuchungsgebiet Fragestellung und Untersuchungsansatz Auswertung bereits vorhandener Daten zu Fledermausvorkommen Akustische Erfassungen zur Bestimmung des Artenspektrums sowie der Phänologie Automatische akustische Dauererfassung Punktuelle automatische akustische Aktivitätserfassung in Einzelnächten Netzfänge zur Ermittlung des Artenspektrums Kartierung potenzieller Fledermausquartiere Ergebnisse und Diskussion Auswertung bereits vorhandener Daten zu Fledermausvorkommen Akustische Erfassungen zur Bestimmung des Artenspektrums sowie der Phänologie Artenspektrum Bodennahe Dauererfassungen nahe der WEA Standorte Punktuelle automatische akustische Aktivitätserfassung in Einzelnächten Netzfänge zur Ermittlung des Artenspektrums Kartierung potenzieller Fledermausquartiere Vorkommen und Bedeutung der nachgewiesenen Fledermausarten Überblick über die nachgewiesenen Fledermausarten Myotis-Gruppe Pipistrellus-Gruppe Alpenfledermaus (Hypsugo savii) EpNyVe-Gruppe Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus) Plecotus-Gruppe Mögliche Wirkungen der geplanten WEA auf Fledermäuse und Beurteilung des Risikos der Beeinträchtigung Bau- und anlagebedingte Wirkprozesse Betriebsbedingte Wirkprozesse Auswirkungen der Wirkprozesse auf die nachgewiesenen und potentiell vorkommenden Fledermausarten... 58
4 II Verlust von Quartieren und Jagdhabitaten Tötung durch Kollision mit WEA Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen Maßnahmen zum Ausgleich und zur Minderung der bau- und anlagebedingten Wirkungen Maßnahmen zur Vermeidung betriebsbedingter Wirkungen Literaturverzeichnis Anhang A: Dokumentation der akustischen Erfassungen Anhang B: Kartierung potentieller Fledermausquartiere... 85
5 III Abbildungsverzeichnis Abb. 1: Standorte der geplanten WEA 10 Abb. 2: Standorte der akustischen Erfassungseinheiten für die Dauererfassung. 13 Abb. 3: Detailansicht des Aufnahmesystems, installiert in der Dohlennisthöhle, und am Baum angebrachtes Aufnahmesystem (hier am Anabat-Standort 1). 14 Abb. 4: Frequenzverlauf der Rufe einer Zwergfledermaus 15 Abb. 5: Übersicht der Standorte der punktuellen akustischen Aktivitätserfassungen. 18 Abb. 6: Netzfangstandorte der 8 Netzfänge. 20 Abb. 7: Beispiele von potentiellen Fledermausquartieren in Bäumen. 22 Abb. 8: Durchschnittliche Anzahl an Rufaufnahmen pro Nacht und Monat an den sechs bodennahen Anabats 27 Abb. 9: Übersicht über die Gesamtaktivität an Anabat Abb. 10: Übersicht über die Gesamtaktivität an Anabat Abb. 11: Übersicht über die Gesamtaktivität an Anabat Abb. 12: Übersicht über die Gesamtaktivität an Anabat Abb. 13: Übersicht über die Gesamtaktivität an Anabat Abb. 14: Übersicht über die Gesamtaktivität an Anabat Abb. 15: Übersicht der Ergebnisse der Quartierkartierung 35 Abb. 16: Ergebnisse der Baumhöhlenkartierung an den Standorten der WEA Abb. 17: Ergebnisse der Baumhöhlenkartierung an den Standorten der WEA Abb. 18: Ergebnisse der Baumhöhlenkartierung an den Standorten der WEA Abb. 19: Ergebnisse der Baumhöhlenkartierung an den Standorten der WEA Abb. 20: Ergebnisse der Baumhöhlenkartierung an den Standorten der WEA Abb. 21: Gesamtaktivität der Myotis-Gruppe an Anabat 1 bis 6 44 Abb. 22: Gesamtaktivität der Zwergfledermaus an Anabat 1 bis 6 48 Abb. 23: Gesamtaktivität der Rauhautfledermaus an Anabat 1 bis Abb. 24: Gesamtaktivität der EpNyVe-Gruppe an Anabat 1 bis 6 52 Abb. 25: Aktivität der Myotis-Gruppe an Anabat Abb. 26: Aktivität der Myotis-Gruppe an Anabat Abb. 27: Aktivität der Myotis-Gruppe an Anabat Abb. 28: Aktivität der Myotis-Gruppe an Anabat Abb. 29: Aktivität der Myotis-Gruppe an Anabat Abb. 30: Aktivität der Myotis-Gruppe an Anabat Abb. 31: Aktivität der EpNyVe-Gruppe an Anabat Abb. 32: Aktivität der EpNyVe -Gruppe an Anabat Abb. 33: Aktivität der EpNyVe -Gruppe an Anabat Abb. 34: Aktivität der EpNyVe -Gruppe an Anabat Abb. 35: Aktivität der EpNyVe -Gruppe an Anabat Abb. 36: Aktivität der EpNyVe -Gruppe an Anabat Abb. 37: Aktivität der Zwergfledermaus an Anabat Abb. 38: Aktivität der Zwergfledermaus an Anabat Abb. 39: Aktivität der Zwergfledermaus an Anabat Abb. 40: Aktivität der Zwergfledermaus an Anabat Abb. 41: Aktivität der Zwergfledermaus an Anabat Abb. 42: Aktivität der Zwergfledermaus an Anabat 6. 84
6 IV Tabellenverzeichnis Tab. 1: Bestimmungskategorien für die Zuordnung der Aufnahmen der akustischen Dauererfassung zu bestimmten Arten bzw. Artengruppen. 16 Tab. 2: Auszug aus der zentralen Fundkartei von Fledermaus-Schlagopfern an WEA 23 Tab. 3: Tabellarische Übersicht über die Ergebnisse der akustischen Erfassungen. 25 Tab. 4: Artenzusammensetzung der punktuellen Aktivitätserfassung. 32 Tab. 5: Tabellarische Übersicht über die Ergebnisse der Netzfänge 33 Tab. 6: Überblick über die eindeutig im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen Fledermausarten. 41 Tab. 7: Schutzstatus der im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen und potentiell vorkommenden Arten 42 Tab. 8: Möglichkeit der Beeinträchtigung von Fledermausarten, unter Berücksichtigung der Biologie und gemeldeter Schlagopfer, durch Bau und Betrieb von WEA im Untersuchungsgebiet 61 Tab. 9: Gesamtüberblick über Vermeidungs- und vorgezogen Ausgleichsmaßnahmen und Empfehlungen für weitere Untersuchungen 68
7 V Zusammenfassung Die Enercon GmbH plant auf dem Gemeindegebiet der Stadt Elzach die Errichtung von fünf Windenergieanlagen (WEA). Windenergieanlagen können eine Gefahr für Fledermäuse darstellen. Zum einen können sie an den sich drehenden Rotorblättern von WEA verunglücken, zum anderen kann die Errichtung von WEA vor allem in Waldgebieten auch zum Lebensraumverlust für Fledermäuse führen. Da alle Fledermausarten nach dem Bundesnaturschutzgesetz und nach europäischem Recht zu den streng geschützten Arten zählen, ist es notwendig, bei der Standortplanung Fledermauserfassungen durchzuführen, um das Risiko von Beeinträchtigungen für Fledermäuse an einem Standort beurteilen zu können. Zur Ermittlung der im Untersuchungsgebiet vorkommenden Fledermausarten und ihrem Auftreten im Jahresverlauf wurden 2014 im gesamten Untersuchungsgebiet umfassende akustische Dauererfassungen durchgeführt. Ergänzt wurden die Erfassungen durch Netzfänge zur Ermittlung von Arten, die sich akustisch nicht auf Artniveau bestimmen lassen. Parallel zu den Netzfängen erfolgten punktuelle automatische akustische Fledermauserfassungen. Im Bereich der geplanten Anlagenstandorte und deren Umfeld wurden zudem Baumhöhlen und andere potenzielle Fledermausquartiere erfasst, um das Lebensstätten-Potenzial der Eingriffsflächen zu beurteilen. Durch die Netzfänge konnten insgesamt sechs Arten im Projektgebiet nachgewiesen werden. Durch die automatische Dauererfassung wurden insgesamt vier zusätzliche Arten mit hoher Wahrscheinlichkeit im Planungsgebiet nachgewiesen. Sieben weitere Art könnten sich aufgrund von nicht artspezifisch bestimmbaren akustischen Rufaufnahmen, Nachweisen im näheren Umfeld sowie der gegebenen Habitatstruktur und den jeweiligen Habitatansprüchen der Art im Projektgebiet aufhalten. Reproduktionshinweise ergaben sich für die Zwergfledermaus, das Große Mausohr und das Braune Langohr, da reproduktive Weibchen dieser Arten gefangen wurden. Da die ersteren beiden Arten Wochenstuben überwiegend in Gebäuden beziehen, sind nur für das Braune Langohr nahe gelegene Wochenstuben zu erwarten. Der Fang von Jungtieren der Bartfledermaus kann ebenfalls als ein Indiz für eine nahe Wochenstube gewertet werden. An allen WEA-Standorten ist auf kleinen Teilflächen der Rodungsflächen aufgrund von potentiellen Quartieren mit einer erheblichen Beeinträchtigung verschiedener baumhöhlenbewohnender Fledermausarten und in Verbindung mit der Rodung auch mit der Tötung von Tieren zu rechnen. Daher sollten für die verloren gegangenen Quartiere Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt werden. Insgesamt sollten mindestens 63 Habitatbäumen durch Aufgabe der forstlichen Nutzung als neue potentielle Quartierbäume entwickelt werden, diese können in Habitatbaumgruppen oder auch in Waldrefugien gelegen sein. Zudem sollten diese Habitatbäume mit jeweils mit einem Fledermauskasten bestückt werden um kurzfristig verloren gegangene potentielle Quartiere auszugeichen. Die Rodungen sind zwischen November und März durchzuführen, um die Tötungsgefahr von Fledermäusen zu minimieren. Aufgrund der Aktivität zahlreicher kollisionsgefährdeter Arten, insbesondere der Zwergfledermaus und der EpNyVe-Gruppe, ist an allen Standorten mit einem signifikant erhöhten Kollisionsrisiko zu rechnen. Als Vermeidungsmaßnahmen sind im ersten Jahr an allen Anlagen pauschale Abschaltzeiten wie folgt einzurichten:
8 VI Von 1.4. bis Ab Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang bei Windgeschwindigkeiten unter 6 m/s und Temperaturen über 10 C. Um die Fledermausaktivität in der Höhe zu messen, ist in den ersten beiden Betriebsjahren an zwei der fünf Anlagen ein Gondelmonitoring vom 1.3. bis durchzuführen. Aus den erhobenen Daten können dann standortspezifische Abschaltalgorithmen gemäß der Methoden des Bundesforschungsvorhabens Entwicklung von Methoden zur Untersuchung und Reduktion des Kollisionsrisikos von Fledermäusen an Onshore-Windenergieanlagen BRINKMANN et al. (2011b) entwickelt werden. Wenn die Maßnahmen zur Vermeidung und zum vorgezogenen Ausgleich wie beschrieben durchgeführt werden, so sind durch die geplanten Eingriffe keine erheblichen Beeinträchtigungen von Fledermäusen und somit keine Verstöße gegen die Verbotstatbestände nach 44 Abs. 1 des BNatSchG zu erwarten.
9 7 1 Anlass und Aufgabenstellung Die ENERCON GmbH plant auf dem Gemeindegebiet der Stadt Elzach die Errichtung von fünf Windenergieanlagen (WEA) des Typs E115 mit einer Nabenhöhe von 149 m, einem Rotordurchmesser von 115 m und einer Gesamthöhe von 206,5 m. Windkraftanlagen können für Fledermäuse, die nach europäischem Recht und dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) streng geschützt sind, eine Gefahr darstellen. Zum einen können bei der Errichtung von WEA an Waldstandorten Fledermausquartiere zerstört werden (Verstoß gegen das Schädigungsverbot 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG). Zum anderen sind Fledermäuse gefährdet, bei laufendem Betrieb mit den Rotorblättern zu kollidieren (Verstoß gegen das Verletzungs- und Tötungsverbot 44 Abs. 1 Nr. 1). Um die Erfüllung von Verbotstatbeständen zu vermeiden, können Vermeidungs- und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt werden. Zur Ermittlung der im Gebiet vorkommenden Fledermausarten fanden im Jahr 2014 umfassende akustische Dauererfassungen, Netzfänge, punktuellen akustischen Erfassungen und eine Kartierung potentieller Fledermausquartier statt. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen bilden die Grundlage für die Bewertung möglicher Eingriffswirkungen auf die im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen Fledermausarten. In diesem Gutachten werden die Untersuchungsergebnisse dargestellt und die für Fledermäuse spezifischen bau-, anlage- und betriebsbedingten Eingriffswirkungen ermittelt. Weiterhin wird beurteilt, ob die nachgewiesenen Fledermausarten durch den Eingriff erheblich beeinträchtigt werden könnten. Zudem werden mögliche Vermeidungs- und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen, welche sicherstellen sollen, dass durch die WEA keine erheblichen Beeinträchtigungen für Fledermäuse entstehen, entwickelt und in ihrer Wirksamkeit beurteilt. Diese Maßnahmen werden den spezifischen Eingriffswirkungen und betroffenen Arten zugeordnet. 2 Rechtliche Grundlagen Die rechtlichen Grundlagen der Artenschutzprüfung werden insbesondere im Kapitel 5 Schutz der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten, ihrer Lebensstätten und Biotope und hier insbesondere in den 44 (Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten) und 45 (Ausnahmen) des BNatSchG geregelt. Die Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten gelten für alle in Deutschland lebenden Fledermausarten, da diese im Anhang IV der FFH- Richtlinie geführt und somit streng geschützt sind. Diese Vorschriften werden in 44 Abs. 1 konkret genannt. Demnach ist es verboten: a. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören (Verletzungs- und Tötungsverbot), b. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der
10 8 Erhaltungszustand der lokalen Population einer Fledermausart verschlechtert (Störungsverbot), c. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören (Schädigungsverbot). In 44 Abs. 5 wird allerdings für nach 15 zulässige Eingriffe sowie nach den Vorschriften des BauGB im Sinne des 18 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG relativiert, dass ein Verstoß gegen das Verbot nach Abs. 1 Satz 3 (Schädigungsverbot, s.o.) nicht vorliegt, soweit die ökologische Funktion der vom Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätte im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. Soweit erforderlich, können dazu auch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt werden. Werden Verbotstatbestände nach 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG mit Bezug auf die streng geschützten Arten erfüllt, müssen für eine Projektzulassung die Ausnahmevoraussetzungen des 45 Abs. 7 BNatSchG erfüllt sein.
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