Nachuntersuchung Fledermäuse Herbst 2016 im Hogenfelder Kamp, Hamburg. im Auftrag von MIX - Landschaft & Freiraum, Barnstedt

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Nachuntersuchung Fledermäuse Herbst 2016 im Hogenfelder Kamp, Hamburg. im Auftrag von MIX - Landschaft & Freiraum, Barnstedt"

Transkript

1 D i p l. - B i o l. B j ö r n L e u p o l t Bestandserfassungen, Gutachten und Monitoring Dorfstr Heidmühlen Tel.: b.leupolt@fledermaus-gutachten.de Nachuntersuchung Fledermäuse Herbst 2016 im Hogenfelder Kamp, Hamburg im Auftrag von MIX - Landschaft & Freiraum, Barnstedt Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung und Methode Ergebnisse Artenspektrum Detektorbegehungen Teillebensräume Konfliktanalyse Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen Artenschutzrechtliche Betrachtung Prüfung des Eintretens der Verbote nach 44 BNatSchG Literatur Anhang...13

2 Hogenfelder Kamp, HH 2016 S. 2 von Einleitung und Methode In Hamburg Schnelsen soll für mit Gehölzen bestandene Flächen ein Bebauungsplan aufgestellt werden. In 2010 erfolgte bereits eine faunistische Bestandserfassung und artenschutzfachliche Betrachtung (LUTZ 2010). In 2015 erfolgte eine Überprüfung der Bestandserfassungen 2010 auf aktuelle Gültigkeit (LUTZ 2015). Da die Kartierungsdaten der Artenkartierung bereits aus dem Jahr 2010 stammen und in 2015 nur durch eine Begehung und Potenzialabschätzung überprüft wurden, ist es aus Sicht der BUE/NGE 3 notwendig, erneute Kartierungen im Herbst 2016 durchzuführen. Hierfür wurde eine fledermauskundliche Bestandserfassung inklusive Bewertung und Konfliktanalyse durchgeführt. Durch insgesamt zwei nächtliche Detektorbegehungen von September bis Oktober 2016 wurden das Artenspektrum sowie die Raumnutzung der vorkommenden Fledermäuse ermittelt. Die Detektorbegehungen erfolgen mittels Sichtbeobachtungen und Batdetektoren im Zeitdehnungs- (Pettersson D240x) sowie Frequenzmischverfahren (Pettersson D100). Für die Untersuchungen wurde geeignetes Wetter berücksichtigt. Soweit möglich, wurden die Fledermäuse mittels Rufanalyse bis auf Artniveau identifiziert. Zusätzlich erfolgte tagsüber eine Suche nach potenziellen Fledermausquartieren in Bäumen. Als Ergebnis erfolgt die schriftliche Darstellung des Artenspektrums sowie der ermittelten Raumnutzung (Jagdhabitate, Flugstraßen, Quartiere). Des Weiteren wird das Untersuchungsgebiet hinsichtlich des Fledermausvorkommens bewertet und es erfolgt eine Konfliktanalyse bezüglich des geplanten Vorhabens. Zusätzlich erfolgt noch eine artenschutzrechtliche Betrachtung. Des Weiteren wurde überprüft, ob der in den Kartierungen aus 2010 gesichtete Habicht jetzt einen Horst im Untersuchungsgebiet errichtet hat und somit eine Nutzung des Untersuchungsgebietes als Brutstätte dieser Art vorhanden ist. Abbildung 1 zeigt das Untersuchungsgebiet. Es wird die Einteilung des Gebietes in mehrere Teilbereiche (A-E) aus den vorangegangenen Gutachten (LUTZ 2010 und 2015) übernommen.

3 Hogenfelder Kamp, HH 2016 S. 3 von 13 Abbildung 1: Teilgebiete des Untersuchungsgebietes. Luftbild aus Google-Earth vom Juni 2006 aus LUTZ 2010 Bezüglich der Beschreibung der Teilgebiete verweise ich auf das genannte Vorgutachten (LUTZ 2010). 2. Ergebnisse Die beiden Detektorbegehungen wurden am und durchgeführt. Tabelle 1: Erfassungstage und Zeiten Datum Erfassungszeit (MESZ) Temperatur um 00:00 Uhr Sonnenuntergang/- aufgang (MESZ) :00 01:00 15 C 19:02 / 07: : 45 00:45 6 C 18:26 / 07:46 1 Die Angaben beziehen sich auf den Standort Hamburg N (von

4 Hogenfelder Kamp, HH 2016 S. 4 von Artenspektrum Während der Detektorbegehungen am wurden im Untersuchungsgebiet mit der Zwerg-, Rauhaut-, Breitflügel- und Wasserfledermaus sowie Großem Abendsegler fünf Fledermausarten erfasst (Tabelle 2). Des Weiteren konnte eine Rufsequenz aus der Gruppe der Myotiden (Myotis spec.) ermittelt werden. Von den vorkommenden Arten gelten die Breitflügelfledermaus und der Große Abendsegler in Hamburg als gefährdet. Rauhaut- und Wasserfledermaus stehen auf der Vorwarnliste. Die Zwergfledermaus gilt in Hamburg als ungefährdet. Am zweiten Begehungstermin ( ) wurden nur die Zwergfledermaus vereinzelt im UG angetroffen. Tabelle 2: Während der Detektorbegehungen 2016 festgestellte Fledermausarten RL D = Rote Liste der Säugetiere Deutschlands (MEINIG et al. 2009); RL HH = Atlas der Säugetiere Hamburgs (SCHÄFERS et al. 2016) 1 = vom Aussterben bedroht; 2 = stark gefährdet; 3 = gefährdet; V = Vorwarnliste; D = Daten defizitär, G = Gefährdung anzunehmen, Status unbekannt; - = nicht auf der Roten Liste geführt; g = günstig, u = unzureichend, s = schlecht Art RL HH RL-D Zwergflm. (Pipistrellus pipistrellus) * * Rauhautflm. (Pipistrellus nathusii) V * Breitflügelflm. (Breitflügelflm.) 3 G Großer Abendsegler (Nyctalus noctula) 3 V Wasserflm. (Myotis daubentonii) V * Myotis spec. Während der Tagesbegehung wurde kein Habichtshorst im Untersuchungsgebiet festgestellt. 2.2 Detektorbegehungen Die Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) war während der Detektorbegehungen die mit Abstand häufigste Fledermausart im Untersuchungsgebiet. Großer Abendsegler und Breitflügelfledermaus kamen regelmäßig, jedoch mit geringeren Aktivitätsdichten im UG vor. Hierbei handelte es sich überwiegend um Überflüge. Auch Überflüge der Rauhautfledermaus wurden festgestellt. Die Wasserfledermaus wurde nur einmal geortet. Rufe aus der Gruppe der Myotiden wurden ebenfalls nur einmal erfasst. Die Raumnutzung der Fledermäuse konzentrierte sich insbesondere auf die Teilbereiche D und E. Abbildung 2 stellt die ermittelten Ortungen sowie die Lage der potenziellen Quartierbäume (ohne Tagesquartierpotenzial) dar.

5 Hogenfelder Kamp, HH 2016 S. 5 von 13 Abbildung 2: Ortungen während der Detektorbegehungen im Herbst 2016 sowie ermittelte potenzielle Wochenstubenquartiere Die im Vorgutachten (LUTZ 2010) genannten Jagdaktivitäten in den Teilbereichen D und E konnten für die Zwergfledermaus im Bereich D bestätigt werden. Im Teilbereich E wurden im Herbst 2016 keine Jagdrufe erfasst. Es konnten während der Begehungen im Herbst 2016 Sozialrufe der Zwergfledermaus, insbesondere im Teilbereich E, geortet werden. Derartige Sozialrufe sind Hinweise für Balzreviere, in deren Nähe meist auch ein dazugehöriges Balzquarttier gehört (siehe Abbildung 2). Potenzial für Balzquartiere besteht im Bereich E an mehreren Bäumen. Hinweise für Balzquartiere anderer

6 Hogenfelder Kamp, HH 2016 S. 6 von 13 Fledermausarten im UG wurden nicht festgestellt. Während der Quartiersuche an Bäumen ergaben sich Hinweise für eine Sommerquartiernutzung. So bestehen in zwei Bäumen potenzielle Wochenstubenquartiere (siehe Abbildung 2). Potenzial für Winterquartiere besteht in den Bäumen nicht. Tagesquartiere (Tagesverstecke einzelner Individuen) sind an weiteren Bäumen (z.b. hinter abgeplatzter Rinde, kleinen Astabbrüchen etc.) möglich. Direkte Ein- oder Ausflüge konnten nicht ermittelt werden. Während der Detektorbegehungen konnten keine Hinweise für eine Winterquartiernutzung in Form von ausgiebigem Winterquartierschwärmen ermittelt werden. Flugstraßen verbinden die unterschiedlichen Teillebensräume von Fledermauspopulationen miteinander. Vor allem strukturgebundene Fledermausarten fliegen zu diesem Zweck eng an linearen Landschaftselementen wie Knicks, Baumreihen, Waldrändern und Gewässerufern entlang. Im Laufe der Zeit bilden sich durch die regelmäßige Nutzung solcher Strukturen Traditionen heraus. Derartige traditionelle Flugrouten sind integrale Bestandteile des Gesamtlebensraumes und nur schwer ersetzbar. Hinweise auf Flugstraßen ergeben sich durch gerichtete Über- oder Durchflüge. Es wurden während der Begehungen keine Hinweise für bedeutende Flugstraßen im UG festgestellt. 2.3 Teillebensräume Eine Einstufung der Teillebensräume erfolgt anhand der ermittelten Daten aus 2016 sowie den Bewertungen der Teilgebiete aus den Vorgutachten (LUTZ 2010 und 2015) und des Bewertungsrahmens (siehe Tabelle 5 im Anhang). Tabelle 3: Bewertung der Teilgebiete A - C Wertgebende Kriterien 1. Bewertungsschr itt Funktionsräume mit Vorkommen von Fledermäusen, die nicht in die Kategorie I III fallen IV: Geringe 2. Bewertungsschr itt Keine Auf- oder Abwertung Somit ist der bereits bebaute Teil des Untersuchungsgebietes als ein Fledermauslebensraum von geringer einzustufen. Wertstufe IV: Geringe Tabelle 4: Bewertung der Teilgebiete D - E Wertgebende Kriterien 1. Bewertungsschr itt Bedeutendes Jagdgebiet einer ungefährdeten Fledermausart oder unbedeutendes zweier Arten III: Mittlere 2. Bewertungsschr itt Keine Auf- oder Abwertung Wertstufe III: Mittlere

7 Hogenfelder Kamp, HH 2016 S. 7 von 13 Wertgebende Kriterien 1. Bewertungsschr itt Alle Quartiere III: Mittlere (Wochenstuben, Balzquartiere etc.), die nicht in die Kategorie I III fallen 2. Bewertungsschr itt Keine Auf- oder Abwertung Somit ist der zurzeit nicht genutzte Teil des Untersuchungsgebietes als ein Fledermauslebensraum von mittlerer einzustufen. Wertstufe III: Mittlere 2.4 Konfliktanalyse Im Rahmen dieses Kapitels wird eine Konfliktanalyse bezüglich des geplanten Vorhabens und der vorkommenden Fledermäuse durchgeführt. Abschließend werden die sich ergebenden Beeinträchtigungen und nötigen Vermeidungs- und/oder Minimierungsmaßnahmen aufgeführt. Grundlage für die Konfliktanalyse sind die Ergebnisse aus den genannten Vorgutachten (LUTZ 2010 und 2015) sowie die Ergebnisse aus der vorliegenden Untersuchung. Bezüglich der Beschreibung des geplanten Vorhabens verweise ich auch auf das Vorgutachten (LUTZ 2010). Für die Erschließung und Neubebauung der Fläche ist von einer Rodung/Fällung der kompletten Gehölzflächen (Teilbereiche D und E) auszugehen (worst-case-betrachtung). Hierdurch sind die ermittelten Jagdhabitate der Zwergfledermaus sowie die anzunehmenden Quartiere der Zwergfledermaus in diesen Bereichen betroffen. Der ermittelte Teillebensraum mit einer mittleren (Teilbereiche D und E) ist somit direkt durch das Vorhaben beeinträchtigt. Fortpflanzungsund Ruhestätten von Fledermäusen sind ihre Quartiere. Die potenziellen Tagesquartiere von Spalten bewohnenden Arten gelten nach der derzeitigen Diskussion nicht als zentrale Lebensstätten und damit nicht als Fortpflanzungs- und Ruhestätten im Sinne des 44 BNatSchG, denn sie sind i.d.r. so weit verbreitet, dass praktisch immer ausgewichen werden kann. Jagdgebiete gehören nicht zu den in 44 aufgeführten Lebensstätten, jedoch können sie für die Erhaltung der ökologischen Funktion der Fortpflanzungsstätten erlangen. Das trifft dann zu, wenn es sich um besonders herausragende und für das Vorkommen wichtige limitierende Nahrungsräume handelt. Dies trifft jedoch hier für die ermittelten Jagdhabitate der Zwergfledermaus nicht zu. Der Verlust der Jagdhabitate kann durch entsprechende ortsnahe potenzielle Jagdhabitate kompensiert werden. Für den Verlust der anzunehmenden Quartiere der Zwergfledermaus an den zwei Bäumen im Teilbereich E (siehe Abbildung 2) müssen jedoch Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt werden, um das Eintreten der Verbotstatbestände nach 44 BNatSchG zu verhindern. Für die anderen im UG vorkommenden Fledermausarten ist nicht mit einer erheblichen Beeinträchtigung durch das Vorhaben zu rechnen.

8 Hogenfelder Kamp, HH 2016 S. 8 von Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen Da eine Sommerquartiernutzung der Bäume durch die Zwergfledermaus anzunehmen ist, eine Winterquartiernutzung aber auszuschließen ist, sollten die Fällungen der Bäume in der Winterquartierzeit der Fledermäuse (somit im Zeitraum vom bis ) erfolgen, um eine Tötung von Fledermausindividuen zu verhindern. In diesem Zeitraum ist nicht mit einem Besatz der Bäume durch Fledermäuse zu rechnen. Für den Verlust von Quartieren müssen Ausgleichsmaßnahmen in Form der ortsnahen Anbringung von Fledermauskästen erfolgen. Hierfür schlage ich die Anbringung von mindestens vier Fledermausspaltenquartierkästen vor.

9 Hogenfelder Kamp, HH 2016 S. 9 von Artenschutzrechtliche Betrachtung In diesem Kapitel werden die möglichen vorhabensbedingten Beeinträchtigungen der Gruppe der Fledermäuse aus artenschutzrechtlicher Sicht beurteilt, in dem das mögliche Eintreten der in 44 (1) BNatSchG formulierten Zugriffsverbote artbezogen geprüft wird. Im Abschnitt 3 des Bundesnaturschutzgesetzes vom sind die Bestimmungen zum Schutz und zur Pflege wild lebender Tier- und Pflanzenarten festgelegt. Neben dem allgemeinen Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen ( 39) werden im 44 strengere Regeln zum Schutz besonders und streng geschützter Arten genannt. In diesem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag werden die Bestimmungen des besonderen Artenschutzes nach 44 Abs. 1 BNatSchG behandelt. Nach 44 Abs. 1 BNatSchG ist es verboten (Zugriffsverbote) 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 4.wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören. Sofern die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungsoder Ruhestätte oder der Standorte wild lebender Pflanzen im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt werden kann, führt dies zu einer Teilfreistellung von den Verboten des 44 Abs. 1 Nr. 1 und 3 BNatSchG. Ein Verstoß gegen das Verbot liegt nicht vor, wenn die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. In so einem Fall würde entsprechend auch keine artenschutzrechtliche Ausnahme nach 45 erforderlich. Von ist, dass die Funktion der Lebensstätte für die Populationen der betroffenen Arten kontinuierlich erhalten bleibt. Kann dies bestätigt werden oder durch Vermeidungsmaßnahmen oder vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen erreicht werden, ist keine Ausnahmegenehmigung erforderlich. Geht die Funktion der Lebensstätte dauerhaft verloren oder wird sie zeitlich begrenzt derart unterbrochen, dass dies für die Populationen der relevanten Arten nicht tolerabel ist, ist von einem Verbotstatbestand auszugehen. Kann die Lebensstätte als solche ihre Funktion bei einer Beschädigung weiter erfüllen, weil nur ein kleiner, unerheblicher Teil einer großräumigen Lebensstätte verloren geht ohne dass dieses eine erkennbare Auswirkung auf die ökologische Funktion bzw. auf die Population haben wird, ist keine Ausnahmegenehmigung erforderlich. Es sind im Hinblick auf den besonderen Artenschutz nach 44 (1) BNatSchG alle europarechtlich geschützten Arten zu berücksichtigen. Dies sind zum einen alle in Anhang IV der FFH -Richtlinie aufgeführten Arten (inklusive aller in Deutschland vorkommenden Fledermausarten) und zum anderen alle europäischen Vogelarten (Schutz nach VSchRL). Die vorliegende Prüfung behandelt Dipl.-Biol. Björn Leupolt, Dorfstr. 96, Heidmühlen, Tel.: , b.leupolt@fledermaus-gutachten.de

10 Hogenfelder Kamp, Hamburg 2016 S. 10 von 13 nur die Fledermäuse. 3.1 Prüfung des Eintretens der Verbote nach 44 BNatSchG Zu berücksichtigende Lebensstätten von Fledermäusen Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Fledermäusen sind ihre Quartiere. Die potenziellen Tagesquartiere von Spalten bewohnenden Arten gelten nach der derzeitigen Diskussion nicht als zentrale Lebensstätten und damit nicht als Fortpflanzungs- und Ruhestätten im Sinne des 44 BNatSchG, denn sie sind i.d.r. so weit verbreitet, dass praktisch immer ausgewichen werden kann. Jagdgebiete gehören nicht zu den in 44 aufgeführten Lebensstätten, jedoch können sie für die Erhaltung der ökologischen Funktion der Fortpflanzungsstätten erlangen. Das trifft dann zu, wenn es sich um besonders herausragende und für das Vorkommen wichtige limitierende Nahrungsräume handelt. Durch das Vorhaben können Fortpflanzungs- und Ruhestätte von Fledermäusen in Form von potenziellen Sommerquartieren (Wochenstubenquartiere, Männchengruppenquartiere) verloren gehen. Es gehen keine Nahrungsräume in so bedeutendem Umfang verloren, dass es zum Funktionsverlust eventuell vorhandener, benachbarter Fortpflanzungsstätten kommt. Artenschutzrechtliche Prüfung Die zutreffenden Sachverhalte werden dem Wortlaut des 44 (1) BNatSchG stichwortartig gegenübergestellt. Nach 44 Abs. 1 BNatSchG ist es verboten (Zugriffsverbote) 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, a. Dieses Verbot wird nicht verletzt, wenn die Fällungen/Rodungen der Gehölze außerhalb der Sommerquartierzeit der Fledermäuse (somit in der Zeit vom bis ) erfolgen. Die Bäume besitzen kein Potenzial für Fledermauswinterquartiere. 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, b. Dieses Verbot wird hinsichtlich der Fledermäuse nicht verletzt. 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, c. Potenzielle Fortpflanzungs- oder Ruhestätten von Fledermäusen sind durch den Wegfall der beiden Bäume mit potenziellen Wochenstubenquartieren betroffen. Für den Wegfall muss ein Ausgleich in Form der Anbringung von vier Fledermausspaltenkästen erfolgen. 4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören. d. hier nicht betrachtet. Dipl.-Biol. Björn Leupolt, Dorfstr. 96, Heidmühlen, Tel.: , b.leupolt@fledermaus-gutachten.de

11 Hogenfelder Kamp, Hamburg 2016 S. 11 von 13 Somit würde es aus gutachterlicher Sicht bezüglich Fledermäusen durch das geplante Vorhaben bei Einhaltung der genannten Ausgleichs- und Vermeidungsmaßnahmen nicht zum Eintreten der Verbote nach 44 (1) Nr. 1-3 BNatSchG kommen. Für das Vorhaben ist bezüglich Fledermäusen somit bei Einhaltung der genannten Ausgleichs- und Vermeidungsmaßnahmen keine artenschutzrechtliche Ausnahme nach 45 erforderlich. Dipl.-Biol. Björn Leupolt Dipl.-Biol. Björn Leupolt, Dorfstr. 96, Heidmühlen, Tel.: ,

12 4. Literatur Hogenfelder Kamp, HH 2016 S. 12 von 13 BRINKMANN, R. (1998): Berücksichtigung faunistisch-tierökologischer Belange in der Landschaftsplanung. Inform. d. Naturschutz Niedersachsen 4/98: LUTZ, K. (2010): Faunistische Bestandserfassung und artenschutzfachliche Betrachtung für das Projekt B-Plan Schnelsen Hogenfelder Kamp, i.a. Mix - Landschaftsplanung, Barnstedt LUTZ, K. (2015): Faunistische Bestandserfassung und artenschutzfachliche Betrachtung für das Projekt B-Plan Schnelsen Hogenfelder Kamp Überprüfung der Bestandserfassungen 2010 auf aktuelle Gültigkeit, i.a. Mix - Landschaftsplanung, Barnstedt MEINIG, H, P. BOYE & R. HUTTERER (2009): Rote Liste und Gesamtartenliste der Säugetiere (Mammalia) Deutschlands, Bearbeitungsstand Oktober Naturschutz und Biologische Vielfalt 70 (1): SCHÄFERS, G., H. EBERSBACH, H. REIMER, P. KÖRBER, K. JANKE, K. BORGGRÄFE & F. LANDWEHR (2016): Atlas der Säugetiere Hamburgs. Artenbestand, Verbreitung, Rote Liste, Gefährdung und Schutz. Behörde für Umwelt und Energie, Amt für Naturschutz Dipl.-Biol. Björn Leupolt, Dorfstr. 96, Heidmühlen, Tel.: , b.leupolt@fledermaus-gutachten.de

13 5. Anhang Tabelle 5: Bewertung von Fledermauslebensräumen nach BRINKMANN (1998) Hogenfelder Kamp, HH 2016 S. 13 von 13 Wertstufe Definition der Skalenabschnitte I Sehr hohe II Hohe III Mittlere 1. Quartiere (Wochenstuben) von stark gefährdeten und vom Aussterben bedrohten Fledermausarten (RL 2 und RL 1) sowie solchen des Anhangs II FFH-Richtlinie oder 2. Große Quartiere (Wochenstuben) von gefährdeten Fledermausarten (RL 3 und RL G) oder 3. Lebensräume mit Quartieren (Wochenstuben) von mindestens 4 Fledermausarten oder 4. Bedeutende Flugstraßen von stark gefährdeten und vom Aussterben bedrohten Fledermausarten (RL 2 und RL 1) sowie solchen des Anhangs II FFH-Richtlinie oder 5. Bedeutende Jagdgebiete von stark gefährdeten und vom Aussterben bedrohten Fledermausarten (RL 2 und RL 1) sowie solchen des Anhangs II FFH-Richtlinie oder bedeutende Flugstraßen von mind. 4 Fledermausarten 6. Quartiere (Wochenstuben) von gefährdeten Fledermausarten (RL 3 und RL G) oder 7. Große Quartiere (Wochenstuben) von ungefährdeten Fledermausarten (auch RL D und V) oder 8. Lebensräume mit Quartieren (Wochenstuben) von mindestens 2 Fledermausarten oder 9. Lebensräume mit einer hohen Anzahl von Balzrevieren der Rauhautfledermaus oder 10. Lebensräume mit einer hohen Anzahl von Balzrevieren von mindestens zwei Pipistrellus-Arten oder 11. Alle Flugstraßen von stark gefährdeten und vom Aussterben bedrohten Fledermausarten (RL 2 und RL 1) sowie solchen des Anhangs II FFH- Richtlinie oder 12. Flugstraßen von Myotis-Arten (Ausnahme Wasserfledermaus Myotis daubentoni) 13. Alle bedeutenden Flugstraßen (> 5 Individuen) oder 14. Bedeutende Jagdgebiete einer gefährdeten Fledermausart (RL 3 und RL G) oder bedeutende Jagdgebiete von mindestens 2 Fledermausarten oder 15. Jagdgebiete von mindestens 4 Arten 16. Alle Quartiere (Wochenstuben, Balzquartiere etc.), die nicht in die Kategorien I oder II fallen oder 17. alle Flugstraßen, die nicht in die Kategorien I oder II fallen oder 18. Bedeutende Jagdgebiete einer ungefährdeten Fledermausart (auch RL D und V) oder 19. Unbedeutende Jagdgebiete von mindestens zwei Fledermausarten oder 20. Auftreten von mindestens 4 Fledermausarten IV Geringe Funktionsräume mit Vorkommen von Fledermäusen, die nicht in die Kategorie I III fallen V Sehr geringe Gebiete ohne Vorkommen von Fledermäusen, bzw. mit negativen Auswirkungen auf Fledermäuse Fledermausfeindlich Gebiete mit negativen Auswirkungen auf Fledermäuse Dipl.-Biol. Björn Leupolt, Dorfstr. 96, Heidmühlen, Tel.: , b.leupolt@fledermaus-gutachten.de

Fledermauspotenzialanalyse im Rahmen des B-Planes Dulsberg 6 (Hamburg)

Fledermauspotenzialanalyse im Rahmen des B-Planes Dulsberg 6 (Hamburg) Dipl.-Biol. Björn Leupolt Bestandserfassungen, Gutachten und Monitoring Kakenhaner Weg 7 97 Hamburg Tel.: 0151065595 e-mail: b.leupolt@fledermaus-gutachten.de Fledermauspotenzialanalyse im Rahmen des B-Planes

Mehr

Dipl.-B i o l. Karsten Lutz

Dipl.-B i o l. Karsten Lutz Dipl.-Biol. Karsten Lutz, Bebelallee 55 d, 22297 Hamburg dn.stadtplanung Frau Danne Hindenburgdamm 98 25421 Pinneberg per E-Mail: buero@dn-stadtplanung.de Dipl.-B i o l. Karsten Lutz Bestandserfassungen,

Mehr

Fledermauspotenzialanalyse. im Rahmen des B-Planes Dulsberg 6 (Hamburg) im Auftrag des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung Hamburg-Nord

Fledermauspotenzialanalyse. im Rahmen des B-Planes Dulsberg 6 (Hamburg) im Auftrag des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung Hamburg-Nord Dipl.-Biol. Björn Leupolt Bestandserfassungen, Gutachten und Monitoring Kakenhaner Weg 72 22397 Hamburg Tel.: 015120635595 e-mail: b.leupolt@fledennaus-gutachteii.de Fledermauspotenzialanalyse im Rahmen

Mehr

Gutachten im Auftrag von Mix - Landschaftsplanung, Barnstedt

Gutachten im Auftrag von Mix - Landschaftsplanung, Barnstedt D i p l. - B i o l. K a r s t e n L u t z Bestandserfassungen, Recherchen und Gutachten Biodiversity & Wildlife Consulting Bebelallee 55 d D - 22297 Hamburg Tel.: 040 / 540 76 11 karsten.lutz@t-online.de

Mehr

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Gemeinde Wain Gewerbegebiet Industriestraße Flurstücke Nr. 97/6 u. 93 in Wain: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 11. Januar 2016 Gemeinde Eberhardzell Gewerbegebiet Industriestraße Flurstücke Nr. 97/6

Mehr

Rechtliche Aspekte des Artenschutzes - Wanderbiotope und Rekultivierung -

Rechtliche Aspekte des Artenschutzes - Wanderbiotope und Rekultivierung - Rechtliche Aspekte des Artenschutzes - Wanderbiotope und Rekultivierung - Artenschutzrecht in der Vorhabenszulassung am Gesetz arbeiten Verbotstatbestände ( 44 Abs. 1 BNatSchG) Legalausnahme ( 44 Abs.

Mehr

Übersichtsbegehung Artenschutz. Liebenzeller Straße Flurstück Nr. 337

Übersichtsbegehung Artenschutz. Liebenzeller Straße Flurstück Nr. 337 Übersichtsbegehung Artenschutz zur Klarstellungs-, Einbeziehungs- und Ergänzungssatzung Liebenzeller Straße Flurstück Nr. 337 im Stadtteil Monakam in Bad Liebenzell Landkreis Calw Auftraggeber: Stadt Bad

Mehr

Gemeinde Oberderdingen

Gemeinde Oberderdingen Gemeinde Oberderdingen Geplantes Baugebiet Industriegebiet, 7. Abschnitt (Kreuzgarten) Artenschutzrechtliche Prüfung Auftraggeber: Gemeinde Oberderdingen Amthof 13 75038 Oberderdingen Auftragnehmer: THOMAS

Mehr

Artenschutzrechtliche Begutachtung der. Flurstücke Weinstraße in Erlenbach

Artenschutzrechtliche Begutachtung der. Flurstücke Weinstraße in Erlenbach der Flurstücke Weinstraße 42-44 Auftraggeber: Gemeinde Erlenbach November 2018 0. INHALTSVERZEICHNIS 1. EINLEITUNG 3 2. ARTENSCHUTZRECHT 8 3. BEGUTACHTUNG DES FLURSTÜCKS 9 3.1 Vorgehensweise 9 3.2 Ausschluß

Mehr

Gesetzesbindung statt Abwägung? Bauleitplanung und Naturschutzrecht. Karl-Heinz Strittmatter, RP Freiburg, Referat 55 (Naturschutz, Recht)

Gesetzesbindung statt Abwägung? Bauleitplanung und Naturschutzrecht. Karl-Heinz Strittmatter, RP Freiburg, Referat 55 (Naturschutz, Recht) Gesetzesbindung statt Abwägung? Bauleitplanung und Naturschutzrecht Karl-Heinz Strittmatter, RP Freiburg, Referat 55 (Naturschutz, Recht) Bauleitplanung und Naturschutz Abwägungsgebot Eingriffsregelung

Mehr

Artenschutz bei Planung und Umsetzung von Projekten Rechtliche Anforderungen aktueller Stand und Perspektiven

Artenschutz bei Planung und Umsetzung von Projekten Rechtliche Anforderungen aktueller Stand und Perspektiven Artenschutz bei Planung und Umsetzung von Projekten Rechtliche Anforderungen aktueller Stand und Perspektiven Fachtagung am 08.05.2018 in Bonn Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Marcus

Mehr

Artenschutzrechtliche Prüfung. Aufstellung des Bebauungsplans Hafner-Areal. Stadt Pforzheim

Artenschutzrechtliche Prüfung. Aufstellung des Bebauungsplans Hafner-Areal. Stadt Pforzheim Artenschutzrechtliche Prüfung Aufstellung des Bebauungsplans Hafner-Areal Stadt Pforzheim Auftraggeber: Auftragnehmer: WLH Projekt- und Grundstücksentwicklung GmbH Schumacherstraße 18 76275 Ettlingen THOMAS

Mehr

Konsequenzen der kleinen Novelle des BNatSchG zum Artenschutz

Konsequenzen der kleinen Novelle des BNatSchG zum Artenschutz Konsequenzen der kleinen Novelle des BNatSchG zum Artenschutz Dipl.-Ing. Stephan Köhler, für Straßenbau und Verkehr, Kompetenzcenter Urteil EuGH Das Urteil des EuGH vom 10.01.2006, (Rs. C-98/03) rügt die

Mehr

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Mittlerer Schlossgarten

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Mittlerer Schlossgarten Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Mittlerer Schlossgarten Projekt Stuttgart 21 - Wendlingen-Ulm Planfeststellungsabschnitt PFA 1.1 Inhalt Übersicht 1. Einführung 2. Untersuchungsgebiet 3. Untersuchungszeitraum

Mehr

Ergänzungssatzung Sandackerstraße, Gemeinde Kusterdingen, Gemarkung Jettenburg

Ergänzungssatzung Sandackerstraße, Gemeinde Kusterdingen, Gemarkung Jettenburg Potenzialabschätzung Artenschutz Ergänzungssatzung Sandackerstraße, Gemeinde Kusterdingen, Gemarkung Jettenburg 12. November 2014 Auftraggeber: Künster Architektur + Stadtplanung Bismarckstrasse 25 72764

Mehr

aufgestellt: Weilheim a.d. Teck, den

aufgestellt: Weilheim a.d. Teck, den ro 061352 01.04.2015 Stadt Ebersbach Erschließung Sulpacher Straße aufgestellt: Weilheim a.d. Teck, den 01.04.2015 SI Beratende Ingenieure GmbH+Co.KG Bahnhofstraße 4 73235 Weilheim a.d. Teck Seite 1 von

Mehr

Fortbildung für Architekten und Planer

Fortbildung für Architekten und Planer Fortbildung für Architekten und Planer Gesetzliche Grundlagen Artenschutz EU-Recht Bundesrecht Auswirkungen in der Praxis Wann ist was zu tun. Fledermäuse (alle Arten): - streng geschützt (und besonders

Mehr

Artenschutzrechtliche Prüfung (Fledermäuse) zum Bauvorhaben im Innenbereich an der Osterupganter Straße 60 / Gemeinde Marienhafe

Artenschutzrechtliche Prüfung (Fledermäuse) zum Bauvorhaben im Innenbereich an der Osterupganter Straße 60 / Gemeinde Marienhafe Artenschutzrechtliche Prüfung (Fledermäuse) zum Bauvorhaben im Innenbereich an der Osterupganter Straße 60 / Gemeinde Marienhafe Matthias Bergmann, Dipl.-Ing. Landespflege Krummackerweg 16 a, 26605 Aurich

Mehr

... ggf. RL regional. Bewertung nach Ampel-Schema: unbekannt günstig ungünstig- ungünstigunzureichend

... ggf. RL regional. Bewertung nach Ampel-Schema: unbekannt günstig ungünstig- ungünstigunzureichend Allgemeine Angaben zur Art 1. Durch das Vorhaben betroffene Art Großer Abendsegler (Nyctalus noctula) 2. Schutzstatus und Gefährdungsstufe Rote Listen FFH-RL- Anh. IV - Art Europäische Vogelart...V.. RL

Mehr

Neubau der B 34 Ortsumfahrung Wyhlen. Abstimmung des Artenschutzgutachtens Vorstellung des Maßnahmenkonzeptes Freitag, 29.

Neubau der B 34 Ortsumfahrung Wyhlen. Abstimmung des Artenschutzgutachtens Vorstellung des Maßnahmenkonzeptes Freitag, 29. Neubau der B 34 Ortsumfahrung Wyhlen Abstimmung des Artenschutzgutachtens Vorstellung des Maßnahmenkonzeptes Freitag, 29. April 2016 Ablauf der Veranstaltung 1. Begrüßung (5 min) 2. Vorstellung der Teilnehmer

Mehr

Artenschutzrechtliche Begutachtung der Gebäude Brackenheimer Straße 21 (ex Kellerei Willy)

Artenschutzrechtliche Begutachtung der Gebäude Brackenheimer Straße 21 (ex Kellerei Willy) der Gebäude Brackenheimer Straße 21 (ex Kellerei Willy) Auftraggeber: p.b.s. Wohnbau GmbH Brackenheim Juni 2017 0. INHALTSVERZEICHNIS 1. EINLEITUNG 3 1.1 Standort des Vorhabens und derzeitige Nutzung 4

Mehr

Ulrich Bielefeld Dipl.Ing., Landschaftsarchitekt bdla Gällerstr Überlingen Tel / , Fax

Ulrich Bielefeld Dipl.Ing., Landschaftsarchitekt bdla Gällerstr Überlingen Tel / , Fax Dipl.Ing., Landschaftsarchitekt bdla Gällerstr. 5 88662 Überlingen Tel. 07551 / 9484-55, Fax -56 e-mail: BielefeldUlrich@aol.com September 2018 Bebauungsplan Roter Sandberg der Stadt Prüm Artenschutzrechtliche

Mehr

Artenschutz bei der Gewässerunterhaltung

Artenschutz bei der Gewässerunterhaltung Artenschutz bei der Gewässerunterhaltung Gemäß 37 ff BNatSchG Mathias Holsten Dipl.-Ing. Landespflege Landkreis Lüneburg Fachdienst Umwelt Untere Naturschutzbehörde Gliederung 1. Definition 2. Rechtsgrundlagen

Mehr

Artenschutzrechtliche Stellungnahme zum B - Plan Holzweg, 2. Änderung in Erlenbach - Binswangen

Artenschutzrechtliche Stellungnahme zum B - Plan Holzweg, 2. Änderung in Erlenbach - Binswangen zum B - Plan Holzweg, 2. Änderung Auftraggeber: Gemeinde Erlenbach September 2018 0. INHALTSVERZEICHNIS 1. EINLEITUNG 3 1.1 Derzeitige Nutzung 4 1.2 Ziel und Zweck der Planung - zukünftige Nutzung 4 1.3

Mehr

Welche Fledermausarten gelten aus welchen Gründen als windkraftsensibel? Reiner Diemel, Regierungspräsidium Gießen

Welche Fledermausarten gelten aus welchen Gründen als windkraftsensibel? Reiner Diemel, Regierungspräsidium Gießen Welche Fledermausarten gelten aus welchen Gründen als windkraftsensibel? Reiner Diemel, Regierungspräsidium Gießen Faktencheck Windenergie Windkraftsensible Fledermausarten Darmstadt 13.10.2015 Konfliktfeld

Mehr

Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan D 157 Erweiterung Nelkenweg, Stadt Emden Matthias Bergmann, Dipl.-Ing.

Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan D 157 Erweiterung Nelkenweg, Stadt Emden Matthias Bergmann, Dipl.-Ing. Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan D 157 Erweiterung Nelkenweg, Stadt Emden Matthias Bergmann, Dipl.-Ing. Landespflege Krummackerweg 16 a, 26605 Aurich / Ostfriesland Februar 2017 Auftragnehmer:

Mehr

Bebauungsplan Industriestraße Süd. Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung

Bebauungsplan Industriestraße Süd. Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Ökologische Leistungen Fußer Dipl. Landschaftsökologe Moritz Fußer Gutachten - Kartierung - Forschung Neureuter Str. 5-7 76185 Karlsruhe 017624860225 moritzfusser@gmx.de www.oekologischegutachten.de März

Mehr

Übersichtsbegehung Artenschutz

Übersichtsbegehung Artenschutz Übersichtsbegehung Artenschutz zum Bebauungsplan "Murr Langes Feld VI", 3. Bauabschnitt Gemeinde Murr Auftraggeber: Gemeinde Murr Bürgermeisteramt Rathaus, Hindenburgstraße 60, 71711 Murr Tel. (07144)

Mehr

Artenschutzrechtliche Untersuchung. zum Abriss von drei Gebäuden an der. Asklepios Klinik in Langen, Kreis Offenbach

Artenschutzrechtliche Untersuchung. zum Abriss von drei Gebäuden an der. Asklepios Klinik in Langen, Kreis Offenbach Artenschutzrechtliche Untersuchung zum Abriss von drei Gebäuden an der Asklepios Klinik in Langen, Kreis Offenbach Abb. 1: Schwesternwohnheim. Fachbüro Faunistik und Ökologie Bearbeiter: Dipl.-Biol. Andreas

Mehr

Artenschutz an Gebäuden. BauMesse Unna Stadthalle Unna, Oktober 2016

Artenschutz an Gebäuden. BauMesse Unna Stadthalle Unna, Oktober 2016 BauMesse Unna Stadthalle Unna, 1. + 2. Oktober 2016 Warum Artenschutz bei Gebäudearbeiten? Rechtliche Grundlagen Beispiele, Konflikte, Lösungen Empfehlungen für Bauherren, Planer, Architekten und Bauausführende

Mehr

Wer baut, muss auch auf Tiere achten - Rechtliche Grundlagen des Gebäudebrüterschutzes

Wer baut, muss auch auf Tiere achten - Rechtliche Grundlagen des Gebäudebrüterschutzes Wer baut, muss auch auf Tiere achten - Rechtliche Grundlagen des Gebäudebrüterschutzes Dr. Neugebauer: Rechtliche Grundlagen des Gebäudebrüterschutzes Vortrag auf der Gebäudebrütertagung des LBV am 04.07.2014

Mehr

STADT BIELEFELD STADTUMBAU BETHEL

STADT BIELEFELD STADTUMBAU BETHEL STADT BIELEFELD STADTUMBAU BETHEL Artenschutzprüfung/ASP zum Bebauungsplan Nr. III/GA 9 Kernbereich Bethel Inhalt 1 Einführung...2 2 Vorprüfung (Stufe I der ASP)...3 2.1 Vorprüfung des Artenspektrums...3

Mehr

Leitfaden zur Berücksichtigung des Artenschutzes bei Aus- und Neubau von Bundeswasserstraßen

Leitfaden zur Berücksichtigung des Artenschutzes bei Aus- und Neubau von Bundeswasserstraßen Leitfaden zur Berücksichtigung des Artenschutzes bei Aus- und Neubau von Bundeswasserstraßen Mailin Eberle Referat U1 Ökologische Grundsatzfragen, Umweltschutz Bundesanstalt für Gewässerkunde, Koblenz

Mehr

Zusätzliche Fledermausuntersuchung im Rahmen eines geplanten Windparks bei Winsen (Luhe) (Gebiet 2: Scharmbeck) im Auftrag der Hamburg Energie GmbH

Zusätzliche Fledermausuntersuchung im Rahmen eines geplanten Windparks bei Winsen (Luhe) (Gebiet 2: Scharmbeck) im Auftrag der Hamburg Energie GmbH Anlage 10b D i p l. - B i o l. B j ö r n L e u p o l t Bestandserfassungen, Gutachten und Monitoring Dorfstr. 96 24598 Heidmühlen Tel.: 015120635595 e-mail: b.leupolt@fledermaus-gutachten.de 12. November

Mehr

Bedeutung des Artenschutzes in Genehmigungsverfahren - Grundlagen und Konsequenzen

Bedeutung des Artenschutzes in Genehmigungsverfahren - Grundlagen und Konsequenzen Fachtagung 2011 Kiel, 29. / 30. September 2011 Artenschutz- und Kompensationsmaßnahmen Bedeutung des Artenschutzes in Genehmigungsverfahren - Grundlagen und Konsequenzen Dipl.-Biol. Dr. Ulrich Mierwald

Mehr

Artenschutzrechtliche Begutachtung des. Flurstücks 3879/7. in Neckarwestheim

Artenschutzrechtliche Begutachtung des. Flurstücks 3879/7. in Neckarwestheim des Flurstücks 3879/7 Auftraggeber: Gemeinde Neckarwestheim Februar 2019 0. INHALTSVERZEICHNIS 1. EINLEITUNG 3 2. ARTENSCHUTZRECHT 6 3. BEGUTACHTUNG DES FLURSTÜCKS 7 3.1 Vorgehensweise 7 3.2 Ausschluß

Mehr

Praxisbeispiel 1. Handlungsoptionen der Kommune beim Artenschutz am Gebäude

Praxisbeispiel 1. Handlungsoptionen der Kommune beim Artenschutz am Gebäude Praxisbeispiel 1 Handlungsoptionen der Kommune beim Artenschutz am Gebäude 1 Betroffene Arten Mauersegler, Mehlschwalbe Haussperling Fledermäuse (u.a. Zwerg- und Rauhhautfledermaus) Insekten wie Hornissen,

Mehr

Anlage 1 zu: Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung in der Straßenplanung. (sap) Mustervorlage

Anlage 1 zu: Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung in der Straßenplanung. (sap) Mustervorlage Anlage 1 zu: Hinweise zur Aufstellung naturschutzfachlicher Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung in der Straßenplanung (sap) (Anlage zum MS vom 20. August 2018; Az.: G7-4021.1-2-3) Naturschutzfachliche

Mehr

Gemeinde Fridolfing Landkreis Traunstein. 18. Änderung Bebauungsplan Fridolfing Nord im beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB.

Gemeinde Fridolfing Landkreis Traunstein. 18. Änderung Bebauungsplan Fridolfing Nord im beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB. Landkreis Traunstein im beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB Begründung Vorentwurf Datum: 03.05.2018 Projekt: 18015 Bearbeitung: Bearbeiter: Dipl.-Ing. Andreas Jurina, Stadtplaner Dipl.-Ing. (FH) Peter

Mehr

Artenschutzbegutachtung des Grundstücks. Im Schwalbengrund 4 zum Bebauungsplan Auf der Oberweid. in Freigericht-Somborn, Main-Kinzig-Kreis

Artenschutzbegutachtung des Grundstücks. Im Schwalbengrund 4 zum Bebauungsplan Auf der Oberweid. in Freigericht-Somborn, Main-Kinzig-Kreis Artenschutzbegutachtung des Grundstücks Im Schwalbengrund 4 zum Bebauungsplan Auf der Oberweid Abb. 1: Wohngebäude von Süden aus. Fachbüro Faunistik und Ökologie Dipl.-Biol. Andreas Malten Kirchweg 6 63303

Mehr

Fachbeitrag Artenschutz zur 3. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 10 Bocksköppen in PW-Veltheim

Fachbeitrag Artenschutz zur 3. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 10 Bocksköppen in PW-Veltheim Fachbeitrag Artenschutz zur 3. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 10 Bocksköppen in PW-Veltheim Stand: November 2013 Bearbeitung: Stadt Porta Westfalica Umweltschutzbeauftragter Sachgebiet

Mehr

ENTWURFSSTAND 20. September 2016

ENTWURFSSTAND 20. September 2016 20. September 2016 1 3.0 2 . EG- VSchRL: I - Anhang I. BNatSchG - - bes. geschützt, - streng geschützt. BJagdG - ganzjährige Schonzeit bzw. Jagdzeit. Rote Liste - V - Vorwarnliste, 2 - stark gefährdet,

Mehr

Fledermauserfassung im Rahmen einer Artenschutzrechtlichen Prüfung für den Bebauungsplan Nr. 42, Bahngelände Görlitz Schlauroth

Fledermauserfassung im Rahmen einer Artenschutzrechtlichen Prüfung für den Bebauungsplan Nr. 42, Bahngelände Görlitz Schlauroth Fledermauserfassung im Rahmen einer Artenschutzrechtlichen Prüfung für den Bebauungsplan Nr. 42, Bahngelände Görlitz Schlauroth Bericht August 2014 Auftraggeber: Richter + Kaup Berliner Straße 21, 02826

Mehr

Artenschutzbeitrag. zur 1. Änd. B-Plan 45 Innenstadt-östlicher Teil. der Stadt Kaltenkirchen

Artenschutzbeitrag. zur 1. Änd. B-Plan 45 Innenstadt-östlicher Teil. der Stadt Kaltenkirchen Artenschutzbeitrag zur 1. Änd. B-Plan 45 Innenstadt-östlicher Teil der Stadt Kaltenkirchen Auftraggeber: Stadt Kaltenkirchen Bau- und Planungsabteilung Holstenstraße 14 24568 Kaltenkirchen Verfasser: Freie

Mehr

Ortsbegehung und Potenzialabschätzung für streng oder besonders geschützte Vogel- und Fledermausarten

Ortsbegehung und Potenzialabschätzung für streng oder besonders geschützte Vogel- und Fledermausarten Bebauungsplan Lauenburg 93 Ortsbegehung und Potenzialabschätzung für streng oder besonders geschützte Vogel- und Fledermausarten 1. Anlass und Aufgabe Die Stadt Lauenburg plant die Aufstellung des Bebauungsplans

Mehr

Anlage 3 zur Artenschutzrechtlichen Prüfung. Formblätter Anhang IV-Arten

Anlage 3 zur Artenschutzrechtlichen Prüfung. Formblätter Anhang IV-Arten Anlage 3 zur Artenschutzrechtlichen Prüfung Formblätter Anhang IV-Arten 1. Fledermäuse: - Mücken- und Zwergfledermaus - Rauhhautfledermaus - Großer Abendsegler - Wasserfledermaus - Braunes Langohr - Fransenfledermaus

Mehr

2015 Im Auftrag von B-Plan Ecke Haupt- und Luisenstraße 2. Teilabschnitt in Eggenstein-Leopoldshafen

2015 Im Auftrag von B-Plan Ecke Haupt- und Luisenstraße 2. Teilabschnitt in Eggenstein-Leopoldshafen 2015 Im Auftrag von Köhler & Meinzer ohg Wohnungsunternehmen Junkersring 76344 Eggenstein-Leopoldshafen B-Plan Ecke Haupt- und Luisenstraße 2. Teilabschnitt in Eggenstein-Leopoldshafen Abschätzung der

Mehr

Stand November von. Dipl.-Biol. Mechtild Höller Am Telegraf Leverkusen Telefon: 0214 /

Stand November von. Dipl.-Biol. Mechtild Höller Am Telegraf Leverkusen Telefon: 0214 / LBP zu den B-Plänen 105 / 106 Reuschgelände und Leibnizpark in Rösrath hier: Begutachtung von Bäumen auf Baumhöhlen und Fledermausbesiedlung sowie artenschutzfachliche Einschätzung in Bezug auf Fledermäuse

Mehr

Ergänzende Fledermauszuguntersuchung zu geplantem Windpark bei Winsen (Luhe), Pattensen. im Auftrag der Windpark Winsen (Luhe) GmbH & Co.

Ergänzende Fledermauszuguntersuchung zu geplantem Windpark bei Winsen (Luhe), Pattensen. im Auftrag der Windpark Winsen (Luhe) GmbH & Co. D i p l. - B i o l. B j ö r n L e u p o l t Bestandserfassungen, Gutachten und Monitoring Dorfstr. 96 24598 Heidmühlen Tel.: 015120635595 e-mail: b.leupolt@fledermaus-gutachten.de 01. August 2016 Ergänzende

Mehr

Faunistische Bestandserfassung und artenschutzfachliche Prüfung. in Hamburg, B-Plan Rissen 52. Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2

Faunistische Bestandserfassung und artenschutzfachliche Prüfung. in Hamburg, B-Plan Rissen 52. Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 ^pl.-biol. Karsten Lutz 05. Januar 2017 Faunistische Bestandserfassung und artenschutzfachliche Prüfung Im Auftrag von in Hamburg, B-Plan Rissen 52 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Darstellung der Vorkommen

Mehr

Gutachten zur Erfassung der Fledermäuse im Waldrandbereich von Mascheroder Holz, Stöckheimer Forst, Oberdahlumer Forst und Niederdahlumer Holz

Gutachten zur Erfassung der Fledermäuse im Waldrandbereich von Mascheroder Holz, Stöckheimer Forst, Oberdahlumer Forst und Niederdahlumer Holz ANHANG IV Gutachten zur Erfassung der Fledermäuse im Waldrandbereich von Mascheroder Holz, Stöckheimer Forst, Oberdahlumer Forst und Niederdahlumer Holz (Dipl.-Biol. Alexandra Bös) I. Erfassungsmethoden

Mehr

Stadt Jüterbog B-Plan Nr. 038 Wohngebiet Fuchsberge/Weinberge. Artenschutzrechtliche Beurteilung

Stadt Jüterbog B-Plan Nr. 038 Wohngebiet Fuchsberge/Weinberge. Artenschutzrechtliche Beurteilung Stadt Jüterbog B-Plan Nr. 038 Wohngebiet Fuchsberge/Weinberge Artenschutzrechtliche Beurteilung Mai 2015 Stadt Jüterbog B-Plan Nr. 038 Wohngebiet Fuchsberge/Weinberge Artenschutzrechtliche Beurteilung

Mehr

... ggf. RL regional. Bewertung nach Ampel-Schema: unbekannt günstig ungünstig- ungünstigunzureichend

... ggf. RL regional. Bewertung nach Ampel-Schema: unbekannt günstig ungünstig- ungünstigunzureichend Allgemeine Angaben zur Art 1 Durch das Vorhaben betroffene Art Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) 2 Schutzstatus und Gefährdungsstufe Rote Listen FFH-RL- Anh IV - Art Europäische Vogelart ungefährdet

Mehr

Bewertung und Konfliktanalyse. Landschaftsarchitekt Maaßenstr Berlin. Auftragnehmer:

Bewertung und Konfliktanalyse. Landschaftsarchitekt Maaßenstr Berlin. Auftragnehmer: LEBENSRAUMPOTENTIAL FÜR FLEDERMÄUSE AUF DER FLÄCHE DES BEBAUUNGSPLANS SCHWIELOWSEESTRASSE 70/72 IN DER GEMEINDE SCHWIELOWSEE, LANDKREIS POTSDAM MITTELMARK Bewertung und Konfliktanalyse Auftraggeber: Dr.-Ing.

Mehr

D i p l. - B i o l. B j ö r n L e u p o l t Bestandserfassungen, Gutachten und Monitoring

D i p l. - B i o l. B j ö r n L e u p o l t Bestandserfassungen, Gutachten und Monitoring D i p l. - B i o l. B j ö r n L e u p o l t Bestandserfassungen, Gutachten und Monitoring Dorfstr. 96 24598 Heidmühlen Tel.: 015120635595 e-mail: b.leupolt@fledermaus-gutachten.de 06. August 2015 Fledermausuntersuchung

Mehr

Handlungsoptionen der Kommune beim Artenschutz am Gebäude am Beispiel der besonders geschützten Vogelart Mauersegler

Handlungsoptionen der Kommune beim Artenschutz am Gebäude am Beispiel der besonders geschützten Vogelart Mauersegler Handlungsoptionen der Kommune beim Artenschutz am Gebäude am Beispiel der besonders geschützten Vogelart Mauersegler 1 Betroffene Arten Mauersegler / Mehlschwalbe Haussperling Fledermäuse (u.a. Zwerg-

Mehr

Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP 2) zum geplanten Abbruch des Hauses Theodor-Heuß-Ring 16, Bocholt

Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP 2) zum geplanten Abbruch des Hauses Theodor-Heuß-Ring 16, Bocholt Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP 2) zum geplanten Abbruch des Hauses Theodor-Heuß-Ring 16, 46397 Bocholt Auftraggeber: Schmeing Bau GmbH z. Hd. Josef Schmölzl Telingskamp 10 46395 Bocholt Bearbeitet

Mehr

Kernbereiche der städtischen Biodiversität

Kernbereiche der städtischen Biodiversität Kernbereiche der städtischen Biodiversität Fledermäuse im Hamburger Siedlungsbereich Dipl.-Biol. Holger Reimers StadtNatur Bedeutung und Perspektiven der städtischen Biodiversität Einführung Heimische

Mehr

Dipl.-B i o 1. Karsten Lutz

Dipl.-B i o 1. Karsten Lutz Dipl.-B i o 1. Karsten Lutz Dipl -Bio!. Karsten Lutz. Bebelallee 55 d. 22297 Hambmg PGH Planungsgesellschaft Holzbau mbh Bestandserfussungen, Recherchen und Gutachten Biodiversity & W ildlife Consulting

Mehr

Umweltbericht Flächennutzungsplan Stadt Husum

Umweltbericht Flächennutzungsplan Stadt Husum Umweltbericht Flächennutzungsplan Stadt Husum Kreis Nordfriesland 2 Teil 2 Umweltbericht INHALT 1 ARTENSCHUTZ...3 1.1 Floristische Potenzialabschätzung und artenschutzrechtliche Prüfung... 3 1.2 Faunistische

Mehr

Protokoll einer Artenschutzprüfung. Geseke. Auftraggeber: Rittergut Störmede, Albert-Brand-Straße 3, Geseke. Lage des Vorhabens:

Protokoll einer Artenschutzprüfung. Geseke. Auftraggeber: Rittergut Störmede, Albert-Brand-Straße 3, Geseke. Lage des Vorhabens: Artenschutzprotokoll zur 96. Änderung des Flächennutzungsplans, zur Ergänzungssatzung OT Störmede der Stadt Geseke und zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Störmede Nr. 17 der Stadt Geseke Protokoll einer

Mehr

Zwischenbericht zur Fledermausfauna als Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 92 / IV für den Bereich Bruchweg / Im Brauck

Zwischenbericht zur Fledermausfauna als Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 92 / IV für den Bereich Bruchweg / Im Brauck Anlage 2 STADT LOHNE Landkreis Vechta Zwischenbericht zur Fledermausfauna als Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 92 / IV für den Bereich Bruchweg / Im Brauck Stand: Juli 2017 STADT LOHNE Landkreis Vechta

Mehr

Fledermauserfassung Deutsch-Ossig im Rahmen des Bebauungsplanes BS06 Deutsch Ossig am Berzdorfer See

Fledermauserfassung Deutsch-Ossig im Rahmen des Bebauungsplanes BS06 Deutsch Ossig am Berzdorfer See Fledermauserfassung Deutsch-Ossig im Rahmen des Bebauungsplanes BS06 Deutsch Ossig am Berzdorfer See Abschlussbericht Auftraggeber: Dr. Markus Ritz Goethestraße 36, 02826 Görlitz Auftragnehmer: Dipl.-Biol.

Mehr

Abbruch, Gebäudesanierung und Solarenergieanlagen. Baumaßnahmen und Artenschutz im Einklang.

Abbruch, Gebäudesanierung und Solarenergieanlagen. Baumaßnahmen und Artenschutz im Einklang. Abbruch, Gebäudesanierung und Solarenergieanlagen Baumaßnahmen und Artenschutz im Einklang www.ingolstadt.de Inhalt Vorwort 4 1. Aspekte des Artenschutzrechts 5 1.1 Überblick der rechtlichen Situation

Mehr

Auftragnehmer: Dipl. Biol. Dr. Dieter von Bargen - Faunistische und Floristische Erfassung - Landschaftsplanung

Auftragnehmer: Dipl. Biol. Dr. Dieter von Bargen - Faunistische und Floristische Erfassung - Landschaftsplanung Erfassung der Fledermäuse sowie Bewertung der Bedeutung der Fläche für diese Artengruppe im Bereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 88 Ostendorfer Straße 13 Eichenhof Gemeinde Worpswede Auftraggeber:

Mehr

Fledermauskundliche Erstuntersuchung im September/Oktober. im Auftrag der BMR Windenergie GmbH & Co KG (Gangelt)

Fledermauskundliche Erstuntersuchung im September/Oktober. im Auftrag der BMR Windenergie GmbH & Co KG (Gangelt) Windpark Geilenkirchen-Tripsrath Fledermauskundliche Erstuntersuchung im September/Oktober 2010 im Auftrag der BMR Windenergie GmbH & Co KG (Gangelt) Auftragnehmer Büro für Ökologie und Landschaftsplanung

Mehr

Hubert Laufer Büro für Landschaftsökologie LAUFER Offenburg Strenger Artenschutz

Hubert Laufer Büro für Landschaftsökologie LAUFER Offenburg Strenger Artenschutz Hubert Laufer Büro für Landschaftsökologie LAUFER Offenburg laufer@bfl-laufer.de Strenger Artenschutz EuropaPark - Wasserpark strenger Artenschutz Inhaltsverzeichnis Einleitung Biotoptypen Relevanzbeurteilung

Mehr

Windpark Gschasikopf. Fachgutachten Fledermäuse. als Beitrag zur speziellen Artenschutzprüfung (sap) im Auftrag der ENERCON GmbH

Windpark Gschasikopf. Fachgutachten Fledermäuse. als Beitrag zur speziellen Artenschutzprüfung (sap) im Auftrag der ENERCON GmbH Windpark Gschasikopf Fachgutachten Fledermäuse als Beitrag zur speziellen Artenschutzprüfung (sap) im Auftrag der ENERCON GmbH 01. Dezember 2015 Auftraggeber: ENERCON GmbH Dreekamp 5 26605 Aurich Auftragnehmer:

Mehr

Bebauungsplan Steupberg, Cleebronn. Untersuchung der Fledermäuse unter Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange

Bebauungsplan Steupberg, Cleebronn. Untersuchung der Fledermäuse unter Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange Bebauungsplan Steupberg, Cleebronn Untersuchung der Fledermäuse unter Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus); Foto: D. Nill Auftraggeber: Umweltplanung

Mehr

CREATON AG. Rahmenbetriebsplan Tontagebau Illemad. Teil 3 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag. Juni 2016

CREATON AG. Rahmenbetriebsplan Tontagebau Illemad. Teil 3 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag. Juni 2016 CREATON AG Rahmenbetriebsplan Tontagebau Illemad Teil 3 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Juni 2016 Bearbeitung arguplan GmbH Vorholzstr. 7 76137 Karlsruhe Tel. 07 21/16 110 16 Fax 07 21/16 110 10 fugmann@arguplan.de

Mehr

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag. zu den Brutvögeln und Fledermäusen. für das B-Plangebiet "Wilstedter Straße" in Tarmstedt.

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag. zu den Brutvögeln und Fledermäusen. für das B-Plangebiet Wilstedter Straße in Tarmstedt. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zu den Brutvögeln und Fledermäusen für das B-Plangebiet "Wilstedter Straße" in Tarmstedt Phase I Erstellt für die Gemeinde Tarmstedt durch MEYER Biologische Gutac & RAHMEL

Mehr

Kapitel 5 - Schutz der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten, ihrer Lebensstätten und Biotope Abschnitt 2 - Allgemeiner Artenschutz

Kapitel 5 - Schutz der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten, ihrer Lebensstätten und Biotope Abschnitt 2 - Allgemeiner Artenschutz BNatSchG vom 29. Juli 2009, in Kraft ab 1. März 2010 Auszug Allgemeiner Schutz und besonderer Artenschutz Kapitel 5 - Schutz der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten, ihrer Lebensstätten und Biotope Abschnitt

Mehr

Untersuchung der Fledermausfauna im Bereich einer ehemaligen Gärtnerei bei Northen (Stadt Gehrden)

Untersuchung der Fledermausfauna im Bereich einer ehemaligen Gärtnerei bei Northen (Stadt Gehrden) Untersuchung der Fledermausfauna im Bereich einer ehemaligen Gärtnerei bei Northen (Stadt Gehrden) Auftraggeber: Stadt Gehrden Rathaus Kirchstr. 1-3 30989 Gehrden Sterntalerstr. 29a D 31535 Neustadt 05032

Mehr

Höhlen aus der Sicht des Naturschutzrechts

Höhlen aus der Sicht des Naturschutzrechts Höhlen aus der Sicht des Naturschutzrechts Hubert Hedler 19.03.2016 Treffen nordbayerischer Höhlenforscher Eggolsheim bestellen.bayern.de Höhlen im Naturschutzrecht Schutz von Höhlen Schutz der Tiere und

Mehr

Gutachterliche Stellungnahme und artenschutzrechtliche Prüfung (Fledermäuse)

Gutachterliche Stellungnahme und artenschutzrechtliche Prüfung (Fledermäuse) D i p l. - B i o l. B j ö r n L e u p o l t Bestandserfassungen, Gutachten und Monitoring Dorfstr. 96 24598 Heidmühlen Tel.: 015120635595 e-mail: b.leupolt@fledermaus-gutachten.de Gutachterliche Stellungnahme

Mehr

Zwischenbericht. Stand November Von

Zwischenbericht. Stand November Von Umbau der ehemaligen Messe, Stoßdorfer Straße und Abbruch einer Halle an der Josef-Dietzgen-Straße in Hennef (Sieg) hier: Artenschutzfachliche Einschätzung in Bezug auf Fledermäuse Zwischenbericht Stand

Mehr

Aktualisierung der Artenschutzuntersuchung von 2010 für das Projekt B-Plan Flughafenstraße / Ohkamp mit Fledermausquartiersuche im Sommer 2016

Aktualisierung der Artenschutzuntersuchung von 2010 für das Projekt B-Plan Flughafenstraße / Ohkamp mit Fledermausquartiersuche im Sommer 2016 D i p l. - B i o l. K a r s t e n L u t z Gutachten, Recherchen und Bestandserfassungen Biodiversity & Wildlife Consulting Bebelallee 55 d D - 22297 Hamburg Tel.: 040 / 540 76 11 karsten.lutz@t-online.de

Mehr

Gemeinde Fridolfing Landkreis Traunstein. Bebauungsplan Pietling Fürster Straße. 5. Änderung, Verfahren nach 13a BauGB

Gemeinde Fridolfing Landkreis Traunstein. Bebauungsplan Pietling Fürster Straße. 5. Änderung, Verfahren nach 13a BauGB Gemeinde Fridolfing Landkreis Traunstein Bebauungsplan Pietling Fürster Straße 5. Änderung, Verfahren nach 13a BauGB Begründung einschl. artenschutzrechtlicher Betrachtung Vorentwurf Datum: 18.07.2018

Mehr

Fledermausuntersuchung im Rahmen eines geplanten Windparks Bardowick

Fledermausuntersuchung im Rahmen eines geplanten Windparks Bardowick D i p l. - B i o l. B j ö r n L e u p o l t Bestandserfassungen, Gutachten und Monitoring Dorfstr. 96 24598 Heidmühlen Tel.: 015120635595 e-mail: b.leupolt@fledermaus-gutachten.de 04. Dezember 2014 Fledermausuntersuchung

Mehr

BC NATUR. Begehungs-Protokoll Nr.: Ort: Vororttermine: Teilnehmer Vororttermine: Dipl.-Biol. Jens Tauchert (BG Natur)

BC NATUR. Begehungs-Protokoll Nr.: Ort: Vororttermine: Teilnehmer Vororttermine: Dipl.-Biol. Jens Tauchert (BG Natur) STADT INGELHEIM GROß- INTERNHEIM Projektvorhaben: Grund der Begehung: Begehungs-Protokoll Nr.: Ort: Vororttermine: Errichtung einer Tiefgarage mit Bebauung Prüfung, ob durch die notwendigen Baumfällungen

Mehr

Artenschutzrechtliche Prüfung nach 44 BNatschG (Vögel und Fledermäuse) für eine geplante Bebauungsplanänderung auf Flst.

Artenschutzrechtliche Prüfung nach 44 BNatschG (Vögel und Fledermäuse) für eine geplante Bebauungsplanänderung auf Flst. Dr. Wolfgang Fiedler Alexandra Sproll Schlossbergstr. 7 D-78315 Radolfzell - Güttingen Artenschutzrechtliche Prüfung nach 44 BNatschG (Vögel und Fledermäuse) für eine geplante Bebauungsplanänderung auf

Mehr

Aktualisierung der Artenschutzuntersuchung von 2010 für das Projekt B-Plan Flughafenstraße / Ohkamp mit Fledermausquartiersuche im Sommer 2016

Aktualisierung der Artenschutzuntersuchung von 2010 für das Projekt B-Plan Flughafenstraße / Ohkamp mit Fledermausquartiersuche im Sommer 2016 D i p l. - B i o l. K a r s t e n L u t z Gutachten, Recherchen und Bestandserfassungen Biodiversity & Wildlife Consulting Bebelallee 55 d D - 22297 Hamburg Tel.: 040 / 540 76 11 karsten.lutz@t-online.de

Mehr

Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung zum Bebauungsplan "Bitzfelder Straße" in Öhringen-Schwöllbronn

Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung zum Bebauungsplan Bitzfelder Straße in Öhringen-Schwöllbronn Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung zum Bebauungsplan "Bitzfelder Straße" in Öhringen-Schwöllbronn Stadt Öhringen Marktplatz 74613 Öhringen 19.06.2018 Auftragnehmer: Roland Steinbach Freier Landschaftsarchitekt

Mehr

Umweltbelange in der Bauleitplanung

Umweltbelange in der Bauleitplanung Umweltbelange in der Bauleitplanung Schäftersheim, 10. Juli 2015 Dipl.- Geogr. Joachim Ettwein Klärle - Gesellschaft für Landmanagement und Umwelt mbh 1 Gliederung Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung

Mehr

Artenschutzrechtliche Stellungnahme im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 14 in der Gemeinde Breitenfelde. im Auftrag des Planlabor Stolzenberg

Artenschutzrechtliche Stellungnahme im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 14 in der Gemeinde Breitenfelde. im Auftrag des Planlabor Stolzenberg D i p l. - B i o l. B j ö r n L e u p o l t Bestandserfassungen, Gutachten und Monitoring Dorfstr. 96 24598 Heidmühlen Tel.: 015120635595 e-mail: b.leupolt@fledermaus-gutachten.de 21.Juni 2018 Artenschutzrechtliche

Mehr

5. Änderung des B-Planes Nr. 2 in der Gemeinde Noer, OT Lindhöft

5. Änderung des B-Planes Nr. 2 in der Gemeinde Noer, OT Lindhöft 5. Änderung des B-Planes Nr. 2 in der Gemeinde Noer, OT Lindhöft Artenschutzrechtliche Bewertung Artengruppe Fledermäuse gem. 44, 45 BNatSchG Stand 01.11.2011 GFN Gesellschaft für Freilandökologie und

Mehr

Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP)

Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 "Sondergebiet Reitzentrum Pingelerhook" der Gemeinde Südlohn Im Auftrag von: Gemeinde Südlohn - Planen und Bauen - Sachgebiet

Mehr

Rohstoffgewinnung und Artenschutz Dr. Norbert Schäffer

Rohstoffgewinnung und Artenschutz Dr. Norbert Schäffer Rohstoffgewinnung und Artenschutz Dr. Norbert Schäffer Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.v. (LBV) LBV Kenndaten Mitglieder und regelmäßige Förderer: 75.000 LBV Gruppen: 250 Umweltbildungseinrichtungen:

Mehr

Abriss zweier Wohngebäude mit Nebengebäuden und Neubebauung Grundstücke Mathildenstr. 46/48 in der Gemeinde Einhausen

Abriss zweier Wohngebäude mit Nebengebäuden und Neubebauung Grundstücke Mathildenstr. 46/48 in der Gemeinde Einhausen Abriss zweier Wohngebäude mit Nebengebäuden und Neubebauung Grundstücke Mathildenstr. 46/48 in der Gemeinde Einhausen Artenschutzrechtliche Potenzialabschätzung Bearbeitung: Dipl.-Biol. Gerhard Eppler

Mehr

Gebäudeüberprüfung (Vögel und Fledermäuse) bezüglich der geplanten Abrisse der Gebäude Schützenstr. 1-3 und Glockengießerwall 2 in Kaltenkirchen

Gebäudeüberprüfung (Vögel und Fledermäuse) bezüglich der geplanten Abrisse der Gebäude Schützenstr. 1-3 und Glockengießerwall 2 in Kaltenkirchen D i p l. - B i o l. B j ö r n L e u p o l t Bestandserfassungen, Gutachten und Monitoring Dorfstr. 96 24598 Heidmühlen Tel.: 015120635595 e-mail: b.leupolt@fledermaus-gutachten.de Gebäudeüberprüfung (Vögel

Mehr

Artenschutz vs. Bauleitung: Rechtsbruch vorprogrammiert? Benötige ich als Bauleiter ein abgeschlossenes. Biologie- und Jurastudium? UNBEDINGT!

Artenschutz vs. Bauleitung: Rechtsbruch vorprogrammiert? Benötige ich als Bauleiter ein abgeschlossenes. Biologie- und Jurastudium? UNBEDINGT! Artenschutz vs. Bauleitung: Rechtsbruch vorprogrammiert? Benötige ich als Bauleiter ein abgeschlossenes Biologie- und Jurastudium? UNBEDINGT! Kann ich mir sicher sein, dass der gesetzlich verankerte Artenschutz

Mehr

Potentialerfassung Gebäudeuntersuchung / Baumuntersuchung Burgbeckschöpfwerk / Breitenwischer Schöpfwerk Landkreis Stade Niedersachsen

Potentialerfassung Gebäudeuntersuchung / Baumuntersuchung Burgbeckschöpfwerk / Breitenwischer Schöpfwerk Landkreis Stade Niedersachsen Potentialerfassung Gebäudeuntersuchung / Baumuntersuchung Burgbeckschöpfwerk / Landkreis Stade Niedersachsen Auftraggeber: NLWKN Betriebsstelle Stade Harsefelder Str. 2 21680 Stade Auftragnehmer: Zum Sportplatz

Mehr

Klima- & Artenschutz gemeinsam voranbringen

Klima- & Artenschutz gemeinsam voranbringen Klima- & Artenschutz gemeinsam voranbringen Energetische Sanierung: Fortschritt für beides Die Energiewende im Gebäudesektor Dimension und Herausforderungen Die Energiewende im Gebäudesektor Dimension

Mehr

Bauvorhaben Burgdorf Duderstädter Weg

Bauvorhaben Burgdorf Duderstädter Weg Bauvorhaben Burgdorf Duderstädter Weg Expertise zur Festlegung des Erfassungsbedarfs der Arten gem. Anhang IV der FFH-Richtlinie sowie der europäischen Vogelarten Auftraggeber: Deutsche Reihenhaus AG Auftragnehmer:

Mehr

Prüfbögen der artweisen Konfliktanalyse

Prüfbögen der artweisen Konfliktanalyse A 45 Ersatzneubau der Talbrücken Bornbach und Bechlingen Unterlage 19.1 Anhang III Anhang 1 Prüfbögen der artweisen Konfliktanalyse Planungsbüro Koch 1 Inhaltsverzeichnis des Anhangs 1 Fledermäuse... 4

Mehr

Stadt Weißenburg, Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 für das Gebiet Galgenbergsiedlung - Relevanzprüfung artenschutzrechtlicher Belange

Stadt Weißenburg, Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 für das Gebiet Galgenbergsiedlung - Relevanzprüfung artenschutzrechtlicher Belange Stadt Weißenburg Stadtbauamt Neues Rathaus Marktplatz 19 91781 Weißenburg i. Bay. Stadt Weißenburg, Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 für das Gebiet Galgenbergsiedlung - Anlass / Aufgabenstellung Die

Mehr

DW Naturschutz Buchholz, Fledermäuse Seppenser Mühlenweg

DW Naturschutz Buchholz, Fledermäuse Seppenser Mühlenweg Potentialabschätzung / Kartierung Fledermäuse im Bereich des geplanten Tunnels unter den Bahnanlagen im Zuge des Seppenser Mühlenweges in der Stadt Buchholz, Landkreis Harburg Auftraggeber: Stadt Buchholz

Mehr