Zwischenbericht zur Fledermausfauna als Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 92 / IV für den Bereich Bruchweg / Im Brauck
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1 Anlage 2 STADT LOHNE Landkreis Vechta Zwischenbericht zur Fledermausfauna als Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 92 / IV für den Bereich Bruchweg / Im Brauck Stand: Juli 2017
2 STADT LOHNE Landkreis Vechta Zwischenbericht zur Fledermausfauna als Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 92 / IV für den Bereich Bruchweg / Im Brauck Auftraggeber: Stadt Lohne Vogtstraße Lohne Auftragnehmer: Dipl.-Biol. Friedhelm Plaisier Butjadinger Straße 314d Oldenburg Projektbearbeitung: Dipl.-Biol. Friedhelm Plaisier
3 Zwischenbericht zur Fledermausfauna zum Bebauungsplan Nr. 92 / IV INHALTSÜBERSICHT 1.0 ANLASS UNTERSUCHUNGSMETHODEN ERGEBNISSE Fledermäuse Vorläufiges Fazit LITERATUR 4 TABELLENVERZEICHNIS Tabelle 1: Witterungsbedingungen zurzeit der Fledermauserfassung. 2 Tabelle 2: Liste der im Jahr 2017 im Untersuchungsraum vorläufig nachgewiesenen Fledermäuse. 3
4 Zwischenbericht zur Fledermausfauna zum Bebauungsplan Nr. 92 / IV ANLASS Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 92 / IV Bruchweg / Im Brauck beabsichtigt die Stadt Lohne (Landkreis Vechta) die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes. Auf der Grundlage des 44 BNatSchG sind im Rahmen dieses Planungsvorhabens die Umwelt- und Naturschutzbelange und hier insbesondere die artenschutzrechtlichen Aspekte der im Plangeltungsbereich vorkommenden Fledermäuse darzustellen und zu überprüfen. Sämtliche einheimischen Fledermausarten werden im Anhang IV der Flora Fauna Habitat Richtlinie (FFH-RL) geführt. Damit zählen sie gemäß 7 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zu den streng geschützten Tierarten. Nachfolgend werden die ersten Ergebnisse der im Frühjahr 2017 begonnenen und zurzeit laufenden Kartierungen dargestellt. 2.0 UNTERSUCHUNGSMETHODEN Für den Nachweis von Fledermäusen existiert keine Universalmethode. Eine optische Erfassung von Fledermausarten lässt sich nur während der Abend- und Morgendämmerung oder durch das Anleuchten der Tiere mit starken Lampen durchführen. Ultraschallwandler transformieren Ultraschallaute in den menschlichen Hörbereich. Sämtliche einheimischen Fledermausarten nutzen die Ultraschall-Echoortung, so dass sie im Prinzip alle mit der Detektormethode nachweisbar sind. Dennoch ergeben sich auch für diese Methode gewisse Einschränkungen durch die begrenzte Reichweite der Detektoren, die leisen Rufe bestimmter Arten (z. B. Langohren) und die dadurch bedingten eingeschränkten Bestimmungsmöglichkeiten. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass jede Methode für sich allein genommen selektiv ist (DENSE & RAHMEL 1999). Im Rahmen dieser Bearbeitung wurden die Ortungslaute der Fledermäuse an bisher drei von insgesamt sechs veranschlagten Terminen mit einem BAT-(Fledermaus)- Detektor (Petterson D240x und SSF BAT2) im Frequenzwahlverfahren erfasst. Zusätzlich erfolgte die Artbestimmung durch Sichtbeobachtungen (bei Verwendung einer lichtstarken Halogen-Taschenlampe der Fa. Ledlenser, Modell P 7) zum Flug- und Jagdverhalten. Im Suchflug sind die Ortungslaute der Fledermäuse meist artspezifisch, so dass aufgrund von Ruf und Sichtung mit einigen Einschränkungen die Art zu identifizieren ist (SKIBA 2003). Echoortungs-, Flug- und Jagdverhalten bilden einen funktionalen Komplex und können deshalb nur im Zusammenhang zueinander und zur jeweiligen Umgebung interpretiert werden. Mit dem Ultraschall-Detektor lassen sich Bereiche ermitteln, in denen Fledermäuse aktiv sind. Dabei wird zwischen Flugstraßen (= an mindestens zwei Terminen oder unterschiedlichen Nachtzeiten / Dämmerungsphasen die Beobachtung von wenigstens zwei Tieren, die zielgerichtet und ohne Jagdverhalten an einem bestimmten Punkt vorbei fliegen) und Jagdgebieten (= Fläche, in der eine Fledermaus zweifelsfrei im Jagdflug beobachtet wurde) unterschieden. Die Kontrollen erfolgten an den in Tabelle 1 aufgeführten Terminen jeweils mit Beginn der Dämmerung in der ersten Nachthälfte ( Uhr) an verschiedenen Stellen des erweiterten Plangebietes. In diese Zeit fällt erfahrungsgemäß die größte Aktivität der Tiere. An den betreffenden Terminen herrschten jeweils optimale Witterungsbedingungen vor. An zwei der drei verbleibenden Termine werden die Untersuchungen fortan auch in der zweiten Nachthälfte ( Uhr) durchgeführt und damit auf den Zeitraum der Morgendämmerung ausgedehnt.
5 Zwischenbericht zur Fledermausfauna zum Bebauungsplan Nr. 92 / IV 2 Tabelle 1: Witterungsbedingungen zurzeit der Fledermauserfassung. Datum Zeitraum Wetter nach Sonnenuntergang :30 00:30 Uhr geringe Bewölkung, schwachwindig, 18 C 15 C :00 00:55 Uhr geringe Bewölkung, schwachwindig, 25 C 20 C :15 01:00 Uhr Schleierwolken, NW 2-3, 22 C 18 C 3.0 ERGEBNISSE 3.1 Fledermäuse Im Rahmen der vorliegenden Bearbeitung wurden bisher vier Fledermausarten nachgewiesen (Tabelle 2). Darüber hinaus wurden am vor Beginn der Dämmerungsphase ausnahmsweise zwei Große Abendsegler (Nyctalus noctula) gesichtet, die in größerer Höhe über das Gebiet in W-E-Richtung hinweg zogen und keine Affinität zu dem Untersuchungsraum erkennen ließen. Mindestens drei dieser fünf Arten sind im Kreis Vechta häufig und allgemein verbreitet (Verf.), wobei drei Spezies (Breitflügel-, Rauhaut- und Zwergfledermaus) für Teile des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 112 / I und damit für die unmittelbare Umgebung des Untersuchungsstandortes bekannt sind (vgl. NWP PLANUNGSGESELLSCHAFT 2004). Bis auf die Wasserfledermaus, die ausschließlich am im Bereich des Regenrückhaltebeckens mit zwei Tieren festgestellt wurde und der Rauhautfledermaus, die gleichermaßen bisher nur an diesem Termin mit drei Individuen an der Nordwestflanke des Gebietes und damit in der Nähe einer Laubwaldanpflanzung auftrat, liegen für die Breitflügel- und die Zwergfledermaus für alle drei Erfassungstermine Nachweise für jeweils mehrere Tiere vor. Auffällig ist dabei die zeitweise vollständige Meidung der an den Bruchweg unmittelbar angrenzenden, einförmig strukturierten landwirtschaftlichen Nutzflächen. Vielmehr ließen die meisten Fledermäuse eine Bindung an die stellenweise von Gehölzen geprägten Siedlungsbereiche des südlichen Untersuchungsraumes erkennen. Ein weiteres schwerpunktartiges Vorkommen besteht im Bereich des Regenrückhaltebeckens mit den umliegenden Gehölzen sowie schließlich im Bereich einer Laubholzanpflanzung weit im Nordwesten des Untersuchungsgebietes. Ob eine räumliche Anbindung dieses Teilgebietes an die weiter südlich gelegenen Siedlungsbiotope existiert, konnte bisher nicht geklärt werden. In zahlreichen Fällen handelte es sich um Fledermäuse auf der Nahrungssuche (Jagd), was u. a. dadurch belegt ist, dass die Tiere vorzugsweise im Bereich von (linearen) Gehölzen auftreten. Vorbehaltlich der ausstehenden Untersuchungen besteht offenbar im Bereich des durch zahlreiche Schwarzerlen gesäumten südöstlichen Bruchweges eine Flugstraße für Breitflügel- und Zwergfledermäuse bis mindestens zu der
6 Zwischenbericht zur Fledermausfauna zum Bebauungsplan Nr. 92 / IV 3 Einmündung des Algenweges in den Bruchweg. Potenzielle Quartiere sind bisher weder für diesen Teilbereich noch für andere Standorte bekannt. Tabelle 2: Liste der im Jahr 2017 im Untersuchungsraum vorläufig nachgewiesenen Fledermäuse. Deutscher Artname Wissenschaftl. Artname RL D RL Nds RL Nds (i. V.) FFH - RL BNat SchG EHZ /ABR Wasserfledermaus Myotis daubentonii - 3 V IV FV Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus G 2 2 IV U1 Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus IV FV Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii - 2 R IV FV Legende: RL D: RL Nds: RL Nds (i. V.): Zeichen: FFH - RL: BNatSchG: Zeichen: EHZ: ABR: Gefährdung nach Roter Liste Deutschland (MEINIG et al. 2009) Gefährdung nach Roter Liste Niedersachsen (HECKENROTH 1993) Gefährdung nach Roter Liste Niedersachsen (NLWKN in Vorbereitung) 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V = Art der Vorwarnliste, R = extrem selten o. mit geographischer Restriktion, G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes, - = ungefährdet Arten nach Anhang IV oder II der EU-Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie Schutzstatus nach 7 Bundesnaturschutzgesetz = streng geschützt Erhaltungszustand der Arten nach Anhang II, IV o. V der FFH-Richtlinie gemäß Nationaler Bericht 2007 (BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ 2007) FV = günstig (favourable), U1 = ungünstig bis unzureichend atlantische biogeographische Region 3.2 Vorläufiges Fazit Die als vorläufig deklarierten Untersuchungsergebnisse haben gezeigt, dass in Teilen des Untersuchungsraumes ein gewisses Potenzial an Fledermäusen vorhanden ist. Davon ist der Plangeltungsbereich als Mittelpunkt des sog. erweiterten Untersuchungskorridors bisher am wenigsten betroffen ganz offensichtlich eine Folge der Dominanz eines Maisackers sowie unmittelbar angrenzender Getreidefelder bzw. eines an die Straße Im Brauck angrenzenden Grasackers, die in ihrer Gesamtheit als für Fledermäuse grundsätzlich lebensfeindlich gelten. Die Nachweise an Fledermäusen konzentrieren sich offensichtlich auf die stärker strukturierten Randlagen des Untersuchungsraumes, von denen ein von der Planung nicht unmittelbar betroffener Teilabschnitt des Bruchweges, das weiter westlich gelegene, ebenfalls nicht von der vorliegenden Planung betroffene Regenrückhaltebecken sowie eine im Nordwesten in größerer Entfernung befindliche Laubholzanpflanzung für Fledermäuse am bedeutendsten sind. Daraus folgt: Während die von Fledermäusen gelegentlich überflogenen landwirtschaftlich genutzten Flächen ohne Jagdgebietsfunktion von (sehr) geringer Bedeutung sind, kommt den übrigen Teilbereichen (Baumreihe am Bruchweg, Regenrückhaltebecken, Laubholzanpflanzung) eine vermutlich allgemeine Bedeutung für diese Faunen-
7 Zwischenbericht zur Fledermausfauna zum Bebauungsplan Nr. 92 / IV 4 gruppe zu. Teilbereiche mit aus fledermauskundlicher Sicht besonderer Bedeutung, wie z. B. Balzquartiere o. dgl., konnten bisher nicht festgestellt werden. 4.0 LITERATUR BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (ed.) (2007): Nationaler Bericht 2007 gemäß FFH - Richtlinie. - DENSE, C. & U. RAHMEL (1999): Fledermäuse. - In: SCHLUMPRECHT, H. (ed.): Handbuch landschaftsökologischer Leistungen. - Veröff. d. VUBD: Nürnberg. DENSE, C., G. MÄSCHER & U. RAHMEL (2005): Rote Liste der in Niedersachsen und Bremen gefährdeten Fledermäuse (Chiroptera). - Unpubl. Vorentwurf im Auftrag des NLWKN. - Hannover. HECKENROTH, H. (1993): Rote Liste der in Niedersachsen und Bremen gefährdeten Säugetierarten - Übersicht. - Inform.d. Naturschutz Niedersachs. 13: MEINIG, H., P. BOYE & R. HUTTERER (2009): Rote Liste und Gesamtartenliste der Säugetiere (Mammalia) Deutschlands. - Naturschutz und Biologische Vielfalt 70: NWP PLANUNGSGESELLSCHAFT(ed.) (2004): Faunistisches Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 112, Stadt Lohne. Bestand, Bewertung, Konfliktpotenzial. - Oldenburg. SKIBA, R. (2003): Europäische Fledermäuse. - Westarp-Wissenschafts-V., Hohenwarsleben.
Gutachten im Auftrag von Mix - Landschaftsplanung, Barnstedt
D i p l. - B i o l. K a r s t e n L u t z Bestandserfassungen, Recherchen und Gutachten Biodiversity & Wildlife Consulting Bebelallee 55 d D - 22297 Hamburg Tel.: 040 / 540 76 11 karsten.lutz@t-online.de
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